1871 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Kosten des Reichs für sämmiliche Bundesstaaten auf den Münz- fiâtten derjenigen Bundesstaaten, welche sich dazu bereit erklärt haben. Der Reichskanzler bestimmt unter Zustimmung des Bundesrathes die in Gold auszumünzenden Beträge, die Vertheilung dieser Beträge auf die einzelnen Münzgattungen und auf die einzelnen Münzstätten und die den lehteren für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung gleichmäßig zu gewährende Vergütung. Er versieht die Münzstäiten pen ems A welches für die ihnen überwiesenen Ausprägungen erforderli 4

Ç. 7. Das Verfahren bei Ausprägung der Reihs8goldmünzen wird vom Bundesrathe festgesiellt und unterliegt der Beaufsichtigung von Seiten des Reichs. Dieses Verfahren soll die vollständige Genauig- keit der Münzen nach Gehalt und Gewicht \sicherstellen. Soweit eine absolute Genauigkeit bei dem einzelnen Stücke nicht innegehalten werden kann, soll die Abweichung in Mehr oder Weniger 1m Gewicht nicht mehr als zwei und ein halb Tousendtheile seines Gewichts, im Feingehalt nicht mehr ais zwei Tausendtheile betragen. C 8, Alle Zahlungen, welche geseßlich in Silbermünzen der Thaler- währung, der süddeutschen Währung, der lübischen oder hamburgischen Courantwährung oder in Thalern Gold bremer Rechnung zu leisten sind, oder geleistet werden dürfen, fönnen in Reichsgoldmünzen (§§. 1 und 3) dergestalt gere werden, daß gerechnet wird:

das Zehu-Mark-Stück zum Werthe von 34 Thalern oder 5 T[l.

50 Kr. súddeutsher Währung, 8 Mark 5% Schilling läbischer und hamburgischer Courant-Währung, 31/,; Thaler Gold bremer Rehnung;

das Zwanzig-Mark-Stück zum Werthe von 65 Thalern oder 11 Fl. 40 Kr. süddeutsher Währung, 16 Mark 103 Schilling [übisher und hamburgischer Courant-Währung, 6% Thaler Gold bremer Rechnung;

g. 9. Reichsgoldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicht (§. 4) zurükbleidt (Passir- gewicht), und welcke nicht durch gewaltsame oder esehwoidrige Beschä- digung am Gewicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen als

vollwichtig gelten.

Reichsgoldmünzen, welche das vorgedachte Passirgewicht nit er- reichen und an Zahlungsstatt von den Reichs-, .Staats8-j Provinzial-

oder Kommunalkassen, sowie von Geld- und Kreditanstalten und

Banken angenommen worden sind, dürfen von den gedaten Kassen

und Anstalten nicht wieder ausgegeben werden.

Die Reich8goldmünzen werden, wenn dieselben in L güngerer

aven, da sie das Passirgewicht nicht mehr erreichen, für Rechnung des Reiches zum Einschmelzen eingezogen. Auch werden dergleichen abgenußte Goldmünzen bei allen Kassen des Reiches und der Bundesstaaten stets voll zu demjenizen Werthe, zu welchem sie ausgegeben sind, an-

Cirfulation und Abnußung am Gewicht so viel eingebüßt

genommen werden.

g. 10. Eine Ausprägung von anderen als den durch dieses Geseß eingeführten Goldmünzen, sowie von groben Silbermünzen mit Aus-

nahme von Denkmünzen findet bis auf Weiteres nicht statt.

g. 11. Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutscken Bundesstaaten sind von Reichs wegen und auf Kosten des Reichs nach Maßgabe der Ausprägung der neuen Goldmünzen (§. 6) einzu-

ziehen.

aaten anzuordnen und Beständen der Re

Ueber die Ausführung der vorstehenden Bestimmungen i} dem Reichstage alljährlih in seiner ersten ordentlichen Session Rechenschaft

zu geben.

g. 12. Es sollen Gewichtsfücke zur Aihung und Stempelung zugelassen werden , welche das Normalgewicht und das Passirgewicht der nah Maßgabe dieses Gesches auszumünzenden Goldmünzen, #0- wie eines Vielfachen derselben angeben. Für die Aichung und iee Gewroichtsstücfe sind die Bestimmungen der Artikel

er Maß- und Gewichts -Ordnung vom 17. Nugusi 1868

Stempelun 10 und 18 E S. 473) maßgebend.

g. 13. Jm Gebiet des Königreichs Bayern kann im Bedürfniß- fall eine Untertheilung des Pfennigs in zivei Halb -Pfennige statt-

finden.

beigedrucktem Kaiserlichen Insicegel. Gegeben Berlin, den 4. Dezember 1871. (e 0) Wilhelm.

Fúrst v. Bismarck.

Bekanntma chU

n g. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Bundes-Gesehes vom 91. Juli 1870, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehn8§- kassen und die Ausgabe von Darlchnskassenscheinen im Bereiche des Norddeutschen Bundes, (Bundes-Geseßblatt S. 499) wird hierdurch bekannt gemacht y daß am 30, November D. Die 14,103,785 Thlr. in solchen Darlehnskassenscheinen in Umlauf

gewesen sind. Berlin, den 6. Dezember L - Der Finanz- Minister. Camphausen.

Das 47. Stück des Reichs - Gesehblatt8, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter

Nr. 744 das Geseh, betreffend die Bildung eines Reich8§-

Iricgsscazes. Vom 11, November 1871; und unter

Nr.-745 das Geseh, betreffend die Ausprägung von Reichs- 4. Dezember 1871. Dezember 1871. erliches Po st-Zeitungys8-

goldmünzen. Vom Berlin, den

Königreich Preußen.

haben Allergnädigsi geruht:

Se. Majestät der König rigenten Kanter

Den Kreisrichter und Ubtheilungs8- Di in Flatow zum Kreisgerichts-Rath zu ernennen.

Finanz-Ministerium.

Controleure Straßburg zu Czarnikau, Heller zu Greisenha Robe zu Belgard und K spektoren ernannt worden.

Die Kataster - Löwe zu Deutsch-Crone, i. Pr. sind zu Steuer-Jn

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7. Dezember. Kaiserin-Königin be Vereins der Berliner Kün

Müller zu o ch zu Königsberg

Ihre Majestät die 1 die Ausstellung des

sichtigte gester1 te einer Sißung

stlerinnen und wohn

des Deutschen Central-Komites bei, e Hoheit dex Prinz Albrecht hat Schlosse Bellevue gemacht.

Se. Königlich gestern einen Besuch im

die vereinigten Auss{üsse

Der Bundesrath und ¡ und für Justizwesen hielten

desselben für Handel und Verkehr heute Sißungen ab.

Der großbritannis am Dienstag Abend von mit dem Courie m 10.50 Uhr Vormi 4 Stunden 50 Minuten, heut

getroffen. Die mi

che Botschafter Herr Odo Russell ist hier nach London abgereist.

rzuge aus Côln über ttags fällige Post if gestern Stunden verspätet hier ein-

Côln Über Minden Post traf heut 40 Minuten

Kreiensen u

t dem Courierzuge a um 7,35 Uhr Vormittags fällige verspätet hier cin.

Kiel, 6. Dezember. e theilt der »K. Korr. « Korvetten »Elisabeth« und te dieses Monats erfolgen wird, Carl« jedo,

Ueber die in Dienst zu stellenden mit, daß die Fertigstellung der »Augusta« noch in der ersten die Fertigstellung der wegen der bedeutenden erst im Februar k. J. dür Die in Wilhelm8haven in Aus- ronprinz« wird, wie die noch in diesem Monat ehufs Bemannung dieser Einziehung von MReserve- llen im Laufe der nächsten bis die Indienststellungen Gefion« fkasernirt werden. se bereits vor einl- unter dem Oberbefehl des nem Geschwader zusammentreten, utionen zu machen fen wird wo

Schiff

Der Reichskanzler wird ermächtigt, in gleiher Weise die Ein-

iehung der bisherigen ben Silbermünzen der deutschen Bunde®- : ¿iehung herigen g I s{ | riedrich

Panzerfregatte » der Maschine,

Reparaturen an bewerkstelligt werden rüstung begri oben genann

zerfregatte »K ten beiden Korvetten , ur Indiensistellung fertig Schiffe ist bereits die mannschaften Wocte hier eintre erfolgen können, Die genannten Schiffe so gen Tagen mitgetheilt, de Vize-Admiral Jachmann zu ei um im Atlantischen Ozean Evol in der Ausrüstung begriffenen Schi Korvette »Elisabeth« in unsern Hafen z deren Schiffe, als zur Nordsee-Flotten- Wilhelmshaven zurückkeh -—— Das Linienschiff in Wilhelmshaven als A Bayern. i Entschließung bezüg Staats-Ministerien, zember, lautet: »yLudwig 11. 2c. raths beschlbvssen, zu verordnen, vember 1848 ffentlichen Arbeiten Wirkungskreise dieses Unser Staats-Minist a) die oberste Nufsicht über Leitung der Staats Dampfschiffahrt, die oberste Russi Unternehmungen ; sterium des Junern : schaft einschließlich der ob

ffene Pan

dre zur Leßtere fo ffen und vorläufig, auf der Fregatte » llen, wie gerüchtwei

ergangen.

mnächst

Von den f

hl nur die F urükkehren, da die an- | Station gehörig, nad |

sten Frühjahr f stellt werden. F Allerhöchste | glichen F c f

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter!chrift und

ren werden.

»Renowne« soll im näch rtillerieschif in Dienst ge 4. Dezember. Di j tion der Köni

d, d. Hohenschwangau,

nseres Staats- F at8-Ministerien F dnung vom 11. H

lih der Forma

Wir haben nach Vernehmung U Formation der Sta Das durch Veror rium des Handels

in Bezug auf die s git 5 L gebildete Staats - Ministe aufgelöst. & Staats-Ministeriums w erium des Königlichen H Eisenbabhn-, Post- un anstalten für den Verkehr Ludwigskanal), des B cht über die Privat-Eisen b) das Zollwesen; Förderung alle s : ¿n Leitung der Land- F

biéherigen F erden überwiesen: 1) an F auses und des Aeußern. F d Telegraphenwesen] F

die oberste (Posten, Eisew F

bahnen, Telegraphen, Staats-Eisenbahnen ; und Dampfschiffahrts - Unser Staats-Min essen der Landwir

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gestüts-Anstalt; Þ) die oberste Aufsicht auf Handel und örderung aller bezügl. Jnteressen ; die Aufstcht auf M ereE Lo ewicht; dis Aufsicht über den Verkehr auf Land- und Wassorstraßen, einschließlich der Abgaben für deren Benüßung , sedoch vorbehaltlich der unter Nr. 1 bestimmten Zuständigkeit Unseres Staats-Ministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußern; das Verficherungs- und Kreditwesen; c) der Vollzug des Berggesepes; d) die Herstellung einer vollständigen Statistik des Königrei®s; 6) die Organisation der Staats- Baubehörden und die oberfte Aufsicht auf das Staats-Bauwesen über- haupt; die Wasser-, Brücken- und Straßenbauten des Staats; 3) an Unser Staats-Ministerium des Junern für Kirchen- und Schulange- legenheiten: das gesammte tehnishe und landwirthschaftliche Unter- richt8wesen, eins{lüssig der Fortbildungsshulen und des thierärztlichen Unterrichts, jedoch was den Betrieb des mit der landwirthschastlichen Centralschule Weihenftephan verbundenen Staatsgutes betrifft, gemein- schaftlih mit Unserem Staats -PVecinisterium des Jnnern. Die bisher \chon bestandenen Zuständigkeiten der vorgenannten Staats- Ministerien bleiben unverändert. §. 3. Zufolge dieser Geschäfts- ausscidung werden den vorgenannten Staats - Ministerien folgende Stellen, Organe und Anstalten eingereiht, bezw. un- tergeordnet, und zwar: 1) Unserem Staats - Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern: die Generaldirektion der Königlichen Verkehrbanstalten mit ibren 4 Abtheilungen, die General- SZolladministration; 2) Unserem Staats-Ministerium des Jnnern: das Generalfomite des landwirthshaftlichen Vereins, die Land- gestûts-Verwaltung, die Handels- und Gewerbekammern, die Normal- Aichungskommission , das Ober - Bergamt, die statistis@e Zentral- kommission mit dem fstatistishen Bureau, die oberste Baubehörde mit dem Kunstbauausschusse; 3) Unserem Staats-Ministerium des Jnnern für Kirhen- und Sculangelegenheiten: die polytechnische Schule in München, die Jndustrieshulen, die landwirthschaftliche Centralshule Weihenstephan, die Centralthicrarzneishule tn München. §. 4. Jn Unserem Staats-Ministerium des Jnnern wird eine besondere Abthei- lung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel gebildet, welcher die in §. 2 lit. a bis d bezeichneten Geschäftsgegenstände zur aus- \hließlihen Behandlung Überwiesen werden. An der Spitze steht ein höderer Minisierialbeamter, durch dessen Hand sämmtliche Einläufe und Konzepte über die der Abtheilung zugewiesenen Gegen- stände an den Staats-Minister gelangen. Im Uebrigen gelten für diese Abtheilung die Vorschriften Über den Geschäftsgang in den Staais-Ministerien. §. 5. Ueber die Ausscheidung des Beamten- personals und des Etats des bisherigen Staats-Ministeriums des Handels und der ¿ffentlichen Arbeiten behalten Wir Uns Entschließund Vor. Ç. 6. Gegenwärtige Verordnung tritt om 1. Januar 1872 in O Sclkan E s Q eie Ao Königlichen Hauses und

j es Annern deider i E E E ; os ra S raf v. Hegnenberg - Dux. Frhr. v. Pranch. v.

Dr. Fäustle. v. Fischer, taatsrath. 2 T Gai Rd

Württemberg. Stuttgart, 6. Dezember. Der K ö- nig hat durch Allerhöchste Entschließungen vom 20. und 30. November d. J. die Genehmigung zur Anlegung der von S1. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen gestifteten Krieg8denkmünze für die Feldzüge 1870/71 den auf Grund der Statuten damit Beliechenen ertheilt.

In der gestrigen Sißung der Kammer der Abge- ordneten stand auf der Tagesordnung der Gesehentwurf, be- treffend Aenderungen des Landesstrafrechts und der Strafpro- zeßordnung bei Einführung des Strafgeseßbuchs für das deutsche Neich. Die ersten Artikel desselben wurden angenommen, die Debatte aber noch nicht zu Ende geführt.

i Baden. Karlsruhe, 5. Dezember. Jn der 7. öffent- ihen Sigung der Zweiten Kammer theilte nah Eröffnung der Sißung der Präsident Kirsner zunächst mit, daß die mit der e der Adresse auf die Thronrede beauftragte Depu- ation vom Großherzog in Gegenwart des Großherzoglichen An etne buldvollst empfangen worden ist. Nach Ung der Adresse sprach Se. Königl. Hoheit in den gnädigsten orten aus, wie sehr es denselben mit freudiger Genugthuung er- fülle, die völlige Uebereinstimmung der Volksvertretung mit den in der Thronrede au®Lgesprochenen Ueberzeugungen zu vernch- O Se. Königl. Hoheit erkenne hieraus, daß die Volk8ver- tretung den seit dem leÿten Landtage vollzogenen Bestrebungen Es Regierung \sih freudig angeschlossen habe. Dadurch D eine Hoffnung befestigt , daß ein gleihes-Vertrauen auch a künftigen Arbeit Res Trieb und daß der in der Adresse undgegebene s{öne Geist des Friedens für das Land und für “Af Alle gesegnete Früchte tragen werde. Schließlich beauftragte Aar ectabbnee Ges PR eee dem Hause für diesen 4 ener Gesinnun einen | übermitteln g nen wärmsten Dank zu olgte hierauf die zweite Lesung des Gese B O E L ee ecklenburg. ternberg, 5. Dezember. Die heu- p C E U in der sich auch der tens i eorg von Mecklenburg - Streliß eingefunden hatte, beschäftigte HY Nam mit Vornahme der Wahlen für die erledigten

Elsaß-Lothringen. M etz, 5. Dezember. Eine erhebende A Feierlichkeit fand vorgestern in der Kaserne on ière statt ; es gelangten nämlich die den Offizieren und Aerzten

der bayerischen Brigade verliehenen Orden zur Verthellung. E ganze Brigade war auf dem Kasernenhofe, E dtr md gts u gerüstet mit fliegenden Fahnen aufgestellt; bei präsentir- em Gewehr ging der Gouverneur mit zahlreiher Suite die Gron entlang, worauf die zu Dekorirenden vorgerufen wurden. Ne abermals präsentirtem Gewehr wurde dann die auf die R Eng bezügliche Kabinetsordre des Königs von

ayern verlesen und hierauf jedem Dekorirten das Ehrenzeichen angebelies. Nach Schluß dieser Feierlichkeit gelangte eine weitere

f net8ordre des Königs von Bayern zur Verlesung, nah u cher Be zur Erinnerung an den lehten Feldzug von Sr.

ajestät dem Deutschen Kaiser verliehenen Bänder und

Medaillen an die Fahr schaften anzulegen nd ren zu heften , resp. von den Mann-

Oesterreichb-Ungarn. Wien ,6.D 1 L 10. Dezember. Der »N. fr. Pr. « zufolge würde Holzgethan einstrocilen das e Rie fectaA, bis aue Borlage des Budgets vor den Reichsrath beibehalten. Das Ä Ad aeto ‘ine Bectraueeae aus be raschen Annahme des ne ndfrage zu machen, um di Se möglichst abzukürzen und Zeit zur Ausarbeitung via orlagen für die nächste Session, welche bald folgen soll, zu gewinnen. Die Thronrede würde dem genannten Blatte zufolge eine bezüglihe Andeutung enthalten. Jn dieser Session des Reichsrathes gedenke das Ministerium Geseßvorlagen, betreffend die Errichtung cines Verwaltung8gericht8hofes und die Ver- besserung der Lage der Staatsbeamten, einzubringen.

Der Kaiser hat eine Reihe von Aenderungen in den“ organischen Bestimmungen für das »Militär-Fuhrwesens-Corpse und die »Fuhrwesens-Material-Depot8e genehmigt, u. A. die Einberufung der Unteroffiziere, sowie eines Theiles der Train- A des Reservestandes in der Gesammtzahl von jährlich 1000 Mann zur Waffenübung durch die gesehlih normirte Frist behufs Ausbildung im Traindienste. :

Schweiz. Bern, 6. Dezember. Der Bundesrat vom päpstlichen Stuhl die Mittheilung erhalten, daß E ae reit sei, in Unterhandlungen über die Regelung der Tessiner Bisthums-Angelegenheiten einzutreten. Der Verwaltung®§- rath der Gotthardbahn-Gesellshaft wählte Fòère Herzog S tri ci S G Du eon O Escher (aus Zürich),

uzern) un egi s aus Been pu Direkioren, gierungs - Rath Weber

In der fortgeseßten Berathung Über die Vorlage = treffend die Revision der Bundes8verfassung , ncbmtie E Nationalrath den neu eingeschalteten Artikel 47, welcher die Glaubens - und GewissensKfreiheit gewährleistet und bestimmt, daß Niemand wegen Glaubensansichten in Ausübung sciner politischen und bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand zur Vornahme bestimmter religiöser Handlungen gezwungen oder wegen deren Unterlassung bestraft werden soll. Ebenso dürfen für Zwecke des Kultus nur diejenigen besteuert werden, welche e R N ABEN Eg E angehören. Jndeß ent-

i ansihten niemals von illun bürgerlichen Pflichten. e raue

Belgien. Brüssel, 6. Dezember. Graf de T den Parteiblättern der Rechten zufolge dem Kbnige Ae folgende definitive Ministerliste vorgelegt, -und soll dieselbe auch bereits vom Könige unterzeichnet worden sein: Graf de Theux Minister-Präsident und Minister ohne Portefeuille ; Malou Finanz-Minister; Moncheur Minister für öffentliche A L De des Aeu des Pee ¿ Graf d’Aspremont- er des Aeußern ; de Lants8heere «Mi und General Guillaume Kriegs-Minister. ' A

_ Großbritannien und Frland. London, 5. Dezember Die Besserung in dem Befinden des Prinzen von Wales, die am 1. d. Mts. eintrat, dauert bis jeßt ununterbrochen fort 7 die leßten Bulletins lauten mge als je, und der Verlauf der Krankheit gestaltet sih jo befriedigend, daß, obwohl die Krisis noch nicht völlig vorüber is, eine s{limme Wendung derselben nicht mehr besorgt wird. Jhre Majestät die Königin wird sih heute oder morgen zu einem nochmaligen Besuche Leit foetibit ei A ET Da etr Uno Sr. Königl. ct, ein günstiger zu sein, werden von heut keine Avend-Bulletins mehr Mgen werden. NOLE Der Herzog von nbur begi as Condon. z 7 gh begiebt sich morgen Der österreichische Botschafter am hiesigen Hofe, Gra N d Ry i, B in s Gemahlin eine A ‘bei e n Windsor, in welcher erx sei 3 i überreichte d : r sein Abberufungs8schreiben ___— Genera ickles, der amerikaniswe Gesandte am spa- nischen Hofe, ist von Madrid hier Mags eel ns

Lord Tenterden, der Hülfs-Unterstaatssekretär im aus"