1872 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Îlichtamtliches. Deutsches Nei b.

Preußen. Berlin, 3. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag der Hof- marschälle, empfingen den kommandirenden General des IT. Armee-Corps, General der Kavallerie Hann von Weyhern, nahmen militärische Meldungen entgegen und arbeiteten längere Zeit mit dem Civilkabinet. L

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin dinirte heute bei Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron- prinzessin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen trifft heute Abend hier ein, um Seine Majestät den Kaiser und König zur Jagd nah Wusterhausen zu begleiten. Den Kammer- herrendien| bei Jhrer Majestät haben übernommen die König- lichen Kammerherren Graf L. Perponcher und Freiherr von der Lanen. N

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Abend den Thee bei Jhren

Majestäten.

Das Staats - Ministerium trat gestern zu einer Sißung zusammen.

Ungeachtet der großen Zahl des Postbeamten-Per- sonals hat es \sich bei der obersten Postbehörde ermöglichen lassen, alle Gehalts8zulalgen schon zum 1. Januar zur An- weisung zu bringen. Es sind namentlich die mittleren und niederen Stellen bedacht worden. Am wenigsten hat für die Ober- Postdirektoren geschehen können, indem bei der Ver- stärkung der Besoldungsfonds nach den allgemein angelegt ge- wesenen Normen bei diesem Titel nur ca. 125 Thaler pro Stelle im Durchschnitt entfielen, mithin im Ganzen sich nur ein geringes Mehrquantum ergab.

Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Kreiensen um 1050 Uhr Vormittags fällige Post ist gestern 4 Stunden verspätet hier eingetroffen.

RendSs8burg ,- 30. Dezember. Jn der dritten Sißun des Provinzial-Landtages wurde nach Verlesung un Genehmigung des Protokolls der vorigen Sihung zur Erle- digung der A age8or nung ATOEQIERN deren erster Punkt olgendermaßen lautet: »Vorberathung Üübex den Ausshuß-

ericht, betreffend die Vorschläge über den Wirkungskreis des ständischen Auss{husses, über die Dauer der Amtszeit, die Gagirung und den Wohnsiß des Landewvdirektors, sowie über den Siß der ständischen Verwaltung.« Nach der Verlesung des Aus\{chußberichtes und der eingehenden Motivirung desselben wurde die Vorberathung eröffnet.

Zweitens stand auf der Tagesordnung: ra vung über die Berichte der Kommission zur Prüfung des Entwurf eines Statuts für die Verwaltung der provinzialständischen Brandverficherungs-Anstalten der Provinz S( leSwig-Holstein.« Im Ausschußbericht war von der Majorität des Ausschusses die von dem Minister des Innern gewünschte Veränderung be-. fürwortet, welche dahin geht, daß der Zeitpunkt für den Ueber-

ang der Versicherung8Sanstalten auf die Provinz, welchen der Provinzial-Landtag in seiner pen Diât auf den 1. Januar 1873 festgescßt, statt dessen mit dem 1. Juli 1872 eintreten solle. Von der Minorität war agegen beantragt , daß der Uebergang in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des Pro- vinzial-Landtages vom 15. Juli 1871 erst am 1. Januar 1873 attfinde. Nach einer langen und lebhaften Debatte über iese beiden Anträge ging die Versammlung zur Vorberathung des Statuts8entwurfes Über. Nach der Durchnahme aller Paragraphen und des Reglements ‘kam zur Erledigung Nr. 3 der Tagesordnung: »Vorberathung , betreffend den Be- richt des Ausschusses zur Revision der Rechnung über die Kosten der zweiten Diät des schleswig-holsteinifchen Provin- zial-Landtages.« Die Versammlung verzichtete auf -die Ver- lesung des Berichtes, und da auch Niemand sich zum Worte meldete, wurde sofort zur Erledigung der vierten Nummer der TageSordnungübergegangen. Dieselbe lautet: yZweite Berathung, betreffend das ber-Präsidial schreiben wegen der Kosten derUnter- Ens des Korrektionshauses.« Der Antrag des hee Sit GeR en, »daß für jeden enes pro Tag in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. April ein Pauschquantum von 6 Sgr., und in der Zeit vom 16. April bis zum 15. Oktober ein solches von 5 Sgr. 6 Pf. gezahlt werde, wobei der Tag der Einlieferung voll in Ansaß komme, während der Tag der Entlassung außer Rechnung bleibe«, wurde fast ohne Debatte angenommen.

Münster, 1. Januar. Die bisherige Direktion des Landarmenwesens der Provinz zu Soest ist in Gemäß- heit der Wlerhöchsten Verordnung über die Einrichtung und

Pn des Landarmen- und Korrigendenwesens in der

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Provinz Westfalen vom 15. September v. J. mit dem 1, Januar 1872 aufgelöst, und beginnt mit diesem Zeitpunkte die Ländisthe Landarmen-Verwaltung mit dem Sitze zu Münster ihre Wirksamkeit.

Bayern. München, 1. Januar. Der König hat den roßbritannischen Gesandten am hiefigen königlichen Hofe Sir enry Howard, aus Anlaß der Abberufung desselben ein uldvolles Schreiben und das königliche Bildniß übersendet.

Der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin nebst Gefolge sind am 29. Dezem- ber Abends in München eingetroffen, und haben nach kurzem Aufenthalt im Bahnhofe mit dem Nacht-Eilzug die Reise Über Inns8bruck nach Jtalien fortgeseyt. :

In der Sitzung der Kammer' der Abgeordneten vom 29. Dezember wurde in namentlicher os der Gésédentwurf , betreffend Abänderung des Heimathgeseßes ein- stimmig angenommen. * Darauf vertagte fich die Kammer bis zum 3. Januar. is ar i

Das »Regierungsblatt für das e Bayern« enthält eine Königlich Allerhöchste L ie Ausbildung und Verwendung der geprüften Rechtspraktikanten im Justiz- dienste betreffend, vom 19. Dezember 1871. E

Sachsen. Dresden, 1. Januar. Die Königliche Dekla- ration, betreffend die ena des Lehnsverbandes, insoweit solcher noch besteht, l tage zugegangen. - Dieselbe lautet im Eingange:

»Wir Johann von Gottes Gnaden König von Sachfen 2c. 2c. 2c. aben in der Erwägung, daß die gänzliche Beseitigung des Lehns8ver- andes durch Erbverwandlungen nicht zu erwarten is und die mit dessen Fortbestehen An Nachtheile für das öffentlihe Wohl die Vortheile; welche unter Umständen Le den Staatsfiskus daraus erwachsen können, überwiegen, die Uns zustehende Oberlehnsherrlichkeit in Beiresf aller Lehen jeder Art A E Oi en und leisten demzufolge auf alle Rechte und Ansprüche, welche aus\{ließlih dur die bestehenden rb rid, fer v e bei deren Fortdauer in Zu für Uns hätten begründet werden fönnen, Zer erziht, jedoch mit der Beschränkung, daß dieser Verzicht rücksichtlich der auf dem Heimfall stehenden Lehen nur dann, wenn ein nach Lehnrecht succeiion e ger S er des jeßbi= en Lehnseigenthümers anno geboren wird, rücksichtlich der Lehen agegen; welche“ mit Afterlehnsherrlihkeit verbunden find oder aus einer solhen bestehen, erst nach Beseitigung des zwischen dem Aster- lebns8herrn und thren Aftervasallen bestehenden Lehns8verbandes wirfk= ‘sam werden soll.

Yur Regelung der durch E des Lehn8verbandes berührten Rechtsverhältnisse ist dem Landtag ein 30 Paragra- phen umfassender Geseßentwurf vorgelegt worden.

IVürttemberg. Stuttgart, 1. Januar. Die am 27., 28. und 29. v. Mts. zur Ausgabe gelangten » Regierun gs8- Blätter für das Königreich Württemberg« veröffentlichen ein Ge- seh, betreffend Aenderungen des Polizei-Strafrechts bei Einführung des Straf-Geseßbuchs für das Deutsche Reich, und eine König- liche Verordnung, betreffend die bürgerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage, vom 27. Dezember. Gesetz, betreffend die A orterbebung der Steuern, vom 23. Dezember, und eine König- liche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Reichs- geseßes, sowie das Gese, betreffend Aenderungen des Landes- Strafrechts und der Straf-Prozeßordnung bei Einführung des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reich, vom 26. Dezember, und Verfügungen, betreffend die Vollziehuug der Freiheits- strafen vom 1. Januar 1872 ab, und die Ausbezahlung der Militärpensionen, Invalidengehalte und Gratialien, vom 28. Dezember.

Vaden. Karl8ru he, 1. Januar. Das neueste, am 30, v. M. verausgabte » Geseßes- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden « enthält eine landesherrliche Ver- L den Vollzug der Freiheits\trafen betreffend, vom 27. v. M., sowie Verordnungen des Ministeriums des Groß- herzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen, den Vollzug der Freiheitsstrafen und die E Entlassung von Strafgefangenen, und des E des Innern, die Stellung unter Polizeiaufsicht betreffend, vom 29. v. M. außerdem eine Bekanntmachung des Großherzoglichen andeló- Ministeriums vom 29. v. M., den Uebergang der badisczen Telegraphie an die Neich8verwaltung betreffend. |

Hessen. Darmstadt, 30. Dezember. Das Großherzoglich hessische Regiecungsblatt Nr. 43 veröffentlicht folgende Vecord- nung, die in Folge der Militärkonvention vom 13. Juni 1871 in derx Organisation der Militärbehörden eintretenden Verän- derungen betreffend : | /

Ludwig 11., von ‘Gottes Gnaden Großherzog von Hesseà und bei Rhein 2c. 2c.

In Ausführung der zwischen Uns und Sr. Majestät dew Deut- hen Kaiser und König von Preußen am 13. Juni 1871 abæs{losse- nen C ESOO haben Wir verordnet und verordneck hiermit wie folgt:

L. L Das Kriegs - Ministerium, das General - Auditriat, das Kriecgs- Zahlamt, das Militär - Bauamt und das Montirmngs-Depot

werden mit Wirkung vom 1. Januar 1872 ab aufgehobey

ist jeßt dem versammelten Land-

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§. 2. Die Geschäfte dieser Behörden bei der laufenden Verwal- tung; U Umge e bei der Rechtspflege in Unserem Truppen-Kon- tingent, gehen vom 1. Januar 1872 an; nach Maßgabe der Militär- Konvention, auf die hierzu bestimmungs8mäßig beLüfenen Organe der Köniaglich preußischen Armee Über. C 3. Die aus der Zeit bis Ende 1871 herrührenden Angelegen- heiten werden von den in §. 1 genannten Behörden unter ihrer bis- erigen Dienstbenennung erledigt. Ihre Stellung zu den übrigen Landesbehörden und unter sich; sowie zu den Kommando- und Truppen- Behörden regelt \sich hierbei nach den dafür bisher maßgebend gewve- senen Bestimmungen. ; : J. 4. Die nach der Militärkonvention fortbestehenden Verwval- tungsbehörden, nämli: die S E das Artilleriedepot, das Traindepot; das Proviantamt; die C en und die Ur ann n treten mit dem 1. Januar 1872 bezüglich aller Angelegenheiten der laufenden Verwaltung unter die ihnen nach Maßgabe der Militärkonvention vorgeseßten preußischen Behörden, jedoch unbeschadet des Dienstverhälini ses zu den ihnen seither vor- geseht gewesenen Behörden; wenn und soweit es sich um Verwaltungs- C eNeN aus der Zeit bis Ende 1871 und deren Abwoickelung andelt. s Urkundlid Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrükten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 23. Dezember 1871. (L. S.) Ludwig. Dornseiff. Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 2. Januar. Das am 28. v. Mts. ausgegebene »Regierung®8blatt für das Großherzogthum ecklenburg-Schwerin« veröffent- liht die Verordnung vom 23. v. M, betreffend die Rechnung nach Mark und Pfennigen und die Ausprägung neuer Scheidemünze. P

Lippe. Detmold, 30. Dezember. Die Geseß-Sammlung für das Fürstenthum Lippe enthält eine Verordnung, die vor- läufige S bedun E des Landkassen-Etats für das Jahr 1872 und die Erhebung der dana aufzubringenden Steuern be- treffend, vom 28. Dezember 1871. Dieselbe lautet :

Von Gottes Gnaden Wir Paul Friedri: Emil Leopold 2c.

Nachdem in Folge der Mandatsniederlegung eines Theils der Landtags - Abgeordneten und der Weigerung mehrerer Wahlbezirke, Neuwahlen nach Maßgabe des Wahlgeseßes von 1836 vorzunehmen, Unsere Regierung außer Stande gewesen is, den für das Jahr 1872 aufgestellten und von Uns [9 ußfähigen Landtage zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu önnen,; verordnen ir unter Bezugnahme auf die ‘F. 5 und 6 der landständischen Verfassungs - Urkunde vom 6. Juli 1836 und auf Grund des §. 3 des Geseßes vom 8. Dezember 1867, die den Landftänden in Beziehung auf die Betheiligung an der Geseß- ebung zustehenden Rechte betreffend, um eine ordnung8mäßige Fort- führung der Verwaltung des Landes und die Erfüllung der ihm gegen oe E Reich obliegenden Verpflichtungen zu ermöglichen, wie olgt : §. 1. Der hierneben publizirte Etat der Landkasse dos 1872 soll vorerst für die Landesverwaltung maßgebend sein und in Ausführung gebracht werden:

ÿ. 2. Es sind danach die direkten Steuern in derselben Anzahl von Simplen, wie im pot 1871, nämli: a) die Grundsteuer in 9 Simplen, þ) die Klassensteuer und klassifizirte Einkommensteuer in 12 Simplen, c) die Schulsteuer in 4 Simplen, nach den darüber auf- gestellten Steuerkatastern zur Erhebung zu bringen und von den Ren- danten zur Landkasse prompt abzuliefern.

§. 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1872 in Kraft; und soll mit dem hierneben publizirten Etat und dessen Anlagen den Landständen bei ihrer nächsten Zusammenkunft zur nachträglicheu Genehmigung vorge! werden.

- §. 4. Unsere Regierung wird mit der Ausführung dieser Ver- ordnung beauftragt.

Gegeben Detmold, den 28. Dezember 1871.

Leopold, Fürst zur Lippe. 7 In Vertretung: B. Meyer. - ,__— Der Etat für 187k s{ließt mit 238,500 Thlr., derjenige für 1872 mit 239,227 Thlr. in Einnahme und Ausgabe.

Desterreich-Ungarn. Wien, 2. Januar. Der Kaiser empsing den Präsidenten und die Vize - Präsidenten des Ab- geor netenhauses. Er gedachte in der Erwiderung auf ihre Anrede in anerkennender Weise der Schnelligkeit, mit welcher

\ die Geseßvorlage wegen provisorischer Ps die S der Steuern

prach die

Tedi | offnung aus, daß bei einem harmonischen Qusammenwirken

thre Erledigung gefunden habe, und 2 er Majorität

\ in beiden Häusern des Reichsrathes und der Regierung die

\Arbeiten der diesmaligen Session von einem gedeihlichen, segenöreichen Erfolge für das Vaterland begleitet sein würden. (Pesth, @. Januar. Der Obmann des Deak - Klubs hat n Auftrage des Klubs den Grafen Andrassy im telegraphi- en Wege zum Jahreswechsel beglükwünsht. Der Beschluß rzu wurde unmittelbar, nachdem Deak vom Klub begrüßt rden war, gefaßt. -

Großbritannien und Jrland. London, 2. Januar. (Prinz von Wales hat dem heute Mittag ausgegebenen

enehmigten Landkassen - Etat einem be-.

Bulletin zufolge gut geschlafen, und macht die Genesung des- selben günstige Fortschritte. :

Am 28. Dezember starb bier der General - Lieutenant John Campbell im Alter von 73 Jahren ; der Verstorbene trat im Januar 1812 in die Armee, diente als Adjutant im ersten burmefischen Kriege und führte während des Aufstandes

. in Canada 1838 das Kommando im Bezirk Beauharnais.

Im Jahre 1864 erfolgte seine Ernennung zum General-Liëute- nant und 1869 zum Chef des 92. (Gordon Hochländer) S, __ Die mit dem Jahres\{luß veröffentlichten Aus8weise Über die Staats8einnahmen Großbritanniens während des abgelaufenen Jahres, der leßten neun Monate und des mit ult. leßten Monats verflossenen Vierteljahres lassen die Finanz- lage gunstig ersheinen. Die Gesammteinnahmen während des Jahres betrugen 72,209,111 Pfd. St. oder 940,156 Pfd. St. mehr als im vorhergehenden Jahre. Die Totaleinnahmen während des dritten Quartals des laufenden Mare ftellen sih auf 16,854,097 Pfd. St. oder 924,915 Pfd. St. mehr als in dem entsprehenden Quartal des Jahres vorher. Mit Ausnahme der Post, die einen Ausfall von 42,000 Pfd. St. aufweist, zei- gen sämmtliche Rubriken einen - ansehnlichen Zuwachs, und zwar Zölle 211/000 Pfd. St., Accise 206,000 Pfd. St.,, Stem- elgefälle 225,000 P. St., Taxen 14,000 Pfd. St., Eigenthums-

euer 201,000 Pfd. St., Kronländereien 1000 Pfd. St. und Diverses 108,915 Pfd. St. Den nicht unbeträchtlichen Ausfall der Post {reibt man der Einführung des Postkartensystems und der neuen Portosäße zu. Viel günstiger gestaltet sich indeß das Resultat der Staats8einnahmen, wenn man die leßtverflof- senen drei Quartale des laufenden Fiskaljahres in Betracht zieht. Jn diesem Zeitraum belief fi der *Quwachs der Ein- nahmen auf die Summe von 2,263,891 Pfd. St.

_ Frankreih. Paris, 1. Januar. Fürst Metternich pag gestern dem Präsidenten Thiers sein Abberufungs- reiben. L

__ Spanien. Madrid, 29. Dezember. Nach dem amt- lichen Blatt ist der General Crespo, zweiter Kommandant der spanischen Truppen auf Cuba, seiner Funktionen enthoben und nterimistisch durch den General Ferrer erseßt worden. Ebenso General Ellora , General-Kommandant des Westdepartements von Guda seines Amts entlassen worden. Dasselbe ist einstweilen dem General Morales übertragen worden.

| Den neuesten Nachrichten aus Melilla via Gibraltar 29. Dezember zufolge lagert der Kaiserliche Prinz von Ma- rokfo noch immer in der Nähe der Festung und züchtigt die aufständischen Stämme mit großer Strenge.

Italien. Ro m, 2. Januar. DerPap f ist von einem leichten Unwohlsein, welches ihn in den leßten Tagen befallen hatte, vollständig wieder hergestellt. Heute findet beim Minister des Aeußern ein Diner zu Ehren der Mitglieder der Tele- graphenkon ferenz statt. Dieselben besuchen morgen Neapel, me Men die Munizipalität einen glänzenden Empfang be- reitet.

Numánien. Bukarest , 2. Januar. (W. T. B.) Die Kammer genehmigte 19 Artikel der Eisenbahnkonvention. Es bleibt mithin nur noch der Qusagtartikel 20 zur Berathung übrig, und Dae die gesammte Vorlage übermorgen erledigt sein. Anläßlich der griechischen Weihnachtsfeiertage wird sodann eine zwanzigtägige Bertagung der Kammer eintreten.

Amerika. New-York, 2. Januar. Die Botschaft, welche der Gouverneur des Staates New -York wie alljährlich erlassen hat, beziffert die Höhe der Staatsschuld auf 29; Mil- lionen Dollars. Der Gouverneur empfiehlt die Annahme von Gesetzen, welche besondere Strafen für Wahlbestehungen festseßen, die Bestrafung bestechlicher “Beamten erleichtern und und den Gouverneuren ein höheres Maß von Verantwortlich- keit- auferlegen sollen.

Asien. Einer Mittheilung des Konsuls für die siüiamefi- {e Regierung in London, D. K. Mason, MTOEAE hat der König von Siam, von dem Wunsche beseelt, die freund- schaftlichen Beziehungen, welche zwischen ihm und der britischen Regierung schon seit lange bestehen, noch fester zu knüpfen, beschlossen „. dem Vizekönig von Jndien eine Staatsvisite abzu- statten und einige der britischen Besißungen in Hindostan in Augenschein zu nehmen. Zu diesem Behuf hat derselbe am 24. November Singapore verlassen.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.

München, 3. Januar. Abgeordnetenkammer. Der Finanz-Minister beantwortete die Interpellation des Abgeord- neten Pfahler, betreffend die Höhe und die Verwendung des auf Bayern fallenden Antheils der Kriegs8entschädigung. Bis-