1871 / 208 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

R V Ra a teugrente S R EET Lin o E Saug Ds N A C E 24 s Ee Ea B E E H A M E S E t Ert S R E R N E E R T N

z aas abicntas E A R GET S G Se R L R

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ige Rücksicht auf alle Gefahren der Schiffahrt, so wie nit eto Leere lie besondere Umstände genommen werden, welche etwa im einzelnen Falle zur Abwendung unmittelbarer Gefahr ein Ab- weichen von obigen Vorschriften nothwendig machen möchten.

Art. 20. Die vorstehenden Vorschriften sollen übrigens in feiner Weise ein Schiff oder den Rheder, den Führer oder die Mannschaft desselben von den Folgen befreien , welche durch Versäumniß in dem Gebrauche der Lichter oder Signale oder dur Mangel an gehöriger Achtsamkeit oder dur Vernachlässigung einer von der gewöhnlichen scemännischen Praxis oder durch die besonderen Umstände des Falls

: Vorsicht entstehen. : : L Nr 21. Die F orlige Verordnung tritt mit dem 1. Ja- 1872 in Kraft. : R R: M trkundlich Zaed Unserer Höchsicigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem g Rege tiber 1871

S in, den 23. Dee i

Gegeben Berlin, S) Wilhelm.

Fürst von Bismarck.

er Erlaß vom 9. Dezember 1871, betreffend die D e D dirt unter dem Namen » Kaiserliche General- direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringens«. / Avf Ihren Bericht vom 5. dieses Monats ermächtige Ih Sie, bebufs ded vollständigen Ausbaues der Verwaltung und des Bekrie- bes der Reichs-Eisenbahnen -in Elsaß-Lothringen eine Behörde e dem Namen »Kaiserliche Generaldireftion der Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen« einzusehen, welche vom Reichskanzler-Amte unmittelbar ressorticen, in Straßburg ihren Siß nebmen und in Angelegenheiten der ibr übertragenen Ee alle Befugnisse und Pflichten einer i Behörde haben 1oU. i offen Dieser ‘Erlaß f durch das Reichsgesehblatt , sowie dur) das Gesezblatt für Elsaß-Lothringen Va 2 v Kenntniß zu bringen. s ember ; Gegeben Berlin, den 9. Dezen Wilbelm.

Fürst von Bismarck. An den Reichskanzler.

betreffend die Einführung des Geseßes wegen Be-

hee N ait vom 4. Juli 1868 und des Gesepe8, bes»

treffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in dem dem Zollverein En ode pt H E Stadt Ultona. Zom 29. Dezemvbe j h) E

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c, verordnen auf Grund der Geseve wegen Besteuerung

des Braumalzes und wegen Besteuerung des Branntweins in per-

i en zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Ge-

ika vom 4, N 8. Juli 1868, im Namen des Neichs , was folgt: ; :

i 4 Gese wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen

zum Norddeuishen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen

vom 4. Juli 1868 (Bundesgeseßbl. S. 375) uad das Geseß, betreffend

3 ins i chiedi m Norddeutschen

i rung des Branntweins in verschiedenen zum Norddeutsche

O vbtenden Staaten und Gebietêtheilen, vom 8. Juli 1868 (Bundesgesebbl. S. 384) treten in dem dem Zollverein zum 1, Januar 1872 anzuschlicßenden Theile des Gebieteb der Stadt Altona mit dem

¡cen Tage in Wirksamkeit. ; u Cr il G ERE unter Unserer GAMReNDA Ae Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insfiegel. e

/ in, den 29. Dezember 1871. Gegeben Berlin, O S) z Wilhelm. / Fürst v. BiS8marck,

@önigreich Preußen. 5 ä ti 1 ir die Berîïin-

¿essions- und Bestätigungs-Urkunde für O iden » Magdeburger Cam. Geselis@ast, betref de Tau:

“Betrieb ei i on Biederiß bis zur preußi|ch - - und. Deren e Uan ichti bs und einen Nachtrag ç e in der Richtung auf Zer u1 l 1068 Ns Statut der gedachten Gesellschaft.

Vom 9. Oktober 1871. B von Gottes Gnaden König von Preu en i.

Wir Wit he Bretin-Potsdarn-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschafl pur ihre Gescllschofts - Vorstände auf Grund tar: Ge: Nersamm!lung ihrer Aktionäre vom 28. Dezember 1008 - Ge e a Sat, ihr die Ausdehnung ires Unternchmens auf den Ba “und ‘Betrieb einer Eisenbabn von dem an der Burg - Magde- Gan Bahnlinie anzulegenden Haltepunkte A L N R ér, 0000 . in der Richtung nach Zerbst, zum Knud de ausen Sen erbst und der vorgedachien Landeëgrenze herzustiel- o de "Eisenbahn - Rerbindung nah Maßgabe der Bestimmungen Les E enden (a.) Gesellshafts-Statut-Nachirags zU gestatten, wu ollen R as jenannten Gesellschaft Unsere Genehmigung zum L U dier: H, der vorerwähnten Eifcnbahn in dec nachgesuchten Weise hie

pr amen daß die in n E, Gle Stite . ; L ck enm Ber 3e Heft s A i ehmungen vom 3. Novem (Geseh « Sn o: L Salientn Norschriften, ins8bescndere diejentzen über Lee priation und das Recht zur vorübergehenden Benußung fre1

Grundsiücke auf den in Nede stehenden Eisenbahnbau Anwendung finden soUen.

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage dur die Gescß-Sammlung bekannt zu mackchen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktenm N g s ehen Berlin, den 9. obe E vat (L. 8.) Wilhelm. Gr. v. Roon. Gr. v. Jhenpliß. ov. Mühler. Gr. zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

a, achtrag zu dem am 17. August 1845 Allerböchsst bestätigten Statute Nad o Fadelin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Ç. 1. Das Unternehmen der Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau und Betrieb einer Eisenhahn von dem an der nach Maßgabe der Allerhöchsten Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde vom 14. Dezember 1868 (Geseßsammlung 1869 Seite 94) verlegten Bahnstrecke Burg-Magdeburg anzulegenden Halte- punkte Biederty bis zur preußisch-dessauishen Landesgrenze in der Richtung nach Zerbst, zum Anschluß an eine zwischen Zerbst und der vorgedachten Landesgrenze herzustellende Eisenbahn-Verbindung aus-

nt. e L De Richtung der Bahn wird von dem Königlichen Handels- Ministerium festgestellt. Der Genehmigung desselben unterliegen auch die speziellen Projekte und die Anschläge zu dem vorgedachten Bahn- bau und den damit im Zusammenhange stehenden Anlagen. Von den festgestellten Bauplänen darf nur unter Genehmigung des König- lichen Handels-Ministeriums abgewichen werden. i /

Ç. 2. Die Eisenbahn von Biederiß bis zur preußisch-dessauischen Landesgrenze bildet einen integrirenden Bestandtheil des Bertlin- Potsdam-Magdeburger Eisenbabn- Unternehmens j es finden auf die- {elbe dic Bestimmungen der UAlierhöchst bestätigten Statuten und Gratuten-Nachträge der Berlin - Potèdam - Magdeburger Eisenbahn-

esellschaft Anwendung. ; ; G V Das zum Sivede der Ausführung der im §. 1 bezeichneten Erweiterung des Unternehmens, sowie zur verhältnißmäßigen Ver- mehruna des Betriebs-Materials ecforderliche Kapital wird vorläufig auf 1,728,500 Thatier angenommen und soll je nas Dem Se des Direktoriums der Geselischaft dur Ausgabe von Stomm-Allien

ationen beschafst werden. O E Dex Zeitpunkt, ea wel@em ab die eventucll zu emiitirenden Stammaktien an der Dividende Theil nehmen, sowie die sonstigen Bedingungen der Emission werden von dem Dircktorium kestimmt

und befannt gemackt.

D S L

olae der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Ai IEDAUE DpDI 21. Uugusi 1868 (Stück 34) zur öffentlichen Kenntniß gebraciten, Militär - Ersaß - Instruktion für den Norddeutscen Bund vom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der, zum Deutschen Reiche gehörigen Staaten heimalhs- berechtigt, und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis eins{@ließlid den 31. Dezember 1852 geboren sind, 2) dieses Alter bercits „Übet- schritten, aber sih no nicht vor eine Ersaß - E Degen zur Musterung gestelit, 3) \sich zwar gestellt, Uber ibr Militärverbä tnif aber noch feine feste Bestimmung erhalten haben, unv gegouvae a U halb des Weichbildes biesiger Residenz ibr geseßliches O LBAn : baben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten / Ba » M Mirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwer S Lehrburschen, Fabrifarbeiter und andere, mit diesen 1n einem ähnli d Verhältnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, Sr siasien und Zöglinge anderer Lehransflalten si aufhalten, dis f selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militärdienfsite beretigh re b. von der persönlichen É estellung vor die Kreis « Ersay Somme Z diesem Jahre entbunden sind, hierdur angewiesen: n, As i s Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 2. bi E 15 Januar k. J. hei dem Königlichen Polizei-Lieutenant e M viers persönlich zu melden, und dabei die über thr Alter lhre sowie die etwaigen {onstigen Utteste, welche bercits Langen 4 l mungen über ihr Militärrerchättniß eathalten, mit zur telle 4 orr diejenigen, welche im biesigen Orte geboren sind, oder A ibr geseßlihes Domicil haben, oder bier nach §. 20 der Min sag-Jnstrufktion gestelungspflichiig, zur Zeit aber abwesend sind, n die Eltern; Baninilnver, S Drdle und Fabritherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken. E L A Hale oder die Anmeldung ahwesender Militärpflid

¿erordnung Des bicfigen Königlichen Polizei-Präsidiums vom

E L x t Folge, daß die nit angemeldeten Militärpslichtigen, Ln Falle ihr!

e , £7 f . its i i j ge 1 vaigi besondere Verhal Dienst bei der Fatne eingestellt, und eti 8 Lise, Vale die einKwweilige Zurückstelung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haven würden, nicht berüctsichtigt weidin. Berlin, den 31. Dezember 1871. E Königliche Kreis-Ersaß-Kommi]jion.

Bektanntma@uns A In Gemäßheit der Bestimmungen über Klassifizirung der Reser

. , P 4 M Tord 5 it 1867, vetresfend die Organisation der Landrehr-Behörden und d

tiger, zu welcher er verpflichtet ift j versäum/) wird nach der Stra” V

November 1868 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern, odtr ver i nifimäßiger Gefängnißstrafe belegt ; auch hat diese Versäumni? A

Di ¡lichfeii bri ilitárpflihtigen körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Mi itärpflichtig

- z : «en 4+ ihrer bAusLi erver BE nd Lantwehr-Mannschaftea rüctsihtlih Tee Rer S A «c lien Verhältnisse (Beilage 3Z zu der Verordnung von 9. Sep!

is

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Oienstverhältnisse der Mannschaften des Beulaubtenstandcs) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanencen; Mitglieder der unter- zeichneten Kommission zum Behufe der Entsheidung über die Ge- suhe um einstweilige Zurückstelung vom Eintritt in den Militärdienst, hei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 10. April k. J. ihre nähste Sipung halten werden.

Diejenigen in hiesiger Stadt und deren Weichbilde wohnenden Reserve- und Landwehr-Maännschaften, welche einen Grund zur Zu- rückstellung nach §. 2 der oben gedaten Bestimmungen geltend machen zu können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre dedfallsigen Gesuche, unter -Angabe ihres Militär-Berhältnisses und der Nummer, unter welcher sie in den Stammlisten des hiesigen Landwehr-Bezirks- Kommando's geführt werden, im Laufe des nächsten Monats beim Militär-Bureau des hiesigen Magistrats (Rath- haus; Zimmer 99) anzubringen.

Hierbei wird auLdrücflih bemerkt, daß die bereits früher berücksi{tigten Mannschaften ihre Anträge auf ; ri Zurücstellung im BVedarfsfalle zu erneuern

aben. ) Die nach dem 31. Januar f. eingehenden Gesuche können nicht weiter berücksichtigt werden.

Nach dem vorbezeichneten Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet werden sind, durch das Jntelligenzblatt öffentlih bekannt gemacht, weshalb jede besondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 28. Dezember 1871.

Königliche Kreis-Ecsaß-Kommisfion.

4prozentiges vormals nassauishes Staats-Anlehen von 7,200,000 F[l., d. d. 30. September 1862.

Bei der am 9. d. M. stattgehabten fünften Verloosung der Partial-Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 4proz. vormals nassauishen Staatsanlehens von 7,200,000 Fl, d. d. 30. Achten er 1862, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden :

À. Zur Rüdckzahlung auf den 1. April 1872. Lit. N. à 100 Fl. Nr. 121. 706. 736. 1294. 1304. 1314. 1951. 1961. 2057, 2180. 9540. 2550. 2688. 2698. 4009. 4088. 4741. 4919 5380. 5914 und 5924. 21 Stüd über 2100 Fl. = 1200 Tblr. Lit. O0. à 200 Fl. Nr. 16. 81. 847. 980. 1195. 1219 und 1331 7 St. über 1400 Fl. == 800 Thlr. Lit. P. à- 500 Fl. Nr. 1009. 1069. 1083. 1093. 1103. 1113. 1123. 1133. 3218. 3228. 3632. 4095. 4105. 4547. 4557. 4567. 4577. 4928. 4938. 5079. 5089. 5099. 5109. 5119. 5129. 6087. 6103. 6113. 6668. 7196 und 7614 31 St. über 15,500 Fl. = 8857 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 641. 821. 849. 1122. 1136. 1146. 1216 und 2085 8 St über 8000 Fl. = 4571 Thlr. 12 Sar. 10 Pf. Summa 67 Stück über 27,000 Fl. oder 15,428 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf. ; :

B. Zur Rücckzahlung auf den 1. Oktober 1872. Lit. N à 100 Fl. Nr. 172. 182. 594. 604. 686. 716. 726. 1102. 1107. 1112 1117. 1941. 2607. 2726. 2736. 2746. 2756. 3057. 3087. 3769. 4012 4205 4215. 5520 und 5994 25 Stúück über 2500 Fl. = 1428 Thir. 17 Sgr 2 Pf. Lit. O. à 200 Fl. Nr. 6. 62. 593. 613. 673. 1067. 1333 und 1375. 8 Stü über 1600 Fl. = 914 Thlr. 8 Sar. 7 Pf. Lit P. à 500 Fi. Nr. 298. 985. 995. 1019. 1029. 1039. 1049. 1063. 1073, 1153. 15729. 1613/1753. 1968. 5330. 5340. 5490. 5900. 9816. 5826. 5836. 5846. 5856. 5866. 6650. 6660. 7440. 7510. 7825. 7835 und 7935 31 Stü über 15,500 Fl. = 8857 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf.; Lit. Q à 1000 Fl. Nr. 115. 566 586. 1059. 1069, 1383. 1393 und 2184 8 St. über 8000 Fl. = 4571 Thlr. 12 Sagc. 10 Pf. Summa 72 Stück über 27,600 Fl. oder 15,771 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. i : /

Die Tnhaver dieser Partial - Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver- zinsung nur bis zum betreffenden Rücfzahlungstermine erfolgt, so- wohl vei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, so wie bei jeder Königlichen Regierungs8-Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreisfasse zu Frankfuxt a. M. und bei den Königlichen Be- zirkshauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrü gegen Rückgabe der Obligationen wit dazu gehörigen, nach dem 1. April 1872 fälligen Zinscoupon Nr. 20 nebst Talon, resp. Talon erheben können. : :

Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzu- I Zinscoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zurü- ehalten.

Verzeichniß der in früheren Verloosungen gezogenen; noch nicht eingelösten Obligationen.

Rücfzahlbar am 1. April 1868. Lit, N. 3096, 3946. 5205. 5212. Lit. 0, 1450. Lit. P. 612. 1891, 6490 und 7248. Rüdzablbar ara 1. Oftober 1868. Lit. N. 4150. Lit. O. 17. Lit. P. 471. 2185 und 7180. Rüdiahlbar am 1. April 1869. Lit. N. 1658. 2140. 3031. 4676. Lit. 0. 967, Lit. P. 949. 1176 und 1859. Rüzahlbar am 1. Oftober 1869. Lit. N. 571. 860. 945. 4217. Lik. O. 189. 1310, Lit. P. 673. 1554. 1813. 2190. 3198. 6170. 7624 und Lit. Q. 845. Rücfzahlbar am 1. April 1870. Lit. N. 219. 1007. 1017. 1785. 2997. 5336. Lit. O. 626. Lit P. 619. 1773. 1783. 2110. 2130. 3080. 4956. 5916. 7654. Lit. Q. 1188 und 2129. Rüdzavlbar am 1. Oktober 1870. Lit. N. 627. 1050. 1775. 2039. 3092. 4456. 4730. 4885. 5199.

5895 und 5921. Lit. 0. 2. d330. 1402 1471. Tit. P. 818, 843. 1513. 1523. 1593. 1829, 2163. 2183. 2473. 2493. 3143. 3713. 3995. 7254 und Lit. Q. 148. Rüdzahlbar am 1, April 1871. Lit, N

728. 1238. 1918 1991. 2303 und 5399. Lit. O. 632 und 1731. Lit. P. 330. 361. 633. 1995. 3023. 4302. 4312. 4360. 4527. 4918. 5680. 6107. 6790 und Lit. Q. 1243 und 1606. Wiesbaden, den 12. Dezember 1871. Der R-gierungs-Präfident. Graf Eulenburg.

ichtamtliches.

Oesterreich : Ungarn. Wien, 29. Dezember. Die Kaiserin ist gestern Nachmittag nah Meran abgereist.

_ Pesth, 29, Dezember. (W. T. B.) Wie die »Reforma mittheilt, ist der Erfolg der gegenwärtig mit den Kroaten ge- führten Aus8gleih8verhandlungen gesihert. Das Ausgleichs- projekt soll verschiedene, jedoch nicht wesentliche Modifikationen erfahren. Die meisten hiefigen Blätter, namentlich »Pesti Naplo« besprechen die Thronrede sehr (ünstig.

Sckpweiz. Bern, 29. Dezbr. (W. T.B.) Freiherr A. von Ow, welcher in Folge der durch Gründung des Deutschen Reichs eingetretenen Veränderungen seines seitherigen Postens als Königlich württemkergischer Gesandter enthoben worden ist, hat, durch Fmilienverhältnisse in Nürnberg zurückgehalten, sein Abberufungsschreiben dem Bundesrathe schriftlich zugestellt

Belgien. Brüssel, 29. Dezember. Der Senat hat gestern das Budget des Kriegsdepartements einstimmig ange- nommen. Auf einige Anfragen über die Absichten der Re- gierung in Beziehung auf die zukünftige Heeresorganisation antwortete der Minister Malou, die Regierung bedürfe der Zeit, um sich darüber zu entscheiden.

_ Großbritanniea und Jrland. London, 29, Dezember. Die Königin hat cin Schreiben an die Nation erlassen, in welchem sie derselben für die dem Prinzen von Wales und dem Königlichen Hause bewiesene rührende Theilnahme ihren Dank ausspriht. Der Prinz hat nah dem heute Mittag au8gegebenen Bulletin eine gute Nacht gehabt. Die Kräfte

nehmen sichtlich zu, und die s{hmerzhafte Afffektion oberhalb der linken Hüfte ist weniger fühlbar. Ae N ;

Frankreich. Paris, 28. Dezember. Das »Journal officiel« veröffentlicht ein Dekret des Präsidenten, durch welches ein Beschluß des Arrondissement8raths von Cherbourg, freien und obligatorischen Schulunterricht betreffend, aufgehoben wird.

Nazar Aga hat am 22. d. M. dem Präsidenten seine Beglaubigungsschreiben als persischer Gesandter überreicht.

Der Präsident Thiers hat anläßlih der Besserung in dem Befinden des Prinzen von Wales ein Glückwounsch- telegramm an die Königin Victoria gerichtet.

29. Dezember. Dem Vernehmen der »Patrie« zufolge beabsichtigen mehrere der Rechten und dem rechtenCentrum angehörige Mitglieder, in der Nationalversammlung den Anirag einzubringen, daß die Regierung sich verpslichten möge, bis zur vollständigen Räumung des occupirten Gebietes sih streng in den Grenzen des Abkommens von Bordeaux zu halten. Die jezigen Deputirten sollen demgemäß ihr Mandat bis zum Jahre 1874 behalten und dann erst eine Constituante gewählt werden.

Der Gesandte in Berlin, Marquis Gontaut-Biron, A wie verlautet, nächsten Dienstag auf seinen Posten ab- reisen.

Versailles, 29. Dezember. (W. T. B.) In der Na- tionalversammlung stand auf der Tage8Sordnung die Be- rathung des Bankgeseßes. Die Kommisfion beantragte, das Maximum des Notenumlaufs auf 2700 Millionen Francs zu erhöhen. Thiers vertheidigte in längerer Rede den Antrag der Regierung, das Maximum auf 3 Milliarden festzuseßen und wies nach, daß die von der Kommission vorgeschlagene Er- höhung unzureichend sei. Die Vermehrung des Notenumlaufs sei angesihts der gegenwärtigen finanziellen Lage das einzige Hülfsmittel. Der Gedanke, cine neue Anleihe aufzunehmen, wäre sfinnlos. Der Vorschlag der Regierung genüge für alle Bedürfnisse des Staates. Thiers appellirte an die Weisheit aller Parteien und entwarf hierauf ein günstiges Bild der gegenwärtigen Lage; Kredit und Vertrauen kehren zurü, die Arbeit werde wieder aufgenommen. Allein das Land bedürfe unbedingt des Friedens, und je grausamer derselbe für Frankreich sei, desto nothwendiger sei e8, denselben aufrecht zu halten. » Verbrecherische Unvorsichtigkeiten (imprudences criminelles) find be- gangen worden , welche uns Worte zugezogen haben , auf welche Stillschweigen die einzige Antwort sein kann.« Schließ- lih erflärte Thiers, die niedrigste Ziffer des Maximums, welche die Regierung acceptiren könne, sei 2800 Mill. Francs, Dieser

Ziffer {loß sich auch die Kommission an und wurde dieselben