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innerhalb bestimmter Frist, zum Theil nicht allein auf sämmt- liche Zinsen-Rückstände, sondern auh noch auf 10, 15 und mehr Procente des Kapitals (im Kreise Eupen sogar auf 40 Procent des Kapitals) Verzicht geleistet. Dadurch sind in
den Kreisen Geilenfirchen H 16,156 Rthlr. 5 Gr. 8 Pf. 10,195
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ontjoie à ‘ ä 588 — in welchem leßten Kreise schon in den vorhergehenden Jahren
ähnliche Vergleiche abgeschlossen waren
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überhaupt 26,738 : auf die fláßigen Schulden, und zwar in erstgen. Kreise im Durchschnitte auf Kapital und Zinsen 225, auf das Kapital allein 22, im Kreise Júlich auf Kapital und Zinsen 24, und auf das Kapital allein 135 pCt. nachgelassen, wogegen die Ge- meinden bis ‘mit 1825 auf Kapital und Zinsen im Kreise Geilenkirchen 53,675 Rthlr. 16 Gr. 6 Pf. Fülich 29,700 5 — T1 — Montjoie 8,181 22 K s úberhaupt 71,655 — 20 — cle theils schon gezahlt haben theils noch zahlen müssen, \o daß nach dem Jahre 1825, von den flúßigen Schulden, und zwar sowol an Kapital; als Zinsen-Rücfständen von dem felgestell- ten Gesammtbetrage von 103,991 Rthlr. 14 Gr. auf den Ge- meinden der Kreise Geilenkirchen « ö ¿ Gb. 21 Pf. 21 —_—- 9
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M l haften bleiben. L : In den meisten übrigen Kreisen ergiebt sich hinsichtlich
¡ der von der “Kreditoren bewilligten Nachläße ein ähnliches,
; zum Theil noch günstigeres Resultat.
Die hienach von den Gemeinden zu zahlenden Summen werden theils durch Verkauf entbehrlicher Kommunal - Grund- stücke, theils dur besondere Umlagen beigebracht, theils aber endlich auch durch die den Gemeinden von Frankreich in Folge der Friedens-Traktaten gezahlten Vergütungen gedeckt, deren lekter Betrag sich für den ganzen Reg. Bez. in den bis Ende des verfloßenen Jahres geleisteten Baar - Zahlungen auf 126,417 Rthlr. 2 Gr. 4 Pf. belief. : i Le
Die Gemeinden bezeigen im Allgemeinen sehr guten Wil- len, sich ihrer Schulden - Last zn entledigen, und erfüllen des- halb die in den Vergleichen gegen die Kreditoren eingegange-
nen Verbindlichkeiten — wenn es ihnen mitunktek_ auch hart
“ fällt — mit großer Pünktlichkeit , weshalb son jeßt mehre Kreditoren, die früher feinen Vergleich eingehen wollten, solche nachträglich unter denselben Bedingungen anbieten, als die früheren enthielten. A , s
Sämmtliche Zinsen vom xsten Fan. 18108 ab, bis zum
Schlusse dieses Jahres sind entroeder hon, oder werden doch
im Laufe dieses Jahres bezahlt, und sind die Fonds dazu úberall
disponibel gestellt. E e LABN Ne L ( N haben bis jeßt die Tilge-Pláne sich nur über diejenigen Schuldbeträge erstreen können, worüber gütliche
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22,182 Rthlr. 2/335 71339
nur noch 532,355
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Vergleiche abgeschlossen sind, da hinsichtlich der übrigen ersi die |
geseßliche Bestimmung abgewartet werden muß, ob und was auf die Sinfen / Rüctände 0s Jus Zeitraume vor dem zxsten an. 1815 wird gezahlt werden können. i
Y ile T Laufe edes Jahres sowol auf das Kapital, als auf die rückständigen und laufenden Zinjen geleisteten Zahlun- gen, müssen bei Be utachtung der jährlichen Rechnungen vor dem versammelten Gemeinde-Rathe in die Schulden- Register oder speciellen Kontos der Kreditoren eingetragen, und dieje Res gister der Königl. Regierung zur Verifikation auf den Grund der Rechnung-Belege mit den Rechnungen vorgelegt werden, er daß es aljo nicht möglich wird, daß das Schulden - Wesen in so einer Gemeinde wieder in Verwirrung gerathe.
Der Einführung der neuen Kommunal - Ordnung und den dadurch etwa eintretenden Veränderungen in den bis- E Kommunal - Verwalt - Grundsäßen , is von Seiten der hiesigen Königlichen Regierung durch thätige p A ‘des Gemeinde-Haushaltes möglichst vorgearbeitet. Es hat sich diese, ausser dem Gemeinde - Schulden- Wesen - das Rechnungs und Kassen-Wesen erstreckt. Ungeachtet hon in den vorhergehenden Jahren eine nicht unbeträchtliche Anzahl älterer Gemeinde-Rehnungen abgenommen war, |0 ergab sich doch bei einer den Herrn Landräthen aufgetragenen Untersuchung der in den Gemeinde - Archiven ruhenden:jabgeschlossenen Rech- nungen daß eine große Añzahl derselben — 1074 — und: dar- unter in einigen Bürgermeistereien sogar einige jeit dem Jahre 1795 rúc{ständig waren. Durch kräftige Maßregeln ist es môg- lih geworden, daß von jenen 1074 bis jeßt überhaupt 9Z1 Rechnungen trei abgeschlossen, und von den übrigen 143 auch chon 66 vorgelegt , und daher jeßt bis 1819 überhaupt nur noch 77 rückständig sind. E :
Unter diesen sind aus den Jahren 1814 bis mit 1819 Sie- ben und zwanzig begriffen, welche besonderer Umstände wegen bis jeßt noch nicht abgeschlossen werden konnten. i
Man hat sich indessen nicht blos darguf beschränkt, die noch rúständigen Rechnungen abzunehmen , sondern auch un- tersucht, ob aus früheren Zeiten die Resultate des einen Jah- res in die folgende Rechnung übernommen seyen. Dieses
besonders auch auf
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war in mehren Gemeinden nicht der Fall, deutende Bestände gar nicht verrechnet. eine genaue Aufstellung sämmtlicher Rechnungs - Resulta der Bürgermeisterei bis in unter das Juteresse
vielmehr warey Es is daher j
die früheren Jahre zurück, auc der Gemeinden vor jedem Nachtheil;
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ichert, und da das Resultat dieser Zusammenstellungen j
echuungen für das. Jahr 1819
ßen diese für die ganze Vergangenheit definitiv ab.
Von den 1g2 Bürgermeistereien, aus welchen der hiesigi
gierungs- Bezirk im Jahre 1816 bestand , ist das Rechny Wesen von 145 bis zum Jahre 1819 einschließlich voll| regulirt und bleibt es nunmehr nur noch für 39 Bürgerm reien zu reguliren. Die rückständigen älteren Rechnungey größtentheils solhe, die unter Französischer Regierung q une vor dem definitiven Abschlusse verloren gegangen sind.
aifgenommeu wird, so
bei den höheren Beh
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n 124sten Stüke der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung.
vom 16ten Oktober 18281,
Von den für das verflossene Jahr zu legenden 17; M
meinde-Rechnungen, sind 68 bereits bei der Königl. Req eingegangen und größtentheils festgestellt. y
Für die Stadt Aachen sind bis mit 1820 die Ny gen gelegt, und befindet sich ihr Kassen - Haushalt je ner guten Ordnung. ;
Den sämmtlichen Gemeinde - Empfängern ist ihre, | früheren Zeit ganz unbeachtet gebliebene Verpflichtun Führung - vollständigex Journale über Einnahme und Al ernsilich in Erinnerung gebracht, und wird durch häufig sen-Revision auf deren pünktlichste Befolgung gewirft.
Eben s#o is ihnen zu den Rechuungen ein einfaches, zwecémäßiges und übersichtliches Formular vorgeschrieben,
Fúr Einziehung der älteren Einnahme i| gesorgt, 1 dieselbe so weit als möglich bewirkt. Jn den laufenden nungen dúrfen dergleichen nicht vorfommen, widrigenfa den Empfängern zur Last gestellt und in Einnahme | werden, da die Erfahrung aus früheren Jahren zu d bewiesen hat, wle hôchst nachtheilig es für die Gemein wenn dergleichen Reste aus einer Rechnung in die anden nommen werden. L
Durch alle diese Maßregeln ist der Eifer der Ge Verwaltungen zur Aufrechthaltung der Ordnung in ihrn meinde-Haushalte geweckt, und ist im allgemeinen zu ten, daß derselbe sich jeßt in einem guten Zustande befil
Danzig, 1. Oft. Am 27. v. M. fam die Schw! Korverte Swalen, unter dem Lieutenant Stahlhamnmèet mannt mit g Officieren und 56 Maun, auf der Rhed selbsi an und lief den folgenden Tag in den Hafen ein, Bord der Korvette befindec sich der Major Baron von tengranat, Expeditions-Chef eines Geschwaders, das zur U der Officiere und der Mannschaft in der Ostsee kreuzt, Schiff nimmt hier frische Lebensmittel ein, und die Mag soll einige Tage hier Ruhe halten. Der Umstand, v Getraide in England schon bis auf : Englischen Waißen pro Quarter, und von z2 bis auf 6o fár den unter Königl. Schloße, liegendèn Waißen (der zur inneren Konsumtion bestimmt is) gestiegen t, den Spefkulations-Geist und erregt die Hoffnung, daß di lijchen Häfen, für die Importation des fremden Getraide! 15. Nov. werden geössnet werden, wenn gleich erst d Hët, ab, der Durchschnitt -Preis während der nächst den 6 Wochen angenommen wird, und dieser sich auf go} belaufen muß. Diese zum Theil durch Estafette hier troffenen Nachrichten haben mehre Anfäufe zur Folge 9 und derjenige Waißen, der noch vor einem Monate | bis 120 Rthle. pro Last bezahlt wurde, wird jeßt n Nthlr. gekauft, und man will fernerhin unter 200 Rthlr. iht vertaufen. Eben so sind die j: / zu Anfange des v. Mts. galt die Last 55 bis 40 Rth 362 Rthlr. — Aus dem Junneren von Polen ist fü Jahr keine bedeutende Getraide-Zufuhr mehr zu erwar} J Lande und den kleinen Städten an der N
usuhr vom ¡ 4 hat dagegen zugenommen. — Auf dem am 5. v. M. bi Dominik-Marktte hieselbst, fehlte es an Absas. D dischen Kaufleute haben sich, mit Ausnahme werriger E Waaren- Händler, auf diè Läden in ihren Wohnhäus|! {hränft. * Leinwand ,
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mit deren Verkaufe sich 1912 P beschäftigten, wurde viel abgeseßt.
“M E stadt (im Posener Reg. Bez.) Nach dem È der diesmaligen Herbstuübungen des Zten Armee- Korp®/ der kommandirende General, Hx. v. Röder, in der Posel tung, unter Dankbezeigung \úr die wohlwollende und | schaftliche Aufnahme der Truppen , als sprechendsten / des úberall vorhandenen und nirgends gestörten guten ; mens zwischen den Quartier-Gebenden und Einquartik! Versicherung, daß während der ganzen vierwdchentlichen der Uebungen, auch nicht eine Klage zu seiner Kenn langt sey. s |
Goldberg. Hier soll eine Maschinen - Spinner legt werden. Bereits ist Hr. John Cockerill in Berlit/ ner Reise hieher veraulaßt, um sich über die Lieferl Maschinen mit ihm zu einigen. 2 i
Gumbinnen. Die Getraide- Preise scheinen sid zu wollen; vou England aus soll nach Waißen und Nachfrage seyn. — |
Köslin. Von Rügenwaldermünde gingen im S# Tonnen Aepfel nah St. Petersburg, Eingeführt wurd Scheffel- Waikßen aus" Kopenhagen.
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Preise des Roggens gh
Diegniß, 1. Oft. Y c) deren Mehl
ing gezeigt, daß von 13befannt gewordenen Fällen, 6 P
des Brotes mit Mutterkorn zuschreibt.
t, wovon ein Kind an Konvulsionen gestorben ist. Die sorgfältigste Reinigun r Königl. Regierung den Z
Der sehr nassen diesjährigen Ernte -Zeit, ist
Marktpläßen, Ang Enge Konjunkturen eingetreten zu denn die hiesigen Großh
1 dey rohen Waare einzuhalten, und gewähren überall Auch der Breslauer Markt ist für
thr geringe Preise. 2 nnen-Waatrèn ungünstig ausgefallen.
Gleihmäßig hat der Tuchhandel, durch ungünstigen Aus- er leßten Messe zu Nischney - Nowogorod, einen harten g erlitten, und der Absaß fängt wieder an zu sinken, be- ||
js in Grünberg. dpptln. Die nèue Ceméental -Stahlfabrik
(Gr. Strehliber Kr.) scheint zu gedeihen. — Der Betrieb
104 Schillinge fü Glashütten hebt sich, so wie der Dèbit des Zinkes; zu
dna bei Myslowiß (Beuthner Kr.) wird vom Fürsten wsfy eine Zinkhütte errichtet. — Die zur ländlichen Feuer- tät verbündeten Jnsassen des Leobschüber Kr., haben llig der, durch einen Orkan heimgesuchten Gemeinde Do- or, dieselbe Societäts-Hilfe gewahrt, welche ihr zustehen 2, wenn Brandschaden ihre Gebäude zerstört hätte.
23. Sept. starb zu Himmelwiß bei Groß-Strehliß, in Alter von. 7g Jahren, dèr bei der Säkularisation des n Stiftes, mit einer Pension von 1200 Rthlrn., und bei Amtsjubiläum mit dem Rothen Adler-Orden dritter ), begnadigte ehemalige Prälat -‘Eugenius Staniebßka. chilleningken(Kr. Pillkalien). Ein hiesiger Knabe, dessen , vor etlichen Jahren an der Wasserscheu gestorben, ward ein Opfer derselben Krankheit. Er war vor erwa 45 Jah- h einem tollen Wolfe gebissen- worden, hatte sih aber m wohl befunden.
Zinten, (im Königsberger Reg. Bez., Kr. Heiligenbeil) t. Durch einen, auf unbekannte Art, in der Nacht vom
2, d. M., hier entstandenen Brand, sind sämmtliche inen und Stallgebäude» bis auf 18, mit dem vollen dies- n Eiuschuitte, und bo Stück Vieh 2c. nebst 6 Wohnhäu- eln Raub der Flammen geworden.
forstwissenschaftlihen Bildungs-Anstalten des ßishen Staates, zunächst in Bezug auf die Forst-Akademie zu Berlin.
die beträchtlichen Waldflächen, welhe der Preußische t enthälr , haben in “demselben das e olge s ftlichen Ausbildung der Verwalter derselben, früher als dern Ländern fühlbar gemacht.
riedrich der Große, der während seiner ganzen glorreichen rung, die Vebdbesserung der Forstwirthschaft nie aus den 1 verlor, und dafür mit bewunderungswürdigem Eifer , ließ bereits Vorlesungen über die Forstwisseuschaft , welche dem verdienten Professor Gleditsch, dem eigent- Schöpfer einer systematischen Forstwissenschaft, dessen amféit für dieselbe noch gar nicht gènug gewürdigt ist,
agen wurden. Jhm folgten Mayer, Wildenow, Burgs-
Vppen 2c. und in den neuesten Zeiten der Herr Ober- \rstmeister Hartig, der si dur jeine Vorlesungen über est: und Jagdwissenschafc, um die Ausbildung künftiger eamten große Verdiènste erworben hat.
“er Wunsch, den forstlichen Unterricht selbststäudiger zu ly, ihn durch Verbindung der eigentlichen Forstkunde mit ; fswissenschafien derseiben zu vervollständigen, und ihm upt einen allgemeinèren Umfang zu geben, führte zu
: von des -Kdnigs Majestät huldreichst genehmigten Plane,
m Saganer Kreise hat ih, nach dem ¡e von Brot oder einer Art Kuchen (Pla d Schlesien ge-
p mit Mutkterforn verseßt war, die Krie- canfheit (Reephania) in vier Dörfern, von so nachtheiliger 44 von 2 bis zo Jahren mit Tode abgegangen sindz sie n in den heftigsten Krämpfen. Jn einem Theile des uten Kreises hat sih ein Ziehen in den Gliedern bei Menschen gezeigt, welches mau einer geringeren Versez- uit M Jn einem Dorfe zunzlauer Kreises sind ällein in Z Gehöôften, angeblich 10 nen“in Folge des im Brote genossenen Mutterkornes er-
des Brotgetraides ist von Sei- nsasscn dringend empfohlen. We- das Getraide
d da auf dem Felde oder in den Scheunen schadhast den, und mancher Nachtheil, der dem Mutktterforne zu- leben wird, kann auch wol auf einem anderen Grunde beruhen. Für den Linnen Handel scheinen auf den außer - Europäi-
ändler beginnen mit dem Ein-
eigenè afademischè Forst-Lehranstalten bei den Universitäten u Berlin y Königsberg und Bonn zu errihteu, der ce an de [ übrigen, im Verfolg der neuen Organisation der gesammten Forstverwaltung, hinsichtlih der Qualifikation der künftigen Forsibeamten , mit Königlicher Genehmigung getroffenen . Ein- E anschließt. : s ist nämlich festgeseßt, daß Alle, welche auf Anstellun in dem Forstfahe, es fey in welchem Verhältniß ee E Anspruch machen wollen, von einem verwaltenden Forstbedien- ten, aus der Zahl derjenigèn, welche von dem Ober-Forstrneister un E aer ar f r wg pr die jedem Forstmanne und Jäger unentbehrlichen praktischen Kenntni Fertigfkei Bre baben Cat P c e }se und Fertigkeiten
“Hierzu ist ein zweijähriger Zeitraum bestimmt, Und kan von T IEN zu Es Jane nur A Falle erlassen werden,
un der Forstlehrling noch eine afademische Forst - Lehranstalt besuchen will, oder besucht har. arz;
Diejenigen jungen Leute, welche in diesen Unterricht tres ten wollen, müssen die ersten Schulkenntnisse besißen, mithin fertig schreiben, lesen, und, mit Einschluß der Regel de tri, rechnen können. : Die Forstbedienten, bei welchen sich junge Leute deshalb
u Stuben-
elden, mússen dieß dem ihnen vorgeseßten Forst - Juspekti anzeigen und ihm dieselben vort Die R O Naben haben darauf zu sehen, daß den Forstlehrlingen die vorgedach- ten Vorkenntnisse, und die sonst für dieß “ Fach erforderlichen pee. E LNa in g abgehen. : eber die während der Lehrzeit erlangten Kenntnisse ,
welchen besonders die zu regelmäßiger und Para vine: dul M, übung der Jagd nothwendigen Fertigkeiten, und deutliche auf örtliche Unterweisung gegründete Begriffe von den Forstkultür- Arbeiten und der Zugutemachung der Hölzer gehören, muß dex Forstbediente, bei welchem der Lehrling in Unterweisung ge- standen hat, ein Zeugniß ausstellen, welches sich auf eine in Gegenwart des Forsi-Jnspektors und zweier verwaltenden Forst- Bedienten als Zeugen, gehaltene Prüfung grúnden, und von diesen Anwesenden mit unterzeichnet , auh von dem Ober- Forstbeamten der Regierung beglaubigt seyn muß.
Dieses Zeugniß (Lehr-Attest) genügt, so viel die nöthigen Forst- und Jagdkenntnisse betrifst, zu der Erlangung eines Unter-Förster-Postens, und es werden bei den Königlichen Jä; g R aus L Ee Posten béseßkt werden, nut
e ÎIndividuen, welche mit der i find/ gngenommei ) rgleichen Zeugnissen versehen
iejenigen, welhè auf einen vèrwaltenden oder Öber- Förster-Posten Anspruch machen," müssen ein besonderes forst: wissenschaftliches Examen bestehen, und es muß nach einer, schon unterm 15ten Sept. 1798 getroffenen ausdrücklichen Kd- niglichen Bestimmung, bei Wiederbeseßung vakanter Forstbedie- aungen der gedachten Kategorie, mehr auf die bei diesen Prúü- fungen dargethane Fähigkeit der Subjekte, als auf Anciennität
und Die P Umstände gejehen werden. : Die Präfungen werden in jeder Provinz, schrifclich und mündlich, zum Theil in Forstrevieren selbst, von nee baba be- stimmten Kommission gehalten, welche aus drei Ober-Forstmeis- sieru oder deren Srelle bei den- Regierungen vertretenden Obers Förstbeamten, von welchen einer Präses der Kommission ist, agr Enns Bau - Rathe, und einem Rechnungs Beam- en besteht. : Den Forst-Examinations -Kommissionen ist zuk Pflicht ge?
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macht, bei den von ihaen zu tenden A aebi ege of und besonders in Ansehung der sogenannten Hülfswissenschaf-
|| ten davon auszugehen, daß allè rein wissenschaftliche Erörte-
rungen, welche in dem Wirkungskreise des verwaltenden Forst- Beamten nicht zur Anwendung kommen, vermieden, dagegen aber auch bei den Kenntnissen des sogenannten praktischen Forst: mannes, wofür sich mancher uur deshalb hält, weil ihm alle Wes: rie oder alles Wissenschaftliche des Faches fremd ist, nicht ste- hen geblieben, sondera darauf gesehen werde „ daß die zu Prú- fenden sowol praktisch, d. h. durch eigene Uebung, auf den Grund geprüfter älterer und neuerer Erfahrungen, und dur anschauli- che und lebendige Erkenntnis, (nicht durch Auswendiglernen) sowohl, als theoretish, das wissen, was zu einer rationellen und selbstständigen Verwaltung eines Forst - Reviers gehört.
_ Da übrigens diese Prüfungez uur in Beziehung ‘auf den Königlichen Forstdienst erfolgen, so werden zu denselben nur solche Individuen - zugelassen, welche auf Anstellung in solchem ge- gründete Ansprüche haben, und die Geprüften bei dem Königl. Finanz-Ministerium für diese, nah Maaßgabe der ihnen ertheil-
ten Atteste notirt.