1871 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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bei A. Lehmann),

» Gregor Oehmiger's Soÿn & C0, » Wüstefeld & Thomasius,

» Carl Kalb & Sohnz

&. A. Zürn.

in Verden » Würzburg

» Wiesbaden

» Zeiß v Barlin, im Dezember 1871. :

Die Direktion. Schwmweder.

Jachmann. Lehmann.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis8roundarz!stelle d:8 Kreises Cochem mit einem Gehal é von Eindhundert Thalern if erledigt. Qualifizirte Bewerber roollen sh unter Einreihung ihrer Zeugnisse und cines Curriculum vitao bis zum 10. Januar 1872 bei uns melden, und: Die Krciswundoarzt- Stelle des Kreises Zell mit einem Gehalte von Einßundert Thalern und der Verpflichtung in Zell zu wohnen, ist erledigt. Quolifizirte Bewo-rber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Curriculum vitae bis zum 10. Tanuar 1872 bi uns melden,

Cobleny den 1. Dezember 1871.

Königliche Negierung, Abtheilung des Jnnern. Jlling.

(99 it Geneÿmicung der Königlichen Regierung zu Posen ist von derx hiesigen Stadtverordneten-Versammlung Vas jährliche fixirte Gehalt für den neu zu beseßenden Bür- germeister - Posten der Stadt Lissa von 1000 Thlx, auf 1200 Thlr. erhdht worden. Der Ter- min für die Anmeldung der Bewerber um diesen Posten wird deshalb bis zum 26. dieses Monats verlängert und werden ferne:e Bewerber daher ersucht, sich bis

zu diesem Termine, unter Einreichung ihrer Qualifikations-Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Liffa, Provinz Yosen, den 3. Dezember 1871. : Iolte, Justizrath und Stadtverordneten-Vorsteher. Bekanntmachung. Zwischen der Station Magdeburg einer- seits und den Russischen Stationen St. Peteröburg, Pskow, Ostrowo,

D E E R

Dünaburg, Wilna, Kowno, Grodno, Bialystoct, Riga, Polobk und |

Witebsfk andererseits findet von 1. Januar 1872 ab eine direkte Be« förderung von Gü!ern statt. Exeinplare des sür diesen »Magdeburg- Russischen Eisenbahn-Verband« geltenden Tarifs sind von den ge- nannten Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 23. November 1871, Königliche Direktion der Osibahn., i

| Grundstüd- und diverse ausstehende Forderungen...

Depositen- u. Giro Kapitalien...

R F L Königshulder Stahl- und Eisenwaaren-Fabrik

Gemäß § 21 unsers Statuts werden die Aftionäre auf Dienstag, den 12 Dezember cer, Nachm. 4 Uhr zu der diesjährigen ordentlichen Generalversamn:;lun im hiesigen alten Börsengeväude Blücherplaß 16 hiermit ut geben e'ngeladen. : Breölau, den 21. November 1871 Der Gesellschafts. Vorstand.

Monats- Uebersicht der fommunalsiändischen Banf für die Preußische Oberlausitß ultimo November 1871. Nttiva

[M. 608}

Geprägtes Geld 334,160 Thlr Königliche Banknoten und Kassen-Anweisungen.….... 17,121 »“ E a ai vehv aae Tes e « 1,873,620 HOI ane. oe S C Cbe ea ard ote C06 92,400 E ch » apa ata tende P e C V s e a F taa 6a 066e on Ls 130,679 Contocorrent-FForderungen gegen Sicherheit 1,046,652 39,748 Daa,

994,160 493,464

Banknoten im Umlauf » 5 618,458 » »

Guthaben von Privatpersonen Stammkfapital (§. 4 des Statuts) Reservefonds 250,000 Görliß, den 30. November 1871. (a 19s6/XII) Kommunalständische Bank für die Preußische Oberlausig.

1,000,000

E D E R R E E M RE A E EENE R

Nassauishe Eisenbabßn. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen e Kenntniß, daß mit ob!igatorisher Ein Wars N führung des neuen Maaß- und Ge- iz wihts\yems am 1. Januar fk. J. die 4

fel t R N T L S aat

S Le EE h ES

| im §. 7 des Reglements (Anlage E.) unscres Lokal-Tarijts anzegede

nen, für bestimmte Frachtartifel tcstehenden Normalgewichtie in Weg fall fommen. Eine Reduktion derselben auf die ncuen Raummaaßy um fünftighin danach die Ermittelung de8-Gewichtes und Berechnung dir Fracht bewüifen zu können, findet nit statt, Vielmehr wird

| von dem bezeichneten Termine ab di: Fraht nux noch nach dem

j ;

Éffektivgewichte, welches durch wirkliche Verwiegung der Sendungen oder in sonst angemessener Weise festgestellt werden foil, berechnet werden. Wiesbaden, den 3. November 1871.

Königliche Eisenbadhn-Dircktion.

[M. 600]

weit und breit si eines großen Rufes erfreute, brifation unsere ganz besondere Aufmerksamkeit des Herrn H. Kolesch für uns gewonnen ; wir

Zwecke die Meister und Arbeiter

Das Etablissement des Herrn H. Kolesch hier ist auf uns übergegangen, und war die Fabrikation seuerfester Geldspinden eine Spezialität desselben, welche

Auch wir werden dieser Fa- zuwenden und habeu zu diesem

sind somit im Stande, die eisernen Geldspinden in derselben Güte uud Ele- ganz, wie Herr Kolesch fie bisher lieferte, auch für die Folge herzustellen, und wird es uns bald mögli sein, ein größeres Lager von diesem vorzüglichen Fabrikate zu halten. Einzelne Exemplare stehen zur Ausicht resp. Verkauf in

unserem Lokale: Scweizerhof.

Stettin, den 28. November 1871.

(a. 159/XIL)

Stettiner Eifseubahubedarf- und Mafschinenbau- Aktien-Gesellschaft „Arthursberg.“

[M. 520]

Waffenthaten der vereinigten deushen Heere und ein ri: dendcs Ausfßattung den Stempel des Gediegenen und i}

___ Ein Prachtwerk für den Weihnachtstisch. Von den bereiis in 8 Auflagen ve breiteten photogr. Ged nkalbum pro 1870—1871 : ist eine große Pracktausgabe, de sogen. y Fürst n - Ausgabe «, erschienen. n rid Zeugniß der erhebenden Zeiten deutscher Einheit sein soll, trägt in seiner ganz? ‘in Prachtwerk im wahren Sinne des Wertes.

S î / i -, Das ganze Deutschland soll es sein" Dieses Album, das cin bleibendes Undenfken an die glorrei@tl

S Majestät Kaiser Wilheim haben geruht, der Verlagsbuchhandlung {riftli mitthe:len zu lassen, daß Aller §stdieselben das Gedenfaibum mit besonderem Jnteresse entgegengenommen und daß dasselbe durch seine „„vortreffliche Au®

führung“ den „„ungetheilten Beifall‘ Sr. Majestät gefunden habe. des uronprinzen iFriedrih Wiihelm und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedri Carl JTucht-nband mit Metallembiemen en reliel 24 Thr. und kann durd

Urtheile Sr. Katlferlichen Hoheit

Das UAloum (G öôße 27 und 22 Ctm.) kostet im echten

In aleih belobender Weise lauten die sr filihel jede

Bu- u. Kunsthdlg , sowie auch direkt von F. A. Großmann’s phot. Kunstverlag in Weißensee (Thürgn.) bezogen werden.

VBersandt werden nur ganz tadelfreie Exemplare.

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I verleihen, und zwar:

und zwar:

_ Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt A Thlr. # Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Deucckzeile Lz Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestetung an, für Berlin die Expedition: Zietenplat Nr. 8.

——

M 191.

Berlin, Sonnabend den 9. Dezember, Abends.

1871.

Berlin, 9. Dezember.

Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag von Hannover hierher zurückgekehrt.

/

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren Orden zu

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: d dem Major Freiherrn von Freyberg-Eisenberg vom Generalstabe, : den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Ober-Lieutenant Freiherrn von Lichtenstern vom Tnfanterie-Leib-Regiment, und dem Ober-Lieutenant von Rec in der Gen8darmerie-Com- jagnie von Ober-Bayern ; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Hauptmann Wolff vom Infanterie-Leib-Regiment ; den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Ober-Lieutenant Grafen von Butler-Haimhausen, sowie den Unter-Lieutenants von Jnama-Sternegg und Bilabel vom Infanterie-Leib-Regiment.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nahbenannten Offizieren 2c. der Marine Orden und Ehren- ien zu verleihen, und zwar:

_Dem Contre-Admiral Heldt, Chef der Marinestation der Ostsee, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ; dem Obersten Rode, Commandeur der Stamm-Division der plotte der Ostsee, und dem Kapitän zur See Henk den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kapitän- vltulenant Stenzel, Decernenten im Marine-Ministerium, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den Korvetten-Kapitäns Arendt und Graf von Monts, sowie dem Marine-Zahl- meister Harni \ch den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; und endlich dem Steuermann Taube das Allgemeine Ehren- leichen zu verleihen.

h Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, en nachbenannten Aerzten die Erlaubniß zur Anlegung der lhnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, 5 | des Ritterkreuzes zweiter Klasse des ven lg lich bayerishen Militär-Verdienst-Ordens: Stabsarzt Dr. LandS8berg vom 1. Bataillon (Görliß) D Vestpreußishen Landwehr-Regiments Nr. 6, dem Stabsarzt r. Schnabel vom Reserve-Landwehr-Bataillon (1. Breslau) Bi % und Stabsarzt Dr. Cremer vom 1. Bataillon Fou) 7. Westfälischen Landwehr-Regiments Nr. 56; des Ord ertreuzes des Königlih sächsishen Albrechts- u e: dem Ober - Stabsarzt Dr. Trautmann, Regi- des Cart des ‘1, Schlesischen Grenadier-Regiments Nr. 10; ils denmandeurkreuzes zweiter Klasse mit Shwer- a es Grdßherzoglich badishen Ordens vom Jäh- ute. Löwen: dem General - Arzt Dr. von Stüccköadt, weir f VII. Armee - Corps; des Ritterkreuzes lin er Klcksse mit Schwertern desselben Ordens: Feld ehemaligen Unterarzt Dr. Kopfermann, während des de8 huges 1870—1871 zuleßt bei dem Lazareth Reservepersonal des V. Armee-Cotps; des Ritterkreuzes erster Klasse Lerzogli ch fahsen-ernestinishen Hausordens:

C es Mi Dr. Sasofsky, Garnison - Arzt in ¡Mitterkreuzes zweiter Klasse mit

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Schwertern desselben Ordens: Senff vom 2. Bataillon (Wiesbaden) 1. Nassaui- schen Landwehr - Regiments Nr. 87; des Ritter- kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Stabsarzt Dr. Jahn, Bataillons-Arzt vom Füsilier - Bataillon des An- halti\shen Infanterie - Regiments .Nr. 93; des Fürstlich reußishen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Ober- Stab®8arzt Dr. Grimm, Bataillons - Arzt vom 2. Bataillon 7. Thüringischen FJnfanterie - Regiments Nr. 96; sowie des Fürst lih reußischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Assistenz-Arzt Dr. Scholler vom 7. Infanterie- Regiment Nr. 96.

dem Stabsarzt Dr

Dentsches Neich.

Geseß, betreffend den Ersaß der den bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Resetve- und Landwehr-Wanntschaften gewährten oder noch zu gewährenden geseßlichen Unterstüßungen.

z Vom 4. Dezember 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na erfolgter Zustim- mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Die innerhalb des Gebietes des vormaligen Norddeutschen Bundes den bedürftigen Familien der aus Anlaß des Krieges gegen Franfkreih zum Dienste einberufenen Reserve- und Landwehr-Mann- schaften auf Grund der Geseze vom 27. Februar 1850. (Bundetge- \fehbl. von 1867.'S. 125.) und 8. April 1868. (ebenda S. 38) gewähr- ten, beziehungsweise noch zu gewährenden UnterfiÜßungen sind, soweit dieselben die im F. 5 des ersteren festgestellten Minimalsäße nicht übersteigen, den verpflidteten Kommunal-Verbänden, oder, wo die betheiligten Staaten felbst an deren Stelle getreten sind, den leßteren zu erstatten.

F. 2. Die hierzu erforderlichen Mittel find au? dem Gesammt- anth-ile der Staaten des vormaligen Norddeuishen Bundes an der von Frankreich zua zahlenden Kriegëentshädigung vorweg zu entneh- men und den einzelnen Staaten in den von denselben nachzuweisens den Beträgen zur Bewirkung der Erstattung zur Verfügung zu stcllen, beziehunzs8weise selb| zu erstatten.

F. 3. Die zur Ausführung dieses Gesehes erforderlich werdenden Anordnungen hat der Bundesrath zu erlassen.

Urkundlich unter Unserer. Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsicgel.

Gegeben Berlin, den 4. Dezember 1871.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der unter dem 1. Juli d. J. zur Ausführung des Reichsgeseßes vom 8. Juri d. J. über die Jahaberpapiere mit Prämien erlassenen ergänzenden Vor- schriften (Reichs8geseßbl. S. 304). Vom 4. Dezember 1871.

1) Die nah Ziffer 4 und 5 der Bekannimachung vom 1. Juli d. J. (Reichsgeseßbl. S. 304) zugelassene nachträglihe Abstempelung von d fiaiven Schuldverschreibungen der in der gedadten Bekannt- machung, sowie in dem Nachtrage dazu vom 10. Juli d. J. (Reichs- Geseßbi. S. 314) bezeichneten ausländischen Prämienanleihen erfolgt fernerhin nicht durch die Hauptkasse der Seehandlung, sondern durch

das Königliche V L I inländische Gegenjuände

in Berlin.

An die leßtgenannte Behörde aus\ckließlich sind daber alle An- träge auf Abstemp-lung definitiver Schuldverschreibungen der Otz:0- manishen Prämienanleihe, der Stublroeißenburg-Raab-Gratßer Eisen- bahnanleive und der Piämtenavleiße der Stadt und Provinz Reggio R Beifügung der vorschriftsmäfßigen Verzeichnisse und Beläge zu richten.