1882 / 44 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Teistung beim Kriegs-Ministerium ;

Deutscher Neichs-Anzeiger

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Staats-Anzeiger.

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dition: Sw. Wilhelmstr. Nr. 82. L

den 20. Februar, Abends.

1BBZ2.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Sr. Majestät dem Sultan Abdul Hamid den Schwarzen Adler-Orden in Brillanten zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Superintendenten a. D. und Pfarrer Hübner zu Sundhausen im Kreise Langensalza und dem Ober-Prediger und Garnisonpfarrer a. D. Bollmann zu Schönebeck im Kreise Calbe den Nothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Sileife; dem Major z. D. Grafen von Rittberg, bisher à la suite des Grenadier-Regiments König Friedrih Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und Nlaßmajor in Spandau, dem Baurath Frinken zu Berlin und dem Stallmeister Horn beim Regiment der Gardes du Corps den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hegemeister Hildebrandt zu Forsthaus Roderbeck im Kreise Greifenhagen den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; dem Major von der Schulenburg im 3, Thüringischen Jufanterie-Regiment Nr. 71 das Kreuz ‘der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; Jowie dem Privatförster Dittmann zu Nieder-Zaucze im

Kreise Sprottau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auss{hließlihe Eigenthum der bremishen Staatsangehörigen

ranz E. Schütte und Karl Schütte zu Bremen und des im

önigreih Preußen staatzangehörigen Wm. Anton Riedemann zu Geestemünde unter dem Namen „Hugo“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Geestemünde zum Hei- maths3hafen gewählt haben, ist am 7, d. M. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London ein Flaggenattest ertheilt worden.

Jn Wustrow i/Meckl. wird am 6. März d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: den Regierungs-Assessor Dr. Richard Adam Wenzel zum Landrath zu ernennen : sowie dem Ober-Amtmann Wilhelm Modrow zu Kemniger- hagen im Kreise Greifswald den Charakter als Königlicher Amtsrath zu verleihen.

Ministerium des Jnnuern.

den na6benannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Znsignien zu

ertheilen, und zwar; j des Nittertreuzes zweiter Klasse des Großherzog- Ti oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens

des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

„dem Hauptmann von Brandis, aggregirt deut 2, Hani- seatishen Fnfanterie:-Regiment Nr. 76, fommandirt zur Dienst-

des Nitterkreuzes erster Klasse des GroßherzogliG Hessishen Verdienst-Ordens Philipps des Groß- müthigen: dem Geheimen Justiz-Rath Weiffenbach, Mitglied des General-Audîtoriats, und dem ZJntendantur-Rath Hoffmann, Vorstand der Inten- dantur der 16. Division ; sowie i

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des

Großherzoglich E Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Divisions-Auditeur der 11. Division, Justiz-Rath Fe eb.

Deutsches Neis.

„Sé Majestät der Kaiser haben im Namen des Neihes an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen Vize- Konsuls Rautenstrauch den Kaufmann Alfred Shuchard in Antwerpen zum Vize-Konsul ‘bei dem dortigen Konsulat zu ernennen geruht.

Bekauntmaqhung.

Die Bestellung der Postsendungen durch Eilboten betreffend.

Für die Bestellung der Postsendungen dur Eilboten ireten vom 1. März ab folgende Bestimmungen versuchsweise in Kraft, Béi Vorausbezahlung des Eilbestellgeldes für Sen- dungen na Landorten tfommt wie bei Telegrammen eine Gebühr von 80 _3 für Briefe, Postanweisungen und Geld- briefe, dagegen für Pakete eine solche von 1 s 20 S ohne Unterschied der Entfernung zur Erhebung. Für die Eil- vestellung im Ortsbezirk der Postanstalten kommt im Fall der Vorausbezahlung die seitherige Gebühr von 25 Z für alle Gegenstände außer den Paeten, für leßtere der Saß von 4 S zur Anwendung. Zst das Eilbestellgeld niht im Vor- aus entrichtet, - so bat der Empfänger, wenn er die Sendung Mnnimmt, das volle Botenlohn zu zahlen. Den Eilboten wer- den Geldbriefe und Werthpaete bis zum angegebenen Werth von 400 4, Postanweisungsbeträge ebenfalls bis zur Höhe von 400 6 mitgegeben. Eilpackete im Gewicht von mehr als 5 ks werden nur insoweit abgetragen, als die Postanstalt un Bestimmungsort es für angängig erackchtet. Bei Voraus- ezahlung des Eilbestellgeldes ist unter dem die Eilbestellung verlangenden Vermerk der Zusaß „Bote bezahlt“ zu machen.

Verlin W., den 20. Februar 1882,

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan,

Das ‘im Jahre 1874/75 in Portsmouth (V. St. v. A.) aue, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von erna gefahrene Vollshiff „W. H. -Marcy“ von 1607 dungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das

Dem Landrath Wenßgel ist das Landrathsamt im Kreise Hofgeismar tibertragen worden.

Nislamtlicßes, Deutsches Nei.

Preußen. Berlin , 20. Februar. Se, Majestät der Kaijer und König empfingen gestern Vormittag Se. Königliche Hoheit den Prinzen August von Württemberg und hörten heute von 11 Uhr ab den Vortrag des Chess des Civiltabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der MarienkirWe bei.

Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte am Sonnabend Vormittag 10 Uhr dem Unter-Staatssekretär, Wirklihen Geheimen Legations-Rath Dr. Busch Audienz. ;

Um 12/2 Uhr begab Sih Höchstderselbe nah Potsdam und kehrte mit dem 4 Uhr-Zuge nach Berlin zurü.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Vorstellung im National-Theater und begab Sih um 9/ Uhr zum Empfange Jhrer Kaiserlihen Hoheit der Kronprinzessin nah dem Potsdamer Bahnhof. j

Gestern Vormittag wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gottesdienst in der Marienkirche bei und empfing um 12 Uhr den Vize-Ober-Stallmeister von Rauch und sodann den Kriegs- Minister von Kaméke. E

Das Diner nahmen die Höchsten Herrschaften bei Ihren Majestäten ein. s af

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz besuhte Abends die italienishe Oper im Victoria-Theater und begab Sih um 8/2 Uhr nah dem Anhalter Bahnhof zum Empfange ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen-Meiningen.

Der Bundesrath hat in der Sigung vom 5. De- zember v. J. beschlossen, die Bestimmung im §. 1 der unter den Regierungen des Zollvereins vereinbarten Verordnung

zur Ausführung des Geseßes über die Salzabgabe vom

12, Oftober 1867 : |

„Die Salzabgabe wird nah dem Nettogewiht erhoben. Es ift zulässig, das Nettogewicht bei Salz in Säten durch Abzug einer Normaltara von einem Prozent vom Bruttogewicht fest- zustellen. Dieses darf jedoch niht geschehen, wenn das Gewicht der Sâke augensceinlih unter diesem Tarasaß- bleibt oder wenn der Steuerpflichtige ausdrücklih Nettoverwiegung oder Verwiegung der Tara beantragt“

dur die nachstehende Vorschrift zu erseßen :

«Die Salzabgabe wird nah dem Nettogewicht erhoben. Die Ermittelung des leßteren kann bei Salz îin Säcken in der Weise erfolgen, daß das Gewicht der zur Verpackung dienenden Säte ermittelt und von dem dur die Verwiegung der ge- füllten Kolli sich ergebenden Bruttogewicht abgeseßt wird. Dabei ist es statthaft, mehrere Salzsäke von gleiher Größe und gleihem Stoffe zusammen zu verwiegen und hiernach eine durchschnittlihe Tara zu berechnen. : :

Von der Ermittelung des Nettogewichts durch Verwiegung kann Umgang genommen werden, wenn der Steuerpfli tige sih mit einer Taravergütung von § % begnügt,“

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu-

sammen.

Die heutige (4.) Sigzung des Herrenhauses, wel{er die Staats-Minister Bitter, Dr. Friedberg, von Goß- ler, der Unter-Staatssekretär Meinecke und mehrere Negierungs- kommissarien beiwohnten, eröffnete der Präsident Herzog von Ratibor um 11 Uhr 20 Minuten und begrüßte nah Erledigung der geschäftlihen Angelegenheiten das neu- eingetretene Mitglied, Herrn Stumm. Dann trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der Geseßent- wurf, betresfend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreußen und Brandenburg, nach kurzer Debatte, an der sich Graf Brühl und der Regierungsfkom- missar Geheime ay von Brauchitsch bethei- ligten, auf Antrag des Referenten Herrn von Klüßow unver- ändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen wurde.

Der zweite Gegenfiand der Tagesordnung, das Geseß, betreffend die Verjährungsfristen bei öffentlihen Abgaben in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen- Nassau wurde auf Antrag des Referenten Herrn von Thaden ohne Debatte in der Fassung der Regierungsvorlage ange- nommen,

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die Be- rathung über den Geseßentwurf, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren S aatsbeamten,

und im Anschluß daran Entscheidung über die dazu eingegan- genen Petitionen.

Auf Vorschlag des Präsidenten trat das Haus zunächst in die Generaldistussion über die Kompetenz des Herrenhauses zur Berathung des Gesetzes ein. Die Kommission, welcher das Geseg zur Vorberathung überwiesen worden war, hat sich

| dahin geeinigt, das Herrenhaus für kompetent zur Vorent-

[eidung über das Geseß zu erklären.

Graf zur Lippe führte in längerer Rede aus, daß das Geseß Jowohl ein Finanzgesez wie auch ein Steuer- geseß fei, da es die Steuerkasse mit einem Betrage von 8 Millionen Mark belaste und zugleißh von allen definitiv angestellten Beamten, gleihgültig ob sie verheiratet seien odex niht, eine Steuer von 3 Proz. des Diensteinkommens erhebe. Es müsse daher zunächst nach Art. 62 Abs. 3 der Verfassungsurkunde das Gese dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden. Bisher sei noch nicht der Fall vorgekommen, daß ein dem vorliegenden analoges Geseß zunächst dem Herrenhause zugegangen sei, sämmt- liche Pensionsgeseße seien vielmehr stets dem Abgeordneten- hause vorgelegt worden, wie z. B. au dié Geseße von 1856 Und 1865. Bei dieser bisher festgehaltenen Staatspraxis müsse man verbleiben und es vermeiden, mit dem anderen Hauje in Konflikt zu gerathen, wie er jeßt {hon drohe. Das Herrenhaus müsse in dieser Frage seine volle Selbständigkeit wahren und si nit darauf beschränken, einfah immer unter der Flagge der Regierung zu segeln. Wem es darum zu thun sei, die Nechte des Herrenhauses zu wahren und seine Kom- petenzen nicht zu überschreiten, der müsse gegen das Geseg P dies hier auszusprechen habe er si für verpflichtet gehalten.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg bemerkte hierauf, daß es den Kommissionsmitgliedern obliegen werde, die vom Vor- redner gegen die Kommission geschleuderten Angriffe zurück- zuweisen. Er wolle nur den Vorwurf des Vorredners wider- legen, “als ob die Regierung mit diesem Geseße den Versuch gemaht habe, das Haus zu einem verfassungswidri- gen Akte zu verleiten; die von dem Grafen zur Lippe angeführten Gründe halte er nicht für zutref- fend. Selbst in England werde diese Frage als zweifel- haft angesehen. Die Staatsregierung sei weit davon entfernt, dies Geseß als ein Finanzgeschß anzusehen ; fie sei weit davon entfernt, zu einem Konflikt mit dem Abgeordnetenhause schreiten zu wollen. Das aber sei niht der Weg, zu einem

beiden Häusern des Landtages zu gelangen, wenn man, wie heute A gesehen, ohne Noth in so \{arfer Weise zum Widerspruche anreize. Die Regierung habe bei Vorlegung des Geseßes am allerwenigsten erwartet, daß von hier aus ein derartiger Widerspruch erhoben werden könne. :

Graf zur Lippe erklärte, daß auch erx durchaus nicht ge- meint habe, die Regierung habe dies Haus zu einer ver- fassungswidrigen Handlung verleiten wollen. Das sei ihm. nicht im allerentferntesten in den Sinn gekommen.

Der Finanz-Minister Bitter erklärte, er sei erfreut, daß der Vorredner nicht der Regierung die mala fides imputiren wolle, Die Regierung habe das Geseß nicht im finanziellen Sinne dem Hause vorgelegt, sondern nur dieckAbsicht gehabt, die Beamten so zu stellen, daß sie zufrieden seien und in Folge der ihnen zu Theil werdenden Fürsorge dem Dienste nah allen Richtungen mit voller Hingabe nachkommen möchten. Nicht jedes Gese, welches zu Ausgaben für den Staat führe, sei ein Finanzgesebß, sonst würde der Kreis der Finanzgeseße ein sehr ‘weiter werden. Es könne hier gar nicht die Nede davon sein, daß die Regierung die Privilegien des andern Hauses ver- [eßen wolle; er lehne Namens der Staatsregierung jede Auf-

fassung ab, daß die Regierungider Meinung gewesen sei, dur diese Vorlage irgend ein Konflikt herbeigeführt werden könne..

friedfertigen und einträhtigen Zusammenwirken zwischen den -

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