1871 / 196 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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ch mödte die Gelegenheit benußen, um cin Wort dafür zu sagen, daß ih nicht wünsckchen würde, daß der Zinsfuß in Deutschland zu gewaltsam herabgedrückt werden möchte. Wir haben lange Jahre hindur daran gelitten, daß wir ein fapitalarmes Land waren; xoir haben noch große Strecken in unserem Lande, ganze Landestheile, ganze Provinzen, die an Kapitalarmutÿ leiden. Das Zicl, das wir zu erstreben haben, das ist, daß sich alle Adern unseres Verkehrslebens mit Kapital, mit deutshem Kapitäl erfüllen, und daß wir nicht gewaltsam tas Publikum dazu drängen oder verleiten, die Kapitalanlagen in autländischen Papieren zu suchen. Vis auf einen gewissen Grad wird dies unter allen Um- fländen, man mag thun und lassen, was man will, eintreten, der Prozez würde aber wesentlih beschleunigt und erleichtert werden, wenn wir uns in Deutschland verleiten lassen sollten, den Zudrang des Kapitals gleich beim Beginn dadur spärlicher eintreten zu lassen oder, wenn Sie es anders ausdrüden woll:n, das Zurüdckdhalten der Kapi- talien weniger möglich zu machen daturhch, daß wir allzu früh zu einem ganz niedrigen Saße hindrängen.

Meine Herren! Diese Worte äußere ih nicht, um Sie zu bestim- men, den §. 2 der Regierungsvorlage dow noch anzunchmen. J lasse es mir vollständig gefallen, daß Sie für gut finder, diescn §. 2 zu streichen. Mir perfönlih wird dadur sogar eine wesentliche Er- leichterung zu Theil, dean, wie ih sck@on bei meinem esten Vortrage, wo ich die Mafreael ankündigte, erwähnt hate, so habe ich in der That die bier in Anspruch genommene Ermächtigung fsteis nur als eine Ecmächtigung angesehen, von der ih mögslicher-, selbst nit un- wahrscheinlicher Weise im Laufe des Jahres 1872 keinen Gebrauch ge- macht hätte, als eine Ermächtigung, deren ih mi unter gewissen Umständen als einer Waffe bätte bedienen können, deren Nichterthei- lung mir aber persönlih durhaus nicht unwillflommen ist. Tch er- fläre mich daher damit einverstanden, daß der Gescßeniwurf nach dem Vorschlage der Kommission angenommen wird.

Nach dem Abg. Lasker erklärte der Finanz-Minister:

Meine Herren! Da der geehrte Herr Vorredner heute bereits ankündigt, daß er bei der Berathung der Steuerreformgefeße auf alle seine Pläne wegen künftiger Steuerreformen zurücckfommen ivird, \o glaube ich, daß ich im Interesse der Zeitersparniß wohlihun werde, heute auf desfallsige Bemerkungen nicht weiter einzugehen. Jh darf nur das Eine herrorheben , daß der gechrte Herrr Vorredner jih doch darin irren würde, wenn er glauben sollte, als ein Monopol für si in Anspruch zu nehmen, schon heute daran zu denken, daß wir später noch weitergehende Steuerreformen vornehmen wellen. Diese Situation ist an dem Regiecungstish genau so befannt, wie auf den Bänken der Herren Abgeordneten, und ih werde später den Beweis iefern, daß ih dessen nicht uneingedenk bin,

Wenn dann hervorgehoben worden ist, es wäre raihsam, nicht allzu oft an die Möglichkeit zu erinnern, daß der mit Frankreih geschlossene Friede nicht vollständig gehalien werden möchte, so muß ich das, soweit darin ein Vorwurf liegt, von meiner Seite dann ebenfalls zurückweisen. Jh habe den Punkt früher nur einmal berührt und habe dabei ausgesprochen, wie ih zuverlässig erwarte, daß der Frieden gemäß den vertragèmäßigen Stipulationen zur Ausfübrung gelangen werde. Jch bin heute auf den Punft nur zurückgekommen, weit die Argumentation der Kom- mission lediglich auf dieser Vorausseßung berubt, einer Vorausseßung; der ih nicht entgegentrete , sondern der ich beistimme.

Was dann die Maßregel selbst betrifft, so will ih natürlich nit darauf zurückkommen, sie Jhnen anzupreisen, und leider bin ih auch in der Lage, von meiner Seite ncht alle die Gründe hier aufzählen zu dürfen vielleichi kann ih das nah einem Jahre die dafür sprechen könnten, so zu verfahren, wie die Regierung beabsichtigt hat. Wenn gemeint ift, daß die ursprüngliche Auffassung dochaus der Vorlage und aus den Motiven nicht richtig zu erkennen gewesen sei, so will ih den geehrten Rednern, die das anders aufgefaßt haben, durchaus feinen Vorwurf machen, aber ich will dow auch daran erinnern, daß die Motive damit \{ließen, daß dem Landtage all jährli ch Recher.schaft abgelegt werden muß , ein Zusaß, der doch rein widersinnig gewesen wäre, wenn es die unbedingte Absicht gewesen roâre, im Jahre 1872 die Sache zum Austrage zu bringen. Jh will ferner hervorheben, daß es auch nur heißt, daß »binnen Kurzem« die Finalisirung der Konsolidirungsmaßregel wohl zur Ausführung gelangen würde; wel- Ar Pun unter »binnen Kurzem« zu verstehen sei, bleibt Jedem Überlassen.

go will dann ferner darauf hinweisen, daf, wenn es mir so sehr am Herzen gelegen hätte, ein größeres Quantum von Papieren der kon- solidirten Anleihe im Umlaufe zu erhalten für mich ja gar nihts einfacher gewesen wäre, als daß ih Jhnen die Geseßesvorlage, wonach ein Betrag von 9 Millionen Thlr. consolidirter Anleihe annullirt werden sollte, nicht gemacht hätte; dann hätte ih ohne Jbre Zustimmung die Be- fugniß bereits gehabt, mit der Ausgabe von consolidirten Anleihen vorzu- gehen. Weil ih aber die andere Seite der Frage volsiändig ins Auge gefaßt und die dafür sprechenden Gründe mir vollfiändig ver- gegenwärtigt habe, so sind wir in anderer Weise vorgeg1ingen, und jo ist Jhnen auch hier nur vorgeschlagen rvorden, eine Aurorisation zu ertheilen, über deren Ni@tertheilung ich vollsiändig getröstet bin,

Darauf nahm das Wort der Staats - Minister

v, Selchow, welcher dem Hause drei Geseßentwürfe vorlegte :

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung habe ich den beiden Häusern des Landtages zur verfassungtmäßigen Bescdiufinahme drei Geseßentroürfe vorzulegen. "Der erte betrifft die Einführung des Deichwesens in Hannover und Schlesroig-Holstein. Das Rudbrum lautet vollständig: »Die Ausdehnung des Geißes vom 28 Januar 1868 über das Deichwesen auf die Pcovinzen Schleswig-Holstein und Hannovera«.

Die Geseßeslage it bis heute dort eine solche

nicht alle Landestheile gleihmäßig umfaßt. Jm fetigen el von Hannover und im östlihen Theile von S&élebwig - Holstein besteht zur Zeit gar feine Deichgesekgebung; in dem nördlitzen Theile von Hannover beßchen zum Theil recht gut geordnete Verhältnisse im Deichwesea auf Grund geschlicher Bestimmungen Die Aufgabe dieses Entwurfs roar für die ersten Landestheile , Maa man tabula rasa batte, eine sehr leickdte und einfache, aber für den zweiten Theil war cs die PfliGt der Regierung, zu Recht bestchende Verhältnisse möglichst zu schonen; daher haben nur einige Lücken der dort bestehenden Gesepzebung ausgefüllt werden fönnen. Der Ent- wurf hat dem hannoverschen sowie dem s{leëwigshen Provinzial- Landtage vorgelegen, und die einzelnen Abänderungsvorschläge, welche in Hannover bei Berathung desselben gemacht sind, haben fast aus- nahmöslos berüdsihtigt werden tönner, während Monita, welche von S(leswig her gekommen sind, nur theilweise, aber doch zum größten

Theile ibre Berücsihtigung in diesem Geseßentwurf gefunden haben. Wesentiih ist noch zu eiwähnen ein bei Berathung dieses Deseges vom hannoverishen Landtage gestellter Antrag. N

Dee Landtag wünscht nämlich, daß die Deichgeseßgebung alcid zeitig mit einer allgemeinen Regelung unserer Wassezgeseße emanitrt wecden möchte; das hat sich aber bis zu diesem Augenblicke nicht wohl erreichen lassen. Die Regierung i allerdirgs ernsilih damit veshäftigt, ein allgemeines Wassergeseß zu erlassen ; das is aber: eine sehr weitläufige Materie, Über wrldhe aus den verschiedensten Landes- theilen vorher Vota eingeholt werden müssen, und es is nit abzu- schen , wann diese Geseßgebung zum förmlicken Abschluß gelangen wird. Daher \{icn es angemessen, das Gescß über das Deichwesen schon jet in Hannover und Schleswig-Holstein einzuführen, bevor die allgemeine Wasser-Geseßgebung in Kraft tritt.

__Ich beehre mich, die Ullerhöchste Ermächtigung zur Einbringung dieses Geseßentwurfs und den Entwurf selbst nebsi Motiven dem Herrn Präsidenten zu übergeben, und erlaube mir. den Vorschlag, daß die Agrar-Koemmission die Vorprüfung übernehmen möge.

Der zweite Geseßentrourf, den ich vorzulegen habe, bezieht fi ebenfalls lediglich auf die Provinz Hannover, er handelt tber e Forst-Ablössungen und lautet in seinem vollständigen Rubrum: »Geseh- Entwuif, betreffend die Abstelung der auf Forsten haftenden Berech- t a die Theilung gemeinschafilicher Forsten für die Provinz

t.

In Hannover is eine Forfiflächhe vorhanden von nahezu, rund gesagt, 2 Millionen Morgen. In drei Vierteln hat die Ablösuna bereits stattgefunden, in etwa pCt. der Fläche noch nicht. Daß die Ablösung da zurückgeblieben ist, hat zum großen Theil scinen Grund in einigen Lücken der dort bestehenden Geseßgebung, deëhalb hat dieser Entrourf sich die Aufgabe gestellt, diese Lücken zu ergänzen, um au für dieses leßte Viertel die Ablösung zu ermöglichen, Der Entwurf hat dem hannovei[chen Provinzial-Landtage vergelegen ; dieser is im Allgemeinen ganz damit einverstanden; seine Abänderungsvoorschläge hat die Regierung fast durchweg annehmen können; nur in 2 Punkten, die ihrer Prüfung unterbreitet werden, hat sie geglaubt, eine Ab- weicchung eintceten lassen zu sollen.

Ich erlaube mir gleichfalls den Vorschlag, die Vorprüfung dur D e Serie, bewerkstelligen zu lassen und Übergebe den

ntwurf.

Der dritte Geseßentwurf, den ih vorzulegen habe, {ließt sich an den eben vorgelegten ganz genau an; er betrifft Abänderungen und Ergänzungen des hannoverischen Gesehes vom 8. Novemberi1856 über Aufhebung der Weiderechte.

Ich exlaube mir den Vorschlag, indem ich den Entwurf dem Herrn Präsidenten übergebe, daß die Vorprüfung desselben der durch den so eben gefaßten Beschluß des Hauses verstärkten Agrar-Kommis- sion übertragen werde.

6 In der Diskussion über den Gesehentwurf, betreffend die Ablösung der Reallasien im Gebiete des Regierungsbezirks WieS8baden 2c., erklärte der Regierungs-Kommissar, Gch. Ober- Regierungs-Rath Greiff nach dem Referenten Abg. Arndts:

Jn dera Geseße, vetreffend die Umwandlung der Erbleiher in dem Regierung8bezirke Wiesbaden, ist diesclve Bestimmung enthaltenz welche in dem jeßt vorliegenden Geseßentwurfe getroffen ist, die Be- fiimmung, daß von der Anwendung des Geseßes ausgeschlossen sein sollen die Wasserlauf- und Wasserfallzinsen. Dies ist, wie in den Motiven zum Entrourfe des früberen Gescßes angegeben worden; und auch jeßt wieder aus dem Grunde geshchen, weil die Staats- regierung diese Zinsen als Ausfluß des Regals der Woassergerectig- feit auffaßt. &s ist von diesem Gesichtspunkte aus Seitens der Finanzverwaltung eine Regulirung in Betreff der Ablösung dieser Wasserlauf- und Wasserfallzinsen im Wege dex Einigung zu billigen. Säßen angebahnt worden, welche zum großen Theil {hon zu ciner gü!lichen Erledigung der Angelegenbeit geführt hat und voraussihtlich auh weiter zum befriedigenden Ziele führen wird. In dem vor» liegenden Geseßentwurf gehört aus dem angegebenen Grunde der Gegenstand nicht hinein, er müßte eventuell, wenn auf dem von mik angedeuteten gütlihen Wege ein vollständiges Resultat nicht zu er- reichen wäre, Aufgabe eines besonderen Gefeßes Werden.

Auf cine Anfrage des Abg. Braun entgegnete der genannt Regiecungs-Kommissar : y

Ich glaube die Versicherung geben zu können, daß die Befürh- tungen, als wenn tie'Grundsteuerregulicung bis zum 1. Januar 15/9 nicht ages@lossen scin werde, unbegründet sind. Es ist die ganz be- stimmte UAbsixt der Staagtéregierung, den Termin cinzuhalten , Und es [iegen keine Momente vor, die irgendwie einen Quveifel erregte als wenn diese Ubsicht nicht ausgeführt werden könnte.

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Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Aufhebung der Art. 111. und IV. der Ufer-, Ward- und Hegungs8-Ordnung für das Herzogthum Scchlesien und die Grafschaft Glaß vom 12. September 1763/ lautet:

Ç 1. Die Vorschrifien der Art, 11. und 1V. der Ufer-, Ward- und Hegungs - Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafshafi Glaß vom 12. September 1763 werden hierdurch auf-

oben. ged g. 2. Den Uferbesißern verbleibt jedoch die Verpflicßtung, den Beamten und Arbeitern der Strom - Verwaliuna die Benußung der Ufer zum Herauswinden, zur Ablagerung und Bearbeitung der ges eáumten Hölzer und anderer Sinfksiüce unentgeltlich zu gestatten.

_— Der Entwurf eines Geseßes, denBetricb der Dampf- fessel betreffend, hat folgenden Wortlaut:

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. y verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages, was

f: fa 1. Die Besißer von Dampfkessel-Anlagen oder die an ibrer Stati zur Leitung des Betriebes bestellten Vertreter, sowie die mit der Bewartung von Dawpffkesseln beauftragten Arbeiter sind verpflictet, dafür Sorge zu tragen, daß während des Betriebes die bei Genehmi- ung der Anlage vorges riebenen Sicherheitsvorrichtungen bestimmungs- mäßig benußt und die allgemein anerkannten Regeln der Technik be- ghachtet werden.

9 Wer den ihm na §. 1 obliegenden Verpflichtungen zu- widerhandelt, verfällt in eine Geldsirafe bis zu 200 Thalern oder in cine Gefängnißftrafe bis zu drei Monaten. N

3. Die Besißer von Dampfesselanlagen find verpflichtet, eine amtliche Revision des Betriebes durch Sachverständige zu gestatten, die zur Untersuchung der Kessel benöthigten Arbeitskräfte und Vor- richtungen bereit zu stellen und die Kosten der Revision zu tragen.

Die näheren Bestimmungen über die Ausführung dieser Vor- {hrift hat der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

zu erlassen.

A

__§. 4. Alle mit diesem Gesehe niht im Einklange stehenden Bes stimmungen, insbesondere das Geseß, den Betcieb der Dampfkessel betreffend, vom 7. Mai 1856 (Ges.-S. S. 295) werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und heigedruckiem Königlichen ZJnfiegel.

Gegeben Der Entwurf-eines Gesehes, betreffend die Beauf- sichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens, lautet vollständig :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen in Nusbführvng des Art. 23 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 mit Zastimmang der beiden Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie, 1oas folgt:

F. 1. Die Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrihts- und Erziehungs-Anstalten steht dem Staate zu.

Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates.

g. 2. Die Ernennung der Lokal- und Kreis-Schul-Jnspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsihtsbezirke gebührt dem Staate allein.

Der vom Staate den Jnspektoren der Volksschule ertheilte Auf- trag ist, sofern sie dies Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten; jederzeit widerruflich. : |

Diejenigen Personen, welchen die bisherigen Vorschriften die Jn- spektion Übec die Volksschulen zuwiesen, siad verpflichtet, dies Amt gegen die etwanigen bisherigen Dienstbezüge im Auftrage des Staates fortzuführen oder auf Erfordern zu Übernehmen.

Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

Urkundlich 2c.

Der Kreisgerihs - Rath Zander hat sein Mandat als Ab geordneter für den I. Potedamer Wahlbezirk (Kreise West- und Osi»

Priegniß) niedergelegt.

Uebersicht it Hauptoerkehrsorten in transatlantischen Ländern bestehenden Postdampfschiff - Verbindungen. MES E A Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben am 15. jedes Monais.

Berlin, den 15.

Nach UAbgangshafen

Der Abgang findet statt

Dezember 1871.

Bei regelmäßigem Gange der Eisenbahnzüge 2c. wird der Anschluß erreiht, wenn der Abgang aus Berlin \pätestens erfolgt:

am 9. jed. Monats ?) am 20. jed. Monats ?) am 24. 1ed. Monats

Southampton Liverpool Bordeaux

Bahia (Brafilien)

Baltimore (Vereinigte Staaten) a) direft b) via New-York

Bremerhafen Southampton Liverpool Queenstoron (Cork) Havre Brest Hamburg Bremerhafen

Dienstag

Mittrvoch Sonnabend

Boston {Vereinigte Staaten)

a) direft b) via New-York

Donnerstag

Liverpool l Greitag

; Queenstown (Cork) Liverpool ; Queenstown (Cork) | j Southampton Dienstag OAaVLE ; Brest Hamburg | * Bremerhafen Southampton Liverpool Bordeaux Antwerpen

Southampton St. Nazaire Bremerhafea

Hamburg

Southampton Hambur E ierbalen

Southampton

Mittwoch Sonnabend

am 9. jed. Mon. !) am 20. jed. Mon.?) am 24. jed. Mon. am 1. jed. Mon.

Buenos-Ayres (Argentina)

Colon

{Neus- {Neu-Granada) am 7. jed. Mon.

am 23. jed. Mon.

am 17. jed. Mon. am 23. jed. Mon. am 7. jed. Mon.

am 2. jed. Mon.)

Grey-Town (Nicaragua)

Havanna (Cuba)

St. Nazaire am 14. jed. Mon.

Cadix

Southampton St. Nazaire

Southampton Liverpool

Kingston (Jamaica)

La Guayra (Venezuela)

am 14, jed. Mon.

am 2. und 17. jeden am 5. jed. Mon. St. Nazaire am 8. jed. Mon. Bremerhafen am 7. jed. Mon. Hamburg ¡am 23, jed, Mon.

jed. 4, Mitiw. (10. Jan, 7. Febr.)

Dienstag, Donnerstag; Sonnab. Mittwoch, Freitag, Sonnt j

jed. 2. Donn. (21. Dez. 4. 18. Jan.) jed. 2. Sonnab. (23. Dez, 6- 20. Jan.)

Dienst ; Donn., Sonnab. Mittw., Freit., Sonnt.

jed. 2, Sonnab. (23. Dez, 6.1 20. Jan.)

am 2. und 17. jed. Mon.) am 8. und 14. jed. Mon.

Hamburg jed. 4. Sonnab. (13. Jan.) GLimerbascn jed. 4. Sonnab. (30. Dez.)

am 15. und 30. jed. Mon. am 2. und 17. jed. Mon. !)

am 7. jed. Mon. 10 Abds. am 17. jed. Mon. 10 Abds. am 22. jed. Mon. 8K früh.

jed. 4. Dienstag 8% früh (9. Jan., 6. Febr.) Sonntag 10 Abds.

(Si Dienst., Donnerst. 10 Abds.

(

(

Mont., Mittiw., Freit. 8% fr.

jed. 2. Dienst. 8x fr., (19. Dez, 2.1 16. Jan.) jed. 2. Donn. 83 fr., (21. Dez.j 4, 18. Jan.) Dienst. 11 Abds.

Freitag 7% Abds.

(Mittw, 10 Abds.

Mittw. 8% \r. Pont Dienst, Donn. 10 Abds,

Mont , Mittw., Freit. 8% fr. [Sonntag 10 Abds. jed. 2. Donn. (21, Dez, 4, 18. Jan.) Fjed. 2 Dien. L fe! (1: Dex! 47 18. Jan)

jed. 2, Donn. 8% fr., (21. Dez, 4, 18. Jan.) Dienstag 11 Abds.

Freitag 7% Abds.

am 7. jed. Mon. 10 Abds.

am n Ju u a a

am 22. jed. Mon. 5% k.

am vorleßten Tage jed. Mon. 10 Abds.

am leßten und 15. jed. Mon. 10 Abds. am 6. und 12. jed. Mon. 8k fr,

am 6. jed. Mon. 8K fr.

am 22. jed. Mon. 25 Nachm.

am 15. jed. Mon. 10 Abds. am 22. jed. Mon. 2% Nachm. am 6. jed. Mon. 8% \r.

am leßten jed. Mon. 10 Abds.

jed. 4. Freit. 27 Nachm., (12. Jan.) jed. 4. Freit. 8% fc, (29. Dey.)

am 12. jed. Mon. 85 fr.

am 10. und 25. jed. Mon. 5% fr.

am leßten und 15. jed. Mon. 10 Abds. am 12. jed. Mon. 8k fr.

am leßten und 15. jed. Mon. 10 Abds. am 2. jed. Mon. 10 Abds.

am 6. jed. Mon. 8k fr.

am 6. jed. Mon. 8K fr.

jam 92, jed. Mon. 25 Nachm.

Mon. !)