1871 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

4058

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Unter Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen eingetretenen Veränderungen und der hierdurch noth- wendig gewordenen Aenderung in den Taxpreisen der betreffenden Arzneimittel, habe ich eine Revision der Arzneitaxe angeordnet und eine neue Auflage derselben ausarbeiten lassen, welche mit dem 1. Januar 1872 in Kraft tritt.

Berlin, den 1. Dezember 1871. :

Der Minister der geisilichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Mühler.

Das 40. Stück der Gescßsammiung , welches heute ausge- geben wird, enthält unter: i Nr. 7926 da8 Gesetz, betreffend die Aufhebung des Staats- shaßes. Vom 18. Dezember 1871; unter | Nr. 7927 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Sensvburgex Kreises im Betrage von 20,000 Thalern, V. Emfssion. Vom 20, November 1871 ; und unter | Nr. 7928 die Bekanntmachung, betreffend die Aller: öchste Genehmigung des revidirten Statuts der Korporation der Kauf- mannschaft zu Magdeburg vom 3. Oktober 1871. Vom 14. Dezember 1871. Berlin, den 19. Dezember 1871. Königliches Geseßsammlungs8-Debits-Comtoir.

Preußische Bank.

Wochen-Uebersi®©t dex Preußischen Bank vom 15. Dezember T v:

1) Geyrägtes Geld und Barren …........... Tblx. 141,023,000 2) Kassenanweisungen, Wrivathanknoten

und Darlehnéfkafsenscheine. ..........- 4,873,008

3) Wechselbestände ; 104,872,006

4) M DArdbeltande s... ee. Ü

5) Staatspapiere, diScontirte Schaßariweisun-

gen , verschiedene ¡F5orderungen uni

Altiva. s. G Ss SERA eta A 4,5916/XA!

a « Thile, 213,588,000 Eo Na. e oaaeoeoerocerecess ® 23;008,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des (OLLDDCLICDED ese 0 i A ae P 29,6029 M0 Berlin, den 19, Dezember 1871, Königlich Preußisches Haupt-Bank- Direktoriuux. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

+4

T L

Nichtamtliches. Deutscvwes Nei.

Preußen. Berlin, 18, Dezember. Jhre Majestät die verwittwete Königin hat auf die vom Magistcat er- lassene Glükwunsch-Adresse folgendes Antwortschreiben erlassen :

Es hat Mir zur beso»deren Freude und Genugthuung gereicht, auch in diesem Jadre bei der Wiederkehr Meines Geburtstags die Glücfwünsche des Magistrais der Stadt Berlin zu empfangen. Jn- dem Jh deshalb dem Magisirat für den ernêutien Beweis alter treuer Anhänglichkeit Meinen freundlichsten Dank ausspreche, knüpfe Jch an denselden gerit die aufrihtigen Wünsche für das Wohlergehn und die mächtig aufsirebende Entwickelung der Mir so werthen Stadt und ihrer ganzen Einwohnerschaft.

Charlottenburg, den 5. Dezembex 1871. Elisabeth.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärishe Meldungen entgegen und besuchte dann den ‘von Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih Carl im Königlichen Schlosse veran- \stalteten Weihnachts-Bazar. Abends stattete Höchstderselbe mit Den. Nei Wen Und |Nonigliven Vobeil der Kronprinzessin der Gräfin Charles Pourtalès einen Besuch ab und erschien darauf zur Vorstellung im Opernhause.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten sagte der Staats-Minister von Selchow auf die Bemerkungen des Abg. Möhlenbeck eine Ver- minderung der Beamtenzahl im Revisions-Kollegium zu. Bei Tit. 13 des landwirthschaftlichen Etats (Förderung der Landes§- Kultur) entspann fich eine längere Debatte zwischen den Re- gierungs-Kommissaren Geh. Ober-Regierungs - Räthen Heyden und Greiff einer- und den Abg. Parisius und Dr, Löwe anderer-

18,960,000

seits, welcher leßtere sich einen speziellen, auf die iti

der Körordnungen gerichteten Anirag. orte Sn agung (landwirthschaftliche Lehranstalten) beantragten die Kommissarie

des Hauses, die Regierung aufzufordecn, der Gründung A UÁckerbau-Schulen auch in Zukunft finanziell nach Kräften entgegenzukommen. Der Abg. Parifius amendirte das Wort »Ackerbauschulen« in »mittleren und niederen landwirth, schaftlichen Lrhranstalten«. Nach längerer Diskusfion zwische1 dem Staats-Minister v. Selchow, Regierung8-Kommissar Ge, heimen Ober-Regierungs-Rath Greiff und den Abgg. Budden. berg, Miquel, v. Schorlemer - Alst und Elsner v. Gronow wurde der Antrag nebst dem Amendement angenommen. i Tit. 16 (Landes-Oekonomie-Kollegium) vertheidigte der Staats. Minister v. Selchow diese Behörde gegen die Angriffe der Abg

Schmidt (Stettin) und Parisius. Zu Tit. 18 (Größen LandeSmeliorationen und Deichbauten) beantragen die Kommissarien des Hauses, die Staat8sregicrung aufzufordern:

1) Fortan regelmäßig den Anlagen zum Staarshaushalis-Etat eine Uebersicht von dem Zustande dec Provinzial-Meliorations-Fonds und der jährtichen Verwenduag daraus beizufügen, 2) Die Denk. hrifi vom November 1867, betrefsend eine Verwentung des Fonds fr Landes-Meliorationen, binsichtlih derjenigen Weliorationen, welche aus Staatsmitteln windestens vie Summe von 1000 Thir. erhalten haben, unter LUngade des Baukapitals, sowohl nach dem Ansclage wie Ha der Ausführung und gleichzeitiger Mittheilung der prakti: schen Erfoige (der ungefähren wirthschaftlichen Mehr-Erträge, Bortÿeile) bei Vorlegung des nächstfährigen Etats zu vervolUständigen. (D

eFerner beantragte Abg. Parisius: /

Die Staatêéregierung aufzufordern, dem Landtage {pätestens in der nächsten Session einen Gesehentwurf vorzulegen, wodur die Vorschriften, betreffend die Ent- und Bewässerungs- Zwangs8genossen- schaften, dahin abgeändert werden, daß 1) Genossenschaften, welche die Erhöhung des wirthschaftlihen Ertrages dec einbezirkten Srundfüte zum Zwete haben, nur dann gegründet werden dürfen, wenn die Mehrzahl der Jnteressenten nach der Fläche und nach dem Grund- steuer-Reinerirage des betheiligten Besiges berechnet es beantragen; 2) Grundbesißec zum Beitritt zu einer so\chen Genossenschaft nicht gezwungen, vielinehr nur bei vorwtegenden Gründen des öffentlichen Woßbls dem Expropriationêverfahren unterworfen werden dürfen; 3) Über alle Streitfragen der Rechtsweg gestattet wird; 4) die Stagats- regierung aufzufordern, fortan regelmäßig bei allen Landesß- metiorationen und Deichbauten, welche in der Ausführung begriffen oder zur Ausführung vorbereitet sind, und für welche aus Staats- fonds Darlehne oder Unterstüßungen von 10 000 Thle. oder darüver zur Verwendung kommen sollen, einen genauen Verwendungsplan vorzulegen.

Nach Befürworlung durch den Regierungs - Kommissar Geheimen Ober-Regierungs-Rath Greiff wurden die Anträge der Kommissarien genehmigt; der zweite Antrag des Abgeord- neten Parisius wurde vom Antragsteller zurückgezogen ; die drei Übrigen gingen an die Justiz-Kommission. Zu Tit, 7 der außerordentlichen AuLgaben (Hebung der Fischerei) verhieß der Staats-Minister v. Selchow auf einen Antrag der Kom- missarien des Hauses für die nächste Session den Entrourf eines Fischerei-Polizei-Geseßes für die BVinnensischerei der Monarchie. Für Vervollständigung des provisorischen Laboratoriums in Proskau find 8750 Thlr. au8geseßt. Qu dieser Position entspann fich eine kurze Debatte zwischen den Staats-Ministern v, Selchow und Camphausen einer- und dem Abgeordneten Dr. Virchow andererseits. Darauf wurde jene genehmigt; damit war der Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums erledigt.

Die heutige (elfte) Plenarsißung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats- Minister Graf zu Eulenburg, v. Selchow, Camphausen und mehrere Regierungs-Kommissare beiwohnten, wurde unter dem Vorfiß des Präsidenten v. Forckenbeck durch die Berathung über den Geseß-Entiwourf, betreffend die Aufhebung dec Abgaben von Gesindebüchern (S. 4018 d. Bl), eröffnet. Nach dem An- trage des Neferenten Abg. Kienit, genehmigte das Haus die Vorlage ohne Debatte. Jn gleicher Weise wurde der Geseß-Entwurf, be- treffend die Erweiterung der Provinzial-Verbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz (S. 3823 d. Bl.) unverändert angenommen, worauf das Haus in der Spezial- berathung des Staats8hausShalts-Etats für 1872 fortfuhr. Zu dem Etat der Gestütverwaltung, dessen Berathung von dem Regierungs - Kommissar Geh. Reg. - Rath Dannemann durch einen erläuternden Vortrag eingeleitet wurde, beantrag- ten die Kommissarien des Hauses, die Königliche Staats-Reglc- rung aufzufordern : |

1) noch vor der Schlußberathung in ernste Ernwägung zu zichen/ ob nicht der Fonds »zum Ankauf von Pferden und Pferdetranspor- ten« angemessen zu erhöhen sei; 2) bei Aufstellung des Etats pro 1873 in Erwägung zu nehmen, ob nicht dem litthauisten, dem branden- burgischen und dem sächsishen Landgestüt dieselbe selbständige Stellung wie den Übrigen Landgestüten, insbesondere durch Anstellung selbstän- diger Vorsteher, zu geben sekt. :

Nachdem der Abg. v. Wedell - Malchow die Annahme beider Anträge empfohlen hatte, nahm der Staats-Minister Camphausen das Wort, und wies darauf hin, daß im Laufe der leßten Jahre der Fonds für Ankauf der Pferde bereits er-

4059

heblich erhöht worden sei; dennoch boffe er die erforderlichen Mehrbeträge bereit stellen zu können, falls das Haus die Anträge

annehmen sollte. Der Abg. Graf Renard fragte, ob die Regierung geneigt sei, die Berhaydlungen der auf Antrag des Landes-Okono- mie-Kollegiums niedergeseßten Kommission zur Vorberathung ge- eigneter Maßnahmen zur Beförderung der Pferdezucht nach den stenographischen Aufzeihnungen zu veröffentlihen. Der Staats-Minifter v. Selchow antwortete, daß er sih nit für berechtigt halte, gegen den ausdrüklih ausgesproczenen Willen mehrerer Mitglieder der Kommission ihre Reden zu veröffent- lichen. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) wünschte zu wissen, welches Resultat dic Verhandlungen wegen Ueberlassung des Landgestüts zu Celle an die Provinz Hannover ge- habt haben. Der Staats-Minister v. Selchow erklärte, daß die Regierung auf diesen Wunsch nicht eingegangen sei , weil sie Bedenken getragen dabe, einer {hon an si reich doticten Provinz noch ein so bedeutendes Vermögens8objekt ohne Ent- schädigung zu schenken, Der Abg. v. Bennigsen erinnerte daran, daß ein solches Geschenk keinen Ertrag bringe, sondern bedeu- tende Kosten erfordere. Troßdem sei die Provinz Hannover bereit, im öffentlichen Jnteresse einen Theil dieser Last zu über- nehmen, weil unter den gegenwärtigen Verhältnissen die han- noverische Pferdezucht zurückgehe.

Der Abg. Graf Lehndocff bestritt diese legte Behauptung, die Qualität der jeßt auf dem Gestüt in Celle vorhandenen Quchthengste sei unstreitig besser als früher. Abg. v. Wedell- Vehlingsdorf bat um die Einrichtung eines Landgestüts für Pommern, der einzigen Provinz, die eines solhen Jnstituts noch entbehre. Der Staat§-Minister v. Selhow erkannte die Nothwendigkeit an und versprach in nächster Zeit dem Wunsche zu entsprechen. Die einzige Frage sei nur noch, an welchem Punkte das Gestüt anzulegen sei. Der 1. Antrag der Kom- missare wurde angenommen, und bei S{chluß des Blattes in die Spezialdiskussion des Etats eingetreten.

Die im leßten Herbst in Cincinnati zusammengetreten

gewesene National-Prison-Association der Vereinigten Staaten hat den “-Qusammentritt einer analogen internationalen

Gefängniß-Kommission für das kommende Jahr in Europa | vorgeschlagen. Dieselhe wird, wie die »Deutshe Allg. Ztg.« mit- theilt, im Juni 1872 in London stattfinden; England, Frank- |

reich , Belgien , die Niederlande werden bestimmt und zahlreich vertreten sein, und auch die preußische Regierung hat dem des- halb hier cingetroffenen Herrn Wines, vom Präsidenten Grant zum Kommissarius ad hoc ernannt, die Betheilung zugesagt, die Namens des Deutschen Reiches der Reicy8kanzler ebenfalls ver- sprochen hat. i

Graf Wartensleben, zur Kaiserlichen Gesandschast

eben. y Der sächsische Gesandte am italieniscen Hofe, früher in Paris, Graf von Seebach, ist am Sonntag, von Vaden- Baden kommend, hier eingetroffen und war gestern Mittag im auswärtigen Amte. Ü e In Vertretung des Varon Oudbdril, der für achi bis Gortschakoff die Geschäfte der Kaiserlich russischen Gesandtschaft übernommen. S. M. S. »Vinetae ist am 18. November c Rhede von Bahia zu Anker gegangen.

e

Aa - b auf ber

Stadt Erfurt verbleibende Theil des seitherigen Kreises Erfurt als selbständiger Landkreis Excfurt mit der Kreisstadt Erfurt fortbestehe. Mecklenburg-Sctwerin. E In der 20. Sigung der Landes8versammlung vom 16. De-

zember wurde U. A. der Entwurf eincr Verordnung vom 15. | 240 r NU - E | Fürstlihec Regierung vom 18. ejusd. m. hatten sich die auf

d. Mts. vorgelegt, betr. die Rehnung nah Mark und Pfen-

Ne

nigen, und Ausprägung neuer Scheidemünzen. Der Verord- |

+

nung find zwei Großherzogliche Reskripte beigefügt, deren erstes |

u. A. besagt, »daß cs geboten ist, statt cines Zwischenzustande®

mit Thalern und zehntheiligen Groschen sofort auf die Einfüß- |

rung der Geldrechnung nah Mark und Pfennigen zu greifen

und damit den doch erforderlichen Uebergang zu dieser Rech- | Eine diesem ersten Reskript bei-« | A las 3ehei t " Seitens Fürstlicher Regierung verlas der Geheime Regierungs8-

nung nur zu anticipiren.« E) K gefügte Anlage seyt die näheren Modalitäten für sofortige

Einführung einer andern Münzwährung fest; dasselbe be-

stimmt u. A.: i _vDer mehr und mehr hbervortretende Mangel an Lat

münze (Schillingsstücke) und die Unthualickeit, angesits

stehenden definitiven Regelung der Reih8münzverhälinisse n

d “sj be

W

O

f «

Le d sv F 2 o 2

G tes

f n Ausprägungen von Schillingsstücken vorzunehmen, macht e erforder-

| gartens zu errichten , | Dieser Vorschlag fand schließlich mit Ausnahme nur einer | Stimme, die Billigung der Landfchaft, und wurde die Regie- | rung aufgefordert, der Landschaft bei ihrem nächsten Zusammen-

rel D s, Sternberg, 18. Dezember, |

i | 9 S cie, | 47 ¿9

| ordentlichen Landtag des Fürstenthums zu eröffnen. Vorab aber soll veitere |

lich, die durch das Reichsgeseß vom 4. Dezember 1871 vorgesehene Münz-Eintheilung {hon vorher in Unserm Großherzogthum zur Gel- tung fommen zu lassen, und verordnen Wir daher nach hauÏ®vertrags- mäßiger Kommunikation mit Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- herzoge von Mecklenburg-Streliß und nah ftattgehabter Berathung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt:

F. 1. An die Stelle des durch dice Verordnungen vom 12. Ja- nuar 1848 und vom 22. Januar 1858 als Münzeinheii bestimmten Thalers tritt von einem durch Unser Staats-Ministerium zu bestim- menden Zeitpunkt als Münzeinheit die Mark, welce Ein Zehntel der durch das Weich8gesey vom 4. Dezember 1871 geschaffenen Reichs- goldmünze (Zehnmarkstück) beträgt. Die Mark wird eingetheilt in 100 Pfennige.

g. 2, Die bisher geseßlichen Couraniæünzen des Vierzechn-, beziehungsweise Dreißigthalerfußes werden beibehalten, und zwar der Thaler zum Werth von drei Mark; das Sechs8zehnschillingsfück (# Thlr.) zum Werth von einer Mark, das Achtshillingsstück (% Thlr.) zum Werth von einex halben Mark oder fünfzig Pfeonigen; imgleichen die als Scheidemünze aus8geprägten Vierstillungbstücke (7 Thir.) zum Werth von fünf und zwanzig Pfennigen.

F. 3. Als Scheidemünze soll ferner geprägt werden: 1) Jn Silber nach dem Verhältniß von 1034 Mark aus einem Pfunde n Silbers: a) ZJehnpfennigstücke, von denen Tausend fünf und

reißig (1035) Stü ein Pfund feinen Silbers enthalten und von denen JZweihundert sieben und zwanzig sieben Zehntel (2277/,,) Stück ein Pfund wiegen. b) Fünfpfennigstüke, von denen FZroeitausend fiebzig (2070) Stück ein Pfund feinen Siibers enthalten und von denen Vierhunderè fünf und fünfzig vier Zehntel (455/,,) ein Pfund wiegen. 2) Jn Kupfer : Fünfpfennige, Zweipfennige und Pfennige, rvobei 100 Yfund Kupfer höchstens zu 336 Mark ausgebracht werden sollen. Welche fremde Scheidemünze bei Unseren Kassen zugelassen werden \oll, bleibt dex Bestimmung Unseres Finanz-Ministerii vorbeßalten.

C. 4. Zahlungen, welche in Einhalb-Markstüöcken geleißet werden 3nnen, ist Niemand in kleinerer Münze anzunehmen verpflichtet.

F. 5. Von dem im §. 1 gedachten Zeitpunkt an findet der Geld- verkehr bei öffentlichen Kassen und im Privatverïchr nach Ttark und Pfennigen statt. ; i : i

Der Landtag bes{loß in seiner heutigen Sihung, zu dem Großherzoglich s{werinshen Reskript, betreffend die An- wendung des ExpropriationSgesches auf eine von Berlin über Neu-Ruppin, Parchim, Schwerin und Lübeck nach Kiel zu er- bauende Eisenbahn seine Zustimmung zu erklären.

Sachsen-Weimar. Weimar, 17. Dezember. Einer telegraphischen Nachricht zufolge, ist der Erbgroßherzog mit Seiner Braut und Deren Vatec gestern in St., Petersburg eingetroffen.

Sachsen - Ültenburg. Altenburg, 15. Dezember. In seiner Sißzung am 13. d. verhandelte der Landtag Über den Bau eines neuen Museums. Der Borschlag der Staatsregie-

| rung, welche dazu den Plaß des abzureißenden alten Hoftheaters

im Schloßgarten für das Gebäude anbot, fand wenig Antlang.

; ; c 1e E “f "Als Gegenvorschläg wurde der Plan aufgestellt, das Gebäude in Jtalien verseßt, hat fich am 16. Abends nach Florenz bee | Gegenvorschlag w1 Pl fgestellt, di

in etwas größeren Dimensionen in demjenigen Theile des Schloß- wélcher an die Bahnhofstraße angrenzk.

tritt ein anderweites Projekt für das neue Museum®gebäude

R A E: L E L p orzulegen und dabei das Absehen auc darauf zu richten, daß vierzehn Tage nach St. Petersburg gereist ist, hat der Prinz | Je A i f

außer den v. Lindenau’schen Sammlungen und der damit ver-

| bundenen Schule, sowie den Sammlungen der »Natuxforschen-

den Gesellschaft« auch für die Sammlungen der »Geschicht8s-

| und Altecthumsforschenden Gesellschaft« ausreichende Räumlich- | keiten gewonnen würden.

Erfurt, 11. Dezember. Wie die hiesige Königliche Regke- | e rung bekannt macht, haben Se. Majestät der König ge- | tag gestern den Antrag des Referenten Abg. Dr. Kretschmar nebmigt, daß vom 1. Januar k. J. ab. die Stadt Erfurt aus. | ( j dem Verbande des biLherigen Kreises Erfurt scheide und einen | besondern Stadtkreis bilde, sowie daß der nach Ausscheidung der |

Dessau, 16. Dezember. Nachdem der Land-

SDE 1x 25 a N de E 18 J ait,

(Cöthen): »den beabsichtigten Verkauf von Leopold®Lhall nicht zu genchmigen«, mit 18 gegen 16 Stimmen angenommen hatte, exkiärte der Staats-Minister Dr. v. Larisch , daß wegen der Abwerfung des Regierung§antrages, deren Folgen sich sofort

| nicht übersehen ließen, der Landtag bis zum 18. d. M. vertagt

werde. : : Z 4

Schaumburg-Lippe. Bückeburg, 17, Dezember. In Gemäßheit des landesherrlichen Patentes d. -d. Bückeburg, den 17. November d. J., und der Ausführungs-Bekanntmachung

Gxund des Verfassung8geseßes vom 17. Novembcr 1868 er- wählten Landesvertreter heute hier versammelk. Nachdem der Abgeordnete Everding als ältesies Mitglied das Alters - Präsidium und der Abgeordneïie Teubner als jüngstes Mitglied das Schriftführer-Amt übernommen hatten, begrüßte Ersterer die Versammlung und ließ Fürstlicher Re-

-

gierung die vorläufige Konstituirung des Landkages anzeigen.

Ste U

Rath von Campe alsdann die folgende Ansprache: i Geehrte Herren vom Landtage! Namens Sr. Durchlaucht meines

gnädigst regierenden Fürsten und Herra hade ih den diesjährigen

&

ih bei ihrem ersten Zusammientreten nach dem großen ruhimreich durchkämpften Kriege den Empfindungen der Anerkennung und des