1882 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Cadow und den Flügel-Adjutanten Sr. Kaiserli®en Hoheit des Großfürsten Wladimir von Rußland, Grafen Stackelberg.

Am Abend besuhte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron- prinz die Vorstellung im Opernhause.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sihungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Herrenhaus trat in seiner heutigen (7.) Sibung, welcher der Minister der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten, von Goßler, und mehrere Regie- rungskommissarien beiwohnten, sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die einmalige Schlußberathung über den Geseßentwurxf, betreffend Abänderung der Verordnung über die Bildung und den Geschäft skreis eines evangelish-reformirten Konlsistoriums.in der Stadt Frankfurt a..M. vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Geseßes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelishe Kirchenverfassung berüh- renden Bestimmungen der Konstitutions-Ergänzungsakte der Stadt Frankfurt a. M. Der Referent Herr Dr. Weigel be- ‘antragte, den Geseßentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause zu genehmigen.

Graf von Zieten-Schwerin beantragte dagegen, die Vor- lage dahin abzuändern, daß nicht, wie die Vorlage vorschlage, das eine Mitglied von dem Magistrat zu Frankfurt ge- wählt, sondern daß beide Mitglieder des evangelisch- reformirten Konsistorii von Sr. Majestät dem Kö- nige ernannt werden, und empfahl diesen Antrag zur Annahme. Freiherr von Patow empfahl, diesen Antrag abzulehnen und Graf zur Lippe {loß sich diesem Antrage an. Man wisse niht, welche politishe Gründe vor- gewaltet haben mögen, um den im Regierungsentwurfe vor- geshlagenen Modus zu wählen.

Nachdem auch der Regierungskommissar Ministerial- Direktor Barkhausen die Ablehnung der Anträge des Grafen von Zieten - Shwerin empfohlen, und Herr von Winter- feld gleichfalls gebeten, das gute Verhältniß mit Frank- furt nicht zu stören und die Anträge abzulehnen, er- griff der Antragsteller Graf von Zieten-Shwerin das Wort, um seine Anträge nochmals zu empfehlen. Freiherr Senfft von Pilsach empfahl, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen.

Der Staats-Minister von Goßler nahm Veranlassung, darauf P ngaellen, daß die besondere Berathung in einer Kommission auch wohl keinen anderen Erfolg haben werde. Das Kirchenregiment habe die Sache reiflih erwogen und den vorges{lagenen Ausweg als den geeigneten befunden; er betone, daß-Se. Majestät wine. in dieser Weise die Angelegenheit zu regeln. Nach einigen Bemerkungen des Freiherrn Senfft von Pilsach sowie des Antragstellers und des Re- ferenten wurden die Anträge des Grafen von Zieten-Shwerin abgelehnt und der Entwurf in der vom Abgeordnetenhause an- genommenen Fassung der Regierungsvorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (18,) Sißung des Hauses der Ab- geordneten, welher der Staats - Minister Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, machte der Präsident zu- nächst dem Hause die Mittheilung, daß ein Geseßentwurkf, be- treffend die Errichtung einer fisfalishen Pachofanlage, ein- gelaufen sei. Vom Kriegs - Minister lag ein Sthrei- ben vor des Jnhalts, daß den Mitgliedern des Hauses die Besichtigung des Zeughauses gestattet sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Verwendung der Jahres- überschüsse, der Verwaltung der Eisenbahnange- legenheiten. j

ur Berathung standen zunächst die §8. 1, 2, 3, 4 und 5 der Vorlage. Die Beschlüsse der Kommission lauten dieserhalb :

4:

Die Jahresübers{hüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen- beiten werden dem Etatsjahre 1882/83 ab für folgende Zwecke in der nachstehenden Reihenfolge veranschlagt bezw. verwendet: ( s zur Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahn-Kapitalschuld S. 2); 2) zur Ausgleihung eines etwa vorhandenen Defizits im Staatshaushalt, welches andernfalls dur Anleihen gedeckt werden müßte, bis zur Höhe von 2 200 000 M; E

3) zur Tilgung der Staatseisenbahn-Kapitalsbuld nachß Maß- gabe des §8. 4 dieses- Gesetzes. s

Unter Uebershüssen der Verwaltung der Eisenbahnangelegen- heiten im Sinne diejes Geseßes sind die Beträge zu verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben übersteigen, nach- dem in die leßteren die vom Staate noch nit selbfts{uldneris{ übernommenen und von den übernommenen die auf die Hauptver- waltung der Staatss{Gulden noch nicht übergegangenen Zins. Renten- und Amortisationsbeträge aus den mit Privateisenbahn- gesellschaften vom Jahre 1879 ab abgeschlossenen Betriebs- und Cigenthumsüberlafsungsverträgen eingerechnet worden sind.

Die 88.2, 3, 4 der E NUGWo s fallen fort.

(S. 5 der Regierungsvorlage.)

Zum Zwecke der Ausführung dieses Geseßes wird die Staats- tapitals{uld als Staatseisenbahn-Kapitalschuld angenommen und E n Zeitpunkt des 1. April 1880 auf 1498 858 100 4 fest- gestellt.

Sofern niht in dem betreffenden Geseße oder im Staats- haushalts-Ctat etwas anderes bestimmt ist, vermehrt si dieselbe um die Beträge der auf Grund von Eisenbahnkrediten seit dem 1. April 1880 verausgabten und in Zukunft zu verausgabenden Staats- \{uldverschreibungen, sowie um die Beträge der für Cisenbahnzwedcke außerordentlich dur den Staatshaushalts-Etat oder durch besondere Geseße bewilligten und in Zukunft zu bewilligenden anderweiten Staatsmittel, endlih im Falle des Eigenthumserwerbes von ver- staatlihten Eisenbahnen um die Beträge der von dem Staate

elbstshuldnerisch zu übernehmenden Prioritäts\{ulden derselben, obald und soweit leßtere auf die Hauptverwaltung der Staats- chulden übergehen. i;

Sie vermindert \sich dagegen um die Beträge der in Gemäßheit des §. 4 dieses Gesetzes stattgehabten Tilgungen.

Der Abg. Kalle führte aus, daß man der Eisenbahnver- waltung eine gewisse finanzielle Selbständigkeit geben müsse. Lege man die Eisenbahnfinanzen mit den allgemeinen Staats- finanzen zusammen, so liege darin eine große Gefahr für die Finanzen des Staates. Günstiße Abschlüsse der Eisenbahnver- waltung könnten dazu veranlassen, die regelmäßigen Ausgaben e e oder die Einnahmen dur Steuererlasse herab-

Der eater Bitter erklärte,

daß die Regierun dem Entwurf, o wie derselbe aus der j j »

Konimission hervor-

#

egangen sei, zustimme. Der Vorredner habe den Wunsch, baß die Eisenbahnen finanziell selbständig gemacht MAUN Einer solchen Absonderung der Eisenbahnverwaltung könne die Regierung nicht zustimmen. Die Regierung müsse immer fest- halten an er Einheit aller Zweige der Verwaltung, deren Resultate gemeinschaftlich in einem Etat ausgedrückt werden müßten. Wollte man diesen Zweig der Verwaltung sich selbst überlassen, so würde das Gesammtbild von der finanziellen Lage des Landes, wie der Etat dasselbe geben solle, ein unge- naues sein. s

Der Abg. Frhr. von Huene hob hervor, daß die finan- zielle Selbständigmachung der Eisenbahnverwaltung nur zu Unzuträglichkeiten führen müsse. Auch er halte es für noth- wendig, daß die Eisenbahnverwaltung wit dem Etat ein ein- heitlihes Ganzes bilden müsse. Seine Freunde legten auf dieses Gesez nur wenig Werth. Dasselbe sei nichts weiter

als ein Staatsshuldengesez. Die Abänderungsvorschläge bitte er abzulehnen.

Der ba, Dr. Hammacher (E betonte, daß er eine finanzielle Abzweigung der Eisenbahnverwaltung in der vom Abg. Kalle angedeuteten Weise nicht wünsche. Redner entwickelte sodann die Gründe, die

ihn veranlaßt hätten, zu §8. 4 des Geseßentwurss einen be- been Antrag zu stellen. Derselbe sei ledigli hervorgegangen aus der Erwägung, wie die dur die Verstaatlihung der Eisenbahnen hervorgerufenen Gefahren abzuwenden seien. i dieser Beziehung sei ihm die Fassung, die der betreffende Paragraph in der Kommission erhalten habe, als feine genügende Shußwehr erschienen.

Der Finanz-Minister Bitter erklärte, daß die Regierung es nur bedauern könne, wenn der Antrag des Abg. Hammacher angenommen werden sollte. L

Der Abg. von Wedell (Piesdorf) stellte sich vollständig auf den Boden der Kommissionsbeshlüsse und seßte den imaginären Werth, den ein Reservefonds haben würde, aus- einander. i é :

Der Abg. Büchtemann erklärte, daß die Fortschrittspartei dem Geseße nicht zustimmen werde, da sie wirkliche Garantien gegen die Gefahren der Verstaatlihung darin nicht erblicke. Diejenigen, die den Verstaatlihungen zugestimmt hätten, sollten jeßt nur au zusehen, wie sie mit den Garantien fertig würden.

Der Abg. Dr. Veckerath war der Meinung, daß au die Gegner der Verstaatlihungen die Pflicht hätten, für finan- zielle und wirthschaftlihe Garantien zu forgen. Er erblidcke diesel- ben in einer möglihsten Selbständigkeit der Eisenbahnverwaltung und werde daher auch für den Antrag Kalle-Hammacher stimmen.

Der Abg. Rickert erklärte sich gegen das Geseß, das keine Garantien biete, sondern nur dem Finanz-Minister Fesseln anlege. Hierauf wurde die Debatte geschlossen und der §8. 1 der Kommissionsbeschlüsse mit großer Majorität angenommen. Bei S@&luß dcs Blattes wurden die §8. 2 und 3 ohne Debatte genehmigt.

In einem Spezialbescheibe vom 21. v. M. hat der Minister des Júnern die Ansicht ausgesprochen, daß die Aller- höchste Kabinets-Ordre vom 13. Juli 1839, betreffend die Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Staatsbeamten, nur die unmittelbaren und nicht die mittelbaren Staatsbeamten betreffe. Es ergebe sich aber aus den den Königlichen Regierungen. bezw. Regierungs-Präsiden- ten in §. 76 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 zugewie- senen Aufsichtsbesugnissen von selbst die Verpflichtung, dar- über zu wachen, daß von Magistratsmitgliedern nit Nebenämter oder sonstige Nebenstellungen versehen werden, welhe mit ihrem betreffenden Kommunalamte unvereinbar erscheinen. Es sei vielmehr in Fällen solcher Art die Veber- nahme oder Fortsührung des Nebenamtes 2c. zu urtersagen, und wenn einer bezüglichen Aufforderung niht Folge gegeben werden sollte, auf Grund des Disziplinargeseßes vom 21. Juli 1852 einzuschreiten.

Die na Preußishem Allgemeinen Landrecht dem Jagdberechtigten zustehende Befugniß, ungeknüppelte Hunde, die auf seinem Faadrevier herumlaufen, zu tödten, erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III, Strafsenats, vom 17. Dezember v. J., nur auf den Jagd- berehtigten in Person und niht auf andere mit dem Schuß des Reviers beauftragte Personen ; au ist der Jagdberechtigte selbst nicht berechtigt, einen ungeknüppelt frei in seinem Revier umherlaufenden Hund zu tödten, wenn der Hund sich unter direkter Aufsicht einer Person befindet.

Jsst bei dem Bau eines Grundstücks dur Zufall, geringes oder mäßiges Versehen der Bau über die Grenz- linie des Nahbargrundstücks vorgerückt worden, so hat nach §. 341 Th. 1 Tit. 9 des Preuß. Allg. L.R. der Nachbar einen Anspruch auf Vergütung des Taxwerthes des ihm ent- zogenen Grund und Bodens. Dieser Anspru ist nach einem Urtheil des Neichsgerichts, 11. Hülfssenats, vom 9. Januar d. F., ein persönlicher gegen den derzeitigen Eigenthümer des vorgerückten Grundstücks, nicht aber ein dingliher, auf dem vorgerücten Grundstü lastender.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staats- Anzeigers“ is eine „Besondere Beilage“ (Nr. 2), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt. a

_ SYleswig, 21. Februar. (Kl. Ztg.) Jn der heutigen dritten Sißung des Provinzial-Landtages theilte der Landtags-Marschall zunächst mit, daß bei ihm eingegangen seien: eine Proposition der Abgg. Landes-Direktor von Ahle- feld und Sohahnnfen:Sopbiee betreffend Abänderung des Statuts der Bodenkultur-Rentenbank, dahingehend, auh an Gemeinden und größere Kommunalverbände Anleihen zu ge- währen, wenn die erforderlihen Bedingungen vorhanden seien; und vom Abg. Rasch - Behrend eine Petition der Gemeinde Kurburg, betreffend Gewährung von Entschädigung für Kriegsfuhren aus dem Jahre 1864; sowie daß der Abg. Jessen-Hadersleben die Anzeige gemacht, daß der Petitions- aus\{uß si konstituirt und ihn zum Vorsißenden erwählt habe. Darauf trat der Provinzial-Landtag in die Tages- ordnung ein, deren erster Gegenstand der beritlihe Antrag des provinzialständischen Verwaltungsauss{husses, betref- fend die Kosten des Kaiserfestes am 16. September 1881 war. Der Antrag wurde \{ließlich in folgender Fassung: „Der Provinzial-Landtag wolle die Ueberschreitung der zur Abhal- tung eines Festes bei Anwesenheit Sr. Majestät in unserer Provinz am 12. September 1877 bewilligte Summe von 60 000 6 um 52 202.17 4 nadträglih genehmigen“ mit 51 gegen 3 Stimmen angenommen (dagegen nur die 3 Dänen). Der 2. Gegenstand betraf die Vorlage des Entwurfs einer

Kreisordnung für die Provinz, sowie den Entwurf eines

Gezes über die Einführung der i 29. Funi in der Provinz S(leswig:Holstein. Lün der Ober-Präsident Steinmann das Wort um daß beiden vorgelegten Entwürfen die in alten eingeführte Kreisordnung vom 13. Dezember 1879 Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 zu Schon in der vorigen Session sei dem Provinzia “lege, Entwurf vorgelegt; der jebige unterscheide fgndiuge d frühern namentlich in §. 26, während der g, 25 fd

N E d Die E S erselben nsi wie der Provinzial - Landta vorigen Jahre, daß es bedenklich 4 Landtag

, day : den lihen Kreisen mit seinen nationalen n T den durch sozialdemokratische Wühleregenlthen Distrikten um Hamburg, Altona, Ottensen, Kiel und beck den Kreiseingesessenen die Wahl ihrer Distr zu überlassen. Die Staatsregierung halte dafür, diesen Distrikten richtiger fei, geshulte Königliche erneinen. Es würde sonst in zahlreihen Fällen d ret suspendirt werden, wenn nicht das Jnstitut dex“ fommissare, das sih in einigen östlihen Provin habe, festgehalten würde. Er könne aber hier rung geben, daß der Minister des Jnnern in aus Maße Gebrauch von der ihm im §. 26 gemachten* machen werde, und dort, wo die Ausübung des V erfolgen könne, werde ihr Rehnung getragen. Er (F die nationalen Gegensäße im Norden und die sozi tischen Umtriebe im Süden bald vershwinden wi dann auch den Kreiseingesessenen das Wahlrecht un eingeräumt werden könne. Der Abg. Dr. Wachs er hätte gehofft, mehr darüber aus dem Munde des sidenten zu hören, weshalb jeßt dieser Entwurf dem zum zweiten Male vorgelegt werde, nachdem Jahre der Provinzial - Landtag über einen eines Kreisordnungsentwurss Gelegenheit gehabt äußern und der preußische Landtag zu seiner den ganzen Entwurf begraben habe, und s{ließlich die Bitte an den Minister des Jnnern, wurf zurückzuziehen, bis die Revision der Verwaltung vorgenommen sei; geshähe das aber nit, so beantrage è ‘Vorlage einer Kommission von 15 Mitgliedern zu üb Der Antrag wurde angenommen und in die Komm wählt die Herren Graf Brockdorf-Ahlefeld, Landes von Ahlefeld, Graf Reventlow-Preeß, Dr. Wachs-Ha S@hwerdtfeger-:Johannisbera, Warburg-Altona, Jess leben, Gerling-Wilster,Niemand-Heide,Edding-Mildsted Tetenbüll, Rohwer, Lichtwerk, von Gusmann und Neumünster. Beim 3. Gegenstand der Tagesordnung, die Vererbung der ländlihen Besißungen, motivirte rungs-Assessor Bartels kurz, weshalb der Minister des J sih veranlaßt gesehen habe, ein Gutachten des Ober-Lan gericls in Kiel einzuholen. Der Abg. Kraus-Altona verkant niht die juristishen Schwierigkeiten und wollte deshalb di Gutachten des Ober-Landesgerichts einer Kommission vot! Mitgliedern überwiesen haben. Landes-Direktor von All feld vermißte in dein Gutachten einen sehr wesentlichen Pun! in welher Weise nämli das Anrecht ausgeübt, mit ander Worten, wie das Taxverfahren ausgeführt werden so Seine langen Erfahrungen hätten ihn belehrt, daß L Beamten in ganz verschiedener Weise beim Taxverfahrè vorgingen ; Redner {loß sich dem Antrag Kraus auf Ueber“ weisung des Gulachtens an eine Kommission von 3 Mitglie: dern an. Dieser Antrag wurde angenommen und die Kom: mission gewöähit. Veber den 4. Gegenstand der Tagesord: nung, betressend die Feststellung des FinanxEtats der all gemeinen Verwaltung für das Rehnungsjahr vom 1. April 1882 bis ult. März 1883, referixte der Berichterstatter War burg-Altona und führte aus, daß dieser Etat um 100 000 | kleiner sei als der vorjährige, was darin seinen Grund haßt daß im vorigen Etat 5 Quartale enthalten seien, wodur Verschiebung der gesammten provinziellen Finanzverhältni beigeführt sei. Der Ausgaben-Etat sei um 200000 46 größ im vorigen Jahre, woran der landwirthschaftlihe Genë ein zur Unterhaltung der Versuchsstation mit 3000 s Ausgabe sür Unterbringung verwahrloster Kinder mit 520 das Landarmenwesen mit 12 000 6, der KorrektionsansE | mit 12836, der Jrrenanstalt mit 15 960, der Blinden | mit 4765, das-Jnventar der Bau- und Kunstdenkmält| 5000 A6, die Gehälter des Landesdireltorais mit- 30 die Meliorationen und Aufforstungen mit 50 000 Landeskultur-Rentenbank mit 5000 4, die Boden-Ktt stalt mit 5000 6 }. w. d. a. partizipirten. Der § Wachs beantragte Ueberweisung des Finanz-Etats an Ausschuß von 5 Mitgliedern. Dieser Antrag wurde an und die Kommission gewählt. Die nächste Sizung beraumte der Landtagsmars@ Mittwoch, den 22. Februar, Nachmittags 1 Uhr, an.

Vayern. München, W. Februar. (Alg. dem Budget für die XVI. Finanzperiode sind triebseinnahmen der Eisenbahnen auf 83821 jährliÞh und die Betriebsausgaben auf 50 770 168 anschlagt, so daß sih ein Uebershuß von 33 051078 geben wird; nach den Anträgen des Finanzauss{ü} Abgeordnetenkammer aber soll die Einnahme au 84 22 erhöht und die Ausgabe auf 50503 995 werden, so daß si ein Uebershuß von 33 758 450 f 707 h # mehr als die Staatsregierung budgetirt würde.

Sachsen. Dresden, 22. E (Dr. Erste Kammer seßte heute die Berathung der Gal Zuschüsse des Departements des JFnnern fort. /

Die Zweite Kammer erklärte si dur ihr mlt Königlichen Dekretes zugegangenen Mittheilung der Staats" regierung über den Stand der Angelegenheiten Verunreinigung der fließenden Gewässer in friedigt und beschloß, die Königli&e Staats juchen, die zur Einschränkung des Uebelstandes Untersuchungen durch ihre Organe fortseßen, au Einschränkungen nöthigen Maßregeln unter ziehung der Jnteressenten und s{honendster eYmung Hnteressen des“ Jndustriebetriebes wie au der Ld schaft fernerweit anordnen zu lassen, Zum A die Kammer Petitionen. 4

_ Vaden. Karlsruhe, 20. Februar. Der „Cöln Z wird von hier gemeldet: Jm Befinden des Großhe

ist nun endlich eine so entschiedene Besserung eingel jeder Grund ju weiterer Besorgniß beseitigt erscheint. au die Rücksicht auf das Augenleiden den es e

zwingt, in verdunkelten Zimmern zu verweilen,

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