1872 / 3 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

T E M L E E E E u A R E L Ls

TiBeim Lens Visiren auf jeder Station (vor-

rechnen. i 9 de bas Ablothen von Schächten (Saigerschnüren)[10 101Fü Eo

lit batzuléEn mde von D Ne M T s Aelung cusfge:

werden, beziehungsweise von dessen Stellvertreter mit zu i k unt nebst den betreffenden Plänen, Observationen 1e bent Ober Bergamte zur Entscheidung eingereiht wird.

Stellt fich bei der Revision die revidirte Arbeit als richti j werden die Revisionskosten von dem bens etgene L E ahenten; auf dessen Antrag das Ober-Bergamt die Revision

“als unrichtigy so ind bie Koster vern ige eee revidirte Arbeit rit : ie entgen Markscheider, w i festgestellten Unrichtigkeiten zur Last T aufzuerlegen. 4

Berlin, den 21. Dezember 1871. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffeñtliche Arbeiten. Ibenplig. ?

Diäten- und Gebühren-Taxe für die Marks\{heider.

x R

; I, Diäten.

A. An Diäten für pre Tage, an welchen ohne Gebührenverdien gearbeitet oder zum Zwecke nd E e gereist wird, sind dret Tha-

echnen.

B. An Diäten für solche Reisetage, an wel(en

Baleid Gebühren: verdient Weédet d ei

Ü Thaler. IT. Reisekosten. für POAGA f

Markseider erhalten an ‘Rei A. bei

b chiffen für r jédéni Qu- isenbahn = 20 Sgr. B, bei Reisen, welhe nicht auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen "zurückgelegt werden, für __ die Meile = 1 Thaler. Beträgt die Entfernung von dem Wohnorte des . Markscheiders weniger als 4 Meile, so hat der- elbe zivar keine Meilengelder; wohl aber den 1aß der durch den Transport der Instru- I ihm erwachsenen Auslagen zu bean- Hat der Marks{heider auf einer Reise Arbeiten für N Gruben ausgeführt; \o sind die gemein Vas zu tragenden Reisekosten auf die einzelnen Gruben nah Verhältniß der Arbeits- S es E y n Stelle der Meilengelder (inkl. Nebenkosten) i der Marfkschéider in jedem Falle berebtict hen Ersaß der baaren Fuhr- und Transportkosten zu E sofern er dieselben nachweist. T Gebühren. E ria Sa und Gradbogen nach urlänge Mit dem K ia [länge

Ls S Dee Sid Ua -cetèorre Hua of

eim bloßen jen der it-

O ange mit Meßkette oder

; i n bei 20 Grad Neigung und

darüber die doppelten Säge berechnet, :

5{Beim Abstecken von Linien |

6Bei der Aufnahme mit Visir-Instrumenten :

a) Es ggleichzeitiger Beobachtung des Grad-

| b) ohne Beobachtung des Gradbogens

und rücwärts), um die lokale Ablenkung der Magnetnádel e eliminiren : s

a) unter Benußung des Gradbogens

b) ohne Benußung des Gradbogens

Deni Säpen unter 6 und 7 wird bei 20 Grad eigne und darüber, sowie auch dann; wenn die Brathuhn’sche vershärfte Methode des Ob- servirens angewendet wird,- die älfte zugeseßt. Seitenabmessungen und Nebenbeo achtungen find nicht zu berechnen.

8¡Für die Bestimmung eines wesentlichen Punktes rh: wei oder mehrmaliges Einschneiden (An- Bei Bestimmung naher und unwesentlicher Punkte]

dur Einschneiden (Anvisiren) B Nis zu be-

Bezeichnung der Arbeiten.

\cheiderstüfe und für jede derartige Arbeit

3 wenn die Längen gemessen werden

anen der Ob in die O der einzelnen Stätions- und Fixpunkte au

nung, für jede Aufstellung b) es gi a e dauernde Fest tonspuntfte nit statt; so bétrà bührensaß für jede Aufsteltus i

c) is bei E. unter L h Theo its n dex Theodolit. in Gruben- bauen von 20 uns mehr Grad Neigung (don- lägige Schächte; Ueberhaue, Bremsberge 2c.)

Ausstellung das Doppelte der i den angegebenen Säße berechnet. Bei wärtseinschnitten auf je 3 Punkte (Pothenoths{ches Verfahren) mittelst des Theo- dolithen, welche mit solchen Holvgonmess en in Verbindung aus eführt werden, ffc fech

e) Bei den unter a, b. und e. aufgeführten Theodolith-Aufnahmen werden agel s

erechne firen eines Punktes - inkl. Ablesen der Nonien.… gulation, die Berehnung der Dreiecke, beziehungs-

Kartirung wird nah Diäten bezahlt. 151Für eine nah der besten Methode ganz sorgfältig auszuführende Län enmessung, einschließli der

Kontrolmessung, n thigenfalls unter Benußung

des Gradbo ens, mit gleichzeitiger Aufnahme

der Gebirgs ichten, des Fallens und der Mäch- tigkeit der Lagerstätten U. \. w. nebst den er- forderlichen Kartirungen auf den Fundamental- rissen und den Reinzeichnungen Besteht der Zweck der Messung nur in der Er- As: er Länge, z. B. bei Durchschlags- Messungen anderer Art oder mit anderen Instru- menten, als in Obigem vorgesehen sind, us nach Diäten berechnet. 17|Beim Markscheiden in Grubenbetrieben mit \{chla- enden Wettern rep. bei Anwendung der icherheitslampe werden unter 1, 2, 3; 4, 6, 7; 1h 12, 13 und 15 die 1zfahen und unter 1, 2, 3 und 4 bei 20 Grad Neigung und darüber die gee Loe berechnet. A : | ei cinem j Uge werden die Lähgen, für welche gleiche Gebührensäje bestehen, zu S gerne! und zur Rundung der Sunitrie ist allen zu lassen, was unter 5 Meter bleibt; wo- gegen 9 Meter und mehr für volle 10 Meter zu renen sind. Jn. gleicher Art sind bei Nach- tragungen der Grubenbilder u. \. w. die an Þ einem Tage gezogenen Längen desselben Ge- bührensaßes zu summiren un abzurunden.

Das Kopiren von Plänen aller Art ist nach fol-

enden Sägen zu vergüten.

Für 100 Quadrat-Centimeter des bezeichneten Rau- mes also mit Aus\{luß des nur Neblinien enthaltenden Theiles, wobei die Aufschrift in einer mäßigen und der Deutlichkeit entsprecen- den Größe, sowie „der Maßstab mitgerechnet wirdp bei einem A L1OM Maßstabe von :

T) der natürlichen Größe 3 Sgr. Pf. [d 2000 » » » z 2. B

4000

r das bloße Messen von Schadtstiefen.

G AEYE » 5906 , : j » 10

Für die Angabe eines Ortöpunties, cines Sa tes einer Ortsftunde (Prahme); einer c

Bloße Markscheiderzeichen find nit zu bemerken.| Beim Nivelliren S hydrostatischen Öftrütubiten:

b) wenn dabei die Längen nit gemessen werden,| für 1ede Aufstellung. M Pg A s Í / ¿Polpgon-Messungen mittelst des Theodo- a) für die erforderlichen Winkelmessungen, nöthi- gen Falls mitmehrmaliger Repetition, Fixirung| ér crestpunkte, [ase Berechnungen, Ein- ervationen mit Berehnungen e Observationsbücher und für D A

die Fundamentalrisse und für die Reinzeich-

au Ti werden muß, so wird für jede solche U m Borstehen-}

o bestimmten Punkt eins{ließlich der Q : inatenberechnung und Kartirung , r die gemessene Länge des Polygonzweiges e. Bei Triängulationen für das jedesmalige Anvi-| fl. Ablesen der N ; Die Auswahl der Dreieckspunkte für die Triän-

weise der Koordinaten nebs der erforderlihen}

10

10

das 6. Thüringische Inf.

63

| Gebühren- Í saß a b

Bezeichnung der Arbeiten. | unter] über

S /

Kopien, deren“ Maßstab größer oder kleiner als der des Originals ist; nd nach dem Original und zwvr. so zu -berechnen, daß den für dieses geren zen äßen ein Viertel derselben zugeseßt

wird, 21 Das Kopiren auf Oelpapier oder durhsichtiger Leinwand wird mit per Hälfte des Saßtes für das Kopiren- auf Zeichenpapier berechnet. i 22|Für das Beziehen der Risse mit Neplinien wird : auf je 500 Quadrat-Centimeter a) wenn die Entfernung der Linien 3 Centimeter | - oder darunter beträg : 1 Sgr. 6 Pf. b) wenn -die Entfernung der Linien - 1 Sgr. Pf.

über 3 Centimeter beträgt berechnet. 23| Kopien von Sun in anderen Maßstäben, wie oben vorgeschen,. werden nah Diäten bezahlt. 24|Das Kopiren und Nachtragen der amtlichen Riß- exemplare wird ebenfalls nach Diäten bezahlt. WB}iSind Pläne theils nach vorhandenen Karten, theils nah neuen Aufnahmen In so wird die Uebertragung wie eine Kopie und die neue Aufnahme wie eine Nachtragung berechnet. 26}Bei den Rae für Arbeiten; welche - nah Diäten ausgeführt worden, ist eine Arbeitsdauer von mindestens 8 Stunden vorausgeseßt. 27iFür das zu den Karten 2c. zu verwendende Zeichen- : Lenti er besten Qualität sind für 100 Quadrat- e at

ntimeter 4 Pfenninge, und wenn dasselbe auf tun oder Leinwand aufgezogen ist, 8 eni zu vergütigen. . Auslagen Mir Buchbinder und andere Handwerker werden. auf Grund der bei- (n enden Rechnungen bezahlt. Andere Aus- agen für Zeichen- und Schreibmaterialien wer- den nicht vergütigt. j I 19 WiHat der N EEE die zu seiner Hülfe bei den Gruben- und Tagezügen oder beim Aufstellen von Dann zum Zwecke der A nothwendigen Arbeiter selbst gestellt , so is er berechtigt; die Löhne; welche er diesen Ein zahlen muß, zu liquidiren. Die Schichtlöhne für die aus der Klasse der Arbeiter genomme- nen Gehülfen sollen das mittlere Häuerlohn um öchstens 25. Prozent. überschreiten dürfen. An} cisekosten können den Gehülfen für den Hin- p A Rückweg 5 Sgr. pro Meile vergütigt werden.

Personal-Veränderungen.

L. Ju der Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. _ Den 23. Dezember. Erbgroßherzog vonMecklenburg- Strelißÿ Kgl. Hoh, in der Armee, und zwar als Rittmstr. à la suits des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9 AngeTet: Herzog Paul von Mecklenbur erin Hoh., Sec. Lt. à la suite des 1. Mecklenb. Drag. Regts. Nr. 17 und des Brandenb. Hus. Régts. (Zietensche Hus Nr. L zum Pr. Lt. befördert. v. Shimmelmann, Gen. Lt. un Commdr, der 17. Div., zum Kommandanten von S TA ernannt. v. Stiehle/ Gen? Ma. U. Gen. à 1a suite Sr. Maj. des Kaisers und Königs, Direktor des Allgem. Kriegs:Depart.* im Kriegsminist.; en zum Bundesrathe und zum Vertreter des Vor»

| zurn Bevollmächtigt lenden des Nusfcusses für das Landheer und die Festungen ernannt.

üller, Oberst u. Abthl. Commdr. im Schles. Feld - Art. Regt. Nr. 6, unter Verleihung -cines Pat. seiner Charge vom 18, August 1871, mit der Führung des Brandenb. Fest. Artillerie-Regts. Nr. 3 (General-Feldzeugmeister), únter Stellung ä la suiîto desselben und ewährung der vollen Kompetenzen der vakanten Stelle, beauftragt. v. L all el; Hauptmann, aggreg. dem Schlesw. Holstein. Füs. Regt. Nr. 86 und fommört. zur Dienstleist. bei der Abtheil. für die persönl. Angelegenheiten im Kriegs -Minist., zurn überzähl. Major E ért. v. Goßler, Pr. Lt. vom 6. Thüring. Jnf. Regt. Nr. 9%, Unter Be- (asung in seinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Kriegs-Minist. und unter Beförderung zum Hauptm. dem Regt. aggregirt. Buse, Pr. Lt. vom 7. Pomm. guf. L Nr. 54, als- âaltester Pr. Lt. egt Nr. 95 verseßt. v. Petersdorff,

Hauptm. , aggreg. dem 1. Garde-Regt. z. F.1 unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. bei dem Gouvern. in Mainz, als Comp. Zoek in das Regt. einrangirt. / v. Berg, überzähl. Hauptmann vom 3, Garde-Regt. z. Ÿ-! als Adjutant zum Gouvern. von Mainz kom- mandirt. y. Brodowsfki Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, zum überzähl. Hauptm. befördert. v. Aigner, Hauptm. vom 2. Sthlé), ‘Gren. et: r. 11) unter Belass. in seinem Verhältnt. als Adjut, bei dem Gen. Kmmdo. X, Armee-Corps, in das 8. Branden-

burg. Jnf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen) verseßt. Ende m Pr. Lt.* vom L Ee Ulan.“ Regt. Nr. 2, cls Adjut. ur 12. Div. kommandirt. v. Buch; Sec. Lt. vom Brandenb. Kür.

egt. (Kaiser Nicolaus 1. von Rußland) Nr. 6; v. Fram ae Sec. Lt. vom Westpr. Kür. Regt. Nr. 5, beide in das Garde-Kür. Regt. verseßt. Bramerel, Sec. Lt. vom 1. Thüring: Inf Regt. Nr. 31, O ch8, Scec. Lt. vom Mecklenb. Füs. Regt. Nr. 90, Stünkel, Sec. Lt. vom 1. Hess: Inf. Regt. Nr. 81, he v. Ketelhodt Il., Sec. Lt. vom 7. Thüring. Inf Regt. Nr. 96, Wiemer, Sec. Lt. vont T Ne: Gren. Regt. Nr. 6, Netter, Sec.-Lt. vom 4. Oftpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, Fehr en Sec. Lt. vom 7. Brandenburg. nf Regt. Nr. 60, v. Wrochem 1k, Sec. Lt vom 3. Garde-Gren. Re K. Elisabeth, Zachau, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, haben sämmtlich das unterm 3. Oktober 1871 verfügte Kommdo. zur Dienstleistung bei den Gewehrfäbriken; statt am 1. April, bereits am 1. Januar 1872 anzutreten.

Den 24. Dezember. v. Poncet, Rittm. und Escadr. Chef im 2. Leib-Hus. Regt. Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleist., bei des Prinzen Albrecht von Pr. K. H. (Bruder Sr. Be E Qn à la suite dieses R zum En, Adjut. des Prinzen Albrech von Preußen K.- H. (Bruder Sr. Maj.) ernannt.

Den 27. Dezember. Biebrach, TN: Lt. à la suite des 2. Pos. Inf. Regts. Nr: 19 und Lehrer an der Kriegsschule zu Cassel; unter Belassung in diesem Verhältniß, à la suito des 4. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. 5 gestellt. v. Kalbach er; Pr. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, unter Entbindung von dem Verhältniß als Ad. der 38. Inf. Brig., auf drei Monate zur Dienstl. beim Kriegsminist., Abthéilung für die persönlich. EOIn, fommandirt. Kade, Vize-Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35, zum Sec. Lt, der Res. des Garde-Train-Bats. befördert.

Den 28. Dezember. Erbgroßherzog vonSachsen K. H. bb à la suite des Hannov. Hus. Regts. Nr. 15, zum Major efördert.

Den 30. Dezember. v. Hackew iß, Maj. und Flügel - Adj. des Großherzogs von Medcklenburg - Schwerin K. H. , für die Dauer der Abwesenheit des Roe auf der Reise nach dem Orient, zur Dienstl. bei dem Gr. Gen. Stabe kommandirt.

Den 31. Dezember. Gr. v. Roon, Gen. der Jnf., Kriegs- und Marine - Minister, auf sein Ansuchen von der Leitung des Ma- rine-Ministeriums entbunden. v. Stosch, Gen. Lt. von der Armee, bisher zur D: des Kriegs- und Marine-Ministers, vom 1. Januar 1872 us zum Chef der Admiralität mit dem Charakt. eines Staats- Ministers und mit der Befugniß, den Sißungen des Staats-Minist. beizuwohnen, ernannt. '

B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 23. Dezember. Fragstein v. Niemsdor ff, Ober und Brigadier der 8. Gensdarmerie - Brigade, mit Pens. un der Unif. des Ostpreuß. Füs. Regts. Nr. 33, v. Arnim, Hauptm. von der 4. Gensdarm. Brig., mit Pens. und der Unif. des 4. Garde- Gren. Regts. Königin der Abschied O Munckel, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstell. im Civildienst-und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. v. Wedell, Port. Fähnx. vom Kür. Regt. Königin (Pomm.) - Nr. 2, der B bewilligt. v. Wedell, Oberst-Lieut. a. D. früher Major im 7. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 54, zuleßt Commandr. des Garn. Bats. Nr. 60, in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiz. verseßt. j __ Den 24. Dezember. v. Twardowski; Gen. Major zur Disp. zuleßt Kommandant von Stettin, der Charakter als Gen. Lt. verlichen. : ; L e Ö

Den 27. Dezember. Sydow, Hauptm. von der Jnf.

1. Bats. (Landsber) 9. Brandenb. Landw. es, Nr. 48, mit Pens der Abschied bewilligt. Dühring, Pr. Lt. a. D.,, früher im-5. Rhein. guf: Regt. Nr. 65, zuleßt als Comp. Führer beim kombin. Me andw. Regt. in Funktion gewesen, der Charakter als Hauptmann verliehen. R Offiziere und Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriuums.

Den 22. Dezember. Hammer, Zeug-Prem. Lieut. mit dem Char. als Zeug - Haupimann vom Art. Depot in Coblenz zum Art. Depot in Meß verseßt. |

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums.

Den 2. November. Sonnenberg, Res. Magazin - Rendant a. D., unter Wiederanstellung im Magazindienste mit der Wahr- nehmung der Proviantmstr. Geschäfte in Diedenhofen beauftragt. Till esfen, Proviantmstr. in Diedenhofen, nah Mannheim verseßt.

Den 29. November. Lassahn, Proviantamts-Assist. in Hof- geismar, nach Mainz verfeßt. | |

Den 1. Dezember. Friese, Pagensteher, Dép. Magazin-

- Verwalter in Belgard resp. N gleicher Eigenschaft nach

St. Avold resp. Saargemünd verseßt. rauner, Fleishfresser/, roviantamts - Assistenten in Posen resp. Colberg, in gleicher Eigen- chaft Ant E n ne Ad G “Be e, Proviant» amts-Assist. in Braunschweig, na osen verseßt. Den 16. Dezember. Rückw ard, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Cassel, zum Art. Depot in Mainz verseßt. : Den 22. Dezember. Rehbein I. , zuleßt . Depot-Magazin« Verwalter in Fürstenwalde, in gleicher Eigenschaft . nah Nauen

verseht.