1821 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1320- bekatint gemacht, aus dem wir Einiges ausheben wollen was uns auch für ein grdßeres Publikum interessant scheint. Fast zweihundert Aerzte und Studirende besuchten im genanntên Zeit- raume die Anstalt, die in dieser Beziehung und in Hinficht der Krankenpflege, ungewöhnlich erfreuliche Resultate gab. Sie nahm an_ chirurgischen Kranken. auf 525; an Augettkranken : 285. Chirur-= gische Operationen wurden, ohue die tleineren mitzuzählen, 161, augenärztliche und zwar größere 55, ausgeführt. - Gestorben sind nur 15 Individuen. Unter den größeren und seltneren Operatio- nen zeichnen sih aus: ein Wiederansaß der fthlendén Obetlippe aus der Armhaut; eine vortreflih gelungene Heftung des gespal- tenen G, (eine neue, Grâfe gehörende Erfindung, vergl. Gráäfe’s und Walther's Journal Bd. 1. Heft 3.) sieben Hajenschar- ten-Operationen, wovon sechs ganz gelungen, und eine noch iu der Kur war; eine wichtige ganz gelungene Erfiirpation eines Kropfes, die auch hier einer näheren Erwähnung werth ist: Ein Mâdchen von 22 Jahren litt daran; der Kropf theilte sich deut- lih in zwei Theile. Nach Unterbindung etner Haupt-Arterie (thyreoides) trat eineBesserung ein, die aver nur temporatr war, da sväter der Kropf. ungemein rasch wuchs, - und die Kranke leb- haft die Ausrottung der ganzen Geschwuisk verlangte. Nur des= wegen ging der Operateur an die gefahrvolle Operation. Es ward uerst der rehte, größere Theil des Kropfes weggenommen, der fich in die Tiefe Unter die wichtigsten größeren Blutgefäße und erven hin ersireckte, so daß im ganzen die Unterbindung von 32 Blutgefäßen nöthig ward! Die Kranke war so erschöpft, daß der Operateur sih nit entschließen konnte, gleich auch den linfen Theil des Kropfes mit zu exftirpiren ; dies konnte nur erst nah 5 Monaten geschehen. Die zweite Wunde heilte ebenfalls, und die Kranke verließ, frei von allen Beschwerden die Austait. Beide Ge- shwülsie wogen Über zwei Pfund! Sachversiändige werden mit uns die Wichtigkeit und den - Erfolg diejer merkwürdigen Opera- tion, die w den seltensten gehört, gleich sehr bewundern. Von drei Bruchschnitten gelang einer; von jechs fünftlichen Pupillen vier; unter eilf Hornhautsitichen ergaben fünfe eine voilkomuene Heilung, vier blieben ohne Erfolg- und zwei Operirte waxeu nocch in der Kur. Durch einen Fall in eine geheißte Braufkfüpe war ei- ne 9 bedeurende Verbrennung entstanden, daß beide Füße ein Arm und der Rücken ganz verbrannt waren; durch Auwenduug des Leindls in Verbindung. mit Kalkwasser wurde der Patieut in wenigen Wochen geheilt. Bei den jeßt in Behandlung üehen- den Fndividuen,. dieam Kropfe leiden, wird das neuerlich von der Schweiz qus bekanntlich empfohlne Mittel, die ,\heinbar gutem Erfolge-/ angewendet. Nach der Ausreißung eines Schlundpolypen erfolgte, merkwürdig genug, ersi am sieben und zwanzigsten Tage nach der-Operation, Starrkrampf und Tod. Die Heilung eines beträchtlichen syphilitischen Zungenkrebses, der hereits drei Fahre gedauert hatte, gelang durch Merfkurial- Einreibungen vollkommen. Schon aus diesem flüchtigen Ueberblicke des Geleisteten, wie ¿hn der Raum - unserer Bläiter nicht anders gestattet, sieht man die glänzendsten Resultate eines rüftigen Strebens von Seiten des Oirektors dieser Anstait, so wie die erfreulichfien Früchte von dem Schuße, den die oberste Behörde dem wichtigen Fustitute fortdauernd angedeihen läßt. Wenn man diesen neuen Bericht aufmerksam durchgeht, #0 wird. man gewis des Dirigeuten Aus- pruch nicht übertrieben finden: „daß die Anftalt mit den klini- chen Stiftungen der ersien Hauptsiädte Europas unbedingt wett-

eifern fonne.‘

Jn den Sagen und Denkmälern des alten Aegyptens sind nur fünf Pflanzen aufgeführt ; die biblishe Flora giebt deren neunzig an; die alten Griechen und Rômer kannten Ee hundert; jeßt zählt man deren acht und dreißig tau- end.

Wechsel und Geld Kourse.

Paris, 21. April. Ein Monat.

Drei Monak. Briefe. Geld.

: Briefe. Amsterdam B, Hamburg Berlin . London Mailand Wien elkect Augsburg St. Petersh Ï ranffurt * e J yon.… . D 4 Bordeaux Mett ed Dar ae Dc l A: _ _HPE. Kons. Jouissance vom 22. Márz 1g21. 82F 10C. 15C. 10C. 15C. 10C. 82 F. 15C. 20C. 15C. 20C. 25C. 20 C. 25 C. Liquidat. Reconnoissancen, Juissance vom 28. März „1621. 96 F. 96F. 10 C. 5C. 10C. 15C. 10 C. 5C. Bank-Aktien Jouissance vom 1. Jan. 1g231. 1545F. 1542 F. Go C.— Stadt-Obligationen Jouissance v. 2. Avril. 1262F.

So C. Im Wechsel-Geschäst war heute

® s D s

Hamburg, 24. April. wenig Umsaß, und des Festtages wegen keine Börse. —- Lon- don 2 Mon. 37 Schill. 4 Den. bezahlt und dazu Geld; 5 Mon. 37 Schill. 5 Den. zu haben und nicht über 37 Schill.

Den. zu lassen. Amsterdam 2 Mon. 1062 Briefe, 106

eld. Paris 2 Mon. sehr gefragt, und 22 Mon. á 26, Schill. gut zu lassen. Wien in 20 Xr. 6 Wochen dato à 1457 Ct. und Prag à 146 pCt. gefragt. Breslau à 41s Schill. ; ale uns S ib Str gte wenig gemacht, und n ven Koursen- derselben keine Veránderuug anzugeben. Diskonto 5-pC. Briefe. MIEE

Jodine, mit |

Preuß. Prämien-Scheine 1912 Mrk. Bko. Br; | zet B, Ta / S | x A Norwegische Anleihe 772 pCt. Geld.

gz a 82 PpC. i Oestreichsche Anleihe pr. 102 per fontant nominel; ; : , Berlin, 27. April; London 5 Mon. war -7 25 Gr. zu haben, à 2 Gr. aber zu lassen. 2 Mon. fix. a 7 Nthlr. ¿X Gr. offerirt. a 1515 pCt.7 kurze Sicht à 1532 eher zn haben als sen. -—— Amsterdam 2 Mon. à 1437 pCt. zu placj Paris 2 Mon. à 835 pCt. zu haben und zu lassen. burg 2 Mon. à 1055 pCt. Frankfurt a. M. s a 1045 pCt., und pCt. ausgeboten. pCr. zu haben, a 2 pCt. zu bedingen. 265 pet. Geld. Diskonto 22 à 5 pCet.

100 à 203 auf Lieferung

Anleihe, der große Apoints a 785 pCt. zu haben, Apoikfits a 785 pCt. zu lassen. tionen pr. Kasse 76ck a ¿ Briefe, auf Zeit inkl. ; fix. a 767 zu haben. Oestr. Fl. pr. Kasse ohne Umgang.

Hamburger Avista Kours à 1 767

Berlin, 25. April. Landfrachtsäbe in Preuß.

Koniß 4 Rthl., Danzig 4 Rthl., Elbing 6 RKthlr., Leipzig 17 Marienburg 5 Mejerib 2 Rthyl., Posen 3 Rrhi., Warjchau 6Rchl.

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Kthl., Stralsund (in

Königlihe Schauspiele.

Sonnabeud, 28. April. Kein Schauspiel.

Jm Saale des Ködutgl. Schauspiel - Hauses: und Fujirumental - LDireftors Herrn

Stümer, gespielt vou Hrn. Hausmann. e5avorit - Koncert von Btotti,

sten Su. Majestät des Kdiiges vou Mitglied des Schweizerischen Musik kaltjchen Gejellschaften.

Spanten, Karls 19,

weiter Theil: Harsen -Spielerin vom vorgenanuten K rin der Fufantinnen vou Spanien. Duett aus Cosi fan tu Mozart, gesungen von Madame Schulz und Hrn. Stämer. KUnfang nach 7 Uhr: Ende nach 9 Uhr Uhr. Capriccio für Violine, komponirt und gespielt von Hr ander Boucher. Duett =- Koncertante , füc Pianoforte und

dnigl. Hofe, Musit-

Einlass-Karten à 1 Rthlb., Billet- Verkauf- Büreau, Leßte -

an der Kasse zu vonn „5n Potsdam: Die Hagestölzen, Lusispiel in 5 Abtheil von A. W. Jffland. (Mad. Neumann, vom Groß- Herzogl

Theater zu Karlsruhe: Margarethe.) Hierauf ein Divertis vom Königl. Solotänzer Hrn. Hoguet, ausgeführt | Hoguet, Kousi. Telle; den Damen Lemiere, Rènisch, Vestri pery und einigen Eleven der Königl. Tanzschule.

Sonnt. 29. April. Die Zauberslôte, Oper in 2 Abth Musik pen MOISA, L ;

In Charlottenburg: Die unglückliche Ehe 4 2g. 1 4 Yolye igen es Schrbder. G

Billets. zu den Logen und dem Parquet, find i | Verkauf-Bureau „. Leßtesiraße Nr. n alle En Billet dex Kasse zu haben.

Der Anfang der Vorstellungen weiterer Bekanntmachung um 6 Uhr.

H al ee ini 5 Uhr geöffnet.

tout. 5zo. April. Kabale und Liebe, Trauersy. y

von Schiller. (Hr. Neumann, vom Großbeneon: ofe Karlsruhe: Ferdinand v. Waller. Mad. Neumann: Luise.

ist von heute an!

Meteorologische Beobachtungen

vom 25. April

Thermo- Mi

meter. 14° -+ 20f ° -+ 144 ° + 14° 20 ° f 15° -+

Rae E R

Barotneter.

F. O L M.2g°—‘—// A. 28 Mee F. 28° —‘12// {M.27°11/14‘/ I. 2711/12‘

Wind.

Heiter d Hell wal Gestirn. Heiter d Hell Gestirnt,

vom 26, April

Gedruckt bei Haym.

e P IE 1s

zu welchen, nach Angabe der Schaffner, verladen w Der Zentner nach Braunsberg s Rthl., Breslau 2 5 Rthl., Fray

eigenthümlich erfunden und ausge{ührt von Celeste Bouchet dieses Duo allein, auf heiden JFusirumenten zugleich vortragel

stud von Donuerstag früh ( zuf- Bureau, Leßte-Straße No. 11, bei dem Ki Hru. Adler im Schauspiel - Hause ¿Eingang Tauben - Strese dem Kaitellan Hru. Sattler im Opern - Hause, und am Éin

rul

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„Dänische Anleihe a 6 pCt. 9o à 91 pC.; desgl, z; |

Hamburg 2

Anleihe in Loosen, |

a. M. 4 Rrhl., Hamburg. (in Golde) 22 R P óni ? e dat p Rthl. Könid w8 , D ¿s

Rthlr., Lübe “22 Rthlr. (in G| Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen geruhet.

Rhl., Marienwerder 6 Rthl., Memel 10

: i | | [ur Violine, aus erc Alexander Boucher, ehemaligem Kapellmeister und x F

- Vereines, und mehre 1 1420 Koucert für Pedali komponirt und gespielt von Celesie Loucher, erste Kiavie

von deni

Allgemeine

reußishe Staats-Zeitung.

Wien in“ 20 ‘Kreuz. 2 Mon. St. Petersburg. 5 Wochen da

Auf 4 Mos Disf Briefe und

Staats - Schuldscheine 673 pCt. Briefe , 2 G, Preuß. Prämien - Scheine 965 Briefe und Geld. —|F Anleihe 815 pC. Briefe, 817 pC. Geld. —- Nor

s 50 pC. get 37 Geld, Destr. 5 pEt. |

I,

Kronik des Tages.

s Königs Majestät haben den vormaligen Land- und erichts - Direktor von Fischer zu Neuhaldensleben, n Kammergerichts - Referendarius Toussaint, zu uüstizräthen bei dem Stadtgerichte in Stettin; den jen Ober-Landes-Gerichts - Assessor Sey del zu Mari- r aber zum Rathe bei dem Ober - Landes - Gerichte zu ernennen; und dem Kellermeister Habel das All-

Im Danziger Reg. Bez. bisherigen Kaplan Friese zu Mehlsack - die durch das n des seitherigen Pfarrers Bock erledigte Katholische lle zu Tolkemit konferirt worden. ; Jm Halberstädter Ob. Landes-G»r. Bez. Sherige Ob: Landes-Ger. Referendgrius Op zu Halberstadt

Messor_ des Land - und Stadtgerichtes zu Groß-Oscherslében f worden,

j Pie ) Großes | ; Konucert, unter Direktion des. Königl, 4

|

52 Stuck. Berlin, Dinstag den 1sten Mai 1821,

Amtlihe Na VriGt et

i Im Königsberger Reg. Bez. ifi der Kandidat Tetschrin zum ordentlichen vierten Lehrer der Burgschule zu Königsberg berufen und besiätiget worden.

Im- Liegniber Reg. Bez. ist zu Jauer der Köniál. Stadtrichter Bay erx zum Justizrath und Kommis. perpetuus,- Jauer. Kr., ernant; ‘der Prediger Knothe an der Kloster-Kirche- zu Görliß, als Pastor an der evangelischen Kirche zu Nieda, Görlißer Kr.; der Katechet Walter zu Gehb= hardsdorf, als Pastor zu Goldentraum , Laubaner Kr.: der Ka-=- techet und Prediger Kummer zu Lauban, als Pastor derx evange-

¡ lischen Kirche zu Tauchriß, Görlißer Kr. angestellt, und der Dr.

Bail zu Glogau als praft. Arzt und Operateur in d. Kötigl. Landen approbirt worden.

Abgereist: Der Großherzoglich Badische Gesandte General Lieu=- tenant, Fréiherr von Stockhorn, nach Manuheim. F Dar Wirkliche Geheime Rath Graf von Habfeld nach resden,

Y Seidel. Erster Theil: Simfonie von Arie von Salteri , mit obugarem Bioloncell, gesungen v

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sabon, 4, April. Laut Nachrichten aus Brasilien t dort, seit Se. Maj. die Konstitution angenommen, hafteste Freude. : : d 1e Fregatte und 2 Brigantinen werden unverzüglich n Azorischen Juseln unter Segel gehen, um daselbst 1 dem dortigen General - Kapitain bisher verhinderte tion der, von deh Bewohnern gewünschten Konstitu- erleichtern. T4 pes è zweite Abtheilung unserer Konstitution enthält folgende Be- ngei. 1. Die Nation befteht aus allen Portugisèn auf den bet- emisphâren. 2. Jhre Religion is die Rômisch-Apofiolisch- ische. 5. Fhre Regierung ist monarchisch - konstitutionel mit eGrundgesezen, welche die Ausübung der drei Gewalten 4. Die regierende Oynastie is die des Hauses Bragan- ser König is Fohann d. Vierte, und ihin folgen seine figen Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt. 5. Die ninität beruht wesentlich in der Nation, welche frei und gig ist, und nie das Erbtheil eines Jyudividuums seyn . Der Nation allein gebührt das Recht , sich durch geseß- ählte Stellvertreter eine Konstitution zu geben. Dieses grundgeseß vervindet vorerst nur die in Portugal .und Al- lebenden Portugisen, als welche allein von den gegen- versammelten Kortes geseßlih repräsentirt werden. Oie tion wird den Portugisen in den andern Welttheilen ge- n, weun sie durch geseßlich - gewählte Stellvertreter erklärt berden, daß sie der Ausdruck auch ihres Willens sey. 7. J stitution von den dermaligen Kortes cinmal angenommen, „sié weder im Ganzen noch in einzelnen Artikeln geändert odifizirt werden, bevor nicht vier Jahre nah ihrer Publi- verflossen siud. Und selbs dann müssen 3 der Deputirten as Bedürfnis einer Aenderung einstimmig seyn, worauf n der, nah vier Jahren zuerst eintretenden Session der die Deputirten, mit besonderer Vollmacht dazu versehen, \orschreiten können. 8. Die Konstitution bezeihnet genau ennung der drei Gewalte, nämlich der geseßzgebenden, aus- und richterlichen. Die geseßgebende Gewalt is bei den mit Vorbehalt der Sanktion des Königs/ der aber kein es, sondern nur ein temporaires, nach konstitutionellen For- 1szuübendes , Veto hat. Diese Bestimmung ist nicht att- r auf die von den gegenwärtig versammelten Kortes ausge- Geseße, als welhe durchaus keinem Veto unterliegen. sübende Gewalt ist bei dem Könige und seinen Ministern, sie im Namen des Königes ausüben. Die richter- ewalt beruht in den Tribunalen. Die drei Gewalten wer- organisirt, daß keine in das Gebiet der anderen eingreifen 9. Das Gesel is der Ausdruck des Gesammtwillens der bürger durch ihre Stellvertreter, die Kortes, vernommen. erfassungsmäßigen Formen wirken Alle mit bei der Geseßz- indem sie die Nepräsentanten wählen. Die Konstitution

Medakteu Mt, welche Staatshürger nicht wahlfähig sind. Geseße wer-

A

T. Zeitungs-Nachrihten.

den entweder einstimmig oder durch- Stimmenmehrheit, nach vow gängiger öffentlicher Diskussion gegeben. 10. Die Geseh - Fnitids tive ist bei den Kortes. 11. Der “König kann den Sitzungen der Kortes nicht beiwohnen , sondern nur der Eröffnung nnd dem Schluße der Session, 12. Die Kortes kommen ährlich einmal in der Hauptsiadt zusammen; die Konstitution bestimmt, an welchem Tage. Sie bleiben drei Monate beisammen, und weun 3 der De- putirten es für nôthig erflären, so: kann die: Session noch einen Monat länger dauern. Oer König kann die Kortes weder vertagen noch guflosen.15. Die-Deputirten sind in ihren Personen -unverleßlich und für ihre Meinung nicht verantwortlich. 14. Den Kortes sieht das Recht zu, die Regentschaft zu ernennen, wenn eine nöthig erscheint, die Art vorzuschreiben, auf welche in einem solchen Falle die. Ge- seße zu sanftioniren find, und die Berechtigungen der Regeut- schaft fesizuseßen. Den Kortes steht ferner zu, Offensiv- und De- fensiv-Verträge, Subsidien - und Handels-Traktate gutzuheißen, die Anwendung. fremder Truppen in dem eiche juzugestehen oder zu versagen, und den Werth, Gehalt und Stempel der. Münzen zu bestimmen; überdem werden fie alle andere durch die Verfäsz sung an sie gewiesene Berechtigungen ausüben. 15. Eine aus 7 Mitgliedern bestehende, von den Kortes selbs aus ihrer Mitte zu wählende Junta bleibt fortdauernd in der Hauvtftadt, um in de- nen von der Verfassung vorgesthenen Fällen, die außerordentlichen Kortes zu berufen und Überhaupt die thnen zukommenden konsti- tutionellen Rechte’ zu Üben. 16. Die Person: des Königs is unver- leblich. Die Minister sind verantwortlich für iede Nîchtbefolgung der Geseve, für alles was sie gegeu die Freiheit, Sicherheit und die Eigenthumsrechte. der Staatsbürger unternehmen, und für jede Verschwendung oder schlechte Anwendung « der Staatseinkünfte. 17. Die Koktes werden dem Köhige und seiner Familie zu Anfang jeder - Regierung eine angemessene. Civillisie.ausseßen, deren Betrag jährlich an eine von dem Könige zu ernennende Verwaltungs-Be- hörde erlegt werden soll. 18. Es- wird ein Staatsrath bestehen, dessen Mitglieder die. Kortes nach konstitutioneller Form vorschla= gen. 19. Die dfientlichen Abgaben werden von den Kortes bewilligt, und nur sie bestimmen die. Art threr Hebung. Die direkten Ab- gaben werden im richtigen Verhältnis zu dem Vermögen dex StéuerpR tigen erhdben und niemand, es sey Jndividuum oder Korporation, if davon ausgenommen 20, Die Konstitution er- fennt die Staatsschuld und die Kortes bestimmen die geeignetestett Abzahlmittel nach Maßgabe der vorschreitenden Liquidatton. 21. Poretgal hat eine stehende Land- und Seemacht, wie die Kor= tes sie fesiseßen werden; sie dient zur Erhaltung der ittneren und äußeren Sicherheit des Reiches und steht ‘unter den Befehlen der Regierutig. 22. Die Kortes werden milde Stiftungen nnd Unter- richt - Anstalten kreiren und mit den erfoderlicheu Fonds ausstatten,

Madrid, 15. April. Der - König hat das General- Gouvernement von Andalusien, dèm Feldmar schal D. Ma- nuel Velasco, und das von Estkemadura’ dem Feldmarschal D. Arco Aguero übertragen. :

n der Sißbung der Kortes vom 10, wurden die Dis:

úber die Volksgesellschasten fortgesebt.

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fussionèn