1882 / 49 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. ennungen, Beförderungen und Versetzungen. j nattiven Heere. Berlin, 18. Februar. Graf zu Rantzau, Vert yom 1. Garde-Regt. z. F., unter Stellung à la suite dieses D tf, zut Commandeur des Lehr-Inf. Bats. ernannt. v. Peters- Gi Major à la suite des 1. Garde-Regts. z. F., unter Entbind. p tin Verhältniß als Commandeur der Unteroff. Schule zu Pots- u ¡1 Bats. Commandeur in das gen. Regt. einrangirt. v. Ro- hig, Major vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung \ aue dieses Regiments, zum Commandeur der Unteroff. Ghile i otsdam, Frhr. von der Horst, Major vom egt. Nr. 2, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. von Gui Muptm., bisher Comp. Chef vom Garde-Gren. Regt. 2 überzähl. Major befördert. von Thadeu, Hauptm. u. nt (sef von dems. Regt. , ein Patent seiner Charge verliehen. ét, Pr. Lt. von der Haupt-Kadettenanstalt, unter Beförder. an fut. und Comp. Chef, in das Garde-Gren. Regt. Nr. 2, §7, M. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zur Haupt-Kadettenanstalt, j\z1Cngestrôm, gen. von Dahlstjerna, Pr. Lt. vom Garde- (in Regt. Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 68, versetzt. von Kathen, ée. f v. Garde-Gren. Regt. Nr. 2, z. Pr. Lt., vorl. ohne Pat., befördert. 1 Fuebel, Oberst-Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. (nd, Regis. Nr. 7 ernannt. Kruska, Major vom Inf. Negt. r, 99, zum etatêamäß. Stabs-Offiz. ernannt. v. Tet tau, Pr. Lt. um Inf. Regt. Nr. 99, dem Regt. unter Beförder. zum Hauptm. aggreg. 4 Busse, Pr. Lt., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 99 in dieses At. einrangirt. v. Berenhors, Hauptm. vom 2. Garde-Regt. ¿ß, v. Bismarck, Hauptm. vom 2. Garde-Negt. z. F., komman- | fit als Adjut. bei dem Generalkommando des Garde-Corps, zu Über- | jhligen Majors befördert. Frhr. v. Rechenberg, Hauptm. und omp. Chef. vom 3 Garde-Regt. z. F., unter Beförder. zum über- | ghligen Major, in das Infanterie-Negiment Nr. 99 verseßt. |), Tresckow, Premier-Ueutenant à la suite des 3. Garde- Regts. z. F., unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der Jnsp. der Kriegs\hulen und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das gen. Regt. einrangirt. v. Wedell, Pr. Lt. vom “Gren. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., als Yjut. zur Insp. der Kriegs\chbulen kommandirt. v. Schickfus, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. U., v. Syd ow, Hauptm. vom Garde-Gren. Regt, Nr. 2, kommandirt als Adjut. bei

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der 9, Div., zum überzähl. Major befördert. v. Ch appius, Sec. L, vom 2. Garde-Regt. z. Fee in das Inf. Regt. Nr. 42, Sie- mens, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 69, in das Inf. Regt. Nr. 46

versetzt.

Dur Versügung des Kriegs-Ministeriums. 20. Februa D Goßlau, Zeug-ÁÄ. vom Art. Depot zu Berlin, zum Art. Dep. in Magdeburg verseht. y

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Béêrlik, 18. Februar. v. Win 8, Oberst-Lt. z. D., von der Stel- lung als Bez. GONGADEE des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 7 ent- bunden. v. Knebel, Oberst-Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, mit Pens. zur Disp. gestellt. Í A

Im Sanitäts-Corpys. Berlin, 16. Februar. Die Assist. | Actzte 2. Kl: Dr. Wagner, von der Marine, Dr. Leu, vom Garde-Pion. Bat., Dr. Riege, vom Feld-Art.-Regt. Nr. 4, Salz-

| del, vom Feld-Art. Regt. Nr. 19, Dr. Fricke, vom Drag. Regt. | H

| f. 19, Dr. Vockeroth, vom Inf. Regt. Nr. 88, Niße, vom ren. Negt. Nr. 1, Dr. Hertel, vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, | Ir, Weber, vom Feld-Art. Regt. Nr. 25, Dr. Jungnick el, vom | lan. Regt. Nr. 9, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Die Assist. \erzte 2, Kl. der Res.: Dr. Finger vom 1, Bat. Landw. Regts, r. 51, Dr. Fromme, vom Reserve - Landwehr Bataillon sr. 73, Dr. Ritterbush, Dr. Riehn, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Reinecke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, Dr. Hildebrand, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr, Dyrenfurth, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 59, De. Gtahl, vom Nef. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Löwenstein, vom 1 Vat. Landw. Regts. Nr. 91, Dr. Schomburg, vom 2. Bat. Undw. Negts. Nr. 94, Dr. Lerche, vom 1. Bat. Landw. Regts. M. f, ‘Lindenborn, vom 2. Bat. Landw. Regts, Nr. 117, I, Lehmann, vom 1. Bat. Landwehr - Regiments Nr. 15, N Trompetter, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Volk- husen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, zu Assist. Aerzten 1M, der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw. : H Compes, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Zeh, Vriegk, vom Res. Landw. Bat. Nr. 80, Dr. Beeliß, vom \W Landw. Regts. Nr. 67, Dr. L vom Res. Landw. Negt. L Dr. Unterberger, vom Res. Landw. Bat. N83 léhadow, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 110, Dr. Racine, #1, Bat. Landw. Negts. Nr. 57, Dr. Mee, vom 2. Bat. A. Regts. Nr. 79, Dr. Dubois, vom 1. Bat. Landw. Regts. 18 zu Assist. Aerzten 1. Kl, der Landw. befördert. Dr. Lauffs, ube: und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. des Feld-Art. Regts. 1), mit Pens., Dr. Hynibß\ch, Stabsarzt der Landw. vom 1 Bit. Landw. Negts. Nr. 66, Dr. Hennerici, Stabsarzt der Adv, vom 9. Bat. Landw. Negts. Nr. 70, Dr. Stimpel, Assist. 41 gl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Broe- lnann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. | L, der Abschied bewilligt. Dr. Klein, Assist. Arzt 1. Kl. vom | Wit. Regt, Nr. 23, aus dem aktiven Sanitäts-Corps ausgescieden | Ma Sanitätsoffizn. der Res. des Res. Landw. Regts. Nr. 40 | eten.

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_Nichtamlliches.

l Preußen. Berlin, 25. Februar. Us der gestrigen (8.) Sigung des Herrenhauses er- (lte der mündlihe Bericht der Budget-Kommission über le Petition der Aktuare im Bezirke des Königlichen Ober- i eseritts zu Naumburg a. S. mit dem Antrage, è Aufnahme der für ihren Ober-Landesgerichtsbezirk bean- devten etatsmäßigen und ständigen Diätarienstellen in A Staats aushalts:Etat event. die Erhöhung der Fonds zur gee ändiger Gehülfen zu bewirken, und über die

A der Gerichtsshreibergehülfen zu Naumburg und Er- de uit dem Antrage, dahin zu wirken, daß das Gehalt

“aMltesien Gericzts\hreibergehülfen, welhe vor der ag anisation die höchste Gehaltsstufe erreicht Der Cs 2400 (erhöht werde. Der Referent, Herr E an, beantragte: die erstere Petition in Betreff A ineeaudiätarien der Königlichen Staatsregierung zur Er- Vet 1g zu überweisen, über den zweiten Theil derselben in tre} der Militäranwärter zur Tagesordnung e!

: Petition aber 2 ; r nit geeignet zu erâdien. er zur Berathung im Plenum für nih

Jm weiteren Ver-

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 25. Februar

Graf von der Schulenburg: Beetzendorf wünschte im Jn- teresse der Gerichtsbarkeit und mit Rücksicht auf die ange- strengten Leistungen dieser Kategorie von Unterbeamten die Petition der Staatsregierung nicht nur zur Erwägung sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Regierungskom- missar, Geheime Ober: Zustiz-Rath Schmidt widersprach diesem Antrage. Er gebe zwar zu, daß noch manche Uebelstände in der Justizverwaltung zu beseitigen seien, die Darlegungen in der Petition seien jedo auch vielfah übertrieben. Hierauf wurde der Antrag des Grafen von der Schulenburg abge- lehnt und derjenige der Kommission angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der münd- lie Bericht der Kommission für Handels- und Gewerbeange- legenheiten über die Petition des Kreisausshusses des Kreises Oppeln, mit dem Antrage, die Beihülfe des Staates sür den Bau einer festen Brücke über die Oder bei Krappiß zu er- wirken. Der Berichterstatter Graf von Pückler beantragte, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Nachdem Herr Dr. Stephan diesen Antrag gleihfalls empfohlen und konstatirt hatte, daß mit Nücksicht auf den dortigen sehr lebhaften Verkehr die Zustände bei Krappiß ganz unerträgliche seien, wurde der Antrag ange- nommen.

Den Sd@luß der Tagesordnung bildete Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über das Schreiben des Justiz-Ministers voin 26. Januar cr., betreffend die Ermättigung zur strafrehtlichen Verfolgung der in Nr. 1 der „Breslauer Montags-Zeitung“ vom 14. Februar 1881 enthaltenen Beleidigung des Herrenhauses. Der Bericht- erstatter Herr von Wiedebah und Nostiz-Jänkendorf bean- tragte, die Ermächtigung nicht zu ertheilen und das Haus beschloß demgemäß. Schluß der Sißung 2 Uhr 45 Minuten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (19.) Sißung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts - Etats für. das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion über den Etat des Ministeriums des Jnnern (dauernde Ausgaben, Gehalt des Ministers) fort. Nach dem Abg. Rickert ergriff der Vize- Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern von Putikamer, das Wort:

Bevor ih auf den eigentlihen Gegenstand der Ausführungen des Herrn Vorredners eingehe, will ih mir do erlauben, zwei Punkte zu erläutern, mit denen er seine Ausführungen begann.

Er sprach sich mit Mißbilligung darüber aus, daß ich es in Ab- rede gestellt hätte, daß das Haus das Recht habe, hier Maßregeln der Verwaltung in die Erörterung zu ziehen, “daß ih es für unzu- lésfig erllärt habe, darüber hier zu sprehen. Meine Herren! Jh glaube nit, daß dieser Sinn meinen Worten untergelegt werden tonnte. (Ruf: Ja wohl! links.) Es ist mir sehr lieb, wenn er* darin liegen Tonnte, daß ih das glei berihtigen fann. Fch habe es für unzulässig und nit ictig gehalten, hier in der Weise, wie der r. Abg. Dirichlet es “ineiner Auffassung nach gethan hat, Dinge, vom Zaun gebrochen, in das Haus zu werfen, ohne alle Vorbereitung, von denen er selbst sagt, er wisse nit, ob fie wahr seien, und ih Habe daran die Bemerkung geknüpft, daß, wenn in dieser Weise über Verwaltungämaßregeln gesprochen würde, dann allerding3 die Diskussion unbegrenzt sein würde. Ic glaube, der Hr. Abg. Rickert wird, in diesem Lichte betrahtet, meinen Worten eine solhe Bedeutung, wie er sie ihnen untergelegt bat, kaum beimessen können,

Dann sprach er über mein noch immer niht eingelöstes Ver- sprechen, über Wahlagitationen das Wort zu nehmen. Das glaube i, ist do eine Verschiebung unseres gegenseitigen Standpunktes. Ich habe auf diesem Gebiete die Angriffe abzuwarten, und dann werde i darauf antworten, und ih habe die Hoffnung ausgesprochen, daß diese Antivort eine durchaus befriedigende sein wird.

Nun komme ich zu dem eigentliden Gegenstande der Rede des Hrn. Abg. Rikert. Meine Herren! Niemand is von der Thatsache der Verbreitung und Veröffentlihung des viel berufenen Flugblattes peinlicher berührt gewesen, wie ih. Jch habe es, nachdem ih es ge- prüft habe, doch nur fo beurtheilen können, daß nach Form und Inhalt, namentlich mit der Unterschrift eines König- lien Beamten, ih es als ein durchaus ungehöriges Produkt habe bezeichnen müssen. Das habe ih dem Hrn. Landrath von Bennigsen sofort zu erkennen gegeben und zwar in ernstester Weise. Daran knüpfte sih für mich aber nun sofort eine ganze Reihe fehr shwieriger Erwägungen. Ic fagte, auch selbst die Richtigkeit der in dem Flugblatt behaupteten Thatsachen vorausgeseßt, dürfte die

Veröffentlihung nicht erfolgen; aber ich mußte mich do nun fragen, was weiter thun? Eine Einleitung der Disziplinaruntersuhung gegen den Landrath von Bennigsen

war, nachdem der Hr. Abg. Berling, wozu er volllommen berechtigt war, sich diese Genugthuung auf gerihtlihem Wege ver- {afen wollte, nach dem Geseß ausges{chlofsen; es wäre also übrig eblieben, ihn sofort von seinen E abzuberufen. Auch dies abe ich erwogen, meine Herren, aber i bin zu einem entgegengeseßten Entschluß gekommen, wahrscheinlih fehr wenig in Uebereinstimmung mit den Anschauungen des Hrn. Abg. Rickert. - Jch gehe näm-

lich davon aus, daß, wenn ein Beamter in diesem Falle gewiß nit ohne seine Schuld in eine geriht- lihe Untersuhung verwickelt is, deren - Endergebniß eine

Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren sein kann, dem pendents lite von seinen Vorgeseßten kein öffentliher Schritt ausgehen darf, dec- dem Urtheile schon präjudizirt.

So sehr der Schein gegen den Landrath von Bennigsen war und die Thatsachen haben ergeben, daß er völlig im Unrecht war so sehr der Schein gegen ihn war, hielt ih mich doch verpflichtet und ih halte das noch heute aufrecht, genau auseinander zu halten meine Verpflichtung als Verwaltungschef Ausschreitungen der Beamten entgegenzutreten und meine auf der andern Seite liegende Verpflich- tung, dem angeklagten Beamten meinen Schuß nicht eher zu ent- ziehen, als bis er durch zwingende Gründe verurtheilt ist, Wäre die Amtssuêpension unmittelbar erfolgt, so war der Landrath von Ben- nigsen so gut wie gerihtlich verurtheilt, denn es würde ganz un- zweifelhaft bei den Erwägungen des Gerichtshofs {wer ins Gewicht gefallen sein, daß eine solhe Suspension auf Grund derselben That- A Dia der Beurtheilung des Gerichts unterlegen, stattgefun-

en hâtte.

Das, meine Herren, ist auch dasjenige Motiv, welches mich ge- [leitet hat bei Beantwortung der an mich gerichteten Beshwerde des Kammer-Raths Berling; ih habe diese Beschwerde sehr wohl er- wogen, habe jede Silbe derselben von dem von mir soeben angedeu- teten Gesichtspunkte aus in Betracht gezogen und ih kann nur wieder- holen, daß ich, so sehr ih dafür wahrscheinlich werde angegriffen werden, doch auf dem Standpunkt stehen bleiben muß, daß ih als höchster Vorgesetzter eines angeshuldigten Beamten, o sehr der Schein gegen ihn sein mag, doch die Verpflichtung habe, vor dem Austrage der Sache nichts zu thun, was seine Stellung un-

der mündliche

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

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bedingt verschlimmert in dem \{webenden Prozeß. Daß der Landrath von Bennigsen in einer Weise gehandelt hat, welche es unmögli machen wird, ihm ein Amt mit politisher Verantwortung wieder zu übertragen, das glaube ich auch. Im übrigen aber muß ih mir und der Staatsregierung das Urtheil darüber, welche Maßregeln später ergriffen werden, vorbehalten , nachdem seine Verurtheilung in einem anderen Prozeß in Lübeck erfolgt war, und nachdem ih mich- durch die von Hrn. Nickert hier zum Theil ver- [esenen Entlastungsmomente, die mir ja vorgelegen haben, von der von ihm selbst anerkannten völligen Unhaltbarkeit seiner Anschuldi- gungen überzeugt habe, da war der Augenblick eingetreten, mir zu sagen: und jeßt ist der leßte Zweifel ges{wunden, und jeßt muß ih die leßten Konsequenzen ziehen, und da habe ih ihn natürlich von seiner Stellung enthoben. Die Stellung, die er jeßt einnimmt, ist eine durchaus unverantwortliche, er ‘ist Hülfsarbeiter bei einer anderen Königlichen Behörde und wird da nicht in die Lage kommen, mit amtlicher Autorität nah außen hin aufzutreten.

Meine Herren, wenn die Sache so liegt dem Landrath von Bennigsen gegenüber, so komme ih nun zu dem Verfahren und Ver- halten des Herrn Ober-Präsidenten. Die Mittheilung, welche

er an das Landschaftskollegium gemaht hat, und welche der Hr. Abg. Rickert verlesen hat, eigene ih mir in seiner Form keineswegs an; sie scheint zu stark

von Lokaleindrücken gefärbt zu sein und hätte meines Erachtens anders formulirt sein müfsen, in der Sache aber und es thut mir leid, mi darin in einer fundamentalen Meinungsversciedenheit mit dem Hrn. Abg. Ridert zu befinden kann ih das Verhalten des Ober-Präsidenten niht tadeln. (Hört, hört! Unruhe links.) C Haben Sie nur die Güte mich anzuhören, ich werde Jhnen diesen Standpunkt, wie ih hoffe mit Erfolg, darlegen. j Der Ober-Präsident is der Vorgeseßte des landschaftlichen Kollegiums, is die höchste Provinzialinstanz und hat seinerseits mit darüber zu wachen, daß diesem Kollegium keine disqualifizirten Mitglieder angehören. Nun lag ihm eine Anzeige des Landraths von Bennigsen vor, wonach {were Anklagepunkte gegen Hrn. Kammer- Rath von Berling erhoben waren "und es war meiner Ansiht nah feine Pflicht, dieser Anklage näher zu treten und die laudirten Zeugen darüber vernehmen zu lassen. Jch muß dem Hrn. Abg. Nickert doch das eine sagen, daß , wenn hier nur wie ih ja selbst von vorn- herein gewußt habe, nachdem das Material mir vorgelegt war so " vage Beschuldigungen des Zeugen Schmidt vorgelesen sind, so haben die des Zeugen Jürgens ganz anders und bedeutend beshwerender gelautet, und daß die Behörden bei der Würdigung dieses Materials völlig in gutem Glauben sich befunden haben, das wird au bewiesen dur die fernere Thatsache, daß dieser Zeuge Jür- gens seine Aussage vor Gericht beeidigt hat. Er ist ein bis dahin volllommen unbescholtener, des Eides würdiger Mann, der im späte- ren gerichtlihen Verfahren alles dasjenige, was er im informa-

torishen Verfahren auêgefagt hat, durch den Zeugeneid bekräftigt hat. (Zuruf links: Und nachdem er ges{chworen, für fremdes Geld ausge- wandert ist! Unruhe.)

Ja, meine Herren, ich habe den Zwischenruf es wird wohl ieder der Abg. Struve gewesen sein niht verstanden, er wird mir aber eben seinem Wortlaute nach mitgetheilt. Allerdings ist der

Zeuge Jürgens nah Amerika ausgewandert, er hat aber diesen Ent-

[dluß [don Monate vorher angefündigt, und der Landrath von Ben- nigsen hat, um si gegen den Vorwurf zu \{chübßen, daß ein nicht beeidigtes Zeugniß vorläge, zum ewigen Gedächtniß seine eidliche Vernehmung herbeigeführt, bevor er auswanderte. Also mit welchem fremden Gelde der Zeuge Jürgens au8gewandert sein soll, ist mirc nicht erfindlih, wird au wohl richt zur Sache gehören.

Der Dher-Präsident war also in folgender Lage: Ihm war eine Hrn. Berling belastende. Anzeige zugegangen von dem Landrath von Bennigsen, er hat über E Anzeige Zeugen vernehmen lassen, und hat aus diesen Zeugenvernehmungen nicht die Anschauung gewonnen, die Hr. Rikert entwickelt, daß es \ich um bloße, leere Verleumdungen, sondern daß es si um ein ernstlih vorliegendes, {wer gravirendes Anklagematerial gegen dieses Mitglied des Landschaftskollegiums handelt, und unter dem Eindruck dieser Verhandlungen hat er nun an den Vorsißenden des Landscyaftskollegiums in einem Schreiben dessen Form, wie ih wieterhole, ih mir niht aneigne der Sache na beantragt: Prüfet diese Angelegenheit und entscheidet dann, was rehtens ist. (Widerspru links.) Meine Herren, ih Habe aus- drüdlih erklärt, die Form des Antrages will ih mir nit aneignen —, aber nur in dem Sinne, daß eine Prüfung stattfinden foll, und dann der Besluß. Nun, meine Herren, hängt ja die ganze Beurtheilung dieser höchst unerquickliden Sache immer davon ab: in welchem Maße lag für die Behörde die Berechtigung vor, zu glauben, daß Dasjenige, was gegen den Abg. Berling vorgebracht war, in Wahrheit begründet sei oder nicht? JIch wiederhole, daß ih meiner- seits fest davon durchdrungen bin, daß dieser gute Glaube stattgefunden hat, und „daß dieses durchaus niht in der Luft steht, beweist Jhnen die Thatsache, daß der Zeuge seine Aussage beschworen hat. Jst er meineidig gewesen, meine Herren, das hat er auf sein Gewissen zu nehmen, und ich kann mir nah dem Material, was ich nachher gesehen habe, auh nit anders denken, als daß der Staatsanwalt ihn würde zur Rechenschaft haben ziehen müssen na den anderweitigen vorliegenden Aussagen.

Aber geht denn aus dieser ex post festgestellten Thatsache hervor, daß, wenn so, vollkommen substantiirte Aussagen vorliegen, die

Behörden von vorn herein hätten sehen sollen, das alles Das nicht wahr ist? Die Stlußfolgerung lag eben in dem ntrage an MNitter- und Landschaft, welche do

ihrerseits einen Beschluß zu fassen hatte. Jch kann also nur sagen, daß, wenn der Hr. Abg. Rickert von mir verlangt, daß ich gegen den Ober-Präsidenten disziplinarisch vorgehen sollte, fo ist das ein An- pru, den ih für begründet nicht erachten kann. Ich „habe dem Dber-Präsidenten keinen Zweisel darüber gelassen, daß ih mit der Form seines Vorgehens nit einverstanden bin. Aber i kann nicht finden, daß sein Verhalten ein solches gewesen sei, welches einen Tadel verdient. A h ; t Also ih resumire mich dabin, daß ih die ganze Angelegenheit aufs Tiesste beïlage, daß ih das Vorgehen des Landraths von Ben- nigsen dem öffentlichen Urtheil durchaus preisgeben muß, daß ic die hauptsächlichen Konsequenzen davon gezogen habe, daß ih der Pro- vinzialinstanz allerdings den Vorwurf nicht_ ersparen kaun, in der Form gefehlt zu haben, aber daß ih in der Sache weiter nichts thun kann, als was bereits gesehen ist, dem Ober-Präsidenten zu eröffnen, daß ih die Fassung seines Schreibens an das Landschaftskollegium für glüdlich und richtig niht halten könne. / Der Abg. Nichter erklärte, der Landrath von Bennigsen sei für seine Partei abgethan ; wichtiger sei für seine Partei das R des Ministers und des Ober-Präsidenten. Wenn der Minister das Vorgehen des Landraths für ungehörig ge= halten habe, jo hätte derselbe dies in der Deffentlichkeit, vor dem ganzen Lande bekunden müssen. Jn einem Schreiben an Hrn. Berling habe der Minister das Geg:ntheil gesagt. Das Flugblatt sei zwei Tage vor der Wahl ausgegeben, der Land- rath habe sich also als Parteiführez gezeigt. Der Mi-

nister hätte das als ein verwerfliches -Wahlmanöver öffentlich ertlären müssen. Daß der Minister our cin disziplinarisches