1872 / 9 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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L y ; Nercidi j i illig auszugleichen i i ; : fein Grund vor, diese | von ihnen vor der Vereidigung geleisteten Dienste billig au g ( ene Voraussezung trifft aber heute nicht mehr zu. Bei den Ver- | 1 enten j S S j jahre begann. (§. 9 des Pens. Regl.) Es lag 1nd, ele ist. Da es aber mindestens zweifelhaft ist; ob ihnen während dieser hältnissen, wie sie gegenwärtig der höhere Staatsdient darbiete, | N orschriften (Mets bis zu 1%, bei 50 n U Rd Unterscheidung aufrecht zu erhalten, zumal fie für die im Civi st ¿ ditä

i x j j it di - ität beiwohnte, so würde die Zulässig- i pt elten dahin, daß Beamte, deren J1 ienst emaligen Militärs nicht selten die Folge | Zeit die Staatsbeamten-Quali ß t feinem Zweifel mehr unter iegt, gegen ‘das dienstliche di augestellten ey ß Ne

( i eie ; ie im L. thaltene Bestimmung i i j i i [l ihrer nach dem | feit der Anrehnung ohne die im §. 20 en gesGweige denn über das mte tenstj vinaug, Mt nteresse Und zur Last anderer B e | M a Ma enomung A Hzeit nicht gerechnet | anfechtbar sein. : ; La fam, a L B d M Sal baum: | (0 98 lan Berg en B O erden Pr M dest MeteenpoN dee en M | nage teten een Caen Pen de Bete : : fam- | iht noch so lange im Dienste erhalten werden, bis sie das den An- ie ni ademish vorgebildeten Beamten Vortheil haben, welche ng d _unî :

ten kann, wenn sie vor dem Zeitpunkte der festen Anstellung | spruch auf einen böberen P si sf bend [ y , An die niht afkademish vo M6 trägt, ist jedoch ein sparsamer und vorsichtiger Gebrauch geboten. Zur l, pemglü trifft, dienstunfähig zu werden, eine Pensión nicht füg- | So fallen in die ersten secchs Monate Ls erve Skufenjahr erreichen. meist in den geringer dotirten Aemtern blei F. 17 besteht darin, daß | Sicherung eines solchen erschien es zwedmäßig/ die llerhöchste Ge- lich verweigert werden. Ès wäre das eine um so größere Hârte , als in | Zehntels ein reihliches Fünf l aller ges Quinquenniums statt cines Die bereits angedeutete Abweichung E U A soll; wenn | nehmigung für nothwendig zu erklären. / | anderen Ressorts bei den obwaltenden verschiedenen Verhältnissen nirungen während der ersten b ide ‘L Pensionirungsfälle; die Pensio- Bie D qppelreQuung der FeldzÚge Bo ntli der Stellunge, gleich- 6. 23 if insofern neu, als nach §. 20 des Pensions-Reglements Beamte der gleichen Kategorie schon nach kürzerer Dienstzeit etats- | des dritten bis einschließli fünften Adre erhalten sich zu denjenigen ein Beamter den mobilen Truppen »in dien d fat auc Beschwerden über die Höhe des ensionsbetrages bei dem Staats=

es y s etwa wie 6: 5; die Ven- ; bei denselben angestellt oder nicht, in das Feld gefolgt ist. ch Besc é 4 Pad MadS bag Le sibank die Q ahr bild i ) E L EE HENIT g die | Ministerium angebracht werden dürsen. Nachdem jedo

Was sodann die unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder der S a is leßten (fünften) Jahre bilden ein fnappes Zehntel. b und Beschwerden des Feldzuges, welchen di |

i i in Die Gefa r di den | Gescß vom 24. Mai 1861 gegen die von den Verwaltungschefs be= ung angestellten oder angenommenen Bearuten betrifft, fo ift | Unbilli aber in diesem Steigerungsverhältniß auch eine doppelte Anrechnung desselben gegenübersteht, sind für die bet \

: L ; E f: O : : I H, t ist, erscheint es ; feit gegen die Beamten selb ie zwischen - m die in Folge eines Kom- wirkte Festseßung der Pension der Rechtsweg eröffne en bezügliche Bestimmung des F. 2. des Civil-Pensions- | den tufenjahren liegenden ‘Dienstage unte fden Leuppen desiniliv angestellten und für die in dieselben; es hien } angemessen, diesen aus Pes und nicht noch einen Rekurs an das Gens 9. Oftober 1848 (S8 Bl S 379) aen 0 A cbentovi “d ri Bere Lg, ommen und dem einen Beamten dahes tein ausreichender Grund“ vorzuliegen, hie lehieren ungünstiger Es L N via 26 én ballen bestehende Bestimmungen. d t E l a entto Ä i i dern j E e ; Militärs gcbiri bahen uns gleid eitig Lt g ggunbgpereStigten Jali oel um fa “fünf Jahre ‘für er ‘i ‘Dieser d An C 19 gewährt ie “unter Nr. 2 getroffene ften muna g 4 Zu § A vie der F. 23 des Cvil-Pensions-Reglements die Pen: , Ort i zeitig etatsmäßige Dienststellen all tritt z. B. ein, wenn ein Beamter nah 39% Dienstjahre a ; : der nicht im Staatsdienste zugebrachten, für die Be- j ist, welhe, w : O nD- eg. bekleiden, bei ihrem Auss{heiden aus dem Civildienst nah den | fionirt wird und dann denselben Pensions wie cin antéco dle O R Beetibi u demselben nothwendigen Zeit | sionäre in der Wahl des Aufenthalts beschränken, indem sie zur_ Umständen Pensionen bis auf Höhe der reglementômäßigen Säße be- | schon nach Zöjähriger Dienstzeit in E R sab add Wie ein anderer werbung der praktischen O er bestand. Ein solcher erschien its der Pension an einen in das Ausland übersiedelnden Pensionär willigt werden können. Von dieser Be ugniß wird in ausgedehntem Erfahrungen und Erwä jan en dies 9 és e ,Felender Beamter. einen größeren Spielraum, “e N f s, wie einzelner Beamten-Kate- | besondere Königliche Genehmigung erfordern und überdies in cinem Maße Gebrauh gemacht, und wenn azu erwogen wird, daß die | 1843 dahin geführt, daß durth “elix Kabi t dre Von are nut E E N A bt dabei besonders die Verhältnisse solchen Falle die Pension einen Abzug von zehn Prozent unterwerfen. überwiegende Mehrzahl der hier in Betracht kommenden Beamten | (Centr Bl der Abgaben- 2c. Verwaltu S 206) die R Tien Met ey. L rath ifer und der vormals shleswig- | Für den Pensionsbezug innerhalb des Reichsgebietes sind diese Be- bestimmungsmäßig aus der ahl der versorgun Sberechtigten Militärs estimmung im“ g. 12 des Pen onsre fer ts / j rang Ne es e Len Lex Sitten E L ara atun bereits in Folge der Allerhöchsten Ordre vom 20. Mitra entnommen werden muß; iebt si, da der bestehenden | 23. Dienstjahre an der ensionssag nir on n e Be Le | YoPEMEan E i f ; u welchem nur erprobte See- } 1871 gefallen. Vorschriften der Art entsprechen aber überhaupt nich Aug is schon jeßt ein nicht g - i sih erhöhte, in der Weise abgeändert word f rg n Rg MOE S Les Ae (e ich ins n: Kauffahrteifahrern. Der | mehr Ten seit Erlaß jenes Reglements durchaus veränderten Verkehrs- us|eiden aus dem Dienste i er Tnvalidität Pen- | höhung \chon von ünf zu fn ahren dirt en: Q (me JoIDe E leute verwendbar sind, A Ry llt fich aber die Schwierigkeit | verhältnissen. | , S sionen bis auf Höhe' der re lementsmäßigen Säße erhält. Da ferner | durch die hervor cite Uebel Fab aub Veeminbet idorbea inb, cnigegen- daß dieselben im Privatdienst Tei, Diribgeren Erwerb finden Durch den §. 28 E verhütet werden, daß in Fällen, wo pen-

nicht zu verkennen ish daß der Staat allen seinen Beamten gegenüber | so hat ei ändige Beseiti Ni ; j ienst i bietet, eine | sionirte Beamte vorübergehend und auf kurze Zeit zur Aushülfe bei eintretender Dienstunfähigkeit im Meer Ten cid gen “i L Dit Reis Beseitigun ch doch nit herbei- und daß der Hauptvortheil, welchen der Staatsdienst ihnen bietet, fi

: : i E l c n i di beschäftigt werden, aus dem dadurch herbei- ; ? / / D | esentlichen erreicht werde ür di e der Dienstunfähigkeit| bei dem späten Dienst- | wieder in Staatsdiensten | ad tungen hat; so erschien es erechtfertigt, nicht nur den in dem Aller- | wenn in Uebereinstimmung mit dem Militä di Pen L dingten kurzen Dienstzeit überaus färglih | geführten geringen Zuwachs an Dienstzeit Veranlassung hergènommen höchsten Erlasse vom 9. Oftober 1848 zugelassenen Gnadenbewilligungen itpunkt | L M (egr-Pensionsgeses von dem antritt und der dadur bedingten kurze Beamten | wird, mit Anpprüchen auf Festsebung einer höheren Pension aufzu- einen Rechtsanspruch zu substituiren ; h ern auch denselben Unbe. fc Viedes weitere eben die Pensionsberechtigung erworben ish licgt N 4 den Ï

i j teresse des Dienstes | : ich wird für die Fälle Bestimmung getroffen, in welchen 1 r {des : ausfällt. Jm Inte! : ; i o vieler | treten. Zugleich wird für die Fälle gg /

ränkt allen in etatsmäßigen Dienststellen befindlichen entlaßbaren währt Mana Dienstjahre eine Erhöhung der Versiont ge des Looflen elen in. geeigneten. Jüben e SBanrenung 1 f

eamten einzuräumen, gleichviel, ob fie aus den versorgungsberech- ) {lägen g

Ae taa illi [8 | ein Pensionair nach erfolgter Wiederanstellung im Staatsdienst dem- s j ivatverhältnissen zugebrachten Jahre bewilligen zu können, a 1 N wtonirt wind. : E : estaltet d * M iejeni cemännischen Erfahrungen anzu- | nächst von Neuem pensi i non cten c n Apo e E. Ú dabet ad rb {luß an pie bisberigen Person t S babin daß Doe ate zum diejenigen Femännisten gefordert werden E a ens b l E E us 4, daß der hier und. in Gn ; : I i hen. Fn meh- „Von 5 oder 2%, de iensteinkommens bei voll , h E : ag geordneten Dienste stungen diebt es ein zahlreides, lediglich Ju unter Men, X d gelmäßiger Progre] lon mit jedem ferneren Sienst ag e O verhält es sich mit denjenigen vormals leger atn a A R E acl den Dienst in einer : / Ie L, es | Ja9r um 1/9 des Diensteinkommens bis zu dem Matkimum von ihrer Anstellung im unmittelbaren Staats- L der zur Zeit des Jnkrafttretens in einzelnen Fällen zweifelhaft sein kann, ob es wirklich zu den Be- | oder % bei fun fzig- und mehrjähriger Dienstzeit steigt. Hierdurb hen Beamten, welche vor threr An Sie waren als solche _ Der §. 33 if zur Wahrung der z j : n d amten zn zählen ist, oder ob es nur ein Gesindeverhältniß, oder in | wird zugleich fl bisher bestehende Ungleichheit beseiti t Bi g ld e tensie als Aus Setcesare Ur va Di , Éi ohne jeden Pen- | dieses Geseves bereits wohlerworbenen Rechte bestimmt; er E einem einfachen privatrehtlichen Arbeitsverhältniß steht. Derartige Zwei- | bis zum 20. Dienstjahr eine Stei eru um !/ it j den enze war im öffentlichen Interesse thätig , standen x r z A eigenen | §. 3. der Verordnung vom 6. Mai 1867 (G.-S. S. 713) nage ildet. fel können um so eher entstehen, als es in der preußischen Dienstpragmatik | fünfjährigen Zeitraum aber nur eine Ste; erung uni 2 ¿s Dient fionéanspruch in PevatBlenlte, Lou Sigarbeamien, aue de be- Die §§. 34 bis 36 geben das jept geltende Ret wieder. Zu- i iteri ür die Ei é s Dienst- i ir ihre Arbeit nah gegenseitiger Uebereinkunft be i d 37 im Auge hat, sind in neuerer Zeit an einem festen Kriterium für die Eigenschaft als Staatsbeamten | einkommens stattfindet. E N itteln sie auch für ihre iat bi j leichzeitig, ähn- | sicherungen, wie sie der §. G 9 L AURA 6 017 CRUA fehlt. Wollte man daher den Pensionsanspruch ohne Beschränkung Die Bestimmungen des Civil-Penfionsreglements tiber die Be- gas wurden. E L A s d iten L namentlich in Eugen Us bete Gaben dee Königli “dg E allen unmittelbaren Staatsbeamten beilegen, so würde die rechnung des Diensteinkommens, welches bei öestsezung der Pension ih dem Referen E SeyD ¿ltandbämternim C LUUBECA Staats- | die Polizeiverwaltung au entstchen, daß von Personen der bezeichneten Art Pensionsansprüche | zu Grunde zu legen ist, la P dent dogexen JUNG M er

| j nd ; ; ili- | die Kommunalbehörden zurückgegeben wurde, und wo zur Erleichte- erhoben werden könnten in Fällen, in denen nah dem Verhältniß, | vermissen. Diesem bgubelfen, it der ersie Ub at De T ) bes Es würde deshalb in manGen Füllen zu einer Sngget rung des Uebertritts der Königlichen Polizeibeamten in den städtischen E

dienst. f j j " ; : i i ber den altpreußischen idi ie J t ertheilt werden müssen 7 daß zu den in welchem jene Personen zu dem Staate gestanden haben, es x t i j I Des ung der s{leswig-holsteinschen Beamten gegenÜ ienst- | Polizeidienst die Zusicherung hat ertheilt | | Bewilligung von Pensionen an einem Jda Grunde fehlt, Mesentllepea nmt, De ban Ein elbesti A auf e Germ rtalen führen, wenn die im „Amissekretariat zu E ibt bal solhen Beamten dereinst etwa zu gewährenden Pensionen aus der Um Jcaciiühét der allgemeinen Fassung des §. 1, die Ms lichkeit der- | Reglements zu Grunde liegt y T A E jahre auch unter den jeßigen veränderten Ao en ga Staatskasse nach Verhältniß der im aren a beate u- artiger unbegründeter Ansprüche aus uschlie en ist es baber rathsam Die zur näheren Ausführung des allgemeinen Grundsaßes unt ex Penstonieung beeanctige, wyben E B beamten, welche vor | gebrachten Dienstzeit und des bei dem Ausschei A aus demselben* be erschienen, die „Beamien auf solch er L Kündigung oder Wider- | 1—5 im d 11 enthaltenen Vorschriften entsprechen den gegenwärtigen dlich gejürezt cYierher Vie technischen Berg : | zogenen DiensteinkTommens werde beigetragen werden. €=-

Ï i ber 1863 ausgebildet i t welche aus dem mittelbaren ruf angestellten Beamten auf solche zu beschränken deren Stellen in | Etatsverhältnissen Und i Erlaß des Prüfungsreglements vom 21. Dezem Endlich sind auch wohl Beamten , den Besoldungs-Etats aufgeflibet find bageate diclétigei, Mat Meta ssen und in der Hauptsache au den bestehenden

ärtig di Bergbeamten nah di 1b ten sind, bei der Uebernahme

en L ings-E j worden sind. Während gegenwärtig die höheren die prak- | oder fremden Staatsdienst übernomn d, be : Ur ihre Dienstleistungen nicht aus Besoldungstiteln, sondern “aus Im Einzelnen is zu bemerken: Ua! LIONC Rer C R bie Uet ftubien zu | Zusicherungen 2a gema R G: Ao T fatultative Bewilligung eines DuB c ttalie ante eden) ita \p Miethen A l Ver A fn welchen die Dienstwohnung Senden M 1 Vereidigung für den Staatsdienst E (331 L A oi. “Uebrigens sind alle diese Zusicherungen ligun, ) A resp. Miethsen igung bei der Feststellung der Penfion unbe- , ï ifung8vorschriften vom 27. März i irgend ichem Umfange Der §. 3 giebt im Wesentlichen son gegenwärti bestehende | rücfsichtigt bleiben muß, wei S daxüber nah den früheren Prüfungêvorschristen des Refe- | nicht von irgend erheblichem Umfange. Detailbestimmungen wieder, deren Aufnahme in das Geseb nicht hat derten: epräsentation gewährt R S 4 D. ‘beiden Staats: e Ci n Le R M | ide

ten 1 N in der Regel ein \siebenjähriger L bezirk (Kreis Rinteln) is an umgangen werden können. t -Prâ -Prä ; rendariats - Examens . vorausfeßten , in Im ersten Casseler Wahlbezirk (Krei!

Der F. 4 reproduzirt gleichfalls jebt geltendes Recht (F. 11 des Jerich ls-Präsben (r asdenten Dirie U Malireaid ire eitraum L g E E dle ee N Stelle gus Justiz - Ae ar O fer, ere 6 M N Annalen Bb 19S. 133, Verord oru 1829 bei 1867, SG G lichen Verhältnissen uber Lategorien er Bes gamen es nach den ör: n n gegenüber in einem unverschuldeten Nach- | hat, der Kreisgerichts-Rath Kemp

: S ét i ü : x j Z ten gewählt worden. j ; s ‘t ; Bts s | ihren jüngeren, Kollegen ; Theiles der | men zum Mitgliede des Hauses der Abgeordne 11, Ges.-S. S. A Und os etwaigen Zweifeln begegnen, welche aus scheint; namentli in der Frost, ber & re[Baffiqung Os cs er dur Mitanrechnung eines entsprehenden -Th | d |

uert ohne Verschulden der Beainten die au eretat8mäßige Beschäfti-

O, S G ERCYNEU/, ) ] Strafanstalts- und in der land- theil, we der militärischen Organi ation der Gendarmerie einerseits und der wirthschaftlichen Verwaltung. Den berfó i e LEtims voin 20, Sem R LeE En l G E ia e den Förstern und Borfincie wed dire, ängig E i e ¿

l : er 1520 §. c.-S. _— M.) ne | eine Dienstwohnung oder anstatt derselben ei i j o sichtlich der Lee threr Angehörigen entstehen könnten. sowie air cth Brelimnatertai ser Ecslcittata d ‘Werben en D E f f en Î l T ch Er A 10 S E g E V. Übereittft E Per entlichen mit §. 3 des Civil -Pensions - Reglements dd U “ahe bei der Pensionirung ein Betrag von resp. 150

| 3 A j | r. Thir. Und 50 Thlr. angerechnet. Ebenso be iehen di : 28 ; ; Nr. 94 eingetragene Firma Nach §. 6 sollen die im unmittelbaren Staatsdienste angestellte | Beamten d i : di e . Die in unser Firmenregister su T. Ingetragi und aus Staatbfoubs salarirten Lehrer, insoweit sie nicht e der | Vorwerken ‘Wobl R g üand sab AOMaSN Handels-Register. i Th. Pakheiser zu Seeburg ift erloschen s Lde Q e: mf E Unterrichtsverwaltun ressortiren, nach Maßgabe dieses Geseß-Entwurfs (Wohnun Feuerungsmaterial , Weide und Winterfutter für Kühe) Aus der im Gesellschaftsregifter unter Nr. 4 eingetragenen hiefi- | 30. Dezember 1871 bezie zu Ae er g ; pensionirt werden. Beispielswei!e gehören dahin die Lehrer der iesigen | auch den Deichbeamten find mitunter umfangreiche Grun ie zur mdels esellschaft E S L es Kreis ericht. I. Abtheilung Dau- und Gewerbe-Akademie, der polytechnischen Schulen, Naviga- | eigenen Benuzung überlassen. Jn allen diesen Fällen sind die Etats : R S . G. Frenzel ; drt ans e tal A | len L d ‘poliotogtiiin SRE ADlS bee B M f ah er derartig regulirt, daß die Emolumente zu einem bestimmten ist der Gesellschafter : Kaufmann Johann Gottfried. Frenzel zu Sorau Eingetragen is Ag

: L ei den erthe entw i j i i nregister :

Strafanstalten. Nur auf einen Theil derselben fand bisher das drüilich ‘als ätten t ibig be bee hn neus gebracht oder aus. am 1. Januar 1872 ausgeschieden. A. in unser Firmenreg

E : ; ( i ; m 6. Januar 1872 am selbi- 1 1 laufende Nr. 168, Pensions-Reglement Anwendung ; t ein anderer Theil cfr. die Uebersicht dee Besalke, L N niet fine T R s 2 Oolonne ai

ir di » inrich wig A Hornke zu dungen für die Beamten der Gestüt- Colonne 2 Kaufmann Hein Ludwig Albert Ho nach Maßgabe der Verordnung vom 223. 546 (Ges.-S. S. 214 j h gen Tage. pri wird. Es lag feine Nothwendigkeit ( ) verwaltung im Jahre 1872 (Anlage E des Etats der Gestütver-

it

C TORIE

i den 6. Januar 1872. i i Belgard, | U behanondan- | waltung, Anlagen zum Staatsha s E | Kreisgericht. 1. Abtheilung. Colonne 3 Belgard, prüche Dieser Lehrer nach anderen Normen zu behandeln als Fg dabeetat der Forsivérwaltung vie ao Tit. 1. Nr 2 9 e A R aas 7 Colonne 4 Albert Hornke. : L ltejenigen der niht dem R , angehörigen unmittel- Bd. 1. Nr. 2.) . Br, 2. 3, ; n s e N Gütergemeinshafts-Auöschließungs-Register baren Staatsbeamten. Dagegen sind die Lehrer im get Der Bestimmung zu Nr. 5 liegt die Annahme zum Grunde Jn unser Firmenregister ift , 161: Oalonne 1 (aufende Nx. 18 | der Unterrichtsverwaltung hier außer Betracht geblieben, daß bei den Gehältern, welche 4000 Tolr. übersteigen, stets ein Theil Firmeninhaber: ius Giatleebt Colonne 2 Kaufmann Heinrich Ludwig Albert Hornke zu weil die Pensionsverhältnisse derselben in dem Unterrichtsgeseße zu | des Mehrbetrages als Entschädigung für Reprâsentationsaufwand ‘A chlermeister Juliu g | Belgard, ° f DER Gai SiGN edi e Dag Le E RAE R A im anzusehen d Sa 8 O Colonne 3 hat für seine Ehe mit Anna geborene Boeler e / 10 daß die Feststellung ihrer Ven- ie Fg. 11—15 geben j ï irma. J. | fionsrecte außerhalb der Aufgabe dieses Geseb-Entwurfs liegt. Gg. 16-18 mit einer verm asen fa C 7 on N Kolonne 6 fol | i twerbes ausgesh! ÿ. / en A Nees Recht (§. 6 des Regl.). j mungen des Militär-Pensionsgesezes Ft. 22 bis 24 das. nah- Die Firma i} L Minede IRONSI Ot WAUL Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1 am Penston bei 15 Dienstl h V 7 0 Dea L ¡E e (s A. Dadurch wird im G 16 die Ungleichheit beseitigt, welche e ast S E IOaOe 23. Dezember ie Deiembes 19 4! n es von | bisher zwi ilitá ivi ein : G en 22. : dem Beamten zuleßt bezogenen Diensteinkommens und steigt von da cten “nsoser n bestand ate und den Civilbeamten zu Ungunsten der Leß- ers anuar 1872. elgard}

LERN j x ommen rn bestand, als di ibi j : __ Wriezen, den 2. J iodt iluna. Königliches Kreisgericht. 7. Abtheilung. ab mit jedem weiter zurückgelegten fünfjährigen Zeitraum um * regelmäßig erst mit vollendetem zwanzigston (Ken ebabten Cen Königliches Kreisgericht, L, Abtheilung

erloschen. Eingetragen zufolge Verfügung vom schaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.

L durch Vertrag vom 29. April 1867 die Gemein- if erl Vermerk: ch s p