1882 / 47 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger. jd [

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er Reichs-Anzeiger

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v4.

64 Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dei Forstmeister Barkhausen zu Hannover und dem sdireltor kel zu. Oels i. Schl. den Rothen Adler-Orden vier Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

| Se, Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Registrator beim Reichsamt des Innern, jidenreich den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen...

Gese, hetrefsend die Feststellung des Reihshaushalts- Etats für das Etatsjahr 1882/83.

| Vom 15. Februar 1882. " Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

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Berlin, Donnerstag,

Geseg, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichhsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Reichskass €. Vom 15. Februar 1882, Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2. verordnen im Namen des Reichs, na erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : 1

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts:-Etat für das Etats- jahr 1882/83

zur Bestreitung einmaliger Ausgaben : a. der Verwaltung ‘des Reichsheeres im Betrage von 5

E e Ler 0D! 0D É b. der Marineverwaltung im Betrage

König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung |

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Q

Der diejem Geseße als Anlage beigefügte Neihshaushalts- Etat. für das Etatsjahr 1882/83 wird in Ausgabe auf 610 632 707 4, nämli t auf 531 829 228 A an fortbauernden, und auf Os an einmaligen, Ausgaben, un in Einnahme auf 610 632 707 6 ßestellt.

8. 2.

Der diesem Geseße als weitere Anlage beigefügte Be- iungsetat für das Reichsbank-Direktorium für die Zeit im 1, April 1882 bis 31. März 1883 wird auf 132 000 4 isgestellt.

83.

Nr Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Visürkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichshaupt- lose nah Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von \siebzig Mlionen Mark hinaus, Schazanweisungen auszugeben.

8. 4, j M Bestimmung des Zinssabes dieser Shaßanweisungen, deen tigung der preußishen Hauptverwaltung der Eutin übertragen wird, und der Dauer der Umlaufs- P hn 30. September 1883 nit überschreiten darf, wi) m Reichskanzler überlassen. Jnnerhalb dieses Zeit- nim, nah Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag A Eanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Arkhr geseßten Schaßanweisungen ausgegeben werden.

: 8. 5. De zur Verzinsung und Einlösung der Schaßanweisungen torderlihen Beträge müssen der Reichsshuldenverwaltung

us den bereitesten Einkünsten des Reichs zur Verfallzeit zur tfügung gestellt werden.

| SUG:

Die Ausgabe der Schaßanweisungen ist dur die Neichs- | Use zu bewirken.

,_ Die Zinsen der Schaßanweisungen, sofern leßtere ver- lid ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Zahren, die Lshriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Zahren nach N in jeder Schaßanweisung auszudrückenden Fällig-

ins,

Sd Die Dedungsmittel für den unter den einmaligen Aus- ben nahgewiesenen Betrag: zur Erweiterung der Militär- Erziehungs- iu und BVildungeanstalten . .. . . . 101600 4, nehm otlußweise aus dem Reichsfestungsbaufonds zu ent- Die Rückerstattung dieses Vorschusses erfolgt : aus den Verkaufserlösen der Grundstücke des alten Verliner Kadettenhauses und der Kriegsakademie U (Geseh vom 12. Zuni 1873, Reichs-Gesetbl. S. 127), i ba undlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Geeorudtem Kaiserlichen Jnsiegel. geben Berlin, den 15. Februar 1882. S) Wilhelm. von Bismarck,

4 (Anlage.) Reihshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1882/83,

Do e O eie 20/28 8007 c. der Eisenbahnverwaltung im Be- trage von 1 000 000

zur Verstärkung der Betriebsmittel ‘der Posi- und Telegraphenverwaltung

U BelTage- von E 87DO000 7 und zur Beschaffung eines Betriebsfonds

für die Neichëdruckerei im Betrage

von 400 000

im Ganzen bis zur Höhe von 29 674405 M vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaf- fung jener Summe “erforderlih fein wird, eins verzinsliche, nah den Bestimmungen bes Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszugeben. 8. 2

Die Bestimmungen in den 88. 2 bis 5 des Geseßes vom 27. Januar 1875, betreffend die Ausnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Neichs- Geseßbl. S. n finden au auf dic nah dem gegenwärtigen Geseß aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schaß- anweisungen Anwendung. i

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckdtem Kaiserlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 15. Februar 1882,

(S) A ilhelm. von Bis3marck.

Auf Zhren Bericht vom 19. Februar d. J. will Jh den Ober-Postdirektoren den Rang der Räthe dritter Klasse hier- mit beilegen. | :

Berlin, den 22. Februar 1882.

Wilhelm. von Bismarck. An den Reichskanzler.

Das erste Heft des dritten Bandes der im Reichsamt des «Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober- Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederihsen u. Co. in Hamburg er- schienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,00 6 sür das Exemplar zu beziehen.

Mit diesem Hefte dex „Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ wird eine Beilage, enthaltend Sah- und sonstige Register zu den im zweiten Bande veröffentlihten Entscheidungen, ausgegeben, welche mit dem Hefte zugleih oder auch abgesondert zum Preise von 0,60 6 für das Exemplar bezogen werden kann.

Berlin, den 22. Februar 1882.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Dem zum Konsul der Republik Salvador in Labs am Main ernannten Kaufmann Jacob Stiebel is das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Die Nummer 6 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter |

Nr. 1461 das Geseß, betreffend die Feststellung des Neichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1882/83. Vom 15. Februar 1882, und unter |

Nr. 1462 das Gese, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Reichskasse. Vom 15. Februar 1882.

Berlin, den 23. Februar 1882.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt.

Didden.

Berlin außer den Post-Austalten auch die Expe-

den 23. Februar, Abends.

M, Alle Post-Anstalten nehmen Kestellung anz |

ditiou: 8W. Wilhelmstr, Nr. 32. J

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Konsistorial, Regierungs- und Schulrath a. 5 Pfarrer August Georg Friedrich Dalmer in Gingst zum Superintendenten der Synode Bergen a./Rügen, Regie- rungsbezirk Stralsund, zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin. Sommerkursus der Lehranstalten für Musik.

A. Hochschule für Musik, Abtheilung für musika- lishe Komposition.

Der Unterricht wird ertheilt dur die Professoren Grell, Kiel, Bargiel und Ober-Kapellmeister Taubert.

Die Aufnahmebedingungen sind aus dem Prospekt er- sihtlih, welher im Geschäftszimmer der Akademie, Universitätsstraße Nr. 6, käuflih zu haben is. Ehendahin haben die Aspiranten ihre an den unterzeihneten Vorsißenden der Sektion zu richtenden Meldungen unter Beifügung der im Abschnitt 1V. des Prospekts geforderten Nachweise und

musikalishen Kompositionen, bis zum 11. April einzureichen. Die Aufnahmeprüfung findet am 17. April, Morzens 10 Uhr, im Akademiegebäude ftatt.

B. Hohshule für Musik, Abtheilung für ausübende Tonkun st. Direktor: Professor Dr. Joachim.

_ Die Aufnahmebedingungen sind aus dem Prospekt ersicht- n R im Bureau der Anstalt, Königsplaß Nr. 1, käuflich zu haben ist. ; __ Die Anmeldungen sind schriftli und portofrei unter Bei- sügung der im 8. 7 des Prospekts angegebenen nöthigen NaG- weise spätestens 3 Wochen vor dem 17. April, Morgens 9 Uhx, stattfindenden Ausfnahmeprüfung an das Direktorat der An- stalt, Königsplaß Nr. 1, zu riGten.

Die Prüfung Derer, welche \si{ zur Aufnahme in die Chorschule schriftli angemeldet haben, wird am 20. April, Morgens 11 Uhr, die Prüfung Derjenigen, welche in den Chor aufgenommen zu werden wünschen, an demselben Tage um 12 Uhr abgehalten. Die Aspiranten haben \ich ohne weitere Benachrihtigung - zu den Aufnahmeprüfungen ein- zufinden.

C. Institut für Kirhenmusik, Alexanderstraße 22. Direktor: Professor Haupt.

Zweck der Anstalt: Ausbildung von Organisten, Kan- toren, wie auch von Musiklehrern für höhere Lehranstalten, insbesondere Scullehrer-Seminare. Ausführlihe Prospekte sind dur den Direktor des Jnstituts zu beziehen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 17. April, Morgens 9 Uhr, im Lokale des Jnstituts statt.

Berlin, den 21. Februar 1882.

Der Vorsißende der musikalischen Sektion des Senats : Ober-Kapellmeister /

Taubert.

Bekanntmachung.

Nach dem durch Rekursbescheid vom 9. Februar 1882 bestätigten Beschlusse des „Unterzeichneten Königlichen Ober-Bergamts vom 2. No- vember 1881 ist die dem Markscheider Alois Effing zu Dortmund unterm 23. August 1862 ertheilte Konzession zur selbstärtdigen Aus- führung der Markscheider-Arbeiten zurückgenommen.

Dortmund, den 16. Februar 1882.

Königliches Ober-Bergamt.

Nichlamtlickes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel- dungen sowie die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Chess des Militär-Kabinets entgegen, empfingen den Fürsten Pleß und demnächst den Königlich sächsishen Kriegs- General der Kavallerie von Fabrice.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern der liturgishen Andacht zum Beginn der öster- lichen Zeit im Dome bei. j

Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag 12 Uhr den in das Herrenhaus berufenen Geheimen Kommerzien-Rath Stumm

sowie demnächst den Regierungs-Präsidenten von Heyden-

inister, .