1897 / 81 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1897 18:00:01 GMT) scan diff

emeinde zur Ausführung zu bringen. Nun, meine Herren, ist nah der Auffassung der Königlichen Staatsregierung für eine derartige ausführende Behörde eine fkollegiale nicht die richtige. Wir find der Meinung, daß mindestens in den kleineren Landgemeinden ein Einzelbeamter die Ausführung der Beschlüsse der Gemeinde- vertretung übernehmen muß, und ich kann durchaus nicht anerkennen, daß in der Forderung der Königlichen Staatsregierung, einen bureau- Tratischen Gemeindevorstand zu wählen, irgend eine Beeinträchtigung der Selbstbestimmung der Gemeinden zu finden wäre.

Wenn ferner der Einwand gemacht ist, man erziehe sich unselbst- ständige Bürgermeister, so meine ih, die Herren, welche diese Be- hauptung aufgestellt haben, haben dabei wohl nicht daran gedacht, daß fast im ganzen Westen selbst die städtishe Verfassung auf dem bureau- Tratishen Prinzip beruht, und man wird doch wohl nicht behaupten wollen, daß alle die Bürgermeister der großen Städte, beispielsweise am Rhein, deswegen, weil sie bureaukratisch regieren, unselbständig wären. Im Gegentheil, meine Herren, ich habe die Erfahrung ge- macht, daß die größere Verantwortung, die auf ihre Schultern gelegt wird, sie sehr viel selbständiger gemacht hat als in denjenigen Theilen, wo die Magistratsverwaltung herrscht. Sollte aber wirklih der eine oder der andere diese Selbständigkeit nicht vertragen oder den Schuß des Gemeindevorstandes niht entbehren können, dann, meine Herren, sind ja in der Geseßgebung genügende Kautelen vorhanden, z. B. die Möglichkeit, den Bürgermeister, welher der Gemeinde niht mehr Tonveniert, niht wiederzuwählen.

Wenn man ferner hervorgehoben hat, daß der bureaukratische Bürgermeister nicht genügende Gewähr leiste für eine zweck- entsprehende Vermögensverwaltung, so kann ih mich auch hier nur darauf beziehen, daß dieselbe Verfassung im Westen ohne jede Schwierigkeit si{ch vollzogen hat, wo voraussihtlich sehr viel größere Vermögensmassen zu verwalten sind, als in den Gemeinden von Hefsen-Nassau. Im übrigen hat auch die Gemeindevertretung, welche über die Verwaltung und Verwendung des Vermögens zu beschließen hat, jeßt ganz andere Funktionen als der frühere Aus\{chuß, und es wird Sache der Gemeindevertretung beziehungsweise der Gemeinde- versammlung sein, ein wahsames Auge auf die Vermögensverwaltung zu haben.

Meine Herren, wenn ich mich nun resümieren darf, so mte ich behaupten, daß die Auffassung der Staatsregierung über die Nüßlichkeit und Nothwendigkeit ciner bureaukratishen Verfassung in den Landgemeinden in dem § 45 der Regierungsvorlage cinen voll- ständig entsprehenden Ausdruck gefunden hat. Wir sind der Meinung gewesen, daß es \sich empfehle, grundsäßlih die bureau- kratische Verfassung einzuführen und nur denjenigen Gemeinden, welhe über 1200 Einwohner haben, die Möglichkeit zu geben, si dur Ortsstatut einen kollegialishen Gemeindevorstand einzuführen. Ich will zugeben, daß man über diese Zahl 1200 diskutieren kann, ih will mich au auf diese Zahl nicht direkt festlegen, aber ich bin der Meinung, daß man an der Konstruktion und dem Prinzip des S 45, wie sie sch in der Regierungsvorlage finden, fest- halten muß. Demgegenüber wird nun in § 45 der Kom- missionsvorlage ein vollständig anderer Grundsaß aufgestellt ; der Herr Berichterstatter hat {hon die Gewogenheit gehabt, die Einzel- heiten näher auseinanderzuseßen. Es wird hier das Prinzip der bureaukratischen Verfassung derartig durchlöchert, daß ein ganz anderes System si ergiebt, welches die Staatsregierung für zweckmäßig nicht erachten kann. Ih bin daher zu meinem Bedauern in der Lage, wiederholen zu müssen, daß bei Aufrechterhaltung dieser Konstruktion, insbesondere au der des vorleßten Absatzes, das Zustandekommen des Gesetzes leiht ernstlih gefährdet werden könnte. Ich bitte Sie des- wegen, meine Herren, in erster Linie die Regierungsvorlage wieder herzustellen; es wird sich ja dann fragen, in wie weit dem Antrage von Pappenheim wird stattgegeben werden können.

8 45 wird, wie bereits mitgetheilt worden is, in der Kommissionsfassung angenommen.

S 46 bestimmt in der Kommissionsfassung: „Jn Land- gemeinden mit mehr als 1500 Einwohnern oder mit größerer Vermóögensverwaltung kann die Gemeindevertretung die Wahl eines besoldeten Bürgermeisters beschließen.“

Abg. von Pappenheim beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage durch Streichung der Worte „oder mit größerer Vermögensverwaltung““.

Abg. Junghenn (nl.) beantraat, im Fall der Annahme des Antrags von Pappenheim die Zahl „1500“ dur „1200“ zu ersehen.

Geheimer Regierungs-Rath von Trott zu Solz empfiehlt den Antrag von Fe E hat indeß auh gegen den Antrag Junghenn keine erheblichen Bedenken.

S 46 wird in der Fassung der Anträge von Pappenheim und Zunghenn angenommen.

S 100 trifft Bestimmung über die Vereinigung mehrerer Gemeinden oder Gutsbezirke zu kommunalen Zweckverbänden. Die Kommission hat folgende Bestimmung der Regierungs- vorlage gestrihen: Wenn ein Einverständniß der Betheiligten nicht zu erzielen ist, kann, E das öffentliche Jnteresse dies erheischt, die Bildung eines jolhen Verbandes durch den Ober- Präsidenten erfolgen, nachdem die Zustimmung der Betheiligten im Beschlußverfahren dur den Kreis-Ausschuß erseßt worden ist.

Abg. von Pappenheim beantragt die Wiederherstellung dieser Bestimmung.

Gehèëimer Regierungs-Rath von Trott zu Solz bittet um Annahme dieses Antrages. :

Nachdem sich die Abgg. Wintermeyer (fr. Volksp.), Cahensly und Kircher (Zentr.) gegen die Zwangsbildung solher Verbände ausgesprohen haben, während die Abgg. von ag el Dr. Enneccerus (nl.) und Hansen- Olden weg (fr. kons.) die Wiederherstellung der Regierungs- vorlage befürworten, wird § 100 nah dem Antrag von Pappenheim angenommen.

Der Rest der Vorlage wird ohne Debatten angenommen: Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.

Es folgt die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staats- beamten.

8 1 sett die Tagegelder bei Dienstreisen je nah dem Range der Bamten in aht Abstufungen auf 35 # (aktive Staats-Minister) bis 4 # (Unterbeamte) täglich und für Dienstreisen, die an einem und demselben Tage angetreten und beendet werden, auf 27 bis 3 A fest. i Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, bei Dienstreisen, die innerhalb 4 Stunden angetreten und beendet werden, diese Säße auf die Hälfte, nämli 17,50 M bis 2 M, zu ermäßigen.

Abg. Dr. Sattler (nl.) beantragt folgenden Zujaß:

Wird eine Dienstreise innerhalb 24 Stunden vollendet, so ift

jedenfalls nur für einen Tag zu liquidieren. bg. Dasbach (Zentir.) erklärt fid gegen die Vorlage,

ibren einzelnen Sbhen nicht das e ireffe. Mit Rücksicht auf die

Aufbesserung der Beamtengehälter sollten die Tagegelder und

kosten so bemessen werden, daß nur noh die wirklihen Auslagen ver- gütet werden, die Beamten aber keine Uebershüsse mehr aus Dienfst- Dieie Ubsicht der Vorlage werde nicht erfüllt, es komme vielmehr in manchen Fällen, namentlich für die höberen Beamten, nah der Vorlage noch eine Erhöhung der bisheri ci e eispielen nachzuweisen. Bei Beamten, die viele Inspektionsreisen machen müßten, Jahre eine indirekte Gehalts-

reisen erzielen können.

gütung heraus. Redner sucht dies ziffermäßig an etnigen

wie die Bergbeamten, komme so im

erhöhung von 500 4 und mehr heraus. Er beantrage die

malige Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission. Abg. Dr. Sattler (nl.) {ließt sich diesem Antrage an.

Reichstage sei eine Zusammenstellung der Reisevergütungen der Be- amten in den bedeutendsten Bundesstaaten zugegangen, und es fei wünschenswerth, daß die Kommission die Vorlage nohmals prüfe und

dabei das dem Reichstage vorgelegte Material benußte.| Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.) will die Zurückverweisung an die Kommission nihts einwenden,

ändern lassen werde, Sattler und Kirsh aus; Stunden ganz willkürlih gewählt.]

Abga. Kir\ch (Zentr.) befürwortet ebenfalls die Zurückverweisung

an die Kommission. Das Haus beschließt demgemäß. Schluß nah 4 Uhr. Nächste Sizung: Montag 11 (Kleinere Vorlagen; hessische

darlehen.)

glaubt aber nit, daß sih an den bisherigen Kommissionsbeschlüssen etwas und spriht sich sahlich gegen die Anträge namentlich sei die Begrenzung von vier

Städte- und Landgemeinde- Ordnung; AntragMotty wegen der bevorrechtigten Meliorations-

die in Reise-

noh- Dem

gegen

Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Geseßes

wegen anderweiter Bemessung der Wittwen- Waisengelder zugegangen : Artikel 1.

An Stelle des § 8 des Gesehes, betreffend die Fürsorge für die

Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Zivilverwaltung,

20. April 1881 (Reichs-Geseßbl. S. 85) treten folgende Vorschriften :

8&8, Das Wittwengeld besteht in vierzig vom Hundert derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen is oder be- rechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestag in den Ruhestand

verseßt wäre.

Das Wittwengeld soll jedo, vorbehaltlich der im ordneten Beschränkung , tragen und

für Wittwen der obersten Reichsbeamten einschließlih der unter I (Reichs-Gesetzbl. S. 166) bezeichneten den Betrag von drei Tausend Mark, für Wittwen der unter 11 des Tarifs bezeihneten Reichsbeamten

des Tarifs zum Geseß vom 30. Juni 1873

den Betrag von zwei Tausend fünfhundert Mark, im übrigen den Betrag von zwei Tausend Mark nicht übersteigen. = Ueber die Zugehörigkeit zu den Klassen entscheiden die stimmungen im § 2 des Gesezes vom 39. Juni 1873. Artikel T1.

An Stelle des § 9 des Gesehes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Neichsheeres und der

Kaiserlihen Marine, vom 17. Juni 1887 (Reichs-Geseßbl. S. treten folgende Vorschriften : ;

S. 9, Das Wittwroeageld besteht in vierzig vom Hundert derjenigen Pension, zu welher der Verstorbene berechtigt gewesen is oder be- rechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestag in den Nuhestand

verseßt wäre.

Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlih der ordneten Beschränkung, mindestens zweihundertsehzehn Mark tragen und

für Wittwen von Offizieren, Aerzten im Offiziersrang und Beamten der höchsten Chargen einschließlich der unter T1 des Tarifs zum

Gese vom 30. Juni 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 166) zeichneten, den Betrag von drei Tausend Mark,

für Wittwen der unter 11 des Tarifs bezeichneten Dffiziere, Aerzte im Offiziersrang und. Beamten den Betrag von zwei Tausend

fünfhundert Mark, : i im übrigen den Betrag von zwei Tausend Mark nicht übersteigen.

Veber die Zugehörigkeit zu den Beamtenklassen entscheiden die

Bestimmungen im § 2 des Geseßes vom 30. Juni 1873. Artikel TII.

An Stelle der §8 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlihen Marine vom Feldwebel abwärts,

vom 13. Juni 1895 (Reichs-Geseßbl. S. 261) treten folgende schriften : g

§ 2. : Das Wittwengeld beträgt zweihundertundsechzehn "Mark jährlich, gleihviel, welher Charge der Ehemann zur. Zeit seines Todes angehört

beziehungsweise ob und welche Pension er bezogen hat.

Das Waisengeld für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des

Tode: des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld berechtigt

beträgt vierundvierzig Mark jährlich für jedes Kind; für Kinder, deren Mutter nit mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld nicht berechtigt war, zweiundsiebenzig Mark

jährlih für jedes Kind.

Waisengeld wird für Kinder, welhe in Militär - Erziehungs- anstalten aufgenommen worden find, nur zu demjenigen Betrage

gezahlt, bis zu welhem für das betreffende Kind Pensionsgeld Erziehungsbeitrag an die Anstalt zu entrichten ist.

G5 Das Wittwen- und Waisengeld erhöht sich für die Hinter- bliebenen derjenigen Mannschaften vom Feldwebel abwärts, welchen

eine mehr als fünfzehnjährige Dienstzeit zur Seite steht, für

Jahr dieser weiteren Dienstzeit bis zum vollendeten vierzigsten Dienst-

jahr um sechs vom Hundert der im'§ 2 bestimmten Säte. Artikel 1V.

Dem § 12 des a vom 20. April 1881 (Neichs-Geseßbl. eßes vom 17. Juni 1887 (Reichs-Gefeßbl. und dem § 4 des Gefeßes vom 13.Junt 1895 (NReichs-

S, 85), dem § 13 des Ge S. 237) Geseybl. S. 261) tritt folgende Vorschrift hinzu:

Nach fünfjähriger Dauer der Ghe wird für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag ein Zwanzigstel

des berehneten Wittwengeldes fo lange hinzugeseßt, bis der Betrag wieder erreicht ift.

Artikel V.

Die Bestimmungen in den Artikeln 11 bis TV kommen in Bayern

nach Maßgabe des Bündnißvertrags vom 23, November ({Bundes-Geseßbl. 1871 S. 9) zur Anwendung. Artikel VI, Dieses Geseh tritt mit dem 1. April 1897 in Kraft.

jedod l 10 ver- mindestens zweihundertseßzehn Mark be-

im § 11 ver-

und

vom

Be-

237)

be-

be-

Bor-

war,

oder

jedes

volle

1870

Statistik und Volkswirthschaft.

Die technischen, kaufmännischen u. dgl. Betriebs- und Hilfspersonen in Preußen nah den Berufszählungen von 1882 und 1895,

Das zunftmäßice Handwerk kannte so wenig die tehnisch gebildeten Betriebsbeamten und das kaufmännish gebildete Rehnungs- und Ver- waltungspersonal, wie die moderne Großindustrie ohne diese Hilfs personen denkbar is. Sie bilden ebenso wie die ungelernten Arbeiter ein charafkteristisches Merkmal in der Organisation der Massenerzeu- gung. Wenn man es dem Großbetriebe zum Vorwurf gemacht hat, daß er die unterste soziale Klasse geschaffen oder doch stark vermehrt hat, so muß man andererseits auch hervorheben, daß die „Klassen- differenzierung“ nach unten in der Schicht der industriellen, tehnischen, kaufmännishen u. dgl. Betriebs - und Hilfspersonen gewisser- maßen ein Glei{gewiht nach der anderen Seite erhalten hat. Man kann diese Personen als ein neutrales Element ansehen, welhes die entgegengeseßten Interessen des Unter- nehmerthums mit denjenigen des Arbeiterstandes in gleiher Weise in sich E da ihnen die Höhe der gezahlten Löhne nicht weniger wichtig erscheinen wird als das Gedeihen des Betriebes. Wie diese Personen sich in der Mehrzahl aus dem besseren Bestande der ge- [ernten Arbeiter ergänzen, so bilden sie später oft den Kern eines hoch- stehenden Unternehmerthums. Thatsächlih sind sie auch fehr häufig am Gewinn betheiligt. Einige zahlenmäßige Angaben über diesen Personenkreis dürften daher willkommen sein.

Unterscheidet man nach den Ergebnissen der Berufszählung vom 14. Juni 1895 das männlihe und weiblihe Geschleht der in der Ueberschrift genannten Personen und ihr Zahlenverhältniß zu den Selbständigen und felbständigen Hausindustriellen, so bewegen fich die Verhältnißzahlen für einzelne Berufsarten der Berufsabtheilungen adet und Handel, der „Stat. Korr." zufolge, innerhalb folgender

renzen. __ Es entfallen technisch gebildete Betriebs- und kaufmännish ge- bildete Rechnungs- und Verwaltungsbeamte

bei männlihen Personen | bei weiblihen Personen

in der Berufsabtheilung Industrie: auf je 100

auf je 100 | ftändige

ständige und selbft. und selbst. Haus- Haus- | industrielle industrielle Gewinnung von Stein- Verfertigung von und Braunkohlen, Schreibfedern aus Moa C «4 E, Stahl, Aluminivm2c. 900 Barbiere (auch wenn zu- Friseure und Perrückens gleih Friseure) . 0,2 U O07 in der Berufsabtheilung Handel und Verkehr: auf je 100 auf je 100 Selbst- | Selbsft- i ständige | ständige Straßenbahnbetrieb . . 855 Straßenbahnbetrieb . 667 Hausierhandel . . ., 0,05 | Hausierhandel 0,03.

Auffallend is der große Abstand der Verhältnißzahlen in beiden Berufsabtheilungen, fowohl für das männliche wie für das weibliche Geschleht. Es is daraus erfihtlich, wie sehr eirzelne Gewerbearten bei dem jeßigen Stande der Betriebstehnik geeignet sind, Betriebs- beamte, Rechnungs- und Verwaltungsbeamte in sich aufzunehmen, während in anderen die solcher niht bedürfenden Kleinbetriebe über- wiegen. Dabei ist indessen einshränkend zu bemerken, daß die hohen Berhältnißzahlen auf niedrigen absoluten Ziffern beruhen können. So beträgt die Anzahl der weiblihen Personen dieser Klasse in der Be- rufsart „Verfertigung von Schreibfedern aus Stahl u. #. w.“ nur 9 und in der Berufsart „Straßenbahnbetrieb*“ nur 20, wie denn Üüber- haupt die“ weiblihen Beamten nur in einzelnen wenigen Gewerben zahlreicher vertreten find.

Za den ungelernten Arbeitern stehen die technisch gebildeten Be- triebsbeamten und das fkaufmännisch gebildete Rechnungs- und Ver- waltungsperfonal im allgemeinen in demselben Quantitätsverhältniß wie die gelernten Arbeiter, fodaß also dem größeren Verwaltungs- personal auch eine höhere Quote ungelernter Arbeiter entspriht. Fn- dessen wird diese Regel wiederkehrend überall in denjenigen Berufs- arten durchbrochen, wo einem Verwaltungsbeamten in der Hauptsache stets noch eine Anzahl gelernter Personen gegenübersteht. Das tritt ¿è. B. deutlich in der Berufsart „Gewinnung von Stein- und Braunkohlen, Koks, Graphit, Asphalt 2x." zu Tage, wo auf je 100 Selbständige 2230 Betriebs-, NRechnungs- und Verwaltungsbeamte kommen, troßdem gerade die ges lernten Arbeiter über die ungelernten nicht unerheblih überwiegen (16: 11). Andererseits finden sih die Ausnahmen aber auch in solchen Berufsarten, in welchen sih die Betriebsart des Großhandwerks, sei es als Theilbetrieb einer Großunternehmung oder in felbständiger Form, immer mehr herauszubilden \{eint, wie z. B. bei den Tape- zierern und den Maurern.

Fast überall ift eine starke Zunahwe des Verwaltungsperfonals zu verzeihnen. Eine erheblihere Abnahme hat nur in der Ziegelei und Thonröhrenfabrikation (2926: 1604) und bri den Kupfershmieden (226 : 120) stattgefunden. Wo eine Abnahme sonst noch Play ge- griffen hat, ist sie von verschwindender Bedeutung.

Je mächtiger sih unsere Industrie entfaltet, desto mehr sucht sie Fühlung mit der Wissenschaft, wie es ja auch einzelne Fabrikations- zweige giebt, z. B. die sogenannte hemishe Großindustrie, in denen, abgesehen von dem Hilfspersonal, der gelernte Arbeiter ein wissen- shaftlich ausgebildeter Techniker ist. Demgemäß überwiegen die technisch gebildeten Betriebébeamten, also die Chemiker, Jagenieure, Architekten 2c., in den Berufsarten mit der Großbetriebstendenz. Im Ganzen hat man 32318 solche Personen, 65295 Aufsihts- personen (Aufseher, Werkmeister, Obersteiger, Steigec 2c.) und 52 935 faufmännisch gebildete Verwaltungs-, Bureau- und Rechs nungsbeamte zu verzeibnen. Der Schwerpunkt der in der Ueber- hrift genannten Klasse von Personen liegt demnach in dem Aussichtspersonal und in dem kaufmännishen Verwaltungspersonal. Unterscheidet man lediglich die technische und die kaufmännische Funktion, so stellt sich das Verhältniß zwischen beiden wie 97 613 : 52 935. Immerhin erscheint das kaufmännishe Element in der Produktion stark vertreten, und dies findet nur darin seine Erklärung, daß neuer- dings der Großbetrieb immer allzemeiner auch den Absay seiner Fabrikate in den Kreis seiner Geschäfte cinbezogen hat.

Wenn man s{ließlich der Frage näher zu kommen versuht, welche Aussichten ein Verroaltungsbeamter hat, fch zum selbständigen Unter- nehmer emporzushwingen, fo ist von vorn herein zu bemerken, daß sich diese Frage aus den zur Zeit vorliegenden zahlenmäßigen Angaben nicht abshließend beantworten läßt. Denn abgesehen davon, daß der Abgang der Selbständigen infolge des höheren Durhschnittsalters größer als derjenige der Verwaltungsbeamten sein dürfte, ergänzen ih auch die Selbständigen in den mehr handwerksmäßig betriebenen Berufsarten zum großen Theil ohne weiteres aus den gelernten Arbeitern.

Die Anzahl der Selbständigen im Jahre 1895 if gegen das Jahr 1882 etwas zurückgegangen; diejenige der Verwaltungsbeamten dagegen zeigt eine bedeutende Zunahme. Sie hat sich nahezu ver- dreifaht. Berechnet man, wie viele derselben auf je 100 Selbst- ständige in den Jahren 1882 und 1895 entfielen, \o stellen sih die diesbezüglihen Verhältnißzahlen auf 5,74 und 15,44 %.

„Sozialpolitish“, bemerkt zu diesen Zablen die „Stat. Korr. *“, „ist der geringe Rückgang der selbständigen Personen sicher kein erfreulihes Zeihen. Dagegen darf man die Ee ies starke Ausdehnung des Verwaltungspersonals dann mit vollem Recht als ein solhes ansehen, wenn man bedenkt, daß das ut tuierten Kleinmeister wirthschaftlich und sozial durch- schnitt ih auf niedrigerer Stufe steht, als die Verwaltungs- beamten, Abgesehen davon, daß mit dem Zuwachs derselben eine tehuishe Vertiefung der gesammten nationalen Gütererzeugung

2260

Heer der weniger

vecbunden ist, hat der Kleinmeister und Arbeiter bei persönlicher

igkeit heute bessere Aussicht, in die ebenso auskömmliche wie Tite ‘Stellung ibt Bera liialeebeaiifen aufzurücken. Von diesem Gesichtspunkte aus ergiebt sih, daß die moderne Industrie fehr wohl ceignet ist, jelbständig einen Theil jener erstrebenswerthen Mittel- tandspolitik zu verwirklihen, welhe für manche in ihrem Schooße entstandene Schattenseite volle Entschädigung zu bieten vermag.“

Deutscher Zuckerverbrauch.

In dem Geschäftsberiht des Deutschen Landwirthschafisraths für das Jahr 1896 wird auf die Wechselwirkung zwischen der finkenden Ten- denz der Quderpreise und der gleichzeitigen Steigerung des inländischen Zuckerverbrauhs hingewiesen und bemerkt, daß hierin vielleiht ein Fingerzeig für die künftige Entwickelung der deutshen Zuckerindustrie gegeben sei. In den 5 Jahren von 1886/37 bis 1890/91 ftand der Zucker- preis im Durchschniit auf 41 4 pro 100 kg, während er von 1891/92 bis 1895/96 auf 28 M sank, dementsprechend stieg der Verbrauch von durh- \hnittlih 8,4 kg pro Kopf der Bevölkerung im ersten Zeitraum auf 10,6 kg im zweiten Zeitraum. Im legten Betriebsjahr 1895/96 betrug er 12,7 kg. Den Gegnern der Zuckersteuer-Gesepgebung gegen- über wird eine Berechnung aufgestellt, welche zeigt, daß für absehbare Zeiten die Zuckerindustrie den Schuß der Gesehgebung nicht wird ent- behren können und auf die Ausfuhr angewiesen fein wird, selbft wenn man annähme, daß der inländische Verbrauh im Laufe der Jahre weiter bis aaf 25 kg pro Kopf der Bevölkerung stiege. Erst bei einem Verbrauh von 32,6 kg Zucker pro Kopf, dem 2,6 fachen des jetzigen Konsums, wie er seit fünfzehn Jahren thatsählih in Groß- britannien besteht, würde die gegenwärtige Zuckerproduktion des Deutschen Reichs schon jet im Inland abgesezt werden können.

Kunst und Wissenschaft.

Veber neuere Forshungsreisen in Asien entnebmen wir dem soeben erschienenen 3. Heft von „Petermann's Mittheilungen“ (Gotha, Justus Perthes) Folgendes: Die Münchener Expedition nah Syrien und Kleinasien ist mit der glücklichen Rückkehr ihrer Führer Rom. Oberhummer und Dr. H. Zimmerer Ende Januar zum Abschluß gelangt; die Rückkehr erfolgte über Konia und Konstantinopel. Auf dem Geographentag in Jena werden beide Reisende über den Erfolg ihrer Forschungen eingehenden Bericht erstatten. Auf Veranlassung von Prof. L. Lóczy hat Dr. A. Cholnoky, Assistent am Geologisben Institut der Universität Budapest, am 3. Dezember 1896 eine Reise nah China angetreten, um die große chinesishe Ebene und ihr hydrographisches E eingehend zu ftudieren. Seine Reise is auf 14 Jahr projektiert. ine Durchkreuzung von Tibet haben, dem,„Geographical Journal“ zufolge, die englischen Offiziere Kapt. Wellby und Lieutn. Malcolm im Mai 1896 von Leh aus begonnen und mit der Erreichung von Peking glücklich beendet. Am Passe Wapu-La wurden fie von der tibetanishen Grenzwache zurückgewiesen; auf einem weiten Umweg gelang es ihnen jedoch, den Lanak-La zu überschreiten und, ungefähr auf der Breite 36—38 Grad sich bewegend, das ganze Land zu durhwandern; es war die nördlichste aller bisherigen Durch- freuzungen. Allerdings war die Expedition mit großen Entbehrungen verknüpft; der größte Theil der Lastthiere ging durch Mangel zu Grunde, endlich desertierten noh fast sämmtliche Begleiter ; alles irgendwie ent- behrlihe Gepäck, darunter auch die Sammlungen, mußten zurüd- gelassen werden, und die Lage drohte in jeder Weife kritisch zu werden, bis die Reisenden Anfang September mit einer tibetanischen Kara vane zusammentrafen, welhe nah China ging. In ihrec Begleitung ge- langten sie an die Quelle des Hauptzuflusses des Jangtsekiang und dur Tsaidam nach dem Kuku-nor, von wo aus auf bekannten Wegen Peking erreiht wurde. Eine größere Tour dur das westliche Tibet, auf welcher bedeutende Strecken unbekannten Gebiets bereist wurden, haben Kapitän H. H. P. Deary und A. Pike von Gnde Mai bis November 1896 ausgeführt. Nach ihren vorläufigen Mit- theilungen im „Geographical Journal“ ift besonders die Ausbeute an fartographishen Aufnahmen sehr bedeutend. Wie Kapitän Wellby hatten auch sie starke Einbuße an ihren Lastthieren erlitten, sodaß der Nückweg unter großen Entbehrungen zurückgelegt werden mußte.

Das Organisations - Comité für die VII. Internationale Geologen-Versammlung, welhe Ende Sommer d. I. in St. Petersburg stattfinden soll, hat das zweite Zirkular versandt, welhes die näheren Bestimmungen über die vor und. nach den Sitzungen zu veranfstaltenten Exkursionen enthält. Lie Sizungen des Kongresses finden vom 29. August (n. St.) bis 4. September in den Räumen der Kaiserlichen Akadeinie der Wissenschaften zu St. Peteréburg ftatt; die ausführliwen Programme über die in Aussicht stehenden Vorträge und Verhandlungen werden später zur Versendung kommen. Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände, wie Karten, Profile, Sammlungen, Instrumente 2c., unterliegen, wenn fie mit der richtigen Adresse: „Uxposition du Congrès géologique International verschen sind, nicht der Zollrevision an der Grenze, son- dern werden in St. Petersburg unter Aufsicht des Comités ausgeyackt. Gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte, welhe für den Betrag von 10 #4 (6 _Nbl.; 12 Fe.; 10 h.) von dem Schaß- meister des Comités A, O. Micha'ski (Comité Geologique, Ct. Petersburg, Wassili Ostrow, 4. Linie) einzulösen ist, wird sowobl von den russishen Konsuln die Ausstellung der Pässe, wie auch von den Zollr eamten an der Grenze die Gepäckrevision ohne weitere Schwierigkeiten besorgt werden. Sämmtliche Theilnehmer haben während der Dauer des Kongresses und der Exkursionen freie Fahrt in der I. Klasse auf \ämmtlichhen russischen Eisenbahnen. Das Organisations - Comité hat also alle Maßregeln ergriffen, um den Besuch des Kon- gresses möglichs zu erleihtern. Eine besondere Anziehungskraft bilden natürlih die Exkursionen, welche vor und nah der Tagung ver- anstaltet werden. Ünter Führung der Geologea S. Nikitin, Th. Tschernyshew, A. Arzrunti, A. Karpinsky und A. Stuckenberg findet vom 28. Juli bis 26. Avgust eine Bereisung des Ural nebst Be- sichtigung der dortigen Bergwerke statt: die Theilnehmer an dieser Exfursion haben si, da große Strecken im offenen Wagen zurüd- gelegt werden müssen, mit warmer, undurlässiger Kleidung zu ver- sehen. Der Akademiker Fr. Schmidt übernimmt die Führung der Exkursion nah Esthland und der Insel Dagö vom 13. bis 27. August; die finishen Geologen I. Sederholm und W. Ramsay führen vom 21. bis 28. August durh Finland. Nah Schluß des Kongresses beginnt der große Ausflug nah dem Kaukasus, welcher auf dret verschiedenen Wegen crreiht werden soll: über Charkow und durch das Doneß- Becken, auf der Wolga und über Kiew, Cherson; von Wladikawkas aus wird der Kaukasus auf der E nach Tiflis über- schritten, wo am 21. September die Theilnehmer fich wieder ver- einigen. Hieran \{ließt sh der Besuch von Baku, BVorshom, Abas- Tuman und anderer Punkte. Am 27. September E ven der Station Rion die Abfahrt nach der Krim, wo am 5. Vktober in Sebastopol der Schluß - der Ausflüge erfolgt. Seitenausflüge sind vom Kaukasus aus in Aussicht genommen zur Befsteigung des Elbrus und Ararat, zur Besichtigung der Gletscher Genaldon, des Mamisson und anderer Punkt». Dur das Entgegenkommen der russischen Regierung und durch die in Auësiht gestellte Gastfreundschaft sind die Preise für diese Ausflüge äußerst billig berechnet; dieselben betragen mit Einschluß der Kosten füc Unterkunft und Verköstigung, Beföcderung zu Wagen, Dampfboot#fund Pferd für die Exrkursion in den Ural 150 Rbl. (320 6), für dié Exkursion nah Esthland 50 Rbl. (108 6), nah

inland 50 4 finish (40 4), nach dem Kaukasus und der Krim

50 Rbl. (532 46) mit Ausschluß der Seitenausflüge. Das geolögische Reisehandbuh, welchem die geologishe Uebersichtskarte des russischen Reichs in 1: 6 300 000 sowie zahlreihe Detailkarten und Profile bei-

efügt werden, ift im Druck und wird nah Erscheinen \pätestens Ende

pril jedem Theilnehmer für den Betrag von 10 Fr. (8 4), welcher bei Lösung der Mitgliedókarte ban g ist, übermittelt werden. Vorsißender des Organifations-Comités ist A. Karpinsky, der Direktor des Comité géologique, General-Sekretär Th. Tschernyschew.

Land- und Forstwirthschaft,

Sn Dresden ist am 3. d. M. auf dem Verbandstage der Land- wirthshaftlichen Genossenschaften im Königreih Sachsen, dessen Ver- handlungen ein Vertreter der sähsischen Regierung beiwohnte, wie „W. . B meldet, eine landwirth\chaftliche Meno E tats egründet worden, welcher sofort viele Landwirthe unter eihnung namhafter Beiträge bei- traten. Gestern beshloß der Verbandôstag, den Getreide- verkauf der Landwirthe genofsenschaftlih zu regeln. Das Betriebs- fapital is durch Zeichnung von Antheilsheinen, dem Ver- hältniß der Größe des Landbesizes entsprehend, zu beshaffen. Die endgültige Erledigung dieser Angelegenheit bleibt dem im August d. I. in Dresden stattfindenden 13. allgemeinen Vereinstage der deutschen Landwirthschaftsgenossenshaften vorbehalten.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregelu.

Nachweisung l über den Stand von Thierseucher im Deutschen Rei ch am 31. März 1897. (Nah den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend find die Namen Meangen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welhen Roß, Maul- und Klauenseuche oder Lungen- seuhe am 31. März herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge- meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt.

A. Rot (Wurm). : i Neg.-Bez. Marienwerder: Marienwerder 1 (1), Potsdam : Teltow 1 (1); Neg. - Bez. Köslin: Bütow 2 (2). Reg.-Bez. Posen: Birnbaum 1 (1); Reg. - Bez. Breslau: Oels 1 (1), Trebniß 1 (1), Brieg _1 (1), Habelshwerdt 1 (1). Reg.-Bez. Liegniß: Bunzlau 1 (1), Schönau 1 (1). Reg.-Bez. Oppeln: Grottkau 1 (1). Reg. - Bez. Magde- burg: Aschersleben 1 (1). Reg. - Bez. Hildesheim: Landkreis Göttingen 2 (2). Reg. -Bez. Osnabrück: Landkreis Osnabrück 1(1). Bayern. Neg.-Bez. Schwaben: Neuburg a. D. 1 (1). Sachsen. Kreithauptmannschaft Zw i ckau: Schwarzenberg 1 (1), Auerbach 1 (2). Schwarzburg-Sondershausen: Sondershaufen 1 (1). Elsaf- Lothringen. Bezirk Ober - Elsaß: Mülhausen 2 (2). Bezirk Lothringen: Diedenhofen 1 (1), Saarburg 1 (1). Zusammen 25 Gemeinden und 26 Gehöfte.

B, Maul- und Klauenseuche.

Preußen. Reg.-Bez. Gumbinnen: Stallupönen 1 (1). Reg.- Bez. Marienwerder: Stuhm 1 (1), Marienwerder 3 (3), Briesen 1 (1), Thorn 2 (2), Kulm 2 (2), Graudenz 3 (3), Konitz 1 (2), Flatow 1 (1). Reg. - Bez. Potsdam: Prenzlau 1 (1), Templin 1 (1), Anger- münde 1 (1), Oberbarnim 1 (1), Niederbarnim 1 (1), Teltow 2 (2); Osthavelland 3 (8), Westhavelland 1 (1), Ruppin 3 (3). Neg.-Bez. Frankfurt: Königsbera i. Nm. 3 (3), Soldin 1 (1), Arns- walde 2 (2), Friedeberg 1 (1), Landkreis Landsberg 2 (5), Züllichau- Schwiebus 1 (1). Reg.-Bez. Stettin: Anklam 1 (1), Saaßig 2 (2), Greifenhagen 1 (1). Reg. - Bez. P osen: Jarotshin 1 (1), Sthroda 4 (4), Posen Oft 1 (1), Samter 1 (1), Birnbaum 1 (1), Meseriy 1 (1), Kosten 1 (1), Rawitsh 1 (3), Gostyn 2 (2),

leshen 1 (1). Reg. - Bez. Bromberg: Wirsiy 2 (2),

chubin 1 (1), Jnowrazlaw 5 (5), Strelno 2 (2), Mogilno 1 (1). Gnesen 1 (1). Reg. - Bez. Breslau: Gr. Wartenberg 2 (2), Militsch 1 (1), Wohlau 1 (1), Neumarkt i. Schl. 1 (1), Strehlen 1 (1), Schweidniß 2 (5), Glaß 1 (1), Habelshwerdt 4 (11). NReg.-Bez. Liegniy: Grünberg 1 (1) Glogau 1 (1), Jauer 1 (1), Bolken- hain 1 (1). Reg.-Bez. Ovpeln: Groß-Strehliy 1 (1), Landkreis Beuthen 2 (2), Ratibor 2 (2), Leobshüg 1 (1). Grotikau 1 (1). Reg. - Bez. Magdeburg: Osterbug 7 (14), Garde- legen 5 (7), Stendal 1 (1), Jerihow 1 5 (21), Kalbe 1 (1), Wanzleben 6 (8), Stadtkreis Magdeburg 1 (1), Wolmirstedt 1 (1), Neuhaldens- leben 8 (29), Oschersleben 1 (6). Reg.-Bez. Merseburg: Schweiditz 4 (4), Wittenberg 1 (1), Bitterfeld 7 (7). Saalkreis 3 (3), Delißsch 10 (16), Mansfelder Gebirgskreis 1 (1), Mansfelder Seefreis 4 (13), Sangerhausen 2 (4), Eckartsberga 2 (2), Querfurt 1 (15), Merseburg 5 (6), Weißenfels 5 (14), Naumburg 2 (3), Zeiß 1 (2). Neg.-Bez. Erfurt: Grafschaft Hohenstein 1 (1), Worbis 2 (14), Heiligenstadt 2 (3), Landkreis Mühlhausen 1 (3), Langenjalza 4 (30), Weißensee 3 (12), Stadtkreis Erfurt 1 (1), Landkreis Erfurt 2 (95), Ziegenrüd 1 (2). Reg.-Bez. Schleswig: Steinburg 1 (1), Stormarn 1 (1). Reg.-Bez Hannover: Diepholz l (1), Hoya 1 (1), Nienburg 1 (1), Stolzenau 16 (44), Sulingen 2 (2), Stadtkreis Hannover 1 (Shlachthof), Laudkreis Hannover 1 (1), Landkreis Linden 2 (3), Springe 3 (6), Hameln 5 (15). Reg.-Bez. Hildesheim: Peine 1 (2), Marienburg i. Hann. 1 (1), Gronau 1 (!), Alfeld 2 (3), Goslar 1 (1), Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 3 (4), Münden i. Hann. 1 (1), Uslar 6 (28), Einbeck 5 (6), Ilfeld i (1), MNeg.-Bez. Lüneburg: Landkreis Celle 2 (4), Burgdorf 4 (7), Calngtene 2 (3). Reg.-Bez. Stade: Verden 1 (1), Achim 2 (2). Reg.-Bez. Osnabrück: Grafschaft Bentheim 1 (1), Bersenbrück 2 (2), Melle 1 (1), Iburg 1 (1). Reg.-Bez. Aurich: Norden 1 (1), Leer 1 (2). Reg.-Bez. Münster: Warendorf 3 (6), Beckum 9 (12), Lüdinghausen 2 (2), Necklinghausen 1 (1). Reg.-Bez. Minden: Minden 2 (2), Herford 2 (2), Halle i. W. 6 (12), Wiedenbrück 11 (28), Paderborn 1 (3), Büren 2 (4), Warburg 2 (2), Höxter 1 (1). Reg.-Bez. Arn s- berg: Brilon 3 (7), Lippstadt 18 (45), Soest 7 (13), Landkreis Bochum 1 (1), S{welm 1 (1), Siegen 2 (7). Reg.-Bez. Casfel: Landkreis Cassel 2 (4), Eschwege 3 (8), Frankenberg 2 (5), Frißlar 11 (38), Stadtkreis Hanau 1 (1), Hersfeld 1 (1), Hofgeismar 1 (3), e 7 (20), Melsungen 5 (25), Wolfhagen 4 (11). Reg.-Bez.

iesbaden: Westerburg 2 (2), Lüneburg 1 (3), Höchst 1 (3), Stadtkreis Frankfurt a. M. 1 (1). Reg.-Bez. Koblenz: Zell 1 (1), Altenkirchen 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Kleve 1 (5), Nees 2 (3), Landkreis Krefeld 1 (4), Landkreis Essen 1 (2), Mörs 8 (8), Geldern 4 (4), Kempen 9 (7), Stadtkreis Düsseldorf 1 (1), Land- kreis Düsseldorf 1 (1), Stadtkreis Elberfeld 1 (2), Solingen 3 (5), Grevenbroich 1 (1). Reg.-Bez. Trier: Daun 1 (5), Prüm 1 (10), Bern- kaftel 1 (2), Saarbrüden 1 (1). _Reg.-Bez. Aachen: Jülich 1 C) Stleiden 10 (24). NReg.-Bez. Sigmaringen: Haigerloh 1 (1). Bayeru. Reg.-Bez. Ober-Bayera: Stadtbezirk Freising 1 (3), Stadtbezirk Ingolstadt 1 (2), Stadtbezirk Landsberg 1 (1), Stadt- bezirk München 1 (8), Aichach 1 (1), Bruck 3 (4), Dachau 1 (5), Ebersberg 1 (1), Erding 2 (2), Landbezirk Freising 1 (1), Landbezirk Ingolstadt 3 (9), Landbezirk Landsberg 2 (2), Miesbach 6 (7), Land- bezirk München 1 8 (16), Landb-zzirk München T1 4 (5), Schroben- hausen 3 (8), Tölz 1 (4), Wasserburg 1 (1); Reg.-Bez. Nieder- bayern: Landbezirk Deggendorf 1 (1), Landbezirk Landshut 1 (1), Regen 1 (1); Reag.-Bez. B tals: Frankenthal 1 (1), Germersheim 3 (3), Kirhheimbolanden 2 (12), Landau 5 (7), Neustadt a. H. 1 (1), Speyer 2 (2), MReg.-Bez. Oberpfalz: Neastadt a. W.-N. 4 (7), Landbezirk Regensburg 1 (3), Waldmünchen 1 (7); Reg.-Bez. Ober- franken: Landbezirk Bamberg IT 1 (1), Landbezirk Hof 2 (3), Naila 1 (2), Wunsiedel 2 (9); Reg.-Bez. Mittelfran ken: Stadt- bezirk Fürth 1 (1), Stadtbezirk S 1 (1), Landbezirk Dinkels- bühl 1 (3), Landbezirk Erlangen 2 (2), Neustadt a. A. 5 (6), Schein- feld 8 (12), Uffenheim 9 (16); Reg.-Bez. Un terfranken: Ebern 2 (2), Oéeroloboscn 1 (D), arlstadt 2 2 Landbezirk Kitzingen 5 (6), Königshofen 1 (2), Lohr 1 (2), arktheidenfeld 4 (5), Ochsenfurt 4 (5). Reg.-Bez. Schwaben: Stadtbezirk Neu- burg a. D. 1 (1), Landbezirk Dillingen 1 (3), Landbezirk Günz- burg 3 (8), Jllertissen 1 (1), Landbezirk Kaufbeuren 6 (14), Land- bezirk Kempten 6 (27), Landbezirk Memmingen 3 (17), Mindelheim 2 (4), Landbezirk Nördlingen 2 (2), Oberdorf 2 (5). Sachsen. Kreishauptm. Baußen: Zittau 4 (4). Kreishauptm. Dresden: Stadtbezirk Dresden 1 (Schlachthof), Dresden-Altstadt 2 (2), Meißen 2 (2). Kreishauptm. SOPI G: Landbezirk Leipzig 7 (7), Borna 1 (1), Oschaß 1 (1), Döbeln 5 (5). Kreishauptm. Zwickau:

Preufen. Briesen 1 (1); Reg.-Bez.

Landbezirk Chemniy 1 (1), Marienberg 1 (1), Zwickau 1 (1), Planen 3 (4), Glauchau 2 (2). Württemberg. R cNartacis: Battnang 5 (11), Bradtenheim 1 (1), Cannstatt 2 (2), Eßlingen 1 (1), Heil- bronn 1 (1), Leonberg 1 (1), Ludwigsburg 3 (3), Marbach 1 f L Maulbronn 2 (3), Neckarsulm 3 (5), Stadtbezirk Stuttgart 1 Landbezirk Stuttgart 1 (1), Vaihingen 5 (5), Waiblingen 1 (1 Y Weinsberg 1 (2). Schwarzwaldkreis: Herrenberg 1 (3), Hor

3 (8), Nürtinzen 4 (15), Oberndorf 1 (1), Rottenburg 3 (8), Rott- weil 1 (2), Sulz 1 (2), Tübingen 2 (11). Jagst kreis: Ellwangen 4 (19), Gaildorf 3 (3) Gerabronn 3 (8), Gmünd 5 (9), Hall 5 (10), Heidenheim 4 (5), Künzelsau 4 (10), Mergentheim 4 (15), Neres- beim 2 (3), Oehringen 5 (13), Schorndorf 8 (15), Welzheim 6 (30), Donaukreis: Biberach 7 (18), Ehingen 3 (6), Geislingen 4 (7), Göppingen 6 (7), Kirchheim 5 (5), Laupheim 3 (6), Leutkirh 4 (8), Münsingen 2 (17), Saulgau 1 (1), Ulm 13 (145). Baden. Landeskommiss. Konstanz: Konstanz 1 (1), Meßkirh 1 (1); Landes- fommifs. Freiburg: Breisach 1 (1), Emmendingen 4 (6), Kehl 1 (1), Lahr 1 (1), Offenburg 1 (1). Landeskommiss. Karlsruhe: Achern * 1 (10), Bühl 1 (1), Rastatt 1 (20), Bretten 1 (2), Bruchsal 1 (1), Durlah 1 (1), Pforzheim 1 (2). Landeskommiss. Mannheim: Mannheim 1 (2), Schwetzingen 1 (2), Weinheim 2 (3), Eppingen 1 (1), Heidelberg 2 (2), Sinsheim 2 (33), Adelsheim 1 (4), Mosbach 2 (10), Tauberbischossheim 2 (7), Wertheim 1 (1). Hessen. Provinz Starkenburg: Erbach 1 (3), Offenbah 2 (2). Provinz Ober- hessen: Gießen 7 (12), Büdingen 1 (1), Friedberg 1 (1), Schotten 2 (2). Provinz Rheinhessen: Mainz 1 (3), Bingen 3 (8), Oppen- heim 1 (2), Worms 5 (16). Mecklenburg - Schwerin. Wismar 1 (1), Güstrow 1 (1). Sachsen-Weimar. Weimar 13 (72), Apolda 4 (6), Neustadt a. O. 1 (1). Oldenburg. Herzog- thum Oldenburg: Butjadingen 2 (3), Brake 1 (1), Elsfleth 1 (1). Braunschweig. Braunshweig 6 (17), Wolfenbüttel 2 (2), Helmstedt 1 (1), Gandersheim 3 S Holzminden 3 (6). Sachsen - Meiningen. Saalfeld 2 (8 Sachsen-Altenburg. Alterburg 2 (2). Sachsen-Coburg-: Gotha. Herzogthum Gotha: Landbezirk Gotha 5 (29). Anhalt. Dessau 4 (4), Cöthen 8 (15), Zerbst 2 (2), Bernburg 1 (1). Schwarzburg- Sondershausen. Sondershausen 2 (3). Waldeck. Kreis des Eisenberges 3 (29), Kreis der Twiste 8 (177). Reuß j. L. Schleiz 3 (3). Schaumburg-Lippe. Stadthagen-Hagenburg 2 (2). Lippe. Stadtbezirk Salzufl-n 1 (2), Schötmar 1 (15), Brake 4 (4), Berwaltungsamtsbezirk Blomberg 2 (2), Verwaltungsamtsbezirk Detmold 7 (8). Hamburg. Stadtbezirk Hamburg 1 (1), Marsch- lande 1 (2). Elsaß-Lothringen. Bezirk Unter- Elsaß: Land- kreis Straßburg 2 (3), Erstein 2 (3), Schlettstadt 1 (2), Zabern 4 (14). Bezirk Ober-Elsaß: Altkirch 1 (3), Colmar 2 (2), Gebweiler 4 (17), Mülhausen 2 (19). Bezirk Lothringen: Land- kreis Mey 1 (1), Diedenhofen 4 (19), Forbach 1 (3), Saargemünd 2 (2). Zusammen 939 Gemeinden und 2326 Gehöfte.

C. Lungenseuche. Reg.-Bez. Potsdam: Angermünde 1 (1), Oft- havelland 4 (8), Ruppin 1 (1). Reg.-Bez. Bromberg: Czarnikau 1 (1). Reg.-Bez. Magdeburg: Wanzleben 2 (2), Wolmirstedt 5 (9), Neuhaldensleben 6 (10). Reg.-Bez. Düsseldorf: Kempen 1(2). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Grimma 1 (1). Zufammen 22 Gemeinden und 35 Gehöfte.

,

Preußen.

Handel und Gewerbe,

Töglihe Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 003, niht rechtzeitig estellt keine Wagen. Cn Ober s(lesien sind am 3. d. M. gestellt 4028, nit recht- zeitig geftellt keine Wagen.

Zwarngs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin ftand am 2. April das Grundstück Petersburger straße 46, dem Maurer- meister Wilh. Shwanz und dem Privatier Andr. Gay gehörig, zur Versteigerung; Fläche 4,12 a; für das Meistgebot von 84200 M wurde der Privatier Andreas Gaß, Petersburgerstraße 48, Ersteher.

Beim Königlihen Amtsgeriht zu Charlottenburg wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 87, Blatt Nr. 3278, auf die Namen des Rentiers Wilhelm Gustav Barnißke und des Kaufmanns Felix Fürstenthal eingetragenen, zu Charlottenburg, Sophie- Charlottenstraße 31/32, belegenen Grundstücks aufgehoben, da der be- treibende Gläubiger, Hof-Bäckermeister Lou is Weise zu Charlottenburg seinen Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen hat. Der Versteigerungstermin und der Zuschlagstermin am 15. April 1897 fallen fort. In Sachen, betreffend die Zwangsverfteigerung des im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg Bd. 161, Bl. Nr. 5635, auf den Namen der verehelihten Kaufmann Martha Baer, geb. Fischer, zu Schöneberg eingetragenen Grundstücks wird das YBer- steigerungspatent vom 1. März 1897 dahin berichtigt, daß genaanntes Grundstück zu Charlottenburg' nit, wie angegeben, Passaus- straße 1, sondern Passauerstraße 26 belegen ist.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmarkt vom 3. April 1897. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewicht mit Ausnahme der Sweine, welche nah Lebendgewiht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 4795 Stück. (Durch\chnittspreis für 100 kg.) T. Qualität 112—118 4, IT. Qualität 94—108 d, TII. Quelität 80—90 Æ, IV. Qualität 68—76 4 Schweine. Auftrieb 8836 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg ) Melenburger 94 —96 6, Landschweine: a. gute 390—92 Þ. geringere 82—88 c bei 20 9/6 Tara pr. St. Kälber. Auftrieb 1350 Stüdck. (Durwbschnittspreis für 1 kg.) 1. Qualität 1,12— 1,18 Æ, II. Qualität 0,94 —1,06 4, I[II. Qual. 0,76 —0,88 M Scha f e. Auftrieb 8614 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,96—1,04 #4, I1. Qualität 0,92—0,94 4, II1. Quas

lität M

Berlin, 3. April. (Wohenbericht für Stärke, Stärke- fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) Ta. Kartoffelstärke 17¿—17} 4, Ia. Kartoffelmehl 174—17} , ITa. Kartoffelmebl 154—16 4, Feuchte Kartoffelstärke, Frachtparität Berlin 9,60 , Gelber Syrup 20¿—21 Æ, Kap.-Syrup 21¿—22 46, Export 22}— 23 46, Kartoffelzucker gelb 20—204 #4, Kartoffelzucker

Dextrin gelb und weiß Ia. 23—24 4, do. sekunda 214—22 A, Weizenstärke (kleinst.) 34—35 #Æ, do. (großst.) 33—40 M, Hallesche und Scþlesishe 40—41 F, Reisstärke (Strahlen) "50—52 ä, do. (Stüdcken) 49—50 4, Maisstärke 40—41 4, Schabestärke 35—36 M, Viktoria-Erbsen 15—18 4, Kocherbsen 14—18 „#, grüne Erbsen 14—18 #, Futter-Erbsen 12—13 #4, inl. weiße Bohnen 23—2%5 4, Flahbohnen 24—26 Æ, Ungar. Bohnen 20—22 M, Galiz.-russ. Bohnen 18—20 M, große Linsen 34—48 #4, mittel do. 28—34 M, kleine do. 20—26 #, weiße rie 16—20 M, gelber Senf 22—30 Æ, Hanfkörner 17}—18 „46, Winterrübsen 23—234 Æ, Winterraps 234—24 Æ, blauer Mohn 24-28 #, weißer do. 40—48 #, Buchweizen 13—16 &#, Wien 13§—15 4, Pferde- bohnen 13—134 Æ, Leinsaat 19—20 A, Mais loko 8}—9. Ÿ Kümmel 44—50 Æ, prima inl. Leinkuhen 13—14 A, do. ruff. do. 114—13 #4 Rapskuchen 11—12 #, pa. Marseill. Ecdnußkuchen 14—16 M, pa. doppelt gesiebtes Baumwollen-Saatmehl 58—62 %/o 12—13 M, belle getr. Biertreber 28—34 % 9} —10]7 Æ, getr. Ge- treideschlempe 32—36 °%/0 12—13 6, getr. Mais-Weizenschlempe 36—39 % 13—14 4, getr. Maisshlempe 40-—44% 124—13 , Malzkeime 94—104.46, Roggenkleie 8,90—94 6, Weizenkleie 8,90—9},46

(Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

fap. 213 —224 Æ, Rum-Kuleur 32—33 #4, Bier-Kuleur 32—33 Æ,