|
Erste Beilage
zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M A? P Nichtamtliches.
eußen. Berlin, 23. Februar. Jm weiteren
Pr C y der gestrigen (6.) Sißung des Herrenhauses S Geseßentwurf, enthaltend Bestimmungen über die huitölosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher nah îgen der Kommission ohne Debatte angenommen.
den T donmission hatte den §8. 1 und 2 folgende Fassung
gn: ee die in dem Ausführung83geseze vom 10. März
O E A
0 inl genommenen Vorschriften des Gerichtsfostengesezes
un 8 W 1878 und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher
i 4 Juni 1878 durch das Reichsgeseß vom 29. Juni 1881
it terung oder Zusäße erfahren haben, gelten dieselben
u fr die Anwendung des Geseßzes vom 10. März 1879".
§2, Die Beglaubigungen der Unterschriften unter den zu (inzungen oder Löschungen in einem Grund- oder Hypotheken- suse (Stodbuche, Schuld- und Pfandprotokolle) erforderlihen An- im und Urkunden sind stempelfrei.* 4
Die §8. 3, 4 Und 5 wurden unverändert in der Fassung ‘ver Negierungsvorlage angenommen.
G folgte nunmehr der mündliche Bericht der Kommission für Cisenbahnangelegenheiten über den Bericht der Minister de ófeutlihen Arbeiten und der Finanzen über die Verwen- jung des Erlöses für verkauste Berliner Stadtbahnparzellen nd über die Verwendung der Entwerthungsentschädigung üglih eines im Besiß der genannten Bahn befindlichen fuuses. Auf Antrag des Berichterstatters Herrn Brüning urde die Vorlage durch Kenntnißnahme als erledigt erachtet.
Fünfter Gegenstand der Tagesordnung war der münd- 1h Bericht derselben Kommission über den Bericht des Herrn Mnisters der öffentlihen Arbeiten über die Ergebnisse des Mtriebes der für Rechnung des Staates verwalteten Eisen- hnen im Jahre 1880/81. Auch diese Vorlage wurde auf Antrag des Berichterstatters Herrn Brüning durch Kenntniß- nahme für erledigt erachtet.
Den Schluß der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts - Etat und Finanzangelegenheiten über den Bericht über die bisherige Ausführung des §. 4 des Gesetzes, betressend den Erwerb mehrecex Privateisenbahnen für den Staat, vom 20. Dezember 1879 und des 8. 5 des Geseße3, betressend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn- unternehmens für den Staat, vom 14. Februar 1880. Der Bericht- erstatter Freiherr von Tettau stellte Namens der Kommission den Antrag: durch den Bericht des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanz-Ministers vom 15. Januar 1882 den Nachweis über die bisherige Ausführung des §8. 4 des
Gesebes, betressend den Erwerb mehrerer. Privateisenbahnen sür den Staat, vom 20. Dezember 1879 und des §. 5 des Weseßes, betreffend den Erwerb des Nheinishen und - des &lin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahnunternehmens, vom I Februar 1880 für geführt zu erahten. Das Haus trat h diesem Antrage ohne Debatte bei, worauf die Sißung m 21/2 Uhr geschlossen wurde.k
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (17.) Sizung tat das Haus der Abgeordneten in die Berathung di Antrages der Abgg. Nichter und Büchtemann, betreffend die Zuwendung an JZnseraten u. #. w. für Zeitungen Seitens Wt Eisenbahnbehörden und das Petitionsrecht der een der Eisenbahnverwaltung. Der Antrag
D Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Erwartung utusprehen, 4 T daß die Cisenbahnbehörden bei Zuwendung von Inseraten r Zätungen oder Beilegung von Fahrplänen in denselben nur WMetmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Partei- ider Zeitungen in Betracht zu ziehen, auch nicht den Bahn- urateuren das Auflegen bestimmter Zeitungen untersagen ; “Ut die Cisenbahnbehörden ihren untergebenen Beamten nt Werfassungsmäßig allen Preußen gewährleistete Petitions- rdtoertummerñ, insbesondere auch nicht die Beamten wegen Vim dieses Petitionsrechts bei der Vertheilung von Weih-
natififationen benactheiligen. :
tzu hatte der Abg. von Tepper-Laski und Genossen scnten Antrag eingebracht : |
Ns Haus der Abgeordneten wolle beschließen: |
„In Erwägung
I. daß der vorliegende Antrag dur das bisherige Verfahren der Cisenbahnbehörden bei Zuwendung oon Inseraten für Zei- tunen oder Beilegung von Fahrplänen in denselben und bezüglich Plejens von Zeitungen in den Bahnhofsrestaurationen nicht fenügend begründet erscheint ;
Il, daß Seitens der Eisenbahnbehörden cine Vertümmerung des den Beamten verfassungsmäßig zustehenden Petitionsrehts biéher nit stattgefunden hat und nah den Erklärungen des
inislers der öffentlichen Arbeiten -auch in Zukunft nicht zu be- sorgen ist, über den Antrag der Abgg. Richter und Büchtemann ir Tagesordnung überzugehen“. Der Abg. Büchtemann erhielt zunächst zur Begründung 18 Antrags das Wort. Derselbe hob hervor, daß die ütung des Ministers von Puttkamer bezüglih der Äblifation der amtlihen Anzeigen keine Besserung des bis- rigen Zustandes verspreche und daß der Ausschluß der libe- tlen Zeitungen der Staatsverwaltung entschieden zum Nah- tile gereihe. Jn keiner Verwaltung liege das Bedürfniß 1 weitesten Verbreitung der amtlihen Anzeigen so dringend Wr, als in der Eisenbahnverwaltung. Redner erörterte als- in den bereits vielfa besprochenen Fall mit der „Hagener fitung“ und wies demnägst darauf hin, daß nicht blos die Zllegung bestimmter Zeitungen in den Bahnhofsrestaura- nen, sondern au dec Verkauf auf den Bahnhöfen beschränkt f Auf dem Bahnhofe Pasewalk sei dem Colporteur der s tririeb des „Berliner Tageblatts“” verboten, worauf derselbe Ar Direktion ertlärt habe, daß er alsdann die verlangte hohe A nit bezahlen könne. Das sei die Maus, die der krei- ende Verg der Eisenbahn-Verstaatlihung geboren habe und Ciainister Maybah thäte wohl daran, von dem hohen î ndpunkt, von dem derselbe den Ueberbli® über das Ganze haben beanspruche, zu den gewöhnlichen Sterblichen
übzusteigen und ih zu begnü d i l gnügen, das zu sehen, was alle Welt sehe, damit, wenn der Titane falle, wie seine Vor-
Berlin, Donnerstag, den 23. Februar
gänger gefallen seien, ihm neben dem Verlust des Porte- seuilles nicht noch der bitterste Hohn und Spott nacfolge. Was die Rechtsstellung der Beamten betreffe, so habe das alte Preußen, das si gegen politische Neuerungen abgeschlossen habe, die freieste Meinungsäußerung seiner Beamten geduldet, erst mit dem Verfall der Büreaukratie seien die kleinlihen Maßregeln begonnen, welche den Beamten das gewehrt hätten. Aber jeyt würden sogar nah einem ganz neuen Systeme die Beamten der Staatsbahnen einer militärishen Disziplin unterworfen, die man in England, Frankreih und Amerika, in den Ländern, in denen das Eisenbahnwesen im höchsten Grade florire, nicht kenne. Jn Deutschland habe es eben- falls früher nit gegolten, weder für Privat- noch für Staatsbahnen. Daß dieses System der militärischen Disziplin jeßt plöglih für nothwendig erklärt werde, liege lediglih in der Natur des gegenwärtigen Ministers. Rußland sei das einzige Land, in denen solche Grundsäße gälten und folgerecht müßte der Minister Maybach sein Portefeuille an einen General abgeben. Auch in Bezug auf die literarishen Publikationen durch Beamte gälten noch immer die engherzigen Verfügungen vom 17. Januar und 23. Februar 1881. Jn Bezug auf das Pe- tition8ret der Beamten verlange ter Antrag ein solches nur, soweit es verfassungsmäßig den Beamten zustehe. Die Petition der Beamten der Ostbahn sei hier shon erörtert worden. Es sei gegen einen der Unterzeihner vom Minister die Entlassung versügt worden, auf eine nachträglihe Beshwerde aber die Sache an die Direktion Bromberg verwiesen worden. Das sei cin Fehler im Disziplinarverfahren! Die Beamten der Cöln-Mindener Bahn, die zur Direktion Hannover ge- kommen, seien besonders s{chle{cht weggekommen; sie seien aus einem etatsmäßigen in ein diätarishes Verhältniß über- gegangen, — könne man ihnen da verdenken, wenn sie da- gegen petitionirten und wenn die Presse, wie das „Berliner Tageblat+4“ für fie Partei nehme? Nun habe die Behörde aber gegen die Petenten strenge Maßregeln ergriffen. Die diesbezüglihe Verfügung {\preze von einer weit- greifenden Agitation, und rüge wie bekannt, daß die Petenten si, um einen Druck auf vie Entschließungen der Regierung auszuüben, an einen oppositionellen Abgeordneten gewendet und den öffentlihen Blättern Material zu Jnvek- tiven gegen ihre Vorgeseßten geliefert hätten. Er habe sih nun in den Besiß des gedahten Materials zu schen versucht, habe aber gefunden, daß der inkriminirte Artikel des „Berliner Tageblatts“ zwar scharf geschrieben, aber teineswegs beleidigend sei. Demnach bleibe von den Vorwürfen und Anlässen zur Maßregelung der betreffenden Petenten blutwenig übrig. Unter solhen Umständen müsse doch der Standpunkt der Rechten verlassen werden, wonach èas Petitionsreht der Be- amten, da es leit zu Kollisionen mit den vorgesezten Be- hörden führe, mit äußerster Beschränkung in Anspruch zu nehmen sei. Allen Seiten des Hauses liege gleichmäßig die Pflicht ob, die an das Haus gelangenden Beschwerden un- befangen zu prüfen und ihnen, soweit sie begründet seien, im Einvernehmen mit einer wohlwollenden Regierung Abhülfe zu verschafssen. Ju diesem Sinne bitte er, den Antrag an- zunehmen.
Hierauf - ergriff der Minister der öffentlichen Maybacch das Wort: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat de cmnibus rebus et quibusdam aliis gesprochen. Jch will ihm nicht folgen auf dem Wege, den cr betreten hat, sondern mich lediglich an den Antrag halten und an das, was er zur Motivirung gesagt hat. Ich finde nämli), daß zu dem Antrage, dessen Inhalt ja das hohe Haus schon verschiedentlich beschäftigt hat, eine Veranlassung nicht vorliegt, und ich kann mi ae berufen auf dasjenige, was über die verschiedenen Theile des Antrags und seinen Inhalt ih im hohen Hause bereits gesagt habe. Ih will zunähsl auf den Antrag I. eingehen, und ih erinnere Sie an das, was ich in der Sißung am 3. dieses Monats gesagt habe, es handelte sich da um die Inserate und um die Auflegung von Zeitungen, sowie über die Beilegung von Fahrplänen. Ich habe gesagtte Die wirkli erlassene Anordnung, auch nur ein Direktiv, ist her- vorgerufen durch Klagen, die aus dem Publikum und der Presse an mih gekommen sind, worin gesagt ist: wir reisen, wir sind genöthigt, mitunter in der Bahnhofsrestauration zu sißen und uns nach einer Zeitung zur Vertreibung der Langeweile umzusehen, und da finden wir nur fortschrittliße Blätter, das entspriht unserem Geshmacke nicht, wir wünschen auch añdere Blätter. i
Darauf habe ich gesagt: mir wäre es am liebsten, wenn man in Bahnhofsrestaurationen nur Unterhaltungsblätter fände, keine poli- tischen; dann geschähe Niemandem ein Unrecht; aber wenn einmal politische Zeitungen aufliegen sollen, so möge man do nicht blos auf eine Seite des Publikums rechnen, sondern auch auf die andere, denn die Fortschrittspartei wird soviel Reisende niht auf die Bahn bringen, daß man für Lektüre für sie ganz besonders sorgen müßte. Die Auflegung von Zeitungen in Bahnhöfen ist nach der Forderung der Lokalverwaltung eine Pflicht der Nestaurateure, und da meine ih, daß es in der Ordnung ist, neben liberalen Zeitungen auch andere aufzulegen, und dahin geht die Direktive. Es ist, wie ih allerdings gehört habe, dagegen au gesündigt worden, und da habe ich Remedur eintreten lassen. Ic will noh hinzufügen: — Blätter der sogenannten Skandalpresse, oder, wie Herr Richter fie früher genannt hat, der Shmußpresse,“ können natürli unbe- dingt nicht aufgelegt werden. j i ; i:
Sodann hat er gesagt: es ist do fürterlih mit dem Ver- fahren in Bezug auf die Inserate in den Zeitungen und die Beilage von Fahrplänen; ‘da wird die Stadtbahn eröffnet und troßdem werden einem fehr großen hiesigen Blatte, einem fortschrittlichen Blatte, die nöthigen Exemplare des Fahrplans nicht beigegeben. Ja, meine Herren, ih habe heute zu meinem Erstaunen gehört, daß in Berlin uiht weniger als 281 politische Zeitungen citiren sollen. Wir können doch unmöglih die Verpflichtung baben, allen diesen Zeitungen Fahrpläne beizulegen. Jch bin nun allerdings der Meinung, daß die Eisenbahnverwaltung vafür sorgen soll, daß das Publikum über die Verkehréeinrihtungen in ausrei- chendster Weise unterrichtet werde, und ih gehe darin so weit, als irgend durch den Ministerialbeschluß, der den Herren bekannt ist, gestattet. Diese Vorschrift, hinsihtlich der Inserate, beziehe sich selbstverständlih auch auf die Beilegung von Fahrplänen. Ich bin in dieser Beziehung gar nicht so ängstlich, und meine, daß die Eisenbahnverwaltung, — die ja kein politisches Institut ist, im eigentlichen Sinne des Wortes, — diese Rücksicht in der Praxis frei und entgegenkommend befolgt. E
Ich sage also, soweit es mir durch das Direktiv, welches für die Verwaltung im allgemeinen gegeben ist, irgend gestattet ist, soweit gehe ich in Bezug auf die Mittheilung dec Einrichtungen, die im
Arbeiten
G2.
Eisenbahnwesen das Publikum interessiren, weiter zu gehen, kann mir natürlich nicht erlaubt sein.
In Bezug auf den zweiten Theil des Antrages, der Gegenstand der Debatte auch heute wieder gewesen ist, habe ih mi wiederholt schon ausgesprochen. Jh habe gesagt. in der Sitzung vom 30. Ja- nuar 1882:
Ich bezeichne es als unrichtig, daß das Petitionsrecht irgend eines Beamten meines- Ressorts beschränkt sei. Was sagt denn die Verfassung im Artikel 32? Sie sagt: „Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Korporationen gestattet.“ Wäre das Petitioniren im allgemeinen in meinem Ressort untersagt, so würden Sie niht hier im L so viel Petitionen erhalten, wie wir sie Shrer irksamkeit weseniliG mit verdanken. Es ist fsolhe eben nicht untersagt und wenn ih auch nicht sagen kann, daß mich Massenpetitionen angenehm berühren, wenn sie an dieses Haus kommen, ebensowenig, wie sie meinen Herrn Amtsvor- gänger angenehm berührt haben, so habe ich mich doch nit ver- anlaßt gesehen, diesen Weg zu bes{chränken. Sie werden, wenn Ihnen das Vergnügen macht, derartige Petitionen noch in großer Menge be- kommen. Ist denn aber das Haus in der Lage, über das, was in den Petitionen gesagt ist, sih materiell {on aussprechen zu können ? Alles, was vorgetragen ift, insbesondere über die Beschränkung des Petitionsrechts und über die Einleitung von Disziplinarunter- suchungen ist noch nicht bis in die Centralinstanz gelangt; i glaube do, daß es ritig M den Instanzenzug inne zu halten und dann erst darüber zu sprechen.
Weiter habe ih gesagt:
Nicht wegen der Einreichung einer Petition beim Abgeordneten- hause ist eine förmliche Disziplinaruntersuhung auf Grund des Geseßes vom Jahre 1852 eingeleitet worden; nein, meine Herren, sondern wegen der Agitation, die vorhergegangen ist, und wegen eines Aufrufs unerhsrter, beinabe revolutionärer Natur. j
Ich habe dann erst gesagt’ an demselben Tage: i
Also, ih glaube, daß das Verfahren, welches eins geschlagen worden, nit anzufechten ist. Jh wiederhole also, ih
- beschränke den Beamten das Petitionsrecht nicht, ich wünsche aber nit, daß dasselbe innerhalb der Verwaltung in ciner Weise gehandhabt wird, die das dienstlihe Ansehen und den Respekt gegen e vorgeseßten Beamten, den Gehorsam und die Disziplin verleßt.
Jch habe weiter gesagt in der Sißung vom 31. Januar:
Ich wiederhole, das Petitionsrecht, das verfafsungsmäßige Net jedes Staatsbürgers, einem Beamten zu beschränken, fällt mir nit ein; ih halte das absolut für unzulässig; aber ih füge hinzu: i erwarte, daß der Beamte das Petitionsreht der Haltung gegenüber in ciner Form gebraudt, welches dem dienstlihen An-
ftand und der Disziplin entspricht. ; 1
Wenn speziell angeführt worden ist, daß ein Betriebsamt {hon die Absendung einer Petition an und für sh mit Entlassung be- droht habe, so würde ich — der Fall ist mir nicht bekannt — das nit billigen können, denn das Petitionsrecht steht den Beamten ju. Jch wiederhole, daß das Petitioniren nicht allgemein verboten, ergiebt sih daraus, daß Sie, wie Sie sagen, mit Petitionen Üüber- f{wemmt werden, s
Es ist das der Fall, den der Herr Abgeordnete vorhin erwähnt hat, der beim Betriebsamt Wiesbaden vorgekommen ist. Es ist richtig, daß dies- Betriebsamt in einer Verfügung warnend gesagt bat, es Tönnie unter Umständen Entlassung auf den Gebrauch des Pe- titionsrechtes erfolgen; e8 ist dies indeß ges{ehen ohne meine Bewilligung und bevor es zu meiner Kenntniß gelangte und lange bevor die Sache hier zur Verhandlung gelangte, ist dies Verfahren von em Direktions - Präsidenten bereits als ungehörig rektifizirt worden.
Der Herr Abgeordnete hat dann verschiedene Zeitungen genannt. Gr hat gesagt, die „Hagener Zeitung“ solle zu Inseraten niht benußt und aufgelegt werden, dasselbe passire der „Barmer Zeitung“. Er erwähnte, daß in Pasewalk gewisse Blätter nicht verkauft werden dürften. Jh kann nur bitten, daß man solche Fälle, über die der Gentralverwaltung bei der bestehenden Einrichtung. doch niht die Kenntniß beiwohnen fann, wenn man glaubt, daß ein Unrecht passirt ist, in ordnungsmäßigem Wege verfolgt und dann wird sih das Weitere finden. Aber ich kann mich unmöglich dazu herbeilassen, auf die einseitige Anzeige irgend eines Blattes hin in große Diskussionen einzutreten und über Dinge mich auszulassen, über die ich mi in dieser großen Verwaltung absolut nicht unterrrictet halten kann. Das ist eben die Aufgabe und Folge der Dezentralisa=- tion, daß wir hier nit in alle diese Dinge uns einmishen. Wozu find dann die Behörden in der Provinz da? Wir haben allgemeine Gesichtspunkte zu geben und zu verfolgen, ihre Anwendung muß ic den Behörden in der Provinz überlassen.
Die weitere Beschwerde, die der Herr Abgeordnete — um darauf einzugehen — erhoben hat, daß eine Kollektivpetition von Beamten auf der Strele von Minden nach Hanau an mich gerichtet sei, muß ih dahin richtig stellen, daß eine solche Kollektivpetition an mi nit gelangt ist, ih daher auch nicht in der Lage gewesen bin, die Pe- tenten an’ eine andere Instanz zu verweisen, was allerdings Rechtens gewesen wäre. Der Beamte, dessen der Herr Abgeordnete gedenkt, welcher entlassen worden, weil er sich bei Invektiven und Agitationen betheiligt hat, hat auf die Verfügung, die an ihn ergangen ist, bis jeßt eine Beschwerde bei mir niht erhoben. Jch bin also nicht in der Lage, auf die Spezialitäten dieses Falles einzugehen. h
Ich bestreite auf das Allerbestimmteste und wiederhole, daß i irgendwie durch eine Direktion von hier Anlaß gegeben hätte zu dec Auffassung, daß das Petitionsrecht der Beamten, welches ihnen ver= nas garantirt ist, solle eingeshränkt werden. Ich werde ies auch ferner nicht und werde auch nit gestatten, daß eine Ein- \chränkung erfolge. Wir haben in unserer Verwaltung. nichts zu Ver= heimlihen. Die Maßregeln, die ih den Beamten gegenüber treffe und die von Wohlwollen, aber nit von büreaukratischer Liebhaberei zeugen, können wir vertreten nach allen Richtungen. Und wenn der Herr Vorredner meint, daß der Verwaltung und mir insbesondere das BVer- trauen der Untergebenen abhanden komme, \o bestreite ic das. Ich habe im Gegentheil mehr Beweise dafür, daß dieses Vertrauen mir nicht fehlt, wenigstens, süge ih hinzu, von denjenigen Beamten, auf deren Urtheil und deren Verbleiben in der Verwaltung ih Werth zu
legen habe. Z fann Sie nur bitten, lehnen Sie den Antrag ab, er ist nah D uf begründet, und ih wüßte
iner Auffassung nach keiner Richtung itc R e was ih auf den Antrag hin sollte verfügen können. Der Abg. Leonhard erklärte, seine politishen Freunde erkennten zwar die Richtigkeit der in dem Antrage aus- esprohenen Grundsäße an, hielten aber die Fixirung der- elben in einem besonderen Antrage für unangemessen, Es ei überflüssig, einem Ministerium Grundsäße zur Anwendung zu empfehlen, welhe das Haus bereits dur Annahme der Ricertschen Resolution gebilligt habe. Wolle. man dieselben für einen bestimmten Zweig der Verwaltung nochmals in An- regung bringen, so läge hierin ein Mißtrauen gegen diese Verwaltung, zu welchem kein Anlaß vorliege. Hinsichtlich des
Petitionsrehts sei nahgewiesen worden, daß nur die ungebührliche Art der Agitation cinen Grund zum disziplinarischen Einschreiten