1919 / 167 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 707 an das Neichsarbeits ministerium, Beëlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 21. Juki 1912.

Der Neich3arbeltsminister. Schlie.

D ———————

Bekanntmaqchung.

Unter dem 22. Juli 1919 ist auf Blatt 36 des Tarif- registers eingetragen worden:

„Der zwischen dem Verband Deuischer Apotheker, Bezirkg- vereinigung Berlin-Brandenburg, wnd dem Berliner Apotheker; Verein (E. V.) am 22. März 1919 abgeschlossene Tarife vertrag (Vertragsgemeinschaft nud Tarifahkommen der Ver- trag8gemeinschaft) wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Landeepolizeibezirks Berlin für allgemein verbindlih er- kiärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919, :

Der NReichs8arbeitaminister. Schlie.

Das Tarifregister und die Negisteraïten können im NReich8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisensttaße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Nrxbéitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitéministeriums verbindlih ist, können

von den ag manne einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. Juli 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

Auf Grund des § 18 Absay 4 des Darlehnskassengesezes vom 4. August 1914 (RNeichs-Gefeßbl. Seite 340) wird hiermit zur

allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 30. Juni 1919 Dar- |

lehnsfkassenscheine ‘im Betrage von 21184 500 000 6 ausgegeben waren. * Hiervon befanden sich 11919 608 000 M im freien Verkehr.

Berlin, den 17. Juli 1919.

Reichsfinanzministerium. J. A.: Maeder.

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Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Posisheckordnung vom 22. Mai 1914.

Vom 22. Zuli 1919.

Auf Grund des 8 10 des Posischeckaeseßes vom 26, März 1914 (Neichs:-Gesegbl. S. 85) wird die Postsheckordnung vom 22. Mai 1914 (Neichs-Gesegbl. S. 131) wie folgt geändert:

1) Im § 6 Abs. 1 werden statt der Worte „Ueberweisungen und Schecks“ die Worte „Ueberweisfungen 7 1), Ersäßüber- weisungen 7(§ 7 TV), Schecken (§9 I) und Zahlungs3anweisung-n 9 1V)“ gesegt.

2) Im § 6 Abs. Ul erhält Sag 1 folgende Fassung : „IT. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Vordrucke zu Ueberweisungen, Grsaß- überwrisungen, Schecken und Zahlungsanweisungen sorgfältig und

sicher aufzubewahren.“ j 3) Im §6 Ab). V werden statt der Worte „Ueberweisungen und Schecks* ‘die Worte „Ueberweis1ngen, Ersaßzüberweisungen, Scheke und Zablung8anweisungen“ geseßt. : Ge 4) Im § 6_Absî. 5 Saß 3 werden zwischen „muß“ und „in die E „bei Ueberweisungen, Schecken und Zahlüngs8anweisungen eingefügt.

L D) Jm S 7 Abs. TY erbält Uxterabs. 2 folgende Fassung : e Der Kontoinhbaber hat der Sammelüberweisung ein Verzeichnis beizu- fügen, tin diesem die einzelnen Ueberweisungen aufzuführen und für jede Eintrogurg eine Ersaßüberweisung zu fertigen, Die Vordrucke ¡u Ersaßzüberweisungen werden ihm vom Poftscheckamt unentgeltlih geliefert. Der Abschnitt dient zu Mitteilungen an den Gutsriftempfänger. Die S(hlußsumme des vom Kontoinhadber zu unterschreibenden Verzeichnisses muß mit dem in der Sämmel- überweisung angegebenen ‘Betrag übereinstimmen. a

6) Im §9 Abs. 1V wird als zweiter Untergbs. eingefügt: «Der Kontoinhaber hat dem Sammelscheck ein Verzeichnis béi- zufügen, in diesem die einzelneu Aufträge aufzufühken “und für jede Eintragung eine Zahiung8anweisung zu fertigên. Die Vor- drucke zu Zablung8anweisungen werden ihm vom Postscheckamt un- entgeltlih geliefert. Der Abschnitt dient zu Mitteilungen an den Empfänger. Die Shlußsumme des vom Kontoinhaber zu unter- \chreibenden Verzeichnisses muß mit dem im Sammelsheck ange- gebénen Betrag übereinstimmen.“

Die Aenderungen treten amm 1. September 1919 in Kraft.

Berlin, den 22. Juli 1919. Der Reichspostminister. Giesberts.

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Absaßbestimmungen betreffend Ammoniakdünger.

Unter Aufhebung der bisher bestehenden Bestimmungen über die Verteilung von Ammoniatkdünger wird für die Zeit vom 1. August 1919 ab auf Grund des 2 der Bckannt- machung über Ammmoniakdünger voin 18. Mai 1917 (RGBl. S. 427) folaendts angeordnet : |

Jedes Erzeugerwerk von Ummoniakdünger, dessen Jahre2- erzeugung 30 t s{wefels. Ammoniak oder andere ammoniak- haltige Düngemittel mit einem Juhalt von mehr als 6 t Stickstoff übertieiät, ist verpflichtet, nah Abzug von den für den Landabsaß und den auf besouderen Antrag für den Selbsiverbrauch freigegebenen Mengen 50 9/5 seiner Fahres- erzeugung an die „Landwictscaft“ und 50% an den „Handel“ zu liefern, wobei die Gesariterzeugung der dem Stickstoff- Syndikat angeschlossenen Werke als Erzeugung eines Werkes im Sinne dieser Bestimmüngen gilt, und zwar nah folgenden Ausführungsbhestimmungen :

1) Sämtlihe Lieferungen von; Werken, die dem Stickstoff-Syndi- Tat angesllossen find, erfolgen näch Anweisung des Syndikats.

2) Sämtliche Lieferungen von Werken, die dem Syndikat nicht angeslossen sind, erfolgen, soweit die Erzeugerweike we {1 i ch der Glbe liegen, nah Anweisung der DentsGtn Ammontak-

Berkaufs-Veretinigung G. m. b. H. in Bochum und

soweit sie jt li ch der Elbe liegen, na Anweisung der O bee x - \chlesisden Kokswerke und Chem. Fabriken, Aktien-Gésells{aft in Berlin.

3) Die Deutsche Ammoniak-Verkaufs?Vereinigung G. m- b: H. in Bochum und die Oberschlesi\hen Kokswerke und hein, Fabrisen A. G. in Berlin handeln bei diesen Anweisungen an die Erzeuger- werke (Ziffer 2) als Beguftragte des Stickstof-Syndikgts in Berlin. Die Ueberwachungssielle för Ammoniakdünger und phobsphorsäurehaltige

Düngemittel ist bereGtigt, durch Beauftragte, die mit einem von der Ueberwachungsstelle auszustellenden Ausweis zu versehen find, die Erzeugung und den Absatz an Ammonaikdünger eines jeden Erzeuger- werkes jeder Zeit naWzupräfen.

Die Verfólguñg jegliher Zuwiderhandlungen bleibt “der Ueber- | wadsungéstelle für Ammonigkdüngêr und phoëþhorsäurehaliige BDüngé-

mittel üßerlässen.

4) Für Zwele des Landabsatzes, d. h. des Absatzes an

Werksangehörige und an folche Abnehmer, die die Ware persönli oder-durch Gespann ohne Benußung der Eisenbahn oder der Wesser- wege vom Werk abholen, dürfên bis zu höchstens 10 vH der Er- zeugung an s{chwefelsaurem Ammoniak geliefert werden. j :

Betragen diese 10 vH weniger als 4 t monatli, so dürfen die im Landabsatz abzugebenden Mengen auf 4 t monatlich erhöht werden.

Uebersteigen die 10 vH monatli 50 t, fo ist die Landabsaßmenge auf ?

50 t monätlich’ zu beschränfen. 2

Bei der Berenung der 10 vH ist die Erzeugung von Amtäoniak -

für andere! als Düngerzwe&e nit in Nechbnung zu stellen. 7

Auf die Angehörigên der eivzelnen Gruppen (Wetksangehöriae und Abnehmer der näheren Umgebung) sind die Landabsatzmengen möglichst gleichmäßig zu verteilen. 7 i

In keinem Falle darf den einzelnen Abnehmern mehr als ein Zentner für den Morgen selbst bewirtshafteten Acker-(Garten-)Landes geliefert werden. E E i

59) Dem Erzeuger kann für die ibm gebörigen, von ihm sekbst bewirtscdafteten Grundstüte auf besonderen Antrag von der Uebéër- wachungsstelle für Ammöoniakdünger 2. ein Teil der Ammontak-

f erzeugung belassen werden (Selbstverbrauckch).

In diesem Antrage sind Größe, Lage, Kulturzustand und Eigen- tumsperbältnisse der Ländereien in bebördlih beglaubigter Form an- zugeben, Nur Acker-(Garten-)Land kann berücksihtigt werden, niht aber z. B. Wiesen, Weiden, Wald und Parkanlagen. „Für yer- tahtetes Land oder für Grundstücke, die nidt im grundbuGmüäßigen Gigentum des Erzeugers stehen, kann eine Freigabe nit exfolgen. A138 Hö(hstmenge kann für den Morgen ein Zentner Aminoniakdünger im Jahre bezilligt werden mit der Maßgabe, daß in keinem Falle mébr als 50 vH der gesamten Ammoniakerzeuguig des Werkes freigegeben werden. Auf den für * eigenen Gründbesiß" fré-

gegebenen Amwoniaktünger sind ferner diejenigen Mengen in An- |

rechnung zu bringen, die die Werke jür diese Grundßücke von anderer

Seite geliefert erhalten. Derartige Belieferungen find in den An-

trägen besonders zu vermerken. . 6) Die Abgabe. von Ainmoniakdünger darf, apch soweit Land-

absaß in Frage kommt, in keinem Falle von irgéndwelher Gegèn- |

lieferung, insbesocndere nit von der Gegenlteférung von Æbensrnitteln

oder der Verpflichtung zur Abnahme anderer Waren oder sonsttgen | Gegenverpflihtungen abhängig gemacht werden. Jeder Versuch, |

auch die verschleierte Einwirkung der Erzeuger oder Ab- nehmer, Geschäfte dieser Art abzuschließen, “z. B. Lebens- oder Futtermittel als Gegenlieferung zu erbalten oder zu leisten (Taus@Wdha ee , ist ebenso wie jede auf derartigen Tausch- handel abzielende öffentliche Ankündigung verboten.

7) Erfolgt die Abgabe des Ammoniakdüngers an Düngerfabriken oder Händler und Genossenschaften, so sind ihnen die üblichen | Nabattsäßge einzuräumen, soweit nicht tine behördlidße Fest- |

sezung dexselben vorgenommen ist oder vorgenommen witd.

8) Den Düngerfabriken, den Händlern und Genossenschaften oder den Selbstverbrauchern, denen Ammoniakdünger geliefert wird, ist die Beobachtung der besonderen in den Anlagen A—C übermittelten Vorschriften zur Pflicht zu machen.

9) Weitere Vorschriften über den Absatß dés Ammontakdüngers, insbesondere alle Beschränkungen in L L Hinsict, sind verboten. Nicht betroffen werden durch dieses Vêrbot pkivatre{h1liche im Handél übliche Liefer- und Absaßbeschränkungen. : |

10) Jeweils bis zum 10. jeden Monts ist seitens jedes einzelnen Grzeugerwerkes, auch der dem Stickstoff-Syntikat cngeschlofsenen Werke, über die Höhe der Erzeugung von Ammoniakdünger- und deren Verwendung im vorhergehenden Monat dem anliegenten Vor- druck gemäß zu bérihten, und zwar ob diese Berichte der Ueber- wrachungsftelle für Ammoniaktünger und phosphorfäurehaltige Dünge- mittel auf vorgeschriebenem Formular zu erstatten. :

11) Zuwiderhandlungen )gegen vorstehende Bestimmungen ziehen die in § 3 der eingangs erwähnten Bekanntinäd;ung vor- gesehenen Strafen nah si.

4 Anlagen.

Berlin, den 15. Juli 1919.

Ueberwahungs8ftelle sür Ammoniakdüncer und phosphozrsäure- haltige Düngemittel.

Der Vorsißende: Dr. Augustin. Anlage A.

Auf G1und des § 2 der BekanntmaGung über Ammoniakdünger vom 18. Mai 1917 (RGBI S. 427) wird über den

Absay von-Ammoniakdünger durch die Düngerfadriken folgendes bestimmt : ; / | 1) Bei der Abgabe des Ammoniakdüngers haben die Düngerfabriken den Händlern und Genossenschaften und diefe wieder ihren Abnehmern, sofern es sich um Händler ünd Genossenschaften handelt, “einen ange-

messeuen Nabatt zu bewilligen, soweit n'cht eine behördliche Fest- :

seßung desselden vorgenommen ist oder vorgenommen wird.

2) Die Adgabe von Ammoniakdünger tarf, au soroeit Landab- saß in Frage kommt, in keinem Falle von irgend welcher Gegen - lieferung, insbesondere nit von der Gegenlieferung von Lebens- mitteln oter der Verpflihtung zur Abnahme anderer Waren oder sonstigen Gegenverpflihtungen abhängig gemadt werden. eder Versuch, auch die ver\schleierte Cinwirkung der Er- zeu er oder Abnehmer Geschäfte dieser Art abzuschließen, z. B. Lebens- oder Futtermittel ‘als Gegenlteferung zu erhalten oder- zu leisten (Tauschhandel), ist ebenso wie jede auf derartigen Taushhandel abzielende ôtfentliche Ankündigung verboten.

3)- Bei ck der Ab gab e ‘des Ammoniakdüngers - an Händler, Genossen|chasten und “Selbstverbraucher sind diese von den für sie ergangeaen Vorschriften (Ziffer 1 und 2) in Kenntnis zu seßen.

4) Weitere Vorschriften über den Absay des Ammoniakdüngers, insbesondere alle Beshränküngen in örtliher Hinsicht, sind verboten.

iht betroffen werden dur dieses Verbot privatrechtlidche im Handel übliche Liefer- und Absaßbeschränküngen.

9) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be- dingungen ziehen die im § 3 der eingangs erwähnten Bekanitmachung vorgesehenen Strafen nah fich. %

Aulage 8.

Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung über Ammoniakdünger vom 18. Mai 1917 (RGBl. S. 427) wird über den

Absay von Ammoniakdünger durch Händler und Genossen]chaften folgendes bestimmt: / +1) Bet der Abgabe des Ammoniakdüngers an Weiterverkläufer ist denselben ein angemessener H abatt zu bewilligen, joweit nit eine behördlihe Regelung desselben vorgenommen ist oder vöor- genommen wird. /

2) Die Abgabe von Ammoniakdünger darf, auch soweit Land- absag Frage kommt, in keinem Falle von irgend welchér Gegenlieferung, insbesondere niht von der Gegenlieferung von Lebensmitteln oder der Verpflichtung zur Abnahme anderer Waren oder fonftigen Gegenverpflihiungen abhängig gema! werden. Jed r Versuch, auch die vershleierte. Cïnwirklung der Erzeuger oder Abnehmer, Geschäfte dieser Art abzuschließen, ¿: B. Lebens- oder Futtermittel als Gegenlicferung zu erhalten odêr

zu leisten (Tauschhandel), ist ebenso wie jede auf derartigen Taush, handel abzielende öffentlihe Ankündigung verboten.

3) Bei der Abgabe des Ammoniakdüngers an Händler, Geno} schaften “und Selbsiverbraucher sind diése von den für sie ergangeng V or\Griften (Ziffer L und 2) in Kenntnis zu seßen.

ck 4) Weitere Vorschriften “über den Absaß des Ammoniakdürgey

insbesondere ‘alle Beshränkungên in örtlicher Hinsicht sind verbote Nicht betroffen werden durch dieses Verbot privatrehtliceiz Handel übliche Liefer- und Abjahbeshränkunzen. L

5) Zuwtderhandlungen geen die vorstehenden N, dingungen ziehen die im § 3 der eingangs erwähnten Bekan

machung vorgesehenen Strafen nach sich. Aulage 4,

Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung übex Ammoniakdüngy

vom 18. Mai 1947 (NGBI. S. 427) wnd über den Absag von Ammoniakdünger durch Selbstvexbräucher

olgendes bestimmt: : 98 1) Die Abgabe ‘von Ammoniakdünger darf, auch soweit Lib absaß in Frage kommt, in keinem Falle von irgendwelher Gegen lieferung, insbesondere niht von der Ge enlieferung von Leben mitteln oder “der Verpflichtung zur Abnaktme anderer Waren ody fotsligen Gegerver) flihtungen abhängig gemaht werden. Jet Versuch, auh die vers{leierte Cinwirkung der zeuger oder Abnehmer, Geschäfte dieser Art abzuschließen, j, Lebens- oder Futtermittel als Gegenlieferung zu erhalten oder j [eisten (Taushhaudel), ist ebènso ‘wié jede auf terartigen Tau' handel abztelende vffenllihe Ankündigung ver boten. | i N 9) Zuwiderhandlungen ziehen gegcbenenfalls die 8 Ÿ i eingangs erwähnten Bekanntmachuyg vorge|ehenen Sitrgf nach sich.

über Erzeugung und Verwendung von \chw e fel! Ammoniak bezw. Natrium - Ammonium - Sulfat u falzsaurem Ammoniak-(Chlorammonium) für Monat : (in Tonnen). I. Erzeugung.

1) Lagerbesiand am 19

2) Erzeugung im

Il. Verwendung. Monat

2) Landabsaßz 3) Durch die Deutshe Ammoniak-Verkaufs- Vereinigung in Bochum: a. an die Landwirtshaft : b. an den Handel 4) Dur die Obexschkesischen Koëtswetrke und Chem. Fabrik: n, Berlin : a. an die Landwirtschaft b. an den Handel

) Selbsiverbrauch

5) Lagerbestand am | (Unterschuift des beri, tenden Werll

An die Ueberwachungöstelle für Ammoniäkdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel Berlin W. 9, Leipziger Plaß 7;

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Dom äu i undForsten. E

Die Oberförstersiellen Schulzenwalde (Maris werder), Frißl ar (Caffel) sowie Xanten (Düsseldorf) voraussichtlich ‘zum. 1. November und Schweiniß (Magdebur zum 1. Dezember 1919 zu besegen. Bewerbungen müssen d zum 20. August eingehen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten

. Der Regierungsrat Qua ab, Mitglied der Eisenba) direktion Cöln, ijt mit der Wahrnehmung der Geschäfte eint Referenten bei den ‘Eisenbahriabteilungen des Ministeriun der öffenilihen Arbeiten betraut.

Der Regierungsbaumeisler des Maschinenbaufachs Fr herr von Elß-Rübenach, bisher in Verlin, ‘ijt äls A (auftrw.) des’ Eisenbahumäschinenam{s nah “Düsseld verjeßt.

Versezt sind ferner folgende Beamte der Eisenba{!

“direktion in Posen: der Oberbaurat Otto Lehmann ml

Breslau, die Regierungs- und Bauräte Stanislaus (f Mitglied der Eisenbahndirektion nach “Erfuxt, Otto Krü als Mitglied der Cisenbahndirektion" nah Münster (Well) NRewald als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Stel Schreier als Mitglied des Eisenbahnzentralamts nah Berl und Shumann zur Eisenbahndirektion nah Breslau, d NRegierung8baumeister des“ Eisenbahnbaufahhs Heineck Eisenbahndirektion nah Essen sowie der Regierungsbaumei|! des Hochbaufahs Stendel zux Eilsenbahndirektion n Könfgsberg (Pr.). : Der Regierungsrat Huth, Mitglied der Eisenbahndireklu in Kaitowig, ist infölge Ernennung zum Geheinien Fina und vortragenden Rat im Finanzminislerium ‘aus dem Stu} eisenbahndienste ausgeschiéden. i Î /

Den Regierungsbaumeistern des Hochbaufahs S cal! d

bah in Duisburg, Dr.-Jug. Hinrichs T Hannover di :

Lambert in Bexlin find planmäßige Neg érung8baum siellen verliehen. * ARPLRIRA: TIIATES 2 A

Die Verseßung des Negierungsbaumeisters Lahrs Münster nah Duisburg-Ruhrort ist zurückgenommen.

A

Ministerium für Wissenschaft, Kunk ?

A uns Volkdbildung. F (

Der bisherige außerordentlihe Professor in der phit sophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Zacs sohn ist zum ordentlihen Professor in h rselben Fakultät ] der bisherige Privatdozent in der jur fcischen Fakultät Unioersität Königsberg i. Pr. Professor Dr. Klein Nas Professor in derselben Fakultät ern worden.

Unt @ Le Tan utwsGnis j 417 Grund der Bekauutmachun talt pen s E vonn 2 /Etpfenber 1913 [NOEL S: 68 ax 10 oem Koh Karl Sälomon,-Berlin-Wilmers- dorf, Euserstx. 25, dur Verfügun ine beutigen - Tage. den Handel mit Gegenständen dés täglihen Bedarfs, Gast et Eee A KE von Speisen in einer (0,411, wegen ‘Unzuverlä i i Handelsbetrieb unters t Be Rgfelt in Ming auf piclen Berlin, den 17. Juli 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volk, ,

I. V.: Dr. F al d. AISESnENTUNg Poi

Z Sti A S Aud:

De oblenhändler Paul Pieper, Elberfeld Ophóferstr. 24, ist jegliher Handel mi n Unzu- verlässigkeit unter E A Mil ohlen wegen Jo

Elberfeld, den 8. Juli 1919.

Die Polizeiverwaltung. F. V. : Dr. Kirschbaum. f) Bekanntmaqhung.

Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. Se tember 1915

babe id der Ebefrau des Otto Mah, bierselb ien- allée 69, den Handel mit Lebemws- Ta Fr S Tes

allèr Art und Gegenständen des täglihen Bedarfs.

sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 21. Juli 1919. Die städtische Polizeiverwaltung. Dr. N ichter. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Persônen ‘Pom Hándel * bout 23” September 1915 (NGBl. S. 603).

habe ih dem * Viebhändler Max Buwheister (D Kärlbhorst, Priùz-Eitel-Fciedrih-Str. 2 ed Vexfünuk e Lien R Nirdel uft Gegenständen des tägs- rfF w äsigkeit i i Handelsbekrièb untérsatt Ave EREreie in ezug quf diefen Berlin, den 17. Juli 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksern i ; | "D: D: DE N L! t Maung mten]

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundesratsbekauntmahung vom 23. t T Lr Rd A em Mets S iVtetin g s fg r\ckchELn de andet mtt Lebensmitteln wegen Unzu- verlässigkeit unter gt. Die Kosten der Veröffentli Wia tibat

Wintering:

Bentheim, den 21. Zuli 1919,

Dex Landrat. Kriege.

A Bekanntmachung.

Dem Meßgermeisler Wilhelm Lian in De ist wed Geheimschladtung ter Haudel mit Gegenstänben pes gen lihen Bedarfs, insbesondere mit Lébeu8- und Futtermi ttekn aller Art ünd der Betrteb des Fleischergewerbes auf Grund detreffen Fe Tng bom23. September 1919 (Reichsge]eßbl. Seite 603),

ernhaltun v ¿Pers j n - fagt worten tu g unzu erlâssigerzPersonen vom Handel, unter Fimburg, den 12. Juli 1919. Der kommissarische Lankrat. “S@hellen.'

A,

Niqtazuisihes, Deutsches Nei,

In dex vorgestern unter dem Vorsiß des Reichsschaß- ministers De. Mayer abgehaltenen Boll \ igung des Staatenausschusses wurde dem von der Nationalver- sammlung beschlossenen Entwurf eines Geseßes, betreffend die Ergänzung des Paragraphen 323- der Zivilprozeßorduuna; ferner dem Entwurf einer Kleingarien- und Kleinpactland- verordnung, einer Verordnung, betreffend Genehmigung des Aufrufes “Und der Einziehung ‘der Reichsbanknote* zu 50 M, vom 20. September 1918, und eines Gesetzes zur Abänderung der Verordnuna üher die Arbeitszeit in Bäckereien und Kon- ditoreien vom 23." Novémber 1918 zugestimmt.

———s

Die deutsche Regierung hat laut Meldung des „Wo! ffshen Telegraphènbüros“ vorge\zern ‘in Versailles eine Note folgéaden 3nhâlts überreichen lassen: fe

Unter den zablrefhen Deutschen, die ih ver dem Kriege in Ländern der alliterten und assozitërten Mächte aufhielten und aus Anlaß d Fxieges nah Deutschland * zurückgekehrt“ fins, ist eine besonders tarke 2 eunrühigunñg s diejenigen Béstimmungen des rtedensverträges hervorgerufen worden, die si auf die E EEAA des deutshen Privateigentums beziehen. Die Deutschen haben nahezu ihre gesamte beweglihe Habe an ihrêm früberen Aufenthältsort zurücklassen müssen und! bêgen” nun die Besorgnis, daß auf Grund des Artikels 297 des Friedensper- L auch diese ‘beweglihe Habe der Zwangsliquidatfon verfallen wird. Sie befürchten, bamit ntcht nur ihr Geschäftseigen- tum, sondern auch ihren Hausrat sowie ihre persönlichen Effekten zu verlieren. i: | /

Diese Befürchtungen erscheinen an si vexständlihh, da die Be- fugnis zur Liquidation,” die sih die alliierten und ássöziierten Negie- rungen im Artikel 297 vorbehalten hahen, dem Wortlaut der Be- stimmung nach, “jede Art ‘deutschen Eigentums umfaßt. Gleichwohl bal bie deutsche eier anttèhmen zu sollen, daß der Be- timmung ‘des’ Attikels 297 nicht die Absicht zugrunde Uegt, aus- nahmslos’ jede Art “beutschen Bèsies zuni Verkauf zu bringen.

“In dém der Deutschen Friebenskommission in Versailles über- aebenen emtorändum ‘vom 16: Junk wird als einziger Zweck ‘der Liquidation“ ber Wunsch bézeichnet, ‘aus dem Erlôs“ einen Teil der Schadeéüñersa forderungen gegen dat Deutsche Reich zu deen. Es bedarf keines Beivei)es, daß ein Verkauf von gebrauchten Mare nrhtungs genständen, am llicnond nfen, Kleidungs- und Wäschestücken, Händwerkszeug, wissen| aftlichem Material oder ahnlihen “Sagen zur Erreihüng diess Zweckes kaum in nennenswerté Weile beitragen “* könnte. Jedenfalls würde der von den alliierten und assoziierten Regierungen dur den Verkauf“ sólcher Gegenstände @rzielten Vorteil in keinem Ver- bältnis zu dém Nachteil stehen, den die betroffenen Augslandsdeutschen dadurd zu -etleidèñ “hätten. ‘Dèûún dieser ‘il äte "s nur materieller Art, da ‘es sih im wesentliden im Gegenstände handelt, für die uter den geg uwärtigen Verhältnissen oft r wer fn cet e 4 n sein wird oder N R a as mÊT Í

eislc)erwetse nit nur én des Verinögenswertes hängen. Durc eine vom Deut jen Rei o ote Vi enowe würde den Cigen- tümern deshalb eine ausreidènde Entihädigung niht gewäbrt werden.

Es kommt hinzu, daß die beteiligten Deutschen während ‘des /

den inredestehenden sbesondere’ fortlaufend die Miete | r viele von ihnen, die infolge des isteaz, in. eine äußerst / bezrängte pfer bedeutete. ung der beteiligten fremden Cigentümer mit Viet darauf nah Beendigung des Krieges

g gibt fich der Hoffnung hin, daß sich die „Regierungen diesen Erwägungen: nicht ‘ver- hen Priyat- erden ‘mag, schon jet bereit ter ‘bezeihneten Utt dié V ex- 1 menzuzusichern. reie» Pexsonen aus minder be- Aussicht eröffnen, daß i deren sie besonders dringend be- 8s hängen, in naher Zeit zurüdck-

Krieges alle Mittel au erbalten. -Sie* habeu in lt, was

fgehoben haben, um sich er ) Verlustes ih: Lage geraten \i ahlungen mit ausdrû MNegièrungen erfolgt fir renen, daß ihnen ihr Besiß nicht genommen werden würde.

Die Deutsche Megierun alliierten. und assoziierten {ließen werden, und daß fi eigentüms aud

sind, hinsichtlich

nd, fein uner ckliher Genehmigu d, ftonnten die

d le, wie die Liquidation des deut! stt ummer geregelt w der Gegenstände

chonungmitLiquidation Zusicherung würde zah eisen die beruhigende igen Gegenstände,

denen fie besonder

x 4 3 }. Eine solche Pana mittteltem Kr mindesten diejen dürfen oder an

Dle interalliierte W ie Wolffs Te tandsfommijsion in E E bs och it: e en zollbehörden im interalliierte Rheinlan seien, die Vorkrié geführte Waren zu

__ Diese Anweisung unserér alten“ Zollgrenze gegenüb und beseitigt auch in dieser 2 ung zwischen deutshem beseßte

affenstillstandskommission enbüro mitteilt, der deut- f vorgestern eine | uhalts, daß- die eseßten Gebiet durch die angewiesen aus âlliierten Ländern ein-

in Côlù hat,

(ote des 9

»fommission gSzölle auf erheben. eine offizielle Anerkennun er Belgien und Frankrei ung die unteischiedliche n und unbeseßten Gebiet.

Der vomReichsfinanzmini Nede angeführte Beri früheren Kai „Wölffschen "Te

berger in seiner gestrigen fen Czernin an den lautet ngch dem

iht des Gr ser Kaël vom 12. April 1917 legraphenbüro“ folgendermaßen: Alleranädigster Herr! j

w. Majestät mir gestatten, l „beginnen, leider nicht

i mit jener Offenheit, welche age meiner Grnennung gestattet war, ‘meine ver- über die Lage entwickeln zu dürfen. Es ist ene militärische Kraft ihrem Ende ent- ch erst lange Details entwideln, decn. Ih verweise bloß [l für Munitionserzeugung, denmaterial und vorx allem si vor allem w- tigt hat und w

. Wollen E mir vom erste , antwortlihe M bollständig Har, daß uns eht. “Dieëbezügli w. Maäjeslät m'ßbrau gehente Nobmateria exshópfte Mens

Boltsschichten bemä Krieggleiden unmögli) mat. Wen lingen wird, noch die allernächsten L erfolgreiche Defensive durd;zuführen, daruber, daß eine weitere ust, mit andexen Worten, Preis. S{hluß gemacht zweifellos in dem. Moment, die Fri in e nem Augenblick zu beginnen, n Feinden noch nicht réten wir an welhem Vorgänge Zusammenbruch vergeblih sein und ßer auf die, welche die bo éutét, eingehen. RNechtzeitig zu

hieße die Zeit auf das zur N auf das vollständig dumpfe Ver- gen det Unterernährung aller elde ein wéiteres Tragen’ der ih auch hoffe, daß es uns ge- onate durhzußalten und* eine l so bin ich do vollständig klar Winterkampagne vollständig ausgeschlossên daß im Spätsommer oder Herbst ‘um jeden Die größte W!chtigkeit liegt ; edenSverhandlungen in’ welchem upsere ecsterbende Kraft : ein gekommen ist. in einem Augenblick, - in

werden muß.

zum” vollen Bewroußt| die Entente Î im Innern ersihtlih maden,

die Entente wird auf keine Bedingung, Vernichtung ‘der Zentralmächte eginnen, ist von kardinaler Wich-

st, das Thema nicht beiseite ganzen Argumentation liegt. dhe an dem Hori- England gestügt, jeine nd in diesem Kriege e eit, mit welcher j

ürzt ist, möge dazu beitragen, nad- es zut érinnern : Exémpla trahunt,. esterrei)-Ungarn seien däß die festen Wur- der Wien ein solches at einé neue Yera der Welt- der und keine Vorakten. Die sie noh vor dret Jahren war, und en jür alle die Vorgänge, die heute

Weltgeschichte

Ich kann hier, so- peinlih es mir i lassen, auf welch:3" der Nähbrück meiner Gs ist dies die revolutionäre Gef ¿ont ganz Europas aufsteigt ‘und wel{he, von neuest® Kampfart darstellt. Fünf Monarchen und die verblüffende Leichtig chie der Welt

éntthront worden, die stärkste Monar denklich zu stimmen und sich des Man antworte mir nit; in Deutschland oder se anders. Man erwidere nit, arhishen Gedankens in Berlin o Vorgehen aus\chlössen. Dieser Krieg h ichte eröffnet. Gr bat keine Vorbil t ist nicht mehr dieselbe, die lih wird man nah Analogi [ltäglichkeit geworden sind Staatsmann, ‘der nicht blind oder taub ift, muß die dunkle Verzweiflung dex das dumpfe Grolle hören, wa ist, und er muß, wenn er i diesein Faktor re der Statthalter Slaven wirkt die russische deutschen, und die Verantwo weitaus größer für den Mo das Band der D selbst für seine wissen, daß der D angenommen hat; der einfah unerträglih wird; Ew. Bogen bermatien gespannt ist, daß“ ein Zerreißen tägli erwartet werden kann. Treten erst aber einmal ernste Unruhen béi uns oder in Deutschland zutage, so ist &aftum vor dcm Auslande zu verheimliche blick find’ au alle weiteren Bemühung en, erfolglos geworden.

Ich glaube nicht, daß die interne Lage in Deutshland wesentlich “anders stebt ‘als hier, nur“ fürchte ih, daß man. sh in Berkin “in ‘den milifärishen Kreisen gewissen Täuschungen hingibt. Ich habe’ die fesle Ueberzeugung, dak aüh Deutshland genau ebénso wie wir ‘an dem Ende seiner Kraft angelangt ist, wie dies ' die ver- -antwort ien politishen Faktoren Berlins auch garnicht leugnen. Jch bin felsenfest davon durchdrungen, daß, wenn Deutschland ver- suchen sollte, eine weitere Winterkampagne zu führen, si im Innern des Reichs ebenfalls Umwälzungen ergeben werden, ivelhe mir als dem verantwortlichen Verteidigér des dynastishen Prinips viel ärger

einen, als ein von den Monarchen gesVlófsener shlechter Friede. Monarchen der Zentralmächte nicht Monaten den Frieden zu 1chließen, dann "i über ihre Köpfe hinüber machen, und danu werden die Wogen der revolutionären Vorgänge alles das wegs{chwemmen, Brübdêk und Söhne heute noch kämbfen und sterben. möchte gewiß feine oratio pro domo balten, aber ih bilte jestät, sih gnädigst erinnern zu wollen, daß, als ih einziger jeit zwei Jahren den rumänischen Krieg vorausgesagt habe,

be, und daß ih, als ih zwet Monate ag des Beginns prophezeite, nirgends wie von meiner damaligen Diagnose 8 nit eindrirglih genug

die Verhältni zeln des mon

, l, muß währnehmen, ‘wie Bepölketung tägli zunimmt. „lntden“ weiten Massen vernehmbarx einer Verantwortung bewußt ist, mit Majestät sind die geheimen Berichte Zwei Sachen sind klar. Auf unsere evolution” stärker als auf die Neihs- g für die Fortsezung des Krieges ist

ynastle vereinigt wird, als für den, wo da nationale Seibständkgkeit kämpft. Ew. Majestät ruck, der auf der Bevölkerung lastet, ‘einen Grad Majéstät wissen,

es unmögli, ein solches n, und in diesem Augen- den Frieden zu erreichen,

mstande sind, erken | {M Völker

wofür unsere

ich tür tauben Ohren gevredigt por dêm Krieggauêbruch fast den Glaübeu fand. Ebenso überzeugt wi bin ih von meiner heutigen, und ih kar oslez wir die Gefahren, die“ i nicht gétivg anschlagen möó.ei. Die amerikan

l wéeifellos die Situätion ‘wesentli onate vergehen weiden, bevör werte Kräfte auf den Ktiegsshaußlaß wer

wi: derholeu, da

erklärung hat mag sein, da e fáïn, aber das mo

Zeit vor si haben als wir uad länger warten können, als wir digs Leider ‘imftande find. Welchen Fortgang: die russischen E nisse nehinen werden, kann heute ‘fioch n'cht gesagt weiden, hoffe, und dies ist ja eigentlih der Angelpunkt meiner” ganzen Argumentation, daß Rußland seine Stoßfraft für lange Z it, piel- leit, für immer, verloren bat, und daf dieses wichtige Moment aus- genußt werden Tann. Troßdem eiwarte ih, daß eine fian;ösfishe- engl'sche, wahrscheinlich au eine italienisde Offensive unmittelbârx bevorsteht.- "Doch glaube und bosfe ih, daß es uns gelingen wird, tiefe beiden Añjriffe abzus{lóaen SDst dies gelungen“ und id rene, daß bies in 2—3 Monaten ‘gesc&eben scin kann —, dami müssen wir, bevor Amerika das militärische Bild neuerlich zu unieren Ungunsten verschiebt, einen weitergehenden detaillierten Friede1us- vorschlag machen und uns nicht davor s{heuen, eventuell große, schwere pfer zu bringen.

Man seßt in Deutschland große Hoffnungen a1f den Unter- seebootfkrieg, Ich halte diese Hoftrung für trügeris. Jd leugne feinen Augenbli die fabelhaften Erfolge der deutihen Set- beiden, ih gebe bewundernd zu, daß die Zahl der monatlich versenften Tonnen etrvas Fabelhaftes ist, aber ih Tonstatiere, daß der von den Deutschen erwartete ‘und vorausgesagte Erfólg nicht eingetreten isk (Cure Maj tät werden \ih erinnern, daß uns Atmiral Holgzendorff| bei setner Anwesenheit in Wien positiv vorau2gesagt hat, der ver» s{ärfte Unterseebootkrieg beginne in sechs Monaten England matt zu seßen. Eure Majestät werden sich wetter erinnern, wie wir alle diese Voraus? sagen bekämp't. haben und erflärt haben, das wir par nit daran znEfeln, daß der Unter- séebootkiieg “Grigland” schädigen werde, daß aber - der envartete Erfolg “‘durch den voraussihtlichen Eintritt Amerikas in den Krieg baralysiert“ werten dürfte. Es siùd heute 24 Monate (also fast die Hälfte des angesagten Termins) fei: dem Beginn des Unterseebootkrieg- 8 vergangen, und alle Viahrihien, die wir aus

J England haben, stimmen darin ükterein, daß an einen Niederbruh

diefes gewaltigsten, gefährlichsten unserer Geaner a1ch vicht einmal zu denken “ist. Wenn Eure Majestät troß Ihrer \chweren Bedenken dem deutschen Wünsche nachgaben und die sösterrethih-ungarische Marine an dem Unterseebootkrieg haben beteiliaen laffen, so geschah dies nidjt, weil wir durch die deutschen Argumente belehrt worden wären, sondern weil es Cure Majestät für absolut notwendig hielten, in tieuèr Waffengemeinschaft auf allen Gebieiea mit Deutschiand- vor- zugehen, und weil wir die Ueberzeugung gewonnen hatten, daß Deuts{h- land bon dem einmal gefaßten Bés(luß, den versckärften U-Bootkrieg i ( ehr abzubringen sei.“ Aber beute dürften auch in Deutschland die begeisterten Anhänger des U-Bootkriegs zu ersénnen beginnen, daß dieses Mittel den Sieg niht entscheiden wird, und ih hoffe, daß der leider unrihtige Gedanke, Eng- land werte binnen weniger Monate zum Frieden (épviiagen sein, au in Berlin an Boden verlieren wird. Nichts ist gefährlicher, als’ jene Dinge zu glauben, die man wüns{cht, nichts ist verhängnis- voller als das Prinzip, die Wahrheit ‘nicht schen “zu wcllen und fh utopisen Illusione hinzugeben, aus dem früber oder später ein furchtbares Erwachen exfolgen muß. Auch in einigen Monaten wid Engländ, der treibende Faktor des Krieges, nicht gezwungen sein, die Waffen niederzulegen, aber vielleiht, und bierin gebe ih einen limitierten Ee U-Bootskrieges zu, vielleiht wird England sih in einigen Monaten die Rechnung stellen, ob es klug und bernünftig fei, diesen Krieg à 6utrancs weiter zu führen, oder ob es n'ckcht’ staatsmännischer fei, goldene Brüken zu betreten, wenn ihnen dieselben von den Zentralmächten- gebaut werden, und dann wird der Augenblick kommen für - weitgehente \chmerzlihe Opfer leitens: der Zentralmäckte.

Eure Majestät haben die wiederholten Versuche urserer Feinde, uns pon utiserem Bundesgenossen zu trennen, unter meiner verant- wortlichen Delung abgelehnt, teil Eure Mäjestät keiner unehr!ichen Handlung ftähig sud, aber Eure Majestät “hzben mih gleichzeitig beauftragt, den verbündeten Staatsmäünern des deutschen Reiches zu sagen, daß es mit unseren Kräften zu Ende geht, und daß Deutsh« land über. den Spätsommer hinaus nit“ mehr auf uns wird rechven bönnen. Ich habe diesen Befehl ausgeführt, und ‘die deutschen Stäats« inênner haben mir feinen Zweifel darüber gelassen, daß auch für Deutschland eine weitere Winterkampagne ‘ein Ding der Unmögli(hkeit sei, uyd in diesem Saß liegt eigentli alles, was ih zu sagen habe: Wie löónnen nod e’nige Wochen warten und versuchen, ób sich die Mögliædkeit ergebe, in Paris oder Petersburg u sprechen. Gelingt dies ‘nicht, dann müssen wir noch rechtzeitig —- unsere leyte Karte ausspielen und jene äußerste Proposition machen, die: wit frü angedeutet habén.

Eure Majestät baben den Beweis erbracht, daß sie nit egoistisch denken, und dem deutschen Bundes8genossen kein Opfer zumuten, welches Gure ‘Majestät niht selbst zu tragen bereit ‘wären. Mehr kann niemand verlangen. Gott und Ihren Völkern aber sind es Cure Majestät \chuldig, alles zu versuchen, ‘um die Katastrcphe eines Zu- fammenbruches der Monarchie zu verhindern. Vor Gott und Ls Völkern “haben “Eure Majestät die beilige Pflicht, ‘das dtynastische Prinzip und Jbren Thron zu verteidigen mit allen Mitteln und bis ¡u Ihrem leßten Atemzuge.

In tiefster Chrfur@t Czernin.

n E r A E

Jn seiner jüngslen Rede im Senat erklärte der Präsident Wilson nach den bisher belt Ao Auté- gügen: „Die Kolonien seien Deuschland genommen worden, well es sie ledigli@ als Ausbeutür gsobjekt benußt bätte.“ Vou hervorragend berufener Stelle wird dem „Wolfsschen Telegraphenbureau“ dazu exklärt, jeder Kolonialpolitiker in HAGBiass wie im neutralen und feindlicen Ausland weiß, daß diese Behauptung uüwahr ist. Jeder, der deutihe Kols- aen gesehen hat, weif, welche Unsummen von fkuslturellen Leistungen in verhältnie mábig kurzer Zeit von Verwaltungen, An- siedlern und Missionen vollbracht worden find, weiß auch, wie wenig ziffermäßice greisbare Gewinne Deutschland von seinen Schußzgebieten hatte, weil es Naubbäu Und NusbeufüÏi “pers shmähte. Es wird dafür gesorgt werden, daß die Renttüifse dieser Tatsachen in den weitesten Kreisen des Jnlandes umd Auslandes béfannt werden. Hier genügt die Feslstellitüig, daß Wilson es mit seiner Pgenschaft als höchster Repräseniartt d;s amerikanischen Volkes für vereinbar hält, das Abweichen von jeinem melt fach in feterlihster Form gegebenen Versprechen und seine n lage gegenüber ben anderen Cutkentemäcbten da- durch zu verschleiern, daß er sich handgreiflîhe Unwahrheiten gu eigen gemacht hat. A

at von verschiedenen Zeitungen gebrahte Meldung, daß die Lederzwanugswirtschaft aufgehoben sei, ist un- zutreffend. Wie bem „Wolffshen Telegraphenbüro“ von amtlicher Seite ige eilt; wird, ist” dur den zu dieser Fräg veröffentlichten Beschluß des Vollswirtshaftlichèn us\ckchU}ses der Nationalversammlung eine Aenderung der Rechtslage bisher nicht fi gereten: , Sämtliche Beschlagnahme; und Höchst- preisvoiscriften sür Häute, Felle und Leder sowie die Ver- teilurigsvorschriften sind vielmehr so lange in Kraft, bis" fe durch eine entsprehende Veroxbiung aufgehoben werden.

Vayern,

Ife rrhofft, ver'Miebt bie

Moment, daß die Entente neue kräftige Hi ile ‘Unsere Feinde bedeutend ‘mehr

Sitüätion zu unseren Ungunsten, we

Das Slandgericht in eihode vexurleilie por ie Wolffs Telegraphenbüro“ melde, den Au M Ven bürtigen Kommunisteäführer Axeélrod," frijerel ‘Mit: