1871 / 192 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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\o fehlt es innerhalb desselben doch nicht an Anforderungen und | verstärken, das Gefühl einer im V i 1 ergleich mit Ane deren Befriedigung von der Geseßgebung erwartet wird. leistungsfähigeren A strengen E ang g R “e i R i (0er eruna hat na reiflicher Ecwägung des Zieles, wendige beschränkten Unbemittelten zu verbreiten. o r ae el en ersten Schritten in das Auge zu fassen is, fich für Dazu kommt, daß sich allmählich eine rihtigere und genau e Me aßregel entschieden, die nach ihrer Auffassung den Vorzug vor | Würdigung der mit der Entrichtung der Steuern verknüpften sonsti, n eren unter den gegenwärtigen Umständen in Frage fommenden | gen Belästigungen Bahn gebrochen hat. Die Zahlung des geri s R GRT E oder Verbesserungen des Steuersystems verdient, | Steuerbetrages von monatlich 1 Sgr. 3 Pf. nôthigt den S0 E s Fe O Richtungen die am weitesten reihende Wirkung pflichtigen zu einem Wege zum Steuererheber, und in Verbindung e e e gänzlihe Befreiung der mehr als 5 Millionen mit dem nothwendigen Aufenthalte zu einem Zeitaufwande p E a zählenden untersten Stufe von der Klassensteuer in größeren oder zerstreut liegenden Ortschaften oft feinen D A T, e Staatsregierung für die wirksamste und dring- | ringeren Werth haben wird, als die Steuer selbst, Dazu tr baa Li Wo teuererleichterung, über welche die preußische Geseßgebung für | noch andere Störungen und Belästigungen aus Veranlassung ieb vecsgen Fay, Der wirthschaftlihe Werth dieses. Steuererlasses | der Fesistelung des Personevstandes, der Veranlagung U da S s bei Weitem den Betrag der Einnahme, auf welche die | weiteren Verfolgung der Steuer, namentlich im Falle des as anDan durch denselben, zum unmittelbarsten Vortheile der am | Orts- oder Wohnungswechsels der Steuerpflichtigen. Vom wi (h en s E Steuerpflichtigen verzichtet. schaftlihen Standpunkte betrachtet, muß es deshalb, je böbere M n f e Maßregel gewinn! aber ein noch unstreitigeres Anrecht auf | Schäßung der Arbeit und der Zeit steigt, um so weniger zwveckmäßia e Prang vor allen anderen Anforderungen und Wünschen, wenn | erscheinen in einem Staatëwesen von dem Umfange des preußischen Us S / Me sie zugleich in einer naturgemäßen Verbindung mit Staates, so kleine Beträge von einer so großen, fast den vierten Toeil D ufhe na ex Mahl- und S(lachtsieuer steht, und diese seit | der ganzen Bevöikerung ausmachenden Zahl der Steuerpflichtigen ia E e Steuergeseßgebung beschäftigende Aufgabe so wesentlich | Wege der Personalbesteuerung einzuziehen. Die Beseiti as e f mer, daß dieselbe gleichzeitig zu einem mindestens in Betreff der | einer folchen Abgabe hat offenbar für die bis dahis p “ti gung des Staates vollständigen Abschluß gebracht werden aan L einen die Ziffer des zur Staatskasse ¿ i : ießenden Steuerbetrages bei Weitem überstei ievi R e r 0005 u A S In e 60 Ma Stamegua Ln zugleich der Grund, weshalb bei R s aid \ e Ja waren dur()- | vorkommen mögen, ein theilweiser Erlaß nur eine ä i in R E veranlagt mit | viel Pn Nußen fiiften S E Cbe Bg i | 396,550 Thlr. i Die im Vorstehenden angedeutetelen Erwä zun aben staf s gehörten allein der untersten Klassensteuerstufe (Unier- Staatsregierung dazu beilumes die Befreiung L br ZAaA S R Su ou A Aalen die Abe n A Ae E s Nene zu besteuernden Perfonen von der Klassensteuer 1930/0095 T j igen Klassen- | für die Zeit vom 1. Juli ab in das * f Der Cra en nur 2,699,339 Steuerpflichtige mit einem Steuexrsoll von | der Klassen-Steuer as e Stute, mitte i, Say e 869/9645 Thlr. umfassen. Der untersten Steuerstufe gehören hier- | {nitt der Veranlagung für die drei Jahre 1869/71 7 Es Mayen doppelt fo viele steuerpflihtige Personen an, als | 2,530,585 Thaler anzunehmen - sein. Mit Rüdcksittt “auf die L I rigen Gtulen dex Klassensteuer zusammengenommen; der | Differenzen zwischen der wirtlichen Einnahme und den Veranlagungs- g n at r as ZeE E S e Nirtlichkeit r S E U fann der Ertrag jedoch nur auf rund 2,400,000 Thir T L fen. eit sellt . er sich no äßt werden. Davon sind ferner abzuzi a Gren oe niedriger, als die angellihrten Zahlen ersehen lassen, weil die | mit 4 Prozent der Sie Ea ‘lo 96.000 Thlr, A e e der Soll-Einnahme an Klassensteuer und der Isst- | runder Summe dec jährliche Ausfall auf 2,300,000 Thlr, der Ausfall A pra welche leßtere stets um einige Hunderttausend Thaler hin- | für das 2, Halbjahr 1872 auf 1,150,000 Thlr. fich belaufen ‘vedt S e E ear der untersien | Vom Jahre 1873 ab erhöht sich dieser Betrag in Folge der - erwarten ist. weiter beabsichtigten Aufhebung der Mahl- r, wei Ee E in der Untersiufe a der ersten Stufe der ersten | bei Einführung der Alasem Star in iy bibber S C e Haupt asse er Klassensteuer sind nah den bestehenden Vorschriften | steuerpflihtigen Städten ebenfalls die unterste Steuerslufe fortfälit gewi lige, Bageoiner e gewöhnlich gelohntes Gesinde, autnahms- | um den in der Anlage A nachgewiesenen, nach Verhältniß der Mae E (Qydere Perionen L M T S E E berechneten Betrag von 272,444 Thaler unter Be- Die Steuerpflichtigkeit derselven beginnt mit dem Sl beten 10, Und 4 100d igung: dex qu exivanhnden Muse uno dex Teherunge an i j e . und | jedoch nur um 250,000 Thaler. D i ) fall i dauert bis zum vollendeten 60. Lebensjahre. Abgesehen von den Sue aler. Der gesammte jährliche BuLsan y / i . Lebe ; demnach auf 2,550,000 Thlr. i ; :cn Du j Peere und de Einer d bj, Sa B | e Wb d P Me u Le mie S p 4 , 0 2 / c nz en N c un T [ c 7 A tifo r / E Len Den L aut fentliche E N N N "1, V unbedingt den Vorzug Vos e ul das Tan ih j erpsle vertheilten, nur partiellen Ermäßi ¿e Mitte ‘apita Bg Sig e T H ep ausgeschlossen. Der jur anna des im En Baba, Abn Ede für jede steuerpflihtige Person) jedoch mit e, daf N für 1872 e Me N E ie i ' ni ih Ü igt, fi ) O R Z N us R Hen r E „Erböht sid der C : | : Dts | 10 auf 2 Thlr. , so genügt i Ste Gie po L Bal 2B d, 7 de Mbit Beronlagungt: | Yat ede e M n - H s , eine weitere Er tillionen Et R A Ry 72 O ILS von keiner anderen Vor- | in sichere Aussicht genommen o V e und “omit aud I ou an A EDA a PDAnia E E e e E L | LBa lanen Mabeegel nidi Ju bransanbn f a ; l 10 « ‘A4 enen j aa Ee A See Va ne et dieselbe unzwei'elhaft Zwischen der Klassensteuer e L ind Schlachtsieuc k areift sie noch unter diese Gre ng fs b eit; in nicht wenigen Fällen |\besteht in_dem preußischen Steuersysteme ein so enger Zusammenbanh, Scheidung des Éntbebrlidden A5 de N Wie sireng man auch die | daß der Er?aß eines beirächtlihen Theiles der ersteren {hon aus Rüs Lebensunterhalt und Lebens L d tothwendigen in Bezug auf, | sicht auf die Parität der Besteuerung eine entsprehende Maßregel lionen Steuerpflichtigen der T etsien Klassensienerftufe, wird sich e sheint Wette die f 1 Milli lerpstihlige Beubterung zu nt ; D Es l : s ün 002 Hie Ferro Gee pri Pg rat H e pte d nachweisen lassen, bei denen | Klassensteuer-Stufe von der H Sa n E werden kann, sondern die Gru Va e E wad ln Wesentlich u ih eb s E der Ma Personen Aa t - en glei ehen a Sd teuct A E A pie g es M0 S um eine seit länaer als einem | unterworfen sind, “eines e a Eer ribelts wpelibastig zu maten {ei mußte im Jahre 1811 für e o 1 lia Dies, n lle M, n Da A O A g : j abl- un , Mena M O S ire E E M a der Umgestaltung seines Steuerwesen®, im | der Weise zu versuchen, daß M Pen Det Ciadien ver nad Q E L De Monari E ai die inzwischen wieder erworbenen | gabe ihrer Bevölkerungszahl zu berechnende Antheil von dem oben gden amit dar Manne Deren In Landb s Seid e Nee | ase cus Ler Sitaidtale Trau iatit Wit, Éo edarf M N c e aatsfasse heraus i (l nt tehen Paobaling, jur Bestertng begebenen Po: | Se die N n ean dei E HANMEne Fortschritt zu größerem Wohlstande, die Vermehrung fein Pes A U dean gesammte Entwidtelung Ver Ga G du Cbeliendes der Löhne und die Ecwägt man aber die Folgen der vorgeschlagenen Aenderung dit S Aateniacn, Val Ler 1AbVIidE e A eitenden Klassen haben dazu | Klassensteuer eingehender, so leuchtet ein, daß dieselbe nit nul auf stets glei da ist D T N Gent vier Ade dic Ein bru d A At Mifeuer Nang? sondern au ba i k ung der Klassensteuer in . hlactsieue ad wh elb vor nee bleen Jahrhundert, Anderes Darf | pin Sen in opt 1nd Be B a i j Ia eihtert. on den uptsächli \ l 6 wASt M fd e eee Lebensbedürfnisse, der | bidher einer allgemeinen dn O dun der able de Schiachisteu werden, I L vine êlnnei D es nothwendigen Unterhalts gestellt | entgegenstellten, bestand das eine gerade darin, daß die Erhebung d! tung wirken. Erfahrun êmäßig en sind, die in entgegengeseßter Rich- | Klassensteuer von den so zahlreichen und {wer zu verfolagendt} Beschaffung ‘der Klassensteuer vo wird noch jeßt die Nöthigung zur | Steuerpflichtigen der untersten Stufe in den ‘bedeutendsten Städ! S C E n ß ä eiten führen müsse. j ain C, ibe Paus S LINA der Steuer durchzuseßen, und Dieses Bedenken erledigt ti fast ‘ganz, wenn fortan die Heta? zu bei, die Belastung dur die Steuer zu | ziehung der bei Weitem zahlreichsten Steuerstufe überhaupt nicht m

f pi Klassensteuer in Berlin zu veranlagenden Personen in der Ge-

| Ergebni len wie folgt:

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jg Frage fommt. Für die Stadt Berlin 3. B. würde man nah an- derweiten statistischen Analogien bei einer angenommenen Civilbevölke- rung von 750 000 Köpfen auf etwa 675,000 Köpfe als flassensteuer-

:chtige Bevölkerung zu rechnen haben. Die zur ersten Haup!klasse

Ser ammtzahl von gegen 190,000 Steuerpflichtigen würden \ich nach den e sen der Klassensteuer-Veranlagung im ganzen Staate verthei-

Steuerpflichtige : Steuerertrag: 70,365 Thir. 123590»

Summa 190,000 167,365 Thir.

Ohne die Schwierigkeiten der Veranlagung und Einziehung der glassensteuer in den nädsifolzenden Stufen 1þ. bis 3 zu unterschäßen spergl. unten zu §. 6 des Geseß-Entwurfs), wird es doch den ange- führten Zahlen gegenüber feines ferneren Beweises bedürfen, daß der weitaus bedenklichste und umfangreichste Theil der Aufgabe mit dem A aal die Besteuerung der uniersten Stufe seine Erledigung ge- unden Hax. | Oas zweite der erwähnten Bedenken bezog fi auf die Scchwierig- keiten, den im städtishen Haushalte bei Aufhebung der Mahl- und Schlachisteuer entstehenden Ausfall anderweit dur direkte Kommunal- steuern zu deken.

Oaß es sich hierbei um eine Frage von bedeutender Tragweite handelt zeigen die Ergebnisse der Mahl- und Schlachtsieuer für die ahre 1869 und 1870. Die den mahl- und \chlachtsteuerpflichtigen

tádten im Jahre 1870 aus diesen Steuern zugeflossenen Reineinnah- men beliefen sich auf nadezu 3 Millionen Thaler; darunter allein für die Stadt Berlin 1,050,000 Thlr. Die Nöthigung y solche Beträge anderweit und mindestens zui größten Theile durch direkte Kcemmu- nalsteuern zu decken während gleichzeitig auch der Staat den Ersaß für die Mahl- und Schlachtsteuer in der direkten Besteuerung zU suchen hat, verdient sicher die ernsteste Erwägung.

Wenn bei früheren Gelegenheiten die eifrigen Vertheidiger der \o- fortigen Beseitigung der Mahl- und Schlachtsteuer wiederholt auf das Muster Belgiens und der Niederlande verwiesen haben, so konnte daraus fein Gewinn gezogen werden, weil jene Muster in der That die in

reußen zu lösende Aufgabe um nichts leichter erscheinen ließen. In

elgien war man weit davon entfernt gewesen, die abzuschaffenden Octrois dur direkte Personalsteuern für den Staat und die Kom- mune erseßen zu wollen. Jm Gegentheil die ganze Agitation war dort gleichzeitig auch gegen die direkten Kommunalsteuern (den städti- {hen Einkommensteuern ähnlich) gericht-t , deren ungerechte und unvolkfommene Veranlagung ebensowohl als das Unwesen der Octrois verdienten Angriffen unterlag. Das belgische Geseh vom 18. Juli 1860 beabsichtigte deshalb Beides, die Abschaf- fung der Octrois und die Verminderung der direkten Kom- munalsteuern , und hat auch Beides errcich!. Gleichzeitig mit der Streichung der Oftrois aus den städtishen Haus8halten wurden son im Jahre 1861 die direkten Kommunalsteuern von 4,098,000 iFrfs. auf 3,081,000 Frks8., also um mehr als 1 Million &ranks ermäßigt. Es ift bekannt, daß daneben nicht etwa eine direlte Staatssteuer zur Einführung kam, sondern daß der Staat einen allen Gemeinden, auch den nicht oftroipflichtigen, zu Gute fommenden \. g. Kommunal- fonds bildete, diesen mit 40 Prozent des Brutto-Ertrages der Posten, 75 Prozent des Kaffeezolles, 34 ? rozent der Branntwein-/ Bier- und Quckersteuecn, also aus lauter indirekten Abgaben dotirte , und aus demselben das in den kommunalen Haushalten entstehende Defizit, die Folge der Beseitigung der Ofktrois, dete. j

Schon die vorstehende ganz allgemeine Charakteristik des in Belgien stattgehabten Vorgonges beweist / daß das belgische Muster eher geeignet war, die Bedenken gegen den einfachen Prozeß der Ab- schaffung der Mabl- und Schlachtsteuer und der Erseßung der ganzen daraus dem Staat und den Städten zugeflossenen Einnahme durch direkte Besteuerung zu verstärken.

Aehnlich verhält es sich mit der Verweisung auf die niederländische

Geseßgebung. Auch dort wurden durch das Geseß vom 7. Juli 1865 die Konsumtionsabgaben der Städte zwar überhaupt aufgehoben, au dort aber fam der Staat sofort den Kommunen behufs Deckung des in ihrem Hauthalte zu erwartenden Defizits von circa 9 Millionen Francs zu Hülfe. Seine Finanzlage gestattete ibm, den Betrag von nahezu 7 Millionen aus seinem eigenen Staats steuer - Aufkommen den Kommunen ZU überweisen (‘/; der ganzen Contribution personelle und die 21 Cent. Zuschlag zur Gebäudesteuer), und sich seinerseits wiederum mit einer unvollständi- gen Ausgleihung durch Erhöhung der Zucker- , Thee- und Brannt- weinbesteuerung zu begnügen. Die vorstehenden Andeutungen dürften ausreichen, um darzuthun,

daß der Vorgang der genanuten Staaten gewiß nicht als eine Auf- forderung betrachtet werden kann, den Staat und die mahl- und \hlahtsteuerpflihtigen Städte wegen des Ersaßes für eine Rein -Ein- nahme aus indirekten Steuern von 6 bis 7 Millionen Thalern ein- fah auf die direkten Staats- und Gemeindesteuern hinzuweisen. Andererseits darf man si - darüber feiner Täuschung hingeben, daß cine ähnliche Behandlung der Sache, wie sie in den Niederlanden und Belgien stattgefunden hat, in Preußen auf den entschiedensten Wider- spruch stoßen müßte. Die mahl- und schlahtstcuerpflichligen, Städte nd doch nur eine Minderzahl der städtischen Kommunen; viele von eßteren haben {on den der direkten Besteuerung voll- zogen, ohne daß ihnen der Staat dabei zur Hülfe gekommen i Schon aus Rückfsichten der Gerechtigkeit könnte von einer materiellen

ür eine beträchtlihe Anzabl der mahl- und \hlachtsteuerpflichti- gen Städte liegt Überdies fein Anlaß vor, von dem Uebergang zur direften Besteuerung eine- Gefährdung der Ordnung des stádtischen Haußshaltes oder eine übermäßige Anspannung der Steuerkraft der Einwohner zu besorgen. Es kann in dieser Hinsicht auf die Resultate der sorgfältigen Untersuchungen Bezug genommen Wer- den, welche die Staatsregierung zZU der Vorlegung eines Ge- seßentwurfes wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer in 28 Städten bestimmten und in den Motiven desselben nachgewiesen sind. Auch mag daron erinnert werden; daß jeneUntersuchungen keines- wegs abgeschlossen waren, sondern ihre Fortseßung und die weitere Verminderung der Zahl der mahl- und \hlahtstcuerpflichtigen Städte ausdrücklih in Ausficht gestellt wurde.

Der damals eingeshlagene Weg einer mehr individuellen Be- handlung des Gegenstandes hat bekanntiih nicht zu dem ersirebten Ziele geführt. Nur das Abgeordnetenhaus ertheilte der Vorlage seine Zustimmung unter Wiederholung des Verlangens nach gänz- licher Beseitigung der Mahl- und Schlachtsteuer. Das Herrenhaus versagte dagegen seine Zustimmung, aber auch hier wourde das der Vorlage ungünstige Votum von verschiedenen und einflußreihen Seiten hauptsächlich damit motivirt, daß man sich auf eine unvoll- ständige, nur einzelne Städte berührende Aenderung nicht einlassen s F E einer das Ganze umfassenden Maßregel zuzustimmen ereit sei.

Nach den vorstehenden Erörterungen und den {hon früher von der Staatsregierung abgegebenen Erklärungen steht der gänzlichen Abschaffung der Mahl- und Scchlachisteuer nichts mehr im Wege, als eben die nothwendige Rücksichtnahme auf die geseßlich begründete Verknüpfung eines {wer wiegenden Kommunal - Jnteresses der einmal bestehenden Steuereinrihtung. |

Alle anderen Bedenken finden th:ils durch die Befreiung der un- tersten Klassensteuerstufe von der direkten Staatsstever, theils dur die günstige Lage des Staatshaushaltes ihre Erledigung. Die Rücksicht- naßme auf das KRommunal-Jnteresse kann aber; wie schon in der er- wähnten Geseße8vorlage in der Landtagssession 1869—70 ausgesprochen wurde, in feinem Falle weiter ausgedehnt werden, als daß im Allge- meinen von der Ausführbarkeit des Ueberganges zu der direkten De- steuerung ohne Zerrüttung des Kommunalhaushaltes und ohne Er- {chöôpfung der Steuerkraft die Ueber gewinnen ist.

Von diesem Standpunkte aus {hlágt die Staatsregierung in dem vorliegenden Geseßentwurfe. vor, die Mahl- und Schlachtsizuer als Staatssteuer gänzlich a 0 und in allen mahl- und \chlacht- steuerpflichiigen Städten ie Klassensteuer einzuführen, jedoch den- jenigen Städten, deren finanzielle Lage es erfordert, und déren örtliche Verhältnisse dazu geeignet sind, mit Genehmigung der zuständigen Ministerien, die Forterhebung der Slachtsteuer als Gemeindesteuer zu gestatten.

Was zunächst die finanzielle Seite des Vorschlages anlangt, #o läßt \ih dieselbe an dem Beispiel der Stadt Berlin darlegen. Die Netto - Einnahme der Stadt aus dec Mahl- und S chlachtsieuer hat, wie oben bemerkt, im Jahre 1870 ih auf 1,050,000 Thaler belaufen. Die gesammte Einnahme des Staats und der Stadt aus der Schiachtsteuer allein (einsließlich des Kommunalzuschlages von 50 Prozent) betrug in demselben Jahre 1,202,358 Thlr. Die Verwal- tung und Erhebung der Schlachtsteucr in Berlin würde nach den vorläufig hierüber veranlaßten Ermittelungen, wenn sie der Staat durch seine Organe für Rechnung der Stadt besorgen läßt, nicht viel über 8 Prozent der Brutto-Einnahme absorbiren. Die Stadt Berlin würde sonach in einer Netto-Einnahme von etwa 1,100,000 Thlr. aus der Kommunal-Schlachtsteuer vollständigen Ersay für die ihr se nen Erträge der Mahlsteuer erhalten und in ihren ohnehin auf die Erhöhung der direkten Gemeindesteuern hinwcisenden Stadthaushalte in keiner Weise beeinträchtigt werden. Es würde überdies auf mant, die Belästigungen dur die Schlachtsteuer vermindernde L des Verkehrs eingegangen werden können, und gleichzeitig die Stadt sich vorauébsichtlich ver pflihien können, statt der Erhebung der Klassensicuer von den zur ersten Hauptklasse gehörigen Steuerpflichtigen ein 1ähr- lihes Aversum (§. 6 des Entwurfs) an die Staatskasse zu zablen.

Sollte hingegen der Stadt die Forterhebung der Schlachtsteuer als Gemeindesteuer nit gestattet werden, so müssen die direften Kom- muna’ steuern um etwa eine Million Thaler gesteigert werden und damit trifft die gleichzeitige Einführung der Klassensteuer des Staates zusammen. n diesem Falle würde unter Mitberü tsichti- gung der Erdebungókosten eine sofortige Erhöhung der direkten Steuern um annähernd 24_ Millionen Thaler für Berlin zu erwarten sein S êt eine Steigerung, welche das zulässige

übersteigen dürfte. E Maa Ne hte sih versucht fühlen, den angegebenen Betrag einiger- maßen herabzumindern dur die Erwägung, daß die Einführung der Klassensteuer in Berlin einen geringeren Erirag für die Staatskasse liefern werde, als die Mahbl- und Schlachtsteuer, Und folglich ein Theil jenes Ertrages einfach audbfallen müsse. _ Die Richtigkeit dieser Bor- aussezung scheint, abgesehen von dem Steuer-Erlaß für die unterste Klassensteuerstufe nicht zugegeben werden zu können, obwohl zu einem vollständig sicheren Urtheil die Unterlagen fehlen Die Rein-Einnahme des Staates aus der Maktl- und Schlachtsteuer in Berlin nach Abzug der Verwaltungskosten kann auf ungefähr 1,220,000 Thlr. an- genommen werden. Davon würden durch den Wegfall der bisherigen jährlichen Vergütung von 90 Thlr. für die Einkfommensteuerpflichtigen gedeckt werden: 310,360 Thlr. Der Rest wird, nah Abzug des auf die unterste Klassensteuerstufe entfallenden Betrages, durch die Klassen- sieuer aufgebracht werden; mindestens sprechen für diese Annahme mehr als für die entgegengeseßte, die hier nicht weiter zu verfolgenden Ergebnisse der seit einiger Zeit bestehenden Kommunal - Einkommen-

Staatsbeihülfe für die noch im Besiß der indirekten Steuern gebliebe- nen Kommunen allein nicht die Rede sein,

euer. B Die Staatsregierung hat si nicht verhehlen können, daß in den