1882 / 10 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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4 Jeder, der

[1775] Oeffentliche Ladung.

Sn Sachen, betreffend die Abstellung

1) der den Weidegenossenschaften Seesen, Lan-

elsheim, Astfeld, Wolfshagen, Herrhausen,

adenhausen inkl. Neue- und Oberhütte), ferner dem brauns{chweigishen Domainenfiskus wegen der Domaine Stauffenburg inkl. Vorwerk Fürsten- hagen zustehenden Weideberechtigungen ;

9 der den Weidegenossenshaften Seesen und Herrhausen zustehenden Mastberehtigungen în den

skalishen oberharzishen Forsten 2

eht Termin an auf Sonnabend, den 18. Müärz1882,

Morgens 10 Uhr, im Kokemüller'schen (vormals Faun Gen) Gast- hause zur „Stadt Hannover“ in Goslar,

A. rüdcksichtlich der erst im Laufe des Verfahrens en Ung erkannten Erweiterungen, nämli Abstellung:

a, der Weidebere{tigung der Domaine Stauffen- burg (inkl, Vorwerk Fürstenhagen) in den fis- falischen oberharzishen Forsten,

b, der Mastbere{tigung der Weidegenossenschaft crrhausen in den fiskalischen oberharzischen orsten,

zur

s

Frmittelung der Betheiligten und ihrer Rechte. Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentli die Grundherren, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch) aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nah den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an-

gesehen werden sollen. \ Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be- theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt-

herren, Gutsherren, Pfandgläubigern, Pütunge", Fischerei- oder sonstigen Servitutberechtigten nach- elassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Ge-

fte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten. seine Rechte im anstehenden LTemine nit anmeldet, hat es si beizumessen, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

B, Rücksichtlich des ganzen Berfahrens: zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlihung und Voll- ziehung des von Königlicher General-Kommission zu NAUNgoee genehmigten statt Plans aufgestellten MNe- ze}es, Dazu werden die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns- und

tveicomniB folger, oder aus sonstigem Grunde eine Finwirkung in Beziehung auf Ausführung der Thei- lung zusteht, vorgeladen, unter Freistellung einer vor- aängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Nezesses und unter Androhung des Aus\{lusses mit ibren etwaigen Einwendungen gegen die rezeßmäßige Ausführung.

Für die Ausbleibenden, sowie für diejenigen Be-

egen, welche obgleich erschienen, den Termin vor der Vollziehung eigenmächtig verlassen oder ihre Unterschrift ohne Angabe genügender Gründe ver- Gern) wird die Urkunde als vollzogen angenommen werden. Autdrücklich wird noch bemerkt, daß die für die Berechtigten als Abfindung festgestellten Jahres- renten gekündigt sind und die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am 1. Oktober 1882 zur Auszahlung gelangen.

Osterode, den 14, Dezember 1881,

Die verorducte Theilungs-Kommission.

Rasch, Richter, Amtshauptmann. Oekonomie - Kommissair. [1776] Oeffentliche Ladung.

Jn Sawen, betreffend die Abstellung der den Meidegenossenschaften Harlingerode, Bündheim, Neustadt-Harzburg, Schlewecke und Seesen, der Stadt Goslar, den braunschweigschen Domîânen- fisfus wegen der Domäne Harzburg bezw. des so- genannten Molkenhauses und dem Grafen Stolberg- Weruigerode wegen der Meierei Schluft zustehen- den Weideberechtigungen in den fiskalischen oberharzi- schen Forsten steht Termin an auf

Sonnabend, den 18. März 1882,

__ Morgens 10 Uhr, im Kokemüllerschen (vormals Hahnschen) Gasthause zur „Stadt Hannover“ in Goélar. A, Ee der erst im Laufe des Verfahrens für stattnehmig erkannten Erweiterung, nämli Ab- P der Weideberechtigung der Weidegenossen- haft Schlewe e in den L A oberharzischen Forten zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer

ete,

Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentli die Grundherren, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, , daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nah den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend ange- sehen werden sollen.

ugleich wird den aus irgend einem Grunde be- theiligten dritten Personen, inébesondere den Zehnt- herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs-,

: Puleret oder sonstigen Servitut-Berehtigten nach- elassen, ihr etwaiges Interesse ‘bei dem Geschäfte, foweit sie es für nöthig halten, zu beaten.

Jeder, der seine Rechte im anstehenden Termine nit anmeldet, hat es si beizumessen, wenn deren Sicerstellung unterbleibr.

B. Rücsichtlich des ganzen Verfahrens : zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlihung und Voll- ziehung des von Königlicher General-Kommission zu E genehmigten statt Plans aufgestellten Re- zeses.

Dazu werden die unbekannten R und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts-,

Dienst-, Erbenzin3- und Lehnsherren, als Lehns- und U T oder aus E Grunde eine inwirkung in Beziehung auf Ausführung der LThei- lung zusteht, vorgeladen, unter reistellung einer vorgängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses und unter Androhung des Aus\{lusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die rezeß- mäßige Ausführung. th lig E Msbléibenden, vor der aneide, obglei Unterschrift o

sowie für diejenigen Be- I erschienen, den Termin iehung eigenmätig verlassen oder ihre

ne Angabe it r weigern, wir i genügender Gründe ver- Werbe ird die Urkunde als vollzogen angenommen

Ausdrüklid wird noch bemerkt, daß die für die Berechtigten als Abfindung festgestellten Jahresrenten gekündigt sind und die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am 1. Oktober 1882 zur Auszahlung gelangen.

Osterode, den 27. Dezember 1881.

Die verorduete Theilungs-KFommission. Ras, Richter, Amtshauptmann. Oekonomie-Kommissär.

[1777] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Abstellung der den MWeidegenossenschaften Paxlingerns Bündheim, Neustadt-Harzburg, Schlewecke und Seesen, der Stadt Goslar, dem VEGUNTNS [Wes Domânen- Pn wegen der Domäne Harzburg bezw. des ogenannten Molkenhauses und dem Grafen Stol- berg-Wernigerode wegen der Meierei Schluft zu- stehenden Weideberechtigungen in den fiskalischen oberharzishen Forsten find die als Abfindung e

1602 ,

gestellten Jahresrenten von den Berechtigten gekün- digt und gelangen die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am 1, Oktober 1882 zur Auszahlung.

Die von der Königlichen Finanz-Direktion, Ab- henng für Forsten zu Hannover, zu leistenden Kapitalentshädigungen sind folgende:

a, an die Weidegenossenschaft Har-

TiUG eroberte e QLOE S TO

b. an die Weidegenossenschaft

Bündheim ck00 1219. 92 u

c, an die Weidegenossenschaft Neu-

ftadt-Harzburg . .. , , 3562 3 d, an die Weidegenossenschaft

Sthlewede. i i G ROOE p08 r e, an die Weidegenossenschaft

Seesen E, N OIGO N 407 f. an die Stadt Goslar O80 L g. an die Braunschweig - Lüne-

burgshe Kammer, Direktion der

Domänen zu Braunschweig,

wegen der Domäne Harzburg

bezw. des sogenannten Molken-

Dau e Lo TR

þ. an Graf Stolberg-Werni-

gerode wegen der Meierei Su O 0d ly

Auf Grund der §8, 25 und 26 des Gesetzes vom 13. Juni 1873, sowie der §8. 164 und folgende und der §8. 308 und folgende der ANNAND S enua vom 23. Juli 1833 werden alle unbekannten Pfand-

läubiger, Grbenzins-, Dienst-, Guts- und Lehns- Gerte Lehns- und Fideiklommißfolger oder sonstigen

dritten Personen, welche an die zu zahlenden Ent- \chädigungen Ansprüche zu machen haber, oder welche der Auszahlung der Abfindungssumme an die von den Vertretern der Berechtigten zur Empfang- nahme der Gelder beauftragten Bevollmächtigten widersprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche auf / Sonnabend, den 18. März 1882, __ Morgens 10 Uhr,

im Kokemüller'schen (früher SA u’s\{en) Gasft- hause zur „Stadt Hannover“ in Goslar, ange- setzten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht an emeldeten Nechte un- berücksihtigt bleiben und nit weiter geltend zu machen sind, vielmehr von der Verhandlung ausge- schlossen werden, daß ferner die Cntshädigungen an die im Theilungsverfahren befannt gewordenen Be- rechtigten mit der Wirkung bezahlt werden, daß die Vote errshaft von allen Ansprüchen aus den abge- tellten Rechten befreit wird.

Osterode, den 26. Dezember 1881.

Die Theilungs-Kommissiou. Rasch, tihter, Amtshauptmann, Ogekonomie-Kommissär.

[1778] Oeffentliche Ladung. Jn Sachen, betreffend die Abstellung 1) der den De en Sa en Seesen, Langels- heim, Astfeld, Wolfshagen, Herrhausen, Badenhausen, (incl. Neue- und Oberhütte), ferner der Domäne Stauffenburg incl. Vorwerk Fürstenhagen zustehenden Weideberechtigungen ; 2) der den Weidegenossenshaften Seesen und Herr- hausen zustehenden Mastberehtigungen in den fiskalishen oberharzishen Forsten, u die als Abfindung festgellten Jahresrenten von en Berechtigten gekündigt und gelangen die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je un- getrennter Summe am 1. Oktober 1882 zur Aus- zahlung.

Die von der Königlichen Finanz-Direktion, Ab- theilung für Forsten, zu Hannover zu leistenden Kapitalentshädigung find folgende :

a, an die Weidegeno enschaft Seesen 6624 4. 93 b, an die Weidegenossenschaft Lan-

SELSUEU T 49; (087

e, an die Weidegenossenschaft Afft-

194743000 21700

feld 45 11 T E Weidegenossenschaft 199 402

d, ‘an die Wolfshagen .. . e, an die Weidegenossenshaft Herr- aue A f. an die Weidegenossenschaft Ba- denhausen (incl. Neue- und Det Ua 7% g. an die Braunschweig - Lüne - burgshe Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, wegen der Domäne Stauffen- burg und des Vorwerks Fürsten-

hagen,

Auf Grund der §8. 25 und 26 des Gesetzes vo 13. Juni 1873, “sowie der §8. 164 it oloeiie und der §§. 308 und folgende der Ablösungs-Ord- nung vom 23, Juli 1833 werden alle unbekannten Pfandgläubiger, Grbenzins-, Dle Guts-, und Lehns- herren, Lehns- und Fideikommißfolger oder sonstigen dritten Personen, welche an die zu zahlenden Entschädi- gungen Ansprüche zu machen haben, oder welche der

uszahlung der Abfindungssumme an die von den Vertretern der Berechtigten zur Empfangnahme der Gelder beauftragten Bevollmächttgten widersprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche Zu

Sonnabend, den 18. März 1882, / __ Morgens 10 Uhr, im Kokemüller'schen (früher Hahn'schen) Gasthause zur „Stadt Hannover“ in Goslar, angeseßten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht angemeldeten Rechte unberück- sichtigt bleiben und nicht weiter geltend zu machen

2263 88,

2462 20%

sind, vielmehr von der Verhandlung ausgeschlossen werden, daß ferner die Entschädigungen an die im Theilungsverfahren bekannt gewordenen Berechtigten mit der Wirkung bezahlt werden, daß die Forst- herrshaft von allen Ansprüchen aus den abgestellten Rechten befreit wird.

Osterode, den 26. Dezember 1881.

Die Theilungs-Kommission. Ra 5 ch , Richter,

Amtshauptmann. Oekonomie - Kommissär.

(1815) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Johann Gustav Blümcen jun. zu Berlin, Alexanderstraße 40, vertreten dur den Rechtsanwalt Katz hier, Alexanderstraße 2, als Ge- neralsubstituten des JIustizraths Heilbron, klagt

scließlih derer des dem Rechtsstreit vorauf- gegangenen Mahnvyerfahrens zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor - die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 2. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

LALCNED, : Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[1819] Oeffentliche Zustellung. -

Der Wirth Casimir Tomczak in Atiestabin, ver: trcten durch den Rehtsanwalt Litthauer in Schrimm, flagt gegen den Schneidergesellen Anton Nozmiarek, unbekannten Aufenthalts, wegen 173 Æ 5 S, welche

gen den Uhrmacher A. Göß, früher zu Lekowsort bet ‘Plafe in Pommern, jeßt unbekannten Auf-

enthalts halts, 1, 999, 1881, Civilkfammer 10 wegen im Jahre 1879 gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf i fostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 413 A. 80 nebst 6 % Zinsen seit dem 9. November 1879, und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Ur- theils gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger hat ferner beantragt: \ 5 die bei dem Stellmacher ens in Klein Sabow von dem Beklagten hinterlegten 500 4 wegen der Forderung des Klägers von 413 M. 80 -Z nebst Zinsen und eines Kostenpausch- quantums von 100 A behufs Sicherung der zukünftigen Zwangsvollstrekung mit Arrest zu belegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsflreits vor die zehnte Civilkammer des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin, Jüden- straße 59, 2 Treppen, Q 79; auf den 17. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage und des Arrest gesuches be- fannt gemacht.

Kläger als früherer Vormund und Verwalter des Vermägens des Beklagten an leßtere zu viel ge- zahlt hat, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 173 M. 5 H nebst 5 ‘/9 Zinsen seit dem 1. April 1881, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- N vor das Königliche Amtsgericht zu Schrimm au

den-.8. März 1882, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ganger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[1823] Oeffentliche Zustellung,

Die Ebefrau des Bergmanns Georg Büttner, Margaretha, geb. Fischer, zu Bochum, vertreten durch den Justizrath Markhoff, klagt gegen ihren enannten, dem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbe- annten Ehemann wegen böslicher Verlaßsung mit dem Antrage auf Trennung der Che und lde den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rehts- streits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf

den 28. April 1882, Vormittags 11 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. j N

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Berlin, den 6. Januar 1882. Karaus, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts IT., Civilkammer 10.

[1817] Oeffentliche Zustellung.

Die Direktion der Kapital-Versicherungs-Anstalt zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Fr. Rautenberg daselbst, klagt gegen die Ehefrau des Dachdecker- und Maurermeisters Stephan Rudolph, Elise, geb. Hoffmann, Aufenthalt derselben unbe- kannt, wegen rüdständiger Zin aus einem Dar- lehne von 30 000 M für die Zeit vom 1. Juli bis ult. September 1881, mit dem Antrage, Beklagte auf ihre Kosten zu verurtheilen, der Klägerin zu zahlen 337 M 50 F nebst 420/90 Zinsen seit 4. Oktober 1881, auch die Subhastation des ver- hypothecirten Grundstücks Nr. 1 am Misburger- damm (Heidorn Fol. c behuf Befriedigung wegen A Ansprüche zu gestatten. Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civilkammer 11, a, des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf

Dienstag, den 28. März 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der durch Gerichts\{luß vom 5. Ja-

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 7. Januar 1882.

urth, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1816] Oeffentliche Zustellung.

Der Bürgermeister a. D. Heinrich Adolf Mohr- hoff aus Hannover, vertreten dur den Ne&tsanwalt Ny. Grote zu Hannover, flagt gegen den Bildhauer Aa Strüven aus Hannover, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen

1) dem Kläger das hier fragliche Darlehen von 32 000 M nebst 5 °/6 Zinsen vom 1. Mai 1881 zurüczuzahlen, |

dem Kläger das ibm verpfändete Grundstück Nr. 11, der Sertrostraße mit allen Aufkünften davon seit Zustellung der Klage herauszugeben

und 3) dem Kläger die Subhastation Ae verpfändeten Grundstücks zu gestatten, um sih aus dem Ver- kauf desselben im Wege der Zwangsvollstreckung wegen seines Anspruchs von 32000 #4 nebst 5 9% Zinsen vom 1. Mai 1881 und Koften be- riedigt zu mahzn L und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilfammer IYa. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 24. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mir der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Constabel, Gerichts\{reibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[1813] Oeffentliche Zustellung.

2)

nuar 1882 gestatteten öffentlihen Zustellung wird

Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 30. Dezember 1881. i Gerichtsschreiberei S R Landgerichts. ir\ch.

[1794] Aufgebot. 4 Laut am 16. v. Mts. hier verlautbarter Verträge

haben:

1) der Großköthner Heinri Alves in Boißun, als Vormund der minderjährigen Kinder de weiland Beibauers Conrad ‘Deickte, Besißer d Reihestelle, Brandkassennummer 21 in Boihut, sowie die Chefrau des Arbeitsmanns Hôsu, geb. Burose, verwittwete Deicke, als Miterbin der Stelle, Brandkassennummer 21, in Boigzum,

9) die Firma Philipp Mannheim in Cldagsen als Besiberin der Ret vestelle, Brandkassennummer,

__in Boißum, die ihnen auf Grund des Fixationsrezesses vom 22. Oktober 1345 für ihre gedahten Stellen an die Königliche Klosterkammer, als Besißerin der Wül- finghäusener Klosterforst , zustehenden Dolberedi- tigungen der Königlichen Klosterkzttiner für eine von e zu zahlende Entschädigüng für immer über- afen.

Die Holzberechtigungen bestehen in der alljährlichen, spätestens bis zum 1. Dezember dur Anweisung auf dem Stamm zu erfolgenden Veserung von 459/75 rxm oder rund 4,79 rm Buchen-Stheit- und -Knüppelholz und 4 rm Buchenreisig für jede Stelle.

Auf Antrag der Königlichen Klosterkammer werden alle Diejenigen, welche an die gedachte Holzbered- tigung Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fidel kommissarische, Pfand- und andere dingliche Recke, insbesondere auch Servituten und Realberehtigunge zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, 9 Ansprüche bis zu dem auf

Dienstag, den 28. Februar 1882,

i Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angeseßten Termine at zumelden, widrigenfalls das etwaige Recht für den ih niht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Cr werber verloren geht. /

Calenberg, den 9. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. gez. Schlüter. Beglaubigt: Pape, Sekretär,

[1820] Vorladung.

Auf Anstehen von Peter Helfen, Tagelöhner zl Losheim, für welchen der unterzeichnete, zu Trier wohnende Rechtsanwalt Günßer im Armenredte fortoccupirt, ladet dieser

den Nicolaus Petry, Ackerer, ohne bekannten __ Wohn- und Aufenthaltsort,

hiermit vor, am

Freitag, den 24. Februar 1882,

) _ Vormittags 9 Uhr, 7 in der Amtsstube des Königlichen Notars Dorst u Wadern zu erscheinen, um bei Aufstellung der Be- dingungen, welche der Versteigerung der in det

vom 7. Oktober 1881 näber bezeichneten Immobilien zu Grunde gelegt werden sollen, zugegen zu sein und seine Interessen wahrzunehmen. Trier, den 16. Dezember 1881.

gez. Günter,

Rechtsanwalt.

Der Brauer Herrmann Schulz zu Topper bei Pinne, vertreten dur die Rechtsanwälte Mehring und KLishke zu Posen, klagt gegen den Vorwerks- besißer Johann Gustav Schulz aus Neufeld, jeßt unbekannten Ausenthalts, aus dem in der Gottlieb und Dorothea Schulzschen Nachlaßsache

20. September i Y unterm —g Royember 1876 genehmigten Erbrezesse mit dem Antrage:

den Beklagten zu verurtheilen, als persönlicher Schuldner, sowie zur Vermeidung der Zwangs8- Vollstreckung in das Grundstück Neufeld Nr. 43 an den Kläger 1500 4. nebst 5% Zinsen seit dem 26. September 1880, ferner 5"/9 Zinsen von 7175 4 94 A vom 26. September 1880 bis 26. September 1881, und 80,80 #4 Zinsen- rest von derselben Summe für die Zeit vom 26. September 1879 bis zum 26. September 1880 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits ein-

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor- fet bekannt gemacht. B Ó

Trier, den 5. Januar 1882.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts; Oppermann.

[1827] Bekanntmathung.

Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 4. Mai 1881 is das Dokument über die auf det Grundstücke Neßbruch Band Ik. Blatt Nr. 53, früher Band I. Fol. 217 Nr. 55 in der I1I1. Abtheilung unter Nr. 4 für die drei Geschwister Püpke einge tragenen 498 Thlr. 19 Sgr. 92 Pf. Muttererbe, be stehend aus dem Erbrezeß vom 27. Februar 1815 und dem Hypothekenschein vom 8. November 1817 für kraftlos erklärt worden.

Friedeberg N./M., den 31. Dezember 1881.

Königliches Amtsgericht.

Gerichts\{chreiber Königl. Amtsgerichts Calenberg,

Expertise vom 26. Februar 1878 und in dem Urtheile

E er