1919 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

2e.

Der Mieter behält aaiéddte der nah den §8 2a, 2b erfolgten Bestimmung des Mietzinses oder der besonderen Vergütung den An- spruch auf Minderung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2.

D 2A

Hat die Schiedsstelle in den Fällen der £8 2a, 2h tie Leistungen des Mieters böber bestimmt, als er si zu zahlen bereit erflärt batte, \so kann der Mieter unter Einhaltung der geseßlichen Kündigungsfrist das Mietverhältnis für den ersten Termin kündigen, für den es nah Erlaß der Entscheidung zulässig ist.

2. Der § 9 erhält folgende Zusäge :

a) Dem Abs. 1 wird folgende Vorshrift als Saß 2 ange- fügt: „Der Reildeminister der Justiz bestimmt, wann nie außer Kraft tritt; sie tritt |päiestens am 31. Dezember 1920 außer Kraft.“

b) Im Ab). 2 werden hinter dem Worte „ihr „in § 2“ eingeschoben.

Artikel I1.

Der Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, den Wortlaut der Verordnung über Sammelheizungs- und Warmwasserverforgungs- anlagen in Mieträumen vom 2. November 1917, wie er sih_ mit den in der Bekanntmachung über Sammelheizungs- und Warm- wasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 1. August 1918s (Neichs-Geseßbl. S. 991) und in dieser Verordnung getroffenen Aenderungen ergibt, mit fortlaufender Nummernfolae der Para- raphen unter dem Tage dieser Verortnung im Reichs-Geseyblatt ekanntzumachen.

die Worte

Nr tikêl T1, Diese Vercrdnung triit mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. WWeirnar, den 22. Juni 1919. Das Reichsministerium. Bauer.

A

Vetanmt m ck Una; betreffend die Verarbeitung von Glimmer (Mica).

Vote 21: Junt 1949; /

Auf Grund der Verorbdrung über die wirlschastliche Demobi\mahung vom 7. November 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1292) und ouf Grund des Erlosses, betressend Auflösung des RNeichsministeriums sür wirtshasilihe Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs: Geseßbl. S. 488) wird folgendes verordnét :

Axtilel L

Die Beschränkungen, denen die Verarbeitung von Glimmer (Mica) auf Grund von Verpflibtungéschreiben der Glimmerver- arbeiter gegenüber der Krieas-Nohstoff-Abteilung unterliegt, werden biermit aufgehoben. Der Einreihung von Bestandsmeldungen be- darf es niht mehr.

Wrtitel 1.

Die Herstellung von Ofenglimmer für nichttechnisckche (trans8- portable) Oefen, Lampenzylinder, Blaker und Ventilatorenverschlüsse aus Glimmer (Mica) sowie der Handel mit den genannten Glimmer- waren wird verboten.

Ausnahmcn kann das Neicktwirtsckastsministerinm auf Antrag bewilligen.

ULrttlal L111.

Diese Lekanntmachung t1itt mit dein Tage der Verkündung {n Kraft. Berlin, den 21. Juni 1919. Reichswirtschaftsministerium. Oi

Im Auftrage: Pilger.

BetanutmäGuna

Der Zentralverband der Handlungsgehilfen Sig Berlin —, der Verband der deutschen Versiche- rung3beamten E. V. Siz München und der Ver - band der Büroangestellten Deutschlands Sih Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitaeber- verband Deutscher Versficherungs8unternehmungen Sig Berlin am 12. Mai 1919 abgeschlossenen Reichs- tarifvertrag für die Angestellten der privaten Versicherunas- unternehmungen gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. De- aember 1918 (Neichs-Geseybl, S. 1456) für das Gebiet bes Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1, B. R. 239 an das Reichgarbeitäministexium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 21. Juni 1919.

Der Reichsarbeiisminister. Bauer.

Botannttmachmung.

Der Verband Sächsish-Thüringischer Webereien E. V. in Leipzig hat beantragt, das zwischen ihm selbst, dem Deutschen Textilarbeiterverbano, Gau Gera, und dem Zentralverband Chrisilicher Tertilarbeiter, Gau Vogtland, am 14. April 1919 abgeschlossene Tari f- abkommen und die am 11. April 1919 in Glauchau getroffene Sonderbestimmung für den Meerane- Glauchauer Buntwarentarif zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Texlilindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456) für allgemein verbindlih zu erklären. Die allgemeine Ver- bindlichkeit soll sih erstrecken auf

a. das Gebiet der Stadt Greiz mit Vororten sowie die Gebiete der Ortschaften, welhe zum Aint9gerichtsbezirk Greiz gehören, und das Gebiet des Ortes Langenwetendork,

b. das Gebiet der Stadt Gera und der Ortschaften des Anits3- geriht2bezirks Gera,

c. die Gebiete der Stadt Neichenbah und die Ortschaften der A mtagerichtsbezirke Neichenbach und Treuen sowie die Gebiete der Ortschaften bezw. Städte Lengenfeld i. V. und Mühltroff,

d. die Gebiete der Städte Meerane und Glauchau, der Ort- schaften in den Amtsgerichtsbezinken Meerane, Glauchau und Lichten- stein sowie das Gebiet der Stadt Nochliß t. Sachsen,

e. bie Gebiete der Stadt Clsterberg und der Ortschaften bezw. Städte Beraa, Kleinreinsdorf und Oelsnitz i. B.,

s, die Gebiete der Städte Ronneburg, Weida und Zeulenroda,

g. das Gebiet der Stadt Pößneck.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 286 aas Murg Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 88, zu

en.

Berlin, den 24. Juni 1919.

Der Reichsarbeitsminifter. Bauer.

Bekanntmaquing.

Der Werkmeister-Verband für das deutsche Bu ch- bindergewerbe und verwandte Berufe (Siß Berlin) hat beantragt, den zwischen ihm und dem Schußverband der Ber linec Kartonfabrikanten am 14. Mai 1919 ab- neshlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitabvedingungen der mönnlichen und weiblichen technischen Angesteliten in Kartonfabrik:n gemöß. §& 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (9ieihs-Gesthbl. S. 1456) für das Gebiet bes Zwecfverbandes Groß Berlin für allgernein ver- bindlich zu ertlären. Einwendungen gegen biesen Antrag köanen bis zum 10. Juli 1919 erhoben werden und sino unter Nr. I B. R. 651 an das Reichzarbeitsministexiun, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reichgarbeitsminifster. V Caspar.

tre a Ar I

E ann maQui ag.

Der CGewerkschaftsbund kaufmännischer An- gestelltenverbände, Ortsausschuß Schwerin (Meckl.), hat beantragt, den zwishen ihm selbst, dem Zentral- verband der Handlungsgeßhilfen, Ortsgruppe Schwerin (Meckl), und der Schwerinecr Kauf- mannschaft am 18. April 1919 abgeschlossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der fkaufmännischen Angestelllen gemäß 8 2 der Verordnung .vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schwerin (Meckl.) und der Vororte Ostorf, Görries und Lankow für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. T. B R. 230 an das Neichzarbeits ministerium, Berlin, Luisensiraße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Caspar.

Berau m Ou.

Unter dem 23. Juni 1919 ist auf Blatt 9 des Tarif- registers eingeiragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Einzel- handels Cottbus E. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten in Cottbus am 83. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbe- dingungen der Angestellten im Einze!handel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs8-Geseßbl. S, 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus und des Vor- orts Siröbiß für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mii dem 1. Juli 1919.

Dex Reichsarbeitsminister, Bauer.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luijenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für bie der Tarifvertrag infolge der Grflärung des MNeichsarbeitéministeriums verbindlich ift, können. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvert1ags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der NRegisterführer. Pfeiffer.

e ——_

BVBertanntmach uml:

Nuf Grund des 8 50 Ziffer 1 des Posigeseßes vom 98, Oktober 1871 wird vom 1. Juli an die Einschreibung (8 13, T dec Postordnung vom 28. Juli 1917) bei Privat- paketen wieder zugelassen.

Berlin, den 25. Juni 1919. Der Reichs8postminister. Giesberts.

Beton tmaMmunda über die Herstellung von Maßschuhwerk.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Er- rihtuna einer Nelchsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fe- bruar 1918 (Reichs-Gesezbl. Seite 100) wird folgendes an- geordnet:

8 1.

Die Kemmunalverbände können anordnen, daß Schuhmacher, welhe handwerlsmäßig Maßshubwerk herstellen, über die erteilten Arbeitsaufträge Buch zu führen haben (Auftragsbuch). In das Auf- tragsbuch sind die erteilten Aufträge in fortlaufender Reihenfolge ein- zutragen.

Die Eintragungen haben folgende Angaben zu enthalten:

1) den Tag und Monat des Arbeitsauftrages,

2) den Namen und Wohnort des Auftraggebers,

3) Art des bestellien Schuhwerks. E

4) Nummer des übergebenen Schuhbedarfêëscheins unter An- gabe der Ausfertigungsstelle,

5) Angabe des vom Auftraggeber event. übergebenen Leder- materials (Boden-, Oberleder, Schäfte bezw. Zuschnitte),

6) Angabe, ob amilie Bescheinigung über rechtmäßigen Erwerb des Leders übergeben (Bezeichnung der Behörde, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, Datum der Be- scheinigung),

7) Tag der Ablieferung des Shuhwerks,

8) beredneten Verkaufspreis.

Die Kommunalverbände siad berechtigt, über die Hergabe von Leder durch die Auftraggeber an Schuhmacher besondere Bestimmungen zu erlassen.

S 3, Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 15, Juni 1919.

NReichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Bekfannttmamuna

über den Vertrieb der von der A ltleder-Verweriung®- stelle G. m. b. H. bewirtschasteten ztotertialien und Erzeugnisse.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstele für Ecuhversorguna vom 28. Februar 1918 (Reichs-Geseyblatt Seite 100) roird folgendes angeordnet:

Die von der Altkleder-Verwertungésfielle G. m. b. H- bewirtschaf- teten Materialien und die daraus von thr hergestellten Erzeugnisse dürfen von den durch die A.V.S. belieferten Verbänden und Händlern nur unmittelbar an Verbraucher oder an solche Verbände und Händler, an die ihnen ver Verkauf durch die A.V.S. ausdrücflih gestattet ist, weiter veräußert werden. Bei den Veräußerungen find bie von der

E : E E E R V Ds A.V.S. aufgeliellten Preisbestimmungen und Bedingungen e:nzuhalten. l

Verbraucher dürfen \olhe Waren nur unmittelbar von der A. V. S. oder von den nah § 1 zur Veräußerung berechtigten Stellen erwerben. Die erworbenen Waren dürfen von den Ver- brauchern nur für ihre eigenen Betrieb8zwecke oder zum persönlichen Gebrau verwendet und nicht weiter veräußert werden.

Q A :

Die Bekanntmahung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlihung in Kraft. : ,

Anmerkung: Nach § 5 der Bundesraisverordnung über die Er- richtung einer Reichsstelle für Schuhver|orgung vom 20, Februa 1918 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr odec mit Geldstrafe bi3 zu 15 000 «& oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt.

Berlin, den 15. Juni 1919.

Reichsstelle für Schuhverforgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Preußen.

Die preußishe Staatsregierung hat den Landrat, Ge- heimen Regierungsrat Singelmaan in Giogau zum Ober- regierungsrat ernannt.

Möntstertum Des ZUN Cr. Der Oberregierungsrat Singelmanu ist dem Regie: rungspräsidenten in Stralsund zugeteilt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des ordentlichen Professors, Geheimen Bergrats Dr. Jahnke zum Rektor der Technishen Hochschule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1920 ist bestätigt worden.

Der außerordentlihe Professor in der evangelisch-theo- logischen Fakultät der Unioersität Bonn D. Wilhelm Gaeters ist zum erdentlichen Honorarprofessor in derselben Falultät ernanni worden.

Errihtungsurkunde,

Mit Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Evangelischen Ober - Kirhenrats _sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden folgendes festgelegt: è i

In der evangelischen Marthakirchengemeinde zu) Berlin, Diözese Kölln-Stadt, wird zine dritte Pfarrstell& errichtet.

S 2.

Diese Urkunde tritt am 1. Juli 1919 in Kraft. Berlin, den 2. Juni 1919. Berlin, den 10. Juni 1919.

(L, 8) (8)

Evangelisches Konsistorium e der Mark Brandenburg. Polizeipräsident.

Abteilung Berlin. M:

Steinhausen. von Glasenapp.

Bora maun 0 Das am 4. Februar d. F. gegen den Milchhändler Franz Lichtenbecg, Oberhausen-Alstaden, Ruhrstr. 28, er- lassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben. Oberhausen, den 20. Funi 1919. Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V. : Dr. Neikes.

BLlanrem «M Un g Gemäß § 1 der Bundesralsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vorn Handel, vom 23. September 1919 (NGBl. S. 603) ist dem Gastwirt Wilhelm Henkel hierselbst, geboren am 8. Januar 1866 in Wirsit, die Ausübung der Gastwirtshaft vom 28. Juni 1919 ab bis auf weiteres

“untersagt worden.

Schneidemühl, den 19, Juni 1919. Die Polizeiverwaltung. J. BV.: Reichardt. Der Vollzugsaus\chuß des Arbeiterrats. I. A.: G. Schmidt.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches,

Deutsches Neich.

Das „Wolffshe Telegraphenbüro“ verbreitet folgende amtlihe Mitteilung :

Ein Berliner Blatt verbreitet die Nachricht, von unterrichteter Seite werde ihm mitgeteilt, daß die Konferenz der höheren Truppenführer. beim .Reicswehrminister emt Klärung der Lage nit herbeigeführt habe. Demgegenüber muß U SFnteresse von Truppe und Bevölkerung mit Entschiedenheit fejt- gestellt werden, daß es \ih hier um eine unverantwortliche Falsch- meldung handelt. Die Reichsregierung hat jedem Angehörigen der Truppen das Ausscheiden freigestellt, aber ihr Appell an die Valer- landsltebe und das Pflichtgefühl hat einen so starken Widerhall ge- funden, daß eine Klärung der Lage entsprechend dem vaterländischen Intereffe eingetreten ift.

ee a n rIR

Von der Obersten Heeresleitung wird laut Meldung des „Wolffshen Telegreph.nbüros“ zur Fricdensfrage

folgendes mitgeteilt: In der Not vom 22./23, Juni um 1 Ubr Vormittags teilte

bder Gesändte Nadolny im Auftrage des Reichspräsident Ersten Generalquartiermeistier telephonis mit, daß die Cuntente unsere Vorbehalte zurückgewiescn habe. Die Oberste Heeres Lui ns werde um Stellungnahme zu ter nunmehr ge- er en Lage gebeten. 2 Ubr 15 Miyuten Vormittags ist folgende Ae ungnahme, vom Generalfeldmarshail unterschricben, an die otegierung abgegangen: NReichspräfident Ebert,

dem

Weimar, Schloß.

9) 9% 6 7 5 (* Ea eite E S ,_ Am 20. 6. ist dem Herrn Neihswehr minister folgerte Erklärung übersandt worden : om, Sroßes Hauptquartier, ben: 17: Junt 1919. W ir-sind bei der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten militärish in der Lage, im Often ME SIOUUI Posen zuückzuerobern und unsere Grenzen zu halten. m üWeßnten können wir bei ernstlihem Argriff unserer Gegner an-

ck + P t 45 ä : 5 I gesichts der numerischen Ueberlegenheit der Entente und deren Mög- eis, uns auf beiden Flügeln zu umfassen, faum auf Erfolg rechnen. Ein günstiger Auêgang der Gefamtoperationen is daher sehr fraglich, aber ih muß als Soldat ren ehrenvollen Untergang einem {mählichen Frieden vorziehen. von Hindenburg.

Außerdem i\t bei etner Besprebung in Weimar am 19. Junk von allen anwesenden Kommandobehörden dem Herrn Neich8wehr- minister gegenüber zum Ausdruck gebrcch! worden, daß eine große Angahl von Offizieren und Freiwilligen Truppen einer Regierung die Vienste aufsagen würde, die die Shmachparagraphen annimmt. Bet dieser Kundgebung waren zugegen: Der preußische Kriegs- minister, die Oberste Heeres!citung, die Oberlommandos Nord und Süd, die Armeegruppe Below, das Gencralkommando Lüttwißz, die Obersten Militärbetehlshaber von Bayern und Sachsen und der Chef der Admiralität. An dieser Stellungnalb me der Obersten Heeret- leitung hat si seitdem nihts geändert.

von Hindenburg.

__Am 23. Juni gegen 104 Uhr Vormittags meldete der Ver- bindung8offiziec der O. H. L. Major von Feldmann aus Weimar folgendes d, Wer Neict swehrminister ist nach Weimar zurückgekehrt. L Beim Neichspräsidenten Erklärung von heute nacht wiederholt, daß bie D. H. L. auf ihrem Standpunkt besteben bleibt. Der MNeichspräsfitent fagte darauf, daß er diese Erklärung erwartet habe, und schilderte die Lage so, taß wahrsheivlich Zentrum und Sozialdemolraten die Annahme des Friedens erÉlären würden. Major von Gilsa erläuterte die militärishe Lage dabin, daß die Trupren jedenfalls in threr großen Masse ih der Haltung der Negierung nicht anschließen könnten und daß General von Lüt!nig die Stellungnahme der D. H. L. teile. Der Osten würde wohl sier den Kampf aufnebmen. 8. General von Lüttwiß bat vorhin dem Reichéwehrminister telephonisch mitgeteilt, daß er und scine Offiziere ncch richt darüber \{ch1üssig seien, ob es augenblickli® angezeigt sei, den Abschied zu nebmen, denn es bef ände die Gefahr, daß die führerlo sen Truppen bolschewisti\ch würden. Es sei aber mit Sicherbeit zn er warten, daß die Viasse der guten Truppen im Falle der Aanahme Ste lung geaen di- Negierung nehmen würde. General von Lüttwiß würde es sehr bedauern, wenn ih diese Stellungnahme auch gegen den Minister Noske richten müßte.

„Kurz vor. 12 Uhr Mittags telephonierte der Ret chs8- prästdent den Ersten Generalquartiermeister persönlich an und teilte ihm mit, daß Zentrum und Sozialdemokraten sich wahr|ceinlich für die Annahme erklären würden. Er bat nochmals um Auskunft, welde Stellung die Truvpen dazu nehmen würden ; man befürchte nah den Mitteilungen des Generals von Lüttwoiy an den Meichswehr- minister Militärrevolten.

Auf diese Frage erfolgte um 12 Uhr Mittags die nachstehende Antwort des Ersten Generalquartiermeisters, nicht in seiner dienstlichen Eigenschaft, sonde:n, wie er ausdrüdlih ertlärte, als Deutscher, der die Gesam1lage klar übersicht. Er set verpflichtet, darauf binzuweiten, daß cin Kampf nah vorüber- gehenden Erfolgen im Osten im Enderfolg aussihtslos fei, und daß nur, wenn Nosfe in einem öffentlichen Aufruf die Notwendigkeit des Friedens\{lusses darlegen und von jedem Offizier und Soldaten ver- langen würde, daß er au bei Unterzeichnung des Frieden8 im Interesse der Netitung unseres Vaterlandes auf seinem Posten bleibe und seine Pflicht und Sculdigkeit gegenüber dem Vaterland tue, Aussicht bestehe, daß das Militär ch hinter ihn (Noske) stelle und damit jede neue Umstur:bewegung im Innern sowie Kämpfe nah außen im Osten verhindert würden. j

Wettere Schritte der O. H. L. find in der Friedensfrage ni@t getan worden.

Der Generalseldmarschall von Hindenburg hat an den Neichspräsidenten Ebert, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Depesche gerichtet : L

Herr Neichspräfident!

Auf mein Schreiben vom 1. Mai 19 haben Sie mir Zustimmung dazu erteilt, daz ich mich nach Unterzeichnung des F riedens in das Privatleben zurücziehe. JIch lege daher nunmehr den Oberbefehl nieder. Dem preußischen, Herrn Kriegsminister habe ih eine Abschrift dieses Telegrammes zugehen lassen.

von Hindenburg.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat ferner folgende ANbschiedskundgebung an seine Truppen gerichtet :

Soldaten! Ih habe mich seinerzeit der Negierung gegenüber dahin ausgesprochen, daß ih als Soldat den ehrenvollen Untergang einem {mählichen Frieden vorziehen muß. Diese Ertlärung bin ih Euch schuidig. Nachdem ih schon früher meine Absicht kundgetan hatte, nah erfolgter Frieden8entsheidung wieder in den Nuheftand zurücckzutreten, lege ih nunmehr den Oberbefehl nieder. Ich gedenke bei meinem Scheiten vor allem bewegten Herzens der langen Jahre, in denen ih drei Königlichen und Katüterlichen Kriegsherren dienen durfte. Zeiten sliller, unermüdliher Friedens- arbeit, stolzen Aufsslieges, großer Siege und zähen Ausharrens skehen mir dabei vor Augen. Ich gedenke dann aber auch mit tiefem Schmerz der traurigen Tage des Zusammenbruchs unseres Vater- landes. Die hingebende Treve und das Vertrauen, mit denen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften neben mir standen, war mir“ ein Lichtblick in dieser namenlos {weren Zeit. Dafür gebührt Euch allen, darunter nicht zuleßt den Freiwilligenverbänden, die unentwegt die Wacht an der Ostfront hielten, mein un- aus1öschlicher Dank. Mit diesem Dank verbinde ich aber noch eine Bitte für die Zukunft: Wie der einzelne bei sich über die Er- eignisse der lcßten Tage denkt, ist seine Sache. Für sein Handeln darf es aber nur eine Nichtschnur geben: das Wohl des Vaterlandes. Noch steht unser Volksftamm in s{chwerer Gefahr. Die Möglichkeit, die innere Nuhe zu wahren und zu fruchtbringender Arbeit zu ge- langen, hängt wesentlih von der Festigkeit unserer Wehrmacht ab. Viese Festigkeit zu erhalten, ist dahrr unsere eiste Pflicht. Die per- sönlichen Anschauungen, so {wer es Euch au fallen mag, müssen zurückgestellt werden. Nur durch folche einmütige Arbeit kann es mit Gottes Vilse gelingen, unjer armes deutsches Vaterland aus tiefster Grniedrigung roieder besseren Zeiten entgegenzuführen.

Lebt wobl, id werde Euch nie vergessen.

von Hindenburg.

Der General Gröner hat an den Reichspräsidenten Ebert nachstehendes Telegramm gerichtet :

Nachdem der Generalfeldmarschall von Hindenburg den Oberbefehl niedergelegt hat, sehe ich mi vzranlaßr, Ihnen, Herr Neichépröôsitent, nadstebendes vorzutragen: Ich habe ais Vertreter der Dbersten Hecres- leitung bei der Bejsvreckun Weituar am 19. exflärt, daß tür den Fall der Annahme der Schmacbparagraphen eine große Zahl von Offi- zieren und Truppen der Regierung nicht weiterdienen würden. Das- selbe ist ncchmals in dem Telegramm der Obersten Heereélcitung in der Nacht vom 22. zum 23. zum Ausdru gebracht worden. Besonders Sie, Herr Neichspräsident, werden cs mir nahemx finden, daß ih unter diesen Umständen nach bedingunaslofer Annahme des Friedenêvertraas den Wunsch hege, aus meiner Stellung zu scheiden. Im Interesse der Sache und auf Grund des Appyells der Nationalversammlung bin ih jedod) bereit, bis zur endgültigen Negelung ber militärischen Ver- hältnisse im Osten auf meinem Posten zu v.rharren.

General Gröner.

n mne n m

Der Ckef der Admiralilät von Trotha hat folgenden

Erlaß an die Marine gerichtet: An die Marine !

i Sicherheit und Einigkeit des Reiches fordern als hödfles Gebot in diejer {weren Zeit, daß jeder auf seinem Posten bleibt, solange das Vaterland ibn braucht. Ich erwarte taher, dap die Marine uyter meirer Führung ihren Dienst weiter lut. Unershütterlih aber lebt in uns die Ueberzeugung, taß die Sckmachpa1agraphen ter Fuiedensbedingungen mit der Soldatenehre unvereinbar sind.

p

Nach der dem endgültigen F riedensve1trage beigelegten amtlichen Korte sind am Verlauf der Osftgrenze Deutsch- lands, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ miiteilt, die nach- stehenden Aenderungen vorgenommen worden:

Die Oftgrenze seßt an der Ostsee an der Piasnitz-Mündung ein, uft durch den Larnowigzer See und erreiht \üdwestlih von Warsch- u die pommerish-westpreußishe Grenze, der sie bis westlich Adl. Briefen, jüdwestiih von Bütow folgt. Von hier geht die Grenze nach Südosten, so daß Gr. Peterkau, Steinfort, Neuguth und Samphol bei Deutschland bleiben, Kelpin und Konarzin an Polen fallen. Dem Flußlauf der Brahe nah Osten folgend, wird die im ersten Vertrage testgelegte Grenze nördlih Koniß erreiht. Niese- wanz bleibt bei Deutschland, Konitz fällt an Polen. Südl:ch Konitz verfolgt die Grenzlinie eine andere Nichtung derart, daß die Bahn- linie Konitz, &latow, Krojanke, Schneidemühl bei Deutschland bleibt. Die Grenze überschreitet die Bahnlinie bei Jennick südlih Koniß und verläuft so, daß die Orte Grunau, Böck, Battrow, Cziskowo und Gr. Bußig bei Deutichland bleiben- und der Niyafluß und \pâter die biéheriage westpreufish posensce Grenze bis zum Watkunter See westlih S1ahren die Grenze bildet. Von hier zieht ih die Grenze in gerader \üdwesilih gerichteter Linie nah der Ginmündung der Küddow in die Netze nördlich Uich, das an Polen fällt, Sie folgt dann der Nepye bis zur hrandenburgischen Grenze südlich Kreuz, wobei Czarnikau und Filehne an Polen fallen, vnd \chließt sich im weiteren Verlauf nech Sükten dem ersten Ver- tragLentwurf an bis zu dem Punkt, mo die s{lesishe Grenze östlich UiberSdorf exrreid;t wird. Sie feclgt munmehr- der alten posen \{lesi\chen Grenze derart, daß der 1chlesiswe Zipfel nordöstlih von T'chirnau und die ganze Bahnlinie Lissa— RNawitich an Polen fallt.

4

Q

ï 4 F 1

2

Im Übrigen bleiben tie \chchlesi\{chen Kreise Guhrau und Mili1fch bei Deutschland. Bei dem Orte Bogdaj westlich Adelnau greift

die Grenze wieder in schlesis{ches Gebiet ein tergestalt, daß die Orte Modzenowe, Johanniédorf, Konradau, Tscheschen, Nieffen, Ryppine, Scchreibersdorf, Gr. Kosel, Schleife und Kunzendorf an Polen fallen, während Neu Mittelwalde und Groß Wartenberg bei Deutschlatid bleiben. Deegleichen bleiben bei Deutschland die Drte Reesewitz, Dalbersdorf, Kaulwißt, Lorzendorf, Streliy, Eckersdorf, Scckwirz, während Kunzendorf, Trembatschau, Neichthal an Polen fallen. Südlich Schwirz folgt die Grenze des obersch lefi\ien Gebiets der alten im ersten Vertrage festgelegten Linie.

PVreußen.

Die Oberpräsidenten der drei Osiprovinzen haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nahstehcnde Kund- gebung erlassen:

Danzig, den 24. Juni 1919. An die Deutschen in Ostpreußen, Westpreußen und Posen!

Nationalversammlung Un MeiPsregterung haben si zu unserem tiefsten S{merz für bedingungëlose Annahme der Friedensforderungen der Keinde entschieden. Große und blühende Gebiete der deutsœen Ostmark find der polnischen Hexrschaft auszuliefern: über andere wollen die Feinde später Gnt- scheidung treffen nah einer Abstimmung, auf deren „ehiliche, freie und geheime“ Durchführung wir keinen Einfluß haben.

Hunderttausende von Deutschen der Oftmark haben den alübenden Wunsch, ihr Necht auf ir deutsches Vaterland mit den Waffen zu verteidigen. Stände die Ostmark allein, so wäre das der gegebene Weg, Selbstbestimmungsrecht und Chre zu wahren. Wir dürfen aber die Regierung an der Einlösung des einmal den Feinden ge- gebenen Wortes mcht hindern. Die Nücksiht auf unsere Volk8- genossen im Reiche, welche die Folgen folchen Vorgehens mit zu tragen hätten, legt uns die sdwere Pflicht auf, dem Kampf zu ent- fagen und uns der getroffenen Entscheidung zu beugen.

Auch die Fremdherrschaft und der uns aufgezwung-ne Friedens- vertrag fönnen niemals unser Deutschtum und den Glauben auf unsere Zukunft vernichten.

von Batocki, Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Schnackenburg, Oberpräsident der Provinz Westpreußen. _ von Bülow, Regierungdvpräsident als stellvertretender Oberpräsident der Provinz Posen.

Der Oberpräsident der Provinz Westpreußen gibt obîger Quelle zufolge bekaunt:

Der Abschluß des Friedensvertrags hat unmittelbare Folgen für die Bevölkerung überhaupt nit. Eine Darstellung der für sie wichtigen Fragen wird von den zuständigen Behörden zurzeit bearbeitet und demnächst veröffentliht werden. Viele Punkte, die ta der Fassung des Vertrags unklar sind, bedürfen zu ihrer Ausführung erst noch weiterer Vereinbarung. Der Friedensvertrag tritt außerdem erst nah Erfüllung verschiedener Formalitäten, die Zeit beanspruchen, in Kraft. Einstweilen sorgt jeder am besten für sich, indem er in seinem Wohnort verbleibt und seinem Beruf wie bisber nahgeht.

Sämtliche Behörden bleiben nach wie vor auf ihrem Posten und in ihrem Amte; ebenso die Trupven, die auch weiterhin für Auf» rechterhaltung der Muhe und Ordnung zu forgen haben.

Neben ihren täglichen Uebergriffen entlavg der ganzen posenschen Demarkationslinie haben die Polen wieder einmal, wie dem „Wolff[hen Telegraphenbüro“ von berufener Seite mitgeteilt wird, und zwar in den Abschnitten Kempen und Neuraittéelwalde, durch zahlreihe Angriffe slarker O die Abmachungen des Waffenstillsiands verleßt.

Am 28. Junt, 6,30 Nachmittags, ariffen 300 Mann südlich Wilhelmsbrückt (östlich Kempen) an. 7 Uhr Abends erfolgte ein An- griff auf Wühelmsbrück selbst mit zwet Kompagnien. Am 24. Juni, 2 Uhr Vormittags, mehrere Angriffe auf Wilhelmsbrück und Birken-

felde. 11 Uhr Vormittags Angriff einer polnishen Abteilung vont etwa 150 Mann auf Erdmannsberg öitlih Neumittelwaide. 2 Ubr Nachmittags Vorstoß gegen Försterei Niefken nordöstlich Neu- mittelwalde. Alle diese Angriffe sind teils dur) Abwehrfeuer, teils duch Gegenstöße zurückaestlagen worden. Jn Erdmannésberg und Dobrygose konnten indessen Plünderungen duch die Polen nicht rechtzeitig verhindert werden. Ferner wurden polnische Patrouillea

G

abgewiesen im Abschnitt Nawitsh und an der Südfront von Tborn.

Im Abichnitt der Demarkationélinie bei Grodno kam es wieder j ore) Zt Í : r, mte Dll usion zu mehrfachem Geplänfkel infolge polnischer Üebergriffe mit Berlujten

auf beiten Seiten. i i

Wie „Wolfs Telegraphenbüro“ aus Oppeln meldet, wurde gestern morgen auf der Hauptstrecke Oppeln—Breslau_ der Versuch unternommen, die große Vorfluibrücke der Oder zwischen Oppeln und Szczepanowit in die Luft zu sprengen. Um 33 Uhr Morgens rückten an drei Brücken zugleich größere Banden an. Den Wachmannschafien gelang es, die Angriffe durch Gewehrfeuer und Handgranaten abzuschlagen.

Hamburg. Nach den Kiwmpfen des gestrigen Tages, worüber an (2 it 1 = v A T E T, anderer Stelle berichtet wird, befindet sich, wie Wolffs Tele-

d Y 4

graphenbüro meldet, die politishe Gewalt in den der Volkswehr und der Betriebsräte der organisie è Arbeiterschaft. Die Polizeigewalt wird ebenfalls von der Bolkéwehr aemeinsam mit den Betriebe räien der organijierlen Arbeiterschaft g-hanbhabt. An der Sp he dieser Gewalten jet die Zwölferkommission der Betriévsräte gemeinsam mik den drei jozialdemokratishen Parteien. : Gestera nachmittag fand auf der Kommandantur eine Besprechung zwischen dew derzeitigen Leiter der Kommandentur, Oberstleutnant von Man: fe d, seinen Mitarbeitern und einer Abordnung der Zwöiferrommission ter Arbeiterschaft fiatt. Man wurde dahin einig, daß die Kommandantur unter den Schuß der Volkswehr und der organisierten bewaffrneien Arbeiterschaft gestellt wird. Die Kommandantur wi:d thre Geschäfte weiterführen unter Auss{luß jeder Einmisczung in die Politik. Zu gleicher Zeit wurde auch im Rathaus zwischen der Zwölferkommission der Arbeiter und dem Senat verhandelt. Am Abend e:ließ die Exekutive des Großen Ar- beiterrats eine Erklärung, in der sie bedauert, daß die verantwortlichen Behörden es an der gebotenen Taikrast haben fehlen lassen, und daß sie nit durch durchareifende Maß nahmen verhindert haben, daß der durch die fortgeseßten Schiebungen und durch den immer weiter ausgebreiteten Schleichhandel, sowie durch die foitgeseßten Preiesteigerunger hervorgerufene berechtigte Unwillen der Bevöikerung sletig neue Nahrung erhielt. Sie bedauert, doß die Behörden dem ge- meingefäh:lihen, gesundheitsschädlihen Treiben der Nah-

rungemittelfälscher niht mit der nötigen RNücisichtslosigkeit entgegengetreten siad, und erwartet, daß jenigen BVe- amten, die 1roß erfolgter Arzeige nil die n Schritte zur Abhilfe getan haben, zu sirengster Verantroortung ges zogen werden. Sie spricht die sichere Erwariung aus, daß Schußmannschaft und Volkswehr in diesen unruhigen Tagen der durch die erwähnten Vorgänge Hervoraerufenen Aufregung und Empörung der Bevölkerung Rechnung tragen und durch sestes, aber besonnenes Auftreten zur Be-

rubigung und Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit beitragen, aber nicht durch unnötige Änwendung von Schuß- waffen die Unruhe und Empörung vermehren. Sie erwartet von der Bevölkerung, daß sie strenge Selbsizucht und Besonnen- heit übt, daß sie die Aufrechterzallung der Ordnung fowie die Sicherheit des Eigentums nachdrücklih|#| untei stügt, und ist der sicheren Ueberzeugung, daß die besonncne Ves völkerung Groß-Hamburgs auch in den Tagen der Unruhe und Aufregung ihren Ehrenschild rein halten wird.

Großbritannien und Frland.

Am Unterhause erklärie Long auf eine Anfrage dem Reuterschen Büro zufolge, daß die Ndmitalität noch keine Be- stätigung der Blätternachriht, woaah deutsche Schiffe in deulschen Hâfen vernichtet worden seien, erhalten habe. Die Admira! ität habe keinen Grund zur Annahme, daß die Mels dung af Wahrheit beruhe.

Nach Blättermeldungen hat der Internationale Frauenbund am Sonntag auf dem Trafalgar Square in London zwei Versammlungen abgehalten, in denen der Friede als ein Gewaltfriede verurteilt wurde und die Anwesenden sich zu einem Vusöhnungssrieden verpflichteten. In den bei dieser Geleaente t gehaltenen Reden wurde u. a. gesaat, daß die engliiche Blockade viel mehr Greuel verursaczte, als Deutschland jernals vorgeworfen wurden. Die Friedens- bedingungen seien ein Verbrechen gegen die Zivilisation und würden, wenn man darauf bestehe, auf die alliiert n Länder

zurücwirken. Ferankreidh,

Der Vorfißende der Friedenskonferenz Clemenceau Yat aesiern dem „Wo!ffschen Telegraphtnbüro“ zufolge nachstehende Note an den deutschen Gesandten von Haniel gerichtet:

Paris, den 25. Juni 1919. Herr Vorsitzender! i

Fndem ih Ihnen den Empfarg Ihrer Mitteilung vom 94. Juni dieses Iahres, betressend das Abkcmmen bezüglich der militärisGßen Besezung der rheinishen Gebiete, bestätige, beehre ih mich, Jhnen in Crinnerung zu bringen, daß kraft des Artikels 432 der von der deutschen Negterung augen- blidlih angenommenen Friedensbedingungen Deutschland jeßt |chon die Verrflihtung hat, den Inkalt dieses Ablommens zu beotachten. Es ist demna nit statthaft, diesbezügliche Unterhandlungen zu er- ¿ffnen, und die Urkunde, um die cs sich handelt, muß gleichzeitig mit dem Vertrag unterzeichnet werden.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitender, den Ausdruck meiner vor- ¿üglidsten Hochachtung. Clemenceau.

Der deutshe Gesandte von Haniel hat gestern Abend folgende Note dem Vorsigeuden der Friedenskonferenz Clemenceau zustellen lassen:

Herr Präsident ! E

Heute Nachmittag ist das Mitglied der deutschen Frieden8- delegation in Versailles, der si hier als Pressevertreter befindliche Herr Scheuermann im Hotel Vatel französischerseits ver - haftet worden. Ich bitte um balditaste Aufklärung dieses un- erbörten Vorfalls und erhebe {hon jetzt vorbehaltlih der weiteren Maßnahmen meiner Negierung hiermit nahdrüclick\ten Protest gegen dieje. jedem Völkerrecht widersprechende Vergewaltigung eines Vitt- glieds einer exterritorialen Delegation.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner vor- züglihsten Hochachtung. Haniel

T0 O T: A,

emrm Gt N 0 Dr

Ln A

D ggr

g

f TDER E T EEAENE d N L

Li LAEe: C

R T p

L t

L C O J R R N E R

E E

e e Pai MaLE A L rTE M E A