1872 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußis ch

8-Anzeiger

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er Staats-Anzeiger.

Alle Post-Anstalten des In- und für Berlin die Expedition:

Zietenplaz Nr. 3.

A 1.

Berlin, Dienstag den 2. Januar, Abends.

1872.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser un Ag S im Namen des Deutschen Reiches den PORRTIen Königlich würt- tembergischen und ropyerao lih badischen Konsul Qua? Brobdag u Genf und den Bank-Direktor Philipp Ern st Mark zu Zürich zu Konsuln des Deutschen Reiches zu er-

nennen geruht. á

Der Stadtgerichts-Sekretär Shmaedicke is als Geheimer expedirender Sekretär und Kalkulator und der Magistrats- ekretär Pfafferoth als Geheimer Registrator bei dem Reichskanzler-Amte angenen: worden. _Die Kanzlei - Diätarien Schewe, nd als Geheime Kanzlei - Sekretäre beim Reichskanzler - Amte angestellt worden.

Der Ober-Post-Kommissarius Bielecke ist unter Ernen- nung zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, der Registratur-Assistent [ius rant aas zun Gehei- men Registrator, der BureausAissistent Lan ge und die Kanzlei- Assistenten Hempel und Kramer unter Ernennung zu Ge- heimen Kanzlei-Sekretären beim General-Postamt etatsmäßig angestellt worden. | | |

Geseß, betreffend die persönlichen und sächlihen Ausgaben für die l M Reat sbehörden in Elsaß-Lothringen für 1872. Vom 23. Dezember 1871. Z 5 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs; na

erfolgter Qustimmung des Bundesrathes, für Elsaß-Lothringen was

olgt: g Die persönlichen und sächlichen Ausgaben für das Ober-Präsi- dium, die Bezirks - Präsidien, die Bezirks - Hauptkassen, die Kre18- Direftiouen, die Polizei - Direktionen in Straßburg und Meß, die Kreis-Schul-Jnspektoren; die Kantonal-Polizei-Kommissare und die Forst-Direktionen werden auf Grund des beiliegenden (a) Etats für das Jahr 1872 auf 987/400 Thaler festgestellt. / Urfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.: Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1871. (L, 8.) Wilhelm. e Fürst von Bismarck.

a.

Etat der Verwaltungsbehörden in Beit B Fortdauernde Ausgaben: Ober-Präsidium. 1) Be- soldungen 81,650 Thlr. 2) Andere persönliche Ausgaben 6800 Thlr. 3) Sächliche Ausgaben 19,100 Thlr. 4) Dispösitionsfonds 60,000 Thaler = 167,550 Thlr. - Bezirks-Prästidien. 5) Besoldungen 238,705 Thaler. 6) Andere persönliche Ausgaben 33,300 Thlr. R Sächliche Ausgaben 43,400 Thaler = 315/405 Thaler. ezir f8-Hauptkas sen: 8) Besoldungen 39,150 Thlr. 9) Andere persönliche Ausgaben 600 Thlr. 10) Sächliche Ausgaben 4500 Thlr. = 44/250 Tblr, Kreis-Direktionen: 11) Besoldungen 112,655 Thaler. 12) Sächliche Ausgaben 38,000 Thaler = 150/655 Thaler. Polizei-Direktionen: 13) Besoldungen 106/950 Thaler. 14) Andere persönliche Ausgaben 2000 Thaler. 15) Sächliche ‘Ausgaben 10, Thlr. = 118/950 Thaler. Kreis - Schul- anf pektoren: 16) esoldungen -25,940 Thaler. 17) Sächliche usgaben 8300 Thlr. = 34/240 Thlr. antonal-Polizei- Kommissare: 18 Aversum zu Besoldungen und sächlichen Aus- A 100,000 Thlr. Forst-Direktionen: 19) Besoldungen 5/550 Thlr. 20) Andere persönliche Ausgaben 1800 Thlr. 2.) Säch- liche Ausgabei 2000 Thlr. = 56,350 Thlr. Summe der fortdauern-

den Ausgaben 987,400 Thlr. Berlin, den 23. Dezember 1871. E

(L. S,) Wilhelm.

Fürst von Bismarck.

Strache und Pape] S7

Geheimen Registrator im

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Halle, Dr. Hermann Knoblauch, den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen ;

Den bisherigen Gerichts - Assessor Friedrich Albert Louis Gustav Herbst zum Garnison - Auditeur in Stettin zu ernennen ;

- Dem Banquier Meyer Cohn zu Berlin den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen ; und : |

Den ‘Ober-Stadt-Sekretär und Bureau-Vorsteher Lück zu Trier, der von der dortigen Stadtverordnetenversam

LMNEE S | Uung ge- _W oldet: ten der Stadt

Marine-Ministerium.

Der Registratur - Assistent Tis.sot dit Sanfin ist. zum | l arine-Ministerium ernannt worden. Die Geheimen Kanzlei -Diätarien von Jibßewiß, Vo-"* bach und Paepke find zu Geheimen Kanzlei-Sekretären im Marine-Ministerium ernannt worden. __ Die Marine-Schiffbau-Jngenieur-Aspiranten Jaeger und Lindemann sind zu Marine-Schiffbau-Unter-Ingenieuren er- nannt worden. ;

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

__ Bei dem Ministerium- für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten, Abtheilung für das Berg-, Hütten- und Salinen- wesen, ist der Geheime Kanzlei-Direktor, A Friedrich Wilhelm Klemann, auf seinen Wunsch wieder in die Kategorie der Bureaubeamten als Geheimer Registrator. eingerückt, und in Folge dessen der Geheime Kanzlei-Sekretär Wilhelm Heinrich Braune zum Geheimen Kanzlei-Jnspektor befördert, sowie der Kanzlei -Diätar Eduard Klingelstein zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt. :

Dem Hütten - Jnspektor z. D. Pfannkuch zu Cassel u unter DELMEg des_ Titels »Berg-JInspektor« die Stelle des Dirigenten der Berg - Jnspektion am Habicht8walde Üüber- tragen worden.

Der bisherige technische Asfistent Heinrich Velde zu Wiesbaden ist als Königlicher Eisenbahn - Baumeister bei der Nassauischen Staats-Eisenbahn-Verwaltung angestellt worden.

Justiz-Ministerium.

Allgemeine At vom 23. Dezember 1871, betreffend die Anzeige der strafgerichtlichen Verfolgungen, welche gegen vorläufig entlassene Strafgefangene eingeleitet werden.

_ Nah §. 24 des Strafgeseßbuchs findet bei schlechter Führung cines ga dem §. 23 vorläufig entlassenen Strafgefangenen der Widerruf er vorläufigen San R / i Demgemäß sind durch die gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Jnnern und“ des Justiz-Ministers vom 21. Januar d. J. §. 15 die Ortspolizei-Behörden angewiesen worden, der A Justizbehörde Anzeige zu machen, sobald ein vorläufig entlassener Sicäfgelatgeiter fich einem unsittlichen oder verdachterregenden Lebenswandel hingiebt.

Entsteht gegen einen vorläufig entlassenen Strafgefangenen der

Verdacht einer begangenen strafbaren Qn, so ind die Justiz- S selbst in der Lage, die betreffenden ean behufs der Entscheidung über den Widerruf der vorläufigen Entlassung zur Kennt- niß des Ju p vi zu bringen. Demgemäß werden fimmtlide Beamte der Staats-Anwaltschaft angewiesen; von einer jeden stra