1882 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

=— Fn der am 30. Januox unter dew Vorsiße des Staatê- Ministers von Boetticher abgchaltenen Plenarsibung des Bundesraths nahm die Versammlung zunäthst. Kenntniß von dem Beschlusse des Reichstags wegen Genehmigun des am 26. November 1881 zu Berlin unterzeichneten Konjular- vertrags zwishen dem Deutschen Reiche und Griechen- land. Den Geseßentwürfen, betreffend die Aufnahme emer Anleihe für HZwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Neichseisenbahnen Fowie zur Erhöhung der Betriebsfonds Der Reichs- Tasse, die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1882/83 U. st. w., und die Ausführung des Anschlusses von Hamburg an dos deutsche Zollgebiet, ertheilte die Versammlung in der von dein Reichstage beschlossenen veränderten Fassung ihre ZU- stimmung. Gleichzeitig faßte die Versammlung wegen der in der dritten Berathung des Reichstags erfolgtin Einstellung einex neuen Einnahmeposition in den_ Neichshaushalts-Etat einen ihre grundsäßliche Stellung präzisirenden Beschluß; die von dem Neichstage zu den Geschentwürten wegen Feststellung des Etats und. wegen des Zollansä lusses von Hamburg be- \cchlossenen Resolutionen wurden dem Herrn Reichs- Fanzler überwiesen. Nachdem ferner ein Antrag auf Ab- änderung des §. 153 des Reichsstrafgeseßbuhs dem zuständigen Ausschusse überwiesen worden war, wurden sließlich mehrere Vorschläge des Vorsißenden wegen Bejeßung von Stellen bei Kaiserlichen Disziplinarkammern angenommen.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sißung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (38.) Sißung des Reichstages welcher Staats-Minister von Boetticher und mehrere andere Be- vollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, gab der Präsident, wie üblich, einen Ueberblick über die Arbeiten des Reichstages 1n der gegenwärtigen Session. Zur Geschäftsordnung erklärte der Abg. Graf von Moltke, da der Reichstag am Schluß seiner Berathungen stehe, fordere er das Haus auf, dem Präsidenten für seine energische, unt sihtige und unparteiische Leitung der Geschäfte seinen Dank auszusprechen. Er bitte das Haus sich von seinen Pläßen zu erheben. (Es geschieht.)

Der Präsident von Levezow erklärte, wenn er au eines ehrlihen Strebens sich rühmen könne, so wisse er wohl und bekenne es frei, daß er die ehrenvollen Worte des ho: verehrten Alters-Präsidenten niht verdient habe durch seine Leistungen, sondern dem Wohlwollen zuzuschreiben habe, welhem er während seiner ganzen Amtsführung von allen Seiten des Hauses gleihmäßig und ununterbrochen begegnet sei.

Dieses Wohlwollen habe ihm über alle Schwierig- feiten hinweggeholsfen und werde, indem es noch am Séóluß der Sißungen zum Ausdruck gebracht

werde, von ihm sehr dankbar empfunden. Der Dank des Hauses gehöre und gelte aber allein dem ganzen Vorstande, und insofern könne er mit Freuden sich denselben anschließen. Die Vizepräsidenten, Schriftführer und Quästoren hätten ihn mit großer Bereitwilligkeit und Thatkrast überall unterstüßt, er erlaube sich den Mitgliedern des Vorstandes noch besonders seinen Dank auszusprechen.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher das

Wort: Meine Herren! J habe zunächst dem hohen Hause mitzutheilen, Daß der Bundeërath beschlossen hat, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Ctats für das Etats- jahr 1882/83 in der Fassung, wie es aus den Beschlüssen des Hauses ervorgegangen ist, die Zustimmung zu ertheilen, daneben jedoch die 4rwartung auszusprechen, daß die in leßter Stunde vor dem in Aussicht genommenen Abschluß der Arbeiten des Reichstags bei der ritten Lesung des Etats beantragte und beschlossene Einstellung eines neuen Einnahmekapitels 18a. von 10 558 350 #4. „aus dem Ueberschuß des Sahres 1881/82“ nicht etwa als ein in Zukunft zu ähnlichem Ver- ahren führender Vorgang werde angesehen werden, da die verbündeten egierungen hierin eine nit gerehtfertigte Abweichung von den frü- heren bewährten finanzwirthschaftlichen Grundsäßen und, dem bisher eingehaltenen Gange der Etatsberathungen erbliden und da fie si deshalb künftig auch durch die Rüdsiht auf ‘das wünschenswerthe baldige Zustandekommen eines gültigen Etatsgesezes von der Geltend- machung dieser Anschauung niht immer würden abhalten lassen. Meine Herren! Außerdem habe ih eine Allerhöchste Botschaft Shnen mitzutheilen. (Der Reichstag erhebt sich.) Die Botschaft lautet: Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Staats- sekretär des Innern, Staats-Minister von Boetticher, ermächtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung die gegenwärtigen Sihungen ‘des Reichstags in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen am 30. d. M. zu \{ließen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Peigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 23. Januar 1882,

Wilhelm. A von Bismarck. abe die Chre, diese Allerhöchste Botschaft dem Herrn Prä- sidenten zu überreihen. Auf Grund der mir darin i e Es mächtigung erkläre ih Namens der verbündeten Regierungen die erste Session der Y. Legislaturperiode des Reichstags für geschlossen. Hierauf brachte der Präsident ein dreimaliges Hoh auf Se. Majestät den Kaiser aus, in welches die Versamm- lung begeistert einstimmte.

Jn dex heutigen (4) Sißung des Hauses der Abge- ordneten, welher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer, die Staats-Minister Mayka, Bitter, Dr. Fried- berg mit zahlreiWen Kommissarien beiwohnten, zeigte der Prä- Fident von Köller den Eingang folgender Vorlagen an: von dem Mister der öffentlihen Arbeiten 1) den Entwurf eines Gesetzes, betressend die Einseßung von Bezirks:Eisenbahn-

räthen wnd . eines Landes - CEisenbahnrathes für die Staatseisenbahnverwaltung; 2) den Bericht über die DBauausfühxrungen der Eisenbahnverwaltung während

des Zeitraums vom 1. Oktober 1880 bis dahin 1881; 3) den Beriht über die Ergebnisse des Betriebes der für ReGnung des Staates verwalteten Eisenbahnen im Fahre 1880/81; 4) ben Nachweis über die Verwendung des in vem Etat der Cisenbahnverwaltung pro 1. April 1880/81 unter Titel 18 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben aus- Helebten Disposizionsfonds zu unvorhergesehenen außerordent- E Ausgaben für die Staatseisenbahnen von 900 000 s; R U über die Verwaltung der fiskalischen Berg- bes Jahres A alter im preußischen Staate während

Von dem Minister der öffentlihen Arbeiten und dem

1 Eniwurf eincs Geseßes, betreffend den

R Privateisenbahnen für den Staat; Gesetzes, betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisen- bahnneßes; 3) Denkschrifien, betreffend die Regu ats der Warthe, der Unstrut und Saale von Artern bis Le A dung der Saale in die Elbe sowie der Ems von Greven L Emden. M J Von dem Finanz-Minister den Entwurf Ene GRLE betreffend die Ablösung der an die Stadt Berin für E A nabme der fisfalishen Straßen- und Brücenbaulast in Ver u zahlenden Rente. h e, Ó L dem Minister für Landwirthschast 1) die Nachweisung über die Resultate der anderweiten Verpachtung der 11! Me 1881 pachtlos gewordenen Domänenvorwerke; 2) die 8 Ps weisungen der bei der Domänenverwaltung und der bei der Forstverwaltung im Etatsjahre 1. April 1880/81 dur Kauf und Tausch vorgekommenen Flächenzugänge, fowie Der Ur Verkauf, Taush und in Folge von Ablösungen eingetretenen Flächenabgänge. ; 5 Won A Kultus-Minister 1) den Entwurf eines Gesebes zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die evangelische Kirchen- verfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876; 2) den Entwurf eines Gesetzes, betr. Abände- rung der Verordnung über die Bildung und den Geschäfts- kreis. eines evangelisch - reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie des orga: vischen Geseßes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelish-lutherische Kirchenverfassung berührenden Be- stimmungen der Konstitutions - Ergänzungsaïte der Stadt Franksurt a. M.; 3) die Erläuterungen zu dem in dem Ent- wurf des Staatshaushalts-Etats für 1882/83 unter Kapitel 120, Titel 6 b. ausgebrahten Dispositionsfonds zur Deckung der durch die Einführung revidirter Lehrpläne an höheren Unterrichtsanstalten entstehenden Mehrbedürfnisse; 4) Na- weisungen über die eingestellten Leistungen aus Staatêmitteln für rômisch-katholishe Bisthümer und Geistliche.

Endlich von den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen den Bericht über die Verwendung des Erlöses für verfaufte Berliner Stadtbahn-Parzellen und über die Ver- wendung der Entwerthungs-Entschädigung bezüglich eines im Besiß der genannten Bahn befindlichen Hauses. :

Ein Schreiben des Justiz-Ministers, betreffend die Er- theilung der Eimähtigung zur strafgerichtlihen Verfolgung des Fidel Fetscher aus Rengetsweiler wegen Beleidigung des Abgeordnetenhauses wurde der Geschäftsordnungs: Kommission überwiesen.

Die hierauf beginnende erste Berathung des Staats- haushalts-Etas pro 1882/83 leitete der Finanz-Minister Bitter mit folgenden Worten ein:

Meine Herren! Nachdem der Reichstag in seiner eben beendeten Sitzung mit Zustimmung der verbündeten Regierungen den Neich8- haushalts-Ctat für das Jahr 1882/83 festgestellt hat, wird es noth- wendig sein, daß einige nicht unerhebliche Zahlenänderungen in dem hier eingebrahten Staatshaushalts-Etat für Preußen eintreten, Zahlen, die damals ni{t anders in Aussiht genommen werden konnten als hier nah den Mittheilungen aus der Reichsverwaltung in den Etats- entwurf eingetragen worden sind. Es betrifft dies vorzugêweise Kap. 42 Tit. 1 der Ausgaben der allgemeinen Finanzverwaltung und zwar dahin, daß die dort mit 58340 838 f eingetragenen Matrikular- beiträge si auf denjenigen Betrag ermäßigen, der im laufenden Etat des Reiches für Preußen mit 52501405 F eingetragen ift; fo daß eine Ersparniß für Preußen eintritt von 5 839 433 46 Jch biite das h9he Haus, hiervon Kenntniß zu nehmen, der Ctat hat hierdurch in Einnahme und Ausgabe seine vollständige Bilance erhalten.

Die spezielle rehnungsmäßige Feststellung der Summen wird, wie i glaube, am besten in der Budgetkommission vorbereitet werden können. Die Staatsregierung wird ih vorbehalten, Sr. Majestät dem Könige den Antrag zu unterbreiten, den Geseßentwurf über eine Anleihe von 4966 700 #, welcher mit Allerhöchster Genehmigung dem Hause vorgekegt ist, zurückzuziehen.

Der Abg. Frhr. von Huene hob sodann als erster Redner hervor, daß ex in dem Etat sowohl als auch in den ihn be- gleitenden offiziellen Aeußerungen eine genügende Aufklärung über die Finanzlage des laufenden Etatsjahrs vermisse. Jn einem Augenbli, wo die Regierung einen weiteren Steuèrerlaß plane und auch in der Verstaatlichung der Eisenbahnen weiter fortschreiten wolle, sei das sehr bedauerlih, denn der Kritik werde dadurch_ jeder Halt ge- nommen. Auf die Etats dex einzelnen Ressorts eingehend, führte der Nedner sodann aus, daß die Kostenanschläge für Neubauten ungenügend seien. Die Verminderung der Position für den fkirhlihen Gerichtshof begrüße er als ein Zeichen dafür, daß auch in Kreisen der Regierung das Be- dürfniß nah konfessionellem Frieden wah werde. Nicht ohne Bedenken dagegen könne er aufdie stets wachsenden Forde- rungen des Justiz-Etats hinblicken. Wünschenswerth sei es,

Finanz-Minister 1) weiteren Erwerb 2) den Entwurf cines

daß die Gehälter der Eisenbahnbeamten aufgebessert würden; er finde es daher nit gerechtfertigt, daß die Regierung das System diätarisher Anstellung

der Unterbeamten immer weiter ausdehnen wolle. Die Veberschüsse der Eisenbahnverwaltung fasse er etwas weniger günstig als die Rechte auf, denn er. befürhte, daß dieselben vielfah auf künstlichen Operationen beruhten. Bezüglih des neuen Steuezrerlasses werde seine Partei eine Entscheidung erst tressen, wenn sie die finan- ziellen Motive desselben geprüft. Das neu angekündigte Verwendungsgeseßz erscheine ihm nicht ganz unbedenklich; er halte dafür, daß das Verwendungsgeseß vom Zuli 1880 vo fommen ausreihe, um über etwaige Uebershüsse zu disponiren. Er hosfe darum, daß die Neform der direkten Steuern mit großer Vorsict vorgenommen werde.

Der Abg. von Rauchhaupt wies nach, daß das Steigen des Exports die Besorgnisse des Vorredners als unbegründet erweise. Die günstige Lage der Montanindustrie, das Wachsen der Einnahmen der Eisenbahnen, die Verhältnisse des Geld-

markttes sprächen dafür, daß - die wirthschastlihen Ver- hältnisse Deutschlands anfingen zu gesunden. Hier zeige sich deutlih, wie wohlthätig der neue HZoll-

tarif wirke. Die gedrücte Lage des Mittelstandes aber lasse es nit rathsam erscheinen, die Beamtengehälter schon in diesem Augenblick®e zu erhöhen, auch sei die finanzielle Lage des Staats noch nicht zu einer solhen Maßregel geeignet. Die steigenden Anforderungen des Justizetats beklage auch er, und wünsche darum, daß in diesem Ressort so viel wie mög- lih erspart werde, dagegen erscheine ihm die Eisen- bahnverwaltung durchaus musterhaft, wie auch die glänzenden finanziellen Resultate, die hier erzielt worden, erwiesen. Zum Schluß hob Redner noch einmal hervor, daß die Regierung mit der neuen Wirthschaftspolitik in Bahnen Se tit f i uns Me s An wirthschaftlichen

n führen würden. Vei Schluß des Bla ifff der Abg. Richter das Wort. E

Auf eine von den Ober-Bürgermeistern der bedeut Städte der Rheinprovinz an die Minister des Jnnern cu Finanzen gerichtete Eingabe ist denselben unterm 16, Wh nachstehender Bescheid ertheilt worden: U

Berlin, den 16. Januar 1

Ew. Hohwohlgeboren erwidern wir auf die in Gay schaft mit den Herren Ober-Bürgermeistern der Städte h Barmen, Cöln, Duisburg, Elberfeld und Essen an ms ridtete Eingabe vom 13. v. Mts., betreffend die Eröffn neuer Steuerquellen für die Stadtgemeinh, ergebenst Folgendes. tf

Dem in Jhrer Eingabe zu 1 ausgesprochenen Vyy daß eine Erhöhung des bisher auf 9 F festgestellten 6; betrages der Hundesteuer dur Erlaß eines bezügliten She gesetzes gestattet werden möge, wird entsprochen werden 1 Entwurf eines Gesetzes, welches die Frage der Erhebung il Hundesteuer einheitlih zu regeln und die aus ders y Gemeinden zufließenden Einnahme erheblich zu steigen stimmt ist, wird dem Landtage in Der bevorstehenden Eg zur Beschlußfassung vorgelegt werden. |

Die Erfüllung des „zu 2 in -Jhrer Eingabe gut | Wunsches, daß den Städten die Wiedereinführung ter h | munalen S@lachtsieuer gestattet werden möge, wer Etn der Königlichen Staatsregierung in dem §. 7 des t vertretung wiederholt zur Beschlußfassung Dorgtlgtn Gris | entwurss über die Aufbringung der Gemei t | Aussicht genommen worden, dieselbe ift jedo Wh n lihen Berathungen in der Kommission des Abge grade in diesem Punkte dem entschiedensten Wi gegnet. Abgesehen hiervon müssen wir zur Ah tragen, diese Frage, welche mit der gesammter Gemeindeabgabenwesens im Zusammenyange steht stande eines Spezialgescßes zu machen. L

Dem von Ew. Hohwohlgeboren zur Erwägun| Vorschlage, unter Avänderung des §. 5 des Gèseheè in, | Errichtung von Schlachthäusern vom 18. März 1863 da (,, meinden mit Genehmigung der Staatéaussälzklia eine Erhöhung der Schlahtgebühren über den in dln Gesetze festgestellten Betrag der Selbstkosten hinal jut statten, vermögen wir uns nicht anzuschließen" Am uf diese Weise würde ein nur unzureihendes Surrog di fi: wmunalen Sglachtsteuer erzielt, der Fleischtonsun du t Freilassung des von Außen importirten Fleisdé unld: mäßig belastet und die Bedeutung der Schla al tir gemeinnüßigen Einrichtung durch die Aumiy derfelhiy

einführung der kommunalen Schlachtsteuer als der in Jhrer Eingabe zu 3 berührten weiter | der Getränke-Accise dur Besteuerung des Konsuln, Wein und Branntwein die Nothwendigkeit betonw/W direkten Gemeinde-Abgaben in dem Haushalte der Gu wieder eine größere Bedeutung cinzuräumen, so besu sh Ew. Hohwohlgeboren und die Mitunterzeihner d U:

gabe vom 13. v. Mts. im Einklange mit dun

fassungen, welche die Königliche Slaatsregierung sowdlkti

der Vorlegung des vorerwähnten Geseßentwurfs ü h Aufbringung der Gemeinde-Abgaben, sowie des Gesegenkul wegen der Einführung einer Schanksteuer, als auch 1 dings in den Motiven des dem Landtage in der l Session voraelegten Entwurfs des Geseßes über die L wendung der aus den Reichssteuerreformen an PrWwßen" überweisenden Geldsummen “bekundet hat. Daß diese Æ fassung einerseits in der rapiden Steigerung der dire Gemeinde-Abgaben überhaupt, andererseits in der verhält mäßig günstigen Finanzlage derjenigen Stadtgemeinden, wi ih die - Forterhebung indirekter Gemeinde-Abgaben gesiä haben, ihre Begründung findet, ergiebt sich s{lagend aus Zahlenangaben, welche in derx soeben veröffentlichten christ: „Die Belastung der preußischen Städte und L gemeinden mit direkten Staatssteuern, Gemeinde-Abgaben 1!

sonstigen Korporationsabgaben im Jahre 1880/81 von L surth und E. v. d. Brin@en“ auf Seite 107/8 enthalts

Da jedoch die in der Eingabe vom 13. v. Mis. hw gehobenen Beschränkungen einer kommunalen Verb" abgabe auf Branntwein und Wein ihren Ursprung il Reichsgeseßgebung nicht aber in der Lane E finden, so sind wir deren Beseitigung unmittelbar zuführen nit in der Lage und es muß in dieser Bezidl die weitere Erörterung zur Zeit noch vorbehalten bli Wir machen zuglei ergebenst darauf aufmerlsam, daß achtet dieser Beschränkungen den Stadtgemeinden die Vesugli zur Einführung indirekter Gemeinde-Abgaben auf Grund d bestehenden Gejeßgebung in einem Umfange zu gefllt welhem die an der Eingabe vom 13. v. Mts. belt s bisher vollen Gebrau noÿ nit gau

aben.

Ew. HoHwohlgeboren überlassen wir ergeht, 11 Jnhalte dieser Eröffnung den rasen E bik | vom 13. v. Mts. gefälligst Mittheilung zu n"

Der Minister des Junern. Der Fi?

von Puttkamer. E

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_— Die den Standesbeamten duW V E Regierungs- beziehungsweise Bezirks - Hau. tp Sit Vergütungen für Ausfüllung der dem Kiniglia it tistishen Bureau hierselbst übersandten Mari in | Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sind bh! ijt Rechnungen der Kasse des StatistisGen Butt P worden : e für jidia a. dur die Anweisungen, welche die Zahl be M in i Regierungs- bezw. Landdrostei-Bezirk von den Standes ir eingelieferten Zählkarten und den Betrag der dartaù) E t Bezirk zu zahlenden Entshädigungen in einer Sun geben; {sn b, dur die Quittungen der Regierung® Hau über den Empfang dieser Summen. ¿5» daßtit Bei diesem Verfahren fehit es an dem Nati den Hauptkassen übersandten Beträge, welche n Den nud nur als Asservate geführt und dur die nit nachgewiesen werden, an die Qi gemäß der von dem Königlichen Statistischen iun den Regierungs-Präfidenten bezw. Königlichen iht gen und Landdrosteien mitgetheilten, nah Ka u Kreisen alphabetish geordneten Listen der Stande etri der für jedes derselben festgeseßten Entschädig in nl rihlig zur Auszahlung gelangt sind. Die Ober-Re ur ul kammer zu Potsdam hält einen solGhen Namen E ht ständigen Justifikation der Ausgaben für erforderli, ht aber davon Abstand genommen, denselben durch Vorla

0rd G L inzelnts Spezial-Nachweisungen und der Quittungen der einzi

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