1919 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

_Veber den Abschnitt berichtet

Abg. Haußmann (Dem.): Der Reitksrat erschien allgemein nölwendig und zweckmäßig, se:bst die äußerste Linke bat eine solche Ein- Tihtung als wünschen&w-rt anerkannt. Grundsäßlihe Bedenken gegen ein jolches Kollegium, das die eingelnen Länder vertritt, werden nchckcht erhoben. Fur spater sind binsihtlih der Zmwergstaaten unter bundert- tausend Einwohnern geseßlihe Reg, lungen vorbehalten. Preußen dar? wegen seiner besonderen Verbältnisse feine Beteiligung am MNeibs- Ta! na eigénen Bedürfnissen und eigenem Ret r:geln. Hinsichtlich Oesterreichs, das auch eine Stelle im Reichsrat erhalten sollte, ist die Erfzllung unserer Hoffnungen vom Frübjabr dieses Jahres durch den geaaltfälgen Machtspruch, der das Se!bstbestimmungsre{t verneint, bexhindert worden. Absichtlid haben wir seinen Namen dort stehen lassen. Das soll der Ausdruck unserer fortdauernden Hoffnung, die Bürgschaft der Erfüllung unserer fortdauernden Hoffnung bedeuten und ein mwetvolles perfönlides Band mit ten politischen Persönlic- Kiten Oestèrreichs zum Ausdruck ‘briggen.

Die Abgg. Frau Agnes u. Gen. (U. Soz.) bean- ragen, dei ganzen Abschnitt zu streichen und dafür als rt. 61 zu sagen, daß jedes deutsche Land zur Vertretung bei

dér GWefeugebung und bei der Verwaltung des Reiches mindestens eins und höchstens drei Mitglieder der Regierung zur Reichs- regierung abordnet. Der'Antrag wird ab gelehn t.

“Art. 61 bestimmt, daß zur Vertretung der deutschen Länder bei der Geseßgebung und Verwaltung des Deutschen Reiches eln Reichsrat’ gebildet wird.

__ Abg. Dr. Quar ck (Svz.): Wir hatten angesidts der partikula- vistifchen Strömung sckwere Bedenken gegen den Reichsrat. Wir begen jedo jeßt, nahdem sid manches ‘aebessert hat, di: starke Er- wartung, daß der Reichsrat [ih nicht zu einem partifularistischen Ge- \ämtorgan entwielt. | : j

Der Abschnitt über den Reichsrat wird ohne weitere Er- örterung nach den Beschlüssen des Ausschusses angenommen bis alf die das Stimmenverhältnis im Reichsrat betreffenden Art. 6A und 64" die erst später''im Zusammenhang mit dem zU- rüdckgestelltèn Attikel 18 bèraten werden sollen.

Ueber den fünften Abschnitt „Neichs geseßgebun'g“ berichtet Abg. -K o. - Cassel (Dem.).

Bei dein ersten Artikel dieses Abschnitts, Artikel 69, der von ‘der Einbringung von Geseßzesvoklagen handelt, macht __ Abg. Dr. C ohn (U. Soz.) darguf aufmerksam, daß dcr Artikel 162 dem Neich&wirts{aftsrat die Besugnisse heilege, seinerseits Tozial- pelle und wirtsckdaftspolitische Gesezentwürfe einzubringen: er ver- langt, baß: der Artikel 162, der im übrigen die Bestimmungen über das Räte ystem nthält, zusammen mit dein Artikel 69 beraten werde, Da der Nedner in ‘längerer Geschäftsordungédebatte auf allen S;iten Mideriprith erfährt, bezweifelt er s{ließlih die Beschlußfähigkeit des

uts, Snfolgedessen bricht der Púâstdent Fehrenbach die Handlungen ab, ; Bl | | ld : L 7 Uhr wird die weitere Beratung auf Montag, 2 Uhr, vertagt, :

Era Tro O1

Ver- [j

f

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesegzes, betreffend die Ab- änderung der Zusammenseßung der Schuldeputa- tionen, Schulvorstände und Schulkommissionen,

ist nebst Begründung der Preußischen Landesversamm- lung zugegangen. Der Geséßentwutf lautet:

Urtitfel 1.

Die Bestimmungen des Geseßes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksf{hule vom 28. Juli 1906 (Geséßsammlung Seite 335) werden, wie folgt, abgeändert :

Im Falle der Auflösung einer Stadtyerordnetenversamml]ung (Bürgervorsteher usw.) ‘oder ‘einer N scheiden die von der nah L 4411 Absaz 2, § 47 des Gesetzes über die Unter- baltung der öffentlichen Volkss{hule vom 28. Juli 1906, Geseg- sammlnng Seite 335, gewöäblten Mitglieder der Schuldeputationen, Schülvorstände und Schulkoinmissionen sowie die nah § 441 Ziffer 8 desselben Geseyes gewählten Mitglieder der Schuldeputationen aus diesen Behörden rit der Maßgabe aus, daß sie ihre Aemter bis zum Amttantritt ihrer Nachfolger weiterführen. Wiederwahl ist zulässig.

S 2,

In die Shuldeputationen, Schulyorstände und Schulkommissionen können aud Frauen eintreten. Soweit nah den Vorschriften des Ss über die Unterhaltung der öffentlihen Volfs\{hulen vom 28. Juli 1906, Gesepsammlung Seite 335, unter den Mitgliedern dieser Behörde Lehrer sein E Lehrerinnen treten.

S0. Die Bestimmungen des § 44 1 Absatz I Ziffer 4 und 5 werden aufgehoben und in § 44 11 Absaß 3 die Worte „und 5“ gestrichen.

ollen, können an ihre Stelle auch

8 4.

An die Stelle des § 4411 Absay 1 treten folgende Bestim- mungen: „Die Mitglieder aus den Gemeindevorständen (Beigeordnete, Schöffen usw.) werden vom Bürgermeister ernannt. "Der Bürger- meister ist befugt, außerdem jederzeit selbst in die Schuldeputation einzutreten. Der Vorsißende der Shuldeputation wird von ihren Meiitgliedern aus ihrer Zahl gewählt.“

8 5.

In § 45 Absay 2 des Schulunterhaltungsgesetes fallen im ersten Sagye die Worte: „dem etwa vorhandeten Orts\culinspektor, dem nah dem Dienstränge vorgehenden oder sonst dem dienstältesten Orts- pfarrer der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche, oder sofern für jede Schule eine Kommijsion eingeseßt ist, dem im Dienstrange vorgehenden oder sonst dem dienstältesten Pfarrer, zu deren“ Pfarreien die Schulkinder gehören“, fort. § 45 Absay 2 Sag 3 des Schhulunterhaltungsgeseßes erhält folgende Fassung: „Betreffs des Auss{lusses von Mitgliedern finden die Bestimmungen dés 8 44 1H entsprehende Anwendung.“

8 6.

„8.47 Absaß 3 des Schulunterhaltungsgeseßes erhält folgenden Wortlaut : „Der Schulvorständ besteht aus dem Gemeindevorsteher, in der Provinz Westfalen und in der Nheinpropinz außerdem dem Amtmann und Bürgermeister und einem von der Schulaufsichts- behörde bestimmten Lehrer der Schule.“ An Stelle deg Absay 8 und 9 der gegenwärtigen Fassung treten folgende Bestimmungen : „Der Vorsißende des Schulpyorstandes wird von dessen Mitgliedern aus feiner Zahl gewählt. Etne Teilung des Vorsißes nah Geschäfts. aweigen ist zulässig.“

S 7. § 90 Absag 3 erhält folgeuden Zusaß: „Im Falle der Auf- [ösung einer Gemeindevertretung cder Stadtverordnetenversammlung Bürgervorsteher usw.) scheiden die gewählten Abgeordeten der in etraht Tommenden Gemeinden ‘aus ‘dem Sqchulvorstand mit der aßgabe aus, daß sie ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nach-

folger weiter zu führen haben. Wiederwahl ist zulässig“

8 8.

8 50 Absay 6 des Schulunterhaltungsgeseßes in seiner gegen- wärtigen Fassung wird aufgehoben und an seine Stelle tritt folgende Bestimmung : „Auf den Eintritt eines Lehrers finden die Vorschriften des § 47 Absay 3 siúngemäß Anwendung“ "

S 9. § 951 Absaß 2 des Schulunterhaltungsgeseßes fällt fort.

S 10. Im § 53 Absag 2 im leyten Saß des Schulunterhaltungs- geseßes fallen die Worte „und Geistlichen“ fort.

Artikel 2.

Die Vorschriften des Artikels 1 § 1 finden au auf die außer- halb des G-ltungsbereihs des Gesetzes über die Unterhaltung der öffentliden Volks\{hulen vom 28. Juli 1906 (Geseygsammlung Seite 339) gebildeten Schuldeputationen und Schulvorstände finn- gemäß Anwendung. Die Schulaufsichtébehörde ist befugt, Lehrer oder Lehrerinnen zu Mitgliedern der Schulvorstände zu ernennen.

Artikel 3.

Dieses Geseß tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Die Vorschrift des Artikels 1 § 1 findet au überall da Änwendung, wo seit dem 9. November 1918 die Auflösung einer Stadtverordneten- versammlung (Bürgervorsteher usw.) dder Gemeindevertretung erfolgt ist oder wo die Zusammenseßung der Gemeindeversammlung seit tem 9. November 1918 ge\eplih neugeordnet wordén ist.

Jn der dem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird ausgefühit:

Die Abänderung der Gemeindeverfassungsgeseßze. mat es er- forderlich, die Bestimmungen des Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschule vom 28. Juli 1906, Geseßsammlung Seite 335, in seinen Vorschriften über die Zusammenseßung der Schuldeputationen, Schulvorstände und'Schulkommissionen den verändertén Besttinmungen anzupassen. ‘Zwar bedingen die Zeitumstände noch andere Abänderungen des Schulunterhaltungsaefeßges, wie z. B. über die SimultausGulen, über“ die Aistellung der Schulleiter und anderes. Wenn diese Ab- änderungen in dem vorliegenden Entwurfe nicht bereits mit auf- genommen sind, so beruht das darauf, daß die Anpassung der Zu-

sammensezung der Schuldeputationen, Schulvorstände und Schul-

Tommissionen an ‘die ‘beränderte Lage äußerst dringlih geworden ‘ist unid nicht solange aufgeschoben werden kann, bis die fonstigen übrigens in Vorbéreitüng 'befindlihen erforderlichen Veränderungen R Schulunterhaltungsgeseßes zur geseßlißen Verabschiedung Tonmmen önnen.

__ Die Sqchuldeputationen und Sg@hylvorstände {find besondere Be- hörden, die ‘nicht zu -dèn ‘städtishen oder Geineindedeputationen ‘ge- hören, wéldze auf ‘Grund der Gemeindeberfassung8eseze gébildet werden können. Ihre Zusammenseßung beruht auf besonderer geseß- licher Vorschrift und wird daher durchdie Aenderung der Gemeinde- verfassungsgeieze nur tnsoweit berührt, ‘als “die Gemeindeverfassungs8- gescze bei “ihrer Bildung zur Anwendüng kommen müssen. Im etnzelnen ist dazu folgendes zu bemerkten: Die Schuldeputgtionén seßen sich na ‘den gegenwärtigen Bestimmungen aus 4 Gruppen

von Mitgliedern zusammen :

1. aus Mitgliedern des Gemeindevorstandes,

2. aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung (Bürger- vorsteher usw.),

3. aus des Erziehungs- und Volkss{hulwesens fundigen Männern, unter denen sih mindestens ein Rektor“ oder Volksschullehrer befinden muß, und

4. aus Mitgliedern, die von Amts wegen der Schuldeputation anzugehören haben,

_ Durch Wahl werden nur die unter 2 und 3 genannten Mit- glieder bestellt. Die unter 4 genannten find bestimmte Geistliche und gegebenenfalls der Rabbiner.

Es erscheint geboten, daß sämtliche gewählten Mitglteder, also au vie unter 3" genannten im Falle“ der Auflösung einer Stadt: verordnetenversammlung ausscheiden und für sie Neuwahl erfolgt.

Mit der Aufhebung der Vorschriften, nah denen Geistliché nit zu Mitgliedern kommunaler Aemter gewählt werden dürfen, ist es nicht mehr nôtig, den Geistlichen bon Amts eaen Ae und Stimme in der Shuldeputation einzuräumen. Mit der Möglichkeit, daß fie zu Mike

liedern gewählt werden können, muß es ‘den Wahlberechtigten liber- assen bleiben, ob. sie die Geistlichen in die Schuldeputation- eintreten lasten wollen. ai

Die Schulvorstände in Eigenschulverbänden bestehen zurzeit aus dem Gemeindevorsteher, Geistlichen, einem von der Schul- auffihtbehörde bestimmten Lehrer und 2 bis 6 zu den Sgulen des Verbandes gewiesenen Eintvohnern, die hon den Gemeiudever- tretungen (Gemeindeversammlung) zu wählen find. Die Mitglied- schaft der zu wählenden Personen ist zwar unabhängig von “ihrer Zugeéhörigkeit zur ee Eng, es eisheint aber do geboten, der Gemeindevertretung die Möglichkeit zu gen, falls sie infolge Auf- lösung eine andere Iufammenseßung erfährt, neue Wahlen ¡um Schulvorstande vornehmen zu können. Nachdem die Geistlichen das passive Wahlrecht zu kommunalen Aemtern erlangt ‘haben, kann die Vorfchrift entbehrt. werden, nah der sie von Amts wegen dem Schulvorstande angehören. i

Den Grundsäßen der Demokratie entspriht es, wenn die Vor- sißenden der Schüldeputationen und Schulvotstände in Eigenschul- verbänden nicht mehr von einer übergeordneten Instanz ernannt, fondern aus den Körperschaften selbst gewählt werden.

Nach der polilisGen Gleichstellung der Frauen mit den Männern ist auch die Abänderung jener Bestimmung des Schulunterhaltungs- geseße8 geboten, na der in die Schuldeputationen als des Er- ziehungs- und Volkss{hulwesens Tundige Personen nur Männer ge- wählt werden dürfen. Ebenso erscheint es angebracht, die Lehrerinnen hinsichtlih des Eintritts in Schuldeputatioónen und Schulvorstände mit den Lehrern gleichzustellen. :

Die Aufhebung der Ortss{ulinspektionen bedingt auch die Be- seitigung der Vorschriften über die Mitwirkung der Ortsschulinspek- toren in den Schulvyorständen.

Aus diesen Ausführungen ergeben \ich die Abänderungen des Entwurfs von felbst. ' Ü

Da seit dem 9. November 1918 bereits die Stadtverordneten- versammlungen und Gemeindepertretungen in dem größten Teil des Staatsgebie1s aufgelöst sind und die Zusammensetzung der Gémeinde- versammlung geseßlih neu geordnet ist, erscheint es erforderli), für alle diese Fâlle eine Neuwahl der zu wählenden Schuldeputationen und Schulvorständémitglieder zuzu}ässen. Dem wird die Schluß- bestimmung gerecht.

Das Schulunterhaltung8geseß gilt nicht in den Provinzen Posen und Westpreußen, deshalb erscheint es geboten, für diese Gebiete die Erneuerung der Shuldeputationen und Schulporstände unter den gleichen Vorausseßungen wie im Gebiete des Schulunterhaltungs-

eseßes zu ermöglihen. Jn Westpreußen gilt für die Zusammen- eßung der Schulvorstände die preußische Shulordnung vom 11. De- zember 1845. In dieser ist der Eintritt eines Lehrèrs in den Scul- vorstand nit vorgesehen. Cs ist nötig, auch hier wie im Gebiete des Schulunterhal1ung8gefeßes der Schulaufsichtsbeh örde die Befugnis zu geben, einen Lehrer zum Mitgliede des Schulvorstands zu ernennen.

laiaea erem

# Aus Weimar wird dem .,W. T. Y.“ berichlet:

Ein Berliner Blatt bringt in seiner Morgennummer vom 5. d. M qus Weimar die Meldung, ein Sh ul. komprom if set ¡wischen der \oztaldemokratischen und der Zèntrümsfraktion der Deutschen Nationalversammlung abgeschlossen worden, und es wird der angeblihe Wortlaut ‘diese3 ‘Kompromisses mit eteilt. Demgegeber“ wird“ von Unterrichteter Seite festgestellt: Cin Kom» promiß zwischen den beiden genannten Parteien ift nicht a bge- \{los\sen, ebensowenig kann der mitgeteilte Wortlaut irgend- welchen Anspru auf Autbentizität erheben. Es {weben zwischén den Parteien der Nationalversammlung Verhandlungen sowohl über dié noch offenen Squlfragen ‘wie über anderé umstrittene Fragen auf dem Gebjete des Verfassungsrechis,

‘Die Deutschhannovershe Partei hat einer weiteren Meldung von „W. T. B.“ aus Weimar zufolge ein Nundschreiben an die Mitalieder der Deutschen Nas- tionalversammlung gerichtet, in dem auf das allerschärsste gegen die Verdächtigung Widerspruch erhoben wird, daß sie mit englischer Hilfe eine Loslösung Hannovers vom Reiche an- strebe. Sie exflärt, nah wie vor fest zum Reich zu halten, und was sie erstrebe, sei ledigli ein freies Haunover im

freien Deutschen Reiche.

Nr. 55 des Zentralblatts Der Mg rwaltung,

18gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 5. Juli I 06 folgenden Inhalt : Amtliches : Dienstnachrichten. Nicht. amtliches: Die Entwicklung der Stadt Genf. S7 Ucber die Ges staltung der Ingenieurbäuwerke. Ueber den Vetrieb der Be- wässerung der Koniaebene. heodor Goede 7. U Vermischtes : 50 jähriges Bestehen des Zentralvereins für deut}che Binnenschiffahrt. Wettbewerb um die künstlerische Gestaltung des Walchen)eekfraft. werks. Custer deutscher Architektentag. Schicksal des Karlsruher S{chtosses. Fünfter Nachtrag ¡zum Staaltshotransclag, für Vaden für 1918/19. Bemerkenswerter Blißshlag. Borrichtung zum Halten des Seilzuges des Gegengewichts an si selbsttätig ‘hebenden Nauchfängern in Lokomotivs{Wuppen,

Handel und Gewerbe.

Cine Versammlung der Zechenbesißzer des Nheinisch- Wesifälishen Koblensyndikats, Essen, beschloß laut Veeldung des „W. T. B.“ * auf “Grund der voin Neichs- wirtschaftsminister festgeseßten Höcstpreise die Nichtpreise wie folgt aegen die Maipreise zu erhöhen: Steinkohlen allgemein um 6,10 4, Nußkoblen um 6,70 s, ‘geringwertige Sorten um 1,70, Koks allgemein um 8,90 4, Brechkoks 1—3 um 10,20 6 einchließlich Kohlen- und Umsaßsteuer, gültig ab 16. Juli d. J., Briket1s uin 245 M ab 1. Juni, um 7,35 4 ab 16. Juni, um 9,10 4 ab

1. Juli. Die tufenweise Erhöhung der Brikettpreise wurde. infolge

von Pecbpreiserhöbungen und ‘einer ixrtümlichen und deshalb wieder 2OR baben Festseßung des Briketthöchstpretses nötig. Die Ver-, sammlüng beschloß ferner, von diesen Erhöhungen 2 #4 je Tonne dem Ausalei(sfonds zuzuführen, dem mithin ‘einschließli des {rüher beschlossenen Betrages “12 46 je Tonne ‘zufließen. i

“Madrid, 2 Jult. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Spanien vom 1. Jult 1919. (In Tausend Pesetas.) Gold im Snland 2271240 (gegen die Vorwoche Zun. 5 054), Gold im Aus- land §8 572 (Abn. 5 560), Baryorrat in ‘Silber usw. 659 271 (Zun, 6 464), Weghselbestand 1006520 (Abn, 540 703), Lonibard 631 308 (Abn. 429 076), Wertpapiere 11.976 (Zun. 147), Notenumlauf 3516 501 (Zun. 19 910), Fremde Gelder verstümmelt {(—,—). ;

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 5. Juli. (W. T. B.) Amtliche Notterungen dex Deutsch-Oesterreichischen Devisenzentrale. Berlin 217 80 G., 218,30 B,, Amsterdam 1447,90 G., 1449,90 B., Zürich 69,50 G., 697,00 B,, Kopenhagen 837,50 G., 839,00 B., Stockholm 901.00 G., 992,50 B, Christiania 790,00 G., 791,50 -B., Marknoten. 216,05 G., 216,65 B.

London, 4. Juli. (W-. T. B.) 24 9/0 Englische Konsols 534 5-9/0 Argentiniex yon 1886 ‘9%, 49/6 Brasilianer" von 1889 63 4 0/9 Japaner ‘von 1889 —, "3 0/0 Portugic]en 55, 9 °/a Nussen von 19086-—, 44 2/9 Russen von 1909 —, «Baltimore and Ohio —, Canadian Pacifié 1723, ‘Grie 21, ‘National Railways of Meriko 10, Pennsylvanta —,—, Southern Pacific —,—,“ Union Palsie s United" States Steel Corporation 122, Anaconda Gopper —, Tinto 59, Chartered 22/1, ‘De Beeys 234, Goldfields 11/6, NRandmines' 3. u Vriegaauls be 939 16, 4 9/0 Krieg8anleihe 012, 342% RKrieg8anleihe 83/16. i | Da eib E E Wle: (W. T. B.) Privatdiskont 3, E 934.

48, 4. Jult. (W. T. B.) 5 9/0 Frnz. ‘Únleihe a8 3 4 0/0 Franz. Anleihe ‘71/36, 8309/0 Franz. Rente 61,25, 4% Svan. äußere Anleihé 113,75 et., 5.9/9 Russen von 1906 58,00, 39/9 Russén von 1896 —,. 4°/0 Tüyken unif. 75,25, Suez-Kanal 5710 ex.,

into 1745.

M A ebam, 4. Jult. (W. T. B.) Wechsel auf Berlin 17,90, Wesel auf Wien 8,00, Wesel“ auf Schweiz 47,30, Wechsel au Kopenhagen 60,15, Wechsel auf Stotthoïm 65,50, Wechsel au New Vork 259,75, Wechsel auf London 11,84, Wechsel au Parts 39,474, Wechsel auf Christiania ‘64 00. Berichtigung vont Z. Juli: ‘Wechsel auf Berlin 18,55, auf Kopenhagen 60,30, auf

Stockholm 65,60, auf Christiania 64,25.

Kopenhagen, 5. Juli. (W. T. B.) Sigästwechsekl auf Hamburg 30,59, do. auf Amsterdam 166,00, “do. auf \hweiz. Plähe 78,76; do. auf New York 432,50, do. auf London 19,98, do. auf Paris 65,25, do. auf Untweérpen 65,00. L

tockholm, 5. Juli. (W. T. B. ihtwechsel au Berlia 2 do. auf Amsterdam 1653,25, do. auf \chweiz. Pläße 72,75, do. auf Washington 398,00, do. auf London 17,98, do. auf Paris —,—, do. auf Brüel 58,90. : New York, d. Juli. (W. T. B.) Wechsel quf Paris 6,68:

Wechsel auf London Cable Transfers 4,51, Süber in Barren 107è!

Fondsbörse geschlossen.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 4. Juli. (W. T. B) Die Wollauktion wurde heute ges{lossen. Die angebotenen 128 072 Ballen wurden fast sämtlich verkauft. Unter der großen Zahl von Käufern waren Franzosen- und Belgier gut vertreten. Für lange gefettete, abge- fämmte Merinos herrcshte gute Nachfrage. Fehlerhafte und Furze Merinos waren bei vermehrter Nachfrage - seitens des Kontinents gesucht. In feinen Kreuzzuchten waren diz Zufuhren fehr gering. Die Tendenz war daher fest. Für mittlere und grobe Kreuzzuchkten war die Stimmung dagegen s{wach. Jm Vergleich mit -der Mai- auktion waren Merinos“ im Preise unverändert bis 5 vH teurer, Kreuzzulhten feine Sorten unverändert, mitilere Sorten 10 vH niedriger, grobe Sorten 7# bis 10 vH niedriger. Die nächste" Woll- auktion beginnt am 14. Juli,

London, 4. Juli. (W. T. B.) Kupfer per Kasse 914.

Liveryvot, 9, Lit, (W. L D) ‘Baumwolle Amerikanische und Brasilianische 55, Indise 25 Punkte niedriger.

Liverpool, 4. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß 2000 Ballen, Cinfuhr 800 Ballen, davon 800 Ballen ameri- fanishe Baumwolle. —- Für Juli 19,98, für September 19,65, für Oktober 19,53. i

(W.. T. B.)

New York,- 5. Zuli. Die amerikanischen

Ka| fue

Warenmärkte blieben heute ges{lofsen. Nio de Janeiro, 1. Juli.

Zufuhren: Jn Rio 9900 Gack, in Santos 12000 Sa.

4 1 P F

“Fgangsgesezes vom

: 1 erhöht.

E. d

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 12 4, | Alle Postanstalten uehmen Lrestellrng anz für Berlin auser | den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Sesbstabholer

auch die Geshäftsfelle SW. 48, Wilhelmstraße 32,

Einzelne Hummeru kosten 25 Pf. b: L S

NReichsbanúgirokouto.

ea

Fnhalt ves amtlichen Teiles: f Deutsches Neich. “Ecieniungen 2c.

“Bekanntmachung, betrefsend die Erhöhung der Gebühren für

die Prüfung ven Kraftfahrzcugen ub von Krafiwagen- führern. i

s Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränterungen.

Aufhebung eines Handelsrverbots.

Handelsverbote.

R

A tar P

Zumtliches. Deutsches Reich.

/ Es sind ernannt worden: “gzu Mitgliedern des Reichsdisziplinarhofs F in Leipzig der Senatspräsident beim Reichsgericht Dr.Sto edel P und der Neich3gerichtsrat Dr. Staffel, beide in Leipzig, “gu Mitgliedern der Reichsdisziplinarkammern in Arnsberg der Regierungsrat Theyssen in Arnsberg, in Côsín der Oberpostrat Goebel in Düsseldorf, in Karlsruhe der Militärintendanturrat Fabricius in Karlsruhe, in Oppeln der Oberpostrat Kuppe in Breslau und der Re-

Y gierungsrat Dr. Abegg in Oppeln,

in Stuttgart der Jntendanturrat Neiff in Stutigant

“sur die Darer der von ihnen bekleideten Reichs- bezw. Staats-

“ämter.

e Bekanntmachung, “betreffend die Erhöhung der Gebühren für die “Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Krast- fahrzeugführern. Vom 5. Juli 1919. Ler Siaalenaus\huß hat auf Grund des 86 des Geseßzes ber den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 7 (Reichs Gesegbl. S. 437) in Verbindung mit 8 3 des Ueher- F gat 4. März 1919 (Neihs-GesezbL S. 285) “beschlossen: :

Die für die Prüfung von Kraftfahrzeugen na Anlage A

| 7 Ziffer XIV uvd für die Prüfung von Kraftfahrzengführern

nah Anlage B Ziffer IX zur Bundesratsverordnur.g über “den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910

R E S. 389) den Sachverständigen zustehenden

N ebühren werden bis auf weiteres für die Prufung * von 0 Kraftwagen und von Kraftwagenführern um 60 vH, für die

© Prüfung von Krafträdern und Kraftradfahrern um 20 vH

Berlin, den 5. Juli 1919.

Der Reichsminister des Jnnern. J. V.: Lewald.

Preußen.

“Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 0 und Forsten. Der Regierungskanzlist beim Oberve1 sicherungsamt Groß

® Ministerium für Landwiri * worden. Der ee Röhrig in Eisenbrück ist zum Re-

gierunge- und Forfirat befördert worden; ihm ist die Forst- inspektion Potsdam-Rheinsberg übertragen worden.

Verseßt worden sind: der Oberforstmeister H assenstein in Gumbinnen nach Stettin, der Oberforstmeisler Kordvahr in Düsseldorf nah Minden, der Oberforstmeister Kranold in Marienwerder nach Hildesheim, der Oberforstrnxeister Graf von Rittberg in Minden noch Frankfurt a. O, der Ne- gierutigs- und Forstrat Schilling in Hintecnah nah Misdroy, der Forflmeister Brause in Frankea.berg nach ‘Trittau, der Forstmeister Haedicke in Tüß nach Braschen, der Forstmeister Hasken in Benneckenstein nah Lurich. der Porstmeister Heym in Jellowa nach Lindenberg, der Forst- "meister Ho in Weilmünster noch Wetter-Ost, der ‘Forslmeister ‘Kayser in Oberaula nah Thierga1ten, der Forstmeister Moe hrin g in Lorenz nah Rangau, der Forstmeisier Quast in Hohenstein nah Königstein, der Forsimeister Sd) lobach in _ Kari8berg nach Liebenwalde, der Forstmeister St ruckmann in Jbenhorst nach Regenthin, der Oberfö1ster La geman in + Grubenhagen noch Hinternah, der Oberförster Mann in + Gersfeld nach Lanaeloh, der Revierförster Kreußzer in Blumen- thal nach Brück (Bez. Potsdam).

* Berlin Quardon ist jam Gehcimen Kanzleisekrelör im

haft, Domêncn und Forsten ernannt

————#

Anzeigenpreis für den Raun einer 5 gespaltenen Einheits- |

zeile 4 4, einer 3 gespaltenen Einhecitzzeile 1,509 4. h

Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- ||

zuschlag von 29 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt on: |

die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers, | Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

B

Berlin, Dienstag, den §. Juli, Abends.

Es ist übertragen word2n: dem Oberförster Aßma nn in Berlin die Oberförsterstelle Gersfeld, dem Oberförster Dreyer in Wetter die Oberföcsterstelle Dannenberg, dem Forstassessor Hartog in Glogau die Overförsterstelle Karl3berg, dem Ober- sórster Liebrecht (Walter) in Cöln die Oberförstecstelle

ennedenstein, dem Oberförster Maßing in Heydiwalde die Vberförsterstelle Heydiwalde, dem Oberförster von Mün ch in Creußburgerhütte die Oberförsterstelle Hohenstein, dem Ober- förster Peters in Emmerich die Obe1försterstelle Frankenberg, dem Oberförster Reusch (Ernst) in Königstein die Oberförster- stelle Stölzingen, dem Oberförsier R oeder in Dillenburg die Oberförsterstelle Runkel, dem Oberfö1ster Stenzel in Frank- furt a. O. die Oberförsterstele Wodek, dem Forstassessor von Trescckow in Kricau die Oberförsterstelle Jbenhorst auf- tragsweise.

Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebeitragung eines Reviers, sind ernannt worden: die Fonstessessoren Beck in Driesen, Drovs in Ziegelroda, Hellwig in Pforta, Meblburger in Stade, Walter Müller in Polsdam, Nickelt in Peisterwiß, von Sachs in Cassel, Schirmacher in Przedborow, Schneidewin in Krone, Schröder in Misdroy, Wall- mann in Hachenburg.

ZU Revierförstern sind ernannt worden die Hegemeister : Meyer in Hartiçc&berg unter Uebertragurig der Stelle Vären- sprung (Vez. Gumbinnen), Oehlmann in Oderhaus unter Uebertragung der Stelle Jlfeld (Bez. Hildesheim), Schellack in Paxfôrde unter Uebert1ogung der Stelle G1üneberg (Bez. Magdeburg), Vogt in Blasderf unter Uebertragung der Stelle Neustadt (Bez. Liegnitz),

Die Oberförsterstelle Tauer im Regierungsbezirk Frank- furt a. O. ist zum 1. Oktober 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum L. August 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Bortabit dund

Der außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrih-Wilhelms- Universität in Berlin EGéheimzr Med'zinalrat Dr. Brieger ist zum ordentlichen Honorarp:ofessor in derselben Fakultät ernannt worden.

Die Konsistorialassessoren Dr. Büchsel in Kiel, Bartels in Maadeburg, Bertram in Kiel und Recke in Berlin sind zu Konsistorialräten ernannt worden.

BekanntmaMGung.

Das von mir unterm 13. Juni 1918 gegen den * Kaufmann Georg Handke in Berlin, Bartelstraße 14, erlasscne Verbot des Handels mit Gegenslärden des Kriegsbedarfs und des tâg- lihen Bedarfs habe ih durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.

Berlin, den 21: Funi 1919.

Der Polizeipräsident.

J. V.: Hoffmann.

Bekanntmachungen. :

Der Fleischereibetricb des Fleischermeisters Mielke in Bischofsbur'g ist wegen Unzuverlässigkeit des Jnhabers bis auf weiteres ge\chlo sen worden. ;

Der Fleischereibetrieb des Fleischermeisters Klomfaß in Bischofsburg ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bis auf weiteres geschlossen worden.

Bischofsburg, den 24. Juni 1919.

Der Landrat des Kreises Nössel, Waldhau sen.

Bekanntmachung, Die Molkerei Thierbah-Aßnaggern ist wegen Un- zuverlässigkeit ge\chlo\s en worden. Heinrichswalde, den 30. Juni 1919. Der kommissarische Landrat. J. A.: P oll, Gerichtsassessor.

Bekanntmachun Die Gastwirischast des Kaufmanns Mewes in Roggen ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers vorläufig bis zum 30. Sep- tember 1919 geschlo\ sen worden. Netdenburg, den 25. Juni 1919. Der Landrat. Frhr. von Mirbach.

Aichtamilihes,

Deutsches Neich.

Der Staatenaus\{chuß klat der Ratifikation des Friedensvertrags lout Meldung des „Wolfsschen Tele- graphenbüros“ zugestimmt.

1919

Poftsche&Lonto: Berlin 41821,

Auf die Note des Generals Delobbe vom 4. Julí über die Zwischenfälle in Spaa hat der General von Hammerstein, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, am 5. Juli folgende Entgegnung überreichen lassen:

Ich habe die Eh1e, den Empfarg der Note vom 4. Juli betreffend die Vorfälle am 30. Junt in Spaa, zu bestätigen. Ih babe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der Herr General diese Vorfälle als tief bedauerlich bezeihnet, wie General Nudant es am 2. Juli s{chon getan hat. General Delobbe hat im übrigen, mit seinem Urteil auf tem Berit des Führers des Gendarmeriekommandos sußend, die Schilderung der Vorfälle, wie ih fie wiedergegeten habe, als durchaus übertrieben bezeihnet. Diesem Urteil vermaa ih ni&t zuzustimmen. Meine Schilderung beruht auf eigencr Beobachtung. Uebrigens hat der Führer des Gendarmerickommandos angegeben, daß er auch selbst aus der johlenden Menge heraus von kleinen Steinen getroffen und daß dabei sein Augenglas zersblagen worden sei, als erein deutsches Automobil begleitete. General Delobbe bemertt ferner, daß die städtis(e Obrigkeit allein zuständig gewesen wäre, die Manifenation zu verhindern. Dies mitzubeurteilen steht mir niht zu. Ich habe mih nicht an die städtishe Obrigkeit, sondern an die Verireter der belgischen Regierung gewendet, und es handelt sh für mi jeßt darum, von der belgi\chen Negierung eine Genug- tuung zu erhalten. In Uebereinstimmung mit dem Schlußsag der Note des Generals Delobbe vom 4. Juli möchte ih keinen Zweifel darüber lassen, daß ich die Angelegenheit noch vicht als erledigt an- sehe; denn ich kann nit glauben daß die belgische Regierung es béi dem von General Delobbe für fich persönlih ausge!prechenen Be- dauern bewenden lassen will.

Das Vorgehen deuts{feindliler Elemente gegen Riga hat den beschleunigten Äbtraneport der in der Stadt befindlichen 6000 Deutschen dringend nötig gemacht, und zwar auf dem Seewege wegen der margelhaften Leistungsföhigkeit der ein- gleisigen Bahn. Zur Verfügung standen bie:für die Dampfer „Havneve1“ uvd „Schleswig“, die bci allerengster Beleaung die 6000 Menschen hätten foriscl:affen können. „Hannover“ hatte aus früherer Zeit her Fahrterloubnris, die von „Schleswig“ erst beantragte Eriaubnis wurde aber von der Entente ab- gelehnt. Wie „Wolfs Telegtaphenbüro“ hierzu bemerkt, ist dies wieder ein Beweis dasür, deß es unstren Gegnern nicht genügt, tas Deutschtum aus dem Baltilsum herauszudrücken, sondern, daß sie ihr System der Au8rottung der Deutschen und ihren Kampf gegen Frauen und Kinder schonungs- los avch nach Unterzeichnung des Friedens fortsegen. Für alle Folgen, die durch Verhinderung der Rettung enlstehen, irägt die Entente die Verantwortung.

Wiederholt ist in den leßlen Tagen die Meldung durh die Presse gegangen, daß das Neichsfoloniolamt unmittel- bar vor der Auflösung slände. Wie „Wolffs Telea1aphen- büro“ an zuständiger Stelle erfährt, eilen die Nachrichten zum raindesten ten Talscchen voraus. Das Reickskoloniolamt hat neh eire Neihe wicziiger Aufgaben zu lösen. Darn sollen, wie das genannte Büro weiter hört, Verhandlungen shweber, dos Reichskolonialamt a's Behör de bestehen zu lassen und ibm nur einen anderen Pflichtenkreis zuzuteilen.

ette

Jn einer Veiliner Zeilurg wurde dieser Tage gemeldet, daß die zuständige Reichsftele den Plan erwäge, die Na- tionierung von Fleisch in absehbarer Zeit aufzuheben. Man hoffe, vom Aus!ande im Loavfe der kommenden Monate so reichlich Fleish einführen zu können, daß die Bewirtschaftung desselben vorauésichllich vom 1. Oktober d. J. ab aufhören könne. Wie das Reichsernährungsministertum dem „Wolffschen Telegrophenbü! o“ zufolge mitlteilt, eätbehrt diese Mitteilung jeder taisählicen BVearündung. An eine Aufhebung der Be- wirishaftur g des Fleisches kann vorerst nicht gedacht werden.

__Um zahlreichen Anfragen ReGnung zu tragen, wird noch- mals darauf hingewiesen, doß bei der Reichgzentrale der Arbeiisnachweise eine „Abteilung für ausscheidende Militärpersonen“ behufs Unterbringung ehemaliger An- aehöriger des Heeres und der Marine Ca E Beamte, Unteroffiziere) besteht. Das Büro befindet sih im Statistischen Neich3amt, Kurfürstenstraße 75 IIT, Zimmer 29/30.

Preußen.

Der Oberbefchlehaber (i. V. gez. von Lütiwigz) teilt dem „Wolffschen Telegrapheibüro“ zufolge mit:

Im Nachgang zu meiner auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungs8zvstand erlassenen Verordnung 1 c 8919 A. 1 vom 28. Juni 1919, betreffend Ha ndels8verbot tar Waffen und Munition in dem unter Belagerungszustand stehenden Gebiet, bestimme ih, daß Jagd- und Scheibenwaffen sowie die dazu gebörige Munition von dem Verbote ausgenommen sein sollen. Unter Jagd- und Scheibenwaffen sind zu verstehen : Schroiflinten, Te'chings, Luft- gewehre sowie folhe Büchsen, die mit Iagdsteher und Jagdschäftung versehen find. Jagdwaffen dürfen nur an Inhaber von Jagdscheinen verkauft werden.