1897 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4,4 50 g.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung

für Berlin außer den Post-Anstalten au 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelue Uummern kosten 2 „3.

un;

T,

Deutsches Reih.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Hofrath im Chiffrir-:Bureau des Augs-

wärtigen Amts Oehlandt den Charakter als Geheimer Hofrath zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Postinspektor Heydenreich in Erfurt zum Postrath zu ernennen.

Ele;

betreffend die Feststellung des Reichshaushalts- Etats für das Etatsjahr 1897/98.

Vom 31. März 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

S Der (diesem Gese als Anlage beigesügte) Reichs aus- halts-Etat für das Etatsjahr 1897/98 wird, wie folgt, festgestellt: in Ausgabe auf 1 307 576 039 /, nämlih auf 1 168 210562 A an fortdauernden, auf 91905543 M an einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, und 47 459 934 6 an einmaligen Ausgaben des

auf \ außerordentlichen Etats,

in Fhenahme auf 1 307576 039 M.

Der soldungs-Etat für das Reichsbank-Direktorium vom 1. April 1897 bis 31. März 1898 wird au festgestellt.

S Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs-Haupt- kasse nah Bedarf, jedoch niht über den Betrag von ein- hundertfünfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schaÿ- anweisungen auszugeben. S4

Die Bestimmung des Zinssaßes dieser Schayanweisungen, deren Ausfertigung. der Reichsschulden-Verwaltung übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Sep- tember 1898 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Fnnerhalb dieses Zeitraums kann, nah Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wieder- holt, jedoch nur zur api der in Verkehr geseßten Schaß-

S

ür die Zeit 138 000

S V (diesem Geseh als weitere Anlage fle die Be-

anweisungen ausgegeben wer M Die zur Verzinsung und Einlösung der Schaßanweisungen erfordet Beträge R der Reichsshulden-Verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

S 6.

Die Ausgabe der Schaßanweisungen ist dur die Reichs-

Tasse zu bewirken. | ie Zinsen der Car S imngen, sofern leßtere ver- zinslih ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die vershriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Fahren, nah Eintritt des in jeder Schaganweisung auszudrückenden Fällig- nat U steigenhändigen Unterschrift undlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unte

und bela Reisccliben Seb

Gegeben Berlin im Schloß, den 31. März 1897.

(L. S.) Wilhelm, Fürst zu Hohenlohe.

m ———

| Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke

der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen.

Vom 31. März 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Neichs, nach erfol des Bundesraths und des Es was

Der [atangter wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts-Etat für das Etats- jahr 1897/98 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Ver- waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs- Ga R e 2 e ereits A n bis zur H x „Betrags im Wege re Ü u machen un au diesem Quwede in ‘dem Nominalbetrage, ae er 1 Be-

ter Zustimmung olgt:

———————————————— Ca

Berlin, Donnerstag, den 1. April, Abends. {affung jener Summe erforderli sein wird, eine ins- iche, nah den Bestimmungen des eßes vom 19. Zuni 1868 (Bundes-Gesezbl. S. 339) z1 verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaganweisungen auszugeben.

2.

Die Bestimmungen in den 88 2 bis 5 des vom 27. ags 1875, betreffend bie Aufna ciner A r wede der Marine- und Telegraphenverwaltun (Rei

eseßbl. S. 18), finden auf die nah dem gegenwä gen Geseh

aufzunchmende Anleihe und auszugebenden Schaßanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daf Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Zahre ausgegeben werden dürfen,

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Znsiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 31. März 1897.

: (L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

Gefeß, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Shußgebiete auf das Etatsjahr 1897/98.

Vom 31. März 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des N Ge is A INaes. O Give S4 er (diesem Geseß als Anlage beigef t der Schu gere auf das Etatsjahr 1897/98 Dis in Einnahme ua aa vg Mie fol t E aibia r das ostafrikanishe Schußgebiet au J r das Schußgebiet E mal H / 9 r das Schuß von Togo auf . 400000 s,

ür dgs südwestafrikanishe Schuz- E, 3565000 Urkundlich unter Unserer

Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Bf E E

stegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 31. März 1897. (L. 8.) Wilhelm,

Fürst zu Hohenlohe.

1270300 M,

„Der beim Reichs-Schagamt angestellte Geheime Sekretariats- Assistent Mehky und der bei derselben chörde angestellte Geheime Registratur - Assistent Beilke sind, ersterer zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, legzterer zum

Geheimen Registrator befördert worden.

Bekanntmachung.

Am 1. April d. J. sollen Fink werden :

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Erfurt die 3,73 km lange Theiljtrecke QOE O QeR der im Bau befindlihen Nebenbahn Zeiß—Camburg für die Be- förderung von Wagenladungsgütern nx uünd von der Halte- stelle Groißschen, j i

im Bezirk der anen Eisenbahn-Direktion in Köln My pet E Stolberg—Rothe Erde die Haltestelle Eil en-

orf, sowie

im Bézirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Stettin an der Strecke Wriezen a. O.—Jädickendorf die Haltestelle Neu-Rüdnig für den Personen- und Güterverkehr.

Berlin, den 31. d 1897.

Der Prâäsident T “rena oa ulz.

Bekanntmachung. DALTa p Gitter dine nn Lübeck Kopenhagen Malmö.

Die zwishen Lübeck einerseits, Kopenhagen und Malmö andererseits vom 1. April bis einschl. 30, Ta Rer tägli verkehrenden Han Ge Dampfer werden in diesem Jahre wieder A Es erung benußt werden. Der Fahrplan is, wie folgt, estgeleßt:

aus Lübeck um 5 Uhr Nachmittags, nah Empfang der Post von den aus Berlin, Lehrter e um 9 Uhr 30 Min, Bon mittags, aus Hamburg um 3 Uhr 40 Min. Nachmittags abgehenden Efeubabtuborn ¡ in Kopenhagen am folgenden age gegen 8 Uhr früh; in Malmö spätestens 1 Uhr 30 Min. Nahmittags zum An- Stg den um 3 Uhr Nahmittags nach Stockholm abgehenden

nellzug;

aus Palms Vormitiags 11 Uhr 15 Min.;

aus Kopenhagen spätestens 4 Uhr Nahmittags nah Empfang

d di vom Swchnellzuge aus Stockholm ; i * In Ebed F Men Lage gegen 7 Uhr früh zum Anschluß erlin un U

N Bl 4 Va 30. P s

rj . . 1. Abtheilung, M is. |

Die Nummer 12 des „Reichs-Geseßblatts“, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter N

Nr. 2367 das Geseh, betreffend die Feststellung des aushalts - Etats für das Etatsjahr 1897/98, vom 31. März 1897 ; unter E

Nr. 2368 das Geseß, betreffend die Aufnahme einer Ar-= [eihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, vom 831. März 1897

und unter d ; es A r ISFOR j

Nr. 2369 das Gesetz, betreffend die Feststellun halts-Etats für die Statecdile auf das Etatsja vom 31. März 1897.

Berlin W., den 31. März 1897.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminar-Oberlehrer Hermann Wiebel zu Hannover zum Seminar-Direktor zu ernennen, sowe __ der Wahl des Professors an der Ober-Realschule in Kiel Dr. Karl Baer zum Direktor der zu Ostern d. J. neu zu eröffnenden Realschule daselbst, der Wahl des Oberlehrers an der Realschule TI nover Dr. Otto Thöne zum Direktor dieser Ansta! L der Wahl des Oberlehrers am Gymnafium zu Wiesbade! d Dan qu Direktor des Real - Progymnasiumse imburg a. L. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Finanz-Ministerium. Die durch das Ableben ihres 2% ledigte Stelle des Königlichen tmeister: r Kre h Prenzlau ist dem Rentmeister Qr LEBLE in Rathenow, L en bisherige Stelle Rentmeister Spang in

emplin, dessen bisherige Stelle dem Rentmeister Maaß in M h Stelle d V stehenden Rent- essen bisherige Stelle dem zux Verfügun enden -. Siaerdete Becherbach,

meister Faßbender, früher bei der Regierungsbezirk Koblenz, verliehen worden.

zu Han-

Cx ZILT L

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige außerort entliche Lehrer an der nig E afademishen Hochschule für usik in Berlin Ludwig Hirschberg ist zum vollbeshäftigten ordentlihen Lehrer für obligatorishes Klavierspiel an dieser Anstalt ernannt worden. Dem Seminar- Direkior Wiebel ist das Direktorat des Scullehrer-Seminars zu Bütow, und i dem r eige a Lehrer an der städtischen E Mädchenshule zu Bromberg Theodor Westphal das Pr dikat „Oberlehrer“ verliehen worden. :

An Stelle des ausgeschiedenen Apothekers Janke hier- selbst ist der Apothekenbesißer Dr. Callies hierselbst zum Mit- liede der tehnischen Kommission für die pharmazeutishen ngelegenheiten ernannt worden.

Bekanntmachung.

Felix Mendelssohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Musiker. : s e - Bata ben Sitte: E ie beate Fe endelssohn-Bartholdy schen ung für ä un same Musiker zur " REuRE Jedes T ' 1500 46 Das eine ist für Komponisten, das andere für ausübende Tonkünstler bestimmt. Die Verleihung erfo an Schüler der in Deutschland vom Staat subvent nierten musikalischen Ausbildungs-Institute Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und.

S : U E ewerbungs enige, welcher mindestens halbes Jahr Stud en an einem der genannten Jnstit macht hat. Ausna weite können preußische Staat

ohne daß fie diese Bed ngungen üllen, ein

pfangen, wenn das Kuratorium für die §

em

Stipendien auf Grund eigener Prüfung ihrer Ÿ

dazu für qualifiziert E A | i Ur -

g ift nur

Stipendien