1882 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Argument schr stark verwerthet, daß man die Hamburger mit E E Klugheit allein solle entscheiden lassen. Die Herren in Hamburg würden sich t adurch nicht schr geschmeicelt fühlen. Denn man sage doch mit anderen Worten : Der Reichstag möge machen, was er wolle, die Hamburger seien doch so shlau, den Reichstag zu überlisten. Mit dieser An- spielung auf die kaufmännische Schlauheit, auf die Ueberlegen- heit, die sich zu helfen wisse, thue man den Hamburgern enk- schieden Unreht. Auch nüge die Rechte dieses Hauses ihrer Sache s{hwerlich, wenn sie fort “und sort sage: Der Reichstag ziehe die Hamburger hinein in shwierige Ver- hältnisse, doch habe man den Trost, bie Hamburger würden sich bei ihrer Klugheit wieder herauszuziehen wissen. Wenn der Abg. Windthorst zur Motivirung seines Votums auf die sonst drohende Gefahr einer gänzlichen Einverleibung Ham- burgs hingewiesen habe, so habe er die Logik dieser Deduktion nicht begreifen können. Er verstehe nit, wieso die 40 Mil- lionen Hamburg vor irgend einem annexionslusligen Neichs- Regenten oder Reichs-Minister {üben sollten. Wenn der Abg. von Kleisi-Reßow sage, er (Redner) hätte Wehklagen

übex die an Hamburg zu zahlenden 40 Millionen erhoben, so müsse er konstatiren, daß er genau im Gegentheil sich nicht im Mindesten an die 40 Millionen

stoße, wenn sie seiner Ansicht nach zum Nußten von Hamburg verwendet würden. Sein Argument sei darauf hin- ausgelaufen, daß er gesagt habe, er glaube, man stiste cher Schaden. Die Herren hätten ihm in gewissen Umschreibungen den Vorwurf illoyalen Auftretens gegen die Kommission ge- macht, der vorzusißen er die Ehre gehabt habe. Halte man ihn sür so leihtsinnig und beschränkt, daß er nicht wüßte, welhe Waffe man daraus machen könnte, wenn er sich einen solchen Fehler zu Schulden kommen lasse? Seine Argumentation sei gerade darauf hinausgelaufen, zu zeigen, daß die Kommission mit aller Anstrengung niht im Stande gewesen sei, das Bedürf niß zu befriedigen, weshalb sie ins Leben gerufen sei, nämlich hinreichende Argumente wirthschaftlicher Natux für diese For- derung herauszufinden, und er müsse falsch argumentirl haben, wenn er hier die Kommission als eine leichtsinnige, mangel- hafte bezeihnet habe, vorausgeseßt, daß er zu einer jo illoyoalen und unartigen Prozedur sähig wäre. Gerade das Gegentheil habe ex gesagt. Jhm scheine es darum, daß jene Herren seine Argumentation nicht verstanden hätten. Um so empfindlicher habe ihn dieser Vorwurf getroffen. Wenn ihm sonst im Hause Slitheleien gesagt würden, da stehe er wieder, dafür habe er seinen Humor. Aber dieser Vorwurf, daß er gegen cine Kommission, der vorzusißen ihm eine be- sondere Egre gewesen sei, nahträglih herabseßende Vorwürse gemacht haben solle, berühre ihn s{hmerzlih. Er habe darum aus dem stenographishen Bureau eine neue, unkorrigirte Ueberseßung des Stenogramms bringen lassen, das er mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten hier gleich verlesen werde. (Redner verlas die betreffende Stelle des Stenogramms.) Er hoffe, daß dasselbe auch die Abgg. von Kardorff und Kleist- Reßow veranlassen werde, ihm Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, wie er das an ihrer Stelle bei einem gleichen Falle gewiß thun würde. s

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, der Vor- redner habe sih darüber beklagt, daß man ihm das Wort hätte abschneiden wollen. Dem gegenüber verdiene wohl be- merkt zu werden, daß der Vorredner in derselben Diskussion zweimal das Wort genommen habe, Mit Rücssicht auf die Geschäftslage habe seine (des Redners) Partei geglaubt die Diskussion schließen zu sollen, Er habe nicht die Meinung, daß die Schlauheit der Hamburger Kaufleute den Reichstag überlisten werde, sondern er glaube, keine besseren Zeugen als

dîe Hamburger anführen zu können. Die gestrigen Aeußerungen |

i i ifi ä [lerdings es Abg. Bamberger über die Kommission hätten a U berührt, umsomehr, als sie aus dem Me E Vorsißenden gekommen seien. JF:.deß erkenne er gern die Un- parteilichkeit der Geschäftsleitung des Abg. Degen Die Debatte wurde geschlossen. Nach einigen persön ichen Bemerkungen wies der Referent Abg. Staudy in n Schlußwort auf die wirthschaftlichen Vortheile des Ans uses von Hamburg hin. Wenn auch nur für 50 é. pro An e Hamburger Bevölkerung in Zukunft Us Dem Hover on sumirt werde, dann betrage der Gewinn jährlich 25 Mi us Mark, wogegen die Detnialung der Anleihe mit 1 600 00 k nicht ins Gewicht falle. i : N h Darauf E in namentliher Abstimmung §. DIMIE 171 gegen 102 S A 0 . 3 lautet übereinstimmend mif 3. r ä A e Caen ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des dezeineten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nah den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 zu ver- waltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszugeben. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Richter (Hagen) vor, dem Paragraphen folgenden Zusaß zu geben: „Die auf Grund dieses Geseßzes jährlih zu verwendenden Beträge sind in den Reichshaushalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen. Der Abg. Richter (Hagen) richtete zunächst an die Ver- treter der Regierung die Frage, ob sie gegen seinen Antrag, I ganz in der Natur der Sache liege, etwas einzuwenden aben. / Der Bundesrathskommissar Regierungs-Rath Neumann erklärte, er halte den Antrag für entbehrlih, da das in dem- selben Verlangte selbstverständlich sei. L Der Abg. Richter (Hagen) erinnerte daran, daß bei der Marineanleihe ein Zusaß, wie er ihn jeßt beantrage, gemacht worden sei, um damit die Möglichkeit auszuschließen, daß die Regierung ohne die etatsmäßige Bewilligung der einzelnen Raten über die bewilligte Gesammtsumme verfüge. Es sei fein Grund vorhanden, von der bei früheren Anleihen beob- achteten Form abzuweichen.

Vorlage :

Der Abg. Dr. Hänel bemeikte, er habe in der Kommission 7

angefragt, ob die Regierung die Vorausseßung, von der der Richtershe Antrag ausgehe, zugebe, der Finanz-Minister für Preußen habe das für selbstverständlich extlär E Nachdem der Staats-Minister Bitter dies bestätigt hatte, wurde der §8. 3 in der Fassung der Kommission mit großer Mehrheit, der Antrag Richter gleichfalls angenommen. 8. 4, welcher nah der Vorlage lautet:

Die Bestimmungen in den 88. 2 bis D des Gene vom 27. Januar 1875, betreffend die Ausnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Neichs-Geseßblatt S. 18), finden auch auf die nah dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schaßanweisungen Anwendung.

sowie Einleitung und Ueberschrift des Gesehes wurden debatte- los angenommen, und die auf dasselbe bezüglichen Petitionen durch diese Beschlüsse für erledigt erklärt. i . Es folgte die Berathung der von der Kommission bean- tragten Resolution, welche lautet: d F „die Erwartung auszusprechen, daß in Gemäßheit des zwischen dem Bundesrathe und dem Senate der Stadt Hamburg auf Grund des an denhanfeatishen Herrn Ministerresidenten gerihteten Schreibens des Herrn Reichskanzlers vom 27. Mai v.J. erzieltenCinverständnisses die Befreiung von jeder zollamtlichen Behandlung für die zwischen der See und dem Freihafengebiet Hamburg und umgekehrt unter Zollflagge und Leute transitirenden Schiffe eine dauernde Einrich- tung sein werde und daß dieselbe, falls sie sich später als ungeeignet erweisen sollte, nur durch eine solche Einrichtung erseßt werde,

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wele eine größere Erschwerung des Transitverkehrs nidt nit j

bringt“. E Der Abg. Frhr. von Minnigerode beantragte mit darauf, daß das Schicksal dieser Resolution für daz L

vieler Abgeordneten in der dritten Lesung ents{eidenß dem sonstigen Gebrauch entgegen , Berathii 0 stimmung über die Resolution schon in zweiter Lesung y; ehmen. n j E Der Abg. Dr. Windthorst und der Präsident traten hz; Meinung bei, die Resolution wurde zur Debatte gestelt ergriff aber Niemand das Wort und dieselbe wurde einstim ngenommen. 28 Es folgte: die ‘dritte Berathung des zu Berlin am vember 1881 unterzeichneten Konsulkarvertrages Griechenland, auf Grund der in zweiter Verathung y,

verändert angenommenen Vorlage. V Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Kapp und Geno: | dafür Sorge tau,

Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler aufzufordern, i wollen, daß bei Gelegenheit des Austausches der Ratifikation | Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Griekexl protokollarisch tonstatirt werde, daß mit dem Saße: y „Pourvu que ces actes aient été s0umis aux dret j timbre d’enregistrement ou A toute antre tax jj position établie dans le pay8 0Ùù ils devront Tecemi ky execnutioen.“ :

nit beabsichtigt worden ist, die Gültigkeit oder Ungültutis, E Eten Konsul in Griechenland legalisi 7 d | der Verwendung von Stempeln, - Registrirung2gebüht f lagen des Landes abhängig zu machen, in welden br 1 Ausführung gelangen soll, sondern daß vielmehr d isa welche aus der unterlassenen Entrichtung fol wachsen, lediglih nach den Geseßen des Landes ci E sollen, in welchem der Aft zur Ausführung gelang

In der Debatte über denselben erklärte Wi fommissar, Wirkl. Legations-Rath Dr. Frhr. voni, daß ein Grund zur Deklaration der betreffenden By nicht vorliege, da dieselbe sich in verschiedenen andeln Verträgen unbeanstandet finde und na der A Reichsregierung derselben keine andere Bezeutung bth, als die vom Abg. Kapp gewünschte.

Nach kurzer Debatte, an welcher fi die Abgg. Mw | und Lipke betheiligten, wurde der Antrag Kapp il und der Konsularvertrag in der Fassung der zweilny unverändert genehmigt.

Als dritter Gegensiand stand auf der Tagesordillh dritte Berathung der zu Bern- am 3. November v. Jw zeihneten internationalen Reblauskonvention uh | unterm 17. Dezember 1881 in Bern unterzeichneten j | ertflärung, auf Grund der in zweiter Berathung unvetü *

angenommenen Vorlagen. |

Der Abg. Dr. Thilenius als Referent der Petitioniln mission theilte mit, daß inzwischen wieder eine Anzahl tionen eingegangen Jeien, die sh für eine baldige N des internen Rebverkehrs ausgesprochen hätten. Er son wie der Abg.Schulze-Delißsh müßten auf dieGefahr einer weika Verseuchung bisher intakter Gebiete aufmerksam mad, wenn niht \{leunig|t der interne Rebverkehr den erfordet

fen Lesung angenommenen Antrag“ der Pelitionskom- mission. i z Ohne Debatte wurde hierauf die Konvention und die Beschlüsse der Petitionskommissian ebenso wie în zweiter Lesung genehmigt. 4 T

tag 12 Uhr.

Hierauf vertagte sich um 4/4, uhr dos Hava avi Mon:

A Inserate für den Deutschen Reih38- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels3- rezister nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihsz-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Desfentlicher Anzeiger.

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und Grosshandel.

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S S E E I K : 58 - R Ï Inserate nehmen an: die Annoncen-Exptditionen des

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lichen Beschränkungen unterworfen werde, Beide Abgeott: * neten empföhlen daher den hierauf bezügliden, bereits in *

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 82. Æ

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In der BörgeR- beilage.

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annuoucen-Bureaux, 3

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[1350] Oeffeutliche Zustellung.

Der Kaufmann Ernst Ludwig Niedel zu Meerane Élagt gegen den Handelsmann Gotthilf Ottomar Fiedler zu Meerane wegen 57 4 37 H Zinsen zu 44 °/9 von 2250 6. Kapital auf die Zeit vom 15, März bis 15. September 1881, mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57 #4 37 Z bei Vermeidung der Zwangsver- steigerung des für die geklagte Forderung verpfändeten Grundstücks Folium 1486 des Grundbuchs für Mee- rane und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver-

handlung des Rechtestreits vor das Königliche Amts-

geriht zu Meerane auf den 14. März 1882, Vormittags 9 Uhr. „Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Albrecht

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

0364 ODefsentlihe Zustellung.

Der Schmied Theodor Treder zu Zempelburg klagt gegen den E A i Gustav Mahlke aus Zempelburg, jeßt ohne bekannten Aufenthalt in Amerika, wegen 289 Mark 64 Pf. Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver- urtheilen, an- ihn 289 Mark 64 Pf. zu zahlen, und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstrebar zu erklären, und ladet den Beklagten zur - mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Königliche

Amtsgericht zu Zempelburg auf den 27. März 1882, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Zempelburg, E Januar 1882.

rômer, i Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12/88] Aufgebot. :

Auf den / Antrag des Kaufmanns A. Slett, leinigen Znhabers der - Hanölungsfirma Venn u. S in Soest wird der Inhaber des angeblich L oren gegangenen Wechsels, d. d. Soest, den 28.

E Lf L N zahlbar am 28,

B ettellt von der Fi Stlett, an “cigene Ordre, U Ben E

Friedrichs zu Unna, indossirt von der Firma Venn u. S(hlett an die Ordre des Bankhauses Fischer, Lambre{hts u. Comp., hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel fpätestens im Aufgebots- termine den 20. September 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen , widrigenfalls die Kraftlos- erflärung desselben erfolgen wird. Unuag, den 16. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. (ges) Kulemann. Beglaubigt: Martens, Gerichtsfchreiber.

s Aufgebot. Auf Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Landgerichts zu Kiel wird die durch den früheren hiesigen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Edmund Koch, zur Zeit in Glückstadt, bestellte Amtsfantion hierdurch aufgeboten. Demnach wer- den Alle, welche Ansprüche an die bezeichnete Amts- kaution, insbesondere auch auf Grund etwaiger von dem 2c. Koh zu vertretender amtlicher Defekte zu haben glauben allein ausgenommen die bereits angemeldeten Ansprüche der Magdeburger Lebens- versicherungs-Gesellshaft zu Magdeburg aufge- fordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 15. April 1882, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Auf- A anzumelden, Die - niht angemeldeten ns\prüche werden von der Befriedigung aus der ge- dachten Amtskaution ausges{lossen werden. Heili- sEcE, den 19. Januar 1882. Königliches mtsgeriht. Veröffentliht: Rohde, Gerichts-

reiber. [3558] Borladuu mittelst öffentlicher Yustennng. Fo en Amtsgerichte Waldfish- alz E 1 Franz Zakob Ventuleth, Krämer, Wirth und Bürgermeister in Clausen wohnhaft, lage erhoben : gegen die Auna Maria Ziegler, gewerblose Wittwe

von Franz Jakob Buckcl, sie früher in Clausen

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wohnhaft gewesen, zur Zeit aber ohne bckannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, mit dem Antrag: Die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger für von ihm kaufweise erhaltene Krämerwaaren, dann für baares Darleihen ein\chließlih berech- neter Zinsen und früher entstandener Kosten die Summe von 92 4 25 Z mit weiteren Zinsen hieraus zu 5 9% vom 14. Oktober 1881 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klageschrift enthält zuglei die Vorladung der Beklagten zur mündlihen Verhandlung der Sache, wosür Termin auf Freitag, den 10. März 1882, Vormittags präcis 9 Uhr, angeseßt worden ist, in welhem vor dem obigen Prozeßgerihte zu erscheinen, Beklagte hiermit aufgefordert wird. L In Ausführung der auf Ansuchen bewilligten öffentlichen Zustellung mit Ladung. an die Beklagte wurde Abschrift des Gegenwärtigen an der Gerichts- tafel des Kgl. Amtsgerichts Waldfishbach dur den Unterfertigten heute angeheftet, und wird Voran- stehendes geseßliher Vorschrift gemäß weiter ver- öffentlicht. Waldsischbach, den 19. Januar 1882. Der leer 8 Kgl. Amtsgerichts.

all, K. Sekretär.

[3643 Aus\chlußurtheil.

Auf den ANeaA des Wirths Christof Pokorra aus Babienten erkennt das Königliche Amtsgericht L Sensburg durch den Amtsgerichtsrath Dettmann

aß, I. die unbekannten Berechtigten mit i - sprüchen auf die im Grundbuce von Bebientn Bl. 14 Abth. IIx. Nr. 1 auf Grund des Erb- rezesses vom 11. März 1790 gemäß Verfügnng N E E aris Leymann ragenen uttererbthei i i Lie. 21 Sur. 6 Be hei forderung von wie hiemit geschieht ausz i i S n E zu ga lieben He A ie Kosten des Ve E rfahrens dem Antragsteller Sensburg, den 19. Dezember 1881. Königliches Amtsgericht.

¡08

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[2599]

Zwangsvollstreckung in Liegenshaftn

In Folge ricterlicher Verfügung werdet Josef Stehlin Ehefrau Maria Anna, geb, Sl in Haricourt, vertreten dur Jakob Schäffner, Eut verrechner hier, am O 4

Dieustag, den 7. Februar 1882, Nachmittags 2 Uhr N im Rathhause zu Breisah, achstehend bi bene Liegenschaften öffentlich zu Eigen bi steigert und der endgültige Zuschlag ertheili, 19

der Schäßungêpreis oder mèhr geboten witd,

1 Ein einstöckiges Wohnhaus mit Stall und“ Hof in der Mukensturmstraße in Brei ¡ fah;*táarirt 2, E . 0

Zwei Viertel A&er im unteren Krütt, neben P Anton Mäder und Ignaz Schwende . » t

Dieses wird dem an unbekannten Orten den Franz Selinger von Breisach hierdurd 1 * Breisath, 10. Januar 1882. | Gr. Gerichtsnotar. Wolff. |

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[3786] Vermögens-Beschlagnahme, | Nr. 726. J. A. S. gegen Karl di) Donaueschingen, z. Zt. flüchtig, wegen leßung, wurde durch Beschluß des Gr. Konstanz, Strafkammer 11, vom 17, d. Anwendung des 8. 332 der St. P. D. Deutschen Reiche befindliche Vermö." Angeklagten Carl Fischer von Donauesfi mit Beschlag belegt. Koustanz, den 17. Januar 1882. i Gerichtsschreiberei des Gr. Landgeriä!®

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[3635] „Dur Aus\{lußurtel vom 18. die unbekanntrn Interessenten mit ihren An) u auf die bei der nothwendigen Subhastali® 4 Grundstücks Nr. 74 Herrnstadt Gorsite Spezialmasse von 322 & 63 - ausgescchlos Herrnstadt, den 18. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Tieye.

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