1871 / 205 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Um 5 Uhr dinirte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin. E

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin war am 23. bei der Christfeier im Augusta-Hospital zugegen, der seitens der Vorstandsmitglieder eine Bescheerung der Kranken folgte. Die Bescheerung der Königlichen Familie fand im Königlichen Palais statt.

Ihre Majestät wohnte am Sonntage dem Gottesdienste in der Marienkirche, am ersten Feiertage im Dom und gestern in der St. Matthäikirche bei. Die Familiendiners fanden Mon- tag bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron- prinzen und geftern in Charlottenburg bei Jhrér Majestät der verwittweten Königin statt.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dinirten am 24. d. um 3 Uhr Nachmittags mit Gefolge und um 4 Uhr fand die Weihnachts - Bescheerung statt. Abends 8'/, Uhr he- gaben sich Jhre Kaiserlichen Hoheiten zum Thee und Bescheerung zu Ahren Majestäten. Vorgestern Vormittags 10 Uhr begab sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm , der Prinzessin Charlotte und dem Prinzen Heinrich zum Gottesdienst in den Dom. Um 5 Uhr fand das Familien-Diner bei Jhren Kaiserlicen und König- lichen Hoheiten statt. Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit mit den fkronprinzlihen Kindern die Vor- stellung im Opernhau?e. v

Gestern um 12 Uhr begab sich Se. Kaiserliche und König- liche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm, der Prinzessin Charlotte und dem Prinzen Heinri nach VBorn- Pl Weihnachts-Bescheerung dex Arbeiter und Schulkinder

aselbst,

Das Staats-Ministerium trat gestern zu ‘ciner Sigzung zusammen.

Der Entwurf einec KreiL8ordnung für die Pro- vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen hat bereits dem Landtage der Monarchie während der Session 1869 70 vorgelegen , ohne indessen zu einer definitiven Beschlußnahme der beiden Häuser des Landtages gelangt zu scin. Es hat jcdoch im Plenum des Nbgeordneten- hauses nach ciner vorhergegangenen Gencraldisfkussion über den ganzen Geseßentwurf eine Borberathung der beiden ersten Titel desselben, welche von den Grundlagen der Kreisverfassung und von der Gliederung und den Aemtern des Kreises handeln, ftattgefunden. Diese Vorberathung is mit Aus- seßung der Diskussion Über die §§. 12 und 13, welche nähere Vorschriften Über die Heranzichung der Foren- sen, juristischen Personen 2c. zu den Kreis8abgaben und Über die Unzulässigkeit einer Doppelbesteuerung desselben Einkommens in verschiedenen Kreisen enthalten, sowie der §Y. 28 und 29, welche sich auf die amtliche Stellung der Gemeinde- und Guts8vorfsieher beziehen, bis zu dem §. 53 im vierten , die Amtsbezirke und das Amt des Amtshauptmannes betreffenden Abschnitte des zweiten Titels gediehen. Außerdem bat die zu diejem Behufe niedergeseßte Kommission sich der Vorberathung der Fg. 12 und 13, sowie des zweiten und dritten Abschnittes des 3. Titels, welche von den Versammlungen und Geschäften dcs8 KreiStages und vom Kreishauthalte handeln, unterzogen und ihre Abân- derung8vorscläge dem Abgeordnetenhause unterbreitet.

Der dem Hause der Abgeordneten in der 13. Sißung der gegenwärtigen Session des Landtages vorgelegte Entwourf einer KreiLordnung weist nicht unerbebliche Abänderungen und Er- gänzungen des ursprünglichen Entwurfes auf.

Die wesentlichsie Abänderung betrifft die Reorganisation der ländlichen Polizeiverwaltung. In dieser Beziehüng sind die Reformvorschläge des früheren Entwurfes in einer jolchen Weise modifizirt worden , daß die für die Verwaltung der ört- lichen Polizei neu zu schaffenden Jnstitutionen an die thatsäch- lich gegebenen Verhältnisse enger anschließen und dadurch für eine erfolgreiche Durchführung eine festere Grundlage gewähren als das ursprüngliche Organisationsprojekt. Es wird von der in dem früheren Entwurfe als Regel vorgeschriebenen Bildung großer, mehrere Tausend Personen umfassender Amtsbezirke Nb- {tand genommen, und für eine den Wünschen und Bedürfnissen der Betheiligten, so wie den örtlichen Verhältnissen entsprecende Nb- grenzung der Amtsbezirke größere Freiheit gewährt. Dec gegenwär- tige Entwurf beschränkt fich darauf, allgemeine Grundsäße aufzu- stellen, welche die den Verhältnissen nahestehende Kreisversamms- lung bei ihren dem Minister des Jnnern für die Bildung der Amtsbezirke zu machenden Vorschlägen zu beachten hat. Nach diesen Grundsägen sollen Gemeinden, sowie auch Gutsbezirke von erbeblichem Umfange, welche eine wirksame Polizeiverwal- tung aus eigenen Kräften herzustellen vermögen, zu besonderen Amtisbezirken erklärt, alle übrigen Gemeinden und Gutsbezirke

aber zu je zwei oder mehreren, unter Anlehnun ie bes stehenden polizeiobrigkeitlichen Bezirke zu Amtsbezirker. Le werden. In den einen cigenen Amtsbezirk bildenden Gemeinde, sollen der Regel nach die Gemeindevorsteher zugleich als Amts, vorsteher fungiren, während für jeden der übrigen Amtsbezirke auf Grund einer vom Kreistage aufzustellenden Vorschlagélif, cin Amtsvorsteher auf drei Jahre vom Ober-Präsidenten p rufen wird. Der Amtsvorsteher soll die gesammte Polizei is Amtsbezirke verwalten. Dagegen sollen die nah dem früberen Entwurfe dem Amtshauptmann übertragenen bisher landräâth lichen Funktionen, sowie die Aufficht über die kommunalen Angelegenheiten der ländlichen Gemeinden und Gut8bezirke au den Kreisausschuß übergehen , der leßtere jedoch berechtigt fein sich hierbei der vermittelnden und begutachtenden Thätigkeit des Amtsvorstehers zu bedienen. \

_ Die Bedenken, roelche gegen das frühere Reformprojekt von vielen Seiten aus dem Kotltenpunkte hergeleitet worden find werden dhiernach gegen das in Ausficht genommene Projekt nicht in gleicher Weise geltend gemacht werden können. Wird die Zahl der Amtsbezirke nah dem neuen Entwurfe auch eine erheblih größere werden , als nach dem älteren, so wird dog die Belastung der Kreise durch Aufbringung der Polizeiver- waltung8fosien um deshalb nit wachsen. Im Gegentheil darf erwartet werden, daß die Belastung der Kreise sich ermäßi- gen wird, indem die zu eigenen Amtsbezirken zu konstituirenden Gemeinden und Gut8bezirke jene Kosten selbs zu tragen haben, die Berwaltung der Polizei in den übrigen dur{shnittlich nur wenig umfangreichen Amts8bezirken aber verhältnißmäßig geringere Aintsdunkosien verursachen wird, als in den nach dem früheren Entwurfe - projektirten großen Amtsbezicken, Ueberdies sollen nah dem gegenwärtigen Gescßentwurfe den Kreisen zur Bestreitung der Kosten der Polizei- Verwaltung aus den Einnahmen des StaatshaukLhalts-Etats diejenigen Summen Überwiesen werden, welche in Folge des Gesetes durch das Eingehen der Königlichen Polizeiverwaltungen und durch den Wegfall der Schulzen-Remunerationen und anderer Polizei- VerwaltungS8kosten erspart werden.

Die wichtigste Ergänzung i| dem Entwurfe durch die Einfügung einer Reihe von Bestimmungen zu Theil geworden, welche einerseits die Regelung des Verfahrens in Verwaltungs- Streitsachen vor den Kreis-Aus\s{Üüssen bezwecken , andererseits, wenn auch zunächst nur proviforisch, in den Deputationen für das Heimathwesen (§8. 40 und 41 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bunde8geseßes über den Unterstüßungs - Wohnsiß) eine Rekurs - Jnstanz für die Entscheidungen der Kreis - Ausschüsse schaffen und solcher- gestalt das System der obrigkeitlihen Selbstverwaltung innerhalb des durch die Kreis-Ordnung gegebenen Rahmens zu einem Abschlusse bringen. Diese Bestimmungen finden si in den FY. 119 bis 138 des vierten Abschnittes des 3. Titels und in den §§. 159 bis 172 des siebenten Titels des Entwurfs. Der Gesezentwurf beschränkt sich nah dem Vorgange des Bundesgeseßes über den Unterstüßungswohnsiß und des zu demselben ergangenen preußischen Ausführung®sgesches darauf, die Hauptgrundsäge für das Verfahren vor den Kreis- ausshüssen und vor den Deputationen für Verwal- tung8fstreitigkeiten aufzustellen und überläßt im Uebrigen die Regelung des Geschäftsganges ministeriellen Regula- tiven. Die §9. 126 und 168. bestimmen, dap vie Verwaltung8gerichte die Thatsachen, welche für - bie von ihnen zu trefsende Entscheidung erheblich sind, von Amtswegen zu erforschen und festzustellen, sowie den Beweis im vollen Umfange zu erheben haben. Da die Kreis8ausschüsse cinschlicß- lich des Vorsißenden aus 7 Mitgliedern, die Deputationen für das Heimathswesen aber nur aus 5 Mitgliedern bestehen, |0 ist in dem §. 161 eine Verstärkung der Mitgliederzazl der lch- teren durch Hinzuzicbung des Präsidenten, bezw. des Dirigenten der Abtheilung des Jnanern der betreffenden Regierung und des stellvertretenden richterlichen Mitgliedes in Aussicht genommen.

Wie das Geseß vom 8. März 1871 das Prinzip der Kosten- pflichtigkeit für; Armenstreitsachen eingeführt hat, ist dieses Prin- zip auch hinsichtlich der der Cognition der Krei8ausshüsse und der Deputationen für das Heimathwesen unterliegenden Verwal- turigsstreitigkeiten angenommen. Während die in I. Instanz zu erhebenden Kosten den Kreisen zufließen sollen, welche dafür auch die sämmtlichen Kosten der Geschäftsverwaltung der Kreis- Ausschüsse zu tragen haben, sollen die Kosien der I. Instanz zur Staatskasse vereinnahmt und daraus die Ausgaben bes stritten werden, welche die Geschäftsverwaltung der Deputationen für Verwaltungsstreitigkeiten verursacht , etwaige Ueber\chU}e aber den Vrovinzialverbänden zugewiesen werden, welche i den gewählten Mitgliedern dér Deputationen zu gewährenden Entschädigungen aufzubringen haben. Diese Bestimmung n spricht derjenigen des §. 44 des Geseßes vom &. März 18/1, wonach die Kosten der Deputationen für das Heimathwe

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¡it Ausnahme der vorerwähnten Entschädigungen für die ge- wählten Mitglieder der Deputationen dem Släate iur Last D t sind. L j leg Die Bestimmungen über die Kreisbesteuerung, insbeson- dere auch über die Heranziehung der Forensen, juristischen Per- sonen u. s. w. zu den Kreiß8abgaben, sind mit der Maßgabe heibehalten worden, daß der in dem früheren Entwurfe bin; schtlich der juristischen Personen aufgestellte Grundsaß, dem- ufolge dieselben nur zu. den auf den Grundbesiß und Gewerbe-

| betrieb gelegten Kreisabgaben beitragen sollen, auch auf die

‘orensen, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften au tien und Berggewerfschaften ausgedehnt Ie |

Die in dem vierten Titel des früheren Entwourfs für die Stadtkreise vorgesehene, den Krei8ausschüssen analoge Insti- tution von Stadtaussüssen, ist in die jeßige Vorlage nicht mit übernommen worden. :

Es ist noch in trauriger Erinnerung, wie am 22. Juni d. J. dem Zuge, mit welchem das Fülilier-Bataillon des 1, Pommerschen Grenadier-Regiments Nr. 2 auf der Heimkehr aus Frankreich befördert ward, auf der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn in der Nähe von Ragkwiß ein {werer Unglücks- fall zustieß, bei welchem eine größere Zahl von Mannschaften jenes Bataillons theils getödtet, theils mehr oder weniger schwer verleßt wurde. Die wegen dieses Unfalls damals sofort eingeleitete Kriminal-Untersuhung hat dazu geführt, daß der inzwischen bereits vom Dienste suspendirte Lokomotivführer, welcher den fraglihen Zug beförderte, durch Erkenntniß des Königlichen KreiSgerichts zu Delißsh vom 15. Dezember cr. wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahn - Transports, wodurch der Tod von Menschen verursacht worden, auf Grund des §. 316 des Strafgeseßbuches zu sech8 Monaten Gefängniß verurtheilt ist.

Am 24. Dezember ist der von Königsberg kommende Courierzug I1. mit 39 Minuten Verspätung hier angekommen; der starke Verkehr auf vielen Stationen hatte die Verspätung hervorgerufen.

Der von Stralsund um 4 Uhr 35 Min. Nachmittags in Angermünde eintreffende Schnellzug hat am 23. d. Mts. wegen starker Frequenz in Angermünde den Anschluß an den um 6 Uhr Abends in Berlin ankommenden Courierzug nicht erreicht. Der Schnellzug ist von Angermünde aus als be- sonderer Zug abgelassen und um 1 Stunde 15 Min. verspätet hier angetommen. j

Sachsen. Leipzig, 26. Dezember. Gestern Aben? 410 Uhr traf der Kaiserlih Königlich österreichisch - Ungarisch“ Botschafter am britischen Hofe, Graf v. Beust, auf der Magdeburger Bahn hier ein und reiste 9 Uhr 50 Min. auf der Dresdener Bahn weiter.

Württemberg. Stuttgart, 24. Dezember. Ein Erlaß des Glnanz-Ministers ermächtigt die Staats-Hauptkasse, die sämmtlichen Kassen des Departements der Finanzen, sowie die Kassen der Verkehrsanstalten zur Annahme von Noten der württembergischen Notenbank.

WMedcklenburg-Schwerin, 25. Dezember. Der Gro ß- herzog hat unterm 22. d. den Landtags-Abschied erlassen, durch welden das Kap. I. der Landtags-Propofition ange- nommen und die Absicht ausgesprochen wird, demgemäß das lande8herrliche Edikt zur Erhebung der ordentlichen Landes-Kontribution sowohl in den Großherzoglichen Aemtern und Dománen, als auch in den ritterschaftlichen, Klöster-, auch Rostocker Distrikts-, städtischen Kämmerei- und Oekonomiegütercn, nah dem vorgeschlagenen und kraft dieses genehmigten Kontributions-Modus, pro Johannis 1872—73 mit aus- drücklicher Angabe der Bauechufensteuer und mit Erstreckung auf die ordentlichen Necessarien, publiziren und die Kontribu- N erheben zu lassen. Jn Ansehung des Kap. Il. der gandtags-Proposition, betreffend die Bedürfnisse der allgemeinen Des » Rezeptur - Kasse, genehmigt der Großherzog die zur ung derselben für das Etatjahr vom 1. Juli 1872 bis s Juni 1873 von den Ständen bewilligte Erhebung der Kon- ribution nach dem Edikte vom 30. Juni 1870 in dem ein- maligen vollen ediktmäßigen Betrage, welcher zur einen Hälfte A Oktober 1872, zur anderen Hälfte im April 1873 zu er- u und an die allgemeine Landes-Rezeptur-Kasse abzuführen Md Wied derselbe demgemäß demnächst die Kontribution erlündigen lassen. Zugleich ertheilt er zu den von den Ständen Fadten Borschlägen zum Etat der allgemeinen Landes-Rezeptur- ale pro 1. Juli 1872/73 die Zustimmung, und werden in Betreff ly Etats die weiter erforderlichen Verordnungen erlassen fer en. Drittens genehmigt der Großherzog den Entwurf

G Berordnung , betreffend die Entschädigung für die vom L Nas 1873 ab durch §. 7 der deutshen Gewerbeordnung dun wobenen Berechtigungen und betreffend die Ablösung der fün 9 F. 8'der Gewerbeordnung von demselben Zeitpunkte ab e avlösbar erklärten Rechte, wenn auch die Beschlüsse dex

Stände im Einzelnen nit ganz der Proposition entsprechen, und behält sich derselbe vor, wegen der im §. 8 der A offen gelassenen Frage und wegen der weiter erforderlichen Re- daftionsveränderungen die Angelegenheit auf dem nächsten Landtage zur definitiven Erledigung zu bringen. ;

Samburg, 23. Dezember. Jn der gestrigen Sitzung des Senats ist der bisherige erste Bürgermeister Herr Dr. G. H. Kirchenpauer zum ersten, Senator Dr. Haller zum zwei- len Bürgermeister für das Jahr 1872 gewählt worden.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau,

; Dresden, 27. Dezember. Der in der Nat vom 1. zun 4. Weihnachtsfeiertage hier eingetroffene österreichische Botshaf- ler am englischen Hofe, Graf Beust, wurde heute Vormittag in längerer Unterredung vom Könige empfangen. Derselbe wird heute Nachmittag an der Hoftafel Theil nehmen und be- E morgen Abend zu seiner Familie na Salzburg

London, Mittwoch, 27, Dezember. Gutem Vernehmen

ita lied Fur Q E A , Henry Brand, C, ed eves, an Stelle Denysons als Syre Des s yaujes in A zu bringen. / S E

Parts, Miliwoch, 27. Dezember. Der Advokat Tonnel Lachaud, veröffentlicht durch die »Gazette des tribunaux« a Schreiben , in welchem er die Beschuldigungen der deutschen Blätter zurückweisen zu müssen glaubt.

Paris, Mittwoch, 27: Dezember, Das Gerücht von dem angeblichen Demissionsgesuch des französishen Gesandten in London, Herzog v. Broglie, wird von der »Agence Havas« als ungenau bezeichnet. Bezüglich des Neujahr°Lempfanges wird mitgetheilt, daß Thiers bereits am 31. den Präsidenten der Nationalversammlung Grévy besuchen wird. Noch am selbigen Tage wird. Leßterer mit dem Präfidial-Bureau den Besuch Thiers erwiedern. Am folgenden Tage findet sodann bei Thiers der Empfang des diplomatischen Corps, der Minister und der böberen Beamten statt. Coulard wird \ich, wie verlautet, anm 10. Januar nach Rom begeben, um seinen Posten als Ge- sandter am italienischen Hofe anzutreten.

Paris, 27. Dezember. Nach einem im »Journal officiel « veröffentlihten Bericht des Ministers des Innern, der vom Präsidenten gebilligt ist, sollen fernerhin je nah den Umständen

regierungsseitig Veröffentlihungen nur durch das »Journal

officiel« erfolgen oder den Journalen Berichti 9 n werden e I | chtigungen zugefer ersailles, 26. Dezember. (Verspätet eingetroffen. ci

der Berathung der Einkommensteuer - Bésedvortaie E Tiere lebhaft gegen diesen Gesegentwurf aufgetreten. Er sagte, die

Einkommensteuer führe in finanzieller , politischer und sozialer Hinsicht zu großen Unzuträglichkeiten und würde in?Bezug auf die meisten bestehenden Steuern eine Art von Doppelbesteuerung sein; sie würde willkührlich und wie die frühere außerordent- licde Steuer (taille) unerträglich werden, Verwirrung schaffen und die bestehende Klassfifikation ershweren. Thiers {ließt mit der Aufsorderung an die Nationalversammlung, die Regierung zu unterstüßen und sagt: die Kammer , welche einen loyalen Bersuch macht, die Republik zu stüßen, könne nicht Mitschuldige werden an einer so willkührlicen Maßregel.

Fortsetzung des LWKichtamtlichen iu der L. Beilage.

Königliche Schauspiele.

_ Donnerstag, 28. Dezember. Jm Opernhause. (254. Vorst.) Die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen nach Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Valentine: &r. v. Boggenhuber. Margarethe: Frl. Lehmann. Urbain: Frl. N f Cs e i E Hr. Schmidt.

aoul: Hr. Formes, arcel: Hr. Behrens. Anfang ha ( Uhr. MePr 5 E S

Im Schauspielhause. (259. Ab.-Vorst.) Die Valentine. Schauspiel in 5 Akten von Gustav Freitag. Anf. halb 7 Uhr.

M.-Pr.

__ Freitag, 29. Dezember, Jm Opernhause. (255. Vorst.) Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Eva: Fr. Mallinger. Magdalena: Frl. Brandt. Hans Sachs: Hr. Beh, Walther von Stolzing : Hr. Niemann. Anfang 6 Uhr. Extra-Preise.

Im Schauspielhause. (260. Ab.-Vorst.) Donna Diana. Lusispiel in 4 Abtheilungen, nah dem Spanischen des Don Augustin Moreto von West. Anf. 7 Uhr. M.-Pr.