Richard Müller in Cöln, Odenkirchen in Barmen, Müller in Remscheid, Venn in Solingen, Schwabe in Hochheim, Neuroth in Asbach, Dr. Vogelsang in Bad Homburg v. d. H., Dr. Getihmann in Haltingen, Knappmeyer in Kastrop, Dr. Jacobsohn in Bochum, Jonas in Herne, Grobe und Dr. Drost in Meldorf, Vehring in Bargte- heide, Smidt in Neidenburg, Nit in Gutistadt, Weber in Märggrabowa, Löhr in Arys, Koch in Kaukehmen, Reinif ch in Prôkuls, Raabe in Rosenberg (Wpr.), Marks in Marien- werder, Bürgerle in Danzig, von Viorgenstern in Culm, Dr. Student in Elbing, Piglosiewicz in Neuenburg (Wpr.), Otto in Christburg, Plättner in Lavchstedt, Ebel in Oschersleben, Grusewszki in Wronke, Zernickow in Labes, von Podewils in Demmin, Barg in Franzburg und Kluge in Pyrig.
Die Verseßung des LandgeriGtsrals Starck in Vochum an das Landgericht T in Berlin und des Amtsgerichtsrats Hesse in Weißenfels nach Eltville ist zurükgenommen.
Verseßt sind: der Landgerichtsrat Starck in Bochum als Amts3gerichtsrat an das Amtsgericht daselbst und der Amts- richter Matthies in Völflingen als Landrichier nah Saar- brüdcken.
Zu Landrichtexn sind ernarnt: dio. Gerichtsassessoren Beringer und Floegel bei dem Landgericht T ia. Berlin, Heydtmann und Ecnst- Schüler bei dem Landgericht. Ill in Berlin, Brück, Dv. -Nchard Deer, De. Nacht, Schommer, Karl Stat, Dr. Wedler in Cöln, O fter, Dr. Mia Frante, Dr. Van, Leib! Gr Bart in Saarbrü@en und Dr. Heutamp in Essen.
ZU Amtsrichtern find ernannt: die Gerihtsassessoren Dr. Eugen Baltes in Merzig, Philipp Lang und Gustav Ulrich in Saarbrüdcken, Alfred Braun und Manderscheid in Saartouis, Caspary in Sulzbach, Jakob Müllér in Völklingen und Heinrih Strauß in: St. Wendel.
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kanfmann Nathan Landsberger ia Charlottenburg bei dem Landgericht [IT in Berlin, die Kaufleute Franz Manasse und. Walter Hauß in Slettin, wiederernannt: der Fabrikbesißer Richard Fle sowie die Kaufleute Max Salinger und Karl Schulße in Beriin bei dem Landgericht I in Berlin, dec NRentger Gustav Drouven in. Aachen, der Fabrikbesizer Nudolf Genck in Barmen und der Kaufmann Avolf Jacobi in Wiesbaden.
Zu stelloertretenden Handelsrihtern sind ernannt: der Kaufmann Rudolf Mo05 in Ehazlottenburg: bei dem Land- aericht IIT in Beailin, mwiederernannt: der Fabrikbesiger Theodor Simon und der Kommerzienrat Richard Unger in Berlin bei dem Landgericht T in Berlin, der Tuchfabrikant Albert Erasmus in Aachen und der Fabrikbesizer Dr. Aibert Spizer in Barmen.
Versetzt sind: der Staatsanwaltschaftsxat Dr. Wernicke in Cöln nah Koblenz und der Stagisanwalt Naabe in Essen nach Allenstein.
Zu Staatsanmwalischaftsräten sind ernannt: die Staats- anwälte Dr. Dül De in Görliß, Gorko1w in Beuthen i. O. S,., Wicht in Wiesbaden und Dec. Stelling in O f
Zu Staatsanwälten sind ernannt: die Gerichtsassessoren Ludes in Saarbrücken, Diegzer in Duisburg, Dr. Quam- busch in Essen, Kuhnke in Braunsberg, Dr. Ernst Fu hr mann und Zeisler in Lyck und Wiittschirk in Memel.
Zu Notaren sind ernannt: die Nechtsanwälte Dr. Walter Er n11 in Berlin-Neinickendorf (Nmtsgerichtsbezird Berlin- Weddina), Franz Heinri ch in Eber §wa:de, Otto Monkhor si in Kalkberge, Jujtizrat Paul Donath und Dr. Manfred Oovig in Schweidniß, Willy Walther in Bleckede, Justizrat Rudolf Wendte in Hannover, Hermann Fulle in Hann. Münden, Justizrat Albert Thies in Peine, Dr. Karl Zapfe in Attendorn,
erdinand Beier in Emsdetten (Amtsgerichtsvezirk Burgstein- ur:), Dr. Paul van Koolwyk und Emil Stuühlweißenburg in Duisburg-Nußrort, Friedrih Weber in Apenrade, Erust von Haenlein in Jlfeld, Justizrat Leo Pyttlif in Flatow, Dr. Bruno Loes dau und- Vr. Georg Schwarz in Marien- werder, Otto Pflegel in Shwey, Paul Soenderop in Pyriß, Justizrat Georg Zelter in Stettin und der Gerichts- assessor Paul Wenzel in Pugig. S
In der Liste der Nechtsanwäíte sind gelöscht die Rechts8- anwälte: Froelich bei dem Landgerichte 11 in Verlín, Lindemann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover und Dr. Walter bei dem Amtsgericht in: Völl- lingen.
E Jn die Liste der Nechisanwülte sind eingetragen: der Notar Dr. Uellenberg in: Ronsdorf bei dem. Emisgerichte daselbst, der Nehtsanwalt S palt enstein aus Straßburg i. Elf. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hanau, der Rechts- anwalt Scholing aus Königstein bei dem Amtsgericht in Ziegen- rück, die Gerichtsassessoren: Dr. Heizer bei dem Landgericht T in Berlin, Dr. Kaiser und Dr. Küppers bei dem Amts- gericht und dem Landgericht in M.-Gladbach, Klamroth bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Memel, Rudolf N-ooedsor bei dem Amtsgericht in Königs-Wusterhausen, Dr. Schaake bei dem Amtsgericht in Korbach, Dr. Petec Heuer bei dem Amtsgericht in Norden, Ludwig Daub bei dem Amisgericht. in Völklingen, Paul Wenzel. bei dem Amisggericht in Pugig, die früheren Gericht3afsessoren: Dr. Kacl Fraufkfenbach bei dem Landgericht in Wiesbaden und Schlüter bei dem ÄAmts- gericht und dem Landgericht in Göttingen. :
Zu Gerichtsassessoren sind ervannt: die Nefereudare Stranz uno Pincuß im Bezike des Kammergecichts, Waldstein im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Vreslau, Feldt im Bezirke des Oderlandesgerichts zu Cassel, Bier und Lohmeyer im Bozirle des Oberlandesgaerihts zu Cöln, Dr. Adolf Becker und Dr. Dicker. im. Bezirke des Oberlande8gerihis zu Düsseldorf, Steinhäußer und Dr. Friedrih. Mrohrenwiß im Bezirke des Oberlandesgericzts zu Frantfurt a. M.,, Sümmermann im Bezirke des Ober- landesgerihts zu Hamm, Dr. Matthusen und Dr. jur. et phil. Steen Meyer im Bezirks des Oberlandesgerichis zu Kiel und Sinneccker im Bezirke des Oberlandesgerichts zu König3berg.: i. Pr. i
Den Gericht3assessoren Erich Custodis und Friß Hirschfeld ist die nahgesuhte Entlassung aus dem Justiz- dienst erteilt.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Die Preußische Staatsregierung hat zu Negierungs- und
Bauräten ernannt: die Bauräte Foellner in Trier und Peter in Ratibor; die Regierung3haureister des Eisenbahnhaufaches Hansen in Gnesen, Urbach in Jnsterburg, Dieß in Witten- berge, Philipp Becker in Jülich, Klammt in Stralsund, Lamp in Osnabrück, Claus in Köslin, Kleinmann in
Wesel, Conradi in Cöln-Deuß, Hammann in Oppelu, Gluth in Belzig, Homann in Arnstadt, Eifflaender in Lucen- walde, Faiken in Ostrowo, Wilhelm Hesse in Duisburg, Peine in Nordhausen, Chaussette in Berlin, Finkelde in Lubwigs- ust, Pösentrup in Hagen, Stüve in Corbach, Ruge 111 Königsberg (Pr.), Gol dfcimidt in Magdeburg, Kleider in Allenstein, Wirth in Altona, Eggert in Cö, Paul Schroeder in Duisburg, Jaehn in Weißenfels, Stengel in Münster (Westf.), Honemann in Lissa (Pos.), Gö1s- dorf in Coltbus, Linnenkohl in Leipzig und Witt in Hersfeld; den Eisenbahnbau- uad Belriebsinspeftor West - vhal in Mayen; die NRegierungs3baumeister des Maschinenbau- faches Adalbert Wagner in Saarbrücen, Heliwig in Warburg (Westf. ), Wilhelm Günther in Dirschau, Balfanz in Kon, Nolte in Lingen, Paehler in Necklinghausen, Semb dner in Posen, Fleck in Weißenfels, Martin Cohn in Eberswalde, Friedrich Werner in Magdeburg - Salbke, Wilhelm Neu- mann in Beuthen (Obersch!es.), Lüders in Thorn, Kaempf in Kattowiß, Le Blanc in Gleiwig, Jltgen in Neumünster, Thalmannu in Berlin, Troms ki in Kreuzburg (Oberschles.), Reinih in Berlin, Voß in Docimund, Angst in Magdeburg, Silbereisen in Neumünster, Goltdammer in Gotha, TWangnick in Justerburg, Promunißg in Dels, Friedmann in Fraatfurt (Odec), Dr.-Jnz. Schwarz e in Berlin, Wilhelm Heyden in Halle (Saale) und Erich. Rosenthal ia Saar- brüden. E, z Der Negierungs- und Baurat: Tobias Schäfer in Elber- feld ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Mitglieds der Eisenbahndirektion- daselbst beauftragt.
Versetzt find: der Over- und Geheime. Regierung8rat Stamb®?e, bi3her in Kativwiß, als Oberregierungsrat zur
Eiseubahndireklion nah Stettin; der Geheime Baurat Kette, ' bisher in Berlin, als Mitglied der Eisenbahndireklion nah Hannover; die Regierungs- und. Bauräte Kümmel, bisher in Franksurt (Main), (ls Vbervaurat (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Altona, Emil Schulze, bisher iu Posen, als. Oberbaurat (austrw.) der Eisenbghn- direktion nah Stettin, Wimmer, bisher in Posen, als Mitglied der Eisenbahndixektion. nach Stettin, Friß, bisher in Braunschweig, als Vorstand des Eisenbahn- maschinenamts nah Warburg (Westf.), Hellwig, bisher in Warburg (Wesif.), nah Braunschweig als Vorstand eines Werkiättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkjiätte daselbst, und Gustov Hammer, bisher. in Eisenach, als Mitglied (auficw.) der Eisenbahundirektion nach Müoster (Westf.); die Regierungs- baumeister des Eisenbahnbaufaches Fatken, bishec in Ostrowo, zur Eisenbahndirektion nah Königsberg (Pr.), Heinrich Dorpmüller, bisher in Cöln, zur Eisenbahndizektion nach Berlin, Strauch, bisher in Köntgsberg (Pr.), als Vorstand des Éisenbahnbetriebsamnts 1 nah Wittenberge, Bries- : Toxn, bieher in Breslau, zur VBetriebsleitung nach “ Frankfurt (Oder), Menge, bisher in Altona, nach Schmeniau als Vorstand der daselbst neu erricteten Eitenbahnbauabteilung, Böttcher, bisher in Berlin, nach Hirschzarten als Vorstand. der daselbst neu errichteten Eisenbahunvauabteilung, Jonas, bisher in Essen, nah Duis- burg als Vorftand. der daselbst neu errichleten Gisenbahnbau- abteilung 2 Abels, bisher in Münster (Westf.), als Vorstand der Eisenbabinbauabteilung nah Werne; die Negierungsbau- meister des Maschinenbaufaches Friedrih Werner, bisher in Posen, nah Magdeburg als Vorstand eines Wezskstättenamts bei der Eisenbahnhaupiwerkstätte Magdeburg-Salble, Weyand, bisher in Berlin, als Vorstand des E:senbahnmaschinenamts na) Eisenach und Nichard Schaefer, bisher in Doitmund, zum Eisenbohnzentralamt nah Berlin.
Die nachgesuchie Entlassung aus dem Staaisdbienst mit Nuhegehalt ist erteilt: dem Präsidenten der Eisenbahndirektion in Côln von Schaewen; dem Oberregierungsrat Féaux de Lacroix bei der Eisenhahndirektion in Halle (Saale); den Oberbauräten Maßmann bei der Eisenbahndirektion in Halle Saale) und Matihaei bei der Eisenbahndirektion in Frank- urt (Main); den Geheimen Bourxäten, Löbbeccke, Mitglied der (isenbaßhndireftion in Elberfeld, Kressin, Mitglied der Eisenbahndirektion in Mainz, vom Hove, Mit- alied. dec Eisenbahndirektion in Münster (Wesif.), Jeran, Vorsiand des Eisenbahnbetriebsamis 6 in Berlin, und Jahn, Vorstand des Eisenbahnbeiriebsamts 1 in Posen; den Regierungs- und Bauräten Krzyzankiewicz, Vorstand des CEisenbahnbeiriebsamts 2 in Wittenberge, Fietße, Vor- stand des Eisenbahnwerfkstättenamts in Greifswald, dem Eisenbahndirektor Molitor, Vorstand des Eisenbahnverkehr®- amts in Essen. :
Die nahgesuhie Entlassung aus dem Staatsdienst ist orteilt: dem Regierungs- und Baurat von Czarcnowski, Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts 1 in Bremen und dem Regierungsvaumeister des Eisenbahnbaufahs Krumka, Vor- stand des Cisenbahnbetrieb2amts in Geestemünde.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Artlur Ungunad in Jena ist zum ordentlichen Professor in der phisosophishen Faftullät der Universität zu Greifswald er- “nannt worden.
Bekannimachung.
Anf Grund der Verordnung des Reich8ernährungsministers vom 17. Funi 1919, betreffend die Preise von Schlachtvieh (RGBl. 1919 S. 665), und auf Grund der Verordnung des : Bundesrats vom 19. März 1917 über die. Preise der land- : wirtschaftlichen Erzeugnisse der Ernte 1917 und für Schlochi- vieh (NGBI. 1917 S. 243) sowie der Anordnung des Landes- ; fleishamts vom 24. Juni 1919 — A. I. 5490 — wird hiermit : unter Aufhebung dex Bekannimahungen des Brandenhurg-
1918 folgendes angeordnet: ; C1 (58 darf beim Verkauf von Shlatrindern dur den Vichhalter Preis für 50 Kilo Lebendgewtcht nicht übersteigen : 1. bei ausgemäsleten und. vollfleisWigen Vindern (Klasse A) E 190 Or 4 ber een e O 3, bet gering genährten Nindern einschließlih dering, genäbrlen Frese (Rate 0)... S, 5 O Die Feststellung des Lebendgewichts erfolgt am Standort der Tiere uuter vorherigem Abzug von 5 °%/a. Jst eine. Gewichtsöfestste0ung am Standort nicht möglih und sind die Tiere mindestens 5 km bis aur Wage getrieben worden, so werten Gewichts-
j der
fürzungen nicht v¿rgenommen.
Berliner Viehhandelsverbandes vom: 1. Juli 1947 und. 16, März
, Gemeinden und Kommunalverbände. D * Weise erfolgt, daß den Kommunalyerbänden die Ware zu billigem
® 2 , e : . T: "e it S ç f ç Die zur Klasse A aeradacien A E Un Antau! ms i arti intex den Schulterblattern ( tber den Rid einem gurtartig, hinter den Sch ättern quer über den | E Haarschnitt in Form eines Giabes versehen werden :
Nückfenli 8 Nindes i 9ückenlinie de Anschniti der Tiere, denen der
reis der Klasse A zugebilligt Me 1/130 Mart).
1 D 4. 7 Ci! 7; e Tiere, die infolge von Krankheik oder sonstigen S M minderwertig find, daß sie au nicht in die Klasse g N A werden fönnen, werden nur zur bestmöglichen N A u! Gefahr des abgebenden Viehbalters abgenommen un O A der 1atsächlih erzielte Erlös gezahlt. Solche Uere 1 N
linken Baudseite mit cinem großen M anzuschueiden. äß Verord Z “E 93; Febxuar 1917 — Neichs- Auf dem gemäß Verordnung vom 2: ' 9! eie wat E 92 — “Aber jeden Ankauf von Vieh durch ten Bieho händler auszustellenden Kaufschein ist zu vermerten, ob das Tier nah Klasse A4, B, C oder als Verwertungstier V abgenommen worden ist. Der Verkäuter bat den Kausschein zu unterschreiben und eine Ausfertigung desselben zu verlangen. Diese muß er ein Jahr lang aufbewahren. z )e iderhanè i stehende Bekanntmachung Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Beka / werdèn mit Gefänantöstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 10000 4 (§ 6, Abs. 1 des Geseßes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914, in der Fassung der Bekanntmaczung vom 23. März 1916 — NGBE. S. 183) bestraft. erlin, den 1. Juli 1919. Preußische Provinzialfleischsielle. Der Vorsizeade. J. V.: Kiecckhaefer.
f
(Fortseyung des Amilichen in der Ersien Veilags.)
Michlautilihßes,
DeutschGes Reich
Ja der am 3. Juli unter dem Vorsiß des Reich8postz minijers Giesberts abgehallenea Sißung des Siaaten- hausausschusses wurde bekarnt gegeben, daß der NReichs- minister a. D. Professor Dr. Preuß: vom Neichtpräftdenten sür die weiteren Ärbeitin im Verfassungeausshuß mit der Vertretung des Reich3ministeriums betraut worden ist. Sodaon wurde dem Eniwurf einer Vorlage über die Preije für land- wirtschafilihe Erzeugnisse und für Schlachtvieh zugestimmt.
Der Staatenauss{chuß trat heute zu einer Sigung zue sammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr fowie die vereinigten Aus- schüsse für Nechaung3wesea. und für Eisenbahnen, Post- und Telegraphea Sißzungen.
Einige Blätter bringen die. Nachricht, daß der Direkior der Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amtes, Minister Dr. Victor Naumann, zum deulschen Botschaftec in Wien ausersehen sei. Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ mit- teilt, ist von dieser Nahricßt an amllicher Stelle nichts bekannt. Eine Entscheidung über die Besegung des Wiener Botschafters postens Tonnte überhaupt noch nicht getroffen werden.
—
An Stelle des mit dem 1. Juli 1919 in den Nuhestard getretenen (eheimen NRegierungsrats Meyer ist vom gieichen Tage ab. Landesrat Vieregge unter Ernennung zum stell- vertretenden Vorsißenden und Direktor der Landesversicherungs- anstalt in den Vorstand barufen worden.
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat den „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge anläßlih feines Rücke
“ tritts an den Neichspräsidenten Ebert folgendes Telegramm
gerichtei: Herr Neichspräsident !
Die Unterzeichnung des Friedensvertrages gibt mir zu folgender Erklärung Veranlassung: Für alle Anordnungen und Handlungen der Obersten Heeresleitung seit dem 29. August 1916 trage ih die alleinige Verantwortung; auch sind alle nit dec Kriegführung zu- fammenhängenden CEntschlüfse und Befehle Seiner Majestät des Kaisers und Köntgs seit diesem Tage auf meinen ausdrütlihen Nat und unter meiner vollen Verantwortung gefaßt und erlassen worden. Ich bitte, diese Erklärung zur Kenntuis des. deutsGen Volkes und der alliierten Regierungea zu bringen. |
von Hindenburg, Generalfeldmarschall.
Dex. Bericht. der Ententekommission über die
“Squld. am Kriege und die den Urhebern des Krieges auf- _zverlegende Sühne wird. jetzt erst in der neutralen Presse ver-
öffentlicht. Jn Deutschland. ist er längst bekannt, denn er ist ia dem deutschen Weißbuch, betrefsend die Verantwortlichkeit
i der Urheber des Krieges. (große Ausgabe Seite. 15—34, kleine
Ausgabe Seite 12—34), mitgeteilt worden. Die Herren Pro-
/ fessor Delbrück, Graf Montgelas, Professor Max Weber und # Professor Albrecht Mendelssohn-Bartholdy haben den Bericet
der Eutentekommission in einem besonderen Kapitel bes deutschen Weißbuches ausführlich widerlegt.
t ——
Der Reich3ernährungaminister S ch m i bt hat laut Mel- dung des „Wolffschen Telegraphenbüros““ falgenden Erlaß an die Freistaaten, Kommunalgoerhände und Ge-
“ meinden gerichtet:
Um die Absichten, die mit der Verbilligung der aus- ländischen Lebensmittel verbunden sind, zur vollen Durch- führung zu- bringen, bedarf es einer bereitwilligen Mitarbeit der Die Preisfenkung ist in der
Preise zur. Verfügung gestellt. wird. E3 muß nunmehr datür gesorgt werden, daß niht Zuschläge von Zwishenstellen und vom SivisbeuPandel genommen werden, welde die Absicht der Verbilligung teilweise unwirksam machen. Auf Grund dessen wird folgendes bestimmt : Die Gemeinden bezw. die Gemeindeverbände baben für die auß- ländb'chen Lebensmittel, insoweit die Preije nicht mit den bereits
geltenden Kleinverkaufshöhstpreilen für inländiiche Lebensmittel über-
einstimmen, örtliche Kleinverkaufshödslpreile festzuseßen. Hierbei wird
die Beachtung folgender Grundsäße dringend empfohlen:
Bei Rei s: Abgabepreis der Neichs\stelle an die Kommunal- verbände 3,50 Æ je kg; Zuschlag für Gemeinde und Groß- handel eiaschlicßlih Fubrtosten bis zur Geschäftsstelle des Klein- S jusammea je kg 20 Pfennig; Zuschlag für den Kleinhandel voiler8 30 Pfennig je k. __So ergibt sch ein Pfundpreis im Kleinverklauf von höchstens 2 Mark.
__ Bei Hülsenfrüchten: Ybgabepreis der Neichsstelle an die
Kommunalverbände 2 Maxk je ke; Zushlag für Gemeinde und Großhandel cins{ließlid Fuhbrkosten bis zur (Seschäfisftelle des Klein- bändlers zusammen je 20 Pfennig; Zuihlag für den Kleinhandel hödstens 30 Pfennig ‘je ke. S ergibt fih ein Pfundpreis im Kleinverkauf von höchstens 1,25 Mark.
Bei Mebl: Abgabepreis der Neichsstelle an die Kommunal- verbände 1,30 Mark je kg ; Zuschlag für Gemeinde vnd (Großhandel einshließlih Fubrfosten bis zur Gèschäftssielle des Kleinbändlers zu- sammen 20 bis hödbstens 22 Pfennig : Zuschlag für den Kleinhandel 14 bis höchstens 16 Pfennig je kg. So ergiebt fich ein Pfundpreis im Kleinverfauf von 82 bis höchstens 84 Pfennig. A
ür Fletsch und Speck sind die gemäß den
So
i U un ck sind | Richtlinien der Neidhsfleishstelle aufgestellten Kalkulationen zugrunde zu legen. Sie werden in der Negel ermöglichen, daß in fleineren und mittleren Städte das Fleisch, welches zu 7 60 Mark je Eg abgegeben wird, zu 9 Mak je kg in den Verbrauch abgegeben werden kann, in größeren Städten, insbesondere wenn Pökelfleish hinzukomwt, zu böchstens 9,50 Mark je kg. Bei Speck, welcher zu 6,80 Mark ije kg abgegeben wird, wird der Verkaufspreis im Kleinhandel überall mit 8 Mark je kg ausreichend bemessen sein. Für Speisefett, welches zu 9 Mark je ke ausgegeben wird, find bödstens die Zuschläge zu berechnen, welche durch die Neichsfetistelle (Verordnung vom 11. 9. 1918 und Aus- fübrungs8Festimmungen vom 20. 9. 1918 und 25. 10. 1918) zuläsfig sind. Kondensmild, welhe zu 1,50 Mark je Büchse abgegeben wird, wird zu 1,80 Mark in den Verbrau gegeben werden fönnen. Bei ausl! ändischen Kartoffeln, bei welchen füc alte Kartoffeln der Abgabepreis an den Kommunalverband 20 Pfennig je Pfund und Frühkartofeln 30 Pfennig je Pfund beträgt, sind die Zu- ichläge für Gemeinde und Handel nad) denselben Grundsäßen zu herechnen, nah denen am 1. ult diejenigen für Inlandskartoffeln berechnet wurden. Wo biéher Mischpreise für ausländishe und in- ländishe Kartoffeln bestanden, hat eine entsprechende Ermäßigung einzutreten. / „Bei den Kommunalverbänden und Gemeinden dürfen Ueber- {üsse aus der Verteilung der aueländishen Lebenéëmittel nicht er- zlelt werde 2.
Der gewaitine Umfang, den das Arbeilsgebiet der Kriegsbeshädigten- und Kriogshinterbliebenenfür- sorge angenommen hat, macht: das DVedünrfnis- unabweisbar,
alle dahin gehörenden Vorschriften und Maßnahmen von einer
Stelle aus lücfcnlos zusammenzustellén und weitesten Kreisen
hnell und regelmäßig , zugänglih zu machen. Die guf Grund der Verordnung über die soziale Krieasbeschädigten- und Kriegahinterbliebenenfürsorge vom 8. Februar 1919 (RGBl S. 187) im Neich8arbeiisministerinm gebildete Ab- teilung TY gibt deshalb vom 1. Juli d. J. ab im Verlage von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW. 68 (Kochstr. 688—71), die „Amtlichen Nachrichten des Reicksgrbeits- mininisteriums, Abteilungo für Kriegsbeschädigten- und KriegS§hinterbliebenfürsorge“, beraus. Das Amtsblatt wird alle einshlägiaen Geseßzo, Verordnungen und Erlasse der zuständigen Neichs- und Staatsbehörden Gren uod in einem vichtamtlihen Teil ouf die Erfahrungen aus der Versorgung und Fürsorge, wie auf die Literatur hinweisen. Die „Amtlichen Nachrichten usw.“ werden raher viht nur für die Haupi- fürsorgestellen und die amtlichen Fürsörgestellen, sondern auch für die soyst zur Mitarbeit an der Krieg8beschädigten- und Kriegshinterbliebenenverforgung und Jürsorge berufenen Be» hörden, Organe usw. unentbehrlich sein. Dahin gehören: Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden, auch die Militär- versorgungagerichte, Kriegsbeschädigt-n- und Kricgshinter- bliebenen - Vereinigungen, private Wohlfahrtsvereinigungen,
"Stiftungen und Lnstalten.
Das Amtsblatt erscheint zweimal im Monat und kann zum Jahresbezugspreise von 8,50 46 durch jede Postanstalt oder durch den vorgenannten Verlag bezogen werden Die bei
‘der Abteilung IV des Neichsarbeilsministeriums Berlin W. 10 “ (Königin-Augusitostraße 19) ausgegeberen Vestelluvgen erhalten
einen Vorzugspreis von jährli 6,80 46.
on der Zwciten Veiloge zur heulicen Nummer des „Reichs- und Staals8anzeigers“ ist eine Gen ehmignngs- urkunde, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den FJnhaber durch den Deutschen Zeniral-Giroverband in Berlin, veröffentlicht. i
Dahern, Der Aus3\chGuß für Auswärlige Angelegenheiten
' trat gestern vormiitag zusammen, um zu der Frage der Nati-
"fizierung des
Friebensvertrages durch die bayerische
“ Regierung und den Landtag des Freistaates Bayern Stellung
¿u nehmen. Da die Natifizierung des Vertrages heute odex rnorgen erfolgen soll, handelte es sich darum, dem bayerischen Gesandten in Berlin für seine Stk [lungnahme im Staatenrhaus entsprechende Justrultionen zu aeben. Der Ministerpräfident
Hoffmana erklärte, wie, WolffeTelegraphenbücro“berichtet, daß die bayerisheRegierung der Natifizierung bes Vertrages zustimmen
Parteien in dieser seitens der bayerisden Volkspartei, * Bauernbundes, der "U. S. V. D. wnrde
werde, und forderte enlsprechende Erklärungen der ecirzelnen Frage. Nach Abgabe der Eiklärungen n der Demokraten, des Mittelpartei, der Sozialdemokraten unb der von dem Vorsißenden des Ausschusses festgestellt, daß der Auss{vß eirstimmig den Beschluß gefaßt
habe, daß die boyerishe Regierung uvd der Landtag den \ bayerischen Gesandten in Berlin bevollmächtigen, die bayerischen {Stimmen im Siaatenhaus für die Katifizierung des Friedens- vertrages abzugeben.
v A
f — Jo der
gestrigen Vormiltagssizung des Landtags
gab der Finanzmintster bei der Beratung des Haushal1s
v4 9
“Minisier stellte,
seine Darstellung über die Finanzlage Vayerns. Der
obiger Quelle zufolge, fest, daß \sich der
“Abschluß für 1918/19 folgendermaßen gestalten wird:
“Fehlbetrag von 1919 260 Millionen,
1) Allgemeiner Staatehaushalt : Ueberschuß von 1918 C0 Millionen, also reiner Fehlbetrag 200
Millionen. 2) Haushalt der Staatéeisenbak- nen: Ungedeckter Fehl-
‘betrag aus 19/8 27,5 Millionen und aus 1919 300 Millionen, also
“Gesamtfehlbetrag
ejat 327,9 Millionen. Einschließlih der bereits ge- neomigten Steuern sind rund 660 Millionen dur Steuern auf- zubringen, Gs müßte also künftig der fünf- bis sehsfache Betrag der Sieuern erhoben werden. Das sei unmöglich, aber den dret- bis vierfahen Steuerbetrag werden wir erheben müssen. Die \ckwebende Schuld betrage 317 Millionen Mark. Die größte Sparsamkeit sei
“also notwend1g.
Samburg.
___ Aus dem Hauptquartier des Generals von Leltorw- Vorbecck wird dem „Wolffsczen Telegraphenbüro“ zufolge mit- geteilt, daß die Behauptung, für die Sladt Hamburg stünden infolge der Beseßung durch die Neichswehrtruppea Kon - tributionen von Lebensmitteln oder von Geld bevor, voll- fommen aus der Luft gegriffen ist. Das Besaßungs8heer wiid aus den Proviantämtern von Altona und Wandsbek verpflegt, die bride auf preußischem Boden liegen. Der Hamhurger Be- völkerung wird durch tie Besepung der Stadt kein Nachteil erwachsen.
_ Jnfolge des ruhigen. Vechaltens des größten Teils der Eimp hnershast ist von jeiten des Korps Leltow-Vorbeck vom 9. Zuli, Abends, ab für das Gebiet des Belagerung3zustandes von Groß Hamburg und Umgebung das Verbot des nächt- lichen Verkehrs auf öffentlichen Siraßen und Pläpen auf- gehoben und die Polizeistunde auf 10 Uhr festgeseßt worden.
Destecreich,
Die deutsch-österreichische Nationaloersammlung hat gestern das sech2monatige Haushaltprovisorium an- genommen. ce Nach dem Bericht des „Korrespondenzbüros“ wies der Staats- ie¿reiar des Innern Elderich im Laufe der Besprechung die Zu- mutung zurück, daß die sozialdemokratishen Staatssefretäre mit dem Gedanten der Aufrichtung der Näterepublik spekulierten und gegen die Kommunisten daher viel zu wenig energi\ch aufträâten Der Staatsjekretär Schumveter widerlegte die gegen die Finanz- verwaliung von der Großteutschen Vereinigung erhobenen Vorwürfe, rechtfertigie die sozialen Ausgaben, woduih es ermögliht worden sei, die Nuße aufrechtzuerhalien, und fuhr fort: „Sollten die &Sriedensbedingungen so sein, daß eine forrefte Finanzwirtshaft un- mögli wird, dann wird eine Politik in den gegenwärtigen Bahnen unmögli, dann würden gewiß die Motive, die für ein Üebergehen zu einem neven Prinzip des fozialen Wir1schaftslebens sprechen, von unüberwindliher Gewalt jein. Fricdensbedingungen, wie sie uns jeßt vorliegen, brauchen nur ratifiziert zu werden, um etne Katastrophe unvermeidlich zu machen. Wenn die finanziellen Friedensbedingungen nicht erträgliher werden, dann gibt es hier fein Halten mehx, und ih weiß nicht, ob man ein Uebergehen zu. anderen Prinzipien dann überhaupt noch mißbilligen kann.“
Die Nationaiversammlung nahm \ch ießlih die Gesctz- eniwürse zur Sicherstellung des ausländischen Lebensmittel- îredites und der Rohstoffkredite durch Jnanspruchnahme von Goldmünzen in privatem Besiße und ausländishen Wert- papieren jowie durch Holzaussußr und Verpfändung von Forstbesit an.
__— Jm Tiroler Landtag brachten der Abgeordnete Gruener und Genossen einen Untrag ein, der besagt: „Das Land Tirol erklärt seinen unbedingten und unbeshränftten A n- \chluß an die deutsch- österreicische Republik und fordert diese auf, auf dem notwendigen Ansch luß an Deutsch- land zu bestehen.“ Gruener erklärte in der Begründung des Antrages:
x „Der Friedensentwurf von St. Germain, insbesondere aber das Schicksal Tüdtirols, sei nit in letzter Linie auf die scparatistischen Bestrebungen zurüzuführen, die Deutsh-Oesterreid) nach außen ge- schwächt hätten. Es sei daher höchste Zeit, daß im Interesse des Landes auch zur Yettung Südtirols der feste Zusammen\chluß der Deutschen Desterreihs insbesondere gegenüber Ftalien erkläit werde.
Der Anirag- wurde dem Verfassungsaus\chuß überwiesen und einstimmia eine Entschließung angenommen, in der er- ärt wurde: „Das demsche und ladinische Tirol von Kusstein bis Salurn erhebt die unbedingte Forderung, daß feine Einheit und sein Sclbstbestimmungsrecht gewahrt werden. Jede Mifß- ohtung des Selbstbestimmungsrechts und jede Zerreißung des Landes würde einen brutalen Aft der Gewalt darjtellen, welchen das Tiroler Volk in unbeuasamer Entschiedenheit mit allen Viittelu zu bekämpfen entschlossen ist.“
— Wie die „PolitisGhe Korrespondenz“ meldet, sandten Abgeordnete des Kärntner Volkes an das Sekretariat der Jnter- alliierten Kommission in Klagenfurt und an dea Kommandanten der süzslaoishen Truppen Oberst Milenkowilsch eine Be- E wegen der zahlreihen Verhaftungen, die durch südslavische Truppen in der Umgebung von Klagenfurt alltäglih vorkornmen. Ja der Beschwerdeschrift wird erflärt, doß die Bevölkerung seit dem Einzuge der süd- slavishen Truppen sich vollkommen ruhig verhalten und sich nicht einmal durch die zahlreihen Plünderungen und sonstigen ihr zugefügten Uvbilden zu irgendwelchen Widerseß- lichfeiten habe hinreißen lassen, so daß wohl jeder begründete Aniaß fehlea dürfte, aus mititärishen Notwendigkeiten Ver- haftungen vornehmen zu lossen. Der Kommandant der süd- slavischen Truppen möge verfügen, daß weitere Verhaftungen, außer bei nachgewiesener militärischer Notwendigkeit, nicht mehr erfolgen, daß die bisher Verhafteten freigelassen und nicht unter unnötige Kontrolle. gestellt werden. Die internationale Kommission wurde. gebeten, diejen Schritt mit ihrer Autorität zu unterstüßen. ‘
— DBlättermeldungen zufolge ist es n Fiume zu shweren Zusammenstößen gekommen. Die Bevölkerung, empört über das Verhalten cines französishen Soldaten, ver- anstaltete eine Jagd auf die in der Stadt befindlichen Franzosen. Die französischen Offiziere und Soldaten mußten sich in den Häusern verstecken, um sich vor der Vienge zu hüten. Nur mit Mühe gelang es dem französischen Militär, die Nuhe wiederherzustellen.
Großbritannien und JFrlazud.
Der Premierminisier Lloyd George führte in seiner vorgestrigen Rede im Unterhause dem „Telegraaf“ zufolge noch aus:
Die Deutschland auferlegten Bedingungen seien zwar \{wer, aber au die Sünden, für die gebüßt werden müßte, seien groß. Er freue si darüber, daß Gelegenheit gegeben sct, Polen und Elsaß- Lothringen wieder herzustellen. Deutschland könne nur auf dret Arten behandelt weden. Die ersie sei die, ibm zu sagen: Ihr habt einen mißlungenen Versuch unternommen, geht hin und sündigt niht mehr. Dies sei eine Ermuntecung für den Krieg. Die zweite Art sei die, Deutschland in Stücke zu reißen, wie man früher. Polea aus- einanderriß und einen Teil zu dem einen Land, einen Teil zu einem anderen und wiederum etnen Teil zu einem dritten Lind zu fügen. Die Teilung Polens sei aber etwas S(limmeres ge- wesen als ein Verbrechen, nämlih ein Fehler. „Wir haben diese Lehre beberzigt, und ih bin froh, daß wir unsere Hände nicht damit besdmußt haben, Preußen preußisch zu behandeln.“ Die dritte Methode set die der Gerechtigkeit. Van dürfe die Deutschen nit als die Opfer einer Negierung betrachten, die sie unterstüßt und laut gepriesen haben würten, wenn sie gesiegt hätten. Wenn Deutschland die ganzen Kriegskosten auferlegt worden wären, so wäre das vollständig gerecht gewesen. Troßdem hätten die
Alliierten bes{lofen, zu lassen... Der Vertrag ¿winge Deutschlan wiever berzustellen und wieder aufzubauen: er derrscher und chrgeizige Völker davon abischreen, eine solde wtederholen. Zum Schluß fordert ( enen M ieren und gemeinsam wieder berzust bessere und sichere Welt aufzubauen.
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Deutschland nur nah seinem Vermögen zahlen d, fo viel wie möglih zige
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berehtigung der Frauen in der gestrigen Sißzung des Unterhauses beantrag!e der Vertreter des Amtes für Selbit- verwaltung Ast orx namens i { ber Vorlage und fündigte eine Regierungsvorlage an, die dem ersireblen Zwecke besser entsprechen werde. Die Nibeiter- partei und die Unabhängigen Liberalen brachten den Re- gierungsantirag in namentlicher it 100 gegen
S (ck44 E +4 Nas 50 Stimmen zu Falle.
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Franérecih,
Im obersten Rat der Alliierten wurden vorgefiern nach dem diplomatischen. Situationsbericht die italieni\chen Forderungen und hauptsählih die Kleinasien betresfenden 7scagen besprohen. Ein Redaktionskomitce ist gegenwärtig im Vegriff, die legten Klauseln im Friedensvertrag mit Vesterrei anzubringen. Die öf Delegation licß dem Sekretär der Friedenskonferenz eine Srflärunc zukommen, in der gewisse Bedingungen als nit durGführ ezeichret und mündliche Verhandlungen verlangt werden. __— In dem von der „Agence Haoas“ veröffentli: Garantievertrag zwischen Frankreich, den einigien Staaten und England heißt es betreff3 d Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten ur Franflreich:
In der Erwägung, daß die Negierungen der Bereinigten Staaten und Frankreichs in gleicher Weise von dem Wunsde beseelt sind, den Welt{rieden zu sichern, befürchten die Regierungen der Vereinigten Staaten und der französichen Iepublik, daß die Beslimmungen Über das linke Vtheinufer, die im Vertrag von Versailles niedergelegt sind, nicht ausreichen, um Frankrei eigerseils, den Signatarmächten des Vertrags andererseits Sicherung und Schutz zu geben. Fn Anbetracht dessen sind die Regierungen der Vereinigten Staaten und der franzö- sichen Ÿtepublik gewillt, einen Vertrag einzugehen, dessen Bestimmungen restios erfüllt werden inüssen. Sie haben beshlessen, folgendes Ab- fommen zu {ließen : i A Im. Falle, daß tie folgenden Bestimmungen über das linke MNbeinufer, die. in dem mit Deutscbland in Nertailles am 28 Juni 1919 dur die Vereinigten Staaten, die Regierungen franzöfischen Republik und. des britiscken Neiches unterzeichneten Friedensvertrag enthalten find (Artikel 42 des Fuedensvertrags untersagt Deutfch- land, auf dem linken Dtheinufer, sowie auf dem re{chten Nhbein- ufer bis, zu. einer. 50 km li des. Flusses gelegenen Linie Befestigungen. aufret zu erbalten oder zu bauen: Es. sind ebenfalls in der dur Artikel 42 umschriebenen Zone die Aufrechterhaltung und Ansammlung von bewaffneten träften, sei es dauernd oder nur vorübergehend sowie alle militärischen Manöver, welcher Natur sie au sein mögen, untersagt. Artikel 44: Im. Falle, daß Deutschland in irgendeiner Weise den Bestimmungen der Artikel 42 und 43 zuwiderhandeln würde, wird diese Tatsache als feindlider Att gegenüber den Signatarmäcten des vorliegenden Ver- trages beirahtet werden), Frankreihs Sicherheit und Schuß nit ge» währleisten würden, sind die Vereinigten Staaten von Amerika ges haiten, bei jedem nit provozierten, gegen Frankrei; durch Deutsch land gerichteten Angriff zur Hilfe zu kommen.
2. Der vorliegende Vertrag wird in analoger Weise abgefaßt, wie derjenige, der zum felben Zeitpunkt und an demselben Orte zwichen der frarzöshen Mepublik und Großbritannien abgesdlofsen wurde. Der Vertrag, dessen Bestimmungea beigefügt werden, wird erst im Augenblick der Natifizierung in Kraft treten.
3. Der vorliegende Vertrag wird dem Rat des Völker- bundes vorgelegt und von ihm, der im Bedarfsfalle mit Mehrheit beschließen wird, als cine mit dem Völkerbundabkommen überein- stimmende Verpflichtung ane:kannt werden müssen. Der Vertrag wird in Kraft bleiben, bis der Rat auf Verlangen einer Partei, wenn nôtig mit Mehrheit, beshlicßt, daß der Völkerbund selbst genügenden Schuß gewährt.
4. Der vorliegende Vertrag wird vor der Natifizierung der franzöfishen Kammezr zur Genebmigung vorgelegt werden. Er wird dem Senat der Vereinigten Staaten zur gleichen Zeit wie der Bersailler Vertrag zur Matifi:ierung unterbreitet werden. Die Jtatifizierunggurfunden werden bei der Einbringung in Paris aus- getauicht werden. Die dieébezügliden Bevollmächtigten, für die franzöfische Republik Clemenceau und Pichon, für die Bereinigten Staaten Wilfon und Lansing, baben die vorstehenden Bestimmungen,
die in französifcher und englisher Sprache abgefaßt find, unter- zeichnet und ihre Siegel beigedrüdt.
_ — Die deutsch-österreihische Frie densdelegation hat der Friedenskonferenz eine ausführliche Denkschrift über- reit, in der das Verhalien der einzelnen Nationen des alten Oesterreichs zum Staate und zum Kriege geschildert und ihre volle Mitverantwortlikeit für die Folgen des Krieges bewiesen wird.
Einleitend fagt die Denk\shrift dem . Wolfen Telegraphen- büro zufolge, daß der Friede nur dann Bestand baben Tônne, wenn er auf Tatiachen Fnd undbeftrittenen Nechtëgrundlagen berube, und daß nur diese zwei Fundamente der Gefahr einer Mazedonisierung oder Balkanisierung Mitteleuropas vorbeugen tönnten. Die Friedens- delegation hâlt es für ihre Pflicht, zu beweisen, daß die vor- gelegten Eniwürfe zum Teil niht auf wiükli&en ge\{idchtlichen Tatsachen, zum. Teil auf unhbaltbaren Nechtsgrundlagen aufs- gebaut sind. Die Denkschrift führt sodann den Nachweis, daß in der Monarchie nicht etwa ein beberrscker des Volk einem oder mebreren fleineren und beherrs{chten Völkern gegenüber- stand, sondern daß ein unaufhörliher Wechsel der Malt berridte, bei dem alle Völker bis auf die Ukcainer in gewissem Grade an der Verrschaft teilnahmen. Alle zusammen und jedes für sid betrieben eine Aenderung der geltenden Veifassung, aber keins die Sprengung des bestehenden Staatsverbandes Die Denkschrift legt dar, daß die ver]chiedenen Reformen ter Verfassung es den Polen, Ticechen und Südslawen ermögli(ten, sh immer kräftiger an der Aus- übung der Staatsgewalt zu beteiligen. Die Nationalitäten Oester- reichs haben nit nur in den groß-n Fragen ter Verfassung, sondern auch in den kleinen Fragen des Alltags- im politischen Leben des Staatcs mitgewukt. Es ist eimach unwahr, daß die Deutschen allein und überall die kherrs{ende Nation, die übrigen Völker chne Ausnahme beherrscht waren. Die Wahrheit ist vielmehr, daß sich alle Nationen mit Ausnal\me der Ukrainer in die Herrschaft teilten und durch die Fortführung und Beendigung der demofratishen Ver- fassungêreform eine endgültige und befriedigende Ordnung ihcer wechselseitigen Macht und ihrer Wechtéverhäituisse ih selbst zu schaffen erwarteten. An dieser Entwicklung baben tie Völker av während des Krieges festgehalten. Die von ibnen auf Grund des all- gemeinen Wahlrechts gewählten Vertreter können dafür als fom- petente Zeugen gelten. Auf ibr Votum \tütt ih weiter die Beweis- führung der Denkschrift, wmelcbe klarlegt, daß keine der Nationalitäten Desterreichs die Traditionen, die sie mit dem österrceihis{chen Staate ver- knüpften, durch eine Nevolution oder einen Nevolutionversuch zer- brechen wollte, sondern daß alle das politisGe, administrative und wirtschaftliche Leben des Staates so. lange mitlebten, bis der Staat
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dur einen von außen kommenden Anstoß von selbst zerfiel. Die