nicht annehweit, daß der Storthing
ié pleno, auf diesen Vorschlag 1 wird; : : s ú „daß: der Kd- E et witd seiner Würde | beri a A - jtitutio-
die ihm zu Gebote sieheuden Mittel zur p PURE via O E Mos: aven bereits durch zwei im Laufe dieser Woche abgefertigte Re- fripte, dém Storthing ihre Willens-Meiñung eröffnen lassen. Warschau, 11. Mai. Mit Gewisheit können wir nun- mehr die Nachricht mittheilen, daß Se: Majest. der Kaiser Aiexander, gege den 20. d: M. hier einzutreffen Fedenken. Lowicz. - Die- Polyisché Armee hat Marsch-Ordre ér- halten; män S fié werde ihre Richtung gegen dié Moldausche Gränze nehmen. 4420) E L E Rio A atéoa 4. März. Es war am 26. Febr. bei Tages» Anbruch, als die Truppen sich auf dem Rocio-Playe versammelten, dessen sämmtliche Zugänge von Geschüß beseßt waren. Der &rön- prinz begab sich hin, besprah sh mit den Offizieren, bestieg #0- dann die Plateform des Theaters und verlas tine Beitrittaëte ur Verfässuug Portugals, welche die Offiztere uñterzeichneten. Der Prinz fragte: ob son noch etwäs erfoderlih sey? und 4 Stuven- ten traten héran, und foderten dié Préßfreiheit. Er âfitwortete : diese fölgè âáus der eben vollzogenèn Hândlung:. Darauf ritt der Prinz, von zwei Lieutenänts begleitet, nah St. Chrisioval, um die Kdnigl. Genehmigung: zu erhalten, die auch sogleich erfolgte, und mit welcher er unverzüglich näch dem Röcio zuürückeiite. Bon der nämlichen Plateform verkündigté er die Ernennung des neuen Ministeriums. ; Lc 9 j Y tz Bald dacauf empfing er die Aufwartung der neuen Verwal- tung. Um 9 Uhr erschien der Prinz, von dem Bischofe begleitet, wiedex auf dex Plateform und schwur der Konstitution den Eid in Vollmacht des Könt „es. E A G, : Denselben Eid leistete der Kronprinz hiecauf in seinem ei- enen Namen, und nach ihm leisieten den Eid sämmtliche neue tinister. 3 ; ; j R Uhr kam der König im Theater an. Gleich darauf erschien die ganze Köuigl. Familie auf dem Balkon. Alle, vesonders der Kron» Priuz und die Krouprinzessin,- eine Tochter des Kaisers Franz, wur- den mit Jubel empfangen: Dani deftlirte die ganze Besaßung vor- Über uud schwur der Könstitutiön den Eid, worauf der Kronprinz hervortrat, ünd ausrtef; „Alles, was wir vollzogen, ist guf Be- fahl meines Vatéèrs geschéhen./? : Am 23stên v. M. erschien eine Erzählung diesér Begebenheti- ten in der Hofzeitung, so wie das Königl. Defret, das unterm 24. Febr. datirt isi, und also lautet: E ¡Da Jch alle mödgliche Sorgfalt angewandt, die in Lissabon errichtete Verfassung für das Volï von Brasilien passend zu ma- chen , und da Fch- wahrgenommen , daß das größte (Gut, welches Ich meinem Volke érzeigen kann, die unverzügliche Getehmigung gedachter Verfässungert seyn wird, und da es Mein ganzes Bestre- ben ist, wie es sich beständig gezeigt hät, ihm alles Wohl und Glü zuzuwenden : s0 gèttehmige utid sanktionire Jch von diesem Nugenblicté an die. in Portugal êrrichtete Vecfässung, und nehme fie in Mein Königreich Brasilien und in alle andere Gebiete Mei- ner Krone auf. Meine Minister und Staatssetretaire, an welche dieses Dekret gerichtet ist, werden dasselbe gehörig vetaunt machen, êndem sie die angemessenen Befehle an die Tribunale und Statt- halter ber Provinzen befördern. ‘/ ; Die ersten Berathungen zur Bewirkung dieser Sache waren auf einem Schiffe gehalten worden; sie sollte am 1flen d. aus- brechen , allein es wurde verrathen, und dié Vêrschwdrer söllten die Nacht vom 25sen durch däs Polizei - Bâtaillon festgenominet werden, welches aber den- Ausbruch uur befdrderte und eine vertrazite Warnung án den Kronprinzen veranlafte. Unter den Verschwdrern waren Boiz ein vormals becúhmter Oberstlicute- nant, mehrere Offiziere, Pater Sìilva und der Advokat Mocamboa. Diese und viele ansehene Kauflèute hatten nach Angola deportirt werdeir sollen.
tti T caitaletns Ten
Folgendes is das néue Minisierium: Vicé-Admiral Quintella, |
Minifier des Jüneren; Vice-Admiral Torres, Minisier der Maclne ; Ferrètra, Mitister der Auswärtigen Angelegenheites; Graf von onza, Prästkdent des Schaßes; Perreira da Cunha, General-Ja- tentañt der Pose: Gomez, Großsthabmeister: J. da Silva Lig- bao, General: Fuspektor der Presse: P. d’Almeida Direftor der Lank; Vicomte d’Asseca, Prâsident des Handelskollegium; Gene- xal Caula, Ober-Befehlshaber der T: uppei.
Am Lien wurde die Marine beeidigt. Rach Bahia, Pernam- buteo und Montevideo sind Depeschen gesandt. Die Wahl dex Minister fiüudet allgemeitien Beifall. in Barren. -
Der Bericht in der Hofzeitung von den hiesigen Vorgängen gefiel ar nicht, und das allgemeine Misvecrgnügen darüber legte
ch erst dur Ausgabe eines Supplements,- in welchem das ovige Q E und eine etwas tUangreichere Geichichtértklärung ei-
en. Die exste Anregung gáb wol die Ankunft des Grafen v. alma aus Bahia auf dem K. Schiffe Jkarus, um Sr. Mai. Zu- immung zu den dortigen Vorgängeu zu erlangen. Man glaubte anfangs mit einem modificirten Beitritte durchzukommen, wodur ch sür Brasilien andre Bestimmungen «als für Portugal eingetreten wären; alleiu die Sache ließ sich nicht aufhalten.
„ Yavannah, 2. April. Der Vice - Kdnig von Mexiko soll abgejebt, und eine Junta ernannt worden seyn, welche De- putirte nach Spanien gesendet hat, mit dem Auftrage, -die Kortes: zu ersuchen, einèn König aus den Mitgliedern der Kd- nigl. Familie zu erwählen, welcher in Mexiko residire ; zu: glei- cher Zeit sollen die Deputirten darauf antragen, däß die Kor- Ee Bd Selbstbestand und die Unabhängigkeit von Mexiko an- é nen. :
Newyork, 16. April. Ueber die Fortschritte unserer Mitgarqn. auf der Sandwich- Jusel Atooi im Stillen
n;kamen färzlih erfreuliche Berichte ein ; diesen lagen fol-
nde Zwei Briefe des Könizes und der Königin édarhter Znselbei; beide sind in gebrochenem Englisch abgefaßt und
lauten ls: : : von Atooi an Dr. Worcester ,- (erften Di-
f { î î
Die Bank zahlt wieder ||
» wünsche Jhnär einige Zeilár zu schréidben, üm Fhnet ; fe das Moe Sie n eudet hâven. Jch denke; es ist eio gutes Buch : eins Gott uns. gab zu lesen. Fh) hoffe, méiu Volk wird { und ûlle âudere guten Bücher lejen. Fch. glaube , daß nie ter n:chts taugen, und dáß Jhr Gott der einzige wahre welthér “alle uge gencacht hat. Meine Götter hävé i
sinò nicht gut
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Véhindln 1h fiche Lu Ih Ndeate Tue f Me bveéha 1 mich nicht gut, Fch forgte r fre. Kokoö=MNüússe, Pisang- Frücht, Schwäne und andere gu und ich mochte ibnen noch so viél gevèn, immer habet s nicht zu Danke gemacht. Jest hâbe ich fié alle weggewor háâvé ich keine mehr. Da Euer gütes Volk mich lehri, Euren Gott ‘an. Jch bin frop, däß Jhc gutèn Leute q jeyd uns zu helfen. Wir wißen ichts. in uñsètem La Amëérikanischeit Leúuté sind sehr gut. Fch liebe sie. Wz Uns kommen, sorge thh fúr sie Jch hebe ihnen zu sen: ihnén Kreider, ih thut aites für sié. Jch danke Fhaen; meinen Sohn déleyrten. Fch dänïé âilei Amerikañischen Léy freue mich, Euch gute Leute hier zu sedêèn Wenn Jh sorge ich für Euch: Jch hofe; Jhr sorgt in Eurem j für meine Leute: Denkt; ich freue mich daruber. Fh m hen. - J T5 j ¿ j König Tam Dié Königin von Atooi, an die Mutter des Herry (Mitgltedes der hiesigen Missions- Anstalt.) Dheux din! Fch freüe mich, daß Jhrë Tochter hiéhér gèréist if jezt thrè Mutter seyn, uud sie meine Tochter. Fch bij geve ihr Tuppa, ebe ihr Matten, Feve-ihr viel Zu es und nach spricht Cure Tochtér Owhyek, dank lehrt sie] uitd schreiven Und uähen, und sprechen von dem rof
welcher die guten Leute in Amerika liebt. Fch fange: áti chen zu duchsiabiren, lesen gehr_ hart. wie Stei: Jhr güt, schictet Cuce Tochter so weiten Weg; die Heiden ; Fch bin jehr froh; daß ih einen furzen Brief chreiben li jagen kann, daß :ch Eurer Töchter gut bin. Jch \{hide tien Aloja, (wahrscheinlih Gruß) und sage daß ih
Greundiu _… Charlotte Tapolee, Königin von Dié Berichte der dörtizen Misstonäirè stirnien | in dem Leben der säuften Bewohuer der Jüsel Ats ein. Groß und still, wie ihr Ozean, héißt es, ist d diejer jansten Jnfulaner ; sie sind geborne Christen. Ÿ der-Liebe lst eine ihrer heiligsten Tugénden. Von der ihrer Sitten hat ein Europäer fast keine Jdee. Dit (hast der Güter gilt noch bei ihnen in vollem
darum wissen sie von feinem Strèite unter sich, un |chwenderi})che Natur versieht siè mit ällen ihren | Lebens - Bedürfnissen so reichlih, daß das Wort Nj Sorge; dièjen glücklichen Schwärzen völlig fremd if; Sprache haben sie darum äuch keiñen AusdrucE daf
| des ¿Friedhofes aufbewahrt rvorden.
Tamoree, Könt xigenten unserer Misstons-Anstalt hieselbst.) Theurex Freund! Fch
Charlestown, 14. April. Den neusten Nachrid|
| Súd-Amériká zufölge blokirt Lord Cochrane noch fot Callao mit seiner Esfadre.
d) mi ¡ _Liiná war von dèr Laud der. Chilijcheu Armee eng eingeschlossen, und man yy daß sich die Stadt bald ergeben würde, indem die und Garnison derjelben bereits Hulger licten,
Arnswalde. (Frankfurtèr Reg. Bez.) Um 5. d. 1
junger Mensch von 14 Jahren, auf dem hiesigen Rathhi bis an die Brufi tn eine Kaltkgrube: Beim kurz darauf Herausziehen hatte sich die Haut schon so vom Fleische 91 als mai ihm die Hand reichte, um thu beraus zu beben, stich wié eil lederner Hanñdjchuh äbstreifte. Er star5 unt lichen Schmerzen nuch 6 Tägen. Seine Schwester, die, d die Gruve fiel, züge gea ivar, und zur Mutter eilen wolli die Kachricht vom Uufálle zu bringen, stürzte in dex B ves Schreces, üver ein Stü Bauholz, und fiel sich deu Arni auss “ vf Wenn Bauherrn, dur die Mittheilung dieses \ngl les, vecanlaßt werden, thre Kalkgruven den Ünberufenen u lich zu mâchen; so hat dièje ibren Zwet erréicht. Slbîiug. Am 4ten Mai wurde hier ein neuer Begti eingéweihet, ünd äuf demseiven dié Leiché des- vor einige veëjiorvenen Superintendenten Dr. Weber, als erfte À ropei Ecute ver Cibigkeit, eintgésenkt. Sie war zu die it der BVUboisichen Fämiltengruft, vis zu Tage der E t Fâst die ganze Ell dein hochverehrteu/, Über eit halbes Fahrhundert lang 1 Lehrer zu jeiuer Ruhesiäte. _Kaun Úbrigens dieser nut! sich den freundlichen Ruhepläben, dié uns it der Staats: kürzlich aus Liegniß und München als Muster dargestellt itvc) nicht ganz an dié Seite stellén: so wird doth eint Lage, setne ansprechende Umzebung;, und dié freundlid nahme, mit welcher mehre ünsrer geehtten Mitbürger bürgerinnen zu jeiner inneren Verschdnerung beigeträgt! der neuen Einrichtung dás Zeugnis geben, daÿ auch ivit | zu ehren wissen, an welchem wir und die Unsrigén von de des ¿ebens uan hen e i Std M Hâgermübhl, (im Potsdammer Red. Bez.) Zu Königl. Messing - Werke werden, auf Beranlafun de Bérgatites, die in England erfundenen Fenstershrosset | sing/ welche, weit dünner als die hölzernen; #& viel zit Erhelluttg und Verschönerung der Zimmer beiträgen; seht uwäachgeähmt. Der laufende Fuß köstet 6 Gr. Eim vie Fenster von 5 Fuß 5 Zoll lichter Breite, kostet 2 Rh Eins von 4 Fuß, 2 Rthlx. 17 Gr. Ein Vorrath davon auch zur Ansicht einige fertige Flúgel, sind im Königl jenmagazia zu Berlin niedergelegt, und ebenso, tttéssitl LR n neren Einfassung dex Fensterflägel, der Fuß
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*) Es wax die Vibes.
ches Ste mir durch meinen è
Ferung nicht übersteigen.
nd Kranfe, welche nach 5
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vom 22sten Mai
ankfurt. Ja der hohen Teutschet Bundes -Versamm- nd die in „folgenden 44 Paragraphen enthaltenen näheren ¡uztgen der Kriegsverfassung des Teutschen Bundes ange-
O h schuitt. Stärke des Bundes = Heeres. F. 1. Die Kriegs- des Butrdes il au5 ven Kontingenten aller Bundes-Stua- samnzeitgeseßt. Das gewöhnliche Kontingent - eines ‘zeden v: Staates beträgt den hundertsien Theil seiner Bevölte- ach“ der unter Ziffer 1 beigefügten, durch den Beschluß vom ust 1813 vorläufig auf 5 Jahre angenomuenen, und am 4.
1319 berihtigten Bundes -Matrikel. ünter dieser Zahl die sireibare Manijchaft aller Waffen - Gattungen be- Zur sireitbaren Mannschaft werden gerechnet, die Offt- ntéroffiziere, vie Gemcinen, die Spiel- uud Zimmerleute, daun tllerie- Fuhrwesen-Soldaten, soweit sie nah §. 15. zur Bedie- des Geschühes gerechnet werden können. Jene Mannschaft, für das Übrige Armee-Fuhrwesen, für die Bäckerei und die t- Anfiglten dem Heere zugetheilt wird, muß üver den hun- Theil gestellt woerden. F. 2. Das Buudes- Heer muß, {0-
j vom Bunde aufgeboten wird, in allen seinen Theilen voll- gestellt werden. F. 5. cessar. §. 4. Um die Voliftändigfeit eres fortwährend zu sichern, muß, sogleih nah dem Äus- desselben, der sehshundertste Theil der ganzen Bevölke- ls Ersay - Mannschaft aufgestellt uud unausgeseßt voulzäh- aiten werden. Sechs Wochen nah dem Ausrücken ves p - Heeres wird von dieser Ersaß -Mannschaft die Hâlfúe,
der zwölfhundertsie Theil der ganzen Bevölkerung, als ung dem Heere nachgesendet, mit den übrigen Nachjendun- er, an Mannschaft sowol, als an Pferden und Material, aßgabe des Bedarfes, von zwei zu zwei Pèonaten forige
ÿ. 5. Damit bei größeren Verlusten einzelner Kontingente
F
altnismäßige Leistungen vermteden werden, soll der Ersa |
ß Heer in einem Kriegsiahre deni zweihundertslen Theil der : g. 6. Der bei jedem Kontingente gebende Abgang wird monatlich durch gleihförmig zu ver-
Inde Abgang - Bertchte augezeigt. F. 7. cessac. §. 8. Unter dem alte werden verstanden alle Todte, Gefaugene und Deser- S glcich nach ihrem Abgange, dan alle Bermißte nah einem
ne von 4 Wochen, und alle im Spitale befindliche Verwun- |
Monaten als felddiensiuntaug- | erkaunt werdeir, Die übrtgen Verwundeten und Kranken | zwar nicht zu dem Abgange gerechnet: sollten sie jedo. |
nten Theil des Kontigentes übersieigen, so müßte dieser Ue-
ß, um die zu große Schwächung des Bundes- Heeres zu den, nach dem im F. 5. angenommenen Maximum erseßt §9 Größere Ansirengungen müssen dutch besondere s- Beschlüsse bestimmt werden. Dieselben kdnnen in kei- falle von einzelnen Bundes-Stagaten, sondern nux ini Al
en uach der Matrikel gefodert werden. F. 10. Für die Ne- | vet solchen außergewöhnlichen Ansirengungen zur g des Bundesheeres nachructen, fommen die nämlichen |
C / weldhe
mungen in LUnwendung, welche für das Heer selbs gegeven Gie wevden mit dem behörigen Armeekorps, oder, wenn
iht möglich ist, in selbstsiändige Körper vereinigt , weiche
M inalog zusammenzuseßen, zu befehligen, zu organistcen l Vehandein stnd.
Abschnitt. Verhältnis der Waffen - Gattungen. §. 11. Das
ische Verhältuis der Reiterei des Bundes - Heeres wird auf | lebentheil der Gesammt - Zahl eines jeden Kontingentes an- | ; FÜr die Artillecie wird das Verhältnis derge- | geseht, daß zwei Stücke Geschüß für jedes Tausend Mann |
Men, C, 12,
tingentes gerechnet werden. Feder Bundés - Staat wird em noch wenigstens ein Geschüß, nebst Ausrüsiung auf jedes id Mann Les ganzen Kontingentes, in seinen Zeughäusern bots vorräthig haben, um jeden Abgang sofort erseßeu zu §15. Die Feldartillerie des Bundes soll in dex Regel 1 aus einem Biertheile Haubißen , einem Viertheile Zwölf- el, zwei Biertiheilen Sechspfünder. Ein Fünftheil der Ge- N soll reitende Artillerte odex Kavalerie - Geschüß seyn. tellung schwererer Feldgeschüte, als Zwölfpfünder, wird der enz der betheiilgren Staaten Überlassen, und in diesem bon der Zahl der auf dieselben fallenden zwölfpfündigen Gspfündigen Batterien abgerechnet. §.-14. Außer den Feld- oen für die Linie wird noch ein Belagerungs - Varck fúr das le Bundes - Heer, welcher aus 100 {weren Kauonen, tingerungs- Haubißen und 70 Mdörsern besilehen soll, nach ller Ziffer 2 beiliegenden Ausweisen, korpsweise gestellt, und ll eines Krieges , nah der Bestimmung des Obver- Feldherr em oder mehren Punkten vereiniget. Ueber die Stellung Geschße werden sich die Glieder der gemischten Korps un- V vereinigen, und das Nesultat ihrer Uebereinkunft, dret le nach der Annahme der Grundzüge, der Bundes - Ver- ing anzeigen. C. 15. Fúr die Bedienung der Feldgeshüße olve, Durchschnitte 356 Maun. auf jedes Stúct gerechnet, wo Zltillerie: Fuhrwesen-Soldaten mit begriffen - insosern solche bgesevte Zahl nicht über{chreiten. Diejeutge Artillerie - atb welche zur Bedienung des Belagerung- Parks gehört, n den Staaten , welche diese Geshühe geben, und zwar i % 14. Utiter Ziffer 2 c beiliegenden Tabelle, gestellt und ande der Jufanterie abgezogen. §, 16. Füx Pionters und
2Ÿ 61sten Stücke der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung,
E
Pontoniers wird das Verhâltitis des hundertsten Theiles der Ar- mee fejsigeseßt. F. 17. Ei jedes Kontingent, dessen Stärke mehr als ein Armee-Korps beträgt, stellt einen Brúcken- Train für große Flússe, nach Maßgabe des Bedúrfnisses, jedes der úbrigen einzel= nen Urmee-Korps ader, ohne Unterjchied ob gemischt oder unge- mischt, einen für eine Flußbreite von 400 Schuhen. §. 18. Sagp-= peurs und MNineurs werden, als zum Belagerungs = Park gehörig, außer dem für Pioniers und Pontoniers bestimmten Hunudert- Theile. der Armee, von denjenigen Bundes-Staaten , bei welchen sich - diefe Korps bereits im Frieden organisirt befinden, gestellt, Ç' 19. Las numerische Berhältnis des Fußvolkes ergiebt sh voi selbsi, wenn die Reiterei, die Bedienung der Feldgeshüße und des GBelagerungs-Parïes, die Btontiers und Pontoniers, dann die Sap- peurs und Miueurs, von dec“ Gesammtzahl des ganzen: Héeres ah- gezogen" werden. F. 20. Ungefähr der ¿rwoanztigste Theil des. Fuß- Bolïes soll aus Jâgecn, Büchsen - oder Scharfs{chÜßen belehem. Die unter Ziffer 5 angefügte Tabelle: enthält eine Uebersicht aller Waffengattungen für das Bundesheer, so wie solche nach der Ma= trifel und zufolge der angenommenen Besiimmungen Über das numevtsche Verhältnis derielven, im kompleten Kriegsiande von sämmtlichen Bundes-Staaten zu slelien sind. * §. 21. Cs bleibt vem Guudes Staate Überlassen, zur Bildung ihrer Kontingente auch Landwehr zu verwenden, doch muß diejelbe gleich den Linien
Trappen geübt, ausgerüsiet, schlagfertig und mit in der Linie ge-
bildeten Öffizieren besest seyn. Ais Grundsaß wird auch-hiebet angenommen, daß kein Kontingent zum größeren Theile aus Laud=- wehr bestehen könne. §. 22. Der Landsturm gehbrt- niht-in das geregelte System des Krieges, sonderu is zu den Anstalten zu täh= len, welche im Augenblicke der Gefahr thce Bestimmung erhalten, und dem eigenen Ermessen der einzelnen Bundes-Staaten überlas- sen bleiben. §: 23. ce3sat
111. Abschnitt. Eintheilung des Bundes - Heeres. F. 24. 25, uitd 26. cessan! F. 27. Das Aundeë- Heer besteht (nach der Bei- lage Ziff. 4) aus sieben ungemischten und drei kombinirten l: mee- Korps, welche, ohne iveitere Benennung, nach Nummern bezeih- net werden, ‘und dereir jedes in Abtheilungen von Divisionen, Brigaden, Regimentern, Bataillons, Kompagnien, Schwadronen und Batterien zerfällt. §. 26. Ein Armee-Korps enthält minde=- siens zwei Divisionen, eine Division mindestens 2 Brigaden, eine Brigade mindestens 2 Negimenter, ein Kavalerie Regiment wenig- stens 4 Schwadronen, ein Fufanterie- Regiment weuigüens 2 Ba- taillons , ein Bataillon in der Regel nicht unter 800 Mann, eine Schwadron oder eine Kompagnie im Durchschnitt 150 Mann, eine Batterie 6 oder 8 Stücke Geschüß. Das Minimum eines zu stel! lenden Kavalerie - Kontingentes iff 300 Pferde oder cite Divijion: das einës selbsisiändigen Fnfanterie- Körpers 400 Bann, das der Geschúbe eine Batterie von 6 oder 8 Stücten. Die Stelluüg diejer Einheit wird der Uebereinkunft der Bundes- Staaten, mit dem uneriäßlichen Bedingnis Überlassen, daß sie ganz gleich orgas nésirt, bewaffnet und gebt seyn müsse. Als Grundsaß witd jedoch fesigeseßzt, daß, tm Falle der Vertretung, solche nur im Korps siattfinden kann Fn Ansehung der Geschüß-Etnheit wird angenom- men/ daß dort, wo das zu fiellende Kontingent nicht die Zahl 6 oder 8 erreichen solite, die betheiligten Staaten sich unter ein- ander wegen des Mehrstellens von einem oder zwei Stücken Ge= shüges vereinigen werden. §. 29. Die Theilbaber an den kom- binirten Korps und Divisionen werden sich untereinander vevei- nigen, wie sie die geselichen Abthcslungen zu bilden, und die ver- schiedenen Waffeagattungen nach dem angenommenen Verhältnisse unter sich zu vertheilen für gut finden, und diese Uebereinkunft, drei Monate nah Aunahme der Grundzüge, der Bundes - Ver=- sammlung anzeigen. Da, wo sie fich nicht vereinigen könnten, wird die Bundes-Versammlung vermittelnd einwirten, und nöthiz genfalls entscheiden. . F. zo. Jn jedem Armee Korps muß auf Bil4 dung einer flarkeu Kavalerie- und Geshüß-Reserve Rücksiht ges nommen werden.
1V. Abschnitt. Bereithaltung im Frieden. F. z1. Fn jedem Bundes =- Staate muß vas Kontingent von einem Procent der Bee völferung so marsch- und schlagfertia gehalten werden, daß es, vier Wochen nach de“ vom Bunde erfolgten Auffoderung in allen seinen ‘Theilen zur Verfügung des Ober- Feldherrn, auf die für jedes Armee-Korps zu bestimmenden Sammel - Pläbe gesent wel- den könne. F. 52. Um diesen Zweck zu erreichen, werden folgende Grundsäße angenommen: 1) Das Material der Rüfiung für alle Wassen- Gattungen, muß siets in gehöriger Anzahl und Eigen- schaft vorhanden seyn: auch müssen Ut den Zengh@äusern die ndthia geu Vorlâthe liegea, um jeden Abgang schnell ersezen zu können. S. 53- 2) Die Kontingente des Bundes - Heeres müssen auch im ¿zrieden erhalten werden. Zur Ersparung des Soldes und derx Verpflegung kann zwar im Frieden bei allen Waffen - Gattungen eine zeitige Beurlaubuug stattfiuden, ein Theil der Maunschaft, so rote dié Diensipferde, müssen jedoch lets bei den Fahnen: und im Dienste bleiben. F. 54. 5) Hiezu wird folgender Maßstab aufge- stelit: 2) Bei dem Fußvolle muß der sehte Theil der geübten Mannschaft und wenigstens zwei Drittheile der Unter- Offiziere im Dienste beibehalten werden. b) Bet der Reiterei wird der dienst- thuende, Staud in der Negel auf zwei Drittheile der Maunichgft und der Diensipferde geseßt, falls nicht die besonderen Landes-Ein- richtungen eine Beshkêäukunig auf ein Drittel, unbésehadek ‘des Zwees, zulassen. Den Bundes- Staaten, hei welchen keine Be