1919 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

S

Angestellten im Handelsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Peine für allgemein ver- bindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antraa können bis zum 25. Juli 1919 erhoben werden und sind upter Nummer I. B. R. 549 an das Reichéarbeitsministerium, Berlin, Luisen- è straße 33, zu richten. | Berlin, den 7. Juli 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Apotheker-Verein Berlin, der Ver- band Deutscher Agp lherer, Geschäfsfstellè Nürnberg, und der Verein zur Wahrung dér wirtschaftlichen Futer- essen Deutscher Apotheker (E. V.) Leipzia in Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Mai 1919 abge- \hlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für Apotheker gemäß § 2 der Verord- nung vom 23. Dezember 1918 (Neich2-Geseßbl. S. 1456) für

das Gebiet dcs Deulschen Reiches für allgemein verbindlich zu |

erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1919 erhoben ‘werden und find unter Nr. T. B: R. 516 208 Reich8arbeitsministetiuum, Berlin, Luisenstroße 33, richten.

Berlin, den 7. Juli 1919.

Der Reichsarbeitsminister. S chlicke.

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Bekanntmachung.

Unter dem 11. Juli 1919 ist auf Blatt 27 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Handlungs8- g‘ehilfèn, Siß Berlin, Ortsgruppe Hamburg, und dem Verein der Ladeninhaber von Bergedorf-Sande béi Hamburg am 21. März 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Negelung der Arbeitsbedingungen der fkauf- männischen Angehßellten in offenen Ladengeschästen nebst den uter dem 8. April 1919 dazu vereinbarten Abänderungen und Ergänzungen der §8 2 und 5 wird gëmäß § 2 der Ver- ordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbi.: S. 1456) für das Gebiet von Bergedorf-Sande bei Hamburg für all- gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1919, :

Der Reich8arbeitsminister. Schlike.

‘Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34; Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dte der Tarifbertrag infolge der Erklärung des Reichsaxrbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertraasparteien einen Abdruck des Tarijvertrages gegen Er- jitattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juli 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

mi

ja t N Bekanntmachung zum Geseß über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (Neihs-Gesezpbl. S. 413). Vom 9. Juli 1919.

__ Auf Grund des Artikel 3 Buchstabe þ des Geseßes über die Regelung derx Kaliwirtschoft vom 24. April 1919 (Nei 8- Gesepbl. S. 413) wird bestimmt: 6

Die Vorschristen unter Artikel 3 Buchstabe a bleiben bis einshlteßlih 31. Dezember 1919 in Geltung. Berlin, den 9. Juli 1919.

Der Reichswirischaftsminister. Wij sell.

Bekanntmachung.

Hiermit wird zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß mit

Würkuna vom 15. Juli 1919 ab die Außenhandelsneben- stelle für Kleineisenwaren und Waffen mit dem Sig in Elberfeld, Alter Markt 12, errichtet worden ist. Zum stellvertretenden Reichsbévollmächtigten dieser Außenhandels- nebenstelle ist vorläufia kommissarish Herr Assessor Sperling bestellt worden. Anträge auf Ausfuhrvewilligungen für Klein- eisenwaren und Waffen sind vom 15. Juli 1919 ab aus\chließ- lich bei der genannten Stelle einzureichen.

Berlin, den 11. Juli 1919. Reichswirtschafisministerium. J. A.: von Buttlar.

Bekannimachung.

Unter Aufhebuüng der Bekanntmachung vom 20. November 1917, belreffevd Bestellung des Oberregiérungsrats Budding zum ftändigen Vertreter des Reichskommissars" für Aus- und Einfuhrbéwilliguno (Nr. 277 des Reichsanzeigers vom 22. Nooember 1917), wird der Bezirksamtmann Dr. Mahnke zum ständigen Vertreter des Reichskommissars für Aus- und

Einfuhrbewilligung bestellt.

Der Reich8wirischaftsminister. «3. V.: von Moellendorff.

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Beranntmachung

über die Herstellung und den Absaß von Dunstobst und Fruchtsäften.

Auf Grund der Verordnurg über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 28. Janusr 1918 (Reichs-Gesezbl. Seite 46) geben rir hiermit bekannt:

1) Vie Herstellung und der Absag von Dunstobst (Kompott- Ae Ans Zucker) und. von Fruchtlsäften aus dieéjähriger Grnte ist gestattet.

2) Die mit unserer Bekanntmachung vem 4. Februar 1918 (Neichsanzeiger 37) veröffentlihten Preise für Muttersäfte beziehen sich niht auf Fruchtsäfte dieejähriger Ernte.

3) Zucker zur Herstellung von Fruchisäften wird von uns nicht zur Verfügung gestellt.

* dèr gegenwäftigen Bekanntmachung im

die Regierungsbaumeister Jacoby von Breslau nah

4) Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent - lihung im Deutschen Neichsanzeiger in Krast. s fe p

Berlin, den 1. Juli 1919. Reichsgesellschaft für Obsikonserven und Marmeladen G. m. b. H

Klein. Dr. Lehman.

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Bekanntmachung über die Verarbeitung von Obst zu Obstwein. Auf Grund des § 1 derVerordnüng über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reihs-Geseßz- blatt Seite 46) wird bestimmt: Die Bekanntmachung über das Verbot der Verarbeitung

von Obst zu Obstwein vom 23. Mai 1918 (Neichsauzeiger 12. wird aufgehoben ‘und tritt fik dèm Tage der Vevöffeüt D

anzeiger“ außer Kraft. Berlin, den 3. Juli 1919. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorfißende: von Tilly.

?

Die von heute ab zur Ausgòbe gelangende Nummer 132 des Reichs-Geseßblatts enthält unter z , E 6935 die Verhängüng des Belagerungszustands über die Stadtoebiete Hamburg, Altona und Wandsbek, vom 30. Juni 1919, untec

Nr. 6936 eine Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung der Gebühren für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Kraftfahrzeuaführern, vom 5. Juli 1919, unter

__Nr. 6937 eine Bekanntmachuna über den Frachtioerkehr

mit dem Ausland, vom 10. Juli 1919 und unter

Nr. 6938 einen Erlaß über die Abgrenzung der Zu- ständigktit des Neichsernährungsministêriums und des Reichs- wiris{äftaministeriums, von 7. Zuli 1919.

Berlin, den 11. Juli 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Die Preußische Stoätsregierung hat die Wiederwahl des Vorstehers eines Akademischen* Meisterateliers für Bildhattrei, Professor Manzel zum Präsidenten der Akademie dèr Künste für das Jahr vom 1. Oktober 1919 bis dahin 1920 bestätigt.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Verseßt sind: der Regierungs- und Baurat Sandmann von Münster i. W. nach Mitiden i. W. an die Regierung, der Baurat Melchevr von Posen nach Merseburg an die U RO

N, Kees von DQuisburg-NRuahrort nah Schwedt q. O. (Bereich der Regierung in Stettin), Sagemüller von Aurich nah Norden und Lahrs von Münster i. W. nah Duisburg-Ruhro1t (Ver- waltung der Duisburg:-Ruhrorter Häfen).

Dèm -Negierungsbaumetister des Wasser- und Straßenbau- fahs Mösenthin in Hann. Münden ist eine planmäßige Re- gierungsbaumeisterstelle verliehen.

Jn den Ruhestand sind getreten: der Regierungs- und Baurat, Geheime Baurat Biedetriann in Minden i. W. und die Vauräte Arens in Hirshverg und Otio Lange in Breslau.

Verseßt sind ferner: die Negierungsbaumeister des Ho ch- baufachs Mokroß vovn Ratibor nah Kattowiß, Borrmann von Fürstenwolde nah Berlin an die Ministerialbaukommission, Oelker von Lyck nah Erfurt und der NRegierungsbaumeister des Wasser- und Straßenbaufahs Baumeister von Hemsfurt nah Düsseldorf an die Regierung.

Ueberwiesen sind: die Regierungsbaumeister des Hochbau- fochs Dr.-Jag. Hinrichs der Regierung in Hannover und Tietze der Ministerialbaukommission in Berlin.

Den Regierungsbaumeistern des Hochbaufahs Socz- fiewicz und Froizheim ist die nahgesuhte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt worden.

Der Regierungsbaumeister des Wasser- und Straßenbau- fachs Wilhelm Detig ist dem Bauamte für die Oder- regulierung in Greifenhagen (Bereich der Regierung in Stettin) überwiesen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Die Geschästsräume des Ministeriums für Volks- wohlfahrt befinden sich vom 10. Juli d. J. ab in dem früheren Herrenhause, Leipziger Straße 3.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und r O H

Der scultechnishe Mitarbeiter bei dem Provinzialschul- follegium in Hanover, Studienrat Dr. Lucke in zum Real- gymnasialdireïtor ernannt worden; ihm ist die Direktion des aas nebsi Realschule in Osnabrück übertragen worden.

Der bisherige kommissarise Kreis\culinspektor, Pfarrer Frans Kreugßzec aus Rossitten, Kreis Fischhausen, ist zum

reis\hulinspeîtor in Angerburg ernannt worden.

Die Wiederwchl des Vorstehers einer Akademischen Meisler- \hule für musikalische Komposition, Professor Dr. Shumann zum Siellvertreter des Präsidenten der Akademie der Künste für dás Jahr vom 1. Oktober 1919 bis dahin 1920 ist vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestätigt worten. ku

Mit dem Rat der Volköbeavftragten Volksbildung in Braunschweig ift „ein Uebereinkommen wegen gégeuseitiger Anerkennung der Befähigungszeugs nisse für Hortnerinnen getroffen. Das Uebereinkommén erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf G1und der staatlichen Bestimmungen über die Prütyna der Hor!nerinnen im Frei- staat Braunschweig an dem: * staatlich anerkannten Kinder- gärinerinnen- und Hortnerinnenseminar von Fräulein L. Heyde

evöffcktlihung | ¿e Deutschen Rèichs-

(RGBl. S.

‘dungen umfangreiche

zu Braunschweig und die in Preußen an Oberlyzeen (Frauen

Tul)“ oder ‘an fiaatlih anerkannten Hortnerinneuseminaren

erworben sind. Vorstehendes wird zur Beachiung mitgeteilt.

Berlin, den 30, Juni 1919.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Kaestner.

: _ Bekanntmachung. ;

Das am 4. Februar gegen die Eheleute Großhändler W il h. f Poll und Elise, geb. Schlieper, inOberhausen, Nhld., | Mülheimer Straße 193, erlassene Handelsverbot mird

aufgehoben:

Obéthaufen, den 8. Juli 1919%- j Die städtische Polizéfkverwalkung.' Der Oberbürgermeister. I. A.: Dun ckel.

Bekanntmachung. :

Der Händlerin Martha Müller in Caputh, Kolonie |

Friedrihshöhe, babe ih auf Grund der Verordnung vom 23 Sep-

, Tember 1915, RGBl. S. 603, den Handel mit allen Gegen- f slandén des täglihen Bedarfs, * Füttettnittêln aller Ark sowie rohen

Natuürekzeugnissen, Heiz- und F Leuhtstoffèn, untersagt. V 4

Belzig, den 9. Juli 1919. Y Der Landrat. J. V.: Freund, Negierungsassessor. 4

in

Bekanntmachung. 4 4

Auf Grund der Bekanntwähung zur Fernhaltung unzuverlässiger | Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)! babe ih dem Schankwirt Josef Tamphal in Berlin, Mauerstraße 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel! mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen f Unzuverläsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. m

Berlin, den 4. Jult 1919.

;

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksérnährung. J

Dr. Pokrant.

Bekanntmachung. : Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger | Fon vom Händel vom 23. September 1915 (N abe ih dem Weinhändler

Gegenständen des täglichen

des Fleish- und Fettverbrauhs

Berlin, den 9. Juli 1919. -

Landespolizeiamt beim Staatskommissar sür Volksernährung. Dr. Pokrant.

Bekanntmachung. j Auf Grund ‘der * Bundesratsverordnung vom 10. Oktober 1916| ] 1145) haben wir dem Kaufmann Augu Uebbing hiér, Bornstr. 69, den Handel mit Tabakware wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kost der amtlihen Bekanntmachung dieser Verfügung im„„Neichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den. 16. Juni 1919. i Lebensmittelpolizeiamt. A. A.: Schwarz-

t

Bekanntmachung. J

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über die Fern-| haltung unzuverlässiger Pe! sonen vom Handel vom 23. September 1915} gte ih dem Schlachter Hugo Borchers in Springe dur! erfügung vom heutigen Täge den Handel mit Gegen-!

ständen des täglihen Bédarfs wegen Unzuverlässigkeit in

bezug auf diésen Handelsbetrieb untersagt. Springe, den 10. Juli 1919. Der Landrat: von Laer.

(Fortseßung des Amtilichéèn in der Ersten Beilage.)

Aichtamtlißes. Deutsches Reich.

Jn der am Freitag unter dem Vorsig des Nei gverkehre- |

ministers Dr. Bell abgehaltenen Vollsißung des Siaaten-!

aus schusses wurde den Enlwürfen einer Verordnung über!

die Vornahme einer Volkszähluna und einer Verordnung} ther pie Upfbthung der Kautionspflicht der Reichsbankbéamten} zugestimmt. d

Der Reichswirischaftsminister Wissell und der Unter-? staatssekretär im Neichswirtschafte ministerium von Moellen-! dorff haben dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge vor- gestern ihr A bschiedsgesuch eingereicht; ebenso der Bankier! Andreae, der dem Ministerium in Handels- und Finanzfragen| ehrenamilich zur Seite gestandèn hat.

Die Deutshe Waffenstillstandskommission hatt!

“dem General Dupont in einer Note vom 2. Juli mitgeteilt,

daß die polnische Regierung nach zahlreich eingelaufenen Mel- Verhaftungen von deutschen Bürgern vorgenommen und für die Verhafteten im} östlichen Polen Fnternierungslager vorbereitet? habe. Der General Dupont war gebeten worden, die polnische! Regièrung um Aufklärung zu ersuchen und seinen Einfluß bei!

‘den Polen geltend zu machen, um die Freilassang der: Ver?

L zu erwirken. Jn einer zweiten Note an den General! Dupont vom 5. Juli waren dann deutscherseits direkte Ver? handlurgen mit der polnischen Regierung vorgeschlagen worden,! um zu einer Verständigung über den gegen)eitigen Austaus(

‘der Verhafteten zu gelangen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“

meldet, ist der Deutschen Waffenstilliiandskommission auf die? este Note durh Vermittlung General Duponts nunmehr die

nachstehende Erklärung der polnishen Regierung zu- gegangen: * : 4

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inêébesondete Nahrungs- und [F

‘Die Anlwort der

GBL. S. 603) Siegfried Kuttner in Berlin, Nauchstr. 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel m i t ege! ; Bedarfs wegen Unzuver- lâssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleich, Y zeitig _tsstt auf Grund des § 8 der Bekanntmachung zur Einschränkung F } vom '28. Oktober 1915 (NGBl. S. 714) die dinglihe Schließung der Shankwirt-# schaft ,„Weinhaus Kuttner“ inBerlin, Friedrichstr. 171, F angeordnet worden. j 6

. guschuß für

Selbständigkeitsrechte

1) Die Nacricht von Massenverhastungen unter der deutschen Bevölkerung Pofens ist durchaus unrichtig. Verhaftungen wurden ledigli in verdächtigen Fällen vorgenommen.

2) Die Verhafteten wurden weder nah Pinsk noch nah tem ebe- maligen Königreich Polen verschist; fie verbleiben im Lager von Szczypiorno. Anfänglih war die Einrichtung eines Lagers im östlichen Polen vorgefehen, Dies hat zu dem Gerücht von der Veberführung der Internierten nach diefem Gebiet Anlaß geben können.

3) Die deutschen Besißungen sind nicht konfisziert worden,

4) und \chließlih sind die Verhaftungen in Posen seit einigen Tagen eingestellt worden.

- Gleichzeitig ‘erhebt die Posener Regierung in ihrer Er- klärung Einspruch gegeu die von den Deulschen in Sczlesien trnd Osipreupen vorgenommenen Massenverhafuvgen polnischer Bürger, deren Anzahl so groß sei, daß es sih nit um Einzel- maßnahmen handeln Tönne.

Die Antwort der polnischen Negierung, bemerkt das oben genannte Telegraphenbüro, sann nur als höchst unklar bezeichnet werden. Die polnische Regierung erklärt, Verhaftungen seien nur in „verdähtigen“ Fällen voraenommen wörden. Wie der Deutschen Waffenstillsiandskommission aber aus zahlreichen ihr zugegangenen Nachrichten bekannt ist, belaufen ih diese Fälle in die Tausende. Und daß dieie Nachrihien aus zuverlässiger Quelle stammen, geht schon daraus hervor, daß die deutsche Behauplung, für die verhafteten Deu!schen seien besondere Jönternierungslager im ösilihen Polen vorgesehen worden, von der polnischen Regierung selbst zugegeben wird. Was die polnisde Behauptung von Massenverhaflungen polnischer Staats- angehörigen in Schlesien und Ostpreußen anbetrifft, so fann hier nur nohmals festgestellt werden, daß dies nicht den Tat- sachen entspricht. Jm gegenseitigen Juteresse kann man nur wünschen, daß die polnische Regierung auf den deutshen Vor- {lag vom 5 Juli, in direkte Verhandlungen über den Aus- tausch der beiderseitigen Verbafteten zu treten, endlich eingeht, um allen N A für allemal polnischen Regierung auf diesen deutschen Vorschlag steht aber bieher noch aus. N B

«Meeren mnn)

Auf Veranlassung des Neichsministers der Finanzen fand gestern in Weimar eine Zusammenkunft der Finanz- minisier der Gliedstaaten statt, an der avch die Staats- präsidenten bezw. Ministerpräsidenten und Gesandten ver- \schiedenèr Gliedstaateñn teilnahmen. Wie „Wolffs Telearophenbüro“ meldet, fand eine

Aussprache über dcs vom Neichsfinanzmivister entwickelte

Finanzprogramm lait in dessen Mittelpunkt die Neichsein- fommensteuer steht. Jn Verbindung mit ihr sollen rah dem Plane der Reichsregierung mit möglic;ster Schnelligkeit die Steuerverwaltungen ‘der Gliedstaaten in eine einheitliche Reichsverwaltung umgewandelt werden. Jm Verlaufe der Besprechung kündigte der Reichsminister der Finanzen an, daß er im Jnteresse von Handel und Judustrie die jeßt neh be- stehende Ueberwahuovg des gewöhnlihen Brief- vertehrs und des Telegrammverkehrs mit dem Auslande demnächst aufheben werde, dageanen werde die Ueberwachung des Paketverkehrs sowie der Einschreibbriefe und Weribriefe aufrechtèrhalten bleiben. Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Steuer fluht, die insbcsondère auf dem Gebiete der Zahlungsmittel und Wertpapiere liegen, ständen bevor. Beschlüsse wurden in der Zusammenkuost nicht gefaßt. Das entwickelte Finanzprogramm wird die Landesversamm- lungen der einzelnen Gliedstaaten beschäftigen.

Von unterrihteter Seite wird dem „Wolffshen Tele- araphenbüro“ mitgeteilt, daß im Kabinett beschlossen worden ist, die im Besiß des Reichs béfindlihen Textilrohstoffe und Fertigfabrikate \chleunigst auszuschütten und die Waren teils dem freien Handel zuzuführen, teils die not- leidende Bepölkerung damit zu versorgen. die „bürgerlihe Bevölkerung kommt, wie gegenüber unrichtigen Pressemeldungen festzustellen ist, bei der gespannten Reichsfinarzlage nicht in Frage. Da- gegen wird das Reich die Reichs: Textil-A.-G. anweisen, für 300 Millionen Mark preiswerler Texiilien für ende Krieger, Minderbemittelie usw. neu zu beschaffen. Dieser Betrag reiht für eine durhgehende allgemeine Versorgung nicht aus; es wird aber damit gerehnet, daß die Bevölkerung sih noch anderweit- eindecen kann.

Die Reichs-Textil-A.-G. soll in Kürze liquidiert werden, während die Reichsbekleidungsstelle nah der in den nächsten Tagen bevorstehenden Aufhebung des Bezuas\cheins ihre Tätigkeit auf die Textilnotstandsversorgung beschränkt.

sanmmaz

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer d. Bl ist der Entwurf eines Geseges über das Neichsnot- opfer veröffentlicht.

Preufszen.

Die preußische Verwaltung ist stets von dem Gedanken 9usgegangen, daß Preußen bereit sei, im Reiche aufzugehen. Da indessen dem „Woiffschen Telegraphenbüro“ zufolge, zur- zeit der Uebergang zum Unitarismus durch -bundesstaatliche

- Hemmungen außerhalb Preußens gehindert ist, sucht die preußische j

Verwaltung den Zusammenhalt des preußischen Staates durch eine zweckmäßigere Gestaltung des Verhältnisses der BZentralregieruna zu den Provinzen- sichérzustellen. Von diesem Gesichtspunkte hat das Staatsministerium n der Sißung vom 12, Juli beschlossen, einen Geseßentwurt über die Einräumüng erweiterter an die“ Provin- zialverbände unverzügllch der Laudesversammlung vorzulegen, um vor deren Nuséinandergehen noh seine Durch- beratung zu erreihen. Jn diesem Geseß wird dem Provinzial- landtag dos Recht der |h1atutari\chen Regelung solher Fragen der Schul- und Kommunalverfassuna eingeräumt, die der Provinziälbevölkerung wnoch den gemachten Erfahrungen ganz besonders .am Herzen liegen. Bei den Fragen der Schul- versassung wird man besonders an die Erteilung des Religions- unterrih1s in den Volksschulen und den Gebrauch der Mutter- soradie in den gemisctsprachigen Landesteilen zu derken haben. Von besonderer Wichtigkeit ist die Einräumung des pro- vinziellen Statutarrehts in Angelégenheiien der staatlichen Verwaltung. Der beherrschende Gedanke is hier der, daß der Hroviizialfcndigà durch das Statut einigen Ver- tretern der breiten Schichten der Bevölkeruttg éine Be- teiligung an der Verwaltung einer Staatsbehörde inner- halb der Provivz, also etwa der Bezirksregierung, er-

ein Ende zu bereiten. |

sowie der Gesandte Deu!schösterreichs |

Ein Reich ss.

möglichen kann. Diese Vertreter, als Beirat in geringer Anzahl organisiert, würden periodisch am ESiße der staat- lichen Behörde, der sie beigegeben sind, zusammen zu treten und an den Vorstand dieier Behörde Wünsche, Anregungen und Beschwerden qus der Pröôvinzialbevölkerung heranzubringen haben. Dem Provinziallandtag würde es freislehen, die gi sammensezung und die Art der Wahl dieser Beiräte statutarish zu bestimmen. Jn leßter Linie will der Geseßzenlwurf dem Provinzialausschuß das Recht einräumen, vor Beseßung der wichligsten Staatsstellen, d. h. der Stellen der politishen Be- amten der Provinz, mit feinem Volum gehört zu wer den.

Was Oberschlesien - betrifst, das bekannilich zurzeit einen Regierungsbezirk, aber feine Provinz biidet, so will die Staatsregierung für die Zéit, nahdem die Abstimmung zu seinem Verbleiben bei Preußen geführt haben wird, die Bildung einer besonderen Proviiz Oberschlesien erwägen. Damit würde auch Oberschiesien von den erweiterten Autonomiérechten, die der Geseßen{wurf den Provinzen zu- eitennen will, Nuzen ziehen können.

Der beschlossene Geséßentwurf wird der Ausdruck des demokratischen Gedarkens sein, daß die auf Stammvetrwandt- schaft begründeten Provinzen einen lebendigeren Anteil an Geseßgebung und Verwaltung im NRahrien d2s Staatsganzen für ih in Anspruch nehmen und damit dem Vaterlande einén wirksameren Halt bieten sollen, als dies bei der bisherigen

| strafferen Organisation der Fall gewesen ist.

Der Geseßentwurf wird etwa so lauten :

Gesetzentwurf

über die Eiyräumung eiweitertèér Selbständig- keitsrehte der Provinzialverbände.

S1. i

Die Provinziallandtage sind berehtigt, Provinzialstatuten über folgende Angelegenbeiten zu beschließen :

1) über die Regelurg solher Fragen der Schulverfassung, welche füx die Bevölkerung dcr einzelnen Provinzen ein besonderes Interesse haben ; i

2) über Besonderheiten des provinziellen Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Verfassun gsrechts, soweit die Géseßze Abweichungen ge- statten oder auf solche verweisen ;

3) über die Einführung einer zweiten Amtssprahße neben der deutschen in gemisht\prachigen Gebieten ;

4) über die Einrichtung von Beiräten, die den slaatlichen Bekbörden innerhalb der Previuz bieizugeben sid. Aufgabe des Previnzialstatuts ist cs, tie Zufammerseßuno und die Art der Wahl diejer Beiräte er.1sp1cchend den Interessen der Provinzial- bevölkerung zu regeln.

S9. Die Provinzialstatuten 1) unterliegen ter Bestätigung durch die Staatsregierung.

8&3. Bor Beseßung der Stellen der politischen Beamten innerhalb einer Provinz ist der Provinzialaus\{chuß zu hören.

& 4d. , Dieses Eeset tritt mit dem Tage der BekanntmaWhung in Kraft.

Die Anweisung vom 29. September 1911 zur Aus- führung des Geseßes, betréfsend die Feuerbestattung, vom 14. September 1911 (abgédruckt {m Minislertalblatt für Medizinalangelégenheiten 1911 S. 294) ist durch eine Ver- fügung des Ministers des Jnnern vom 5. Juni 1919 wie folgt abgeändert worden:

1) In Ziffer IT 4 tritt. an die St.ll- der Absäße 4—8 (von: „In dieser Hinsich1“ b1s „eingereidt werden“):

In diejer Hinsicht ist folgendes zu beach1en :

Uie Leichen sind in dim Sage einuächern, in dem sie zur Verx- brènnungt stätte ge'angen. Die Särge mussen aus dünrem Holz oder aus Zinkb ech gefertt,t werden. Die Fugen ‘der Holzjärge sind mit S chellack, Leim, Kitt oder ät nlihen S1offen zu \chl1ßen. Eisen oder Bronzeteile dürfen weder zur Verbindung ncch zur Ve1zierung an den Särgen angeb1acht wrden. Holz|ärge sind durcy Holzzapfen, Metall\ärge dun Löten zu ver|chließen. Für die G1öße und Höhe der Sä1ge ist den Veibrennungéeinrihtungen ent)preche: d ein Höchst- maß vorzuschreiben. i

A1s Unterlage für die Leide soœie zum Stopfen eiwa in den Sarg hineinzulegender Kissen find Säge- oder Hobel)päne, Holzwolle oder Torsmúll zu vezwenten. Die Auskleidung des Sarges sowie die Bekleidung der Leiche kann in der üblichen Weise etfolgen, do sind zur Befestigung der Auékleidung Metallstifte und zur Schließung der Kleidung Nadeln, Haken und Desen unzulässig, - dagegen einfache umsponnene Knöpfe gestattet.

2) Ziffer 11 7 e lautet hinfort :

üx die Ausstellung der unter Ziffer 2 daselbst geforderten amtéärztlihen Bescheinigung ist derjenige beamtete Arzt (Kretsarzt, Oberamtsarzt, Gericht8ärzt, mit Währnehmung kreitärztlicher Tätigkeit betraute Stadtarzt, Kreisa\fistenzärzt) zuständig, in dessen Amtsbezirk si die Leiche zur Zeit der Anforderung der Bescheinigung befindet. Für die in größeren Krankenhäusern Verstorbenen können von der Béntralbehörde Aerzte der Anstalt zur Auéstellung dicser amtsärzt- lichen Bescheinigung ermächligt werden.

3) In Ziffer 11 8 heißt es sta1t Anlage 2: der Anlage.

4) Anlage 1 fällt fort. '

5) Anlage 2 heißt: Anlage. /

6) An Stelle des Abs. 1 in T §8 2 der Anlage 2 tritt: i

Als beamtete Aerzte im Sihne des Gesetzes, betreffend die Feuerbestattung, vom 14. September 1911 gelten der für den Bezirk zuständige Kreisarzt, Ob cramlsarzt, Gerichl8arzt, mit Wahrnehmung kreisärzlicher Tätigkeit betraute Stadtarzt, Kreisassistenzarzt sowie die Krankenhausärzte, die zur Ausstellung der amtsärztlichen Bescheinigung 7 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes) für die in dem Krankenhaus Ver- torbenen von der Zentralbehörde ermächtigt worden sind. In diesem leßteren Falle ist Abs. 2 des § 2 besonders zu beackchten.

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Die Zweigstelle der Generäl-Kriegs kasse in Berlin SW. 19 (Unterwasserstraße 7) hat im November ‘1918 : mit der großen Mehrzahl der deutshen Banken und Bankgeschäfte ein Abkommen: geschlossen, um Heeresangehörigen ein ver-

lustfreies Umwechseln- der aus : Gebührniszahlungen er-

haltenen fremden Geldsorten zu ermöglihen. Jnfolge der forischreilenden Demobilinachung hat diese Tätigkeit nahezu aufgehört, und die Zweigstelle hat deshalb das erwähnte Ab- Tommen gekündigt, wovon sie durch „Wolffs Telegraphen- büro“ Kenntnis gibt. Sie läßt alle beteiligten Banken und Bankiers bittèn, etwa noch auf Grund des Vertrags herein- genommene Sorten baldmöglichst zur Abrehnung einzusenden, und spricht ihnen gleichzeitig“ für die übernommene große Mühewaltung ihren besten Dank aus.

Soweit ehemalige Heeresangehörige sich noch im Besiße ae Geldsorten befinden sollten, die sie in Anrechnung auf hre Gebührnisse erhalten haben, wird ihnen empfohlen, \ih diesetwegen unmittelbar an die genannte Zweigstelle pu wenden. Von den aus feindliher Gefangenshaft und Zivil- internierung Heimkehrenden werden gleichfalls fremde Geld- sorten, Lagergelder, Guthabenausweise, Schecks usw. mit- gebracht werden. Die einheitlihe Beabeitung aller hiermit

in Es stehenden Fragen is vom Kriegs ministerium und den anderen beteiligten Behörden der ein- gangs erwähnten Zweigstelle übertragen worden. Unter Mitwirkung der deutschen Bankweit werden in allen Durch- gangslagern Wechselstuben eingerichtet, die zu besonders aünstigen Kursen diese Gelder den Heimkehrenden einwechseln, Außerhalb dêr Lager witd sich diè Umwechselungslätigkeit auf umlauffähige Sorten beschränken, andere Werte weiden nw: zum Einzug Übernommen. /

Den Banken, Bankiers, Kreditgenossenschasten usw. gehen die für die Uebernahme der Tätigkeit vereinbarten Bedingungen durch ihre Verbändè zu, doch ist die Zweigstelle auf Anfrage gern bereit, sie auch unmittelbar mitzuteilen.

Diese Kurse werden wöchentlich durch eine große Anzahl von Zeitungen veröffentliht werden.

: Bayern,

Vorgestern ist in dém Hochverratsprozeß gegen Mühsam und Genossen das Urteil gefällt worden. Wie der „Vorwärts“ meldet, wurden der Angeklagte Mühsam wegen Hochverrats zu 15 Jahren Festungehaft und der An- geklagte Dr. Woadler wegen Beihilse zum Hochverrat zu 8 Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Beiden Angetlagten wurden 2 Mo- nate und 3 Wochen der Untersuhungshaft angerechnet. Die Angeklagien Seltmann und Killer wurden mangels ausreihenden Beweises, der Angeklagte Báäison aus tat‘säch- lichen Gründen freigesprohen. Die übrigen drei Angeklagten, Przenga, Hosmann und Kandbinder, wurden an die ordentlichen Gerichle überwiesen, da ihre Handlungsweise aus subjekltiven Gründen als Vergehen gegen dié bestéhende Ordnung nicht sür das Standgericht zuständig ist.

Oesterreich.

Nach Blättermeldungen ist der ungari he Gesandte Czobel am Freitag nah Budapest abgereist. An seiner Stelle verhandelte der ungarische: Volksbeauftragte Agoston in den legten Tagen mit dem Staatssekretär Bauer, wobei sich eine grundsäßlichhe Uebereinstimmung übex die Beilegung des Konflikts zwischen den beiden Regierungen ergeben hat.

Ein Aufruf des Reichsvollzug8ausshusses der Arbeiterräte Deut\sh-Oefterreichs in der „Arbeitèr- zeitung“ weist auf die kraftvolle Kundgebung ven Proletariern der Ententeländer gegen den beutegierigen Jmperialismus und aegen das geplante Eingreifen der Entente in Rußland und Ungarn hin und ruft das Proletaäriat zur Bekämpfung des Jmperialismus und der Gegenrévolution sowie zur Erringung der sozialistishen -Gesellschaftsorduung auf, und zwar zunächst zu einer großen Kundgebung internationaler Solidarität und brüderliher Gesühle dur Massenversamm- lungen und Straßenumzüge am Sonntag, den 20. Juli, in ganz Deutsch: Oesterreich.

‘Läut Meldung des „Wiener Körrespondenzbüros“ aus Spital sind die militärishen Waffenstillstandsverhandlungen beendet. Gemäß den Bestimmungen sollen die Südslawen heute nachmittag Klagenfurt räumen und über die be- kannle Demarkationslinie zurückgehen. Sodann rüden die deutsch-öfterreichishen Sicherheitsiuppen in Klagenfurt ein. Die wir1schaftlichen Verhandlungen beginnen nah der Räumung.

Die Tiroler Landésregierung hat an das englishe Oberhausmitglied Lord Bryce ein Telegramm ge- richtet; in dem sie ihm für sein Eintreten zugunsten der Eins heit und Freiheit des deuishen Tirols dankt und ihn bittet, seine wertvolle Tätigkeit forizusezen.

Ungarn.

Der Volkskommifsar des Aeußern Bela Kun hat dem Ungarischen Telegräphenbüro zufolge in einem Telegramm an dén Präsidenten der Friedeuskonferenz Clemenceau däárauf hingewiesen, daß die ungarishen Truppen däs der ts{hechoslowakishen Republik zugéspröchene Gebiet geräumt und am 24. Juni die diesseitigen Grenzen der mit dêm General Pellé festgeseßten neutralen Zone bezogèn, die rumänischen Truppen abéë troß Befehls der Ententemächte den Rückzug nicht nur nicht begonnen, sondern noch nah dem 24. Juni an mêèhreren Stellen angegrifféên hätlen. Bela Kun erbat eine Antwort darauf, ob das Wort dèr alliiérien utd assoziierten Regierungen die rumänishen Truppen veranlassen werde, sich auf diè befohlene Linie zurückzuüziehén, und ersuchte, den Befehl vom 13. Juni an die Rumänen zu wiederholen.

Jtalien.

In der Sißung der Kammer am 11. Juli hielt der Minister Tittoni eine Rede, die mit großer Begeisterung aufs aënommen wurdé. Er führte laut Bericht der „Agenzia Stefani/* unier anderem aus:

In diesem Augenblickde, wo Ftalien auf diplomatischem Felde kämpst und die \{chwersten Schlachten f{lägt, muß das Volk unter allen“ Umständen Reibungen vermeiden. Ich {ließe mich den Erklärungen Pichons än, die den Wunsch ausdrüdckten, diè Beztehungêën zwischen Frankreih und Italien aufrecht zu erhalten. Wir werden în Paris mit Vertrauen unser Recht vertreten. Wir kennen unsere Ziele. In der Unterslüßung und Zustititnung des Parläâments werden wir die Ermutigung finden; aber jede Kund- gebung, selbst “wenn fie ein Druckverjuch gegen die Konferenz sein sollte, muß vermieden werden. Das Land muß unsere internationale Stellung kennen, wie und warum wir dazu gekommen find. Die Verhandlungèn werden nun aus dem Anfangëestadium hberaustreten, vielleicht {on in tér nächsten Wöche fih lösen. Aus diesem Grunde gilt es, heute Stillschweigen zu bewahren. Der Vertrag mit Oester- reih wid bald unterzeihnet werden ; er fihèrt Itälien neue Vorteile zu. Die fkleinasiatifthen Fragen werten zurü&gestellt werden, dafür muß die Löfung der Adrtiafrage dur{geführt werden. Die italienische Delegation wird ihre Beschlüsse nicht überstürzen, aber auch eine Verzögerung nick&t mehr zugeben können.

Tiitoni {loß seine Ausführungen, indem er sagte, daß die Delegation nur handeln könne, wenn sie die Anerkennung des ganzen Parlaments erhalte, damit der dann unterzeichnete

Friede ein Friede ganz Jtaliens sei.

Niederlande.

Das „Algemeen Handelsblad“ meldet, daß die Alli- ierten die Wirtschaftlichen Abkommen mit der niederländischen Regierung, mit dem Niederländischen Ueber- seetrust Und mit der Niederländishen Ausfuhrgesellschaft mit Wirkung vom 12. Juli ab aufgehoben haben.