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Rubeln oder umgerechnet zum festgesetzten Course von 5 Rubeélf98 Kop. für Halb- Imperial — 11,500,000 Rubel Metall. -
Hiervon sind 7,054,300 Rubel-Papier in 70,543 Stück Aktien à 100 Rubel emit- tirt- und 5,424,632. Rubel Metall — 5,902,000 Thir. Preuss. Court. werden in 5°/ igen Prioritäts-Obligationen in Stücken von 200 Thlrn. resp. 1000 Gulden Holl. ausgegeben. :
Die -Bahn ist im vollen Bau begriffen, die Vollendung derselben hat konzes- A bis Ende des Jahres 1872 zu erfolgen, ‘doch ist mit Bestimmtheit anzu- nehmen, dass die Erösfnung schon wesentlich srüher wird stattfinden können.
Die innerhalb 81 Jahren al pari rückzahlbaren Obligationen geniessén vom Tage der Emission 5°, Zinsen und !/,, °%%, Amortisation per annum. Die Tilgung geschieht durch alljährliche Verloosungen, deren erste am 1/13. Juli 1872 stattfindet.
Diese Anleihe wird, den Stamm-Aktien in erster Linie vorausgehend, durch
alles, sowohl gegenwärtiges, als auch mit dem Obligations-Kapitale anzuschaffendes unbewegliches und bewegliches Eigenthum der Brest-Grajewo Kisenbahn-Gesellschaft sichergestellt. Zu letzterem gehört namentlich das laut §. 13 der Statuten in minimo aus 1 Passagier- und Güter-Lokomotiven und 758 Personen- und Güter- Waggons und Plateformen bestehende Betriebsmaterial.
Während der Bauzeit und bis zur Betriebseröfsnung garantiren die St. Petersburger Privat-Handelsbank in St. Petersburg und die Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin die Zinszahlung der Priori- täts-Obligationen. Die zur Zinszahlung und Amortisation dieser Obligationen nöthigen Gelder werden, vor Auszahlung jeglicher Dividende auf die Stamm- Aktien, aus den Betriebs-Rein-Einnahmen entnommen. |
Die Obligationen sind mit halbjährlichen, vom 1./13. Januar und 1./13. Juli jedes Jahres zahlbaren Coupons versehen und sichern dem Inhaber ein Jahres- Erträgniss
von 5pCt. des Nominal-Kapitals. Die Bezahlung der Coupons erfolgt
in St, Petersburg bei der Verwaltung der Brest-Grajewo-Eisenbahn-Gesellschaft and bei der St, Petersburger Privat-Handelsbank zum Tagescourse von Thalern,
„ Berlin „ „- Berliner Handels-Gesellschast in Thalern, „ Amsterdam bei den Herren Lippmann, Rosenthal & Co, Wertheim &« Gompertz, in Holländ. Gulden,
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Jes Jahres, mit dem 1/13. Oktober 1872 beginnend, zum vollen Nennwerth in reussisch Courant resp. Holländischen Gulden, frei von allen Spesen, erfolgen wird.
Auf Grund der durch die Kaiserlich Russische Regierung ertheilten Autorisation sind die Unterzeichneten beauftragt, auf diese fünfprozentigen Obligationen zu nach- folgenden Bedingungen Subskriptionen entgegen zu nehmen:
1) Die Subskription findet gleichzeitig statt
am Montag, den §. und Dienstag, den 9. Januar er. | a) für Stücke von 1000 Gulden Holländ. Crt.
in Amsterdam hei den Herren Lippmann, Rosenthal & Co., Wertheim C2 Gomperitz,
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woselbst ‘auch die Einlösung der verloosten Obligationen und zwar am 1/13. Oktober ff
« b) für Stücke von 200 Thlr. Preuss. Court.
| in St. Petersburg bei der St. Petersburger Privat-Handelsbank,
. Berlin «idr Berliner Handelsgesellschaît,
, Dresden bei der Sächsischen Kreditbauk, Frankfurta. M. „ „ Deutschen Vereinsbank, , Hamburg „ » Norddeutschen Bank,
, Königsberg. Pr. beiHerrnJ. Simon Wwe,. & Söhne, . Leipzig beider Allgemeinen DeutschenKreditanstalt,
„ München hei der Bayerischen Vereinsbank,
. Nürnberg ____y Vereinsbank, , Stuttgart . _„ Württembergischen Vereinsbank,
, Warschau bei Herrn Leopold Kronenberg.
2) Der Subskriptionspreis ist auf 78 pCt. festgesetzt ; die laufenden Zinsen vom 1./13. Januar 1872 sind demselben bei der Abnahme der Obligationen hin-
zuzurechnen.
3) Bei der Subskription sind 10 pCt. des Betrages in Baar oder in gangbaren, nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Eilekten als Kaution zu depo-
niren.
4) Im Fall einer Ueberzeichnung tritt eine Reduktion der gezeichneten Beträge ein und wird das Resultat spätestens acht Tage nach der Súbskription be-
kannt gemacht werden.
5) Die Subskribenten sind verpflichtet, die Interimsscheine über vollgezahlte Obligationen bei den bezüglichen Zeichenstellen spätestens bis 31. Januar cr. gegen Zahlung des Betrages und laufenden Stückzinsen abzunehmen und wird die bei der Zeichnung binterlegte Kaution alsdann verrechnet resp. zurück- gegeben. Die Abnahme der Interimsscheine soll jedoch auch schon vom Tage der Bekanntmachung des Zeichnungs-Resultats in Theilbeträgen von einer oder mebreren Obligationen gestattet sein. Im Falle der nicht ertolg- ten Abnahme bis zum 31. Januar verfällt die hinterlegte Kaution.
6) Die definitiven Obligationen mit Zinscoupons und Talons werden durch die Kaiserl. Russ. Staats-Druckerei baldthunlichst fertig gestellt und nach erfolgter Bekanntmachung gegen Rückgabe der Interimsscheine kosten-
frei an den Emissionsstellen umgetauscht.
St. Petersburg und Berlin.
St, Petersburger Privat-Handelsbank, Berliner Handels-Gesellschafl,