1919 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

I. B. R. 755 an das Reich3arbeitsminisiterium, Berlin, Luisens straße 33, zu richten. “Berlin, den 14. Juli 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlie.

Bekanntmachung.

Der deutschnationale Haundlungsgehilfen-Ver- band, der kaufmännische Verein von 1858, der Verband deutscher Handlungs3gehilfen zu Leipztg, der Bund der technischen Angestellten und Beamten und der deutsche Werkmeisterverband, sämtlich in Quedlinburg, haken bcaniragt, den zwischen ihnen und der Arbeitgeher-Vereinigung für Jndustrie, Handel und Gewerbe zu Quedlinburg am 16. Jüni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Géhalts-“ünd* Anslellüngs- bedingungen der kaufmännischen Und “technischen Angestellten und. der Werkmeisier gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Quedlinburg sür allgemein verbindlich zu erklären. :

Einwendungen gegen diesen. Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werd+n und sind uvter Nummer I. B. R. 844 an dag Reichsgarbeit2ministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Juli 1919.

Der Neichsarbeitaminister. Schli de.

S

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Großhandels Augs8- burg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange- stellten-Verbände, Ortsaus\shuß Augsburg und der Zentralverband der Handbungsgehilien, Ortsgruppe Augsburg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 4. Juni ‘1919 abgeschlossenen Tárifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Lebensmittelgroßhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1919 erhoben werden und sind unler Nummer

I. B. R. 756 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen

straße 33, zu richtèn. Berlin, den 14. Juli 1919. Der Reichsarbeitsmizister. Schlie. |

Bekanntmachung.

Der Ortsausshuß der kaufmännischen Angestellten zu Ludwigslust hat. begúüiragt, den zwishen dem Handeisverein zu Ludwigslust, dem deutshnationalen Handlungsgehilfen- verband, Ortsgruppe Ludwigslust, und dem Zeniralverband für Handlungsge- hilfen, Ortsgruppe Ludwigslust, am 6. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Nege- lung der Gehalis- und Anstellungsbedingungen „der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseybl. S. 1456) für den Stadt- bezirk Ludwigslust für allgemein verbindlich ju ertsären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Angust 1919 erhoben werden und sind untee Nummer T. B. R, 865 an bas Reich3arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Juli 1919.

Der Reichsarbeitsminister. ___Shqhlidcke.

E

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarhbeiter - Verhand, Be- girk VIIT in Frankfurt a. M.-Eschersheim, hat be- antragt, daß zwischen ihm und dem Verband der Metall- industriellen für Hessen-Nassau, “Hessen und an- grenzende Gebiete E. V. am 15. Juni 1919 abgeschlossene Koilektivabkommen zur Negelung der Lohn- und Arbeil13- bedingungen in der Metallindusirie nebst dem am gleichen Tage vereinbarten Tarifvertcog gemäß § 2 ber Verordnung vom 23. Lezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt (Main) und der Städte Homburg v. d. Höhe, Oberurjel und Cronberg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1919 erhoben werden uno find vrter Nummer I. B. R. 758 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Juli 1919.

Der Reich3arbeitsminister. Schlie.

fer r

Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanutmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung vam 15. April 1915.

Auf Grund des § 4 der Verordnung, betreffend Ein- \shränkung der Trinkbranntweinerzeugung vom 31. März 1915 (Reihs-Gesebbl. S. 208) wird bestimmt:

In den Ausführungébestimmungen vom 15. April 1915, 22. Ja- nuar 1917 und 14. März 1919 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1915 S. 123, 1917 S. 17 und 1919 S. 53) werden folgende Aende- rungen vorgenommen : M

1) In § 3 Nummer 2 Abs. 2 sind die Worte : „monatli nicht [mehr als 4 Hundertteile" durch die Worte: „monatlih niht mehr als ein Zwölftel“ zu erseßen. /

2) In § 3 Numitner 2 Abf. 3 sind die Worte: „monatlich nicht mehr als die Hälfte ihres Bedarfs in dem gleichen Monaten des Jahres 1915“ durch die Worte: „nonatlid nit mehr als ihren Bedarf in den gleihen Monaten des Jahres 1915“. zu erseßen.

Diese Bestiminungen treten mit dem 1. August 1919 in Kraft.

Berlin, den 11. Juli 1919.

Der Reichsernährungsminister. F. V: Heinrici.

Nachtrag

zu der Bekanntmachung des Reichsversicherungs- amts, Abteilung für Kranken-, Junvaliden- und Hinterbliebenenversiherung, über die Ausgabe neuer Beitragsmarken für die Jnvaliden- und Htnterbliebeuenversiherung vom 27. Oftober 19. 6 I] 53209 —* (Nmiliche Nachiichten des RVA. 1916 Seiie 729, Nr. 275 des Deufschen Réichs- uud Preußischen Staatsanzeigers * pom 2f. November 1916).

Vom 10. Juli 1919 I] 5285 —.,

Auf Grund des 8 1411 Abs. 2 der Reichsversicherungs- aae wird Ziffer 15 der Bekanntmachung vom 27. Oktober

1916 wie folgt abgeändert:

treten- die Bezeiwnungén- „Sachsen“ und „Hessen“.

* Bérlin, den 10. Juli 1919. i Reichtversiherurgsamt, Ableilung für Kranken-, Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung.

Dr. Kaufmann.

.Vekanntmachung Nr. T. 120

über die Abänderung der Bekanntmachung über die

Erhebung von Gebühren auf Einkaufs- und Ein-

fuhrbewilligungen für textile Nohstoffe und Erzeug- nisse vom 28. Dezember 1918

(Neichsanzeiger Nr. 307 vom 31. Dezember 1918).

Auf Grund des § 14 Absayßz 1 der Bundesratsverordnung über wirischoftlihe Viaßnahmen auf dem Teyxtilgebiet vom 27. Juni 1918 (Reichs-Geseßbl. Seite 671) in Verbindung mit 8 1 des Uebergangegeseges vom 4. März 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 285) wird fclgendes bestimmt:

¿24 § 1 der Bekanntmachung über die Erhebung der Ge- bühren auf Cinkaufs- und Einfuhrbewilligungen für terxt'le Nohiroffe und Erzeugnisse vom 28. De- zember 1918 erhält folgende Fassung: ;

& 1.

An die Reichs\telle für Textilwirlshaft, Auslandsabteilung, sind Gebühren zu entrichten E ee

1) für die Behandluyg von Anträgen auf Einkaufsgenehmigung für textile Nobstoffe und Erzeugnisse aus dem Ausland

bei einem Wert d-r einzukaufenden Ware bis zu 10000 . ... . B von 10 001—1(0 000 46 0 voa über 100 000 # . E O u

2) für de Ertéilung von Einfuhrbew Uigungen für textile Noh-

stoffe und Erzeugnisse aus dem Uuéland -

a. bei der Ginfuhr von Nohsioffen !/2 vom Tausend,

b. bei der Eintuur ‘von Halb- Und Fertigwaren 2 vom Tausend des Weites der einzutührendeu Waren, mindeste: s aber M 3 —.

Ist, abgesehen von der Gebühr zu 1, bereits für die Erteilung der Cihkauf8genehm!gung einé Gebühr erboben worten, oder ist der Kauf vor dem 9. Februar 1917 abgeschlossen, so wird bei der Einfuhr von Halbs oder Fertignaren nux ciné Gebühr von 1 vom Tausend

erhoben. e

Die Gebühr zu 2 wird nid t erboben, wenn Waren im 1einen

Lohnveredelungeverkehr mit der Verpflihtung der Wiederausfuhr ein-

geführt werden, ohne daß fie in tas Cigertum dés Einführenden

übergeben. * : Me dabe der Gebühr ist der Antragsleller verpflichtet.

Il, l î i ng in Kraft. De Can una E DeC Qu ns rfeia von Rohstoffen wird Nücwirklung vom 1. Juli 1919 ab beigelegt, Berlin, den 17. Juli 1919. Reichsstelle für Textilwirtlschaft. J. V.: Dr. Einert.

Nachtrag zu den Richtsäßen F. für die Preisberehnung von neuen Shuhwaren mit Ausnahme von Maß-Schuh-

werk vom 25. April 1919, |

betreffend des Kleinverkaufszuschlags mit Fahllederschaft

für und.

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/ S La aer _Ledersohle.

2) Festsezung des Kleinverkausszuschlags für Schäfte.

Nuf Grund ber 88 1 urd 9 der Bekännimachung des Bundesrats über Preiébeschränkungen bei Verkäufen von Schuh- waren vom 28 Septembir 1916 wird angeordnet: i

1) Der vom Hersteller von Straßenscbuhwerk mit Fahlleder!chaft und Leder!ohle an. diesem Schuhwerk anzubringende Kleinverkaufspreis. in teiart festzuseßen, taß Der je weilige ESonderzuschlag des UÜeberwacd'ungsau schusses dec Schuh- industrie und des Hauptverteilungsausschusses- des Schuhhandels dem v erkaufspreis des Her'ellers zugerehuet und alödann aut den ih ergebenden Betrag ein-Kleinverkgufszu'chlag. bon 18 vH gerechnet wird.

2) Der vom Hersteller von Schäften an diejen anzubringende Kleinverkaufspreis ist derart festzuseßen, daß auf den Verkau}spreis des Herstellers von Schäften ein Kleinhandelszushlag von 18 vH gerechnet wird. :

Dicser Beschluß tritf mit Wirkung vom 15. Juli d. J. in Kraf1. Das nach diesem Tage fertiggestellte, von der Bekanntmachung betroffene Schuhwerk ist mit dem hiernah berehneten Kleinverkauts- preis zu versehen. Ent

Berlin, den 3. Juli 1919. .

Gutachterkommission für Schuhwarenpreise. Dr. Mainzer.

Anmerkung. Na Verordnung des Ueberwahungsaus\ch{usses der Schuhiudustrie und des Hauptverteilungeausshusses- des Schuhhandels wird Schuhwerk mit Fahllederschaft - und Ledersohle, welches mit einem Kleinverkaufszuscblag von 18 vH ausgestempelt ist, nur mit 50 vH auf die Quóte des Schuhhändlers angerechnet.

Preuf en.

Dem Propst. Langlo in Lysabbel ist die Propstei Sonder- burg, Negierungsbezirk Schleswig, übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. j

Die Oherförstersiellen Dassel (Hildesheim), Harde-

An Stelle der Bezeichnung Kgr. Sachsen und Gr. Hessen |

Ministerium für M Mast, Nau 1 und Volksbildung.

Der Pastor. Heinrih Langlo in Lysabbel, Regierungs“ bezirk Schleswig, ist zum Propst ernannt worden.

Ï ; Bekanntmachung.

“m ie Reid estélle_ für Gemüse und Obst hat in Abänderung Ÿ R D ür vom 9, Juli. J. („Reichsanzeiger Nr. 153) den Erzeugerhöchsipreis für Erbsen bis auf

weiteres auf 25 A4 je Pfund festgesezt. Diese Preisfestsezung tritt sofort in Krast. : Berlin, den 16. Juli 1919. E Der Vorsigzende : der Staatlichen Verteiluñgsflellé für Groß Berlin. J. A.: Eichmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Sernhaliung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septem- ver 1915 (N. G. Bl. 603) ist dem Kaufmann Lebrecht Deussen, Langenberg, wegen Unzuverläfsigkeit der Handek mit sämtlichen Nahrungs8- und Genußmitteln für das gesamte Neichsgebiet untersagt. Die Kosten diesec Bes tanntmatung hat der Genannte. zu tragen.

Vohwinkel, den 12. Iult 1919.

Der Landrat. Zur Nieden. h

V

(Porisezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) ?

Nichtamlliches, : Deutsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Staatenausschusses

Sizungen.

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Der Generalfeldmarshal{ von Hindenburg hat das „Wolffsche Telégraphenbüro“ um Verbreitung folgender Kund- gebung ersucht: : i is

Ich erhalte täglih zablreihe Briefe und Telegramme. So sehr mich diese Beweise des Vertrauens und gütigen Gedenkens erftreutn, so wenig bin ih doc) in der Lage, s einzel zu beantworten. Dieser- halb um Entschuldigung bittend, muß ih mih darauf beshränken, ° e ein für allemal meinen ‘her;lihsten Dank aUgentein ‘auszu- prechen. ¡

Auf Einladung der Reichsregierung. traten gestern die Abgeordneten der Nationalversammlung jowie der preußischen, bayerischen, badischen und hessischen Landesversammlungen, die in den beseßten rheinischen Gebieten gewählt sind, zusammen, um einen Bericht des Vorsißenden der deutshen Kommission über. die Ausführung des Abkommens, betreffend die militärishe Besezung der Rheinlande,

An der Hand des zugleih mit dem Friedensvertrage ratifizierien Abkommens * entwidelte Or. Lewald laut Bea riht des „Wolfsshen Telegraphenbüros“ die Forderungen, die er der in Versailles unter dem Vorsig des Ministers Loucheur stehenden Kommission der _Besazungsmächte gestellt hatte. Sie fanden die einmülige Zustimmung der Erschienenen. Jn der Besprechung wurden von Rednecn aller Parteien über die s{hweren Bedrücckungen der linksrheinishen Bes ‘völlerung die bittersten Klagen erhoben und die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß es gelingen werde, die Aus- führung des Abkommens so zu gestalten, daß insbesondere dér ‘freie Verkehr zwischen beseßtem und unbeseßtem Gebiet wiederhergestelli und die- staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte - frei ausgeübt werden können. Der Reichsminister Dr. David legte die Aufgaben des Reichskommissars dar und forderte zur Bildung des diesem beizugebenden parlaz mentarischen Beirats auf. Nach. längerer Erörterung einigten sich die Erschienenen dahin, daß der Beirat aus 18 Mitgliedern bestehen sol, von denen sieben der Zentrumpspartei, vier der sozialdemokratischen, drei der demofranschen, zwei der Deuischen Volkspartei und je einer der Deutschnationalen Voltspartei und der Unabhängigen Partei angehören solle. Für ae Mitglied des VBeirats wird gleichzeitig ein Vertreter bestellt, der im Behinderungs|alle des Hauptmitgliedes einzuberufen ist. Aufgabedes parlamentarischen Beirates ist es, den Neihskommissar über die Wünsche und Anschauungen der Beoölklerung der bes seßlen Gebiete zu unterrichten und ihn bei seinen Maßnahmen zu unierstüßzen. : j

Es sird vielfach Zweifel darüber laut geworben, ob und inwieweit das deutshe Privateigentium in den von Deutschland abzutretenden oder einer Volksabstimmung

{ unterworfenen / östlihen Gebieten einer Liquidation gzu-

gunsten der alliierten und assoziierten Mächte ausgeseßt ist. Hierzu wicd dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von unte1- richtete Seite nachstehendes mitgeteilt.

Nach Artikel 297 b des Friedensvertrags haben die alliierten úund assoziierten Viächte das Necbt, in den ihnen abgetretenen Gebieten tas Privatocimögen von Deutschen zu liquidieren. Dieses Necht er!treckt fi cut Vermögensweite jeder Art. Ausgenommen hiervon bletben aber die Vermögenswerte solcher Deutschen, die auf Grund . des Vertrags ohne weiteres die Staatsangehöriakeit einer der alliierten und, assozii-rten Mächte erwerben. Hicraus ergibt sich für die einzelnen in Betracht kommenden Gebiete folgendes :

1) Gebiete, die ohne Abstimmung an Polen odèr die Tshecho« Slowakei abzutreten sind. Die NReichsangehörigen, die in dies n Gebie1en ihren Wohnsiz haben, erwerben im allgemeinen die polnische oder die tichecho-\lowatkisde Staatsangehörigkeit. hre Vermögens- werte bleiben teshalb von der Liquidation ver'chort. Dies gilt auch dann, wenn fie d.e neue polnische oder t|checho-slowatise Staats: angehörigfeit tur die ibnén vorbehaltene Oplion für Deutschland wieder a»fgeben. Hirsihtlih der Bewohner der an Polen. fallenden Gebiete bestebt allerdings die Besorderheit, daß sie, sofern sie ihren

haben, die polnishe Staatsangehörigkeit nur mit besondecer Ge- nehmiquna des volnisden* S1aats enwverben. Dies türfte indes

haufen (Minden) und Trier find zum 1. Oktober 1919 zu

besegen; Bewerbungen müssen bis zum 10. August eingehen. “e

ohne Einfluß auf die Behandlung ‘des Vermögeus der Beteiligten j

j

für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute

„des - Unterstaatssetretärs Dr. Lewald, entgegenzunehmen,

Wohnsiß in diesen Gebieten erst rach dim 1. Januar 1908 begründet.

Denn wenn dex polnishe Staat die Genehmigung erteilt und it der Erwerb der polni chen Staatsangehörigkeit eintritt, ver- t es sih von felbst, daß eine Liquidation nit stattfindet ; aber ) in dem Falle, wo die Genehmigung nit erteilt wird, düfle Liquidation niht in Frage kommer; nah dem Zusammenhang einschlägigen Bestimmungen des Friedensvertrags angenommen den muß, daß die. hier in Nede stehenden Personen in vermögcns- ther Hinsicht niht ungünstiger zu behandeln sind als? die ischen, welhè die polnifde Staatsangebörigleit ohne bejondere ehmigung erwerben, aber durh die Option für Deutichland er verlieren.

2) Gebiete, deren etwaige Abtretung an Polen oder die jeho-Slowaktai fih erst nach einer Volksabftimmung entscheidet: r gelten grundsäßlih die leichen Negein wie. in den obne Ab- mung abzutretenden Gebieten. Jedoch kann - die Liquidation stverständli nur dann und erst dann erfolgen, wenn die Abstim- g die Loslösung von Deutschland zur Folge haben sollte.

3) Hieinah kommt eine Liquidation ‘deutscher Vermögenswerte den unter T und 2 Bezeidneten Gebieten nur dann in Beira t, n die Eigentümer zur Zeit des Inkrafttretens des Friedenéver- s ihren Wohnsiß außerhalb dieser Gebiete haben. In diesen len kann der Liquidationser1ö8 von den alliierten und assoziierten jierungen aber nicht zuückgehalten. und zur Deckung vok: For- ngen gegen Deutsche oder gegen das Deutsche Reih ver- det werden; er ist vielmehr. den deutschen Berectigten niitelbar auszuzahlen. Außerdem hat der“ Eigentümer in Fällen, wo bei der Liquidation ein zu niedriger Preis erzielt den ift, Anspruch auf eine ‘von einem gemischten Schiedsgeridht juseßende Entschädigung. Dies gilt für Potèn ohne Eins&ränkung. Jegen scheint hinsichtlih der -T|decho-Slowakei die Verpflichtung unmittelbaren Auszahlung der Liquidationgerlöse an ten Cigen- er von gewissen Vorbehalten zugunsten des Wiedergutmachungss usses der alliierten und assoziierten Negierungen (Commission Réparations) abhängig gemacht werden zu ile

4) Gebiet von Danzig. Der Verzicht Deu1schlands auf dieses biet wird zwar igten der alliierten und assoziierten Mächte gesprochen. . Diese erwerben das Gebiet indes nicht für si, ern haben es“ als Freistadt zu begründen, die unter den Echuy Völkerbundes gestellt wird. Cine Liquidation deutscher Vér- enéwerte Tönnen die “alliierten und assoziierten Mäthte daher in em Gebiete überhaupt niht vornehmen.

5) Gebiet von Memel. Auf dieses Gebiet verzichtet Deuls(land falls zugunsten der alliierien und assozüierten Mächte, Aber aud) handelt es sich nit um einen endgültigen “Etwerb du1ch diese chte. In dem der deutschen Griedensdelegation übergebenen inorandum vom 16. Juni 1919 ist vielmiéhr ervorgehoben worden, die Uebertragung des Seoies an die alliièrten und qssoziierten dite deshalb erfolge, weil ble Necltsverbältnisse der Ttaquisen biete noch nidt béstimmt seien. Dana wird angenommen den müssen, bäß eine Liquidation teutsher Vermögenswerte in Gebiet nicht in Frage kommt. : :

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zusiändiger Stelle er- r, ist in der Angelegenheit des êerstohenen fran ischen Quaxtiermoche18 Manheim eine Note des rschglls Foch eingegangen, în der Aelleunigung des ihtlichen Verfahrens, Entscckiuldigung mwegén des falls, Uebernahme der Kosten dex Bestgttung, n r Entschädigung ‘von 100000 Francs für die Familie Ermordeten und Zahlung einer Buße von einer Mül- Iran S in Gold durch die Stadt Berlin verlangt ent,

Das Reich8ernährungsministerium hat mit Zustimmung El aferaual usses und des Volköwiri hatten Nus- ses der Nationalversammlung durch-. Verordnung vom quli die Preise für die landwirtscaftlihen Er- nisse aus der Ernte "1919, soweit dieje’ öffentlich irtschaftet werden, feßgesezt. Die neue Festseßung wird, „Wolffscher Telegrap enbüro“' zufolge, bedingt durch die sahe, * daß álle Produktionsmittel der Landwirtschaft, wie ne, Düngemittel, Maschinen und sonsliges Betriebsimaterial Teil um ein Vielfaches im Preise gestiegen find und daß Vetriebsmittel zutüdgegangen und die Erträge gesunken d. Um die Landwirt\chaft leistungsfähig zu erhalten, war è Erhöhung des Getreidepreises ein zwingendes Gebot. Ein ligang des Getreideanbaues wäre unvermeidli, wenn die hsipreise die Produlktionskosten nicht mehr deen würden, l alsdann die Landwirtschaft gezwungen wäre, zu einer nsiven Wirtschaft überzugehen. Die Koslspieligkeit der Aus- dezufuhren stellt die Hödsten Anforderungen an die Pro- tion der heimischen Scholle. Entsprechend der Steigerung der Produktionskosten ist der igenpreis für das Berliner Preisgebiet aut 405 4 festgeseßt, also 100 6 oder. 33 9% gegenüter dem Vorjahre erhöht worden. Die erigen Preisgebiete sind teibehalten. Ctwas störker als- die Pro- lonókosten ‘des Noggens - sind diejenigen des Wenens gestiegen. er B rücksihtigung der bisherigen Spannung zwischen NRoggen- Weizenpreis- und angesihts der größeren Ansprüche des Weizens Pflege und Dünger erschien ein Preis von 450 6 jür das niedrigste dhe us iet als angemessen und ausreichend. Der Prcis der ste ist im Hinblick aur ihre weitgehen e Heranziehung als Brot- ‘ide auf der Höhe des oggenpreises gehalten, umsomehr ais Produktionsfosten nicht hinter denen des Roggens: zurückbleiben. Um eine Verteuerung der Lebenshaltung der breiten Massen y die Grhöhung des Brolgetreidepreises zu vermeiden, wird die dhung des Brotgetreidepreises bis zum 1. Oktober auf die étasse Übernommen und. der Mehzpreis egenüber dem bisherigen reidepreis aus dem zur Sénküng der Lebensmittelpreise zur Ver- gestellten 17 Milliardenfonds gedeckt. Veim Kartoffelpreis waren--die gegenüber der Vorkrieg9zeit um ? als 100 Prozent gestiegenen Produktionskosten und die zurüd- ngenen Erträge in Uebereinstimmung zu bringen. So mußte ein ndpreis von 125 4 für die Tonne angemessen e1sheiuen. Er h nah den regionalen Verschicdenheiten * bis zu 145 erhöht Pen, 5 Der ODelfruhtbau erfordert nah seiner Eigenart umfangreicke \haftlihe Vorkéhrungen. Entsprecheud der bisherigen Uebung es daher erforderli, bereits jeßt tie Oelfruchtpreise für 1920 clegen Jum Interesse der. Fettversorgung besteht das- dringende Unis einer besondéren Förderung des Oelfruchtbaunes, wobei zu dsihtigen war, daß die Oelfrüchte als stärke Stikstoffzehrer bei idherigen Preis au von dem: Géesich1spunkt der Gestehungs- n aus nicht voll ausreihen. Nach ter. Bewertung tes in den hledenen Argen enthaltenen Ciweißes sieht daher die Ver- ung eine Erhöhung der bisherigen Bilitg vor. Neben den Preisen für die vegetabilischen Sieubnine seßt die Verordnung auch die Schlachtviehp1eise fest, wie dies angesichts besonderen“ Dringlichkeit bereits dur die Verordnung vom unt für die Schlachtrinder vorläufig geschehen ist. Neben der derholung der Preise für Schlachtrinder sind weiter Preise für ahtkälber und Schlahtschweine vorgesehen. Dér Kälbe1preis ist 120 # für den Zentner Lebendgewicht, der Preis ‘für Schlacht- tine auf 120 6 festgeseßt. Um die beständigen ‘Ueberforderungen den Ferkelmärkten zu beseitigen, sind außerdem für Se und ershweine Richtp1eise von 10 bezw. 6 4 sür das Kilogramm ndgewicht vorgesehen.

Die Preiserhöhungen dürsten den berechtigten Klagen der Pririschaft über ein- Zurückbleiben der Preise hinter den Ge-

slehungskosten voll gerecht weiden. Sie werden dazu beitragen, den Schleihhandel zugunsten der geseßlichen Ration wesentlich einzushränken. Wird dieses Ziel erreiht, so braucht die Er- höhung dec Preise nit notwendig eine entsprechende Erhöhung der Kosten der Lebensholtung nah sich zu giéhen, weil die pehezupärtige Schleichhauvelsralion oder wenigstens ein Teil avon auf die legale Versorgung übernommen würde. - Neben einer ausreichenden Preisnormierung ist zur För- derung der Pioduktion und zur Verbilliaung der Erzeugnisse vor allem auch de Bereitstellung eiweißhalliger Futtermittel dringend geboten. Andererseits besteht der dringende Wunsch dex Verbraucher, das Brot wohlsGmecender zu gestalten. Falls die begründeten Aussichten auf namhafte Getréideeinfuhr aus dem Ausland sich erfüllen, und die Eingänge aus heimischer Ernte, ungefährdet durch vLandarbeiter streiks, sich iat ge- stalten, wird darum die Ausmahlung des Brotgetreides auf 81 vH herabgesegt werden. Dadurch würde sowohl dem Be- dürfais der Landwirtschaft nah Kleie, als auch dem Wunsche as Verbraucher nach Verbesserung des Brotes Rechnung ge- ragen.

: Von zuständiger Stelle wirddem „Wolfsscen Telegrophen- büro“ bezüglich der Reihs8wehr und des republitanischen Führerbundes mitgeteilt:

Die Gründung einés Bundes republikanischer Führer in Heer und Flotte hat Yai zu allerlei Betrachtungen gegeben und bei ciner ezen Anzahl von Offizieren die Annahme wachgerusen, es handle ich dabei úm eine von der Meichsregierung und bon dem Neichswehr- minister aeförderte Organijation, die den Zweck haben fönnte, einen Teil der Offiziere, die sih pflihtgetreu in ‘den leßten Monaten zur Verfügung gestellt haben, zu entlafjen, falls si genügend Führer zur Ver- fügung stellen, die ein Bekenntnis zur Nepublik ablegen. Jn einem offenen Brief an den MNeichswehrminister ist sogar der Besorgnis. Ausdruck rg coen worden, die Negierung könnte die“ freie Gefinnung und

einung jedes Offiziers antasten und einen Druck äusüben zu dem

. Zwecke, den Beitritt der Offiziere zu republikänischen Führerbund

zu veranlassen. Solche Befürchtungen ‘und Besorgnisse sind gab- solut gegenstandslos. Die Regierung und der Jreilswehrnminister haben

mit der Gründung des r- publikanischen Führerbundes- nichts zu tun, son- | „dern es handelt f

et) ch dabei um Bestrebungen, die lediglich der Jnitiative einiger Herren entsprungen sind. Politishe Parteigruppen ver- schiedener Richtungen suchen innerhalb ‘der Neichswehr Boden zu ge- winnen und Teile derselben zur aktiven politischen Betätigung zu gewinnen. Das kann zu einer bedrohlichen Verwirrung und schließ;- lich zum Verfall der Reich8wehr tührén. Politische Vereinigungen innerhalb der Reichswehr, zum Beispiel konservátive;, demokrätisde, sojialdemokratische oder kommunistische Soldatén- und Führervereine, also republikanisher Fübrerbund oder Nationalverband deutscher Offiztere, können auf die Dauer keinen Plaß in der Neich8wehr haben und dürfen die Reihswehr selbst nit zum Tummielplayz ibrer Bestrebungen machen. Ebensowenig kann Vereinen zugestimmt werden, die einen Kampf zwishen aktiven und inaktiven Unteroffizieren - und Offizieren treiben und dadur entstandene Meinungsverschiedenheiten zu politischer Aktion ausnußen, Von der Neih8wehr als Gesamtkörpershaft muß die Politik fern gehalten werden. * Deshalb hat der Neichswebrminister fürzlih veifügt, daß jede Art von“ politischer W 1betätigkeit innerhalb der Kasernen unterbleiben hat, ferner ist ‘es von ibm als unzulässig bezeichnet worden, daß von militärishen Dienststellen berausgegebéne oder unterstüßte Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren ‘und Flugblättéer politishe Tendenz haben. Die Neichswehr ist ein Werkzeug, nit fie selbst, sondern die Neichsregierung regelt thre Ver- wendung, die die Dur(führung des Willens der Volksmebr- beit zum Ziele hat. Dieses Instrument würde unbrauchbar werden, wenn es dem Einfluß auseinander treibender politijcher Strömungen ausgesezt ist, und würde den inveren Zusammen- halt verlieren. Die NReihswehr in ihrer Gesamtheit muß absolut unpolitisch sein. Bei der Auswahl der Führer wird nicht die politische Gesinnung dés einzelnen, sondern lediglich die militärische Etgnung maßgebend sein. Der Neichswehtminister wird nicht seine Hand dazu bie1en, daß alte Uebelstände wieder Plaß greifen, die vor dem Kriege von ihm persönlich lange genug bekämpft worden sind. Es ist ausge\clossen, daß er den früheren Zustand, wonach zum Beispiel ein Soztaldemokrät nicht Unteroffizier werden durfte, in das Gegenteil umkehrt und Männer ‘nit an militärische Fübrerstellen gelangen h weil sie ‘eben nit ein republifanishes Bekenntnis ablegen. Ebenso selbstverständlich is aber au, däß jeder Angehörige der Reich8wehr als Staatsbürger sich politis betätigen "kann und volle Freiheit der politischen Ueberzeugung haben muß.

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__ Die Verordnung des Bundesrats über Sammel-

hieizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 2. November 1917 ist durch. die Ver- ordnung über die Einwirkung der Heizgstoffpreise auf Mietoerhältnisse vom 22. Juni 1919 geändert und unter dem gleichen Tage erneut veröffentlih| worden. § 3 der Verordnung in der Fassung vom 22. Juni 1919 bestimmt:

„Sind felt der leßten vor dem Jnkrafttreten dieser Verordnung getroffenen Preisvereinbärung die Selbstkosten des Vermieters für dié Heizung- und Warmwasserversorgung der WVieträume so ge- wachsen, daß das Anwachsen nit vorauszusehen war und daß billiger- weise die Tragung der Asten dem Vermieter allein nit zu- gemutet werden kann, so kann die Schiedsitelle auf Anrufen des Vermiete1s den Mietpreis oder die besondere Vergütung tür die eung oder Warmwasserversorgung füt die weitere Vauer des s S O oder für einen ftürzeren Zeitraum entsprechend erhöhen.“

Es sind nun in der Praxis vielfah Zweifel darüber ent- standen, welche Verordnung in Zeile 1 des vorstehend abge- drudten § 3 gemeint ist, die Verordnung vom 2. November 1917 oder die neue Verordnung vom 22. Juni 1919. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, hat auf eine diesbezügliche Anfrage des Magistrats in Wilmersdorf der Reichsjustiz- minister erwidert, es unterliege keinem Zweifel, daß die Vor- schrift des § 3 auf alle vor dem 22. Juni 1919 getroffenen Vereinbarungen Anwendung finde, bei denen die sachlichen Vo1- aussegungen des Geseyes gegeben sind. Zu den sachlichen Voraus3seßungen des Geseßzes gehört aber vor allem, daß das Anwachsen der Selbstkosten seit der leßten Preisvereinbatung nicht vorauszusehen war. Also nicht für die Mehrkosien s{lechthin, sondern nur für diejenigen, welche seit der lezten Preisvereinbarung keinesfalls vorauszusehen waren, können die Vermieter eine Erhöhung der Vergütung für die Heizung oder Warmwasserversorgung verlangen.

' Auch sonst ist man sich im Publikum anscheinend noh uielfah im unklaren über die Tragweite der Vorschrift des genannten § 83. Jnsbesondere hat er insofern in Mieter- freisen lebhafte Beunruhigung erweckt, als man dort vielfah irrtümlicherweise annimmt, daß der Mieter, der überhaupt nur unter ganz bestimmten Voraussezungen zur Beteiligung an den Mehrkosten herangezogen werden kann, die Mehrkosten für Heizung und Warmwasserversorgung allein zu tragen hat. Wie das oben genannte Büro hört, werden desha1b in kurzer Zeit Erläuterungen zu der Verordnung ergehen, die die genannten und einige andere Frogen fla: stellen.

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Nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegrapheubüras" hat sih die statistische Abteilung des rumän schen Kriegs- ministeriums bereit erklärt, über alle vermißten deutschen Kriegsgefangenen in Rumänien Nachforschungen an- stellen zu lassen und Auskunft zu geben. Bei den Anfragen, bie an das Preußische Kriegsministerium, Abteilung Kriegs- gefangenetshuß, zu richten sind, find anzugeben : Name, Dienstgrad, Truppenteil, Ort und Zeit der Gefangennahme, leßter bekannter Aufenthaltsort und Datum der leßten Nachricht des betreffenden Gefangenen.

Preußen,

Gestern fanden in Thorn laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ zwischen Vertretern des Obersten Polnischen Volksrats sowie Mitgliedern des Danziger Oberpräsidiums über die Ausführung ber Friedens- bedingungen bezw. die Räumung der abzutretenden Gebiete vorb@eitende Besprechungen statt. Vom Ober- präsidium nahmen teil der Oberpräsident Schnakenburg, die Regierungsräte Loos und von Maercker sowie der der Friedens- fommissioa beim Oberpräsidium beigegebene Negierungsrat erin aus Allen“ein Beim Danziger Oberpräfidium hatten in den leyten Tagen. bereils mehrfach Besprechungen dieser Friedenslommission unter dem Vorsiß des Oberpräsidenten Schnackenburg und unter Hinzuziehung der beiden Negierungs- präsidenten von Danzig und Marienwérder sowie von General- stabsoffizieren beim Generalkfommando des 17. Armeekorps stattgefunden. Der Vorschlag der Reichsregierung bei der Eatente, auf Eröffnung direkter Kommissionsverhandlungen zwi hen Deutschland und Polen zur Ausführung des Friedens8- vertrages, hat in Versailles noch keine Erledigung gefunden. Die Antwort auf diesen Vorschlag wird binnen kurzem erwartet. Die Thorner Vorbesprechungen sollen der raschen und reibungs- tosen Abwicklung der Angelegenheit dienen.

Lippe.

Gestern verabschiedete der Landtag laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ das Zan deggeses über die Verstaatlichung des gesamten Hausfamilienfidei- kommisses ohne jede A findung oan das vormals fürstliche Roe Lippe-Detmold. Der im Landtagsaueshuß vereinbarte Vergleih8vorshlag wurde vom Landtag verworfen, da von dem ehemaligen Fürsten die Mitteilung vorlag, daß ihm die Er- langung der Zustimmung der Agnaten des Fürstenhauses nicht möglich sei. :

Samburg.

Da in einem Teil der Hamburger Zeitungen fortgesegt Berichte über angebliche Gemalttätigkeiten der Neichs- Tina uPen gebroht werden, gibt das Korps Lettow bas lfanut, daß in aln ällen, in denen. der Verdacht besteht, daß die Angehörigen der Truppen ihre Befugnis überschritten, ges rihtlihe Untersuchungen eingeleitet worden sind.

Oesterreich Blättermeldungen zufolge hat der Prinz Wilhelm zu Stolberg die Führung der Geschäfle der deutshen Botschaft übernommen. j “Um eine Doppelbesteueruyg bei der Vermögenss3 abgabe zu vermeiden, beabfichtigt das Staaisamt sür Finanzen, no vor dem endgültigen Abschluß der Fossurg des Gese

« eúitwurfs über die Vermögensabgabe ein Einvernehmen mit

jenen-Nationalsiaaten, in denen die Ver mögensabgabe geplant i, und mit dem Deutschen Reiche herzuhßellen. Zu diesem Zwecke werden sih Vertreter des Staatsamts für Finarzen demnächst nah Deutschland begeben.

Ungarn.

Die Näteregierung hat den früheren Armeeoberkoms. mandanten Wilhelm Boehm nach Einholuñg- der Genehmigung der deutsh-österreihishen Negierung zu ihrem Gesandten in Wien ernannt.

Wie das „Ungarische Telegraphen-Korrespondenzbüro“ meldet, hat die Näterepublik einen Aufruf an die Prso- letarier aller Länder gerichtet, an dessen Schluß es heißt:

Mit herzlichen Bruderworten wenden wir uns an Euch, Ihr revoltierenden, zur Demonstration und zum Generalstrei? rüstenden Proletarier Italiens, Frankreichs, Englands, Hollands, Sch{hwedens, der Schweiz und Oesterreihs. Wandelt die Solidarität mit uns und mit unserer rusfischen Schwesterrepublik* aus einer festlichen Kundgebung in die Aktion des Alltags und \{hüttelt ab das Jo des Kapitalismus, entfaltet die Fahne der zerstörenden und aufbauenden Revolution. Den Krieg, den die imperialistischen Räuber nitt be enden können, fehrt um in den Klassenkrieg der Besißlosen gegen die Beèsißenden. La et Cure Rebellion weder durh' Gewalt nochd mit \chönen Reden ersticken. Es gibt nur einen Ausweg aus den Folgen des fünfjährigen Krieges, die soziale Weltrevolution.

Großbritannien und JFrland.

BVlättermeldungen zufolge hat die ägyptishe Abord= nung in Paris an das Unterhaus. einen formellen Ein- \pruch gerichtet, der von dem Vizepräsidenten der ägyptischen geseßgebenden Versammlung und Votsißenden der Abordnung Saad Zaglul unterzeichnet ist. Jn ihm wird gegen die Artike 147 und 154 des Friedensvèrtrages protestiert und darüber Klage geführt, daß über die Zukunft Aegyptens entschieden sei, ohne daß die Bevölkerung zu Nate gezogen worden sei, sowie darüber, daß den Vertretern Agyptens die Erlaubnis zur Neise nach London oder Paris verweigert werde.

Jn Beantwortung einer Anfrage teilte der Unterstaate- sekretär im Auswärtigen Amt Harmsworth, wie „Reuter“ meldet, ‘mit, er glaube, daß die deutsche Regierung sih bemühe, diplomatishe Beziehungen mit der russischen Sowjetregierung anzuknüpfen, und daß eine deutsche industrielle und kommerzielle Abordnung Sowjetrußland besucht habe oder im Begriffe sei, es zu tun. Die Delegierten in Paris widmeten dieser Angelegenheit ihre Ausmerksamfkeit. Vertretung des Schiffahrtskontrolleurs sagte Wilson in Be- antwortung einer Anfrage über die Benußung der deuts chen Schiffe, die in südamerikanishen Gewässern interniert sind, daß die brilishe Regierung \ich lebhaft bemühe, die Schiffe in Fahrt zu bringen, aber es noch viele Monate dauern könne, bis die Mehrzahl von ihnen zur Benußung gebracht sein würde. Das Haus nahm dann die Bergbauvorlage, die den von der Regierung ver)prochenen Siebenstundentag fest- segt, in zweiter Lesung an.