1919 / 167 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

die Franzosen, Engländer und Schweizer den Sireik abgelehnt, und die Italiener _ Paben: in... 1hrem „Mauifcst ge]agt, der ‘einzige wirkliame Protest © acgen . Ten. Frieden bestehe nicht im Streik, , sondern in dex Aïbeit, „um „ZJtällen weder zu beleben. Davon aben die Freunde Haases den Arbeitern keine Mitteilung gemacht.

j f der -intensivsten Arbeit. Aber was kümmert das

ie mit dem Scidal des deutsd en Volkes und der Arbeiter Scindluder treiben? -(Atg. Haase: Gerade Noske!)) Am 21. Juli wußie abermals der Vertchtsfreil eintre:cn, Woan' aud WMegfekcen- leben -vgrloren gingen, - Auch -der ‘elekirisde Strom in den Kianken- häusern wurde eincestellt. Das ift diescibe Gewistenlosigkeit, mit der ein Führer beim Eisenbahnerstreik dic Absperrung der: Lebensmittel- 2ufuhr damit befürwortete, es" seien im Rriege soviel Frauen und Kinder zugrunde gegangen, daß: auh noch mehr verhungern ïönnen. Der Mann ist ne baute: eine Zierde der Unabhängigen. Es haben lieblic2 Ausetinondersckungen“ zwischen den Unabhängigen - und den Kommunisten stzitgcfunden, Gegenscitig warfen sie sich Pütschismus und P tif vor, im Hintergrund aber stand 1mmer- das politische Fel. Eine Regierung muß nah Möglichkeit darauf Bedacht nebmen, daß si& Dice wie im Januar und März in Berkin nich? wiederbolen. Zu dem. Kapitel dieser Vorbeugung gehört auch das Merbot der „Nepublik“ und anderer Blätter. Ich halte es für meine Aufgabe, dafür zu sorcen, ciner Anzahl Leuten, die ihr revolutionäres GHèrz eben erst eñnideckt haben und nun politische Geschäfte machen wollen, indem’ sie ‘die Erxcgung, die im deutschen Volke“ steckt, in \solder Weise auënußen,- entgegen zu treten, solange ih das Vertrauen der Mehrheit babe, und auf meinem Posten stehe, (Zuruf bei den Únabbänaigen Sozialisten: Und die Preßsreiheit!)) Ueberall, wo fie die Möglichkeit hatten, die Macht auszuüben, haden sie Schindluder gespielt mit der deutschen Presse, Scimpffreiheit und Lügenfretheib bat noch niemals inder Welt als Preßfreiheit gegolten, (Lang- andauernder Lärm, Glecke des Präsidenten, der durch den tobenden Lärm auf der Linken minutenlang niht durchdringen fann). Den Belagerunaszustand im Industriegebiet halten mir nicht zum Vergnügen aufreck§t, \ondern weil die Gefolgschaft der Haase und Zieh amlosen Terrorismus mit Handgranaten, Maschinengewehren und "istolen ausübten,.. als sie drohten, die Bergleute, die anfahren wollten, wie Kaßen zu ersäufen und die Forderungsanlagen zer- itörten. Deshalb pockten wir zu und verhängten den Belagerungs- zustand. Die Zahl der Verhaftungen ist außerordentlich übertrieben. (Lärm bei den Ünabhäng. Soz.). Ice babe auch ständig Nackprüfungen angeordnet, ob die Vorausfeßungen für den Belagerungszustand noch bestehen: ober diese Leute auf das deuts: Wirtschaftsleben wieder ' Toszulassen, ersien mir absolut unveraniworilih. Jch denke -gar nicht daran, mi für einen unnüßen Belagerungszustand einzuseßen. Aber wenn die Gefolaschaft Haases Deutschland zugrunde richten will, dann stelle 1d das Schickfal unseres Landes und Volkes höher als allen Svektake!, den sie hier aufführen. Klagen über Gewalt- tätiokeit in threm Munde sind hier merkwürdig. Wenn ihre Leute Massenmorde begehen und niederirähtige Morde wie an Klüber und Neuring, dann bringt das Organ Haases auch nicht- ein Wort (türmisde Unterbrehunaen u. tobender Lärm b. d. U. Soz.), denBerliner Lesern d.1 „Fraibeit" ist..alles untershlagen, was dort an Verlogen- beit und Gomeinheit sich abgespielt bat. * Nur in einem Nesümce bieß es nachher. furz: Da und dort sei wieder ein fchamloser Kricegs- mord an Unscbuldigen verübt worden. Und wie ahten Sie die Ber- \sammlungéfreibeit der anderen? Wie haben Sie auf dem Wilhelm- plaß das. freie Mecht der. anderen, sih zu versammeln und ihre chr- lie Ueb:rzeugung auészusprecken, damals geachtet? Wie Tann die Negierung Leute auf den. Berliner Siraßen \ich austoben lassen, die die acs&losseieh Versammlunge anderer stören und in ihnen wie die Vandalen bausen? Und da klagen sie über Gewalitätigkeit und Unaerectigkeit? Ausschreitungen der Soldaten beklage auch ich; aber in Königsberg wurden nah den Ergebnissen der Untersuchung die Soldaten bis aufs Blut Heschimpft und tätlich beleidigt,

die Freiwillia-n wurden als vegelfrei angesehen; Sie (nah links)

haben viel S{limmeres- beganaen? (Lärm b, d. U. Soz.). Ueber all diese Niecderträcbtigkeiten ist das Land vollkommen unterrichtet. My Sie das: Heft in. der Hand- haben, seßen [Sie den Beamten, der widersvrict, auf den Schubkarren und {meißen ihn hinaus. Auch über die Vorgänge in Hambuxg hat die unæbhängige Presse, deren Ver- -Tegenbeit dod nachgarade genügend bekannt ift, falsche Nachrichzen aebracbt. (Tosender Lärm bei don Unabhänaigen Sozialdemotraten. Gellende Nufs: Verbrecher! Glatte Frecheit! wiederholen such, namentli der Abgeordnet Seeger seßt die Zurufe andauernd fort.) Seeger ist der lebte, der Spéktakel maden sollte. Denn nah seiner leßten Rede am. Montag haben die Leipziger Blätter seine Be- hauptungen als Fälsbungen der Wahrheit angenaaeli. Wie können Sie solchen Lärm. gegen meine einwandfreien Feststellungen machen? (Tosender Lärm bei den Unabhängigen Sozialdemokraten. Rufe: Free Beleidiaung! Abgeordneter Seeger: Die Nede lassen wir doch ans&laaen! Große Heiterkeit) Bei Ausschreitungen lasse ich die militäriscken Herren - flicgen, aber so, wie es in den Hamburger Lazaretien zuaina, daß. Kranke b. stimmen wollten, wer zu entlassen sei, oder si zu Mitgliedern des Soldatenrats ernannten, kann es mcht achen. Jn Hamburg drohte mir ein Dußend solcber Lute das SchiÆsal MNeurings an. Und außerdem, die Geschlechtskranken in den dortigen Lazaretten sind, es 1st unglaublich zu sagen, in der völligen Freiheit, in der sie si bewegen, - zu einer Gefahr für die öffentlihe Sicherheit und Gesundheit aeworden.… Dagegen müssen wir einschreiten, selbst gegen Krieasbeshädigte. Von den Bahrenfelder Freiwilligen hieß es dagegen, feiner von dieser, Noske-Garde kommt lebendig wieder heraus! Gegen so!che Niederttähtigkeiten muß selbstverständlich eingescritten werden. (Erneuter roßer Lärm bei den Unabhängigen Sozial- demotkraten, ein Teil der Mehrheitsfraktion begibt si zu deren Bänken und redet ihnen zu, Ruhe zu halten.) Auch die Zustände im Baltikum sind aewiß nicht erfreulih. Aber da wir die Truppe nit aus dem Lande ernähren tönen, müssen wir Proviantzüge dorthin geleiten lassen. Die Werbung ist verboten; aber wieviel ist in den leßten Monaten in Deutschland verboten und doch nicht befolgt worden. Für die Truppe i} es kein Vergnügen, mit den Unabhängigen zu- sammenzukommen. In ‘mehr als einem Fall ist solch unalüdlicher Teufel erstodén worden. Was haben Sie, z. B. Barth, diesen Leuts- den nidt olles versprochen, aber die damaligen Verhandlungen mit ibm - sind der “glänzende Beweis dafür, daß auch Sie, wenn Sie eines Tages regieren wollen, und die Rechte wird Jhnen das Leben nit leiter machen als uns, cu Leute haben müssen, die ein Ge- wehr tragen. (Bewegung.) Nach meinon Erfahrungen bleibe ih dabei, eine Truppe dârf nicht ein politischer Diskutierklub werden, nit einmal eine Truppe, die Haase anstellen würde, wenn er mich eines Tages gestürzt hat. (Große Heiterkeit.) Selbst Haase würde an older Truppe keine Freude haben. Mit der Diskutierfreiheit wi? würde diess Machtinstrument in vier Wochen oussehen! ih meiß, welch Uebel eine politische Truppe ist, deswegen wehre ich mich dagegen. Eine Riesenmenge Politik steckt in der Truppe, das ift bedauerlid, aber-14 fann von Offizieren, die in monarchischen Auf- fassungen grau geworden sind, nit erwarten, daß sie in 24 Stunden umslernen, Mix it es lieber, wenn sie mir saoen: wir denken monardbiscb, aber wir wollen - loyal auch jeßt unsere Pflicht als Soldaten tun: kann ih das ablehnen? Dabei habe ich mit manchem Offizier, der si nicht balten konnte, geredet, wie es sich gehört und nit wen'ge sind. geaangen. ‘Eigenwilligkeiten, solange 1ch WeHr- minister bin, lasse 1ch mir unter keinen Umständen gefallen. - Für die Ordnung, die wir in Zukunft brauchen, müssen wir Geduld mit- bringen, ebenso wie wir warten müssen, daß der deutsche Arbeiter wieder zu vem Fleiß und der Tüchtiakeit zurückehrt, die früher sein bester Rubm waren. Getreu dem Friedensvertrag werden wir die Truppen reduzieren; ohne Neibunaen geht das aber nicht ab. Die Truvpe, die im November wie \prödes Glas zersprang, aewinnt den nötiacn Zufammeuhalt nicht gleih wieder, aber allmählich wird fie unter guter Leitung das Maß von Ruhe, Ördnung und Sicerheit uns verbürgen, ohne das wir nit leben können. (Lebhafter Beifall.)

Um 124 Uhr wird die Beratung auf 4 Uhr vcrtagt.

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Nachmittags sißung.

Am Raegierungstische: ‘Müller, Naumann, Noske, Erz- berger, Dr. David.

Vizepräsident Dietrich eröffnet die Sißung um 4 Uhr 5 Minuten.

Abg. Eisenberger (Bayer. Bauernbund): Meine Herren Damen sind noch nit da. (Hiiterkeit.) Sie werden nicht erwarten, daß ih vor einem so schwah beseÿten Hause cine hochpolitishe Rede halte. Das Wort des Ministerpräsidenten von der Lehrzeit bat sowobl dea: Abg. voa Graefe als auch dem Abg. Haase Anlaß zu allerlei Deutungen gegeben. Ich mit meinem be- \{räukten Bauvernrerstande habe jeine Worte so aufgefaßt: es ist vidit leidt, an der Spiye der Regierung in einer folchen Zeit zu stehen, und ih meine, daß man sih das Regieren sowohl in München als auch in Ungarn ret leiht vorgestellt bat. Es ist gut, daß endlich Leute aus dem praktisWen Leben an die Regierung getommen sind. (Beifall.) Wenn im alten Obrigkeitsstaate nicht so vieles jaul gewesen wäre, dann bätte er nit so rasch zusammenbrehen fönnen. Zustimmung- links.) Aus der Nede des Abg. Graefe habe ih den acwesen find. (Zuruf links: {on vox 200.) Es schadet nidts, daß der KaiscSux Nedenschaft gezogen werden soll. Man hat ihn zwar Frieden8- kaiser aenannt, abèr man darf doch niht vergessen, daß er allerlei unfriedlihe Sprüte getan hat. (Lebh. Zustimmung links.) Nicht die Revolution ist s{chuld an dem Zusammenbruch unseres Heeres, sondern die Zermürbung, die durd_ die Ungerechtigkeiten zwischen dem gemeinen Mann und dem Offizier in das Heer getragen ist. (Lebh. Zustimmung.) Das Haben die Herren um den Herrn Kollegen von Graefe erst eingesehen, als die Kuß aus dem Stall war. (Heiterkeit u. Zustimmung.) Die Herren (zur Nechten) sollten die Crrungenschaften seit der Revolution nicht bestreiten. Es ift do eine Errungenschaft, daß die Herren wieder aus ihren Mauslöchern hervorkriehen können. . (Große Heiterkeit und Lebh. Beifall.) Sie beklagen fich über den Landarbeikerstreik. Jch bin Bauer, und zwar nur ein Éleiner. Bei uns haben wir den Landarbeiterstreik nicht ; denn wir arbeiten, wie die Arbeiter, essen mit ihnen und schlafen wie sie. Die Herren können fi eben noch nicht an die neue Zeit ge- wöhnen. Man muß den Arbeiter rnenschenwürdig behandeln. Herr Dinister Erzberger, gehen Ste mit den Steuern und der Monopolifierung nit so weit, daß Sie den Gliedstaaten gleichsam das He:nd ausziehen ; sorgea Sie dafür, daß unsere Bayern nit wild werden. (Große Heiterkeit.) An dem Schulkompromiß finden“ wir nihhts Unrechtes. Da auv das Zent'um nichts darin findet, kann man ihn wohl mit seinem Gewissen vereinbaren. (Hetterkeit.) Herrn Haase bemerke ih, daß man beim Schimpfen über den Kapitalismus nicht alles über einen Kamm heren soll; man muß. unter\cheiden zwishen dem Wucher- fapitalismus und dem Unternehmerktapitalismus. Dhne den leßteren fommt man nit aus. (Zustimmung.) Das deutsche Vo!k ist gegenwärtig krank. Aber. ter Sozialiömus darf nicht als Allheil- mittel verwandt werden, wie früher das Aspirin beim Militär, (Heiterkeit.) Wir find arm geworden, aber durch Fleiß und Arbeit Tonnen wir wieder hoh kommen. Wenn uns die Herren von der äußer sten Linken aber auch noch die Arbeit nehmen, dann ist der Zusammén- bruch tatiäd;lih fertig. (Lébhafte Zustimmung ) Die echte betreibt die Neaktion. Mit dieser geht es einem wie mit der Viper; hat man diejer den Kopf abgeschlagen, dann ist der Schwanz noch immer lebendig. (Stürmi)che Heiterkeit.) Die Nechte verzichte auf ihre Macht@olitië, die Linke auf ihre Zusammenarbeit auf dem Boden des gesunden Menschenverstandés ermöglichen lassen. Gott verläßt den DeutsGen nicht. Wenn wir p zusammenarbeiten, dann kommen wir auch wieder vorwärts.

(Lebhaster Beifall.)

Abg. Langw os (D. Hann.): Als Angehöriger der deutsch- hannoverschen Partei und als varlamentarischer Neuling und Säug- linz muß t{\agén "Was hat es eigeatlih für Zweck. wenn wtr uns biex über die Schuld am Kriege herumstreiten. Wir sißen in der Tinte drin und statt uns darüber streiten, wer {Guld daran ift, follten wir unser Augenmerk darauf richten, wie wir wieder heraus- fommen. Wir haben gegen die Unterzeilhnung des Friedenévertrages

estimmt. Nicht, wie der Abg. Brauns gesagt hat, im Affekt, sonden weil wir. in diesem Vertrag ‘ie Wurzeln sehen, aus denen neue Triebe hervorwahsen müssen. Mit dem Standpunkt der Madt-, Vor- und Rechktpolilik muß endgültig gebrochen werden. Mit unseren Nachbarn, insbesondere mit Polen, müssen wir versuchen, in friedlih- Verhäl: nisse zu kommen. Und dazu müssen wir uns vor allen Dingen freimachen von den leßten Cierstaken der hofaiistischen Politik. Jn der inneren Politik hat unsere Regierung einen ungeheuer \{chweren Standpunkt. Um die Schwierigkeiten zu überwinden, muß sie vor allem bestrebt sein, Zufrievenheit zu schaffen. Sie möge daher ihre Fürsorge zuwenden unserem Handwerk und unserm Gewerbe, den Angestellten und den Beamten, den kleinen Nentnern, die dur die neuen Steuerpläne in ihrer Existenz bedroht sind. Die Regierung hat cs nötig, sih Freunde zu erwerben. Dazu bietet sich ihr vor allen Dingen cu in mei em Heimailande Hannover Gelegendteit. Wir kämpfen für ein selbstäudiges Hannover. (Zuruf.) Nicht für ein Königreih Hannover, denn wir find verständig genug, um zu wissen, daß in einer deutshen Republik Fein Königreih Hannover möglih ist. Aber ein selbständiges Hannover ist mögli. Wir sind zwar nur eine kleine, aber um fo fester geshlossene Partei, die zum großen Teile aus Fanatikern besteht, die be- reit sind, wenn es sein muß, für ihre Anfihten den Kopf auf den Blo zu legen. Wenn es dem mächtigen Preußen nicht geru ist, uns mürbe zu machen, so- wird es auch der Deutschen Republik nit gelingen. Jch appeliere . an Jhr Gerechligkeitsgefühl: Unter- stüßen Sie uns. Wir wollen ja nihchts weiter als mith:lfen, um Deutschland wieder zu Macht und zu Ansehen zu bringen.

Abg. Wels (Soz.): Die gestrigen Enthüllungen des MNeichs- finanzministers Erzberger haben im ganzen Reiche cinen gewaltigen Eindruck gemacht, und man kann wohl sagen, daß die Deffenllichkeit ihr Urteil über die Alldeutschen gefällt hat, Wir freuen uns, daß durch diese Enthüllungen- die Poutik sich als die richtige herausgestellt hat, die wir während des ganzen Krieges vertreten haben. (Sehr richtig ! bet den Soz.) Unsere Politik ist es geweien, die zur Bildung des Mehr- heitsbloÆes im Reichstage und \{chließlich zu der Friedcnsresolution getührt hat, von der feststeht, daß sie es war, die das english-fran- zösische Friedensangebot dur den päpstlichen Stuhl zur Folge gehabt hat. Eine unglückselige Negierung hat die Brücke, die über das Blutmeer hinwegführen konnte, in Stüde geschlagen. (Sehr richtig ! bet den Soz) In dem Siebenmänne!kollegium, das die an den Papst redigiert. hat, haben meine Parteifreunde aufs stärkste darauf gedrungen, daß wir e'nen b-stimmten Ver- ziht auf Belgien aus]pre#en sollten. Der damalige Staats- fekretäc erwiderte damals meinem Parteifreunde Ebert, daß er voll- ständig seinen Standpunkt teile, er bitte ader das Kollegium, im Augenblick davon Abstand zu nehmen, da eine anderè Sache nebenher Taufe: deren Erfolg dur eine vorweggenommene Ciklärung geschädigt werden könnte. Diese andere Sache war die zweite, der Veffentlich- keit nicht befan»t gewordene Anfrage des Heiligen Stuhls. Und Stiaatsjetretär Kühlmann fügt: später noch hinzu: Verlassen Sie sich darauf, in vier Wochea sien wr hier und reden über den Frieden. Unsere verantwortlichen Stellen haben jede Antwo1t auf die Anfrage des Papstes abgelehnt, damit war jede Verständigungsmöglichkeit füv immer vershüttet, und zwar niht dur unsere Gegner, sondern. dur die Männer, die im Namen des Kaisers die Negierung führten, damit ist das Urteil über das Kaiserreich ausgesprochen. Nicht unsere Politik war falsch, sondern die Männner waren fal1ch, die öffentlich ja und im geheimen nein jagten. (Sehr war! u. lebh. Zustimmung b. d. Soz.) Das Wort, das Heydebrand gesprochen haben foU : wir sind belogen und betrogen, wird jeßt zum Aufschrei eincs ganzes Volkes werden, es wird ih verdiczten zu - einer furchtbaren Anklage, der fich niemand entziehen kann, der damals mitgelogen und mitbetrogen hat. Ge- wundert hat es mich, daß Herr Haase durch die gestrigen Ent-

indruck gewonnen: dic Junker bleiben das, was sie schon vor 20 Jahren

ewaltpolitik, dann muß sich eine"

Antwort

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hüllungen nit überrascht. gewesen ift, sondern daß ihm diese D; \{hon längst. bekannt giwesen sind. Dann muß: ieh aber a Dinge Herr Haa)e diese Kenntnis hatte, und er hai sie dem deut\die, Volke vorenthalten, dann hat er sich m:ts{uldig gemadt. Stk, wahr! und lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) De 4 wer die Wahrheit tennet und saget sie nicht, das- “ist fin wahr ein erbärmliher Wichk. (Bekffall bei ten Sozial demokraten.) Zur Zeit der Eingabe des Grafen Czern im April 1917 verlangten die Sozialdemokraten einen Friede ohne Ents{ädigungen und Annexionen, aber die Konservativen die heute untec der falshen deutsdnationalen Flagge segeln, braditey dagegen eine Interpellation ein. Schéidemann sagte damals, daß, Wein Deutschland einen folhen Frieden niht mache, die Revolution omme, Die deutsche Negierung beachtete die Gingave des Grafen Czernin über, haupt nicht. Auf mildere &rictensbedingungen tonnten wir nicht meh rechnen, nachdem die Unabhängigen A Batten: wir müssen unten zeichnen. Die Richtigkeit der Politik des jeyigen ÄAußenministcrs with am besten gekennzeichnet durch die Angriffe des Herrn von Graef Unsere L muß vor allem Vertiauen erwecken. Dazu gebt ferner, daß alle Unfähigen aus dem auswärtigen Dienst entfernt werden. Wir brauchen keine Gesandten mehr an den Höfen. Wi wollen die privilegierten Klassen aushalten, Die Zeit der Futte, krippen und Kastenkcippen muß ein für allemal vorbei sein, YAj Podbielski Postminister wurde, hieß es: ein rihtiggehender Gard leutnant kann jedes Amt übernehmen, zu dem er tommandigt wird. (Heiterleit.) Wer, wie Herr von Graefe, den Fritedeng vertrag nur benußt zur Hebe gegen einen mißliebigen Gegne darf keinen Eir fluß mehr in der auswärtigen Politik haben, (Sehr richtig! links.) Unseren Landsleuten im Nuslande uh in den abgetrennten Gebieten rufen wir zu: hütet euch vor de Wek vergistung und der shrankenlosen Begehrlichkeit der Alldeutschen die die ganze Welt gegen uns zusammengebracht haben. Wir Fämpfey gegen die nationalistischen Umtriebe dieser Partei. Das oberste Ge eh unserer auswärtigen Politik muß sein, ten Sck{uß der nationa| Minderheit sobald als möglich zur Weltsache zu machen. - Der Abz, Traub hat da3 Weltgewissen angerufen. Hat er nit sonst das Wet gewissen als Phrase mit Hohn und Spott abgetan ? Unsere Politik muj die Politik des Völl'erbundes fein, aber der in Paris zusammengebrade Völkerbund ist ein Völkerbund gegen die Völker, und namentlich gewis Völker. Der Sieg des Völkerbundes ist die Nieterlage der Ju perialisten und der Sieg der Pazifisien. Der Völkerbund ift di wahre, unblutige Weltrevolution. ir lehnen die scgenannte Koy tinentalpolitik ab. Der Begriff „Feind“ muß aus ter Welt ver {chwinden. Besonders mit unsern Nachbarn müssen wir in Friede leben. Wir wollen die Politik“ der Ehrlichkeit, der Demokrati der Versöhnung mit allen Kräften _ fördern. Also nit Nache, nit Beschimpfung, weder nah Osten noch na Westen lber die Nationalisten wollen nicht Versöhnung, fond Verhehzuny. Sie rufen: Der Feind ist England! Der wahre Völk bund bringt ‘erst den wahren Weltfrieden und mit allen Völkern gu) Beziehungen. Wir wollen niht nah dem Muster der kaiserlichen Poiit die äußere Politik nach der inneren orientieren. Clemenceäu vertr das franzöfisde Volk nicht, er kann in dessen Namen uns keine Kam) ansage ergehen lassen. Wir werden jedenfalls alles vermeiden, was wh eine Kampfansage aussieht. Eine vielangefoh:ene Bestimmung im Fri densvertrag deutet auf künftige Verständigung der Völfer hin, nämli die über den Wiederaufßau Belgiens und Frankreichs. Damit können wi den wakren Geist des deutschen Volkes zeigen und neues Vertraue schaffen. Die \{@limmste Zerstörung d-s Vertrauens hat die Groß industrie, vor allem Heir Hugenberg, auf dem Gewissen, indem sie di Sklaverei wieder einführte. Wie fie die belgische Industrie fast nichts erwerben, ist nichts gegen die s{ändliche Dummbeit, mit d sie die Arbeiter als secelenlo])e Maschinen behandelten und wie Vil abtransportierten. Die Dummheit dieses Verbrechens fällt auf uns ganzes Volk zurück. Wenn die Sklavenhäudler wenigstens nur gewuß hätten, daß menshliche Ware ihrea Wert nur behält, ivenn fi 0 Leben bleibt. Aber von 56 000 Arbeitern sind innerhalb zwei Monate 1500 umgekommen. Diese Sklaventrantporte erfolgt:n, wo das Neich su mit einem Frieders8angebot an die ganze Wclt wandte. Heute habenwird Weltherr schaft *der angcl\ächsischen Rasse. England herrscht übe alle Weltteile, aber vielleiht noch stärker ist Amerika, das die Ve mit Getreide und Rohstoffen versorgt. Alle Verbünteten der beid! find zerrüttet mit ‘cinziger Auênahme nur Japans. Der RKamh jegen den Kapitalismus muß künftig in England und Amerika durÿ gea werden, niht mit Maschinengewehren und Handgranalel! ondern dur die internationale Organisation der Handarbeitt! sobald die Gniwicklung dazu reif ist. Jn Deutschland kam es, d das Volk dur Hunger entnervt war, zur Nevolution. Jn Englai aber wird sich lediglih die Entwicklung dur Sozialisieru vollziehen. Cine Planwirtschaft, ähnlih wie bei uns, kündigt st| dori jeßt {hon an, friedlich und langsam. als Evolution, nit di mau als Revolution. Auch eine Räteregierung wäre abhäng von der Li:ferung von Rohmaterial und Lebenzmitteln und* ihre Eil ziehung dur England würde die Näterepublik über deù Hauft werfen. Jn vier Wecchen wären sie gestäupt und gehängt an d nä:\ten Laternenpfahl. Danken Sie der Neicsregierung und Notlt daß er Sie vor diesem \{chmählichen Swidcksal bewahrt. Das Jtal des Völkerbundes wird verwirklicht werden. Deutschlands Aufnahn wird diesen Völkerbund verbürge-, Deshalb findet die Reichsre(l! rung unsere Untnrstüßung. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Persönlich bemerkt Ubg. Lo eb e (Soz.): Nah den heutigen Q Flärungen Dr. Hugos und den Mitteilungen Groebers im Aus\l ist es nit rihtig, daß die anderen Parteien das Zustandekomnt der Stcuergeseße durch Obstruktion verhintern wollen. Ich neh daher meine Aeußerungen zurück und hoffe, daß die Beratungen o Anstand vor fih gegen werden. j

Abg. Haase (U. Soz.): Der Abg. Wels is meinen Au füßrungen von heute morgen offenbar niht genau gefolgt, so würde er wissen, daß ih nicht gesagt habe, daß ih b der Geheimnote Kenntnis gehabt habe. Ih habe vielmehr gesa mir sei bekannt, daß bereits im Frühjahr 1918 Erzberger volle Kennt von diesen Vorgängen gehabt habe und daß cer cinem Freunde 1 mir, der. ihm das vorgehalten habe, sein Erstaunen darüber autß drüdckt habe, daß noch andere Personen davon Kenntnis hatten. F selbst. haite im Frühjahr 1918 davon noch keine Kenntnis, andert! feits weiß Herr Wels ganz genau, daß ih nit einmal, \ondt wiederholt die Regierung angegriffen habe, weil sie, als sie d Frieden haben konnte, die Gelegenheit ausgeschlagen hat. Die N merkung, die der Abg. Wels im Ai schluß daran gegen mtht geri! hat, caratterisiert stch also als eine bewußte Jrreführung ? Hauses und eine bewußte Ehrabscneidung.

Abg. Wels (Soz.): Herr Haase sollte mi persönlich so kennen, daß er weiß, wie fern es mir licgt, andere „Jd söónlih zu verlepen. Wenn er aber behauptet, wir hit die Regierung in ihrer Kriegspolitik weiter unterstüßt, wohl wir wußten, daß fie die Gelegenheit zu. ind Frieden au8geschlagen habe, so ist das eine bewußte Unwahrl® Jch kann feststellen, daß auch Neichspräsident Ebert erst dus, geslrigen Mitteilungen Kenntnis von dem Friedensangebot des Vall erhalten hat.

Vizepräsitent Dietrich ruft dem Abg. Wels wegen des Jd drucks „bewußte Unwahrheit“ und, dém Abg. Haase wegen des W drucks „Ehrabschneiderei“ zur Ordnung.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Montag 2 Uhr (Fortsebung der 5 ratung und erste Beratung des Gesezentwurses über die rihtung eines. Staatsgerichtshofes). Schluß 7 Uhr.

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Parlamentarische Nachrichten,

! Ser versassunogébenden deulsGen Nalionalversammklüng isi folgender Entwurf eines Llo, be- treffend die Pensionierung von Reichsbe- amten infolge der Umgestaltung des Staats- wesens, nebst Begründung mit Zustimmung des Stagien- aus\chusses zur Beschlußfassung vergelegt:

' S. 1, ;

Reichksdeamte, die mit der Wahrnehmung politisckder Angelegen-

heiten beiraut find und bis zum 31. März 1920 infolge der Umgestaltung des Staatêwesens ihre Pensionierung nasucben, können in den Nuhe- stand verseßt merden, odne daß eingetretene Dienstunfähigkeit oder die Vollendung des fünfundseckgigsten Lebenszahrs Vorbedingung des An- spruck&s auf Pension ist. i Im übrigen bleiben die geseßliGen Vorschrificn über die Pensionie- rung unberührt. 4e / \ i ' j Das NeitEministerium bestimmt mit Zustimmung des Staaten- auéscusss, welde Beamte unter die Vorschrift des § 1 fallen, und er- läßt in Meer Weise die weiteren zur Ausführung dieses Gesebes er- forderlichen Anordnungen. j

En O : E Dieses Geseg triti mit dem Tage der Verkündung in Kraft, !

Begründung.

_Nach § 34 des Meicksbeamtengeseßes haben Beamte einen Anspruch auf Pension nux dann, wenn sie nach einer Dienstzeit von wcnigstens ebn Jabren zu der Erfüllung ihrer Amtspflichten dauernd E sind.

ur bei Beamten, die das fünfundsedgzigste Lebensjahr vollendet haben, ift abgeseh:n von den Sonderfällen der §8 35 und 36 a. a. O. eigetreiene Dienstunfähigteit nicht Vorbedingung des Anspruchs auf NRuhegehalt. Die völlige Umwälzung der Staatêegrundlagen, welche pie Mevolution herbeigeführi hat, rechtferüigt ‘es, hierzu eine Aenderung eintreten zu lassen. Es ijt ein Gebe der Billigkeit, denjenigen Be- amten, die fih mit der Neuordnung der Verhaltnisse nit abfinden und ein weiteres Verbleiben im Dionste mit ihrer politischen UÜeber- zeugung niht glauben vereinbaren zu. Tönnen, dew Gawissenskonflift zu ersparen, gleickmwohl im Dienste zu bleiben oder unter Verzicht auf bie erworbene Pensionsanwartschaft ihre Entlassung nachzusuchen. Nit urinder liegt es im en Interesse, daß die Verwaltung für den notwendigen Wiederaufbau des Staats- und Wirtsckaftslebens über arbeitssreudige und in die Anforderungen der neuen Zeit sich leiter einlcbende Kräfte verfügt, die den fich immer \ckchwieriger gestaltenden Aufgaben nit gleichgültig oder unwillig gegenüberstehen und damit notwendigerweise in hrem Eifer erlahmen und in ihrer Leistunge- fähigkeit nalajssen. |

Diesen Gesichtspunkten trägt der Entwurf grundsäßlich in ähnlicker Weise Rechnung, wie es dur den § 13 der Preußiscben Verordnung, betreffend die O Verseßung der unmittelbaren Staats- beamten in den Ruhestand, vom 26. Februar 1919 (Preuß, Geseßsamml, S .33) gesehen ist.

Im einzelnen wird folgendes bemcrkt: Bus 1. Die Vergünstigung "des (Entwurfs, der si als eine dur die Revolution bedingte Auenahmemaßrege! darstellt, hat zur Vorausseßung, daß die Pensionierung „infolge der Umgestaltung des Staaiswesens" nabgesuht wird. Es muß also ein ursächlicher Zu- sammenhang zwischen der Umwälzung und dem Pensionierungsantrag vorliegen. Ein solcher wird bei einer großen Anzahl von Beamten unter Berücssichtigung ihrer dienstlichen Tätigkeit und Stellung, wie ÿ. B. bei Unterbeamten, von vornherein ausgeschlossen sein. Das gleite wird in der Regcl für technisde Beamte, für die emer selbständigen (Enischeidungs- und Verfügungêbefugnis entbehrenden mittleren und Kanzleibeamte gelten. Der Entwurf it deéhalb auf Beamte beschränkt, die mit der Wahrnehmung Ppolitischer Angelegenheiten betraut \ind.

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„Als solche Beamte sind im Sinne dieses Entwurfs nicht nur die im d 2 des Meichsbeam!engeseßes aufgeführten und die ihnen glei-

gestellten (var, z. B. § 150 des G:richtsverfassungsgesekes, § 107 der Miülitärstrafgerihtsordnung) politishen Beamten im engeren Sinne, sondern alle mit der Wahrnehmung e Angelegenheiien übcr- haupt betrauten Beamten zu verstehen, on einer genaueren Fest- Laung des Begriffs im (Entwurf ist bei den Schwierigkeiten, die daraus bei der Vielgestaltigkeit des offentliken Lebens erwachsen, wie bei ähnlichen Bestimmungen des geltenden Rechts (vgl. § 61 des Bürger- lichen Geseßbuchs, S8 3, 4, 5 des Reichsvereinsgeseßes bom 19, April 1208) abgesehen worden, Im allgemeinen werden als politische An- gelegenheiten jold: anzusehen sein, die unmittelbar die Freistaaten, ihre Verfassung, geno oder Verwaltung, die staatsbürgerlichen Htehte der Volksgenossen und das Verhältnis des Neichs zu anderen Staaten betreffen. Die richterli@en Beamten sind hiernah von der Wirkung des Geseßes ausgesckossen, was dem unbedingt zu wahrenden unpolitischen Charakter des Ricterstandes und der sid daraus er- Ca Leh Unabsebbarkeit sziner Mitglieder enisprit. Dagegen findet der Gnwwurf an sich au auf sol&e Beamte Anwendung, die, ohne Reich8beamte im Sinne des § 1 des RNeichsbeamtengeseß:s zu sein, deren MNechte bei der Pensionierung genießen, wie 7 NMeichstags- veamten (S 156 a. a. D.,), die Kolonialbeamtien 1 des Kolonial- beamtengejeßes vom 8. Juni 1910, Reichs-Geseßbl, S. 881) und die eidsbantbeamien (Verordnung vom 4, November 1997, [Reichs- Geseßbl. S. 742). Der Enùvurf stellt das Ausscheiden aus dem Neichsdien\t in das Ermessen des cBanüen; die Pensionierung erfolgt deshalb nur auf setnen Antrag. Hatte der Beamte seine Verseßung in den Ruhestand bereits auf Grund der allgemeinen geseßliden Bestimmungen beantragt, 10 muß es bei ihrer Anwendung sein Bewenden behalten.

__ Die auf den 31. März 1920 abgest:llte Frist ist die gleiche wie im S 1 des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Grhöhung der Pensionen von Meichsbeamien, die das fünfundsecgigste Veb-nsjahr vollendet haben. Sie muß verhältnismäßig kurz bemessen werden, weil es sih nur um eine Uebergangsbestimmung unter Berücksichtigung der g2genwärtigen Zeitverhältnisse handelt und es notwendig ersckeint, den beabsichtigten Zweck tunlichst rasch zu erreicken. i / Gin R:chtsanspruh auf Ausjeteiden mit Ruhegehalt kmn den Beamlen \chon deshalb niht verliehen werden, weil ber Behörde die Möglichkeit gegeben sein muß, einer mißbräublihen Berufung auf di: gewährte Vergünstigung entgegenzutreten. Es muß auch Vorsorge geiroffen werden, daß ein Beamter h mihb eiwa den Folgen eines gegen ihn eingeleiteten |Straf= oder Disziplinarverfahrens dur einen Antraq auf Pensionierung entzieht,

Für die Zurruhefeßung nah Maßgabe des Entwurfs kommen im Allgeméinen nur Beamte mw Bctracht, denen an ih ein geschlicher Pensionsanspruch zustcht, ohne daß damit die gnadenweise Bewilligung pon Nubegzhältern (vgl. § 37 tes Reicbsbeamtengeseßes) s{lechthin auSgeslossen f:in foil, ‘Au im übrigen finden für die |Bewilligung, Berechnung, Zalilbarkeit, Kürzung, Einziehung, Wiedergewährung usw. der Pensionen die allgemeinen gesckliden Bestimmungen Anwendung. Der Betrag des 'Ruhegehalis richtet ih daher nah §8 41 bis 44 des NReichsbeamtengeseßes. Den auf Grund des vorliegenden Geseßentwurfs aussd;cidenden Beamten eine Pension in Höhe des geschlicken Warte- geldes zu gewäbren, erscheint, abgesehen vow der gebotenen Rücksicht- nahme auf die Finanzlage des Reichs, auh deshalb nicht gerechtfertigt, weil für die Bemessung des Wartegeldes die Erwägung maßgebend war, die Härte der oft gegen den Willen der betrcffenden Beamten er- riffenen Maßnahme durch die Belassung eines verhältnismäßig hohen Bezuas zu mildern. Hier dageaen handelt es sih um ein Ausscheiden auf Grund freier persönlicher Entschließung.

i Zug 2. Die bereits erwähnte Schwierigkeit einer genauen Fest- legung des Begriffs der politischen Beamten im Sinne des Entwurfs und die Unmoglichkcit, bei den zahlreicken und versckiedenartigen Be- amienlassen von vornherein diejenigen festzustellen, auf die der Ent- wurf an f anzuwenden wäre, erfordert die Bestimmung einer Stell- gu feiner praktiscken Handhabung. Gleichzeitig soll der § 2 den Erlaß on Ausführungsbestimmungen sichern.

2e]

Det verfafsunggebenden deutschen Nationalversammlung ist ferner folgendor Gntwursf eines Geseyes über die EntschädigungderinfolgederVerminderung der Wehrmachi aus dem Heere, der Marine und den Schußtruppen ausscheidenden Kapi- tulanten (Kapitulantenentschädigungsgese#) nebst Begründung mit Zustimmung des Staatenausschusses zur Beschlußfassung zugegangen: 8 1 Die Kapitulanten, die bis zu dem in dem Friedensvertrage mit den alliierien und assoziicrten Mächten b delebénen Abschlusse der Verminderung der Wehrmacht mit Nücksicht auf diese Werminderuag aus dem aktiven Dienste auésceiten müssen, merten nach den Vor- schriften dieses Gesctes enisdxwdigt. D Als Kapitulanten gelten die Unteroffiziere und: Geineinen, die eine nach den Venrwaltungsbestimmungen als Kapitulanten anerkannte Verpflichiung zur Ableistung ektiren Dienstes über die geseßliche Dienstzeiù hinaus übernommen baten und in Ableistung dieses Dienstes begriffen sind, Der Uebertritt solber Kapitulanten in die auf, Grund des Aufrufs der Meitsregierung (Armee-Verordnungsblatt 1913 S, 17) und der Anordnungen der obersten Militärverwaltungsde- hörden zum Grenzsœuy aufgestellten Freiwilligenverbände und in die nach, den Geseßen vom 6, Wlärz 1919 (Neiché-Gesebbl, S. 295) und vom 16, April 1919 (Reich8-Gesezbl, S. 431) gebildete vorlcufige Reichswehr und Meickêmarine gilt ‘als Foriezung des früheren Dienstverhältnisses. Ferner rechnen zu den Kapitulanten diz zur Klasse der Unter- offiziere gehörenden Gehaltéempfänger unter denselben Vozausseßungen. Den Kapitulanten im Sinne dieses Gesezes stehen die Feld- webelleutnants und die Heeresbeamten auf Widerruf, dia unmittel- bar aus den Kapitulanten hervorgegangen sind, sowie die Kapitulanten glei, die als Offiziere oder Deckoffiztere in den Beurlaubtenstand übergetreten Find. ú Die Kapitulanien erhalten bei der“ |Fnlassung, wenn sie zum Beamten würdig- erscheinen, eine einmalige Geldabfindung. Diese teträgi: bei vollendetem siebenten Dienstjabr 1000 1400 A

adbiten u neunten é 1800 A 2200 A6

zehnten - i ü s elften j 2600 A Auf die Berechnung ter aktiven Dienstzeit finden die Vorschriften der &W 5, 6, 55, 66 des Mannschaftsversorgungégesches vom 31, Mai 1905 (MeicE-Geseßbl, S. 593) Anwendung. 4 / Von der Vollendung des zwölften Dienstjahrs ab gelten für die Gewährung der einmaligen |Geldabfindung die Vorschriften des § 21 des Mann{chaftsversorgungsgeseßes mit der Maßgabe, daß ein An- spruch auf die Geldabfindung besteht. : Die im Abs. 1, 3 vorgeschenen Abfindungen können auch dann gewährt werden, wenn Würdigkeit zum Beamten nit besteht,

(1) 14 y [)

Dio Vorschriften des § 3 finden auf die im § 51 des Mann-

\haftsrersorgungégesches bezeidneten Personen Anwendang. 8 6, : i Die Kapitulanten erhalten ferner vom ersten Tage des auf die Entlassung folgenden Monats ab i: nach einer aktiven Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren auf die Dauer von zwei Jahren, nach einer kürzeren Dienstzeit auf die Dauer eines Jahres, wenn sie verheiratet sind, den Betrag von 209 Mark, sonst den Veirag von 200 Mark monatlich.

Die Beträge w:rden monailih- im voraus gezahlt.

Auf die Berechnung der aktiven Dienstzeit finden die Vor- chrifiew der §8 5, 8, 55, 66 des Mannschaftsversorgung8geseze3

nwendung.

Schlickt ein Kapitulant nab der Entlassung aus dem aktiven Dienste die Ehe, so bezieht er auf Antrag die für Verheiratete vor- gesehenen Beträge von dem Beginne des Monats ab, in dem die Verhbeiratung erfolgt.

Die Zeit, für die die Kapitulanten seit dem 9. November 1918, obne Dienst zu tun, Besoldungsgebtührnisse bezogen haben, wird auf die im Abs. 1 vorgesehene Zeit ven zwet Jahren oder einem Jahre angerechnet; dabei bleiben Ütlaubäzeiten! die in8gesamt die Dauer von sechs Wowten nit übersteigen, s Betracht.

Die Kagpitulanten erbalten N bei ihrer ŒEntlassung einen einmaligen Beirag von 300 Mark zur Beschaffung und Unterhaltung threr Bekleidung,

8 7

Gehaltempfangenden Kapitulanten kann auf Antrag für die Dauer des Bedürfnisses neben der im § 1 Abs. 3 des Mannschasts- versorgungêgeseßes vovrgeschenen Dienstzeitrente ein Zuschuß bis zur Erreichung der Vollrente gemäß § 10 Abs. 2 des Mannschastsver- sforgung8gisekes gewährt werden.

erlisckt:

1. mit dem Wiedereintritt in dem aktiven Militärdienst;

2. dur rechbtsfräftige Verurteilung zu Zuchthausstrafe wegen Hockverrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wegen Ver- rats militärischer Geheimnisse;

. wenn der Kapitulant die Annahme eines 1hm von der obersten Militärverwaltungsbehörde angetragenen Amtes in MNeichs- oder Staatsdienst, das seinen Fäh!gkeiten und bis- herigen Verbältnissen entspricht, ablehnt.

8 9, Das Recht auf den Bezug der im § 5 vorgesehenen Beträge ruht:

1. vorbebaltli® ter Bestimmungen des Friedensvertrags, \0- lange der Bezugsberehtigte micht Reichksangehöriger ist;

2. wenn gegen den Bezugsberechbigten wegen Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wogen Verrais militä- risder Gebeimnisse vor einem Zivilgerichte die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerihtliden Verfahren die Einleitung der Strafverfolqung angeordnet worden ist, \o- lange der Bezugsberechtigte ich im Ausland aufhält oder fein Aufenthalt unbekannt ist. Die cinbehaltenen Beträge werden ausgezahlt, wenn der Bezugsberechtigie rechiskräftig freigesprocen oder zu geringerer als Zuchthausstrafe ver- urteit worden ist, oder wenn dem strafgeri(ülihen Ver- fahren wcaen unzureihender Verdähtsgründe oder wegen mangelnder Strafbarkeit keine weitere Folge gegeben wird; und neden dem Bezug einer im Zivildienst erdienten Pension, und neben dem Bezug einer im Zivildeinst erdienten Pension, soweit das Zivildiensteinkommen oder Zivilpenfion und die im § 5 vorgesehenen Beträge zusammen bei Verheirateten den Betrag von 300 Mark, boi Unverheirateten den Be- trag von 200 Mark monailich übersteigen.

Für den Bogriff Zivildienst gelien die Vorschriften des § 36 Abs, 2 des Mannschaftsversorgung8geseßes.

& 10. |

Treffen. die tm § 5 vorgesehenen Beträge mit militärishen Ver- sorgunasgebührnissen zusammen, so werden nur die Bezüge gezahlt, deren Betrag höher ist. i

Zu den militärishen Versgrguna8acbührnissen im Sinne des Abl, 1 gehören nicht die laufende Geldentsck&ädiauna oemöß § 19 Abs. 1 des Mannschaftéversoraungsgeseßes und die Zivilversorcungs- ents{ädigungen gemäß § 19 Akf, 2 und § 20 des Mannschaftsver- sorgungsgesebes, '

Das Necht auf den Bezug der im S 5 vorgesehenen Beträge

_ Ir S tr r

Triti pas Silöschen oder des Ruben tes Necbtes auf ten Bezug der m F 5 porgesebæueis Boträge gemaß & 8 bis 10 im Laufe eines Monaté ein, so wid dis Zahlung mrt dem Ente tes Monats ringe- Itellt, tritt es am ersten Tage eines tonats ein, so hôrt die Zablung mit dem Beginne des Monats auf. i

‘Das Ruhen bcs Rechtes auf den Bezug der inr § d-pergesehenen Beträge eemäß § 9 Nr. 3 beginnt mit dem- Ablauf tvon secks Moncten vom ersten ‘Tage des Monats der Anstellung oder Besckäftigung an gerechnet,

Lebt das Necbt auf den Bezug ter im § 5 vorgeschenen Beträgt nach den §8 9, 10 wieder auf, so bett dic Zahlung mit dem Besiune des Monats ‘an. é j

8 12; ___ Kapitulantien, die wegen Auëzeicknung vor tem Feinde zum aktiven —Mizier cer attiven Deloffizier bcfördert worden sind, werden bei ver ufolge der Verminderung der Wehrmackt eingetretenen Entlassung nack. den Vorschriften-dieses Geseßes so abgefunden, als wären iz Kapi- tulanten geblieben, toenn ihnen nickt nad“ dem Dffizierentschädigungse gtieße béhere Beträge zustehen ? L i

& 15

Stb ein Kapitulant oder eine der tim S 12 bezeidneten Per* sonen während des Bezugs der im § 5 vorgeszhenen Beträge, \o er» g s a L L! È o c r , rér E N

valten die Witwe oder W--: cder legitimierten Abkömmlinge

für die auf den Sterbemoelgerden drei Monate noch die Beträge, die dem Verstorbenen gemaß 9 zugestanden bätten. Die Vorschriften des § 39 Abs, 2, 3 des Mannschaftëversorgunasgc\cbes, finden ent- sprechende Anwendung. / - /

/ Diese Beträce gelten als Gnadengebührnisse im - Sinne des Militärhinterblicbenengesches vom 17, Mai 1997 (Reichs-Gesehbl, S, 214).

8 4

___ Die Feststellung und ‘Anweisung der Gebührnisse aus diesem Ge- seh erfolgt irn Verwaltuncéverfahren nad den von der cbersten Militär=- verroaltungsbehörde zu erlassenden Besrimungen.

Für das ' Spruverfahren gilt Artikel T! der Verordnung ter a (erung vom 1. Februar 1919 (Retcks4B8eseßbl. |S. 149) ent-

TEGYEND, : :

__ Die Regelung erfolgt durck die mit der Regelung ter Versorgungs= gebhrnsse der Mannschaften beauftragten Behörden. Die ndlkerêmn Bestimmungen erläßt ldie Reichsregierung mrt Zustimmung des Staatenaus]cck{usses,

S 15,

Die Personen, die unter dieses Gesetz fallen, können das Miet- verbälinis in Ansehung der Räume, die fie für fic det ihre Familie an dem bisherigen Garnison- oder Wohnort gemietiet haben, mit Rück- siht auf ihre Entlassung zum 'Zwecke der Aenderung des: |Wobnorts unter Einhaltung der gejeblichen Frist kündigen; die Kündigung kann nur zu dem ersten Ternin erfolgen, für den sie zulässig ist, Abweiéuta Vereinbarungen stehen dex Geltendmacbung dieses Kündigungsreckts mckcht entgegen.

S 16:

Diescs Geseß tritt mit dem 1, August 1919 in Kraft.

__ Kapitulanten, die in der Zeit vom 9, November 1918 bis zum 31. Juli 1919 aus dem aktiven Dienste ausgeschieden sind, können auf Antrag nach den Vorschriften dieses Geseßes entsbädigt werden. In diesen Fällen beginnt die Zahlung der im § 4 vorgefehenen Beträge mit dem 1. August 1919.

_Ucber die gemäß Abs. 2 gestellten Anträge entscheidet die oberste Militärvenvaltungêbebötde. j

_ Den in F 3 Abs. 1 bezeichneten Kapitulanten, die bereits den ZiviTversorgungsscein erhalten baben, Tann die in dieser [Vorschrift vorgesehzne einmalige GBeldabfindung nur gewährt wertea, wenn sie auf den Zivilversorgungsschein verzichten. j

Begründung.

Allgemein.

Dahlreie Kapitulanten, die das 12. Dienstsahr nob nt vollendet haben, \ind infolge der Verminderung der Wehrmacbt zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Dienste genötigt. |Sie ver- lieren hierturch die Aussicht, dur zwölfjährige Dienstzeit die Dienst- prämie und ben ZivilversorgungEscein nach §15 des Mannschafts- versorgungegeseßes cer die entspreœenden Geldentickähdigungen (§8 19 bis 21 des Mannsd-cfisversorgungsgeseßes) zu: erwerben. Aber auch die Kapitubanten von mirdestens zwolfjähriger Dienstzeit erleiden Nackteile, weil se nicht mehr. wie bitber bis zur Erlangung einer bürgerlihen Lebenéstellung îm aktiven ‘Dienste verbleiben Tonnen. ‘Das Kapitulatientverbältnis t etn offentlid-rebilihes Vera tragéverhältnis besonderer Art. Es begründet für die Kapitulanten Dienstpflichten, für das Reich die Verpflichtung, für die Kapitubanten ¿zu sorgen. Nactdem die Kapitulanten sih* der neuen Regierung zur Berfaigung gestellt und so dem Vaterland einen großen Dienst ermtesen haben, ist es unerläßlich, ihnen im_Falle des erzivungenen Aussceidens f dem aktiven“ Dienste eine bejondere Jürforge zuteil werden gzu assen.

Zu den cinzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken:

Bu § 2. Die Unteroffiziere und Mannschaften, die bei Freî- willigenverbänden und militärishen |Sicherhcitöwehren |usw. fcawvie bei der vorläufigen Reitêéwehr und vorläufigen Reichsmarine über dis gesetzliche Dienstzeit hinaus kurzfristige Verträge abgeschlossen haben, indi nat den für die |Fapitulanten geltenden Bestimmungen nicht KaÞi« rulanten. Um einer irrtümlichen Ausdehnung des Kapitulantenbe« griffs vorzubeugen, ist auf die für Kapitulation maßgebenden waltungäbestimmungen ausdrüdlich Bezug gencmimen worden.

C E fai ante C bora S us U 11 Cts O

Feldwebelleutnants, Heeresbeamte auf Widerruf sowie: Offiziere und "Dekoffiziere des Beurlaubtenstandes fallen nicht unter (das Dffi- zierentshädgungsgesez. Sie sollen daber, soweit fie unmittelbar aus den Kapitulcänten hervorgegangen sind, im Sinne dicses (Entwurfs den Kapitulanten gleigestellt werden, damit. ihnen nit aus der tbnen zuteil gewordenen "Auszeichnung ein Nachteill erwächst.

Zu § 3, Kapitulanten zwischen dem vollendeten siebenten und vollendeten elften Dienstjahr, mitbin solbe, die vor dem Kriege fapitu- liert, aber noch feine Amvartschaft auf die Dienstprämie und ‘den Zivilversorgungs\Tein nah § 15 des Mannschaftäversorgungsgeseßes sowie bie an seiner Stelle vorgesehenen Geldentsckädigungen baben, olen als Ersaß hierfür eine nah der Länge der Dienstzeit verschieden bemessene einmalige Geldabfindung erbalten.

Mürdiakeit zum Beamten soll Vorbcdingung für den Anfpruh auf diese Abfindung sein, weil diese Vorausseßung auch für die Ge- währung der einmaligen Geldabfintung nah §-21 des Mannschafts- verforgungEgeseßes an die Kapitalanien von mindestens zwölfjähriger Dienstzeit gilt. Liegt Würdigkeit zum Beamten nit vor, so soll aber für die wegem der Verminderung der Wehrmack ausscheidenden Kapitau- lanten aus Billigkeitégründen die einmalige Abfindung nah dem Er- messen der obersten Militärverwaltungsbehöulde gewährt werden können. Da auf die Abfindungen na § 3 Abs. 1 ein Anspruch besteht, mußte zur Vermeidung einer rechtliden SWlehterstellung der Kapitulanten mit ciner Dienitzeït von mindestens zwölf Jahren in \Atweichung von dem geltenden Recte, na dem die einmalige Geltabfintung nur ge- währt werden kann, auf fie ein Anspruch gegeben tverden.

Eine: Hinzurebnung von Kriegêjahren und eine Doppelre{nung von Dienstzeit 6 des Mannschaftsversorgungsgeseßes) kann bei der Beredbnung der Höbe der einmaligen Geldabfindung ebensowenig tn Betracd:t kommen, wie sie bei der Berechnung |der Dienstzeit für den Anspruch auf den Ziv!lversorgungsschein nah § 15 des [Mannschafts- versorgung8gesebes Für die Kapitulanten mit einer Dienstzeit von mina destens zwölf Jahren zugelassen ift.

Du § 4. Die einmaligen Geldabftndungen mußten aub den inf 8 51 des MannsLaftsversorgungEaeßes bezeihneten Personen zuguts kommen, weil fie nah tem Mannschäft8versorgungegeseße den Kapitu- Pans hinsichtili des Anspruchs (auf den Zivilversorgungsscein gleichs

ehen.

Zu § 5. Die monatlich zahlbaren Beträge sollen dazu diener den Kapitulanten die Bestreitung des Lebensunterhalts in der Zeit zu