1882 / 13 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

die Besorgniß vorläge, daß der Immunität der Neichstag8abgeord- neten dur die Verhaftung des Hrn. Abg. Dietz zu nahe getreten sei. Meine Herren! So liegt aber der Fall nicht. Es steht allseitig fest, daß die Verhaftung des Hrn. Abg. Dieß erfolgt ist, bei Ausübung einer strafbaren Handlung, daß also der Fall vorliegt, in welchem nad Artikel 31 der Ver- fassungsurküunde ohne Genehmi ung ‘des Neichstages die Verhaftung zulässig ist. Die Frage kann leans entstehen, ob bei der gerirg- fügigen Bedeutung der vorliegenden strafbaren AEN es überbaupt nothwendig war, zu einer Verhaftung zu reiten; das erkenne ih vollständig an, daß in diefer Beziehung ein Zweifel obwalten kann. Allein, meine Herren, der Reichstag ist nit berufen, darüber zu entscheiden, ob ein Haftbefehl ein gere{tfertigter war, und er würde also au kein Juteresse haben, die zu Grunde liegenden Ver- bältnisse kennen zu lernen. Es ist Sache des geordneten Jnstanzen- weges, zu entscheiden, ob die Verhaftung gerech{fertigt war, und wenn der Amizrichter, der den Haftbefehl erlassen hat, gegen das Gesetz verstoßen haben sollte, dann ist der Disziplinarweg oder allenfalls der strafgerihtlihe Weg der geeignete, der vom Geseß geforderte Weg. Ich glaube deshalb nit, daß cs zweckmäßig ist, die Frage, ob ein Ha'tbefehl materiell gerechtfertigt war oder nicht, zum Gegenstand der Erörterung in diesem hohen Hause zu machen. i 1

Erheblicher sind meine Bedenken gegen die Nr. 4. Jh fürchte, obgleih id natürlich eine entscheidende Erklärung kierüber niht abgeben kann, daß der Herr Reichskanzler nicht in der Lage sein wird, das von der Kommission verlangte Ersuchen an die Bundesregierungen zu erlassen. Meine Herren, der Neichstag ficht in keinem unmittelbaren Gesäftöverkehr mit den Gerichten der Einzelstaaten. Wenn das hohe Haus, wie das soeben geschehen ist, der Aufhebung eines Haftbefehls oder die Einstellung eines Strafverfahrens bescbließt, so gebt dieser Beschluß nit hinaus an die betreffenden Gerichte, sondern wird verfassungsmäßig an den Herrn Reichskanzler mitgetheilt, damit dieser dur die Bundesregierungen die Einstellung des Slrafverfahrens herbeiführt. Derselbe Weg, der eingeschlagen wird, wenn ein Beschluß des Reichstags nach unlen hin den Gerichten des Einzelstaates eröffnet werden soll, muß meines Erachtens au einges{chlagen werden, wenn die Gerichte ihrerseits eine Aus- kunft an den Reichstag gelangen lassen, Ich glaube aud in der That, daß der Herr Reichskanzler niht in der Lage fein würde, den Bundesregierungen die Zumutbung zu stellen, daß dieselben ihre Gerichte zu einem unmittelbaren Verkehr mit dem hohen Reichstage veranlassen sollen, denn der Herr Reichskanzler ist selbst nit in der Lage, direkt mit den Gerichten der Einzelstaaten zu ver- lehren; der ganze Verkehr kann nur erfolgen durch Vermittelung der Bundesregierungen, f

Anders würde die Sache liegen, wenn der Neichstag etwa den Wunsch aussprecen sollte, daß, wenn die Verhaftnng eines Reichs- tagsabgeordneten während der Sigzungsperiode erfolgt, ihm davon von“ dem Reichskanzler Mittheilung gemadt werden möge. Ich glaube kaum, daß ein \solcher Wunsch erheblichen Bedenken begegnen würde, aber in der jeßt Semlin Weise cheint mir der Antrag der verfassungsmäßigen Stellung sowohl des Reichstags als des Neichs- tanzsers den Gerichten der Einzelstaaten gegenüber zu widersprechen.

Der Abg. Klotz erklärte, die Geschäst8ordnungskommissfion sei darüber einig gewesen, daß die von der württembergischen Regierung vollzogene Verhaftung des Abg. Dieß nach den Be- stimmungen der Strafprozeß-rdnung nicht gerehtfertigt sei. Da 8. 31 der Verfassung ein Privilegium nicht des einzelnen Abgeordneten, sondern des Neichstags feslstelle, so sei es die Pflicht des Reichstags zu wachen, daß nicht die Verhaftung eines Reichstagsmitgliedes vorgenommen werde, ohne daß die Gründe dexselben präzisirt würden, und vor allem Acht zu geben, daß keine unzulässige Verhaftung erfolge. 8. 12 der Strasprozeßordnung bestimme, daß ber Angeschuldigte nur dann sofort in Hast zu nehmen sei, wenn dringende Verdachtägründe vorhanden seien, daß ein Fluchtversuh gemacht werde, oder die Spuren der That vernichtet oder Zeugen bestochen werden sollten. Von alle dem werde in dem Telegramm nichts erx- wähnt. Es erweise sih sogar a1:s demselben, daß der Ange- sculdigte niht einmal bei der Ausübung eines Vergehens ergriffen sei, Das sei ein Verfahren, wie es eigent- lih gar nit zu denken sei. Eben der Amtsrichter, der den Angellagten in Schuß nehmen solle, erlasse den formellen Haftbefehl gegen ihn. Punkt 1 und 2 des Antrags seien vaher unter allen Umstänten gerechtfertigt, Aber da es den Anschein habe, als ob das württembergische Musiig: linisterium den 8. 31 der Verfassung gar nit gekannt habe, oder viel- leiht alsihtlih die Bestimmungen desselben verleßt habe, so sei die Geschäftsordnungs-Kommission der Ansicht gewesen, daß es im Jnteresse des Reichstags liege, cine sahgemäße Darstellung des Vorgangs, wie derselbe in Punkt 3 gefordert werde, zu erhalten. Punkt 4 sei nur eine der in 3 ausge- sprochenen Forderungen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er werde für die Nummern 1, 2 und 3 stimmen, für die leßtere Nummer des- halb, weil ihm daran liege, daß es festgestellt werde, ob das Gericht korrekt gehandelt habe oder niht, Der Neichstag habe ein eminentes Interesse daran, daß das Ansehen und die Autorität der Gerichte gewahrt werde. Deswegen wünscde er Vorlage der Akten. Bei Nummer 4 sei gestern behauptet worden, daß die Gerichte verpflihtet wären, eine Anzeige hierher zu machen, Jm Geseh liege dies ohne Weiteres nicht. Dagezen liege es in der Natur der Dinge, daß in Fällen solher Art die Gerichte dem Reichstag Mittheilung machen sollten, weil ver Reichstag im Stande sein müsse, über die Sache zu urtheilen. Das sei auch im Falle Mende ohne weiteres geschehen. Ec beantrage, um dem a letiellr alle Skrupel zu nehmen, die Nr. 4 so zu fassen:

Den Herrn Reichékanzler aufzufordern, die Bundesregierungen zu ersuchen, sämmtlichen Gerichten dur eine Generalverfügung aufzugeben, in allen Fällen, in welchen die Verhaftung eines Reichs- tagsabgeordneten während der Sihungen des Reichstages erfolgt, dem Reichékanzler davon unverweilt auf dem kürzesten Wege und unter gedrängter Darstellung der Gründe Kenntniß zu geben,

_ Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich württembergische Ober-Finanz-Nath von Schmid das Wort:

Meine Herren! Der Hr. Abg, Klotz hat es der württembergi- sen Regierung zum Vorwurf gemacht, da „dieselbe nicht sofort, nadem sie von der Verhaftung “des Abg. ieß Kenntniß erhalten, Mangels von zureichenden geseßlihen Verhaftungsgründen und An- gesichts des Art, 31 der Reichsverfassung die Verhaftung außer Wir- îung gesetzt habe. Iw möchte doch glauben, daß bei einer ruhigen und objektiven Auffassung dieses Falles eine solche Zumuthung der wüärttembergishen Regierung in keiner Weise gemäht werden könnte, denn, meine Herren, nadem die Verhaftung dur den Richter erfolgt ift, war die Sache damit den diskretionären Éin-

griffen der württembergischen Regierung entzogen; nur D ege der geritl ichen Sitten wie sie die Prozeßordnung S reibt, Fonnte bier noch vorgeaangen werden. Aber, meine Herren, andern Verl ie fagen in dem umgekehrten Falle, wenn es sih um einen das BEIVICS E E gandeln würde, als um einen folhen, welcher bier, nabdem der Nit e „der Reichsverfassung hat, ih sage, wenn E Cigreifen urd Mangel ana, Hera Hu Que R ungSgründe de, 4754 orliegender geseßlicer - f cen Sreigebung veraulaffen würde? E

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von lettres de cachet und dergleiden sprehen. Man muß hier mit gleichem Maße messen. i A

Demnäst aber möhle ih doch au noh weiter bemerken, daß, wenn, foviel ich den Zeitungen entnommen ih wohnte bei- dem Verhandlungen nit bei gestern gesagt wurde, die württem- bergishe Regierung hätte jedenfalls die Verpflichtung gehabt, fofort den Reichstag beziehungäneise dessen Präsidium von diesem Falle Kenntniß zu geben, bier zweierlei zu erinnern wäre: cinmal hat die württembergishe Negierung, das Ministerium, erst am 13, Abends, also ungefähr zu derselben Zeit, wo in diesem hohen Hause unge- fähr die Sache verhandelt worden ist, von diesem Falle Kenntniß erlangt (Nuf: Slimm genug!) Wenn das so \{chlimm wäre, so wäre dies ein Fehler, welcher der Staatsanwaltschaft zur Schuld fallen würde, aber nicht dem Ministerium und diefem wurde der Vorwurf gemaht. Sodann aber möchte ih mir die Bemerkung erlauben, daß mit Ret der Hr. Staatssekretär Dr. Schelling rur ausgefübrt zu haben scheint, daß solche direkte Veziehungen zwischen den Negierungen der einzelnen Bundesstaaten und dem Reichêtage, beziehungsweise dessen Präsidium eigentlich. doch nicht im Sinne und im Geiste der Verfassung liege, und daß sie au nicht zweckmäßig erscheinen dürften. Der Hr. Abg. Dr. Windthorst, welcher in diesen Dingen wohl eine hervorragende Autorität ift, hat felbst auf die diesbezügliche Bemerkung des Herrn Staatssekretärs hin die Ziffer 4 des Antrages in dieser Richtung modifizirt.

Meine Herren! So seinen mir die Vorwürfe, welche gemacht worden sind, ‘doch in alleweg nicht ein solches Fundament zu haben, al an araushin gewissermaßen nach dem Gefühle ein Verdikt ällen könnte,

Nun möchte ih aber doch dem Hrn. Abg. Kloy das Eine noch bemerken, wie bedenklib es wäre, wenn man die Autorität der Richterinstanz denn das muß auch von mir zugegeben werden auf ein unvollständiges Material hin durch ein solches Urtheil in diesem hohen Hause, was bei der Nation eine weittragende Bedeutung haben müßte, gewissermaßen in Frage stellen würde. Meine Herren, in dieser Nichtung wird auch dieses hohe Haus sich eine gewisse Selbst- beschränkung in dem Sinne auferlegen müssen, daß der Glaube an die Autorität des Richters nicht erschüttert wird. Da müßte das hohe Haus un? ih bin überzeugt, hier im Sinne vieler „der ver- ehrten Herren zu sprechen do ein ganz anderes Material, cine viel größere Summe zureichender, maßgebender Thatmomente und Gründe zur Verfügung haben, um zu einem folchen Verdikt im Voraus zu gelangen, als die etwas lückenhaften Bemerkungen in diesem Telegramm darbieten, : y

Damit komme“ih auf den Fall clbst. Meine Herren, \o viel steht fest, daß hier nit die Jnitiative der Polizei ‘in der Weise zum Durchbruch gekommen ist, daß nicht die richterlichen Erwä- gungen und zwar in doppelter Beziehung in der Mitie stehen würden. Die Hausuntersulung wurde angestellt und beziehentlich veranlaßt durch den Untersuchungsrichter des Landesgerichts. Hier haben Sie die erste rihterlide Aktion und demnächst wurde die vorläufige Ver- haftung auf Grund des Befundes bei der Hausuntersuhung durch den Amtsrichter vollzogen,

Das muß ich zugeben, daß allerdings die Gründe, aus welchen die Verhaftung erfolgt ist, im Telegramm nicht näher \fizzict sind, aber wir müssen doch voraussetzen, daß, wenn zwei Nichterbeamte thätig sind, der Untersucbungsrichter und demnächst der die Verhastung bescbließende Amtsrichter, dann doch eine zureihende Motivirung

vorgelegen haben wird. Auch darf ih wohl ohne Uebertreibung sagen, -

daß es stets eine Sorge der württembergischen Regierung war, am Stadtgericht, jeßigen Amtsgericht in Stuttgart, befähigtere Männer des NRichterstandcs, was ja an und für sich natürli "ift, zur Verwendung zu bringen, Es liegt auc bierin cine Garantie, pap nit in cinem gewissen Nebel, wie man es darzustellen beliebt hat, verfahren worden ift, N

Auch dürfte noch erwähnt werden, daß das Delikt dahin näher präzifirt ist, es handele sid um die Verbreitung einer verbotenen Druckschrist in fortgefeßzter PandUN Es ift entfernt also das Telegramm nicht dahin ‘auszu egen, daß “man gewissermaßen in procnra, an Stelle des Goldhausen den Abgeordneten Dieß verhaftete, sondern es ist dahin aufzufassen und zu präzisiren, daß Die die verbotene Verbreitung dieser Druckichrift fortgeseßt hat und daß er aus diesem Grunde dann Objekt der Untersuhung und verhaftet wurde.

Meine Herren! Im übrigen wird vielleicht, wenn der Antrag iffer 3, wie ih vorausfeße, angenommen wird, der Gegenstand in einen Details noch zur Kenntniß des hohen Hauses gelangen, und es

dürfte dann die bessere Gelegenheit sein, was den Neat selbst an- belangt, sih des Näheren über die Sache zu besprechen und auz- einander zu sehen,

Der Abg. Dr, Lasker bemerkie, die Ausführungen des Vber-Finanz-RNathcs von Shwmid hätten dem Reichstage gegen den Willen des Nedners sehr triftige Gründe dafür gebracht, daß Punkt 3 des Antrages durchaus nothwendig sei. Der Jn- halt des Telegramms sei ihm juristish und geschästlih gar nit erklärlih, Unterschrieben sei dasselbe „der Unter- Oger Mer, im Auftrage“. Nun, wenn der Unter- suhungsriter antivorte, müsse doG die Sache {weben, Wie der Abg. Kloß {on auseinander geseßt habe, hieße cs die JZmmunität des Neichstags verleßen, wolle derselbe dieser An- gelegenheit nit näher treten und nachsehen, wie das Jn- teresse des Landes bei seinen Behörden vertreten werde.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) erklärte, während er die Nummcr 3 des Antrages der Kommission an- nehme, müsse er der Nummer 4 seine Zustimmung versagen, selbt mit dem Amendement Windthorst. Was die Nummer 3 andbelreffe, so herrsche ja eigentlih auf keiner Seite des Hauses Zweifel, daß sie gecech!fertigt sei. Die Sachlage sei eine recht abfsonderliche. Goldhausen werde verfolgt, man finde ihn niht, aber einen anderen Sozial- demokraten, den Abg. Dieß, und nehme diefen mit. Wenn Goldhausen und sein Nachfolger Diet O {iten verbreitet hätten, so sei jeder für sih s{uldig. Es liege hier entshieden ein Mißverständniß der Gerichte vor. Wie ge- sagt, während er Nr. 3 des Antrags seine Zustimmung gebe, halte er Nr. 4 für unannehmbar. Es sei der Antrag ja auch in Eile gefaßt. Vor allen Dingen laborire derselbe baran, daß genommen werde auf den Verhafteten selbst und dessen Willen gar keine Nücssit, Es sei ja ret gut mögli, daß Jemand, der verhaftet sei, gar nicht den Wunsch habe, aus der Haft ent- lassen zu werden. Wenn der Abg. Dieb in der Lage sein werde, werte derselbe ja schon selbst den von ihm gewünschten Weg eins{lagen, der Reichstag habe uit nöthig, den Umweg durch die Wilhelmstraße zu machen. Er schlage daher vor, die Sache an die Geschäftsordnungskommission zurüczuweisen,

Der Abg; Kayser bemerkte, er habe sih gefreut über die Einigkeit aller NVarteien des Hauses, wenn es si darum handele, verfassungsmäßige Rechte des Hauses zu shüßen, und (T ergreife nur das Wort, weil exr als Sozialdemokrat mehr als andere hierbei interessirt sei. Er meine, die württembergise Regierung hätle den Abg. Diet recht gut entlassen können, d. h. der Minister hätte Veranlassung geben können, daß der betreffende Richter seine Entschließung geändert hätte. Es werde betont, man solle uniht die Autorität des Richterstandes angreifen. Die Autorität des „Zanzen Standes leide doch sicher niht, wenn einem einzelnen Richter gesagt werde, derselbe habe si geirrt.

Demnächst nahm der Staa Sfekretär des Reihs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort.

Meine Herren! Der Hr. Abg. Dr. Lasker und dcr Herr Redner, welcher foelen die Tribüne verließ, Haben mir gegenüber gewisse

‘ä älle ins Feld geführt, denen gegenlber ih aber zu der Be- N dene L in, B2R dieselben in feiner Dele geeignet sind, die Anschauungen zu erschüttern, welhe ih mir vorhin vorzutragen erlaubt habe, diesen vielmehr zur Beg dienen. ;

Wenn zunächst Hr. Dr. Lasker auf die zahlreiden Mittheilungex hingewiesen hat, die im internen Verkehr z. B. E den Pee {en Gerichten und“ den preußishen Verwaltungsbehörden eingeführt sind, oder wenn er auf andere dergleichen Mittheilungen Bezug ges nommen hat, so handelt es sich da immer um Mittheilungen zwischen 5 Behörden ein und desselben Staates, während meine Ausführungen gerade dahin gingen, daß es nicht zulässig sei, daß die Gerichte der Einzelstaaten in unmittelbare Verbindung mit“ dem Reichstags-

äsidium treten.

A Wenn dann auf das Verfahren bei der Stellung von Straf- anträgen exemplifizirt worden ist, ja, meine Herren , was würde der Reichstag dazu sagen, wenn ein Staatsanwalt käme und direkt an den Reichstag den Antrag stellte, die Ermäctigung zu einer straf» rechtlichen Verfolgung wegen Beleidigung des Neichstags u ertheilen? Ein solches Bertahren würde im höchsten Grade geschäftsordnungs-. widrig sein G ist da ein anderes . procedirt worden, als daß die Staatsanwaltschaft fic an die Reichsregierung wendet und diese dann den Antrag auf Ertheilung der betreffenden Es mächtigung an das hohe Haus gelangen läßt. E 3

Davon, daß etwa den Gerichten eine übermäßige Dag iun aus der jeßt in dem Antrage gewünschten Mittheilung erwacse, babe ih auch nicht ein Wörtchen gesagt, davon fann ja überall nit die Rede sein, ih habe lediglich a die verfassungsrech{tlichen Bedenken aufmerksam gemacht, ih habe hervorgehoben, daß mit Rücksicht jf ‘die föderalen Grundlagen der Bundesverfassung es mir ganz lässig erscheint, daß Gerichte einzelner Bundesstaaten direkt mit den, Reichstagspräsidium in Verbindung treten, und ich muß mich wm dern, daß der Hr. Abg. Dr. Windthorst die Wahrung der föderalen Grundlagen der Bundesverfassung für eine minimale Angelegenheit erklärt hat. a A

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte si gegen Nr. 3, weil es nicht Aufgabe des Reichstages sei, über die Gerichte abzuurtheilen, dagegen werde er für Nr. "4 sünmmen.

Der Abg. Dr. Windthorst bat, von allgemeinen Verdät- tigungen des Nichterstandes abzusehen. Man müsse jeden «n zelnen Fall erst prüfen. Dem Abg. Schröder (Lippstadt) erx- widere er, daß unter Umständen sich die Berechtigung dex Verfügung des Amtsrichters durchaus denken lasse. -

Hicrauf wurde“Nr. 3 angenommen, ebenso Nr. 4 in der Fassung des Abg. Windthorst.

Das Haus kehrte nunmehr zur Berathung der Frage dez Anschlusses des Unterelbe zurück. Nachdem der Staatssekretär des Reichsshaßamts Scholz dem Abg. Lasker gegenüber auz: geführt hatte, daß die Eistattung der Anschlußkosten an Preußen aus Reichsmitteln Sache bundesräthliher Anord: nung sei, wurde der Antrag Möller nah Befürwortun dur den Abg. Dr, Windthorst, der denselben lediglich als eine Fixirung der Absicht der Kommission durch Neichstagsbesh[uß bezeichnete, angenommen. s

Ohne weitere Debatte genehmigte der Neichstag darauf das Etats- und das Anleihegeseß. Damit war vor- behaltlih der Kalkulation die zweite Berathung des Etats erledigt.

¡(WERu vertagte sih das Haus um 51/7 Uhr auf Montag he, :

Die in der Freitag- (24.) Sibung des Neichstages vom Bevollmächtigten zum Bundesrath Staats-Minister von Boctticher gehaltenen Neden haben folgenden Wortlaut (fiehe Schuß-Sißungsberiht in der Sonnabend-Nummer des Staats- Anzeigers):

Meine Herren! Ich habe nicht die Absicht, die Debatte über die Wirkungen der Zoll- und wirthschaftlichen Politik zu verlängern. Wir werden uns, glaube ih, hier im Hause gegenseitig nicht Überzeugen, so lange wir nicht den guten Willen haben, uns überzeugen zu laffen. Wir werden uns nicht weißwaschen. Als Mohren sehen wir uns ja wohl gegenseitig an, und da praktische Vorlagen, an die us eine detaillirte Debatte knüpfen Eönnte, nit. vorhanden sind, so halte ih es cutbehrlih, auf das allgemeine Thema der heutigen Besprechung einzugehen. Dagegen habe ich mir das Wort erbeten zu dem Zwedte, um mi gegen eine mißverständlihe Auslegung meiner am 16, De- zember sep oel Worte zu pu welche der Hr. Abg. Oetel- häuser in seiner Rede angebrat hat. Er hat gesagt, es \chicne ibm, als ob ich der menschlichen Schwäche unterworfen gewesen sei, auf - Grund eines mißliebigen“ Urtheils in inn cinzelnen Handelskammerberißt das ganze Institut der Hän delskammern zu verwerfen. Meine Herren, das ist mir nicót eingefallen: ih glaube fogar und meine Nede vom 16, Dezember liegt hier vor mir es ziemli deutlich ausgefprocen zu haben, daß ih der Thätigkeit der Handelskammern und ihrer ob- jektiven Berichterstattung einen sehr großen Werth beilege, und daß ih diese Thätigkeit für die Aufga en, welhe die Regierung auf handels- und wirthschaftspolitishem Gebiete zu erfüllen BiE für ganz unentbehrlih erahte. Was i, und zwar, wie ih glei bemerken will, provozirt durch die Rede des Hrn. Abg. Bamberger am 16. Dezember, gefagt Habe, bezieht si einfah und allein auf den Bericht der Handelskammer in Grünberg, Ich hatte damals diesen Bericht nicht zur Hand, konnte also einen detaillirten Beweis dasür, daß der thatsählihe InHalt des Berichts niht im Einklang stehe mit den einleitenden Bemerkungen über die allgemeine Lage des Handels, nur in allgemeinen Zügen behandeln, und ih hatte daran die Bemerkung geknüpft, daß, wenn ein es riht eingereiht wird, der in seinem thätsächlichen Inhalt - das Raifonnement , was er über die allgemeine Lage des Handels giebt, nicht unterstüßt, er werthlos sei. Ich sagte weite ih wäre der Meinung, daß es besser sei, jedes Raisonnement zu lit terlassen und dem Leser zu überlassen, welche Schlüsse er sih ausn gegebenen Thatsachen Ziehen wolle. Nun, meine Herren, der Bericht liegt heute vor uir; ih will aber do der Versuchung widersteßen, die sehr nahe für mich läge, den Angriffen, die theils in der Presse und theils hier im Hause auf den bekannten Erlaß des Herrn Handels-Ministers an die Handelskammer in Grünberg gemacht sind, detaillirt zu begegnen. Wenn ih Ihnen aber sage, daß in dem Rai- sonnement des Berichts „Und der Einleitung unter anderem gesagt ist: „es ift ein sehr beträchtlicher Theil des Volkes gezwungen, weni- ger oder \chledteres zu essen, sich \{lech{ter zu nähren“, wenn weiter gesagt ist: „es wird nicht geleugnet werden können, daß in ihrer Jugend dlecht genährte Arbeiter ein Träftiges Mannesalter niht, haben können und die Rückwirkung auf die Arbeits- tüctigkeit und selbst die Wehrkraft des Volkes nicht ausbleiben kann,“ wenn ferner hervorgehoben ift: „die deutsche Industrie ist durch unsere Zollgeseßgebung fast ganz auf den inländischen Markt angewiesen, und es ist nit abzusehen, wie sie im Stande sein soll, ihre Fabrikate abzusetzen, wenn die große Male des Volkes, in welche wir den kleinen Bürger und ländlichen Ar eiterstand einbegreifen, Immer mehr verarmt“: ih sage, wenn ih Ihnen diese Säße vorlese, so mödte ih doch glauben, da Sie selbst, auch ohne daß tch Ihnen den Widerspruch „mit den thatsächlichen Angaben über die Lage des Handels im Grünberger Handelskammerbezirk vorführe, die Ueber- zeugung haben werden, hier ist zu {warz gemalt. Das ist das Ge- lindeste, was i dazu sagen kann. Und. wenn in dieser Einleitung steht: „die Wollwaaren, \peziell die Tucindu trie ist {on jeßt kaum mehr im Stande, ein reelles, gutes Stük Waare zu verkaufen, weil ein solches nur aus ebensolhem Material herzustellen und. deshalb nit zu fo niedrigem „Preise zu liefern ist, als das große Publikum es unter den erwähnten Verhältnissen baben muß“, und wenn ih