1871 / 202 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

[4104]

¿Für die Unterhaltung der R pro 1872 soll die Lieferung von 4,400,000 Mogramm gewalzten Eisenbabn-Schienen, sowie des zugehörigen cfestigungs-Materials, bestehend in: 648 Kilogramm Unterlagsplatten, 175,310 Kilogramm Seitenlaschen, 48,945 Kilogramm Laschenschraubenbolzen, 102,000 Kilogramm galvanisirte Tirefonds, 12,000 Kilogramm Halkennägel im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden.

Die Offerten sind für die Lieferung von Schienen und Schienen- Donnerstag, den Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts- lokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Termip portofrei, versiegelt

Befestigu:1gs - Material getrennt, dis zu dem 11. Januar 1872,

und mit der Aufschrift: : Pp »Submission auf die Lieferung von Eisenbahn-Swienen« resp.

»Submiision auf die Lieferung von Scienen-Befestigungs-

Material« an uns einzusenden.

i Zeichnungen liegen in unse- rem tehnischen Central - Bureau zur Einsicht aus, werden auch auf erwaltung hierselbst zu rih-

portofreie, an unsere Dru cksachen-V tende Schreiben gegen Erstattung der Kosten zugesandt.

Straßburg, den 13. Dezember 1871. Kaiserliche Eisenbahn-Betriebs-Kommission.

Verloosung, Amortisation, Mezablung u. \. w. vou öffentlichen apieren. [4108]

Bekanntmachung.

Die nah §. 18 unseres Statuts auf die von uns ausgegebenen Stamm-Prioritätsactien pro 1871 zu zablenden Zinsen werden gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 2 mit 10 Thlr. für jede Aktie

bei der Braunschweigischen Bank » Herren Uhl & Pillmann » Herren M. J. Frensd orff » Herren Ephr. Meyer & Sohn vom 2. Januar k. J. an ausgezahlt. Braunschweig, den 12. Dezember 1871. i Der Verwaltungsrath der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn-Gesellschaft.

( zu Braunschweig, | zu Hannover

[M. 567]

Die auf das Leben des Herrn O. G. von Colomb unterm 24, October 1867 ausgestellte Police Nr. 223090 über LOOO. ift verloren gegangen, und wird Jeder, der rechtliche Ansprüche an jene Police zu haben vermeint, hiermit aufgefordert, der unterzeich-

neten Direktion geltend zu machen, da die Annullirung der bezeih-

solche sofort und spätestens bis 15. Februar 1872 bei

neten Police beantragt worden ist. Hamburg, den 11. Növember 1871. Die Direktion der Lebens- und Pensions-Versicherungs-

Gesellschaft „Famus“ Niüetlh. Aug. Wm. Seckhntidt.

[4085]

Oberlausißzer Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Zinsen auf die volleingezahlten Stamm- und Prioritäts-

Stammalîktien unserer Gesellschaft sür die Zeit vom 1, Juli bis 31. De- zember c. werden vom 2. Januar 1872 ab und zwar für die 5proz. Prioritäts-Stammaktien mit 5 Thaler per Aktie N den Berliner Bankverein, Dorotheensiraße 8 in Berlin, für die 5proz. Stammaktien mit 2 Thaler 15 Silbergroschen per E dur unsere Hauptka sfe in Rublaud ezahlt. N Da die Ausfertigung der Aktien, Coupons und Dividendenbogen bis zum 1. Januar 1872 niht vollitändig wird bewirkt werden ïönnen, so werdea die Zinsen gegen Vorzeigung der von uns ausge- gebenen Jnterims\{eine bezahlt und werden leßtere zum Beweis der Zahlung an der Zahlungé stelle abgestempelt. Wegen des Umtausches der Interimsscheine gegen definitive S{üke wird sobald als möglich besondere Bekanntmachung erfolgen, Nuhland, den 15. Dezembex 1871. Die Direktion.

V iedene Bekauntm s i an ersch achungen

Braunkobleu-Briquettessabriken

Zur Herstellung von Braunkohlen-

den von den Unterzeichneten sertem und zuverlässj em T Gewinnberechnun en,

auf Verlangen sofort zugesend

Scheer & P

Berlin, Chausseestr, Ds,

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - win (N. v. Deer) is so eben erschienen : Hofbuchdruerei

llgemeine Bücherkunde 8

de BSrandenburgish-Preußischen Staates Bearbeitet in der Redaktion des Deutschen Reichs-Anzeigers * i und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. : Hoch 4 (14 B.) Preis 1 Thlr. Diese preußische Bidliographie enthält unter den 3 »Hülf8wissenschaftene, »Quellen« und Uebersicht der auf die verschiedenen l wissenschaften bezüglichen Literatur, ferner die Angabe sämmtlicher alten Chroniken Über alle Provinzen des preuß. Staates, ein Register aller Urkundenverzeichnisse und Urkundensammlungen über sämmtli Provinzen, sowie die Staatsschriften und der Materialienwerke resp der historishen Zeitschriften, endlich ein Verzeichniß der neueren Dar- stellungen der Geschichte des preuß. Staates überhaupt und seiner cin- zelnen Provinzen und Landschaften.

Die f ; : 44 gischen Anzeigen hme des Sonntags, in Schwerin (Sand. ) und enthalten im Hauptblatte wie in den E eine vollständige Uebersicht der Tages politik, wie achrichten über Wissenschaft und Kunst, Gewerbe

1rgis{chen Anzeigen« werden die amt- gen sämmtlicher meclenburg-s{wwerinis{en Behör- j ch reproduziren dieselben den hauptsächlichen Indalt des »Regierungs-Blattes«, welches zur Veröffentlichung der und Verordnungen der großherzoglichen Ministerien dient. Zur Landtagszeit heben die »Mecklenburgis\chen Anzeigen« ein vollständiges Referat der Landtags-Verhandlungen. Der Abonnementspreis für das Quartal beträgt 1 Thlr. 18 Sfil- linge excl. Poftauffchlag. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an.

Der

Staats-Anzeiger für Württemberg“

pf ist das amtliche Organ der Königlich württembergischen Regierung auf dem Gebiet der Tage®presse.

Im amtlichen Theile werden die Geseße, Verordnungen und Be- kanntmachungen, Ordensverleißungen und Ernennungen publizirt.

Im nichtamtlichen Theil bestrebt \sich die Redaktion, die zeitge- nössische Geschichte in llarer und objektiver Weise dem Leser zur Dar- stellung zu bringen. Dem Hauptblatt wird das württembergische Centralblatt für gerichtliche Bekanntmachungen, fowie das von der Königlich württembergischen Centralstelle für Gewerbe und andel herausgegebene Gewerbeblatt, ohne Preiserhöhung

eigelegt.

Der »Staat8-Anzeiger«, weichem aus\ch{ließlich alle amtlihen Inserate über Verdingungen von Staatsarbeiien , Submissionen, Mitlitär-Lieferungen, öffentliche Holzverkäufe, qroße Lizitationen u. \, w. zulommen, ist in den Händen aller Geschäftsleute, und eignet fih deshalb auch vorzugsweise au crfolgreicher Jnserirung von Geschäfts- Annoncen jedec Art.

Der Abonnementspreis für das Quartal beträgt 1 Thaler, der Insertionspreis einer Druzeile 5 Kr. (12 Sqgr.).

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° Karlsruher Zeitung.

In ihrem amtlihea Theil veröffentlict die Karlsruher Zeitung die amtlichen badischen Personal - Nachrichten , Ordensverleißungen Erinnerungen, Verseßungen u. 1. 10,

Der nichtamtliche Theil enthält Mitiheilungen aus dem (Sesammt-

i igen Zeitentwicklung, wobei die Jnter- änge im Großherzogthum Baden eine besondere Be- rücksihtigung finden. Ebenso wendet sie den Dingen in dem nahen Elsaß-Lothringen eine erböhte Aufmerksamkeit zu und bringt gahl- L Original - Mittheilungen aus den wiedererworbenen Reicths- ändern. /

Ihr Juaferatentheil enthält außer zahlreichen Privat-Anzeigen dîe Anzeigen und Bekanntmachungen der Gerichte und Verwaltungd- Behördea des Großherzogthums Baden, 7

Auflage 5000, Abonnement? preis für das Quartal 2 Fl, Insertionspreis einer Druckzeile 5 Kr.

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Zweite Beilage

au reichhaltige und Handel 2c.

Deutscher Neichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-

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Berlin, Freitag den 22. Dezember, Abends.

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Staats-Anzeiger bestehenden Gesanuntblattes beträgt 1 Thlr. 75

Sgr.

Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung

bercits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht. Während der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sißungen

Referate , welche den Gang der Verhandlungen übersihtlih darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten , in den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger aufgenommen.

Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Geseßentwürfe nebst Motiven ,

welhe im Namen der verbündeten

Regierungen dem Deutschen Neichs8tage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und

Bundes-Kommissarien resp. Minister für die Interpretation der Geseze von Wichtigkeit sind.

und NRegierungs-Kommissarien, namenilich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive

Besondere Beilagen zum Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, wie sie mit.

demselben seither ausgegeben worden find,

werden auch" ferner erscheinen. Dieselben find bestimmt, Aufsäße über deutsche

und preußische Geschichte, Landes- und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fürsten Ernft von Leiningen zu Amorbach in Unterfranken, Linienschiffs - Kapitän in der englischen Marine, den Rothen Adler-Orden erster Klasse zu verleihen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstibrem General-Adjutanten , General-Lieutenant von Tresckow, den Stern der Comthure mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

DeutscvesN eis.

Se, Majestät der Kaiser und König haben Allerhöchst- ihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig- ten Minister in Wien), von Schweiniß, zum außerordent- lihen und bevollmächtigten Botschafter des Deutschen Reichs bei Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Apostolischen Könige von Ungarn zu ernennen geruhet.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs Allergnädigst geruht, dem Ober - Post- Direktor Schröder in Breslau den Charakter als Geheimer sieeNath mit dem Range eines Raths dritter Klasse zu ver- cihen.

Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VII[, der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen.

i Vom 14. Oftober 1871. i

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs , nach

selggter Zustimmung des Bundesraths , für Elsaß - Lothringen was

Der Abschnitt VI11. der Verfassung des Deutschen Reichs y be-

ireffend das Post- und Telegraphen1wesen , tritt in Elsaß - Lothringen

am 1. Januar 1872 in Wirksamkeit.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen JTnsiegel.

Gegeben Berlin, den 14, Oftober 1871,

(L. S) WilHeln. Gürst v. Bismarck.

er Abs{nüt VIII. der Verfassung des Deutschen Reichs ist im

D | Neichs-Geseybiatt Ne. 16 für 1871 S. 76—78 abgedrudckt.

Geseb, betreffend die Einführung des Abschnittes VIT. der Reichs- verfassung Über das Eisenbahnwesen. Vom 11. Dezember 1871.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs , nach E Zustimmung des Bundesrathes , für Elsaß-Lothringen was olgt:

“Da naGsiehend abgedruckie Abschnitt V1. der Verfassung des Deutschen Reichs, das Eisenbabnwesen betreffend, tritt am 1. Januar 1872 in Elsaß-Lothringen in Wirksamkeit.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unters®rist und bei gedrucktem Kaiserlichen Iasiegel.

Gegeben Berlin, den 11. Dezember 1871.

(L. S.) Wilhelm. OUrst v. Bismarck.

Der Abschnitt V1. der Verfassung des Deutschen Reichs is im Reichs-Geseßblatt Nr. 16 für 1871 S. 74—76 abgedruckt.

Geseß, beireffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Geseßes über die Gewährung der Rechtshülfe voin 21. Juni 1869 auf Elsaß-Lothringen.

Vom 11. Dezember 1871,

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah SIDMOIEE Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß-Lothringen was olgt :

Die Wirksamkeit des anliegenden Geseßes über die Gewährung der e cpooiise vom 21. Juni 1869 wird auf Elsaß-Lothringen aus- edehnt.

, Urkundlich unter Unserer Höwhsteigenhändigen Unterschrift und bcei- gedrucktein Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben ‘Berlin, den 11, Dezember 1871.

(Lai 192) Wilhelm. ürst v. Bismar.

Das Geseß über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 is im Bundes-Gescßblatt für 1869 S, 305 ff und im Staats» Anzeiger Nr. 159 vom 10, Juli 1869 abgedruckt.

Berichtigung.

Der in Nr. 89 des »Deutschen Reichs- 2c, Anzeigers« vom 12. August 1871 abgedruckte Ullerhöckste Erlaß vom 3. August 1871, betreffend die Bezeichnung der Behörden und Beamten des Deutschen Reichs, sowie die Öcststellung des Kaiserlichen Wappens und der Kaiserlichen Standarte, hat unter 3, wie folgt zu lauten: L

3) Dafi die Kaiserlihe Standarte in gelbem Grunde das Eiserne