1882 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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SipunfGuß für Por: und

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Anmeldung innerhalb der in §8. 2 unter d. angegebenen Frist an den in §. 2 c. genannten Grenzpunkten unter folgenden Bedingungen nachgelassen :

1) Dur Zeugniß der Polizeibehörde des Abgangsortes muß bescheinigt sein, daß die betreffenden Viehstücke zur Zeit des Adtriebes von dem Abgangsorte gesund gewesen sind und aus einem seuchenfreien Kronlande Oesterreich-Ungarns stammen, au bis zum Abtrieb an dem betreffenden Orte mindestens 30 Tage hindurch gestanden haben. Í

2) Es muß ferner durch ein amtliches Zeugniß nachge- wiesen werden, daß an dem Abgangsorte und in einem Um- kreise desselben von 35 km die Rinderpest nicht herrscht.

3) Die amtlichen Zeugnisse unter 1 und 2 müssen von der, der ausstellenden Behörde nächst vorgeseßten politischen Behörde beglaubigt sein.

4) Die Thiere dürfen vom Abgangsorte (1 und 2) aus bis an die sächsishe Grenze nur durch seuherfreie Gegenden befördert worden sein.

5) Die Thiere müssen an den betreffenden Grenzpunkten (8, 2 c.) durch einen säthsishen Veterinär-Polizeibeamten untersuht werden und dürfen die Grenze nur dann passiren, wenn sie bei dieser Untersuhung gesund und krankheitsunver- däthtig befunden worden sind. Wenn bei gleichzeitiger Einfuhr mehrerer Stücke auch nur Eins davon krank oder krankheits- verdähtig befunden wird, so ist der ganze Transport zu be- anstanden.

Das Leßtere hat au dann zu erfolgen, wenn eines von den unter 1 und 2 vorgeschriebenen Zeugnissen nicht oder nit in gehöriger Form (Nr. 3) beigebraht oder, wenn konstatirt wird, R der Vorschrift unter Nr. 4 zuwidergehandelt worden ist.

6) Sollen die Thiere durch Sachsen hindurh nah einem anderen deutshen Bundesstaate oder durch das ganze Deutsche Reich hindur transportirt werden, so muß der Transport, und zwar ersteren Falls bis an den Bestimmungsort, leßteren Falls bis an die Grenze des Auslandes, in verschlossenen Eisenbahnwagen ohne Um- und Ausladung erfolgen. An dem be- treffenden Transportwagen muß ein- in die Augen fallender Anschlag angebracht sein, der die Bestimmung der Wagen zur Durchfuhr durch Sachsen, bezw. durch das Reichsgebiet deutlih erkennen läßt.

ITI, Thierische Theile betreffend.

8. 8.

Die Ein- und Durchfuhr aller Theile von Wiederkäuern in frishem Zustande (Fleisch, Häute 2c.) mit Ausnahme von Milch ist verboten.

Wolle und Haare dürfen nur dann eingelassen werden, wenn sie in Säcke verpadct sind, in welchen sie bis in diejeni- gen Fabrikationsstätten, in welchen ihre bestimmungsgemäße Rug stattfinden soll, ohne Umpackung verbleiben müssen.

Der Verkehr mit Butter und Käse, mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, Borsten, ge- s{hmolzenem Talg in Gefäßen, sowie mit vollkommen luft- trockenen, von Weichtheilen und Haaren befreiten Knochen, Hörnern und Klauen ist niht beschränkt.

IV. Allgemeine Bestimmungen.

8, 9.

Die strenge Aufsichtsführung darüber, daß die nah Vor- stehendem in Bezug auf den Verkehr mit Vieh und thierischen Theilen getroffenen Bestimmungen genau beobachtet werden und daß insbesondere bei Auéstellung der in §8. 2 unter b. gedachten Zeugnisse mit größter Gewissenhastigkeit verfahren, auc das eingebrachte Vieh nur als Nuß- und Zuchtvieh ver- wendet, bezw. daß dem Verbote in 8.5 nicht zuwider gehandelt werde, kommt den Ortspolizeibehörden und den Amtshaupt- mannschasten zu und wird den genannten Behörden hierdurch noch zur besonderen Pflicht drr ies

Die geordneten Gebühren für die veterinärpolizeiliche Untersuhung der einzubringenden Thiere sind mit der, dem betreffenden Thierarzte zukommenden Auslösung und der ihm zu gewährenden Vergütung für das Fortkommen, lehtere beiden Gebührnisse jedoch von mehreren, gleichzeitig Ein- führenden gemeinschaftlih, vorauszahlungëweise zu entrichten.

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Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach dem B emgtles vom 21. Mai 1878 (Reichs- geseßblatt vom Jahre 1878, Seite 98) bestraft.

Dresden, den 22. Februar 1882.

Ministerium des Jnnern. von Nostiz-Wallwißt.

Nichtamtlices.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Se, Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des General-Lieutenants von Albedyll und nahmen in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Jnfanterie von Fransecky, und des Kommandanten, General-Majors von Winterfeld mili- tärishe Meldungen entgegen.

Mittags 1 Uhr besichtigten Se. Majestät den gegen- wärtigen Offizier-Lehrkursus der Militär: Turnanstalt.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in der Prüfung im Kaiserin: Augusta-Gymnasium in Charlottenburg anwesend und besuchte hierauf die Kaiserin - Augusta-Stiftung daselbst.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern früh 91/2 Uhr militärishe Mel- dungen entgegen, begab Sih mit dem 11 Uhr-Zuge nah Pots- dam, speiste mit Shren Königlichen Hoheiten dem Prinzen vid Prinzessin Wilhelm und kehrte um 4 Uhr kierher zurü.

Abends wohnte Höchstderselbe mit Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin sowie Jhrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sa@sen-Meiningen der italienischen Vorstellung im Victoria-Theater bei.

Die vereinigten Ausshüsse des Bundesraths für ll- und Steuzcivesen und für Handel und Verkehr sowie teuerwesen hielten heute

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Die Schlußberichte über die gestrigen Sißungen des Herrényaufes und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.

Jn der heutigen (9.) Sißung des Herrenhauses, welcher 3 Staats-Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, und welche von dem Präsidenten Herzog von Ratibor um 11 Uhr 20 Minuten eröffet wurde, trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand die Berathung des Berichts der verstärkten Agrarkommission war über den Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Westfalen, in Verbindung mit der auf Grund der Allerhöchsten Ermäch- tigung vom 13. Februar cr. gemachten Vorlage, betreffend die Ausdehnung dieser Landgüterordnung auf die Kreise Nees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Ruhr. Die Kommission hat die Regierungsvorlage in mehreren Theilen abgeändert und empfahl dem Hause, die Vorlage in der abgeänderten Form anzunehmen.

Der Referent Freiherr von Landsberg leitete die Debatte ein, indem er einen geshihtlihen Ueberblick gab über die Ent- widelung, welche diese Frage in legislativer Beziehung ge- nommen, indem sie bereits wiederholt namentlich das Ab- geordnetenhaus beschäftigt habe und gewissermaßen aus der Jni- tiative des leßteren in Folge eines Antrages des Abg. Freiherrn von Sghorlemer-Alst hervorgegangen fei. Der Geseßentwurf sei hervorgerufen dur die eigenthümlichen De der länd- lichen Bevölkerung Westfalens, dur welche dieje Provinz si von anderen Theilen der Monarchie wesentli unterscheide. Eben diese eigenthümlichen Verhältnisse seien aber au der Grund, weshalb der Gescßentwurf nicht eine allgemeine Fassung habe erhalten können. Die Kommission habe aber dem Regierungs- entwurfe nit überall zustimmen Tönnen, und habe mit 12 gegen 2 Stimmen die vorgenommenen Aenderungen angenommen, welche er nun zur Annahme empfehle. l s

Der Minifter der Landwirthschaft, Dr. Lucius, gab eine Erklärung ab über die Stelluna, welche die Staatsregierung zu den Abänderungen der Kommission einnehme. Soweit die Aen- derungen redaktioneller Natur seien, könne die Staatsregierung denselben zustimmen. Jn Betreff der materiellen Aenderungen erklärte der Minister, daß er für sein Ressort den Abänderungen in §. 10 zustimmen könne, sofern auch der Justiz-Minister eine zustimmende Erklärung abgebe. Auch der Aenderung in 8. 13 fônne er beipflihten, dagegen bitte er, den Aenderungen in §. 17 nit zuzustimmen, da diese nah den Anshauungen der Staatsregierung ganz erhebliche Bedenken in si {löf}en. Auch einen zu diesem Paragraphen gestellten Unterantrag des Grafen von der Schulenburg-Beeßendorf bat der Minister abzulehnen.

Freiherr von Mirbach erkannte die Verdienste des Frei- herrn von Schorlemer-Alst um das Zustandekommen dieses Geseßes an und bemerkte, er hätte gewünscht, daß auch in an- deren Provinzen diesem Gegenstande eine größere Aufmerk- samkeit zugewendet worden wäre. Er habe deshalb die Absicht gehabt, eine Resolution zu beantragen, in welcher die Staats-

regierung ersucht werde, diejenigen geseßlihen Formen herbeizu- führen, welhe geeignet seien, eine Zersplitterung des Grundbesißes zu verhindern. Der Redner verwieß auf die Vershuldung des Grundbesißes, namentliGh des bäuerlichen, - die zum großen Theile aber dem Erbmodus uschreiben sei, und uns s{ließlich in dieselben bäuerlichen Verhältnisse hineinführen müsse, die Professor Mommsen, dem man gewiß keine reaftionären Jdeen zus{hreiben fönne, in seiner römischen Geschi&te so treffend schildere. Das

vorliegende Gesey sei der -erste Schritt zu einer Hebung des - bäuerlichen Besißes und zur Rege- lung der Erbfolgeverhältnisse in dem kleineren

Besiße im Allgemeinen. Denn die gegenwärtigen Verhältnisse in dem bäuerlichen Besißstande führten denselben immer mehr abwärts und \{ließlih der Sozialdemokratie zu. Er werde die angedeutete Resolution heute mit Rückficht auf die ge- messene Zeit nicht einbringen, behalte sie sih jedo für spä'ere Gelegenheit vor, bitte aber das Haus, der Vorlage zuzu- stimmen. G

Herr Dr. Dernburg wendete sih gegen das Prinzip des Höferechts, welches er für einen höchst bedenklichen und ver- bhängnißvollen Weg erachte. Auch er sei für Hebung des Bauernstandes, aber eine Erbfolgeordnung in dem Sinne der Ge- shlossenheit der Höfe in Westfalen einzuführen, sei gleihsam ein Versuchsfeld für die Geseßgebung geworden; man habe aber niht immer glüdcklihe Resultate erzielt. So sei z. B. das Geseß vom 13. Juli 1836, troßdem es ebenso wie die jeßige Vorlage aus den Berathungen des Provinzial-Landtages her- vorgegangen sei, auf lebhafteen Widerspruh bei der Bevölkerung gestoßen, und jezt wolle man das Prinzip des Höferehts auch in Westfalen einführen, wo von den Gerichten die Bedürfnißfrage garniht bejaht sei. Jn Hannover sei eine Regelung der bäuerlihen Verhältnisse geboten gewesen, was in Westfalen niht der Fall sei. Er halte das Geseg für höWst bedenklih und könne sih mit dem- selben nicht einverstanden erklären, zumal es ihm au für die Beschlußfassung noch nicht reif scheine.

Graf von Brühl erklärte ih für die Annahme des Ge- seßes. Die Bauern in Westfalen wüßten besser, wo sie der Schuh drücke, als der Herr Professor Dernburg. Er wünsche, daß das Höfereht auch auf alle anderen Provinzen ausgedehnt werde, und bitte das Haus, mögli{hst liberal zu sein, damit das so nothwendige Geseß zu Stande komme. Jn Bezug auf 8. 17 würde er geneigt sein, den Beshluß der Kommission fallen zu lassen, wenn die Regierung bei ihrer Weigerung beharren sollte, nur um das Geseß zu Stande zu bringen.

Herr von Winterfeldt wendete sih ebenfalls gegen die Ausführungen des Herrn Or. Dernburg. Er halte den

von der Regierung jeßt eingeshlagenen Weg für den einzig richtigen und könne demselben ohne Be- denken zustimmen. Ueber den Rahmen des Gesetzes

aber dürfe man nicht hinausgehen, namentlich in Be- zug auf den §. 17 nicht, da die Versiherungsprinzipien ge- wissen geseßlichen Bestimmungen unterlägen. Er bitte deshalb, S. 17 in der Regierungsvorlage, im übrigen aber das Gese nah den Anträgen der Kommission anzunehmen.

Herr von Rath erklärte sich für die Vorlage, bat, zu ge- währen, was die Vorlage verlange, und bemerkte, er hoffe, daß es nur noch kurzer Zeit bedürfe, um die Prinzipien des A au auf die übrigen Theile der Rheinprovinz aus- zudehnen.

Die Generaldiskussion wurde hiermit geschlossen und nachdem der Referent die Debatte resumirt hatte, trat das Haus in die Spezialdiskussion.

Den §. 1 beantragte die Kommission in folgender Fassung

„Landgut im Sinne dieses Ges.

rolle des zuständigen Amtsgerichts imo:

Rolle kann jede in der Provinz

Kreise Rees, Essen (Land), Essen (

Mülheim a. d. Ruhr belegene Besißung einge!

zum Betriebe der Land- oder fo twirtbschaft bes

dem Grundsteuerkataster mit einem Reinertrage V

fünf und eng Mark angeseßt ist.* A ernuth beantragte, im zweiten

Herr von dem Worte „bestimmt“ einzuschalten:

„mit einem Wohnhause versehen“. ; Der Regierungskommissar, Geheime Ober-9 Dr, By bat, diesen Antrag abzulehnen, da dür nahme desselben eine große Anzahl von Grundl namentlih die Forstgrundstücke, ausges{losen

Der Antrag des Herrn von Bernuth Antragsteller und dem Herrn Dr. Beseler verthei Grafen von Brühl und von Zieten-Schwerin bek der Abstimmung wurde dieser Antrag abgelehnt in der Fassung der Kommission angenommen wurde ohne Debatte unverändert in der Fass rungsvorlage angenommen. (S{hluß des Blattez)

Jn der heutigen (20) Bl des Hauses geordneten, welcher der Vize-Präsident des Stag steriums von Puttkamer, die Staats-Minister Mayh Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, m Präsident dem Hause zunächst die Mittheilung, daß Minister für Handel und Gewerbe, dem Finanz-Ministe | Minister der öffentlihen Arbeiten eine Denkschrift, F die Ausführung des Geseßes vom 28. F 1881 in den nothleidenden Bezirken Obers{li eingegangen sei. d Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein Gegenstand derselben war die dritte Berathung des G eines Sr icped- betreffend die Verwendung der J übershüsse der Verwaltung der Eisenbah gelegenheiten. Zu §. 4, welcher lautet: 0

8 4,

Die Staatseisenbahnkapitalshuld ist aus den U Verwaltung der Cisenbahnangelegenheiten, soweit diese jährli bis zur Höhe von F %/ desjenigen Betrages wer si jeweilig aus der Zusammenrech{nung der im §, für den Zeitpunkt des 1. April 1880 festgeslellten Staal kapitalshuld und der im §, 2 Alinea 2 bezeineten wle derselben am S@lusse des betreffenden ‘Ne ergiebt,

_In wie weit über den Betrag von 2 °/6 hinaus Tilgung stattfinden soll, bleibt der Bestimmung dur d haushalts-Etat vorbehalten. j

Die Tilgung ift derart zu ‘bewirken, daß der zur ee, Betrag von der Staatseisenbahnkapitalschuld en un }

1) zur plánmäßigen Amortisation der vom Staate bahnzwecke vor dem Jahre 1879 aufgenommenen ode!

beantragte der Abg. GrumbreWt, über Nr. 2 ves Po j graphen besonders abzustimmen. Bei der Abstimmung wu der Paragraph unverändert angenommen. i

| Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, ü

na diesem Zeitpunkte selbsts{uldnerisch übernon ¿u übernehmenden Schulden, soweit leßtere auf verwaltung der Staatss{ulden übergegangen sind

gehen, / 2) demnädst zur Deckung der zu Sktaatsausgaben * erfo Mittel, wele andernfalls durd Aufnahme neuer Anl saft werden müßten, 3) endli zum Ankaufe von Staatsschuldvershreibungen verwendet wird.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die di Berathung eines Gesetzes, betreffend die Umge staltüi des Kurmärkischen und des Neumärkischen Aemti kirhenfonds. Auch dieses Gesez wurde ohne Debatlg genommen. Ebenso in dritter Berathung der Entwurf f Gesetes, betreffend eine Abänderung der Grundbuchorditf der Entwurf eines Geseßes, betreffend das KirchenwéstF Jadegebiet; der Entwurf eines Geseßes, betreffend di jährungsfristen bei öffentlihen Abgaben in den Pt

Entwurf eines U: betreffend die Verändert Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreus" Brandenburg. |

Es folgte die Fortseßung der zweiten Beral Entwurfs des Staatshaushalt s-Etats für 188M zwar: Ministerium des Junern. Der Abg. Stö@er er begreife nicht, wie der Abg. Richter beständig vonL Und Hehpredigern rede. Allerdings gebe es keine Fi des öffentlichen Lebens, die der Abg. Richter nicht zum Gs seiner Angriffe gemacht habe. Aver nicht die Ang ti seien es allein, die er zurückweisen müsse, sondern die sich in - dem öffentlichen Leben der Hauptslä tend gemaht hätten. Die Liberalen wolltä unter ihr Sezirmesser bringen, was im und auf Erden sei, nur die lieben Juden nit. dane man geduldei, daß man fezirt werde. Nun, wo ier Seite endlih. einmal angefangen sei, Erwäß über anzustellen, wie man sih der drü@enden Ueb wehren könne, da \{chreie man über Jntoleranz. Ausschreitungen seien die liberalen Blätter in erster Unt theiligt, die durch agitatorishe, beunruhigende Fol : zum Unsrieden, zum Aufruhr herausgefordert hätte diese Funken gezündet, darüber könne man ih nicht wundt, denn Zündstoff sei genug in den Provinzen vorhanden, We sage, die antijüdishe Bewegung würde aufhören; d würde nur der Fall sein, wenn dieselbe “ein W sport gewesen wäre. Da aber, wo die Í gegen notorishe Uebelstände gerichtet sei, werde "d andauern, bis diese Schäden abgestellt le, | wies darauf hin, wie das Judenthum überwucheré im H! und auch in der Wissenschaft. Jn seinen leßten Zielen E" das Judenthum nach einer Herrschast, die unjere gu Kulturverhältnisse um 2 Jahrtausende zurücks{hrauben Das sollten do alle diejenigen bedenken, die | reaktionären Bestrebungen der Regierung sprähen. habe ihm vorgeworfen, er wisse n wohin 7 mit seiner Bewegung kommen werde. 1 R ein klares Ziel vor Augen. Die Emanzipation det werde er nit bekämpfen, er wolle nur dem A Unterminiren der gesellshaftlihen Ordnung dur die Ende machen. Die staatsbürgerliche GleichbereWtigung | nicht auch die Befähigung zu allen Aemtern, es und kein Widerspru, wenn er für die San | gegen das Judenthum im Lehramt und im terlichen sei. Um auf diesen Punkten und in der Presse

anzunehmen:

thum auf die ihm gebührende Stellung eine Agitation nöthig. Sdon jezt habe dieselbe gute

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