Freunde hätten sh hier und in der Kommission wiederholt
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.
M 35e
Berlin, Donnerstag, den 9. Februar
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Nichtamtliches.
reußen. Berlin, 9. Februar. Jm weiteren Ver-
ce E geringen 10.) Sigung seßte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Entwurfs eines
Geseßes, betreffend Abänderungen der kirhenpolitischen Geseg e, sort. Der Abg. Dr. Gneist erklärte, die Mehrheit seiner politischen Freunde sei bei der Beschließung des Geseßes vom 14. Juli 1880 bereit gewesen, zur Beförderung des kirch: lichen Friedens das Jhrige beizutragen. Seine Partei sei
damit einverstanden gewesen, die Maigeseße dahin zu amen-
diren, daß der Staat keinen Anspruch erhebe, Bischöfe ihres
geistlichen Amtes zu entseßen, sondern nur im äußersten Fall
die Ausübung des Amtes zu interdiciren. Seine Partei sei bereit gewesen, einzelne Härten der Ausführung mildern zu helfen. Um die Wiederherstellung bischöfliher Verwaltungen zu ermöglichen, habe seine Partei fi einverstanden erklärt, auf Zeit der Dispensation von einer Bestimmung über die Bisthumsverweser zuzustimmen. Er und seine politischen
bereit erflärt, von gewissen Erfordernissen zur Beseßung des Pfarramts abzusehen, fo lange es an der no!h- wendigen Zahl studirter Theologen fehle, um die erledigten Pfarrämter zu beseßên. Seine Partei fei von dem Gesichts- punkte ausgegangen, daß es ebenso im Jnteresse des Staats, wie der Kirche liege, einem erwiesenen Nothstand der Seelsorge ab- Zuhelfen. Freili seien das alles nur kleine Abschlags3zah- lungen, welche den Forderungen der römischen Kirche nicht genügten. Allein wenn si Staatsregierung und Parteien nun schon länger als seit zwei Jahren bemühten, ihre Hoch- achtung sür die römische Kirche und ihre Friedensliebe auszu- sprechen, und wetteisernd neue Maßregeln ausfindig zu maden, um den Kirchenstreit zu besänstigen: so wäre es nun endlich wohl an dem Centrum, zu sagen, was es seinerseits für den Frieden thun wolle, an welYem irgendwie greisbaren Punkt es die Staat3gescye als berechtigt anerkenne, aus welchen Gründen das halbe Hundert und mehr Artikel dieser Geseße, die in Bayern, Württemberg, in der oberrheinishen Kirchen- provinz befolgt würden, von der Kire dem Staate Preußen nit zugestanden werden könnten. Statt dessen scheine mit jedem Entgegenkommen der Staatsregierung wie der Parteien an jener Stelle die Zuversicht des Sieges zu wachsen, die nur
HART S D L R MEYCE
gemäßigt liberalen und konservativen Parteirihtungen die Königliche Staatsregierung darin unterstüßt hätten, so sei es weder .aus Streitlust, noch aus Haß gegen die Kirche ge- schehen, für die auf der linken Seite volles Versiändniß und volle Würdigung’ vorhanden sei, sondern es fei ges{hehen in dem Bewußtsein und Anerkenntniß, daß der Staat diese Nechte be- anspruhen könne, jederzeit beanfsprucht habe und in den übrigen Staaten Deutschlands solhe noch heute übe. Und troß aller Anerkenntniß der Staatsraison sei keine Gesehz- gebung s{werer und unter hestigeren Kämpfen zu Stande ge- bracht als diese. Denn nirgends sei es wohl s{chwerer, Kirchen- geseße zu Stande zu bringen, als in dem Staat Preußen, wo zwei alte Kirchen mit dem Vollgefühl ihrer historishen Alleinberech- tigung und Ausscließlihkeit einander gegenüberständen, wo die Mehrheit der Geisilikeit und "die Mehrheit der Bevöl- kerung nit einzusehen vermöge, daß die Kirche, für welche sie stritten, keine einfache, sondern cine zwie}\pältige Kirche sei, und daß zwei souveräne kirhliche Selbständigfeiten im Staate nebeneinander ebenso wenig einen Play hätten, wie zwei Personen in einem Naum stehen könnten. Werde es dadurch nothwendig, - daß eine dritte Macht für das äußere Leben der Kirche Grenzlinien ziehe, durch welche der Frieden und die Gleichberehtigung der Religionsparteien und die Einheit der Nation erhalten werde, so entstehe in Deutschland stets cin Widerstreit der extremsten, einander direkt wider- sprechenden Anforderungen an den Staat, die jedes Kirczen- geseß in Preußen zu einer Schwergeburt mache. Man habe dies die legten zehn Jahre zur Genüge empfunden und werde es noch zur Genüge erfahren. So s{hwergeborene Gesetze über das Verhältniß der Kirchen unter sich und zum Staat müßten aber eben deshalb nah seiner Ueberzeugung als Geseße respektirt, d. h. dauernd gehandhabt werden, unabhängig von dem jähr- tichen Wechsel der Parteistellungen, unabhängig vom Minister- wechsel, unabhängig, von äußerlihen Jnteressen. Eine Ver- quidung dieser staatstirGlihen Fragen mit Streitfragen wirthschaftlicher Natur und Steuerfragen sei etwas so Wider- natürliches, daß daraus für keinen Theil etwas Gutes hervor- gehen könne. Gegen die disfretionäre Handhabung solcher Geseße könne er si auf die Erfahrungen der konstitutionellen Mittelstaaten Deutschlands berufen, in denen der kirtliche Friede immer nech leidlich erhalten fei, indem die Kirchen- gesche wesentlih gleiGmäßig unter wechselnden Ministern ge-
noch eine Unterwerfung des Staates sans phrase fenne. Jene Partei habe seit Jahrzehnten in diesem Hause feine Lage gehabt, in welcher sie sich so unbedingt als Herrin der Situation gefühlt habe, wo ein Parteiführer sich in dem Maße als Censor des Hauses sammt oder fonders gerirt habe, wobei aber stets die Versicherung fortdauere, diese tampfmuthige Streitkolonne sei die Seite des verfolgten Lammes, die anderen Seiten, welche die Protektion und das Bündniß des Centrums fo eifrig suchten oder doch in Ver- fprehungen der Friedfertigkeit und des guten Willens sh überböten , das seien die wilden Kulturkämpfer, die die Ver- nihtung der Kirche und des Christenthums zu ihrem Lebens- zweck gemacht hätten. Die natürliche Folge dieser Streitweise werde sein, daß in den Friedensbestrebungen eine ruhigere Ueber- legung und ein ruhigeres Tempo eintreten werde. Habe si. das mit der Zustimmung des Hauses erlassene Geseß vom 14. Juli 1880 zufriedenstellend bewährt, so ziehe er daraus die Folgerung, daß es das Richtige sein werde, bei dem bewährten Geseg stehen zu bleiven, nicht aber die Folgerung, daß die Grundsätze jenes Geseßes geändert werden sollten. Dies ge- schehe aber, indem die Regierungsvorlage im Art. 1 drei zeit- liche Bestimmungen des Juligesezes dauernd zu machen beabsihtige, und umgekehrt, indem die Regierungsvorlage Art. 3 und 5 Bestimmungen der Maigeseße für temporär “und diéyensabel erkläre, die das Haus in wiederholten Be- Tlüssen als dauernde Normen anerkannt habe. Er meine, weun eine Dispensation von sefundären Bestimmungen auf Zeit sich als nüßlich erwiesen habe, daraus noch nicht folge, daß die Geseßesnorm selbst als unrecht oder überflüssig zu beseitigen sei, Und er meine umgekehrt, daß die wesentlichen Vorschriften der Kirchengeseße überhaupt niht diskretionär gehandhabt werden sollten, welche zu den dauernden Existenz- bedingungen des preußischen Staats gehörten. Es sei ein verhängnißvoller Jrrthum, der an dieser Stelle täglih von Neuem sih ausspreche, als ob die Kirchengeseße von den Liberalen oder von den gemäßigten Mittelparteien gemacht worden seien. Solche Behauptungen mögen in Belgien und Frankreih irgend einen Sinn haben. Jn Deutschland wäre ein solher Hergang geradezu gegen die nationale Natur der Deutschen. Die radikalen Elemente der Gesellschaft scien nie- mals für Kirchengeseße, sondern für das laisser aller in firh- lichen Dingen. Die indolenten und kirchenfeindlichen Elemente seien ebenso selbstverständlich für das laisser aller in. Dingen, die sie für überwundene Standpunkte hielten. Aber auch die gemäßigten Elemente liberaler und konfervativer Rich- tung hätten in Deutschland noch niemals eine Neigung gezeigt, sich ohne Noth Beschränkurigen aufzuerlegen, am wenigsten in Religionsfachen, in denen jede Sekte nah deutscher Weise die shrankenloseste Autonomie beanspruche. Wenn eine beshrän- tende staatstirhlihe Gesezgebung entstehe, so gehe sie in Deutschland stets von einem Bedürfniß der Regierungen aus. So auch in Preußen und hier zuerst von dem Minister von Mühler, der in der leßten Zeit seiner Amtsführung so- wohl ihm (dem Redner), wie oft wiederholt seinem Kollegen Ritter ofen ausgesprohen habe, daß derselbe als treuer
‘Diener seines Königs nicht mehr weiter könne, daß es nicht
möglih sei, in Frieden zu bleiben mit einer Kultus- und Unterrihtsverwaltung, welche unter den Diktaten des fatho- lischen Kirchenregiments zu einer Filiale der katholischen Partei werde. Jn dersclben Lage habe sich das Departement des Innern wie der Justiz befunden, und es sei nur der Wille des Minister-Präsidenten gewesen, der aus höheren Rüdsichten ‘eine Rafsumption der Reckte des Staats verschoben habe, um zuvor die deutsche Frage zu ordnen. Seit jener Zeit aber seien Unter Führung des leitenden Staatsmannes alle Organi- sationsgeseze aus der JFnitiative der Staatsregierung her- vorgegangen, aus einem Bedürfniß des kirhlihen Friedens und der leichberehtigung der protestantishen Kirche. Wenn die
handhabt würden. Er Tönne umgekehrt an die Erfah: rungen Preußens erinnern, wo der Konflikt zwischen Kirche und Staat immer tiefergehender geworden sei, seitdem die Anwendung oder Nichtanwendung der bestehenden Ge- see ledigli in die Hand der Minister gelegt sei. Eben nah den legten ernften Erfahrungen wolle seine Partei den Weg nicht noch einmal betreten, der im leßten Menschenalter den Kirchenstreit in Preußen geschaffen habe. Er meine, der Staat selbst erwede den Zweifel an seinem Necht, wenn der- selbe ein Geseß heute anwende, morgen niht anwende, an einer Stelle aussühre, an der anderen Stelle darauf verzichte. Die Folge sei dann nur, daß mit dem Wechsel der Minister und der Maßregeln der ganze Prinzipienstreit von Neuem erwache. Die Anwendung der Geseze erscheine dann als Willkür und Härte, die Nichtanwendung als ein Zurück- weichen und moralishe Niederlage. Das sei es, was namentlih den KRrtifel 2 der Gesezvorlage für seine Partei unannehmbar maße. Sei der Staat durh den offenen hundertfältigen Widerstand gegen das Staatsgesezß zu dem shweren äußersten Entschluß gekommen, einem Bischof die Ausübung feines Amtes zu interdiziren, so handele es sich nicht um Vergehen und Fehltritte, die im Wege der Königlichen _ Gnade zu erlassen wären, sondern unm die höchsten Prinzipien- fragen zwishen Staat und Kirche, die das Necht und das Gewissen von Millionen berührten, bei donen ein Zurück- weichen zur moralischen Niederlage, zur Verleugnung . von Grundsäßen werde. Sei der Staat dabei in seinem Recht gewesen, so müsse er es behaupten, weil derselbe sonst in den Augen der katholishen Welt widerrufe und ein Un- recht bekenne. Wolle man sich des Hergangs mit dem Erz- bishof von Dunin erinnern, der troß zehnsaher Verklausuli- rung zu einer moralischen Niederlage für den Staat gewor- den sei, deren Folgen, könne er wohl sagen, man noch heute fühle und zu tragen habe. Fndem feine politishen Freunde und er auch heute den früher vertretenen Grundsäßen treu blieben, stimmten sie für die Berathung in einer Kommission von 21 Mitgliedern, die jedenfalls nothwendig sein werde, um die Tragweite jeder solcher Aenderung der Kirchengeseßze genügend zu würdigen. f ° j
Der Abg. Strosser {bemerkte, die. Abgg. Gneist und Virchow hätten nur das Thema von einer Alliance mit dem Cen- trum variirt, die vor Kurzem no als staatsgefährlich hingeftellt sei. Aber auch in dicjen versöhnlichen Reden hier und da trete der Geist hervor, der die Kämpfe der leßten zehn Jahre getragen, und das Centrum werde gut daran thun, vorsichtig zu sein. Der Abg. Gneist sage zwar, der Kulturkampf sei niht aus der Jutention der Liberalen hervorgegangen, die- selben hätten dem Kulturkampf mehr Bedenken entgegen- gebracht als die Konservativen. Leider habe der Abg. Gneist dabei seine eigenen großen Reden vergessen; sowie, daß die Konservativen gegen die Maigesebe gestimmt und dur Amen- dements ihre Härten zu beseitigen gesucht hätten. Sich jeßt mit der Schuld der Regierung zu entschuldigen, sei do wirk- lih zu bequem und vollends widerfpreche die Behauptung des Abg. Gneist der historischen Wahrheit, daß der Kirchenstreit schon unter Friedrih Wilhelm IV. afut gewesen sei. Wenn irgend ein König, so habe derselbe Herz und Sinn für die Kirche gezeigt. Zeuge dessen sei Se. Majestät der Kaiser, — seit dem Erlaß vom 4. Januar sei es ja nit mehr verboten, die Person des Königs in die Debatte zu ziehen und er hoffe daher, / daß dieses Verbot auch aus der Geschäftsordnung ent- fernt werde. Se. Majestät habe am 18. Oktober 1861 bei seiner Krönung zu den Bischöfen gesagt: „Er freue sich, die Verhältnisse der katholishen Kirche jür den ganzen Staat durch Geschichte, Geseg und Verfassung wohl geordnet zu wissen“, und im April 1866 zu den Erzbishöfen von Cöln und Posen, daß die katholische Kirche im ganzen Lande durh
geschichtlihe Entwiälung, Recht und Verfassung wohl geordnet
1882,
sei unter dem Schuß gerechter Geseße. Die Revision der Maigeseßgebung, für die der Abg. Virchow jeßt eintrete, «habe seine Partei immer befürwortet, - sowie die Veseitigung der Härten jener Geseze. Darum erfülle es ihn mit großem Bedenken, daß abermals nur diskretionäre Vollmachten gefordert würden statt der organischen Reform der ganzen Kulturkampfsgeseßze. Der Minister sage freilih, daß es für eine Revision an korrekten Vorschlägen von Seiten des Centrums gefehlt habe. Er glaube, daß es das Centrum keineswegs an Vorschlägen habe fehlen lassen, die Wünsche der evangelishen Kirche seien leiht for- mulirt. Sie wünsche mit der katholischen die Beseitigung des Kanzelparagraphen, des Kulturexamens und die Aufsicht über die Volksschulen. Für si allein verlange sie eine bessere Besoldung ihrer Geistlihen, wie sie der fkatholishen Geist- lihkeit schon seit 1821 gewährt sei. Was 1873 durch den Minister Falk bewilligt worden, solle dankbar anerkannt werden, allein das sei doch nichts als eine kümmerlihe Ab- shlagszahlung auf die 1810 feierlih zugesagten Zulagen. Er hoffe, die Königliche Staatsregierung werde mit aller Kraft auf die Revision und gänzliche Beseitigung der Maigeseze hinwirken und alles entfernen, was dem Frieden nit förder= lih sei. Jn diesem Sinne fasse er auch den Shlußpassus der gestrigen Rede des Kultus-Ministers auf und glaube, daß man einer Regierung, welche dies dokumentire, au das Zu- trauen schenken dürfe, daß sie mit den ihr ertheilten Voll- machten nicht zu weit gehen, zumal vom Hause nicht Einführung neuer Maßnahmen, sondern nur die Wiederher- stellung der früheren Zustände verlangt werde, wie das gestern der Abg. von Holz hier entwickelt habe. Seine Partei wolle Freiheit für die katholische Kirche, fie. fordere aber für die Protestanten wenigstens Gans Recht. Bisher sei die katho- lische Kirche durch Zuwendungen von Séiten des Staates be- deutend besser gestellt, als die protestantishe. Die Gehälter der Konsistorial-Räthe seien klein gegenüber den Gehältern tatholisher Geistlichen gleihen Nanges. Auch die Dotation für den Ober-Kirchenrath möchte er erhöht sehen. Wenn die Polen in der Provinz Posen und Westpreußen Bestrebungen gezeigt hätten, die gegen den preußischen Staat gerichtet seien, jo könne man das nah seiner Meinung nur ausgleihen an der Hand der Verwaltungsgeseßgebung. - Die Kulturkampf- frage dürfe man mit diesen Bestrebungen niht ver- quickden. Die Beschwerden, die gegen die Polen vorgebracht seien, seien sehr harmlojer Natur. Aber felbst, wenn sie begründet gewesen seien, müsse darum die übrige fatholishe Bevölkerung und die evangelishe Kirche mit Ruthen gestrihen werden? Der Minister habe zum S@hlusse seiner Rede seinem Friedensbedürfniß noch cinmal Ausdruck verlichen. Er wolle wünschen, daß der Minister die große Ausgabe, die ihm geworden : den kir{chlihen Frieden zu bringen, rasch erledigen möge.
__ Der Abg. Niter erklärte, der Vorredner habe über Vieles gesprochen, was mit diesem Geseß nicht im Zusammen- hang siehe. Nur in Bezug auf die Geldforderungen für die evangelishe Kirhe bemerke er, was selbständig sein wolle, müsse sich au selbständig erhalten. Eine erhöhte Zuwen=- dung für die evangelische Kirhe aus Staatsmitteln würde nur bedeuten: Steuern auch aus den Taschen der Katholiken, Altkatholiken und. Juden zum Besten der Eoangelisen. Das entsprähe niht der Gerechtigkeit. Nur der Gang der Debatte habe ihn noch veranlaßt, das Wort zu ergreifen. Der Abg. Stirosser halte die Praxis der Geschäftsordnung dur den Erlaß vom 4. Januar dur{hbrochen, den Monarchen nicht in die Debatte zu ziehen. Der Erlaß sei für die Ge= schäftsordnung nicht bestimmend, beziehe sich au darauf nicht. Die Autorität des Monarchen werde durch das Hineinziehen in die Debatte niht gefördert. Es beweise nur, daß man seine falihen Gründe für so mangelhaft halte, daß man einer fjolhen äußeren Autorität dafür zu bedürfen glaube. Au könne man sih hier für jede Ansicht auf die Autorität cines Königs und der Dynastie, sür verschiedene Ansichten auf Aussprüche desselben Monarchen - berufen. Wie komme der Abg. Strosser dazu, sih gegen den gegenwärtigen auf den hochseligen Monarchen zu berufen, warum berufe derselbe sih auf den leßteren nur aus der Seit der sehziger Jahre ? Freilih sprächen neuere Thronreden, Erlasse, Antworten des Königs auf Adressen von Katholiken das Gegentheil dessen aus, was der Abg. Strofser für rihtig halte. Halte man sich deshalb lieber, stalt sih auf den König für und gegen zu be= rufen, an den Wortlaut der Verfassung: der König sei un- verantwortlich, die Minister feien verantwortlih. Der Abg. Strosser sollte, statt so nebensächlih, in erster Reihe den Kanzler verantwortlih machen dafür, wie der kirchenpolitische Kampf geführt sei. Gerade die besondere Kampsmethode des Kanzlers habe diesem Kampf seine eigenartige Richtung ge- geben. Nur von dieser besonderen Methode wolle seine Partei sih lossagen. Den Kulturkampf, wie er denselben auffasse, habe seine Partei niht gemacht und könne ihn auh niht beendigen. Derselbe beruhe auf dem Gegensaß einer organisirten kirchlihen Hierarhie zu freiheitlichen
Bestrebungen. Dieser Kampf werde nicht aufhören. Aber jene Met ode, welhe ihn erbittert gemaht habe, und keine Früchte habe bringen lassen, jene Methode dort, wo
eistige Ueberzeugungen in Frage kämen, mit äußeren Mitteln
zu irten, wolle seine Partei verlassen. Bereits 1873 habe der Abg. Virchow eine Erklärung veröffentlicht, worin derselbe die positiven Ziele der Fortschrittspartei dargelegt habe, aber zuglei erkiärt habe, daß „die einseitige Verfolgung des von der- Regièrung betretenen Weges nur zu einer Verschärfung und nußlosen Verbitterung führen müsse“. Jnzwischen habe die Erklärung des Kanzlers vom 30. November im Reichstage gegen die Civilehe, Jene Hie daß demselben die Centrumspartei näher stehe als die zFortschrittspartei, seiner (des Reduers) Partei die legten Zweifel benommen, daß jene Unterstüßung des Kanzlers nur in der äußeren Zurück- drängung der hierarhishen Gewalt nicht die Nation zu den positiven Zielen seiner Partei ett Was der Abg. Strosser gegen die Liberalen ausgeführt habe,
könne derselbe mit vollem Rechte gegen den größten Thei seiner eigenen Partei, vor Allem aber gegen den Reichskanzler