1871 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Kreuz, belegt mit dem Kaiserlichen, von der Ketie des Schwarzen Adler-Ordens umgebenen Wappen im gelben Felde und in den vier Eckfeidern des Fahnentuhs abweHselnd den Kaiserlichen Adler und die Kaiserliche Krone enthaiten foll.

DSelanuntmamuna.

Diejenigen deutshen Nbeder , welche si für berechtigt er- achten, auf Grund des Artikels 117 des Geseßes8 vom 14. Juni d. J. (Reich8geseßblatt Seite 249) Entschädigung aus Reichs- mitteln wegen des durch feindliche Bedrohung erzroungenen Stillliegens ihrec Schiffe in außerdeutsen Häfen zu bean- spruchen , haben ihre Liquidationen bei Bermeidung des Ver- lusies ihrer Ansprüche bis zum 31. Dezember d. J. einschließ- lich bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.

Berlin, den 6. November 1871.

Die R nison für Rhedereischäden.

Das 50. Stück des Neichs-Geseßblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 755 die Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIIL. der Reichsverfassung in Elsaß - Lothringen. Vom 14, Oktober 1871; unter

Nr. 756 das Gesetz, betreffend die Einführung des Ab- \{nitts VII. der Reich8verfassung über das Eisenbahnwesen. Vom 11. Dezember 1871; unter

Nr. 757 das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirk- samkeit des Geseßes über- die Gewährung dec Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 auf Elsaß - Lothringen. Vom 11. Dezembex 1871; und unter

Nr. 758 den Auslieferung8Lvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Jtalicn. Vom 31. Oktober 1871.

Berlin, den 22. Dezember 1871.

Kaiserliches Post-YZeitungdbam.t.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober- und Garcnison-Auditeur Rehm zu Rastadt, sowie den Divisions-Auditeuren der 14., 4. und 8. Division, Justiz-RNäthen Spannagel, Frenzel und Hooh den Rang dexr Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Finanz-Ministerium. Der bei dem Finanz-Ministerium als technisher HÜlfs- arbeiter angestellte Landbaumeistec Cornelius ist zum König- lichen Bau-Jnspektor ernannt worden.

: Bela Lma Q Uni

Nach der Bestimmung im §. 1 des fernerweiten Gesetzes vom 20. d. M., betreffend die Konjolidation Preußischer Staats- anleihen, erlisht mit dem 15. Januar 1872 die dem Finanz- Minister im §. 4 des Gesctes vom 19. Dezember 1869 ertheilte Ermächtigung, die Einlösung derjenigen Verschreibungen der im §. 1 unter I. daselbst aufgeführten 4zprozentigen Anleihen, welche von den Inhabern dazu angeboten werden, in der Art bewirken zu lassen, daß die Verschreibungen dieser Anleihen gegen Ueberlassung von Verschreibungen der konsolidirten Nn- leibe im gleichen Nennbetrage erworben werden.

In Verfolg der Bekanntmachungen vom 83. März und 25. Mai 1870 werden die Besißer von Schuldverschreibungen der 4zprozentigen Anleihen aus den Jahren 1848. 1854. 1855A. 1856. 1857. 1859II. 1864. 1867A. 1867C. 1867D. 1868B. hbier- von mit dem Vemerken in Kenntniß gescßt, daß danach der Umtausch dieser Verschreibungen gegen Verschreibungen der Tonsolidirten 4¿prozentigen StaatLanleißhe nur noch bis zum 10 Aar. 10/2 U Va Den 10 enen Bekanntmachungen bezeichneten Annahmestellen statifindet, später eingehende diesfällige Anträge aber ohne Ausnahme nicht mehr berücksichtigt werden können.

Berlin, den 21. Dezember 1871.

Der Finanz-Minister. Camphausen.

Das 41. Stück der Geseßz-Sammlung, welches Heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7929 die Verordnung über die Nachversteuerung der Waarenbestände in dem dem Zollvereine anzuschließenden Theile des Gebiets der Stadt Altona. Vom 13. Dezember 1871; und unter

Nr. 7930 den Allerhöchsten Erlaß vom 13. November 1871, betreffend die Anwendung des Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober 1870. (Gescß-Samml., für 1871. -S. 91) wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg,

Regierungsbezirks Danzig, auf die veränderte Richtung der ag |

1 und 2. dieses Eclasses bezeichneten Straßen. Berlin, den 22. Dezember 1871, Königliches Gesey-Sammlung8-Debits-Comtoix,

E /

Haupt-Verwaltung der Staats\ch{chu lden. j VergqnuntmaæG u. n: q.

Der durch unsere Bekanntmachung vom 28. y. Mts. zur

Berloosung der am 1. Juli 1872 zu tilgenden Schuldverschrei. bungen der fünfprozentigen Staat8anleibe vom Jahre 1859

auf den 23. d, Mts. anberaumte Termin toird, unter Bezug: | nahme auf unsere Bekanntmachung vom 20. d, Mts. wegen j Kündigung des ganzen Refstbetrages der in Rede sichenden An, |

leihe von 1859, hiermit aufgehoben. Berlin, den 21. Dezember 1871. Hauptverwaltung dec Staatsschulden. von Wedell, Löwe. Meinete.

G ———_

Angekommen: Se. Excellenz der General-Feldmar und Chef des Generalstabes der Armee, Graf von Molt

von St. Petersburg. Abgereist:

_—_ ¡ihtamtliczes. Deutscves Nei.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. der Kaiser und König empfingen heute den Finanz-Minister,

nahmen militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten |

entgegen, empsingen hierauf na einander den Gencralsiahs-

Arzt Dr. Grimm, den General der Jnfanterie von Werder, | nahmen den ÿ Bortrag des Hausministers und hierauf den Besuch des Herzogs | Sodann fuhren |

Wrangel

den Feldmarschall Grafen von

Georg von Mecklenburg-Streliÿ entgegen. Se. Majestät zum Besuch Jhrer Majestät der verwittweten

Königin nah Charlottenburg und empfingen Nachmittags | 5 Uhr den neuernanyten österreichish-ungarischen Boischafter |

Grafen Karolyi în Antritts-Audienz.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte gestern die Ausstellung der englischen Kunstproduktie in Mon- bijou. Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron-

prinz und die Kronprinzessin dinirten bei den Kaiserlichen

Eltern.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der

Kronprinz nahm gestern im Laufe des Vormittags mili: tärische Meldungen entgegen und empfing den General -Feld-

marschall Grafen v. Moltke, sowie den General der Jnfänterie

v. Werder, kommandirenden General des XIV. Armee-Corps, nach deren Rückehr aus St. Peter8burg. Nachmittags 55 Uhr wurde der Wirkliche Geheime Legation8-Rath Abeken zum Vor trage empfangen. Um 5 Uhr begaben Sich Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin zum Diner zu Jhren Majestäten.

Se. Königliche Hoheit der Carl begrüßte gestern nach seiner Rückkehr von St. Petersburg Ihre Majestät die verroittwete Königin, Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin und die übrigen Mitglieder der König®Lfamilie.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 7. d, N, im Anschluß an die Vorschläge der Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Jollvereins vom 26. Mai d. J beschlossen, daß ein zugleich das Central-Bureau des Jollyereins erseßendes statistishes Centralorgan für das Deuts! Reich zur technischen und wissenschaftlichen Verarbeitung d einlaufenden Materials und - zur Begutachtung statisite Fragen ins Leben gerufen und zu dem Behufe der Reis kanzler ersucht werde, nähere Vorschläge über die Einrichlunß dieses Organs an den Bundesrath gelangen zu lassen. ui

Da die dreijährige Periode, für welche dur Bedi des Bundesrathes vom 21. Dezember 1868 der Großherzog hesfischen Regierung die Exnennung eines Mitgliede J Bundes8-Schulkommission übertragen war, ihrem A n nahe ist, hat die Wahl einer anderen Negierung an Stelle H durch den Bundesrath am 7. d. M. stattgefunden. g? ie fiel auf Mecklenburg - Schwerin. Der Großherzoglichen det rung is daher die Ernennung eines Mitgliedes der geda Kommission für die nächsten drei Jahre übertragen. dett

Unter dem 9. Juli 1868 ijt im v O V Präsidium des Norddeutschen Bundes und den tiederlan cine Deklaration Bchufs Ausdehaung des zwischen dem

Se. Excellenz der General-Lieutenant und | Inspekteur der 4. Jngenicur-Jnspektion, Kloß, nah Schlesien, |

Se. Majestät |

Prinz Friedri

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enannten Staate und Preußen ar 16. Juni 1856 wegen Qu- lassung der preußischen Konsuln in den niederländischen Kolo- nien abgeschlossenen Vertrages auf die Bundeskonsuln verein- hart worden. Mit Rücksicht auf die staatsrechtliche Neugestal- tung Deutschlands ist die niederländische Regierung bereit, mittelst Ausdtausches gleichartiger Erklärungen die gétdacbte Konvenkion auf das Deutsche Reih auszudehnen. Dem An- trage des Präsidiums und dem Vorschlage der Aus\{üsse für andel und Verkehr sowic für Justizwesen gemäß hat der Bundesrath daher in der Sißung vom 7. d. M. beschlossen, die Zustimmung dazu au8usprecen, daß die Ausdehnung der ge- dachten Konvention auf das Deutsche Reich mittelst Auêtausches von Minisierial-Deklarationen erfolge.

Auf den Antrag des Präsidiums, betreffend die Aus- dehnung der zwischen dem Norddeutschen Bunde und Ita Lien, bezichungSweise Spanien abgeslofsenen Konsularkonven- tionen auf das Deutsche Reich, hat der Bundesrath in der Sißun vom 7. d. M., nach Anhörung der Auss@%üsse für Handel un Verkehr, sowie für Justizwesen beschlossen, fich damit einver- standen zu erklären, daß das Deutsche Reich dur besondere mit Jtalien, beziechungLrwoeise Spanien abzuschließende Ueber- einkünfte in die Rechte und Verbindlichkeiten des Norddeutschen Bundes aus den gedachten Konventionen eintrete.

Auf die E des Präsidiums, betreffend den Abschluß einer Konsularkonvention mit den Vereinigten Staaten von Amerika, hat derBundesrath in der Sißzung vom 7. d. M. nach Anhörung der Auss{ü}se für Handel und Ver- fehr sowie für Justizwesen beschlossen, sich mit dem Abschlusse des im Entwurf vorgelegten Vertrages, unter einzelnen Modifi- ationen, einverstanden zu erklären.

Der Ausschuß des Bundesrathes fürzRechnungs- wesen trat heute zu einer Sißung zusammen.

Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten, wurde die Vocberathung des Etats des Ministeriums des Jnnern fortgeseßt. Qu Tit. 10 (Besoldungen landräthlicher Aemter) entspann sich eine längere Dis- fussion zwischen dem Staats-Minister Grafen zu Eulenburg, dem Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Regierung8-Rath v. Wolff und den Abgg. Dr. Hänel, Graf zu Winßingerode, Miquól, Sprin- ger, v. Röônne und LaLker, Hierauf vertagte das Haus die weitere Berathung des Etats auf Montag, den 8. Januar 1872.

Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Kreiensen um 10 Uhr 50 Minuten Vormittags fällige Post is gestern 4 Stunden 30 Minuten verspätet hier eingetroffen.

Côln, 21. Dezeiber. Die fällige Post aus London vom 20. d. Mts. Abends ist ausgeblieben.

Bayern. In der Sigung der bayerishen Kammer der Abgeordneten am 16. d. M. hat, wie in Nr. 198 d, Bl, berichtet war , die Verhandlung über die Unterstüßung und formelle E des von den Abgeordneten Schüttin- ger und Barth eingebrachten Antrags auf Erlaß eines Gesetzes stattgefunden, demzufolge die bayerischen Mitglieder des Bundes- raths einer Erweiterung der Reichskompetenz nicht zustimmen und kein Neservatrecht Bayerns aufgeben dürften, ohne vor- gängige Zustimmung des bayerischen Landtags. Nachdem die beiden Antragsteller ihre Motion zu begründen versucht, ergriff der Staats - Minister von Luß das Wort, um fich gegen den Antrag zu erklären. Die Rede des Mi- nisters, durch Klarheit der Gedanken und Schärfe des Ausdruck8 ebenso au8gezeicnet, wie alle früheren Erklärungen und Darlegungen dieses Staatsmanns , hat die Frage in Cer eise beantwortet und den Recht§puntt außer Qiveifel gestellt. Seine Deduktion, mit welcher dem Reichsrecht ein wirklicher Dienst geleistet ist, wird sich nicht so leiht ver- dunkeln lassen. Herr von Luß geht davon aus: Nach allge- meiner Meinung hätten Bundesrath und Reich8Stag den Ver- ziht eines Staats auf sein Reservatrecht als gültig anzunehmen, sobald die betreffende Regierung denselben dur ihre Vertreter im Bundesrath erklären lasse; wie fich die Regierung dann mit ibrer Landesvertretung abfinde, sei ihre Sache und habe die geset- ebenden Faktoren des Reiches nicht zu kümmern. Ebenso sei die

ompetenz-Erweiterung des Reiches nicht von der Zustimmung der Landtage abhängig, ein Saß, über den alle Kontrahenten der Versailler Verträge einig gewesen Ch und dessen Richtig- leit sogar der Abgeordnete Windthorst im damaligen Nord- deutschen Reich8tag agegen habe, Was bezüglich allgemeiner Verhältnisse, bezüglich Kompetenz - Erweiterungen des Reiches und bezüglih der Reservatrete eines cinzelnen Staates im Bundesrath und Neichdtag einmal geseßlich beschlossen sei, bleibe Reich8gese, die betreffenden Lan tage möchten protestiren, soviel sie wollten. Was den Landtagen bleibe, sei das e die Minister für. ibr Votum im Bundesrath zur A Stil zu ziehen, ja zur Ministeranklage zu schreiten.

ber dieses Recht habe der bayerisc{e Landtag schon jeßt und

s könne cine Pflic6t

deshalb sei der Gesegentwurf überflüssig. Es ks der Klugheit füc cin Minisierium sein, sch vor seinem Votum der Stellung seiner Landesvertretung zu d bezüglichen An- geiegenheit zu verslhecn; aber eine Rechtspflicht sei es nit. Diese Ansicht, welche mit dem Aufireten des Herrn von Lug im Reichbtage gegenüber dem seither verstorbenen Nbgeordneten Greil, wie mit der gesammten Haltung des Ministers in Vezug auf da öffenilitze Neczt und die org se Entwickelung des Reichs in vollem Einklang si befindet, wird, wie Herr von Q 1 D 4‘ F ö O r Gri 4 f G ES Í LUÿ in seiner Rede vom 16. d. ausdrücklich hervorhob, von allen jeinea Kollegen am Ministertisch getheilt; es ist die An- sicht der bayerishen Regierung. i _ Sachsen. Dresden, 21. Dezember. Jn der beutigen Sihung der Zweiten Kammer überreichte der Staats-Minister von Nosliß-Wallwiß, unerwartet des Königlichen Dekrets über Reform der inneren Berwoaltung , eine große Anzahl Druck- cxemplare der Gesegentwürse über Organisation der Behörden für die innere Berwaltung, die Bildung von Bezirk8vertretun- gen und die vorläufig in Ausficht genommene Eintheilung der amtS8hauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke. Dex Minister bemerkte hierbei , daß das Königliche Dekret selbst nach den Velertagen dem Landtage vorgelegt werden würde; möglicher- weise erlitte die Vorlage bis dahin noch einige Abänderungen ; das Ministerium aber glaube, es werde der Kammer von Interesse sein, schon jeßt üver die Grundzüge der beabsichtigten Berwaltung®dreform in Kenntniß geseht zu werden, weil außer- dem einige Bestimmungen des Bolks\chulgeseßes nicht selbstver- ständlich wären. Außerdem befand si auf der Negistrande u. A. ein Königl, Dekret betreffs der Aufficht. über die Dampf- kessel, sowie ein Antrag, der \ich auf die Advokaten-Ordnung bezieht. Die Kammer debattixte sodann den Entwurf, betreffs der Reorganisation des Landeskulturratbs. Nach ausführ- lichster General- und Spezialdebatte wurde die Vorlage, mehrfach nach den Vorschlägen der Deputution und einzelner Kammer- mitglieder abgeändert, mit 63 gegen 6 Stimmen angenommen. Insbesondere wurde die ursprüngliche Ueberschrift des Entwurfs »mit Zustimmung unserer getreuen Ständee gegen den Antrag der Deputation, welche gesagt wissen wollte »mit Zustimmung unserer getreuen Kammern«, wiederhergestellt und die Anzahl der Mitglieder des Landbeskulturraths von 30 auf 26 herab- geseßt. Hieran {loß sich die Wahl der Mitglieder der außer- ordentlichen Deputation zu Berathung ves Steuerreformgeseßzes. 41, Dezember. Jm Landtage wurde ferner das Geseß, betreffend die Reform der Steuergeseßgebung, eingebracht. A führt die Ertragêsteuer nebea der bisherigen Grund- ¡euer ein.

Mecklenburg-Schwerin. Sternberg, 21. Dezember. Die Beschlüsse der Stände zum Gesetze, betreffend die Ablô- sung der Zwangs- und Bannrechte, find von beiden Regierungen A worden. Der Schluß des Landtages wird morgen er :

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 20. Dezember. Dem Landtage des Großherzogthums iffst, wie bereits in Nr. 197 d. Bl. kurz erwähnt, eine Aufstellung des Passiv- standes der Staatsschulden-Tilgungskasse nebst Nachweisung über die in dem N von 1851 —1871 eingetretene Vermin- derung der Staatss{uld vorgelegt, die ein o alänzendes Re- suliat ergiebt, daß dieselbe als ein sichres Kennzeiczen einer um- sichtigen und wahrhaft wirthschaftlihen Finanzverwaltung an- zusehen ist, Aus dieser Aufstellung geht nämlich hervor, daß im Lauf jener zwanzig Jahre nicht allein die negative Ecbschaft der bewegten Vergangenheit von 1848—1849 vollständig geordnet wor- den ift, sondern daß auch den durch die großen kriegerischen Ereig- nisse von 1866 und 1870, sowie dur den Uebergang in die Ver- hältnisse des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reichs und durch tiefeingreifende Umgestaltungen im wirthschaftliczen Leben des Volkes gesteigerten Erfordernisse der Staatskafsen genügt werden konnte, ohne die regelmäßige Tilgung der Staatsschuld zu unterbrechen oder au nur aufzuhalten. In Zahlen aus- E bestand die Staats\{huld des Großherzogthums am

. Januar 1851 aus 6,621,075 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. 7; in den Jahren 1851—1871 sind an neuen Staatsschulden aufgenoms- men worden 2,465,631 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf.; die gesammte Staatsschuld betrug demna 9,086,707 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf.

iervon sind nun im Laufe dieser zwanzig Jahre durch die

laalsschulden - Tilgungskasse getilgt worden über fünf Millionen, nämlih 5,277,446 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. So fand sich am 1. Januar 1871 nur ein Staatsschuldenbestand von 3,809,261 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf. vor.

Anhalt. Dessau, 20, Dezember. Der Erbprinz von Schwarzburg-Sondershausen und die Erbprinzessin sind gestern zu einem längeren Besuche am hiesigen Hofe ein-

getroffen. Arolsen, 18. Dezember. Der Fürst hat

A 4/1 er

A af T; er; ; heute seine Reise zu der Fürsilihen Familic, welche den Winter