1919 / 147 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

_Allgemetues. Der Betrag der Nachnahme |s auf der Aufschriftseite der Sendun

Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Budhst Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrehnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen siehe austräge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Absenders in latetnischer

A C2 Ae A: A CD E D) I EE M Ct Fi M 1 I RR U Df I‘ 2A

Besitimmur gsland

Gebührenübersicht für eingeshriebene Vriefsendungen mit Nachnahme.

(Briefe, Postkarten, Drucksacheu, Geschäfispapiere, Wareuproben.)

Meistbetrag

Gebühr 3

einer Nachnabrme

Porto

Einschreih- gebühr

Abteilung E. Po

in der bei dem aben (latetinifche

o | dur ôsterreih und Ungarn siche Spalte

C

Bestimmungsland

Bemerkungen.

Meistbetrag

einer Nachnahme

Einschreih- gebühr

Schrift auf der Vorder- oder Rückseite deutlih ntiedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein- gezogene Betrag nah Abzug der Postanweisungsgebühr und der Cinziehungsgebühr von 10 Pf. dem Absender Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien-Herzegowina, Deutsch-

Deutschland (Reichspostgeb. Bayera und Württemberg) . M

Dane

gläffig.)

(Nachnahmen auch guf lichen Briefsendungen j1

800 Mark

BVosuieu-Derzegowina (Verkehr vorläufig eingestellt.)

Dänemark mit Faröer (nicht auch Gr L L E S

720 Kron. *)

Deutshöfterreih (Veriehr vorläufig eingestellt.)

1000 Kron.

Island « «-6

*) Für den Verkehr mit Dänemark, Isiand, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 4 oder den Gegenwert von 100 4 festgesezt worden,

Allgemeines. Die Wertbriefe und Werthästchen nath den Auslande müssen

ordnungsmäßig verschlossen und versiegelt aingeliefert werden

Zu (S, él les ehlos

lat j Wertb

versandt werden. Als Zahlungsmittel gelten a

nach dem Ausland, die

und Firmen und die bei

find bei den Postanfalten uu erfragen

720 Kron.*)

Die zur

Inhalis erforderlichen Unterlagen (vgl. weiter unten) sind in die rer- en Sendungen hineinaulegen, &rieftide Mitteilungen in Eentungen nach dem Uusê- weit sie uberhaupt ¡ugeafses sind, müssen in deutiher Sprache abgefaßt sein, Die tese (aus zenommen în Deutshland und im Verkehr mit Dänemart) dürfen nur Wertp piere (Shuldoers{reibungen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthaiten. Zablungs- mittel, die aui ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auß deutshe Reihs- währung lauten, dürfen na% dem Ausland men in demfelben Wertbrief oder Kästchen

j ; ; N ußer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleihen aud Anweisungen, Schede und Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe 1 ZahlungE mittel in ausländischer Währung im Ge- jamtwertê von mehr als 500 Æ enthalten, werde. nur befördert, wenn ber Nachweis gej¡ührt wird, daß diese bei einer Devisenftelle erworben find, oder wenn eine Erklärung der » eich3ban! zur Absendung beigefligt ist, Die als Devisenstellen bestimmten Banken Feftstellung des Gesamtwerte3 anzuwendenden Umrechnungskurse find Ì p __ Briefe und Kästchen mit: Wertangabe nach dem AusStand die au! deutschc Reihswährung lautende Zahlungêmittel enthalten,

Benenuung der Länder

Porto für die | betreffenden | Sendungen. |

20 Pf. (Wird nur bei eingeschrieb.

achnahme- send. erhob.)

Das

| j l

Zu Deutschlandt Briefe und Post- farten mitNahnahme f Eh e ässig. Zugleißh m demPorto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er- hoben. Der einge- zogene Betrag wird die gewöhn-

übermittelt.

Zu Bosnien- Herzegowina und Deutschösterreich :

Zugleich mit dem Be wird 10 Pf.

orzeigegebühr er- hoben. Der einge- zogene Betrag wird gegen die gewöhn- lide Postanweisung gebühr übermittelt.

ge M e : he Postameisungs ebühr

Luxemburg .

(Verkehr vorläufig eingestellt.)

800 Mark

p Lg

Niederlande â

480 Guld.*®)

Norwegeu .

720 RKron.*)

Schweden „,

s

720 Kron.*)

Schweiz , «

1000 Fr.*)

Ungaru C d a Ee (Verkehr vorläufig eingestellt.)

L

, | 1000 Kron.

B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Prüfung der | ist.

als insgesamt

enthalten;

wérden nur befördert, wenn eine Einwiligungserklärung der Reichsbank beigefügt Ohne Einmviligung der Reich3bank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder lautende Zahlungömitt

150 46, zu versenden,

sehen : Papiergetd, Banknoten, Darlehenskassensheine, Wechsel, Anweisungen und Schecke. Als Banken im Sinne dieser Vorschrift gelten alle Personen und Unternehmungen einschl. aar T UT und Genossenschaften, die gewerb3mäßig Banks oder Bankiersgeschäste betreiben.

erti en

dürfen Schmudcksa

( dagegen dürjen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz bes fizende Angaben, im Umlaufe befindlihe Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäft3papiere und Gegenstände, deren Einführung ober Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nit aufgenommen werden. Kurze

E innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reih3währüng el bis 50 46, innerhalb eines Kalendermonats jedoch niht mehr insge Wertbriefe nach dem Ausland, die deutsche odex ausläudishe Wertpapiere enthalien, werden nur befördert, wenn die Absenderin eine Bank ift, Als Wertpapiere im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die unverzin3lichen Schazanweisungen be3 Reichs oder der Bundesstaaten, Zin38- und Gewinnanteilscheine, Prkunden, dur welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbrieft ift, sowie Hypo- theken, Grundshuld- und Rentenschuldbriefe.

Dagegen sind nicht al3* Wertpapiere añzu-

hen oder tostbare Gegenständsa

Wertbriefe und WertkästWhen

Versicherungs3- gedihe für é 240 6

_Pf.

Porto für die betreffenden Sendungen.

Das

Zu Ungarn:

Zuagleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vor- zeigegebühr erhoben. Der eingezogene Betrag wird gegen dite gewöhn- lihe Postanweisungs- gebühr übermittelt.

Angaben Über Znhalt und Zweck der Sendung müssen, soweit fie überhaupt zuläsfig

find, in deutscher Sprache abgefaßt sein,

Wertangabe in ‘dér Aufschrift in: Buchstaben

und Zahlen in der Markwährung auszudrückten. Uusshabungen over“ Aenderungen, {olbft wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zusiellung der Wertsendung ar den Cmpfänger, so hat er auf die Sendung „gegen RüdEschein“

(avis de réception) zu \chreiben.

Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum golassen

werden, auch dürfen die Freimarken bie Kanten des Umschlags nicht bedecken, -— Werts sendungen, deren Aufschrift au3 Anfang3buchstaben besieht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. —- Wertbriefe unterliegen (au8genommen in Deutschland urch im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeshränkung, für Wertikästchen ift das Meistgewicht auf 1 kg festgeseßt, Paketkarten sint bei .Lertkästhen niht erforderlih. Jedem Weriküstchen und salchen Wer tbriefen, die Waren enthalten, sind statistische An- meldescheine (zur Warenuverkehrsstatistik) beizugeben. Hierüber fowie über bie Vorshriften hinsihtlich der Beschaffenheit der Versiegelung 2, der Wertkästhen und der Zahl der beizufügenden Zollinhalts8erklärungen erteilen die Postämter Auskunft. —- Jm Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ift bei Wertkäsichen die Zahlung der

Zollbetr äge dur den Absender gestattet.

Hierüber erteilen bie Nofianßalten Auskunft.

Bemerkungen

E = Eilbestellung zulässig. N = Nachnahme zulässig. L = Finführung ausländisher Lotterielose.

1) Deutsczianuv (eihspostgebiet, Bayern und Württemberg) .

2) Bosnien - Serzegotwwiua (Verkehr vorlönfig eingestellt)

3) Däuemark

4) Deutschöfterreich . 5) Luxemburg . 6) Niederlaude . , 7) Norwegen . . 8) Shweden , ., 9) 10)

Schweiz .

Ungaru (Vetichr vorläufig

etn besoude verwandt. Üuszufüllen i er mit lateinischen Schriftzeichen Nenderungen. ap h Gebühr für Telegramm: telegrayhishe [R

den

6 4)

mit [d j tze obne Fur ¿elegraphische Post

enennung der Länder

eittgesteilt)

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande wird rer Nordruck (in deutscher und a ler Sprache)

Ziffern Durhstreiungen d 1 F | i anweisungen ist zu entrichten : a. die gewöhnlihe Postanweisungsgebühr und erforderlihenfalls die 4 Uuszahlungs|\chein, Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für Poftanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen

arabischen

b. die Gebühr

Veistbetrag i einer Post- anweifung

unbeschränkt

unbeschränkt unbeschränkt unbeschränki 8000 20 000 6 unbes{ränkt unbeschränkt unbes@ränkt unbeschränkt

und oder

für das | allgemeinen

darüber auf

die Postanstalten Auskunft. auszustellendeu beträge (Frauken jeder für fich umgerechnet jedesmal auf volle Pfennig lihe Mitteilungen L Hue der Postanweisung find im e UHSNa

am S{hl1u\se angegeben. B n O D

(vom Absender zu entri@ten)

meter 50 S, o

wie E Einschretbbrief

Hledten

ewihts

bis 76 Kilometer 25 S, über 75 Kilo- hne Unterschied des Gewichts

5.4 für je 300 A, mindestens 10

8 8 8 8

8

| 12 Briefe,

] 16 Kästchen.

{ 8 über Saßntg, 12 üb. Dänemark.

8 8

C. Postanweisungen.

2c.) und

zuläsfig; gewZhnliche oder tel

Bei deu iu Postauweisungen

fremder Wöhrung __ werden die Haupt: die Teilbeträge (Ceatinten 2c.) und sih ergebende Bruchteile aufwärts abgerundet, Shhrift-

emerkungen- der nah dem Auslande 100 und egraphische Postanweisungen einzahlt,

hat zu erfolgen tn

init 10

nach Orten ohne

Eilbeste (Verkehr

Hat bei der Verkehrsanstalt die Zahlung dient, anzugeben und dur gleihzeitiger Einzahlung mehrerer Ubsender an denselben Empfänger wird der Zweck des Geschäfts, auf das fih die Zahl zwar die Se der urü@bleiben, i

erreicht oder übersteigt. L M die Annahme der Postanweisung abgelehnt.

Z / L = Cilbes ellung

fordert, wenn Grenze von 100 46

M

S O TEANTO) T

Eilbestellgebühr im

ung bis auf weiteres au8geschlo} vorläufig eingestellt). L verboten. gen in Wertbriesen sind verboten.

1) Metstgewicht der Wertbriefe 250 g. Un

anstalt 60 §4, N

L verboten.

E,

= = Striftlihe Mitt

en.

ankierte Briefe zulässig

uschlag. Für Briefe gegen Rück|chein Frankierungszwang,

i Falle der Vorausbezahlung bei Ueb

bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 „6 einschließli

oder von O ee über Ms nach Postorten 25 S, 0

Cte

is 800 o (Vorzetige-

gebühr 10 „§ wird zuglei „mit dem Porto erhoben). j 2) Gesamtgebühr mindestens 60 4. N bis 1000 Kronen“ (Verkehr vorläufig eingestellt). L verboten. E nah Postorten. 3) E nur nach Postórten; N bis 720 Kronen; L S2 4) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E; N bis vorläufig eingestellt). 5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800,46 (vorläufig eingestellt; L verboten. 6) E; N bis 480 Gulden, N 7) E nat bestimmten Orten; N bis 720 Kronen. 3) E nah allen Postorten mit Bestell 9) E; N bis 1000 Franken. 10) Gesamtgebühr mindestens 60 4,

1000 Kronen (Verkehr

geld; N bis 720 Kronen. nach Budapest ist die

N bis 1000 Kronen Schriftliche Mitteilun-

Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das h Nachweise zu belegen Postanweisungen von demselben Nachweis über Inhalt und ung bezieht, auch dann ge- Postanweisungen binter der

Gefamtbetra fs G Werden diese Rugaben g aber diefe Grenze

Bei

verweigert, so wird

T 5 5 n Mitteilung auf dem Abschnitt,

= Telegraphishe Postanweisung zulässig.

7) De uti@Sland (etispostgebiet, Bayern, Württemberg) . 1) R d: E A D .‘

2) Voêsuien-Serzegowina . ,, (Verkehr vorläufig eingestellt.) 3) Duuemark mit Sard , , ,

) Deuts{öfterreicß R f iv A é v «i A4 (24 . beresterreid, Galzbutïg,

R nsttlstandövertrag delinie sowie Vorarlberg)

¿ vao F S S

(Niederösterreih, G5 Steiermark, d Wirol nördli der dur) festgesezten

800 „6

« [1000 Kronen

: j 720 Kronen

100 Kronen

720 Kronen.

über 100—200 4: 40 bis 400 4: 50 4; über

20 S für je 40 4.

20 S für je 40 M.

bis 5 4: 15A; über 5—100 4:25 4;

60 S; über 600 4: 70 g.

10 S für je 20 4; mindestens 20 4,

10 S für je 20 4; mindestens 20 s.

A; über 200 400-600 4:

4) Kr

5) Kr

1) Mark und Pfennig.

2) Kronen und

3) Kronen u. Oere

[ler (Umrehnungsverbältnis Viana zu e

(Umrechnungsverbä bei den Postanstalten zu rest

bet den

ónen und Heller (UmreGnungsverhältni bei den Postanstalten zu E ges

onen und Dere (Umrechnungsverhältnis bei deu Postanstalten zu erfragen,

1) E (Gebühren f.

unter A.

Landbestellbezirk des Aufgabepostorts.

2) E nur nach Po im voraus zu entrihten. T nur na

3) D im Ortsbestellbezirk,

ftorten. Eilbestellgebühr Postorten.

jedoch nicht nach Island und Farser.

) T, auch na dem Orts- und

(50 Pf.) vom Absender

T, jedoch telegraphis{e Beförderung nur nach bestimmten Orten, vou

a iaegerbeförderung durch Briefpost.

d bestimmten Orien.

r

5) T, jedo tele

Orten,

telegräaphische Beförderun von da Weiterbeför f

T nach den Faröer nur na

ichter É f | Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu ent-

nur nach bestimmten

derung dur) Briefpost.

einer Voît-

Beuennung der Länder j anmiiung

- | Dceiitbetrag

j Gebühr (vom Absender zu entrichten)

Die Ausfiellung der Postauweifung hat zu erfolgen ut

ilbeiteDung zuläsfig. / ias ristlihe Mitteilung auf dem Abschnitt.

elegraphiste Postanweisung zuläsfig.

| 6) Qurenuibtira

: 300 ; (Verkehr vorläufig

, ‘cingestellt.) /

D Niedeeiaude 430 Gulden 720 Kronen

720 Kronen

) Tichechoslowakische Nepublik 100 Kronen (Böhmen, Mähren und Oesterreichisch- Schlesien) E S (Verkehr vorläufig eingestellt.)

100 Kronen

7 Beitritt zun PVostscheckverkehr. Zum Medermann zugelafscu. Aumeldungen zum

‘ânstalten und Postscheäämter entgegen. Auf dem Konto

tammeinlage von 25 46 gehalten werden. Die Höhe des Guthabens Eines Kontos ist niht beschränkt. Der P erhält über alle uf seinem Postschecktkonto gebucht

en sind, am nähsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die | v

M ngânge und Austräge, die tagsüber a por

"Höhe des Guthabens angibt.

Eiuzahlungeu. Dem Postscheckonto werden gutgeschrieben

a) die dur Zahlkarte eingezahlten Beträge,

b) Post- und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die dur i ojtauftrag oder Nachnahme eingezogen worden find, c) die von einem anderen Pottschecklonto überwiesenen Beträge.

Zahlkarten bis 3000 6 werden auf Antrag telegraphis{ch

/ Zu. 2. übermittelt. :

: Zu: b. Der Postseckunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be- fue P daß die für ihn en Post- und L Ee lungas

feinem Postsheckonto gutgeschrieben werden. Die 1 “über den Gesamtbetrag der für den Postsheckunden glei "liegenden Post- und

y

ahlurgsanweisungen tägli eine

Und stellt ihm die Abschnitte der Post- und Zahlungsanweisungen

‘gebührenfrei zu. E Die durch Postaustcag oder Nachnahme “werden nah Abzug der Zahlkartengebühr dem

Absenders oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn Postausträgen der Auftraggeber eine Poistaustragskarte mit anhängen-

0 Allgemeinos. Postaufträge sind 1000 Franken oder dem entfpre ge des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzuls

ap

er für die einzichende Verwa

hierbei, um Unterschiede ge

0 in

1 den ie U ng

Pageben. mredhnu

u Prsiad italien mittels Postanweisung

pon den fremden

pon deii fremden

Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Postausf: Veber dieses Umwandlungsverhältnis

Mteweilig innegehalten wird. ( erteilen die Postanstalten ohne Gewähr Auskunft. Die Postauftragstarte (für den Verkehr na ndern ein besoriderer BVordrud in deutscher und

Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeihnis der Wertpapiere und | Beide Telle sind auszufüllen 1. Teil auszufüllen und

Abrechnungsformular). T aufträgen nach Belgien ist nur der

Benennung der Länder

800 4 M kehr vorläufig eingestellt). . ..

19) Dänemark mit Farder (nic: Nu a. Grönland) . . eco 05:0 9 |

1) Wechselproteste {owie Zins- und Dividenden{cheine usw. zuläsfig. R r 35 Pf. Ur

7/800 # zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 4 einschließlich 1, bei Wechseln über

Djne puterigied des Gewidiis, Meisigewiht 250 &@. PVrotesterhebun 500 #6 1 A 50 Pf, dazu für Rüdjendung des protestierten Wechsels

j urkunde 35 Vf. (im Orts- und Nachbarort3verkehx 30 Pf.)

2) Zin3- und Dividendenshéèine usw. zulässig.

8)

/ verjchreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen

Hink2schcinen ausgesch{lossen.

E. Pakete oßue angegebenen Wert und Vakleie mit Wertangabe

1000 Frank.

Postfeckverkehr wird Zeitritt nehmen die Post-

ostanstalt fertigt

eingezogenen Beträge DosticheÆkonto des

im Vereinsverkehr bis zu nden Betrage der Dee agund enden f eine abweichende Währung, insbesondere die Währung

des Aufgabelandes, so hat. der Auftraggeber den einzuziehenden Be« tung maßgebenden Währung

Frs bingnus Wg und in der Postauftragskarte anzu- Ï

i zuführenden eträgen zu „vermeiden, nach dem Verhältnisse zu bewirken, das “Mostanstaltert bet der Umwandlung der P ngeaogenen bet

etnes Postauftrags

20 Kronen *)

g zinsa uud Dividendenscheine usw. zuläsfig; fremde Lotterielose, Prämien-Schuld=

bis 100 4: 25 4; über 100—-200 Á: 40 4; über 200—400 4: 50 4; über 400-800 6: 60 A; über 600,6: 80.

20 S für je 40 6.

20 4 für je 40 4.

20 4 für je 40.46. 20 4 für je 40 G,

20 4 für je 40 4,

20 für je 40 4.

6) Mark und Pfennig.

7) Gulden und Cents (Umrechauungsver- hâltnis bei den Postaustalien zu er- fragen).

3) Kronen u. Dere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

9) Kronen undDere (Umrechnungsverhälinis bei den Postanstalten zu erfragen).

10) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

11) Kronen und Heller (Umrehnungsver- hältnis bei den Postanstaiten zu er- fragen).

12) Kronen und Heller (Umrehnungsverhält- nis bei den Postanftalten zu ersragen).

B,

muß eine Auszahlungen.

erfügen a) dur N dur

ort des Cmpfängers Zu a. Der

Aufträge b n

(Sammelüberweisung)

zeitig vor- Kontokarte

bei

der Zahlkarte benußt oder wenn bei Nahnahmen der Absender der Sendung eiñne Zahlfarte beifügt. n

zufüllen; als Betrag is der einzuziehende Betrag nah Abzug der Zahlfartengebühr einzutragen.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

Mleelwng auf ein anderes Postscheckonto, | Post |

Die Ueberweisungsheste werden ihm Schelheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. | : 1 11 weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postsheckämter auf Wunsch Einlieferungsbesheinigungen, aus denen Name und Wohn- O find.

t

E r mehrere Empfänger

Ausstellers einer Ns wird der Gutschriftempfänger \chriftlich gegen eine Gebühr yon 20 Ps. 1 l gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 4 werden auf Antrag telegraphish übermittelt. : j

u b. Der Höchstbetrag eines Postshecks ist 20000 4. Der Postschelkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Ses, în dem kein Empfänger angegeben ist (Kassensheck dur die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger“ genannt, so wird die Postanstalt vom Postschekamt durch

Postscheckverkehr.

Die Zahlkarte ist von ihnen aus-

Der Postsheckunde kann über sein Guthaben,

ed. j kostenfrei geliefert; das Ueber die durxh Veber-

Ueberweisung ist nit begrenzt. fönnen in einer Ueberweisung Auf Antrag des

betrag einer zusammengefaßt werden.

. oder telegrapht\ch gegen vie Telegramm-

eines wird

Der Betra

Postorten werden auf telegraphishem größeren Poftort u. von da mit der Post nach d.

7) B; T nas bestimmten Orten.

3} Nur nah bestimmten Orten. T; Postanweisungen na fleinen e nur bis zum nächsten eftimmunagsort befördert.

9) E nah allen Postorten mit Bestelldieasl, T nach best, Orten. 10) 7 Le

11) E; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T.

12) E, nach Budapest is die Eilbestellung bis auf weiteres aus- geshlosjen; Cilbestellgebühr (50 Ps.) vom Absender im voraus zu entrichien. T. M nit zuläsfig.

Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts- bestellbezirke bis 3000 4, im Landbestellbezirke bis 800 4 ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsantweisung ausgehärdigt; den Betrag hat er bei der Poft- anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger dur besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Sheck- beträge bis 3000 „46 fönnen dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden dur Poft- anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebühren. Die Gebühren betragen

1) für Einzahlungen mit Zahßlkarte bis 25 46 5 Pf., daruber hinaus 10 Pf., 2) bei Auszahlungen dur Scheck 6 Pf. für die ersten 100 46 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 46.

Bai 1) Die Zahlkarten find vom Se vor der Einlieferung zur Vost mit Freimarken in Höhe der Zahlfkartengebühr freizumachen.

2) Die Gebühren werden zu Lasiea des Auftraggebers vom Konto abgebucht.

Die Briefe an die PostsheckÆämter werden bei Verwendung besonderer a i Postverwaltung vorge{chriebener Briefurnschläge portofrei be- örder

Ueberweisungsverkehr mit vem Auslande. Nah Ungarn und der Schweiz tkönnen Beträge überwiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersien 4099 uud 6 Pf. für je weitere 100 46.

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

l pa An agen ossenem Um Wert- | zusenden,

der dem Absender des

enüber den | unzulässig.

tausträge mehreren Za

fremden pliditige enthalten.

ranzösischer

bei Post-' Dem Absender ist

e der Postauftrag

der Länder

(Rechnung, chlag unter "Ein deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. ostanstalt zeingezogene D ] anweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absay) ostauftrags mittels Postanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen

Im Vereinsverkehr da Wertpapiere B al e von einer und derselben u

desselben Absenders einzuziehen \ind. l indes einzuziehende Waripapiáre ür höchstens ÿ verschiedene Zahlungs- on dem ertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs- gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Quittung, Wechsel usw.) in ver- schreibung an die Postanstalt ab- Dex von

Betrag wird abzüglichß der Post-

s Anlagen sind

mehrere ostanstalt tigen zugunsten eines und ine und dieselbe Sendung darf

eine und dieselbe Sendun ng8pfli

etrag eines jeden eingelösten

weite Person zu bezeihnen, an

estattet, eine t ihteinlösung weiterzugeben ist.

im Falle der

etnes Postauftrags

4) Deuts chösterreich (Verkehr vor- d

läufig eingestellt) 5) Asland g

eingestellt)

ost bis

nebst Protest=- Hinsscheinen ausgeschlossen, Wertpapiere zulä

e 8) Nur nah bestimmten

Wertpapiere zulässig.

E,

1000 Kronen 720 Kronen *)

800 6

6) Luxemburg (Verkehr vorläujig

Bemerkungen.

4) Zins3= und Dividendenscheine usw. nit zulässig. / | 5) Zins=- und Dividendenscheine usw. zuläsfig; fremde Lotterielose, Prämien-Schuld- verschreibungen und andere Schuldvershreibungen derselben Art mit den zugehörigen

6) Wechselproteste werden vermittelt. HZins- und Dividendenscheine, abgelaufene

Drten.

9) Wechselproteste werden vermittelt, Zin3- und Dividendenscheine, abgelaufene |

S

Paketseudungenu.

A. Das Bakctyorto beträgt einschließlich der Reichs-

0 abgabe auf (Fautfernungen:

über 150

bis bis | bis f bis 20 | 50 1 109 | 150 geographische Meilen one { Zone | Zone | Zone | Zone 2 | 07 vg 9 25 Pf.[M|Pf.1M6 Pf. 751 -|TO 175

Dis 10 /

Zone 6

M Pf.

MP6 «179

6 Pf. . 40] .. . 75

is 5 Kg eins...

iber 5 bis 6 kg 60/ 1/10} 1/20/ 1/30 1/50 ür jedes weitere

bis 50 kg E LEAE . [50

“Für nichtfreigemachte Pakete bis 5 kg einschließlich wird

in Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienst- endungen unterliegen diesem Zuschlag nicht.

\ Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das

Pocto (nit aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um

kg mehr-

die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Ausdehnung 1!/, m üiberi@reiten oder þ. in einer Ausdehnung 1 m, in einer anderen !/» m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. fi ihrer Beschaffenheit nah nit bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver- hältnismäßig großen Naum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders s\orgsatne’ N erfordern, z. B. Körbe mit

flanzen und Gesträuchen, ange, er oder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflehte (Blumentische, Kinderwagen usw.), Spinnräder, Fahrräder und dergletchen, d. in ihren Gesamtabmessungen (Höhe, Breite und Länge) 1,5 m überschreiten und dabei 5 kg oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite und Dicke zusämmengenommen niht mehr als 40 cm beträgt, nur dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dgl. Schaltieren sowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als sperrig zu tarieren, wenn der Inhalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung felbst als lebende Tiere angegeben ijt, oder die Sendungen nach dex Art ihrer

Zinsscheine und DividewdensHetuce E im BVer- kehre mit cinigen Ländern zugelassen, lolde Zius- usw. Scheine jedo, auf welGhe nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, find vom Postauftragsverke)r allgemein ausgeschlofien.

Der Postauftragsbrief isi mit der Aufsrift Einschreiben,

ostaustrag uach (Name der Postanstalt), im

erfehr mit Ländern, in denen die deutshe Sprache wenig betannt ist, mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau de poste à (Name der Postanstalt) zu versehen, ium Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2e. des Absenders. Schriftlihe Mitteilungen auf dem Vordruck, welche fich nicht auf den g ufrag selbst beziehen, find unzulässig, Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent- haltene Wertpapiere zurückziehen fowie irrtümkihe Anggben auf der Postauftragskarte Pericjtigan lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück- oder nahgesandt worden find. Pestaufträge wôsen freigemacht werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für cinen Einschreibbrief vou gleichem Gewicht. ür die Nücksendung unausführbarer Postaufträge wird eine Gebühr nicht erhoben.

4 Meistbeg etues Postauftrags 480 Gulden *)

Benennung der Länder

7) Niéderlaude... 8) No E o a ED Rd 9) Schwedeu eo 10) Schweiz . 11) Uugarn (

eingestellt) . .

ee o oe.

10) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausges{lo}en. Postaufträge mit Vermerken Ae Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zuläsfig. Post- aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung“ werden ax besondere Be- treibung8ämter weitergegeben. Proteftvermerke und der Bermer! r Shuld«- betreibung“ find auf die zu protestierenden usw. ¿u seßen. inss und Dividendenscheine usw. find zulikg,

11) Bei Aufträgen nach Ungarn find Namen mit lateinishen Buchstaben zu {chreiben. Zins- und Dividendenscheine usw, zulässig.

nah Orteu iuuerhalb des Deutscheu Neihspostgebiets sowie nachG Vayeru uud Württeurberg.

Iss eine besondere Behandlung während der Postbeförderunz erfordern. Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu macheu,

B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) das für Pakete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (fiehe unter A.), 2) Versicherungsgebühr gleihmäßig 5 Pf. für je 300 6 oder einen Teil von 300 Æ4, mindestens jedo 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung.

C, Die Einschreibung bei Pakelen is! zulässig; gebühr 20 Pf.

D. Für Nachuahmepakete (N. zuläsfig bis 800 4) wird außez dem Porto erhoben: 1) 10 Pf. Degge r, 2) im Falle der Eîn- lôfung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nac(nahmebetrags.

E. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. Beson- dere Gebühr außer Porto und Eilbestellgeld 1 4.

F. Die Versendung mehrerer Pakete mit eiuer Paketkarte ift bis auf weiteres nicht gestattet. l

G. Es empfichlt {i{h, in die Pakete obenauf ein Doppel dexr Aut-

Einschreib-

{rift zu legen.