Bekanntmachung.
Der Beamtenverein von Uetersen hat beantragt, den zwischen ijm und dem Arbeitgeberverband vecn Uetersen am 19. ‘Juni 1919 abgeschlossenen Taärif- vertrag zur Regelung der Gehalis- und Anstellungs- bedingungen der Privatangestellien gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl.“S. 1456) für den Stadibezirk Uetersen für allgemein verbindlich zu erklären.
__ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 969 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schli e.
Bekanntmachung.
Die wirtshaflihe Vereinigung kaufmännischer und technis{cher Privatangestellter und Beamten für Stadt und Kreis Wezlar hat beantragt. den zwischen ihr selbst und der Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände und der Privatangestellten in Stadt und Kreis Limburg a. d. Lahn sowie den Firmen Arthur Pfeiffer in Wezlar, Buderussche Eisenwerke in Weßh- lar, der Mitteldeutschen Gerberei- und Riemenfabrik- Aktiengesellshaft in Weßlar und August Herwig Söhne in Dillenburg am 24 Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertroaq zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- beding: ngen der Tech1uiker, Werkmeister und Steiger und der kaufmänu)chen Ange)tellten mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten in offenea Ladengeschäften gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt- und Landkreise Wetzlar und Linm- burg (Lahn) für allgemein verbindlich zu- erklären.
Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 10. August 1919 e werden und find unter Nr. I. B. R. 1037 E Neich8arbeitsminislerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1919.
Der Reichgarbeitsminisier. Schlie.
—
Bekanntmachung.
Der Vorsißende des Demobilmachungsaus- \husses in Kolberg hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband in Kolberg, dem Land- arbeiterverband in Kolberg, bem Beruf8verein lan d- und forstwirtschaftliher Arbeiter in Pommern, dem Kreisbauern- und Landarbeiterrat, dem Pom- merschen Landbund und dem Arbeiterrat Kolberg am 30. Mai 1919 abges{!ossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in ‘der Land- wirtschaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Pair g aa An S. 1456) für das Gebiet des Kreises Kolberg-
örlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einroendungen gegen dieses Anirag können bis zum 10. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1241 an das Neichsarbeit2ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu kiten.
Berlin, den 23. Juli 1919.
Der Reichs8arbeitsminister. Schlie.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Än- gestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen, und die Arbeitgebervereinigung der Judustrie und des Han- dels von Rochliß haben beaniraat, den zwischen ihnen am 20. Juni 1919 abaesclossenen Tarifvertrag zur Regelung der Geßalts- und Anstellungsbedingungen der kausmärnishen Angestellten in Handel und Industrie gemäß § 2 der Verord- nung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für die Stadt Rochliß sür allgeznein perbindlih zu - erklären.
Einwendungen f'‘1n diejen Antrag fkêunen bis zum 20 August 1919 o hoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 837 a 2 Reichsarveiusministeriuum, Berlin, Luisenstraße 33, zu
en.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichgarbeit3minister. Schlie.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband Arnstadt und der Ge- werkshaftebund fkaufmärnisher Angestelltenver- bände, OrtSsausshuß Arnstadt, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Landesausshuß Thüringen des Gewerkschaftsbundes kaufmännischer Angestellten- verbände, Sig Erfurt, om 20. Juni 1919 vereinbarten Tarifvertrag zur Negelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 für den Stadtbezirk Arnstadt sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen [gegen diesen Antrag können bis zum 15. Angust 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 845 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen-
straße 33, zu richten. Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reich3arbeitsminister. S chlicke.
Bélanntmä chUUÚiga.
Der Verband der Metallindustriellen Mittel- badens in Karlsruhbe, der christliche Metallarbeiter- verband, Bezirk Baden, der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter H.-D. Badens und der Deutsche Metall- arbeiterverband, Bezirksleitung IX. Bezirk inStutt- gart, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S, 1456)
\
für die Orte Karlsruhe, Durlech, Ettlingen, Rastatt, Gaggenau, Bruchsal und das zwischen diesen O1ten gelegene Gebiet für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 911.an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister Shlidcke.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ans gestellten-Verbände, Ortsausshuß Hanau, hat be- antragt, den zwischen ihm und 102 Hanauischen Fabrik- und Großhandelsfirmen abgeschlossenen, am 1. März 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Neagelung der Ge- halts- und Anstellungs8bedingungen der kaufmännischen An- gestellten in Großhandel und Industrie gemäß § 2 der Ver- rdnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) flir das Gebiet des Stadt- unv Landkreises Hanau für all gemein verbindlich zu erkiären. j :
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 1280 an das Neichzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlie.
Bekanntmachung :
Gemäß Bes{luß des Kreisausschusses vom 18. Juli d. I. wird der Mexger Berthold Edelmuth von Großen-Linden wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleisch- waren zugelassen.
Gießen, den 19. Juli 1919.
He!)sises Kreitamt Gießen. J. V.: Wel cker.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisauss{usses vom 18. Juli 1919 wird der Meßger Karl Hoebbel von Lang-Göns wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleishwaren zu- gelassen.
Gießen, den 19. Jult 1919.
Hessisches Kreizamt Gießen. J. V.: Welker.
Bekanntmachung.
Der Metzger Anton Bopf von Lang-Göns ist durch Besch!uß des Kreisaus!husses vom 18. Juli 1919 als unzuverlässige Person vom Handel mit Fleisch und Fleishwaren audsgelchloslen.
Gießen, den 19. Juli 1919.
Hessisches Kreisanmt. J. V.: Welter.
om me
Bekanntmachung, i Gemäß Beschluß des Kreitauss{chusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger Ludwig Becker vion Ber8rod als unzuverlässige Pe jon vom Handel mit Fleisch und Fleishwaren auvgeschlossen. Gießen, defi 19. Juli 1919,
Hessishes Kieisamt Eicßen. J. V.: Welker.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 139 und 141 des Neichs-Gejeßzblatts enthalten:
Nummer 139 unter Nr. 6956 eine Anordrung, betressend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung aus)ändischer Wert- papiere, vom 24. Juli 1919, und unter Nr. 6957 eine Bekanntmachung, betreffend die in neutralen Häfen befindlichen, in deutschem Eigeniume stehenden Nothafen- ladungea deutscher Schiffe, vom 24. Juli 1919;
Nummer 141 unter
Nr. 6959 eine Bekanntmachuna, beireffend Aenderung der Vosischeckordnung vom 22. Mai 1914, vom 22. Juli 1919, und unter
Nr. 6960 eine Verordnung über Jnkrastsezung der Vor- schriften zur Durhsühzung des Kaliwirtschastsgeseßes, vom 25. Juli 1919.
Berlin, den 26. Juli 1919.
Posizeilungsg8amt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 142 des Neicbs-Geseßhlatts enthält unter
Nr. 6961 eine Anordnung, betreffend den Zuzug von 91t2- fremden Personen und von Flüchtlingen vom 23. Juli 1919, unter
Nr. 6962 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung
und Ergänzung der Eichordnung vom 24. Juli 1919 und unter |þ
Nr. 6963 eine Bekanntmachung über die Außeikraft- sezung der Bekanntmachung über Goldpreise vom 8. Februar 1917 (Neichs-Geseßbl. S. 117) vom 28. Juli 1919.
Berlin, den 28. Juli 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Finanzministerium,
Bei der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse ist der Bürohilfsarbeiler B e ck zum Buchhalter ernar.nt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberpräsident, Wirkliche Geheime Oberregierung8- rat Dr. Wuermeling in Münster, Wesßf., ist an Stelle des bisherigen Oberpräsidenten Dr. Karl Puinz von Ratibor und Corvey für die Dauer seines dortigen Hauptamles bis auf
weiteres zum Staatskommissar für die Landschaft der Provinz |
Westfalen ernannt worden,
Minisierium für Wissenschaft, Kunst ? und Volksbildung.
Der weltliche Stellvertreter des R des Evangeli- {hen Oberkirchenrats, Wirkliche Geheime Oberkonsistoriairat D. Moeller ist zum Präsidenten des Evangelischen Ober« kirchenrats ernannt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Adolf Weber in Breslau ist in gleicher Eigenschaft in die wir!schaft1s- und sozialwissen- \haftlihe Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. verseßt worden. :
Bekanntmachung.
Gemäß 88 4 ffff. der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchhte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307) hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf Grund der Veschlüsse der zuständigen Preiskommission für die Provinz Branbenburg und Berlin folgende Erzeugerhöchstpreise für Frühs»
emüse festgeseßt: Y se festgeses Preis je Pfund ( in Pfennigen : Erbsen ab 29. Juli 1919 20, Bohnen L ; 1) grüne Bohnen (Stangen-, Busch- bohnen) , 25 2) Wachs- und Perlbohnen . 3) Puff-(Sau-)Bohnen i 2 Note Möhren und Karotten aller Art einscließ- lich der fleinen runden Karotten ohne Kraut
Frühkoblrabi mit und ohne Laub 3 FrühweißTohl ab 8. Aug. 7 Pf.
: E Fräbwiringfot | geschlossene, gepußte N S e Frührotkohl 1 Frühzwiebeln (Steckzwiebeln) ohne Kraut ;
Soweit nihts anderes bestimmt ist, treten die Preise mit dem 1. August 1919 in Kraft. Der Verkauf aller Gemüse- arien darf nur nah Gewicht (nicht na Bund, Stü, Mandel, Schock) erfolgen. Der Verkauf von Möhren, Karotten und Zwiebeln mit Kraut ist unzulässig.
Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt- gegeben, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (KGBl. S. 8395) mit Gefängnis und mit Gelostraje bis zu /6. 200 090,— oder mit einer dieser Strafen bestrast wzrden.
Berlin, den 26. Juli 1919.
Der Vorsißende ; der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Verlin. J. A.: Eichmann.
Errichtungsurkunde.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Evangelischen Oberkirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgeseßt:
S
In der evangelischen Heilandskirhengemeinde zu Berlin, Diözese Berlin-Stadt 11, wird cine fün}te Pfarr- stelle errichtet. /
8 2. Diese Urkunde tritt am 1. Juli 1919 in Kraft. Verlin, den 3. Juli 1919. Berlin, den 8. Juli 1919. (L. S.) (L. S.) Evangelisches Konsistorium Der der Mark Brandenburg, Polizeipräsident.
Abteilung Berlin. Jn Vertretung: D. Steinhausen. Holle.
Bekanntmachung.
Dem Händler Georg Sverling, ‘geboren am 2. Juni 1868 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Dreikönigstraße 85, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Fultermitteln aller Art, ferner rohen Nalurerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 24. Jult 1919.
Der kommissarische Polizeipräsident: J. A.: Dr. Neuber.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Carl Scheidmann, Cöln-Deußgs, Siegburgerstraße 16, sowie dessen früh-rem Geschäftsführer Ernst Schwarzlose junr., Üdenbreth i, Eifel, wird auf Grund der Bundes-atsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln aller Art, namentlih auh die Führung von: Molkerei- betrieben sowie jeglihe Betätigung in diesem Geschäfts- zweige, untersagt. — Die Kosten diejer Veröffentlichung haben die Beteiligten zu tragen. j
Cöln, den 8. Juli 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. B illstein.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntm-chung zur Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) haben wir der Pensionsinhaberin Margarete Stiehler in Görliß, Berlinerstr. 63, die Verabfolgung von Speisen jeder Art mit Ausnahme des A A S vom heutigen Taae ab untersagt. — Die baren Auslagen, ins- e die Gebühren füc die Bekanntmachung, fallen der Betroffenen zur Last.
Görlitz, den 24. Juli 1919.
Die Polizeiverwaltung.- J. V.: Viebeg. termm
BekanntmaMhung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919
(NGBl. S. 603) haben wir dem Fleischermeister G ustav Ninke
in Görliß, Löbauerstraße 16, und dem Fleischermeister Paul Feustel in Görliß, Langenstraße 22, den Handel mit Fleilch- und Wurstwaren vom heutigen Tage ab untersagt und die Schließung des Gewerbebetriebs ange- ordnet. — Die baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die Bekannlmachung, fallen den Betroffenen zur Last.
Eörlitz, den 24. Juli 1919, Dié Polizeiverwaltung. J. V.: Viebeag.
feme am ry
s Bekanntmachung.
Dem Borkosthändler Hermann Lienig in Goldberg ist
der Handel mit Karto ; Sud g if
weiteres untersagt N Le ln wegen Unzuverlässigkeit bis auf Goldberg i. Schi, den 17 Suli 1919.
Der Landrat. Graf Not hkir
— 1
i Bekanntmachung. :
Dem Fleischermeister Emil Grothe in Nied krä
ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Sccibalings unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Neichsgeseßblalt Seite 603 ff.) der Handel mit sämtlihem Vieh sowie Fleish- und Wurstwaren, wie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, mit sofortiger Wirkung untersagt werden. /
Königsberg Nîn., den 22. Fuli 1919.
Der Landrat. v. Keudell.
i Beklanntmaqhuig.
Der Logierhauébesißerin Thomas in Bad Flinsberq ift auf Grund des S 1 ter Bundesratsv rocdnung dür Ferubattung, Mis zuverlässigge Personon vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu ergangenen Ausführungsb. stüunmungen des Reichskanzlers vom 23. September 1915 der Logierhausbetrieb in dem
jtogierbause „Fortuna“ zu Bad Flinéberg wegen Unzu-
verlässigkeit untersagt worden. Löwenberg i. Schl., den 23. Juli 1919. Der Landrat. v. S{hroetter.
brm ————
S M Bekanntmachung.
Vem VMeBgermeister Carl Kellner in Lüdinghaus
is auf Grund der Bundesëratéverordnung vom 23. Sepleniber 1915 (RGBIl. S. 603) und der hi-rzu ergargenen Ausführungsanweisung n E A S e andel mit Lebensmitteln jegit ber Art, tn8befondere mit Fleischwaren, weg älsig- let untersagt worden. [8 N
Lüdingkausen, den 22. Juli 1919.
Der Landrat. Graf von Westphalen.
Befkanntmac{ung.
Auf Grund der Bekanuimacung zur Fernhaltung unzub [ässfi Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGB. Ss habe ich dem Metzger Otto Wirths in Niederschelden durh Verfügung vom 9. Juli 1919- den Weiterbetrieb der E und den h Vieh, Fleisch und
ei aren wegen Unzuverlässigkeit i 1 i bele untersagt. : E A
Siegen, den 23. Fult 1919,
Der Landrat. J. V.: Ehrensberger. __Nicßtamfliches. Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Staatenaus\chusses für Handel und Verkebr, die vereuitaten Nusschüsse tür Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Juslizwesen sowie die ver- einigten Auesch}e für Handel und Verkehr und für Justiz- wesen hielten heute Sißzungen.
E |
Unter dem Votsiz des Ministerpräsidenten, in Gegenwart des Ministers des Neußern und des Reichsarbeitsministers ind von Vertretern des Reichswirtschaftsministeriuums- und des eichsfinanzministeriums hat vorgestern, wie „Wolffs Tele- zraphenbüro“ meldet, in Weimar eine Besprechung statt- gesunden über die in Versailles ‘fortgeseßten Ver- handlungen betreffs Ausführung des Friedensver'- lrages und Da Bi über den Wiederaufbau Nord- rankreichs. Der Führer der Friedensdelegation in Versailles, üreiherr von Lersnec, und die Geheimräte Schmitt und Lesuire, ble zur mündlichen Berichleistattung von Verjailles auf kurze eit nah Deutschland gekommen sind, erstatteten eingehenden Veriht über den Stand der Verhandlung.
Der belgishe Kriegsminister hat der deutschen Voffenstillstandskommission, dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ ¡ufolge mitteilen lassen, daß in Erwartung der Aufhebung der Wusur Anweisungen erteilt worden sind, damit die deutschen
iaotsangchörigen, deren Eigentum unter Zwangsver- valtung gestelli wurde, ermächtigt werden, mit ihren vangsverwaltern zu korrespondieren.
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ veröffentliht folgende tklärung des ‘Kriegsministeriums in der Frage des hießverbots in den Nevolutionstagen 1918:
h 1) Ein allgemeines Schieß, verbot ist in den Nevolutionstagen vember 1918 vom damaligen Kriegeminister weder für Berlin oh für das Reich ergangen, - vielmehr geht aus kriegsministeriellen ¿lassen der Monate Okiober und November 1918 hervor, daß der trlegêminister die Verwendung der Truppen bei Unterdrückung innerer U ruhen entspvrehend den bestehenden Vorschriften erwartete. enn al o bei einzelnen Generalfommandos tuch vor dem 9. No- ember Schießverbote erlassen worden sind, so können sie nur auf rund eigener Entschließung der verantwortlihen Stellen oder auf Uen Telegrammen oder Ferngesprächen beruhen. , 2) Das Schießverbot für Berlin am 9. November 1918 ist vom berkommando in den Marken aus eigener En1schließung erlassen | orden, ohne Einwirkung des Kriegsministers und ohne dessen an- trufene Entscheidung abzuwarten. , 3) Hinsichtlih Verwendung von Flugzeugen - ist cs ritig, ah 08 Schießen aus Flugzeugen durch den Generalleutnant Scheü prets bor Ausbruch der ersten Unruhen verboten worden ist, um cketweslungen und dadurch Gefäh rdung Unbeteiligter zu vermeiden. agegen hat Generalleuti ant Sheüch die Verwendung von Kraft- ‘agen mit Mä\cinenkanonen ausdrüdlih gestattet.
) Für die Verteidigung des Krieg: ministeriums selbt hat ter îmalige Kriegsminister am 9. November gegen 10 Uhr Vormittags ngeordnet, daß ohne seinen ausdrückiichen Befehl von der Besatzung s Kiiegsministeriums von ter Shußwaffe kin Gebrauch) gematt êrden solle. Generalleutnant Sheüh war der Ansicht, daß diese ¿dnung au gerechtfertigt mar, da er — im Kriegsrninisterium olt anwesend — von den Ereignisscn, Herannahen von Revolutio- üren, nit überra\cht werten konnte und somit imstande war, je nah der Lape den Befehl zum Schicßen zu geben oder leßteres zu tbieten. Als um 2 Uhr 30 Minulen Nachmittags aus einem *dbelbaufen einige Schüsse auf ein verrammeltes Portal des Kriegs- nister ums ahgegeben wurdeo, hat Generalleutnant Scheüh unter ecidJtigung der ganzen vage es für das Richlige gehalten, die
Prwi rung des Feuers zu verbieten.
Dem Reichsarbeitsministerium sind, wie „Wolffs - graphenbürs“ mitteilt, in leßter Zeit mehrfach Lbebea wegen zu langsamer Erledigung von Anträgen auf allge- meine Verbindlichkeit von Tarifverträgen zugegangen. Die Beschwerdeführer sind scheinbar vielfach der Ansicht, es handele _sih bei der Verbindlicherklärung nur um eine Formalität, die in wenigen Tagen erledigt werden könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Die Verbindlicherklörung von Tatifverträgen ist eine Moßregel von fo einschneidender rechiliher und wirtschaftliher Bedeutung, daß ihre unvor- sichtige Handhabung die bedenfklihsten Folgen zeitigen fönnte. Regelmäßig werden die Toarifverträge nur von einem Teile der Beteiligten und häufig gerade von dem wirtihaftlih stärksten Teile abgeschlossen. Die am Ab- {luß Beteiligtea nehmen natu'-gemäß in erster Linie auf ihre eigenen Jateressen Rücksicht, was ja insofern be- rehtigt erscheint, als der Tarifvertrag zunächst lediglich für ste selbst verbindliche Kraft besizt. Soll der voa ihnen vereinbarte Tarifverirag nun aber zwangsweise auf den ganzen Berufskreis en streckckt werden, so nuß auc den Ver- hällnissen der am Vertragsschluß nicht beteiligten Kreise Rechnung getragen werden wenn nit ganze Judustrie- zweige zum Schaden der Allgemeinheit lahragelegt werden sollen. Das Reichsarbeitsministerium muß daher, bevor es seine Entscheidung trifft, in eine eingehende sachlicze Prü- fung des Vertrags und der wirlschaftlihen Folgen seiner allgemeinen Verbindlichkeit eintreten und namentlich die oft recht gahlreihen Einwendungen auf ihre Berechtigung prüfen. Dabei müssen auch die mit den örtlichen Verhält- nissen vertrauten sahkundigen Stellen gebührend zu Wort ommen. _So notwendig auf der einen Seite eine möglichste Beschleunigung des Verfahrens erscheint, so wichtig ist auf der anderen Seite die Zuverlässigkeit der Prüfung. Die Be- teiligten können aber ihrerseits erheblich zu einer s{chnellen Er- E M M n sie beim Abschluß der
risverlräge und bei der Antragstellung folg? ihts- punkte beachten : s an
1) Die Erhebungen von Einwendungen können dadurh ver- mieden werden, caß an den Tatifvertragêverhandlungen von vornt- herein alle Verbände beteiligt werden, die mit eter erheblichen Mitgliederzahl intere\siert und ernstlih zu Verhandlungen bereit sind.
2) In den Tarifverträgen muß der beruflih? und der räumliche Geltungsbereih so flar umsch1icben werden, daß Zweifel über die Anwendbarkeit des Vertrags nicht entstehen können.
3) DeEAnt'ag auf allgemeine Verbindlichkeit soll möglichst vo allen b teiligten Verbänden gemein]am gestellt werden. G N
4) Dem Antrag muß die Urschrift oder cine amtlih beglaubigte Absch1ift des Tarifvertrags mit sämtlichen etwa später Sen BaLdh Aenderungen oder Ergänzungen beigefügt weiden. Die Beifügung einer Anzahl weiterer einfaher Abschriften ist empfehlenswert.
5) Die Prüfung des NReidtsarbeitsministeriums erstreckt si namenilich auch auf die Frage, ob der Tarifvertiag in dem E gebiet übetrwi gende Bedeutung für tie Gestaltung der Arbeits- bedingungen besißt. Diete Prüfung wird beschleunigt, wenn die Par- teien sofort Unterlagen überreichen, die eine Beurteilung dieser Frage gestatten. Es fommen hierbei ¿. B. gutachtliche Aeußerungen von Gemeindebehörden, Handelskammern oder Gewerbeinspettionen, Vor- lage von Mitgliederverzeichnissen und ähnliche Nachweise in Frage.
Preußen.
Zur Sozialisierung der Elektrizitälswirtschaft hat d'e Konferenz der preußischen Landeshauptleute, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den beteiligten Reichs- und Staatsministerien folgende Entschließung zugehen lassen:
Die Konferenz der preußischen Landeshauptleute nimmt Kenntnis von den Grundzügen des Gesebentwurfs, betreffend die Sozialisierung ter Elektrizitätswirt schaft. Sie legt Verwahrung dagegen ein, daß hierdurch die unter Führung der Provinzialverwaltungen in Angriff genommene, planmäßige Zusammenfassung der Elektrizitätswirtschait auf organisher Grundlage unterbrochen und die selbständige Initiative der Provinzialverwaltungen lahmgelegt wird. Sie hält die Be- stimmungen des § 13 des Geseyentwurfs, wonach die rehtsge|chäft- lih n Verfügungen über Kraftwerke und Hoch)pannungsfernleitungen, fon cit sie nah dem 1. Juli 1919 getroffen werden, dem Reiche gegen- über unwirksam sind, für prafktisch undurchführbar und für eine shwere Schädigung der davon betroffenen Werke.
Cs möß ferner gefordert werden, daß die Provinzialverwaltungen auch do.t, wo sie 1och nih! Einfluß auf die Clektcizitätsversorgung haben gewinnen fönnen, in Zufunf! bei der geplanten Negelung be- teiligt werden, um auf diese Weise die örtlihen Interessen wüutksam vertreten zu können. Eine Beschränkung der Beteiligung an den unter Reichsleitung neu zu gründenden Gesellshaften auf die bisherijen Eigentümec der jeßt vorhandenen Anlagen ktält sie dagegen für eine ungerehßte Verewigung des blicktlich bestehenden Zustauds, und zwar umsomehr, als die vertraglih eingeiäumten MNechte aaf Heimfall oder Ankauf der bestehenden Anlagen durch Proviuzial- oder Kreisverwaltungen aufgehoben werden sollen. Die vorg-sehene Beschränkung der Ent- schädigung für die Uebernahme von Anlagen auf den Anschaffungs- wert unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen muß sie als einen Verstoß gegen jeden Grundsfaß der Billigkeit bezeidtnen, da den beteiligten Verwaltungen nicht zugemutet werden kann, die teilweise erheblichen Verluste, die die Elektrizitätswirtschaft ihnen gebracht hat und in den erften Entwicklungsjahren bringen mußte, allein zu tragen, während die Möglichkeit eines künftigen Ausaleichs ihnen im wesent- lien genommen, mindestens aver ihrem Einfluß entzogen ist.
__ Entsyrechend dem Grundsatze des Neihs- und Staatsministeriums, bei der Beratung von Geseßentwürfen die Beteiligten zuzuziehen, fordert die Konferenz der Lardeshauptleute, daß die geplante staat- lie Negelung der El: ktrizitätswirtschaft niht unter Ausschaltung der an dieser Clektrizitätswirtscha[t beteiligt-n Provinzialverwaltungen vorgenommen und der Geseßentwurf vor Einbringung in die National- versammlung zur Mitarbeit ihnen vorgelegt wird.
Auch von anderer Seite, so vom Slädtetag und vom Verband der Preußischen Landkreise, ist, wie das obengenannte Telegraphenbüro hört, ebenfalls eine Durchberatung des Ge- seßes unter Zuziehung der davon betroffenen Kommunal- verwaltuvgen gefordert worden.
Bayern.
Der Ministerrat trat gestern vormitlag zu einer Be- \sprehung der pfälzischen Frage sowie des Anschlusses Coburgs an Bayern zusammen. Die Regierung steht laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ auf dem Stand- punkt, daß ‘die Pfalz bayerishes Land ‘ist und bleiben muß. Nachmittags wurden die Verhandlungen mit der Coburger Regierungskommission vertraulih fortgeseßt, wobei auch Ab-
ægeotdnete der einzelnen Fraktionen zugegen waren.
auzjen-
Oesterreich.
Anläßlich der Uebernahme der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten hat der Staatskanzler Nenner, wie „LWolffs Telegraphenbüro“ meldet, an den deutschen Staatssefreiär des Aeußern Müller folgendes Telegramm gerichtet :
Herr Reichsminister! Durch den Willen der Nationalversamm- lung mit der Leitung unserer auêwärtigen Angelegenheiten betraut, begrüße ih Sie als Sachwalter des Reiches, dem Deutsch- Oesterreich durch Volkstum und Geschichte am nächsten steht. Jh erinnere Sie an diesem Tage an unsere vicljährige persönlihe Freundschaft und spreche die Hoffnung aus, daß diese der Aufrichtigkeit und Innigkeit der Beziehungen der beiden Staaten förderlich sein werde.
— Der Präsident des ungarischen A1 beiter- und Soldaten- rats Weltner und der Gewerk choftsführer der ungarischen Eisermetallarbeiter Payer trafen, Blättermeldungen zufolge, auf Einladung der Wiener Ententekommi)sion am Sonnabend in Wien ein, wo sie im Verein mit dem ungarischen Gesandten Böhm Besprechungen mit dem Chef der englischen Militärmission, Obersten Cunningham, und mit dem italienishen Gesandten in Wien, Prin,en Borghe se, ab- halten, um ein Uebereinkommen zwishen den Ententke- regierungen und der Budapester Räteregierung zu erzielen. Die Vertreter der Entente forderten den Rückiritt der Buda- pester Negierung, die ungarischen Delegierten erklärten jedoch, daß auf dec Grundlage des Nüctritts von Bela Khun nicht verhandelt werden könnte. Die Budapester Regierung sei nur zu Konzessionen auf wirtschaftlihem Gebiete bereit, von dem freiwilligen Rücktritt der Räteregierung könne jedoch keine Rede sein. Die Verhandlungen find noh nicht endgültig ge- scheitert, da Weltner bis Mittwoch in Wien bleibt.
— In der deutsch- österreichishen Nationalversamm- lung wurde gestern der Staatz2haushaltsvoranshlag für 1919 20 eingebradht.
Nach dem Korrespondenzbüro weist der Sta1tshaushaltsvoran- {lag an Ausgaben §441, an Einnahmen 3454 Millionen Kronen, also einen Fehlbetrag von 4987 Millionen auf, ein|chließlich Staats- ausgaben und Einnahmen der der deutsh-österreihiichen Verwalturg zurzeit entzogenen Gebiete, inébeso: dere Deutsch-Böhmens und tes Sudetenland: s; ohne diese bleiben einschließlich des Anteils an den Liquidation8ausgaben und einnahmen des früheren Desterreihs 6546 Millionen Staattausgaben, 2548 Millionen Staatéeinnahmen und ein Fehlbetrag von rund vier P l liarden. Von den Staatsausgaben entfallen auf den Staats- \huldendienst Deutsh-Oesterreihs 1615 Millionen, auf den Sicher beitsdienst 3,84 Millionen, auf soziale und Kriegsmaßnahmen, ins- besondere Ernährungsmaßnahmen, 3 Milliarden, auf Liquidations- ausgaben, einges{lossen den Anteil am Staatsschuldendienst Oester- reis, 1180 Millionen, auf die Verwaltung der Monopole, Staatsbetriebe und übrigen Staatsverwaltungszweige einschliß- li Teuerungszushüsse 1und 1400 Millionen Gesamtpersonal- auswand. Die Gejamtstaatseinnahmen betragen nur 49,9 vH der Ausgaben. Die Cinnahmen aus öffentlißen Abgaben allein (1030 Millionen) decken nicht einmal den Personalaufwand. Die Staatsbahnen haben ein?n Fehlbetrag von 4164 Millionen, die Post bon 165. Millionen. Das Finanzgesey erhöht die im Haushaltes voranshiag bewilligte Kreditermächtigung von zwei auf vier Milliarden Kronen. Der Staatsvoranschlag berücksichtigt die" Wirkungen des Friedensvertrags noch nicht; sie werden nah der MNatifiziecung des Friedensvertrags in einem Nachtrag zum Staats- voranshlag zusaminengefaßt werden.
_ Der Staatssekretär der Finanzen Schumpeter führte hierzu nah dem Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Schlimmer als der Fehlbe1rag von 4 Milliarden sei die Tatsache, daß ie Stkeuereinnahmen nur ein Viertel der Ausgaben deten. Dennoch könnte in ungefähr drei Jahren mühevollec Arbeit, wenn die Friedensbedingungen nit j:-de Finanzpolitik für unsere Zu- kunft z rstôrten, d18 Defizit der Wirtschaft beseitigt wer- den. C wäre niht ausgeschlossen, die Nettoeinnahzie des Staates von 1,3 auf 2,8 Milliarden zu erhöhen. Wenn von außen nichts zu fürhten wäre, fönnte von einem Bankerott gar keine Rede sein. Durch die Friedensbedingungen ift jedoch der Weg zu ciner rationellen Finanzwirtschaft zerstört, denn die Einnahmen von 1,3 Milliarden auf das Vierfache* zu steigern, ist ganz unmöglich. Die Friedensbedingungen veriperren uns jeden Ausweg, politis wie finanziel. Der Staatésekretär verwies neben den Bestimmungen über die Kriegsshulden und Staatsbürgschaften auf tie geforderte Lieferung von Rindvieh und Maschinen, erhoffte aber kaum aus- reichende Milderungen.
Die Nationalversammlung erledigte sodann eine Reihe von Gesetentwürfen.
Großbritannien und Jrland.
Die britishe Reaierung hat beschlossen, die britische Gesandtschaft in Brüssel zur Botschaft zu erheben. Der britishe Gesandte ist zum Botschafter ernannt.
— Auf eine Anfrage im Unterhaus, ob die Regierung Maßnahmen getroffen habe, um Erleichterungen für lang- fristige Kcedite in europäishen Ländern zu gewähren, die augenblicklich ihre Einfuhr niht mit Ausfuhr bezahlen könnten, erklärte Aukland Geddes dem „Neuterschen Büro“ zufolge, die Regierung wolle ein Büro errihlen, das in geeigneten Fällen Sterlingskredite gewähren solle.
Frankreich.
__ Der Oberste Rat der Alliierten hielt gestern vor- mittag eine Sißzung ab, um die Vorschläge Tittonis über das interalliierte System der Verteilung von Kohlen und Lebensmitteln zu prüfen. Die Frage wurde noch nicht ge- klärt. Der Rat bestimmte alsdann die Mitglieder der inter- alliierten militärishen Kommission, die die Grenzlinien zwischen Polen und Deutschland festsezen soll, und be- {los dem „Malin“ zufolge, bei der Einfuht von Waffen und Munition eine sehr strenge Aufsicht aus- e amm die Bolscheœwisten zu hindern, sich damit zu ver- orgen.
— Dev deuisch-österreichishe Staatskanzler Renner der aus Feldkirh wieder in St. Germain eingetroffen ist, hat an den Präsidenten der Friedenskonferenz eine Note gerichtet, in der er dem „Wiener Korrespondenzbüro“ zufolge die verzweifelte Lage der Kohlenversorgung Deutsch-Oesterreichs in allen Einzelheiten \childert und die Befürchtung ausspricht, daß, wenn nicht rasche Hilfe geleistet werde, der Bevölkerung Deultschs Oesterreichs, insbe]ondere Wiens, ein Winter unsagbaren Elends bevorstehe, wieihn selbst die geduldigste Bevölkerung nicht hinnehmen würde. Eine wirksame Abhilfe für die Kohlennot in Deutsch: Oester- reih sei nur möglich, wenn die Alliierten für eine gewisse Zeit einen, wenn auch nur geringen Brochteil der Lieferungen, zu deren Ablieferung an die Alliierten Deutschland verpflichtet sei, etwa 15 000 Tonnen dem Deulschen Reiche erließen damit Deutschland die gleiche Menge aus Oberschlesien an Deutsch- Oesterreich abgeben könnte. Schließlich stellt die Note das Er- suchen an die Friedenskönferenz, die 1shechisch- lowakische und
die polnische Republik zu beauftragen, die Ko lenlieferungen