1897 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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XLII. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende

Serie LV über 500 Mark, 1758. Serie V über 200 Mark. 3091. 7095.

3 prozentige Pfandbriefe Lit. D. In Reichs - Gold - Währung.

Serie VI über 100 Mark. 11973. Serie RVIA über 100 Mgvrf. 4189,

Serie KI über 2000 Mark. 3096.

XIIT. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende

Serie L über 5000 Mark. 2203, 3059, 6371. 8997.

9292. Serie Il über 2000 Mark. 174. 2228, 4918. 9222,

10031.

31/2 prozentige Pfandbricfe Litt. D. In Reichs - Gold -Währung.

Serie Ll über 1000 Mark. 3268. 8849. 15532. 16076. Serie V über 200 Mgrk. 446, 1251. 10293. 11851. 12104,

16100. Serie VI über 100 Mark, 2011, 2515, 3030, 4273,

Serie [V ütcr 500 Mark. 4803. 9626, 12109. 12155, 7744. 13537. 13919. 14180,

12463.

XIV. Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösen de

Serie Ul über 2000 Mark. 446. Serie L über 1000 Mark. -453. 477.

Breslau, den 15. März 1897,

4 prozeutige Pfandbriefe TLitt, D. In Reichs - Gold - Währung.

Serie LV über 500 Mark. 432. 583.

Serie Vi über 100 T7757% 22, 315, Serie V über 200 Mark, 216, 277. s i erb 319,

Slesishe Generallandschasts-Direkllion.

‘Qruck voa Sraß, Barth 2 Cozip, W, Friedrich) in Vorlags

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußis cher

und

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelue Uummern kosten 25 -§.

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Staats-Anzeiger.

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und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

s

des Deutschen Reichs-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M O.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Shwarß zu Wands- beck den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem bisherigen Bankdirektor und Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbank - Hauptstelle in Frankfurt a. M., Geheimen Regierungs-Rath Faelligen den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse, /

dem Schleusenmeister a. D. Klawe zu Kanal-Kolonie A ior Kreise Bromberg das Allgemeine Ehrenzeihen in Gold, fowie

dem Gutsarbeiter Martin Mandelkow zu Dedelow im Kreise Prenzlau und dem Hirten Christian Lehnert zu Groß - Münsterberg im Kreise Mohrungen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Legations-Sekretär und Dolmetscher bei der Kaiserlich «hinesishen Gesandtschaft an Allerhöchstihrem Hofe Dr. Kreyer den Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem oldenburgischen Staatsangehörigen, Wachtmeister a. D. a tting zu Oldenburg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, owie

den Herzoglih braunshweigishen Gendarmen Ludwig Giermann zu Schöppenstedt im Kreise Wolfenbüttel und Christoph Behme zu Otterstein im Kreise Holzminden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß jur Anlegung der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Großherzoglich hessischen Ludewigs-Ordens und des Königlich italienischen Annunciaten-Ordens: dem Reichskanzler und Präsidenten des Staats- Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe- Schillingsfürst, Durchlaucht ;

des Großkreuzes des Ordens der Königlich württembergishen Krone und des Großkreuzes des Beriiiden Sonnen- und Löwen-Ordens in Brillanten:

dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats- Minister Freiherrn Marschall von Bieberstein; sowie

des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Groß- herz oglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath Frei- L Wilmowski, vortragendem Rath in der Reichs- anzlei.

Deutsches Reich.

Geseg wegen Abänderung des Gesezes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, und der Zivilprozeßordnung. Vom 29. März 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Artikel 1.

Das Gesetz, betreffend die Beshlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 (Bundes - Geseßbl. S. 242) wird dahin geändert:

1) Der § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: auf die Beitreibung der den Verwandten, dem Ghe- gatten und dem früheren Ehegatten für die Zeit nah Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte vorausgehende legte Vierteljahr kraft Gesehes zu ent- rihtenden Unterhaltsbeiträge;

2) Als § 4a wird folgende Vorschrift eingestellt :

Auf die Beitreibung der zu Gunsten eines un- ehelihen Kindes von dem Vater für den im §4 Nr. 3 bezeichneten Zeitraum kraft Gesehes V entrich- tenden Ünterhaltsbeiträge findet dieses Geseß nur insoweit Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung seines nothdürftigen Unterhalts und zur Ag der ihm seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegenüber geseßlich obliegenden Unter- haltspfliht der Vergütun (08 1, 3) bedarf. Hierbei werden ausshließlich die Leistungen berüdsichtigt, welche vermöge einer solchen Unterhaltspflicht für den nämlichen Zeitraum oder, falls die Klage zu Gunsten des un-

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Berlin, Sonnabend, den 3. April, Abends.

ehelichen Kindes nach der Klage eines Unterhalts- berechtigten erhoben ist, für die Zeit von dem Beginn des der Klage dieses Berechtigten vorausgehenden leßten Vierteljahres ab zu entrichten find.

Artikel 2. Der § 749 Absatz 4 der Zivilprozeßordnung erhält folgende

Fassung : i; : Jn den Fällen der beiden vorhergehenden cla ist die Pfändung ohne Rücksicht auf den Betrag zulässig, wenn fie wegen der den Verwandten, dem Ehegatten und dem früheren Ehegatten für die Zeit nah Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte vorausgehende leßte Vierteljahr kraft Geseßes zu entrihtenden Unter- haltsbeiträge beantragt wird. Das Gleiche gilt in An- sehung der zu Gunsten eines unehelihen Kindes von dem Vater für den bezeihneten Zeitraum kraft Gesehes u entrihtenden Unterhaltsbeiträge; diese Vorschrift Endet jedoch insoweit keine Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung seines nothdürftigen Unterhalts und zur Erfüllung der ihm seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegenüber ge- sezlih obliegenden Unterhaltspfliht der Bezüge bedarf. Hierbei werden aus\cließlich die Leistungen berüd- sichtigt, welhe vermöge einer solhen Unterhaltspflicht für den nämlichen Zeitraum oder, falls die Klage zu Gunsten des unehelichen Kindes nah der Klage eines Unterhaltsberechtigten erhoben ist, für die Zeit von dem Beginne des der Klage dieses Berechtigten voraus- gehenden leßten Vierteljahrs ab zu entrichten sind.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktemn Kaiserlichen V isecel

Gegeben Weimar, den 29. März 1897. (L. S.) W ilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Bekanntmachung.

Zur bequemen Einlieferung von Packeten ist in Berlin, abgesehen von den zahlreihen Stadtpostanstalten, auch durch die Pakei-Bestelleinrihtungen und Packetwagen der Post Gelegenheit geboten.

Sämmtliche im Dienst befindlichen Paketbesteller sind zur Entgegennahme gewöhnlicher Pakete behufs Weiterbesorgung n Post verpflichtet. Sie nehmen die Pakete entweder inner- halb der Häuser selbst, welche sie zum Zwecke der Bestellung oder Abholung betreten, oder an dem Postwagen entgegen.

Auf s\criftlihe Bestellung mittels Bestellschreibens oder Bestellkarte an das Kaiserlihe Packet-Postamt in Berlin N. (Oranienburgerstraße 70) findet die Abholung von Packeten auch aus den in den Verlangschreiben Bereinelen Woh- nun gen statt.

Die Bestellshreiben und Bestellkarten werden unentgeltlich befördert; für die von den Paketbestellern auf ihren Bestell- fahrten eingesammelten Packete kommt außer dem Porto allgemein eine Gebühr von 10 Z zur Erhebung.

Berlin C., den 1. April 1897.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach.

Die Geheimen Kanzlei - Diätare Streih, Schulz und Schwenke sind zu Geheimen Kanzlei-Sekretären, und

der Hilfszeichner Fried erihs zum Konstruktionszeichner in der Kaiserlichen Marine ernannt.

Jn Altona wird am 21. April d. J. mit einer See- \hiffer-Prüfung für große Fa hrt begonnen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14

des „Reihs-Gesehblatts“ enthält unter

Nr. 2372 das Gesch über die Zwangsversteigerung und die Aga ung vom 24. März 1897; und unter

x. 2373 das Einsührungsgeseß zu dem Geseß über die

Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897.

Berlin, den 3. April 1897.

Kaiserliches E Weberstedt.

Die von heute ab zur- Ausgabe gelangende Nummer 15

des „Nei Ÿ8-Geseyblatts. enthält unter

Nr. 2374 die Grundbuchordnung vom 24. März 1897. Berlin, den 3. April 1897. Kaiserliches Post-Zeitungsanit.

Weberstedt.

1897.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des „Reihs-Geseßblatts“ enthält unter

Nr. 2375 das Gesez wegen Abänderung des Geseyes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstilohnes, und der Zivilprozeßordnung, vom 29. März 1897; unter

Nr. 2376 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897; unter

Nr. 2377 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisen- bahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897; und unter

Nr. 2378 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897.

Berlin, den 3. April 1897.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landrath von Tzsch oppe zu Oldenstadt zum Ober- Negierungs-Rath, und

den Regierungs-Assessor Gerlach in Kattowiß zum Land- rath zu ernennen, ferner

dem Medizinal-Affsessor bei dem Medizinal-Kollegium der Provinz Ostpreußen, gerichtlihem Stadtphysikus, außerordent- lichem Professor Dr. med.. Seydel in Königsberg den Charakter als Medizinal-Rath zu verleihen, sowie

infolge. der von der Stadtverordneten - Ve Au e Ruhrort getroffenen Wahl den bisherigen LREIATE Kaewel in Hameln als Bürgermeister der Stadt Ruhrort für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Auf Jhren Bericht vom 10. März d. J. will Jch dem Kreise Heiligenbeil im Regierungsbezirk Königsberg, welcher eine Chaussee von der Grenze der Staatsforst Damerau über Vorderwalde und Wermten in der Nichtung auf Heiligen- beil bis Stat. 494 + 24 m der Provinzial - Chaussee von Heiligenbeil nah Braunsberg erbaut hat, gegen Uebernahme der fünftigen chausseemößigen Unterhaltung der Straße das Necht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Ges. - Samml. S. 94 ff.) -einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er- hebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Ferne 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizeivergehen auf die E Straße zur An- wendung kommen. Die eingereihte Karte erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 24. März 1897. WilhelmR. Thielen. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der bisherige Kreis-Bauinspektor Maas zu Oels i. Schl. ist als Land-Bauinspektor nach Berlin versezt, um im or iden Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beschäftigt zu werden.

Der bisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land- wirthshaft, Domänen und Forsten beschäftigte Land-Bau- angr nah das ist als Kreis-Bauinspektor nah Stral- und un

der Kreis-Bauinspektor Weiß gleicher Eigenschaft von Oldesloe nah Altona verseßt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt Dr. med. A in Czempin ist um Kreis-Wundarzt des Kreises Kolmar i. P., mit Wohnny in Schneidemühl, ernarnt worden.

Dem Restaurator an der Gemälde-Galerie in den Königlichen Museen zu Berlin Aloys Hauser und dem Zeichenlehrer am Realgymnasium in Altona, Oberlehrer Rudol pl Crell ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Justiz-Ministerium.

Dem Cent es , Geheimen Ober-JustizRath Dr. Rocholl in Naumburg a. S. und dem gerichts- Direktor, Geheimen Justiz-Rath Gründler in Magdeb ist die nahgesuchte Dienstentlassung mit Pension R Der Amtsrichter Simons in Velbert ist als Landrichter an das gemeinschaftlihe Landgericht in Meiningen verseßt.