1871 / 201 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Redaction und Rendantuc: Schwieger.

Berkin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruderei (R. v. Deer ).

Folgen zwei Beilagen

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Berichtigung. Gestern: Berliner Pfandbriefe 99 G. Mecklenb. Eisenb -Schuldyv, £04 bez u. G

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4113 Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

201.

Landtags: Angelegenheiten.

erlin, 21. Dezember. Jn der gestrigen (12.) Sißung des Quises der Abgeordneten beantwortete der Staats-Minister Graf von Roon eine von den Abgg. Dr. Kugler und Vozt- rer an die Regierung gerichtete Jnterpellation (s. gestr. Nummer mit folgender Erklärung: i Meine Herren! J könnte die Frage eben so gut verneinen als hejahen. Die Absicht, in der Näde der Stadt Frankfurt, wenngleich nicht in »unmittelbarer« Nähe, eine Pulverfabrik zu errichten; hat vorgelegen und liegt noch vor Eine solwe Pulverfabrik is eine Nothwendigkeit geworden, hervorgerufen durch die erweiterten Bedürf- nisse der vergrößerten Armee. Es kommt darauf an, dieser neuen Fabrik eine Lage zu gedven, daß von ihr aus diejenigen Theile des (andes mit Pulver versorgt werden fönnen;, denen dasselbe gegenwärtig nur durch einen weiten Transport zugeführt werden kann; es kommt darauf an, daß diese Fabrik wie alle diejenigen militärischen Etablissements, die mit der Erzeu- gung von Kriegsvorrath beschäftigt siad, vor einer feindlihen Berührung geschüßt sein möge. Es folge also daraus, daß dieses Etablissement möglichst auf der rechten Rheinseite errihtet werde. Ferner folgt aber aus der Natur eines solhen Etablissements, daß von da aus der Transport des Pulvers möglichst ohne Gefahr er- folgen kann, und das weiset auf eine Schiffahrtslinie hin, auf eine Schiffahrrslinie auf der reten Rheinseite. Die Natur eines solchen Instituts bedingt aber auch eine Bewachung. Man mußte also in die Nähe einer großen Stadt, einer großen Garnison gehen, um diese Bedingung erfüllen zu können. Die Wahl zwischen den Lofkalien, welche diese Bedingung erfüllen, ist nicht schr groß, und es if dabei auch immer der Preis des Grund und Bodens zu berücksichtigen. Es mußten solche Lokalien ausgeschlossen werden, die, dicht bebaut, einen Bodenwerth von excessiver Höhe beanspruchen würden. Mithin war die Wahl niht groß: Eine Garnison auf dem reten Rheinufer in der Nähe ciner Schiffahrtslinie. Auf diese Weise ist denn unter andern Pro-

jekten auch dieses Projekt in Erwägung gezogen worden, Ich glaube,

in der Natur der Dinge liegt es, daß man dieses Projekt an und für sh als ein wohlberechtigtes betrachten kann. Was nun aber die »unmittelbare Nähe« anlangt, so muß ich sagen: das Projekt, von dem die Rede is, sollte zur Erbauung einer Pulverfabrik führen, die 4000 Schritte von den leßten Häusern von Frankfurt entfernt wäre. Mir scheint, diese Nähe ist nit gerade sehr dedrohlih. Bei dieser Gelegenheit will ih aber do darauf hin- weisen, daß die Befürchtungen, die an die Errichtung eines solhen Etablissements geknüpft werden, in der That nicht so groß sind, als sie auf den ersten Anblick erscheinen mögen. Pulver und Pulverfabriken sind freilich immer gefährliche Dinge, aber Sie müssen wissen, daß die Masse von Pulver, die in einer Fabrik bewahrt wird, immer und zwar grundsäßlid, eine mög- list kleine ist; daß die Gefahr einer Explosion durch die Art und Weise der Ecbauung des Etablissements wesentlih vermindert wird. Die Gebäude, auf die es dabei ankommt, haben ganz leichte Dächer, sind meistentheils aus Fachwerk erbaut und haben wenigstens die eine ungefährlichere Seite dann baulich so hergestellt, daß eine Explosion nach dieser Seite hin einea leichten und ungefährlichen Ausgang findet. Die Gefahr einer Pulverexplosion wächst bekanntlich mit der Solidität der Einschließung. Es ijt wahrscheinlich, wenn ich von den finanziellen Juteressen abseche, die von dem Herrn Begründer der Jnterpellation geltend gemacht: worden sind , daß die Explosion, die neuerdings in Coblenz stattgefunden hat, die Veranlofsung zu Befürchtungen geworden. Meine Herren! Diese Katasirophe iff aber nicht herbeigeführt worden durch Arbeiten in®iner Pulverfabrik, sondern in einem Laboratorium, eine Arbeit, die ihrer Natur nah immerhin viel gefährlicher isi, als die einer Pulverfabrik. Fch fann noch thatsächlich bemerken, daf, so lange die Pulverfabriken in Neisse und in Spandau betrieben werden, und das ist jeyt schon cine sehr lange Reihe von Jahren (seit 1834 hat die Militärverwaltung diese Fabriken übernommen) seitdem nirgend eine Katastrophe dieser Art stattgefunden hat. Die Gefahr ist viel größer, wenn das Pulver auf weiten Landsirecken transportirt werden muß. J|| es nicht anders zu magen, ais die Fabrif anzu- legen mit der Nothwendigkeit eines weiten Puivertransportes, \o haben natürlicherweise alle die Orischaften, dur welche der Trans- port geht, die Gefahr zu bestehen, die möglicherweise eintreten kann, troß aller Vorsicht. i Was nun den zweiten Theil der Jnterpellation anlangt, so muß ih darauf Folgendes erwidern. Es handelt sich vorläufig nur um ein Projekt, um vorläufige Ermittelungen; bis zur Ausführung ift noch cin „weiter Wez. Es muß, bevor ein solches Projekt von der Militärvecwaltung fest in die Hand genommen werden fann, zunächst das Einverständniß des Herrn Handels - Ministers und des Herrn Ministers des Junern dazu eingeholt werden. Es würde also in diesem Falle unter allen Umständen von Seiten der genannten Herren Minister eine Rückfrage bei der Stadt stattgefunden haben, die städtischen Vertreter würden also zu allen Zeiten Gelegenheit

¡Donnerstag den 21. Dezember.

1871.

rashende Ausfährung des fraglichen Projektes vorhanden ; es be- findet sich thatsählich noch in dem Stadium des ersten Entwurfs. Und da ein Ankauf des betreffenden Terrains bisher nicht möglich gewesen ift, \s bliebe, wollte die Militärverwaltung dies Projekt à tout prix zur Ausführung bringen, nur der Weg der Expropria- tion Übrig; ob aber die Expxopriation in diesem Falle als geseßlich zulässig erachtet werden würde, das fann als fraglich angesehen verden.

___— Jn der Diskussion über den Geseßentwourf, betreffend eine Zusaßbestimmung zu Art. 74 der Verfassung, erklärte der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Finanz-Rath Wollny, nah dem Abg. Lasker:

Meine Hercen! Da mein Verhalten in der Kommission von dem Herrn Vorredner zum Gegenstande des Angriffs gemacht worden is, so würde ich glauben, an der s{uldigen Achtung für dieses hohe Haus zu fehlen, wenn ich nicht darauf zurücckäme und mein Ver- halten zu rechtfertigen suhie, wenngleich nur mit wenigen Worten.

Die Staatsregierung hatte eine Vorlage gemacht, gegen welGe in der Kommission ein Gegenvorshlag eingebracht wurde. Selbstverständlich konnte ih von meinem Herrn Chef und von der Staatsregierung nicht informirt sein, wie gerade dieser eben ers eingebrah1e Gegenvorshlag zu behandeln sein sollte. Jede Erklärung, die ih abgab, wurde also nur abge- geben, nicht im ausdrüdliher und speziellea Auftrage der Staats- regierung, sondern wie ich kraft des erhaltenen Mandates sie ertheilen zu müssen glaubte. Ob ih hiermit im Sinne der Staatsregierung und in Gemäßheit meiner Vollmacht gehandelt habe, unteriag zu- nähs|t meiner Beurtheilung. Sollte die Staatsregierung der Meinung sein, daß ih ihre Ansicht nicht getroffen hätte, o würde 1ch von ihr desavouirt werden. Auf diese Gefahr hin fonnte und durfte ih meine Erklärung abgeben, Sie werden heute aus dem Munde des Hrn, Finanz-Ministers hören; ob er mein Ver- halten in der Kommission mißbilligen wird. : /

Die Gründe, weswegen ich den in der Kommission gemachten Vorschlag empfehlen zu dürfen glaubte, sind in Kurzem folgende. Dasjenige, worauf es der Staatsregierung anfommt, was sie mit ihrer Vorläge bezwecte, war, die Mitglieder der Oberrehnungskammer * dem Gegensaß der Parteien in den Häusern des Landtages zu entrücken, sie insbesondere nit in die Nothwendigkeit zu bringen, über die von ihnen selbst auf- gestellten Monita mit entscheidender Stimme befinden zu müssen. Dieser Zweck, den die Staatsregierung der Vorlage im Auge hat, wurde nach meiner Ansicht in gleicher Weise erfüllt dur den KommissionEvorschlag, und zwar in ciner Weise erfüllt, welche die Beseitigung vermeidliher Schwierigkeiten erwarten licß Allerdings ist ja zuzugeben, und es bedarf darüber fo weitgehender Ausführungen, wie sie hier gehört wurden, nicht, daß eine materielle Abweichung zwischen der Negierungsvorlage und dem Kommissionsvorschlage sich findet. Indessen, wenn der Kommissionsvorschlag dasjenige erreicht, was die Regierung beabsichtigt, was fie ausdrücklich als die Absicht ihrer Vor- lage in den Motiven angegeben hatte, so durfte ih mich für er- mächtigt halten, Namens der Slaatsregierung ihm beizustimmen und um die weiteren Verhandlungen nicht zu ers{chrwoeren, den Vor-

\hiaa zu befürwerten. i M

In der Sache selbst legt die Staatêëregierung nur darauf Ge- wicht, daß dasjenige, was sie sahlih intendirt, erreiht werde. Es wird daher von ihr die Unnahme des einen, wie des andern Vor- {chlages willkommen geheißen werden.

Das Nähere darüber werden Sie aus dem Munde des Herrn Finanz-Ministers hören.

Hierauf nahm der Finanz - Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! Mir scheint, daß der Herr Abg. Lasker doch etwas zu strenge mit den Herren Regierungs-Kominissarien ins Gericht gcht, und daß in der That die Verhandlungen in der Kommission sehr er- {wert werden würden, wenn dec Regierungs-Kommissax niemals eine Aeußerung machen dürfte, ohne hon im Voraus sicher zu sein, daß er auf die unbedingte Zustimmung der Regierung zu rechnen hätte. Dies war, glaube ich, in dem vorliegenden Fall um fo schwerer zu entscheiden, weil es sich dabei um eine staatsrechtliche Frage von weitgreifender Bedeutung handelte. Bei Au!st-[lung des Geseß- entwurfs haben afflerdings diejenigen Absichten im Wetsentlichen vorge- waltet, die der Herr Regierungv-Kommissarius so eben wiederholt dargelegt hat. Wir haben uns an die Vorbilder gehaiten, die wir für ähnliche Beziehungen gefunden hatten. In Belgien ist die Mit- aliedschaft in beiden Körperschaften autgeshlossen, aber in Belgien besieht für beide Körperschzften ein Wahlsysem. Jn England sollte nach den Motiven was allerdings nicht ganz korr-kt angeführt ist, was sich aber auf eine Angabe in dem bckannten Schriftsteller Todd stüßte die Mitgliedshaft in beiden Häusern des Landtazes ausge- \ch{lossen sein; die unter der Regierung der Königin Victoria erlassene Akte hat aber nur bestimmt, daß man ausgeschlossen sein solle von der Mitgliedschaft im Hause der Zemeinen. Auch in dieser Beziehung bestehen nur für England, wie ih hier nicht auszuführen brauche, wescnt-

finden, ihre Bedenken gegen eine solche Anlage geltend zu machen. Es ist ‘diôher durchaus feine Gefahr dur eine {nelle und über-

lich abweichende staalsrechtliche Verhältnisse, x