1919 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Üa idi

Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie, deutsher Textilarbeiter- verband und Zentralverband christlih-ngtionaler Terxtilarbeiter, Gau

Sachsen,

f. den Tarifvertrag Lam & Mat: 119 für-ùie zneck. Vertragsparteien : Ver- band von Arbeitgebern der Sächsiichen Textilindustrie, VDrtisgruppe

Tuchfabriken für den Bezirk Pößneck

Pößneck, deutscher Textilarbeiterverband,

S Dat Tarisvettras vom. 12 Mui1919 für bie Strumpf- und Handschuhappreturen für den Bezirk ; Bertragéparteien: Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie, deutsher Tertilarbeiter

der Kreishauptmannschaft Chemniß.

verband, Gauleitung Sachsen,

þ, den Taxrifverkrag pom 49. Mai ,1919 5d is Spulereien und Weifereien für die Bezirke der Kreishauptmannschaften Chemniß, Dresden, Leivzig und

Zwirnereien,

Zwidckau. Vertragsparteien : Verband vou Arbeitgebern der Sächsischen Tertilindustrie und teuts@er Tertilarbeiterverband, Gauleitung Sawsen,

L Den Tarife eas Lom 20 Mai 1919 fir dit Polster- und Verbandwattefabriken für die Bezirke der Kreishauptmannschaften Chemniß, Dresden, Leipzig und Zwickau. Vertragsparteien: Verb1nd von Arbeitgebern der Sächsischen Tertil-

industrie und deutscher Textilarbeiterverband, Gauleitung Sachsen,

k. den Tarifvertrag vom 20, Mai. 1919! für hie Verbandstoffabriken für die Bezirke der Kreishanptmann- Bertragsparte!en : Berband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie und deutscher

schaften Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.

Tertilarbeiterverband, Gauleitung Sachsen,

l dan Dari bertrad vom 20. Mat 1919 für bié Abfallspinnereien und Abfallwebereien für die Be- zirke der Kreishauüptmannschaften Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau, Vertragsparteten: Verband von Arbeitgebern der Sächsischen

Textilindustrie und deutscher Terxtilarbeiterverband, m. den

Textilindustrie, deutscher deutscher Terxtilarbeiter (H.-D.),

n den Dai bitaa Lo Pai 9 E9

industrie, deutscher Textilarbeiterverband, Gauleitung

Tertilarbeiter (H.-D, ),

0, M T T TELELS wom: M Eu GA TOLiS fte die Papiergarñn- und die Dretizylinderspinnerei der Kreishauptmannschasten (Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Vertragéparteien : Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Tertilindustrie, deut\her Textilarbeiterverband mid

für die Bezirke

Zentralverbänd hri\1licher Tertilarbeiter, Bezirk Mitteldeutschland. Einwendungen

richten. Berlin, den 24. Juni 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Caspar.

YakawntmacG Und.

Unter dem! 25. Juni 1919 i} auf Blatt 14 des. Tarif-

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Metallindustriellen, Bezirk Dresden, E. V., dem Deutschen Metallarbeiter- verband, IV. Bezirk, dem Deutschen Metallarbeiter- verband, Verwaltungsstelle Dresden, und dem Ge-

werkverein der Metallarbeiter, Hirsh-Duncker, am 31. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichss Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919.

Der Reichsarheitsminister. J: Vi! Capt,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertraasparteien einen Abdruck des Tarifvertrages gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Juni 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bet t ia

Unter dem 25. Juni 1919 ist auf Blatt 15 des Tarif- registers eingetragen worden :

Der zwishen dem Verband Deutscher Recht s- anwalts- und Notariatsbeamten, Siy Leipzig, Orts- verein Dresden, dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, ODrts8gruppe Dresden, und dem Dresdner Anwalts-Verein am 19. April 1919 abge- \hlo}sene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeit8bedingungen der Angestellten von Rechtsanwälten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456 für den Landgerichtsbezirk Dresden für Me verbindli erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. Juli 1919, Der- Reichsgarbeitsminifter. J. V.: Caspar.

Das Tarifrégister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsatrbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien etnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Koften verlangen.

Berlin, den 25. Juni 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

—--—

Bekanntmachung. Nr. F. R. 340/6. 19. KRA.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrals über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs- Gesegbl. S. 1292), ‘auf Gru"d des ¡Erlasses des RNates der Volksbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachhung vom 12. November 1918 Reichs-Gesegbl, S. 1304) und auf Grund des Erlasses der

eichsregierung, bekreffend Auflösung des Reichs ministeriums für wirtshastiihe Demaobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesezbl. S. 438) wird folgendes angeordnet:

Tarifvertrag rom: L Mai 1919 für die Tuchfabriken und Spinnereisn für den Bezirk Großen- hain. Verträgsparteien: Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Terxtilarbeiterverband und Gewerkyerein T Dle Segeltuchweberei für das Gebiet des“ Freistaats Sachsen. VBertragsparteien : Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Tertil- Sachsen, Zentralverband christlicher Tertilarbeiter und Gewerkvereine deuischer

gegen diese Anträge können bis zum 15, Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I B. R. 353 an das Neich2arhbeitsministeriuum, Berlin, Luisenstraße 33, zu

gänzung der Beschlüsse vom 4. Januar und 23. April d. J. über die Fürsorge für Beamte und Lehrer in den bedrohten Grenzgebieten folgendes beschlossen:

dex bedrohten Ptitieln d Staatsregierung wird mit allen ihr zu Gebote stehenden

; Beamten der Amtsbezirke) {üßten. soll in folgender Weise erfolgen :

polnischen Erhebung, etwaiger Abtretung preußishen Staatsgebiets oder infolge feindliher Maßnahmen ihre amtlihe Tätigkeit nicht fortseßen andere

Umzugsgelder beseßte

Artikel 71.

Die Bekanntmachun g Nr. 811/3. 17. A. 2. S.1, bes tréfsend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und

Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen vom

Mai 1917 tritt außer Kraft. Miel TI. Diese Bekanntmachung tritt am. 23. Juni 1919 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1919. Der Neich8wehrminister. J. A.: Wolffhügel.

_—_—

Weka üitWahuüug Nr. F. R. 2350/6. 19. KRA.

Auf Grund der Verordnung des Bundezrat3 über die wirtschastlicze Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs- Geseßzbl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragen über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftlihe Demobilmachung vom 12. Nooember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichsregierung, betreffend Auslösung des Reichs3ministeriums für wirtschastiihe Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Neihs-Gesctbl. S. 438) wird folaendes angeordnet:

Artikel E.

Die Verfügung Nr. Ch. I. 219/12. 15. KRA." vom 9. De- zember 1915 über Beschkägnahme, Meldepflicht und Buchführungspflicht, betreffend Elektroden für elek- trische Oefen, wird aufgehoben.

Artikel Il.

Diese Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Kraft-

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reich8wehrminister. I. A: Wolffhügel.

Betanuetma&aqui i; Nr. 1°. R. 360/6. 19. KRA.

Auf Grund der Verordnung des Bundezrats über die wirtschaftlihe Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftlihe Demobilmachung vom 12. November 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichsregierung, betreffend Auflösung des Reich8ministeriums für mwirtschafthkche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Neichs-Gesezbl. S. 438) ‘wird folgendes angeordnet:

Artikel l.

Die von den Kriegsministerien oder den Militävbefehls- habern erlassenèn, den Betroffenen namentlich zugestellten Ver - fügungen Nr. Ch. 1708/6: 17. EKRA. vom Jult- 1917, betreffend Bestandserhebung von Schleifmitteln, werden hiermit aufgehoben.

Artikel T1.

Diese Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reich8wehrminister.

J. A: Waooltshügeél. Zu der Deutschen Arzneitaxe 1919 wird binnen kurzem ein zweiter Nachtrag im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68 (Zimmerstraße 94) er- scheinen; er ist zum Preise von 0,60 /6 für das S1ück durch den Buchhandel zu beziehen.

reti m

Bekanntm Gun. 6 Die am 13. November 1916 für das inländische Vermögen der Firma Thomas Cheshire & Co. in Liverpool, ins- besondere für ihr Zweighaus in Hamburg, angeordnete Liquidation ist beendet.

Hamburg, den 23. Juni 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. D s Sage

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 120 des Reichs - Geseßblatts enthält unter

Nr. 6904 eine Verordnung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über Lohnpfändunn vom 13. Dezember 1917 (Reichs-Gesebbl. S. 1102), vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6905 eine Bekanntmachung des Wortlauts der Ver- orönung über Lohnpfändung, vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6906 eine Verordnung zum Schuße der Mieter, vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6907 eine Verordnung über die Einwirkung der Heiz- stoffpreife auf Mietverhältnisse, vom 22. Juni 1919, unter Nr. 6908 eine Bekanntmachung des Wortlauts dec Ver- ordnung über Sammelheizungs- uny Warmwasserversorgungs- anlagen in Mieträumen, vom 22. Juni 1919 und unter

Nr. 6909 eine Bekanntmachung, betreffend die Ver- arbeitung von Glimmer (Mica), vom 21. Juni 1919.

Berlin W. 9, den 25. Juni 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Das Staatsministerium hat in Abänderung und Er-

Die Preußische Staatsregierung erwartet, daß sämtliche Beaniten Grenzgebiete auf ihren Posten ausharren. Die

ittéln die unmittelbaren Staatsbeamten, die Lehrer und Gemeinde- eamten (eins{licßlich der lommissarischen Amtsvorsteher und der Die Sicherung ihrer Zukunft

I. Unmittelbare Staats8beamte, die infolge der

fönnen,

werden, soweit mögli, in gleihwertige Dien/ststéllen

unter Zahlung der bestimmungs8gemäßen verseßt werden. Alle Ministerien haben un-

Stellen zur Beseßung mit diesen Beamten uach

Möglichkeit offen zu halten.

l]. Soweit eine Verseßung niht möglich ist, werden die untex I genannten Beamten gemäß §§.1, 2 und 5—12 der Verordnung vom 26. Februär 1919 (Gesessammt, S. 33) behandelt.

Für ihre Uebersiedlung nah dem fünftigen Aufenthalts- ort erhalten fie gleitalls Umnzugsgelder in der für Verseßungen vor- geschriebenen Höhe. S

ITIT. Bei den Verhandlungen zur Ausführung des fFriedens8- vertrags wird darauf hingewirkt werden : j E

a. daß den unter I genannten Beamten eine angemessene Frist zur Entscheidung darüber gewährt wird, ob sie endgültig in den Dienst des erwerbenden Staates übertreten wollen,

b. daß diejenigen, welche in einem etwa abzutretenden Gebiet verbleiben wollen, gleidwertige Dienststellen; im Dienst des erwerbenden Staates erbalten und nicht gegen ihren Willen aus diesem Gebiet ver}ezt werden dürfen, A

c. daß denjenigen, die nach andècen preußishen Gebietsteilen übersiedeln wollen, das einseitig den Beamten 2c. zustehende Recht eingeräumt wird, ihr Mietsverhältnis unter Ein- haltung einer dreimonatigen Frist zu fündigen,

d. daß die Weiterzahlung der Versorgung8gebührnisse an Ruhe- gebhaltsempfänger und Hinterbliebene sichergestelt wird,

e. daß allen Beamten die ungestörte ¿oll- und abgabefreie Mitnahme ihres gesamten Vermögens, die ruhige Vrdnung ihrer Angelegenheiten, sowie denjenigen, die Dienstländereien haben, eine ordnunasmäßtge wirtschaftliche Auseinander- sezung sowie die Mitnahme ihres toten und lebenden Inventars gewährleistet wird.

V. Unmittelbare Staatsbeamte, die unvershuldet infolge von Wirren in den Grenzgebieten Sach- und Nechtsschäden erleiden und nit auf Grund eines besonderen Nechtsanspruchs Entschädigung er- halten, werden unter Berücksichtigung des glaubhaft gemachten Schadens entschädigt. Die Festseßung erfolgt im Verwaltungswege unter Aus\{chluß des NRechtswegs. Die Vergünstigung findet Bt Anwendung auf folhe, die in den Dienst des erwerbenden Staa!s treten, sofern nicht gemäß Ziffer VI1I diefes Beschlusses eine besondere Regelung erfolgt.

V. Für die mittelbaren Staatsbeamten einschließlich der kommissarischen Amtsvorsteher und der Beamten der Amtsbeziits gelten folgende Bestimmungen:

1) Die mittelbaren Staatsbeamten , die infolge der pol- nishen Erhebung, etwaiger Abtretung preußishen Staats- gebiets oder feindlicher Maßnahmen ihre amt'ihe Lätig- keit nicht fortsezen Fkönnen, erhalten vorbeßaltliß des

Mückgriffs auf die Verpflichteten und, falls der Staat dies ver- langt, gegen Abtretung der betreffenden Ansprüche aus der preus bischen Staatskasse:

a. zur Bewerkstelligung ihres Umzugs nah dem künftigen Aufenthaltsorte eine Unterstützung bis zur Höhe der für unmittelbare Staatsbeamte vorgeschriebenen Umzugs- ent\chädtgung,

Þ. bis zur endgültigen Regelung der Verhältnisse der be- teiligten Beamten nach Abschluß des Friedensvertrags ihr Gehalt und ihre sonstigen Dienstbezüge. i:

2) Der Preußische Staat übernimmt vorbehaltlih des Rückgriffs auf die Verpflichteten bezo. geoen Abtretung der betr. Ansprüche bis zur endgültigen Regelung der Verhältntsse der Beteiligten nah Ab- \chluß des Friedensvertrags die Zablung sämtlicher Ruhegehalts- und Hinterbliebenenbezüge, soweit die Zahlungen von den Verpflichteteir eingestellt werden sollten.

3) Die Bestimmungen unter [ll und 1V dieses Beschlusses finden auf die mittelbaren Staatsbeamten vorbehaltlih des Rück griffs auf die Verpflichteten sinngemäße Anwendung. Außerdem foll bei den Verhandlungen zur Ausführung des Friedensvertrags darauf hingewirkt werden :

a. daß alle mittelbaren Staatsbeamten, die nicht in den Dienst des erwerbenden Staates treten wollen, von ihrer Anstellungsbehörde in finngemäßer Anwendung von § 1 der Verordnung vom 26. Februar 1919 (Geseßsamml. r. 13) in den einstweiligen Ruhestand verseßt roerden,

b. daß die Dienst- und Ruheaehaltsbezüge der mittelbaren Staatsbeamten von dem Verpflichteten dem Preußischen O behufs Weiterleitung an die Beamten zugeführt werden,

c. daß für diejenigen mittelbaren Staatsbeamten, die in den preußishen mittelbaren oder unmittelbaren Staat3« dienst mit einem geringeren als den ihnen bisher zu- stehenden Diensteinkommen übernommen werden, die Unter» \chiedsbeträge von der Anstellungsbehörde der Preußischen Staatsregierung behufs Weiterleitung an die Beamten zugeführt werden.

4) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden fowie den außer- dem in Betracht kommenden Körperschaften des “öffentlichen Nechts wird seitens der zuständigen Staatsbehörden nach- drücklih nahegelegt, Bewerber aus den hier in Betracht kommenden Landesteilen bei Stellenbeseßungen vorzugéweise zu berücksichtigen. Gesetzliche Regelung bleibt nötigenfalls vorbehalten.

V1. Auf die Volkss\chu!lehrer finden die Bestimmungen über die unmittelbaren Staatsbeamten, auf die Lehrkräfte an städtischen böberen Lehranstalten, an städtishen Mittelshulen und gehobenen Schulen, an staatlih unterstüßten Ga Mae an Fortbildungs-, Landwirtschafts-, Haushaltungs,, Gewerbe- und ähnlichen Schulen die Bestimmungen üder miitelbare Staatsbeamte Anwendung.

VIT. Snwieweit die Vorteile dieles Staatêministerialbeschlusses au solchen Beamten zugebilligt werden können, die mit Genehmigung des zuständigen Nessortministers zunähst in den Dienst des er- pan Staates treten, bleibt der Regelung im Einzelfall vor- ehalten.

VIIT, Zugunften der Beamten des Saargebiets werden im Hin- blik auf die besonderen Verhältnisse Ergänzungsbestimmungen dem- nächst erlassen werdeu.

Berlin, den 26. Juni 1919. Die Preußische Staatsregierung. Hirs.

——

1 50

Jam ie riams e E

Zu besegen sind die Katasterämier Diez, Herborn und Berlin Zentrum, ferner

eine Regierungslandmesserstelle bei der Regierung in Wiesbaden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Neukirhen im Regierungs-

bezirk Caffel ist zum 1. September 1919 zu beseßen. Bewer-

bungen müssen bis zum 25. Juli 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und adi E l

Zum Rektor der Technischen Hochschule in Hannover für

die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1921 ist der ordentliche Professor Dr. Müller ernannt worden.

Oberrechnungslammer. Der Geheime Regierungsrat und vortragende Nat bei der

Oberrechnungskammer Dr. von Wilms is zum Geheimen

Oberregierunigsrat ernannt worden.

Rerfassunggebende Preußische Landesversammlung. j

Dem Hilfsstenographen Dr. Papendieck ist die plan- mäßige Stelle eines Sfenozrophen verliehen worden.

BetauntmaEun s. Der Fischhändler ; hast, ist wieder zum Handel mit Lebensm Een, LNSe esondere mit Fischen, zugelassen.

O9

Harburg, den 23. Juni 1949. Die Polizeidireklion. Dr. Behrens.

2) e C Se

WekanntmaqMhun g Der gegen die Obit- und Gemüsebändlerin Frau Nikolaus Pe v , Katharina geb. Halft, Cöln, Friedrich Wilhelm-Straße 1, quf Grund der Buñtéêratsverordnung vom 283. 9. 15, betreffend #ern- haltung unzuverläjsiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß it Ute Que deo anber mit Nahrungs nitteln aller Axt, naméntlih mit Gemüse, Dbst und " c 4 3 q (Tj Dato Gor or. Eüdfrüchten, wird aufgehoben. Die Kosten der Ver- ifentlihung des Befchlusses sind von Frau Wey zu tragen.

Côlu, den 11 Juni: 1919,

Der Oberbürgermeister.

N: T M e (t.

BLkanntmäagunck

Auf Grund des § 1. ter Bundesratêverordnung zur Fernhaltung zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 (KGBl. S. 603) ist die Meßbgerei des Meßgers Moses in lammersfeld wegen Unzuverlässigkeit im Handel vom 1), Juni 1919 ab auf die Dauer von 4 Wochen geschl offen worden. Altenkircken, den 12. Juni 1919. Der Landrat.

Busck.

Dann tmabun a

Die Versügung vom 7. Mai 1919, dunch welcke dem Schank- mit Friy Orlamünde und dem Kaufmann Karl Brückner, hide in Berlin, Frietrichslraße 136, der Handel mit allen hegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und glei die dinglie Schließuna , der Scayk- und Speisewirt- haft Weident-otkasino angeordnet worden ist, ist aufgehoben. Berlin, „den. 21: Juni. 1919.

Landespolizctamt beim Staatékommissar für Volksernähtung.

D Poftr'anU

Bag La U U L ai 00.

Auf Grund dex Bundeêsratêverordnung vom 23. September 1915, b:treffend die Ferubaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), haben wir dem Inhaber der Schuhbesoblanstalt Zum Volksfreund“, Dorimund, Mönsterstraße 48, Jerael Mor dka in Dortmund, Steinstraße 22, durch Verfügung vom beutigen Tage de HerstellungundInstandseßungvonSchuhwaren sowie den Handel. mit Leder- und sonstigenBedarfs- artikeln des Schuhmacbereigewerb és wegen Unzuverlässig- feit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt. Die Koften der amtlichen Bckanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlihen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 20. Juni 1919.

Lebensntittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz. Bekanntmachung.

Dem Meiereipächter Heinrich Dahl in Li ensfeld ist der dandel mit Meiereiprodukten, insbesondere Milch, Lutter, Käse, Eiweiß usw., untersagt.

Eutin, den 13. Junt 1919.

Die Regierung. Dr. Meyer.

Rodenberg.

B. êLa unt m ah. nq

Auf Grund der: Bundesrattverordnurg vom 23. September 1915, etreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Ver- bindung mit. Ziffer 1 der Auéfuhrbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, habe ich die |o- forlige Schließung des Betriebes tes Fleischermeisters Valler Li ppelt hier wegen Ünzuverlä'sigkeit angeorduet.

Oschersleben (Bode), den 20. Juni 1919.

Der kommissarische Landrat. Dr Dée

E E E

Bekanntm au. n:g

Auf Grund des § L Abs. 1 und 2 der Bundesratéverordnung bom 23, September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ih der Händlerin Friederike Junge in Bad Oldesloe den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs untersagt. Die Kosten der Bekannt- nahung hat Frau Junge zu tragen.

Wandsbek, den 19. Juni 1919.

Der Landrat. des- Kreises Stormarn.

S B Von N 6 ck

Wichlamiliches.

Deutsches Neich.

_ Die vereinigten Ausschüsse des Staatenaus\schusses für Rechnungswesen, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und sür das Seewesen hielten heute eine Sißung.

Die Reichéminister Hermonn Müller und Dr. Bell haben sich laut Meldung des. „Wolffschen Telegrophenbüros“ 0uf einmütiges Ersuchèn der Reichsrecierung entschlossen, als Bevollmächtigte in Versailles den Friedensvertrag zu Unterzeichnen. Sie haben geglaubt, unter dem furchtbaren Druck der Volksnot und dem unbedingten Bedürfnis, endlich

Jum Frieden zu kommen, sich diesem leßten und persönlich |wersten Opfer nicht entziehen zu können.

Der Reichsfinanzminister Erzberger behält die Leitung der Waffenstillsiandskommission und die Abwicklung ihrer Ge- scôfte bei. Mit seiner allgemeinen Stellvertretung ift der Ministerialrat Franz von Stockhammern betraut worden.

Der Oberbefehlshaber, Reihswehrminister Noske hat laut Meldung des „Wolsfshen Telegraphenbüros“ folgende aro rb n Ung zur Sicherung des Eisenbahubetriebs

assen:

Auf Grund des. § 9b des Gescies über den Belagerungs8zustand drdne ih an:

Heitmann, hier, Saud Ne. 35, wohn- i

8 1. Sämtlichen ta4nerhalßb meines Betelßlsbereihs bei Eiscnbahn- betrieben beshäftigten Personen ist bis auf weiteres verboten, wenn fie nicht deu Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erbringen, 1) die Arbeit niederzulegen, 2) von der Arbeit fernzub!eiben, 3) die Arheit zu ver- weigern, 4) ohne Zustimmung ihres Dienstvorgesetzlen die Arbeitsftelle zu wechseln.

c E, S: it: Cd Wallis S 2. Personen, wele- die Arbeit bereits

, Wz As niedergelegt baben,

S 4 S 2 i Ä A Gaben die Arbeii am 28. Iunt wieder aufzunehiten, wenn fe nicht den Na@weïis führen, taß sie arbeitsunfähig find.

S 3. Den im § 1 aufgeführten sowie sämtlichen anderen in meinein Befebl2bereich befind Personen ist verboten, im isen- bahnbetrieb Befchäftigte orer {riftli oter dur Ber teilung von Druckiachen, Erlaß von Aufrufen oder fonft in irgend einer Weise zur Niederlegung der Arbeit, zum Fernbleiben von der Arbeit und deren Verweigerung und ¿un Wechjel- der Arbeitsstelle obne Zustimmung von anderen Dienstvorgeseßten gufszufordern oder anzuregen.

S 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmunge: und 3 werden, fofern nah den bestebenden Gesetzen Strafe verwirkt wird (vergleihe § §89 R.St.G.B. gemäß § 9 des (Gesezes über den Belagerung8zufttand 1 bis

zu einem Jahre bestraft.

ertreter des Reichsverbandes deutscher Unter- re sind vorcestern vom Reichswehrminister Noske n worden. Jn der Unterredung kam zum Ausdru, die Unleroffizieré urlécr Zurükstellung ivrer perfönlichen güng gewillt sind, ihren Dienst weiter zu versehen Befehlen der Regierung unbedingt Folge zu leisten n der klaren Erfenntnis, daß dies in den gegenwärtig überaus

it chweren Tagen im Juteresse des Reichs notwendig ist.

O O = Send o

S S r G e D Ma

Prenßen.

Jn Anschluß an die gestrige Tagung der Landesver- sammlung hat das preußische Staatsministerium laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros* beschlossen, im Amt zu bleiben, und auch diejenigen Mitglieder, die erklärt haben, austreten zu wollen, vervflichtiet, auf 1hren Posten aus- zuharrèn.

u 4

Von zuständiger Stelle wicd dem „Wolsficzen Telegraphen büro“ mitáeteilt, daß im Verlaufe der vorlezten Vacht gestellt worden ist, daß zwischen den Leitern des Hamburger Aufruhrs und den Mitgliedern des Berliner Voll- zugsrates eine Verbindung beraestellt war. Vón Hamburg aus t noch Berlin die Mitteilung gelanat, daß geho}ft werde, jeßt von Hamburg aus die zweite Revolution über das ganze Neich einzuleiten. Darauf ijt von Berlin aus, aus dem Hause des Vollzugsrates angekündigt worden: Wir werden sehen, daß wir noch heute ertreter absenden. Es eht weiter fesi, daß von ¿Hamburg nah Berlin die teilung géaeben wurde, und! zwar wieder nach dem Amts- lokal des Vollzugsrates, daß in Hamburg eine großzügige Bewoaffnurg des Proletariats durchgeführt werden sollé, um Hambuxg in eien Verteidigungszustand zu tegen, der £€s e1mögliche, einen großzügigen Kampf gegen die Truppen dürh- zusühren, die von der Neaierung aegen Hamburg einge]eßt worden sind. Es war selbstverständliche Pflicht der zuständigen Stellen, derartige Besirebungen, die zur Folge haben konnten, daß unabsehbares Unheil über die Stadt hereinbricht, im Keime zu ersticken. \

hon? S heute abend N

Deswegen ist der Befehl gegeben worden, die kommunistishen und unabhängigen Mitglieder des Voll- zug3rats zu siftieren und in den Geschäftsräumen des NVollzuasrates Haussuchung zu halten. Da festgestellt rvorden ist, daß keiner der Siftierten das fragliche Telephongespräch mit Hamburg geführt hat, wurden alle Sistierten vorläung wieder auf freien Fuß gelteßt. :

Der Ausstand in Hamburg muß schon darum schnell und eneraisch beendet werden, weil die Lebensmittelversorgung Deutschlands in der Hauptsache über Hamburg erso!gt.

p

Von zuständiger Stelle wird dem e Wolsfschen Tele- graphenbüro“ mitgeteili, daß die vom Kriegaminijtertum vorgelegen Geseßentnürfe, betreffend Entschädigungen ver infolge Verringerung der Wehrmacht ausscheidenden Offiziere und Kapitulanten, wie jeßt mit Sicherheit angenommen werden kann, im wesentlihen die Zu- stimmung der Reichsregierung finden werden. Jhre Durch- beratung soll bestimmt in der Juli - Tagung der National- versammlung erfolgen. Ferner sei erwähnt, daß bei den Ver- ab\hiedungen auf Grund des K. M.-Erlasses vom 24. Juni 1919 und aus Anlaß dec Heereëve1r minderung bei der späteren Festseßung der Pension die Frage Ler Dienfttauglichkeit nicht ausschlaagebend ift. i i

Den Unteroffizieren und Maunschaflen, die infolge der Heeresverminderung zum Ausscheiden ous dem Heere ge- zwungen werden, wird neben anderen Vergünftigungen cine Diensiprämie gewährt von 100 4 für 6 Monate ununter- brochener Dienstzeit (eingerechnet Urlaub und Krankheit) vom Tage der endgültigen Einstellung in einen Freiwilligen- verband oder die Neichzwehr, frühestens vom 1. 1.19 ab ge- rent, für den 7. und jeden folgenden Monat ununterbrochener Diennzeit je 50 M bis zum Höchstbetrage von 1000 N. Die Dienstprämie wird am Entlassungstage autgezahlt,

Jn mißverständliccer Ausfassung einer Lnweisung des Generalkommandos 11. A.:K, deren Zweck erhôöh'e Werbe- tätigkeit sür den Grenzshuß war, Haben die Zioilvorsizer den einiger Ersaßkommissionen Aufrufe veröffentlicht, deren Jnhalt geeignet ist, Beunruhigung hervorzurufen. Die in den Auf- rufen angeordnete Meldung der Angehörigen dcs Beurlaubten- standes der Jahrgäm e 1884—1896 bezweckten kediglicz ‘eine Vervollständigung der S1aumro ten, um einen Ueberblicé über die Zahl der zur Anwerbung verfügbaren Angehörigen des Beurlauvtenstandes zu erhalten.

Der Vollzugsaus\huß für Danzig und West- preußen hat noch einer Meldung des „Wolffschen Tele- arophenbüros“ in seiner gestrigen Sizung einstimmig folgenden Aufruf an die Bevölkerung Westpreußens erlessen:

Die Unterzeichnung des Fricdensvertrags ist von der National- versammlurg beschlossen. Troß des einheitlichen Willens der Be- völkerung, Westyreußen der jungen. deutschen Republik zu erhalten, müssen wir der Uebermacht. der Entente . weichen. Widerstand ist nußlos und beteutet Selbstmord. Wir müssen uns in das Unver- metdliche fügen. Wir wollen keinen Bruderkrieg im_ eigenen Lande. Einige Machtpolitiker spielen mit dem Feuer. Sie wollen eine Ostrepublik aufrichten und tiese im blutigen Waffengange gegen alle

Widerstrebendeu behaubten. Man geht fogar soweit, Gebiete, die

durch den Friedensvertrag dem deutschen Vaterlande erhalten bleiben, dieser Republik anzugliedern. Dieser Plau nimmt bereits feste

D De! iz Ctr E M, T b N ¡ Gi Cd Formen an. Wir erklären diese Bestrebungen als Hochverrat L y Í L la “r % o ofs R La E und Betrug am ganzen Volke. Niemals wlrde diese Ostrepublil freibetiilihe Bestimmungen dulden, denn Neat â

ibreé Bégründer. - Nicht vom Woble der fich. die Unvérantwortlichen leiten, fe verfolgen nur bungen, niht Menschlichkeit, nackte Selbstsucht find ihre L

y s F va 2 s (ck. Aa Lor (+! Wix rufen der gesamten Vevölferurg zu: Setd auf der Qut! dieser Kataftrovhenpolitit stärksten Widexrstánd ent; neucs Blutvergießen, fondern fricdithes Zusammen

ift unsere Losung. Den unverantwortlichen Treil

S ckT x t S, E I E Otti, daß ihre hohverräterischen Bestrebungen an den einheitlichen Willen

der atbéitenten Bevölkerung zerschelien werden. Parfkamenitarische Nachrichten, Der deutschen Nationalversammlung find va einer Meldung von „W. T. B.“ aus Weimar folgende Ge-

segentwürfe zugegangen: Entwurf eires Gesetzes über cine außerordentliche Krieg3abaabe für das Nechnungs- jahr 1919, Entwurf eines G-seßes über eine Kriegs-

rf

\ eive3

abgäbe vom Vermögens3zuwachs, Entwurf Grundwechselsieuergesezes, Entwurf. eines Rayon-

r -

steuerge]eBßes, gese8es, Entwurf ¿ines Erbschastssteuergesez2s utf eines Tabaksteuergesetzes, Entwurf cines Gesetze über Erhöhung der Zuckersteuer, Entwurf eines Zünd arensteuergeseßes und Entwmf eines Spielkarten steuergeseßes.

«¿A A A E R L VBergnügungs|teuer Ent

, En Sescges

Entwurf eines

P 2 E s

2 #

Im Haushaltsausschuß der preußischen Lande82- versammlung hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister der öffenilichen Arbeiten Oeser über die Vorgänge bei

j] (if hndirotttnn Gr fn Folgenhos erBlärt- der Eisenbahndirektion Erfurt folgendes erklärt: u 1 Fr Hh AIH

Gti R avm Ra t Gan 1M : D, Dié Borgänge in Erfurt müssen im Zusammerhang mit der » E M trttt nr L oty r d 3 1? 5 4 o raditalen Ugttatton: betrachtet werden. Tie U 9 is La la » Li Fat L Sia E. fn Dl d A An ma DD (Räder rh at bahnern” betrieven wird. ‘Ste bat 1hren pragnante}ten Nuésdrucl auf md L bn n In Erf G e © A L aus Jeloit »7y d O Cl (1) ci 1 11! wma t Dr f mol hat, müßte fehr bald zur

1 der Berwatltung führen.

i Der 2 ¿g t. À eo rfurt richtete Nd

E S E A: Ls E chCIMegung 11 f Gegen

1 tedmnische wie gegen administrative Beamte. in der über die Beschwerden verhandelt werden sollte Juni für den 17. bewilligt. Troßdem wurden am Sonnt em 157 SUunt, Ler Stelivertretende Präsident und einige Dezernenten von erner Ver-

sammlung, in der avch zablreiche Nichteisenbabner 'zuge ab- geseßt und ein mittlerer Beamter zum Ptäsidenteä ausg

großem. Zuge, dem Tafeln: mit Aufschrifien wte: „Proletarièr aller Länder, veretnigt Cu“ vorangetragen' wurden, zog die Versammlung dur die Stadt. Diese Ereignisse wurden von der gesamten Neichs- [o- ernft beurteilt, daß sie es nah bflihtmäßiger Non

und Staatéregierung fo- erx Veberzeugung für erforderli hielt; ibrer Absicht, c ante Wwiederberzustellen, durch die Anwesenheit militärisher Macht den erforderliher Nachdruck zu geben. Das WVorgeben der Ieiches- regierung führte sehr bald zux Wiedereinsezung “der abgeseßten Beamten.

Infolge einer notwendigen Reise des -Vinisters nach Weimar konnte die Bespre{Wung mit den Führern der Bewegung erst am 19. Juni in Berlin jtatifiöden. Hierbei wurde von ihnen das Vor- achen in Erfurt ausdrücklich als ungeseßlich anerkannt. Béi den Berhandlungen. erklärte der Minister, daß er durhaus auf dem

SAtuS quo

Boden der Demoktratisierung der Verwaltung stehe und grund- fäblih Teine Bedenken habe, tüchtigen Arbeitern, unteren und

E T a4 N 5/2 ck o M Ra Af oi + J M efstionoR8 tr n hor mittleren Beamten die Möglichkeit eines Nufstieges in höhere

Stellèn zu geben. Hierbei ist zu beachten, dci bei dex isenbahn-

9 verwaltung dieses Aufrüccken chon jeßt möoglich und in einer großen Reihe von Fällen ‘durchgeführt ist. Aber der Minister ist durchaus bereit, dieses Aufrücken noch mehr als fonst zu erleichtern dur Uebertragung weiterer bhöheker Stellea äuf mittlere Beamte und Beseßung m11tlerer Stellen durch untere Beamie und Arbeiter. Er stellte fest, daß auch der Verband der böberen Eisenbahnbeamten ihm in etner Resolution erklärt habe, ¡daß au er diesen Gedanken

des stufenweisen Aufrückens für gesund halte und seine Durchführung empfehle.

Der Minister hat ferner zugesaät, von Maßregelungen der bei den Erfurter Vorgängen Beteiligten abzusehen. Dieses größe Zuge- ständnis habe er geglaubt maßen zu follen in Anbetracht dec \{wierigen Lage gerade in den Tagen der Entscheidung üder den Friedensvertrag und aus dem Wunsche heraus, solange die Verant=- wortung gegen Volk und Par!?ament es ibm ermögliche, ait durch Strafen, tondern durch Versöhnung irregeleitete Beamte und Arbeiter zu ihren Pflichten zurückzuführen.

Der Minister hat ferrer zugesagt, sich bei der Regierung für die Zurückziehung der Regierungstruppen einzusetzen. Sofort nach Be- endigung der Berliner Sißung hat er das entsprechende Ersuchen an die MNeichsregierung in Weimar gerichtet. Inzwischen waren aber \cówere Betriebéstörungen und Streiks auLgebrochen, die es offenbar der Neichsregierung notwendig eétrsccheinen leßen, den Abzug der Truppen noch hinauézuschieben. Zur Untersuchung ihrer Beschwerden, die geaen höhere Beamte vorgebracht waren, hat der Minister \{ließlth sofort cinen Kommissar mik entsprehenden Vollmachten nach Erfurt geschickt. |

Die Berliner Vereinbarung ist aber von den Et1furter Führern nit innegehalten worden. Es wurden neue Forderungen gestellt, insbesondere die Bestätigung des am Sonntag zum Präsidenten Ausgerusenen verlangt. Diese Forderuno mußte selbstverständlich abaelehnt werder. În der Nacht zum 21, Juni ist alsdann în Erfurt in Anwesenhcit und unter tatkräf!:ge Mitwirkung des jetzigen Ministerpräfidenten Bauer eine neue Vereinbarung zustande ge- kommen, die zunächst die Errichtung eines Beirats bei der Direktion Grfuit vo1sieht. Dtkeser Veirat joll aus je einem Vertreter der Beamten und Arbeiter bestehen. Ueber seine Tätigkeit ist folgendes vereinbart:

„Der Beirat übt eine gutachtlihe Tätigkeit aus. Ihm follen alle, das Diensiverhältnis der mittleren und unteren Beamten sowie der Hilfsbcamten und Arbeiter betrcffenden Angelegenbeiten vorgelegt werden. Alle das Dienslverhältnis betreffenden Erlasse, aub die an den Direktionspräsidenten gerichteten, sind dem Beirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Tätigkeit des Beirats wind in den zuständigen Dezernaten entfaltet. Ist eine Einigung zwishen den Dezernenten und dem Beirat nicht zu erzielen, dann hat der Beirat das Necht, mit dem Präsidenten zu verhaudelu, dem die endgültige Entscheidung zusteht." i /

In Erfurt wird ferner ein Hilfödezernat errihtet werden, das mit cinem geeigneten Arbeiter beseyt werden soll. :

Dér Minister teilte \chließlih noch mit, daß der Betrieb im Erfurter Bezirk wieder aufcenommen wurde, und erwähnte, daß \ich im Erfurker Bezirk seit kurzem eine Gegenbewegung in der Beamten schaft zeige, die weilere Kreise zu ziehen scheine.

ms part A Zee

e

a

.

“aue E

ps Gas

R

E P C MOT G Lm: at

S

L A

S E E T E

5 gute