1871 / 196 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Kaufmann Conrad Heuckten in Aaten, Jnhaber der daselbst unter den Firmen Conrad Heucken & Cie. und Gebrüder Heucken & Cie. bestchenden Handelsgeschäfte) hat für dieselben seinen Sohn Joseph Heucken, Kaufmann in Aachen, zum Profuristen bestellt, was heute unter Nr. 567 und Nr. 568 in das Prokurenregifter cin- getragen worden ist, Aachen, den 12, Dezember 1871.

Königliches Handelsgerichts - Sekretariat.

Unter Nr. 3041 des Firmenregisters wurde heute cingetragen, daß der zu Eupen wohnende Kaufmann Leonard Mennicken daselbs ein Handelsges{äft unter der Firma L. Mennicken führt.

Aachen, den 12. Dezember 1871.

Königliches Handelsgerichts - Sekretariat.

Die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1872 durch die Essener Zeitung, Kôl- ni\che Zeitung, Berliner Börsenzeitung und den Deutschen Reichs- und Preußischen Staais-Anzeiger bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieser Regißer sih beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts-Rath Veltmann unter Mitwickung des Kreisgerichts- Sekretärs Wilhelmi bearbeitet. Persönliche Anmeldungen werden Montags von 11 bis 12 Uhr entgegengenommen. Sssen, den 6. Dezem- ber 1871. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

ck Nawhstebende Firmen: d e J. Boucther zu Essen, Jnhaber Kaufmann Jean Boucher aselbst. Nr. 401 Wittwe J. Henzen zu Valdeney, Jnhaberin Handelsfrau Wittwe Johann Henzen daselbst, j find beute în unser Firmenregister eingetragen worden. Essen, den 7. Dezember 1871. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Auf Anmeldung vom heutigen Tage wurde in das biesige Hau- dels- (Firmen-) Register unter Nr. 683 cingetragen der in Ottweiler wohnende Kaufmann Samuel Dreyfus, welcher daselbst ein Handels- ges{äft errichtet hat, als Inhaber der Firma: S. Dreyfus.

Saarbrücen, den 8. Dezember 1871.

Der é. Me E Tau.

Die im Art. 13 des Allgemeinen Deutschen Handel®geseßbuches resp. im §. 4 des Geseyes für den Norddeutschen Bund vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtlice Stellung der Erwerbs- und Wirth- {chaftsgenessenschaften vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Eins tragungen in das Handelê- beziehungs#weise Genossenschaftsregister für den hiesigen Bezirk werden im Jaßre 1872: 1) in dem zu Berlin er- heinenden Deutschen Reichs - und Königlich Preußischen Staat8-An- zeiger, 2) in der Saarbrücker Zeitung, Verlegcr Gebr. Hofer in Saar- brücken, und 3) in der St. Johanner- Zeitung, Verleger Dr, Maron zu St. Jehann, erschciner. Saarbrücken, den 11. Dezember 1871.

: Königliches Handelsgericht.

(gez.) Feldmann, Präsident. (gez.) Bau, Sekretär.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4053] Offene Lehrerstelle.

Eine Lehrerstelle an der hiesigen evangelishen Stadishule, mit welcher ein Gehalt von mindestens 250 Thlr. ohne freie Wohnung oder andere Emolumente verbunden ist, soll besest werden.

Qualifizirte Bewerber werden aufgefordect, ihre Meldungen untex Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens * bis zum 28. d. M#ts. an uns einzureichen. '

Gottesberg, den 6. Dezember 1871.

Der Magistrat.

[3953 i it Genehmigung der Königlichen Regierung 11 osen

von der biesigen Stadtverordneten-Versammlung Das jägrliche fixirte Gehalt für den neu zu befeßenden Bür- germeister - Posten der Stadt Lissa von 1000 Thlr. auf 1200 Thlx. erhöht worden. Der ‘Ter- min für die Anmeldung der Bewerber um dieseu Posten wird deshalb bis zum 26. dieses Monats verlängert und roerden fernere Vewerber daher ersucht , si bis

zu diesem Tecmine, unter Einreickung ihrer Qualifikations-Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Lissa Provinz Posen, den 3. Dezember 1871.

Itolte, Justizrath und Stadtverordneten-Vorsteher.

[M. 634] (T 119/12)

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Wr

Berlin, Freitag den 15. Dezember, Abends.

L871.

Me 196.

Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruht, den nachbenannten Kaiserlich russisen Offizieren Orden zu verleihen, und zwax: - i

das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit

Schwertern:

dem General der Kavallerie Baron von Meyendorff, General-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers; den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem

Stern in Brillanten:

dem General-Major von Aller, Commandeur des St. Petersburgischen Grenadier - Regiments König Friedrich Wilhelm 1II.; / ]

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:

dcm Obersten von Pohl, Commandeur des 4. Bataillons desselben Regiments ; sowie i y

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

den Stabs-Kapitäns Timofcef und Iwanoff, beide von demselben Regiment.

u

Se. Majestät der König haben Allergnädigik geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Königlich sächsischen Erinnecungsfkreuzes für das Jahr 1870/71: dem Wirklichen Geheimen Rath Rudolph vonSydow zu Berlin; des Ritterkreuzes des Or dens der Königlich italienischen Krone: dem Re- gierungs- Rath Du mrath zu Stettin; des Ehren-NRitter- freuzes des Johanniter - Malteser - Ordens: dem Forstmeister Grafen von Matuschka zu Oppeln; sowie des Großherzoglich hessischen Militär-Sanitäts-Kreuzes:

‘dem praktishen Arzt und Bade-Arzt Dr. Rudolph Wolf zu

Swlangenbad, im Regierungs-Bezirf Wiesbaden.

Deutscches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Geheimen Regierungs-Rath und vortra- genden Rath im Reichskanzler - Amte Pr. Michaelis zum Geheimen Ober-Regierungs-Nath zu ernennen.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom9. November 1871, betreffend Organisation der Ehrengerichte in der Kaiserlichen Marine.

Nachstehende Kabinets-Ordre :

Auf Jhren Vortrag und im Anschluß an die Verordnung vom 20. Juli 1843 bestimme J hierdurch in Betreff der Organisation der Ehrengerichte in Meiner Marine, wie folgt, indem T Sie beauftrage, wegen der Ausführung des Ber- fügten das Weitere zu veranlassen: 1) bei jeder Marine- Station ist ein Ehrengericht der ihr untergeordneten Offiziere vom Kapitän «Lieutenant resp. Haupimann abwärts, unter Leitung des Commandeurs der resp. Flotten-Stamm-Division u bilden. 2) Die Chefs dec Marine-Stationen treten zu den Ehrengerichten in das Verhältniß eines Divisions-Commandeurs

| “der Ländarmee. 83) - Für die Bildung der Ehrenräthe bei den

Ehrengerichten der Marine sind die Vorschriften Meiner Ordre vom s, Oktober 1860 mafgebend. 4) Auf einem Geschwader verschen die drei ältesten Offiziere ihrer Charge vom Haupt- mann oder Kapitän-Lieutenant abwärts, auf einem nicht im Geschwaderverbande segelnden Schiffe oder Fahrzeuge außerhalb der Ost- und Nordsee, sofern solches außer dem Kommandan- ten noch mindestens glechs Offiziere an Bord hat, aus-

nahm®8weise die zwei ältesen zur Sache unbe- theiligten Offiziere vom Range der Kapitän - Lieute- nants und abwärts die Funftionen des Ehrenraths. 5) In allen den Fällen, in welchen die Vermittelung dieses Ehrenraths zur Erledigung der Angelegenheit nah den Be- stimmungen nicht ausreicht , giebt derselbe die erhobenen Ermittelungen an den“zuständigen Ehrenrath der betreffenden Marine-Station ab. 6) Die Stabs - Offiziere der Marine ver- bleiben in ihrem bisherigen Verhältnisse zu dem Ehrengerichte der Stabs-Offiziere der Armee mit der Maßgabe, daß die Stabs» Offiziere der Marine - Station der Ostsee zu dem Edhrengerichte der Stabs -Offiziere der 17., diejenigen der Marine - Station der Nordsee zu dem der 19. Division hinzutreten. Als dienstli) verhindert an der Theilnahme am Ehrengericht sind diejenigen, von den Stationsorten abwesenden Stabs- Offiziere anzusehen, deren Votum sich na dienstlicher Voraussicht nicht innerhalb 8 Tage oder nur mit unverhältnißmäßigen Kosten erlangen lassen würde. 7) Betreffs der Offiziere der Sceewehr behält es bei Meiner Ordre vom 9. Februar 1862, nah welcher dieselben zu dem Edrengericht desjenigen Landwehr-Bataillons8, in eg Bereich fie ihren Wohnfiß haben, gehören, sein Be- wenden. :

Berlin, den 9. November 1871.

(gez.) Wilhelm. (ggez.) Graf v. Roon. An den Marine- Minister. wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Marine - Minisierium. Jachmann.

Bezeichnung der Königlich Württembergischen Koms- mando- Behörden und Truppentheile.

Im Verfolg der Besiimmung im Artikel 3 der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Königreich Mürttemberg unter dem 21 /25, November 1870 abgeschlossenen Meilitär-Konvention, sowie der späteren Vereinbarung, welcher leßteren zufelge das Königiich Würt- tembergishe Armee-Corps als XUI. Bundes-Vrtnee-Corps dem deut- hen Reichsheere eingereihet worden, is im Einrersiändniß beider foniraßirenden Theile die in der nachstehenden Uebersiwt enihaltene Bezeichnung der Königlich Württembergishen Kommando - Behörden und Truppentheile festgeseßt worden.

Berlin, den 8. Dezember 1871.

Kriegs - Ministerium. Graf von Roon.

Uebers Mt

betreffend die Benennung der Königlich Württembergischen Kommando-

behörden und Truppentheile und deren Numerircung im Deutschen Bundesheere.

1) X11]. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps. 2) 26. Di- vision (1. Königlih Württembergische). 3) 27. Division (2. Königlich Württembergische). 4) 51. JTnfanterie-Brigade (1. Königlich Württenmt- bergische). 5) 52. Jnfanterie-Brigade (2. Königlich Württembergische). 6) 53. Jnfanterxie-Brigade (3. Königlich Württembergische). 7) 54. Jn- fanterie-Brigade (4. Königlich Württembergische). 8) 26. Kavallerie- Brigade (1. Königlich Württembergische) und 9) 27. Kavallerie-Brigade (2. Königlich Württembergische), vorläufig vereinigt unter der Be- zeichnung: nmando der Königlich Württembergishen Ka- vallerie. 10)* 13. Artillerie- Brigade (Königlich Württembergische). 11) 1. Württembergisches Jnfanterie-Regiment (Grenadier-Regimetit »Königin Olga«) Nr. 119 12) 2. Württembergisches JTnfanterie-Regi- ment (Kaiser Wilhelm, König von Preußen) Nr. 120. 13) 3. Würt} tembergishes Infanterie-Regiment Nr. 121. 14) 4. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 122. 15) 5. Württembergisches Jufanteries Regiment (Grenadier-Regiment » König Karl«) Nr. 123. 16) 6. Würt«- tembergishes Infanterie-Regiment (König Wilhelm) Nr. 124. 17) 7 Wüittembergishes Jnfanterie-Reg'ment Nr. 125. 18) 8. Württems- bergisches Jnfanterie-Regiment Nr. 126 (ist abkommandirt zum XV.