1872 / 15 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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x Qandes8thei tements, Städten | ten werden, daß die erworbencn Rechte sowohl der früher französischen

i I R E E Uferbewohner , welche jest deuts geworden sind, als diejenigen der iesem Behufe wird die Kommission die Feststelung und range gebliebenen Uferbewohner nicht beeinträchtigt werden.

Liquidation der Summen, welche von der cinen Und der anderen | „_ Art. 16. Das Deutsche Reich tritt rüsichtlih der Konzessionen

Seite reklamirt werden, bewirken und die Zahlungsart bestimmen. für die nadstehend benannten Eisenbahnanlagen nämli: 1) von

Sie wird zugleich mit der Uebergabe der Schuldscheine und Ur- | Münster nah Colmar, 2) von Steinburg nah Buchs8weiler y ) von

e sich auf die ihr überwiesenen For- |\ Colmar na dem Rheine; 4) von Styringen nah Rofseln und 5) von

funden beauftragt werden, oel ) r i E derungen beziehen. Die Arbeiten dieser Kommission sind erst dann E na Moyeuvre in alle Rechte und Verpflichtungen Frank

als definitiv verbindlich zu betrachten wenn sie die Genchmigung Deutsche Reich behält sich vor; über die Konzessions-Be-

der Heben pr rin die Bewirths aftung der an der Grenze gelegenen 4 1g on Saarburg über Finstingen nah Saargemünd, 2) von Cour: T1, 14, ; , S 1 on Cour- Landgüter und Wälder zu erleichtern, werden von allen Eingang? celles an der Nied über Bolzen nach Teterchen, 3) Gle Mubktig nach

Ausgangs- und Verkehrsabgaben befreit: Ï E N: - Getreide in Garben oder Achren; Heu, Stroh; Grünfutter, die Konzesstons-Inhäbern. E s und Vic, sich mit den

Rohprodukte der Wälder olz; Kohlen oder Pottasche , ebenso wie ; : Ie ; 5 Dungstoffe Sämercien, G! Singen, Pfähle; Thiere und Werks | sg Sir D R Loe le ed bie Dollnter zeuge jeder Art, welche zur Den der Güter dienen, die innerhalb | und Lokalitäten mitzutheilen, welche für die in Art. 2, 10 und 17 der

einer Zone von zehn Kilometern auf jeder Seite der Grenze liegen; : G E p Alles unter dem Vorbehalte der vorschriftsmäßigen Kontrole, welche Boas van A E ei E bne oa E S

D i der beiden Länder zur Unterdrückung des Schmuggel® | aangs- und Umladungs-Operationen eröffnet werden iris i In demselben Umkreise und unter denselben Garantien werden | und Dee aRS von 2 un ì 1862 “el die Freiheit ffs “pan ae von allen Eingangs-; Ausgangs - oder Verkehrsabgaben | seitig cin- und ausgehenden Waaren von Durchgangs-Abgaben- aus- Getreide und Holz, welches von den Einwohnern des einen der pn bee M Quafi im Art. 32 desselben Vertrages fesigesepte Zeit- beiden Länder nach ciner Mahl- oder Sägemühle gesandt wird 7 die : ; i ; auf dem Gebiete des andern Landes belegen ist , eben so wie Mehl | zj R E Fibge eyen A den Ea es Vereinbarungen, und Bretter, welche daraus hergestellt sind ie der Friedensvertrag vom 10. Mai 871 erwähnt, find die Hohen Dieselbe O Ub det Sietmdhniele beider Länder für T ‘Theile übereingekommen, die verschtedenen Verträge die Gewinnun des Oels aus den auf ihren Gütern gepflanzien und Konventionen wieder in Kraft zu seßen, welche vor dem Kriege E A T ort, ebenso für das Bleichen der Gespinnsie und Pen den deutschen Staaten und Frankreich bestanden haben, Alles unter ungebleichten Leinwand, welche von Produkten des von ihnen bebau- orbehalt der Zustimmungserklärungen der betreffenden Regierungen, ten Landes herstammen. O A E N wabts be E S UTEN As er gegen- Art. 13. Die deutsche Regierung, erkennt an und bestätigt die "4 Tro find jedo aus N abren bis Lfondeneh Verabredungen Konzessionen, welche für Straßen, Kanäle und Bergwerke, sei es von zwischen Preußen Und Frankreich, welche sich auf den Saarkanal be-

der an Gen Aeg js L ei den R ten over Ge- ziehen. meinden in den abgetretenen Landestheilen , erkheitk worden fnD. Auch berühren die Bestimmungen dieses Artikels die poftalischen __ Dasselbe is der Fall hinsichtlih der Kontrakte, welche die fran- Verhältnisse niht, welche einer anderweitigen Ber Abgg bee bei en zösische Regierung, die Departements oder die Gemeinden abgeschlossen Regierungen vorbehalten bleiben. haben Behufs der Bewirthschaftung oder Verwaltung von Domanial-, Ferner wird verabredet, daß die Bestimmungen des badisch-fran- R oder Gemeindegütern, die in den abgetretenen Landes- (sischen Rechtshülfevertrages vom 16. April 1846, des O ellen Uegen. U N i reußen und Frankreich am 21. Juli 1845 geschlossenen Auslieferung8- Alle Rechte und Verbindlichkeiten | welche sih aus Me Konzes- | vertrages und der Sikeraomtnllon iein (dias und Frankreèch fionen und Kontrakten für die französische Regierung ergeben , gehen | yom 24. März 1865 vorläufig auf Elsaß-Lothringen angewandt wer- auf das Deutsche Reich Über. r @ i L Li n l B und daß diese drei Verträge, bezüglich der darin bezeichneten In Folge dessen werden die Subventionen an Geld oder in | Verhältnisse, für die Beziehungen zwischen den abgetretenen Gebieten Naturalien, die Forderungen der Bau - Unternehmer, Pächter Und | und Frankreich bis auf Weiteres als Richtschnur dienen sollen. Lieferanten, ebenso wie die a V ungen für Expropriation von rt. 19. Die gegenwärtige, in deutscher und französischer Sprache Land oder andere, die noch nicht bezahlt sein sollten, von der deutschen | redigirte Konvention wird von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser Regierung Übernommen werden. H : einerseits und dem Präsidenten der französischen Republik, nach Ge- Hinsichtlich der Zahlungs- oder anderen Verpflichtungen , welhe | nehmigung der Nationalversammlung, andererseits ratifizirt, und die diese Konzessionen oder Kontrakte den Departements oder Gemeinden | Ratifikationsurkunden werden innetes eines Monats; oder wenn der abgetretenen Landestheile auferlegen sollten, wird das Deutsche möglich noch früher/ zu Versailles ausgetauscht werden. Reich dafür Sorge tragen, daß dieselben zu Gunsten der Konzessionäre; Qu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die- E L S E T Veungan And Seuträao Uh out selbe 2E und ret S beigedrückt. | ; j j 50 ge e 8 Fi 2emb i a gemeinnügzige Anlagen beziehen, die von der neuen Grenze durchschnitien ite cirmend esa, furt, den Eilften Dezember Eintausend werden, wird die im Art. 11 erwähnte gane Kommission mit der eber. E. de Goulard allgemeinen Regulirung der Rechnungen un der Auseinanderseßung (L. S.) “(L 8) j der Lasten beauftragt werden, welche in jedem der beiden Länder, fei v. Uxkull. de Clercq es dem Staate, sei es den Verwaltungs8bezirken, zufallen. Diese Lasten (L S.) (L. S.) x erden N ee 2 2 5 ae “i C der Ar- E eiten, welcher auf jeder Seite der neuen Grenze Uegt. \ Die Auswechselung der Natifikatio hat i i Art. 14. Da der Saar-Kanal, der Kanal des Salines de Dieuze | am 11. Januar Mes e a Das Jas B und der Zweigkanal von Colmar, welcher die Verbindung zwischen dieser Stadt und dem Nheine herstellt, ihrer ganzen Ausdehnung nach Us E R e Dane R M Di | egierung alle Kosten dieser drei Kanäle, welche noch zu vezahten 1nd. 2 Ü L S N A ora du Llo M. um Ba D Laudtags-Angelegendeiten. er Stadt Colmar und den Jndujtriellen der @bgetre enen Landes- Berlin, 18. Januar. In der Spezialberathung des ( theile dem französischen Staate vor eshossene Summe agen der E N Ea in ves he as Os

werden vom Jahre 1871 ab von der deutschen Regierung en richtet. : \ In Betreff des Rhein - Rhone - Kanals, welcher von der neuen Hauses der Abgeordneten zu dem Antrag der Kommis-

h in = yoI i die Staatsdregierung aufzufordern, die von ihr bereits Grenze durchschnitten wird, ist die Verabredun getroffen worden, da arien, » g g Uge L E S die Wwölf Tahresraten; welche den früheren ilerdehneen auf Grund getroffenen Maßnahmen behufs Beseitigung der jeßigen Berkehrs- des Rückkaufes ihrer Aftien noch zu zahlen sind, zwischen den Hohen stoœungen h vielen Eisenbahnen zu vervollständigen und die vertragenden Theilen in dem Verhältnisse der Strecken, die in jedem | Wiederkehr ähnlicher Kalamitälen möglichst zu verhinderne der beiden Länder belegen find, getheilt werden sollen. __| nach dem Abg. Overweg das Wort der Regierungs-Kommissar, Die im Artikel 11 erwähnte Kommission wird mit der Regult- Ministerial-Direktor Weishaupt: rung der Rechnungen , welche sich auf die oben bezeichneten Kanäle Meine Herren! Es muß ja eingeräumt werden, daß die Verkehrs- beziehen, beauftragt werden, ebenso mit der Liguidation der Rechnun- | zustände auf den westlichen Bahnen Manches zu wünschen übrig lassen. gen, welche auf die Kanalisation der Mosel und die gemeinhg n Die Ursachen sind vorgestern in den einleitenden Bemerkungen von Änteressen der nunmehr getrennten Theile des Murthe- und des Mosel- | mir bereits angeführt worden. Zunächst die Verkehrseinstellungen und Departements Bezug haben. / i 208 Stockungen in Folge des Krieges ,- welche ungefähr die halbe Jahres- Die französische Regierung verpflichtet si, dieser Kommission | leistung absorbirt haben, demnächst die Ermüdung und Abspannung alle Verträge, Dokumente U. \. w. zur Verfügung zu. stellen, deren sie | des Personals und die Abnußung des Materials; ferner die Unmög- zur Ausführung ihyres Auftrages bedürfen O lichkeit, das Abgenußte rasch zu ergänzen; zu erseßen, wieder herzu- Die Hohen vertragenden Theile werden Kommissarien ernenncn, stellen; dazu die Entsendungen nach dem Elsaß. Die Vermehrungen welche für den Rhein-Rhone- und den Rhein-Marne-Kanal die geeig» | haben nicht le rasch erfolgen können; wie sie im Interesse des Ver- neten Bestimmungen über die Spenng der Wasserhaltungen im | kehrs gewünscht werden mußten, dazu kommt der neue Zuwachs an heiderseitigen Einverständnisse fesiseßen sollen. L Verkehr, die überseeische Zuführung einer Menge von Stoffen, die Art. 15. Die Hohen vertragenden Theile werden die Bildung | früher den Weg nichi durch Deutschland, sondern durch Frankrei von gemischten Kommissionen Syndifaten erleichtern y welche Hten Ferner trat hinzu der frühe Winter, dann die Verkehrs- die Reinigung und Unterhaltung der Da taufe überwachen sollen; örungen durch Unfälle, die hohen Kohlenpreise und der natürliche

von denen cin Theil in den abgetretenen Gebieten liegt. Wunsch der Kohle: i i i Der jeßige Zustand der Wasserläufe wird übrigens derart erhal- Fbfiiren Pplenbelyer), Zapon so ra]. unh, viel. wie 1990

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Dies sind die Ursachen, welche die Zustände erklären und Billig- | ringischen Bahnen einen ziemlih bedeutenden Fuhrpark bestellt ; be- denkenden gegenüber auch wobl entshuldigen. Die Staatsregierung | kanntlich gelang es ihm aber nit, so ras dazu zu gelangen, als und die Eisenbahnverwaltung haben diesen Zuständen kcines- | die Deckung der nothwendigsten Bedürfnisse in den neuen weg3 mit 4 reuzten Armen gegenübergesianden, fie haben waer Reichslanden dies erheishte. In Folge dessen wandte sich und energisch eingegrisfen, um wieder zu gesunden Verhältnissen zu | das Reichskanzleramt an sämmtliche Staatsregierungen von

elangen und die alte Ordnung; Regelmäßigkeit und Sicherheit wieder | Deutschland und bat dringend , AuZhülfe zu leisten. Das Reich8- rzustellen, deren Besiß der Ruhm der preußischen Eisenbahnen war. | kanzler-Amt hat dabei gewiß nicht Verkin denn die Verkehrsnoth ch glaube; daß diese Bemühungen nit ohne Erfolg gewesen find, | war damals shon sehr groß daß darunter die Heimath leidèn es wird dies auch konstatirt un eingeräumt durch den Herrn Vor- | würde. Nichts destoweniger sezte es das Vertrauen in den Patriotis- redner. Die Klagen haben sich nicht unerheblich vermindert, die | mus, daß derselbe in gleicher Weise fich bewähren würde, wie während LENEnEn sih vermehrt. Durch die definiiive Austellung im Elsaß | des Krieges und feine Klagen darüber erhoben werden würden, wenn un Hobhringen ist es möglich geworden; endlich zur Wiederbesezung | éin Theil unserer Vorräthe an Material und Personal nach Elsaß- der für diese Beamten offen gehaltenen Stellen zu s{chreiten; die neuen | Lothringen auf einige Zeit übergingen. Die Bergisch-Märkische Eijen- Kräfte haben an Uebung gewonnen. : bahn-Direktion erklärte fich bereit | 5900 Wagen dorthin zu senden,

Bedauerlicherweise sind die Betriebsmittel) auf deren Mangel gleichzeitig aber kam sie um die Ermäßigung ein, sich eincn Ersay vont vorzugsweise die jeßigen Verhältnisje geschoben werden nicht so rasch | 300 anderen Wagen zu beschaffen. Meine Herren! Diese 500 Wagen vermehrt worden, als die Bestellungen in Ausficht genommen hatten. | hatten nichi die Tragfähigkeit, wie sie jeßt üblich ist, von 200 Centner, MRUMMAER)E um gerade von der Bergis-Martischen Bahn zu jondern nur von 120 oder 150 Centnern. Die Bahn wurde bei die- {prechen is von agwanzig Lokomotiven, die eine Fabrik zu liefern | ser Gelegenheit cin Material los, das sie wahrscheinli binnen weni-

aite, und die am 3. Oktober an Ort und Stelle sein sollten, am | gen Jahren doch beseitigt haben würde, und fie bekam gleichzeitig die . Januar erft die Hälfte dagewesen. Was abex die Klagen betrifft, | Mittel in die Hand ; sich neue, ihrem System entsprechende Wagen daß die Staatsbahnen vorzu sweise mit der Ausrüftung an | zu beschaffen. 6“ Material im Rückstand gewesen jeien; so mag ih nicht leugnen, daß In Betreff dex Stellung der Beamten, meine Herren, möchie ih es dem Handel8ministerium erwünscht gewesen wäre, mehr beschaffen | darauf aufmerksam machen; daß das Hohe Haus sich wiederholt mit zu fönnen, als dies im Tai 1869 der Fall gewesen ist. Leider haben | der Erhöhung der Besoldungen beschäftigt hat, und Dank der Be- ie Forderungen, die diesseits gestellt werden mußten, nicht immer be- | willigungen, die der Staatsregierung gewährt sind, haben Erhöhungen willigt werden können; was wir haben bekommen können, ift Ani der Besoldungen namentlich in den unteren Stellen, wo ein besonderes angelegt. In wischen muß do hervorgehoben werden, daß die Aus- | Bedürfniß vorlag, in den Jahren 1867 und 1869 in erheblichem ung der Staat8bahnen sich nicht \o ungünstig gestellt hat, wie der | Maße e Es läßt fich nicht läugnen; daß weitere Er- Herr orredner angeführt hat, wenn man nämlich den Vergleich zicht den cdürfniß sind, namentlih auch in den höheren Stellen wischen derselben und der Aus8rüstung der Privatbahnen. I | dafür joll jeßt Sorge getragen werden, und cs liegt in diesem Augen- abe \{chon vorgestern angeführt, daß für die Dein blie dem Hohen Cu ein bezüglicher Geseßentwurf zur Berathun der Ausrüstung einer Eisenbahn mit Lokomotiven nicht die Meilenzahl | vor. Dieselben Säße, die hieraus hervorgehen , werden selbstreden maßgebend ist; maß ebend ist die Yrequeny die Tracirung der Bahn, | auch übertragen auf diejenigen Privatbahnen ; die von der Staats- deren Steigungen und Krümmungen. Es giebt Bahnen, meine Herren) | regierung verwaltet werden. Die Staatsregierung hat Übrigens nie- wo eine Lokomotive pro Meile noch zu viel is es giebt Bahnen, wo | mals Anstand genommen, den besonderen Berhältnissen, in welchen vier Lokomotiven pro Meile zu wenig sind, und ich habe speziell her- | fich die ihrer Verwaliung unterstehenden Privatbahnen, namentlich vorgchoben, daß gerade im Jahre 1869 die Staatsbahnen für jed | im westfälishen Reviere befinden, Rechnung zu fragen durch Be= zurückgelegte 10,000 Nußmeilen mit 3,7 Lokomotiven ebenso gut aus | willigung reichlicher besonderer Unterstüßungen.

erüstet waren; wie die Privatbahnen. In diesem Jahre stand dir Dem Aba. Tho vel ; e Ls R N, q E N Z g. Thomsen, welcher beantragt, die Regie- B rgish Märkische Bahn tros ihrer großen Ausrüstung sogar zurü | rung aufzufordern, von dem Etat der Eisenbahnverwaltung

fie hatte nur resp. 3,4 Lokomotiven, und wenn sie dazu geschritten ist T r : « / : i NTLIE eine Vermehrung eintreten zu lasen, dann hat sie weiter nichts gethan, als alljährlih die Qulagen oder Remunerationen nachzuweisen;

ihre Vflicht und Schuldic feit. Auch im Jahre 1870 stand sie nur auf dem welche die mit dem Bau von Staalseisenbahnen betrauten Ae bichnitt Der Tbetaen Bahnen. In Bezug auf die Wagen muß aller- Staatsbeamten aus den Baufonds erhalten, erwiderte der Re- dings zugegeben werden, daß der Durchschnitts saß von etwa 6,7 auf gierungs8-Kommissar Ministerial-Direktor Wei8haupt:

cine Million Centnermeilen, den sämmtliche Staatsbahnen haben, bei Meine Herren! Zunächst besteht gar kein Zusammenhang zwischen der Bergisch-Märkischen Bahn überschritten wird ; 1ch glaube aber, das | dem Antrage Thomsen und der betreffenden Stelle des Cisenbahn- ist sehr verständige weil diejenigen Bahnen, die am Urfprungsorte | Etats. Die ele Stelle handelt von den Kosten für Dienstauf- eines großen Verkchrs beginnen ; vorzugsweise ausgerüstet n und | wand, Dienst-Lokale und Büreau- Bedürfnisse der Eisenbahn-Kom=- immer einen gewissen Ueberschuß haben müssen; um allen Anforderun- | missariate. Nun Haben die Eisenbahn-Kommissariate mit dem Bau gen Genüge leisten zu fönnen. Es sind im vorigen Jahre nicht weniger | und Betrieb der Staats - A gar nichts zu thuñ, ihre Ge- als 4 Millionen Thlr. auf die Ausrüstung der Staatsbahnen mit | {äfte bezichen sich auf die Ueberwahung des Baues und Betriebes Material verwandt worden; für dieses Jahr werden die Aufwendungen | der Privatbahnen. Außerdem muß dem Antrage auch aus dem noch viel erheblicher sein, und es werden dur die Borlage/ deren Be- | Grunde widersprochen werden; weil sih der vorliegende Etat mit rathung noch bevorsteht, noch weitere Mittel hierfür in Aussicht ge- | der Ausführung neuer Bahnen nichi befaßt.

nommen. ° i Was übrigens die Sache an sich anlangt, so werden allerdings Wenn nun gerade von der Hannoverschen Bahn behauptet wird, sas Remunerationen als auch Bauzulagen unter Umständen aus daß für diese außerordentlich wenig geschehen sei, so trifft diese Be- | dem Baufonds bewilligt. Die Bewilligung der Remunerationen ge- merkung in feiner Weise zu. Für die Hannoverschen Bahnen 1 mehr shieht nur am Schluß ciner längeren Bauthätigkeit, um besondere eschehen, als für alle übrigen Staatsbahnen ; die Aufwendungen | Verdienste anzuerkennen und zu belohnen; fie werden stets nur nach belaufen fich von 1867 bis 1871 allein für Betriebsmittel auf nit | vorher eingeholter Allerhöchster Genehmigung gewährt. Die Bau- weniger als 3,535,000 Thlc.; es ist im Jahre 1871 für mehr als | zulagen werden zu dem Zwecke bewilligt, um besonders tüchtige Kräfte 900,000 Thlr. beschaffff worden, und die Bestellungen für das | heranzuziehen und sie möglich an ihre Stellen zu fesseln. Es ist dies laufende Jahr erreichen cine Höhe von über 2/000/,000 Thlr. | um so nothwendiger, als dergleichen Kräfte heute bei ante T glaube, das sind Verwendungen, wie sie nit größer ge- | nehmungen bei Weitem lohnendere Stellen einnehmen können, als

wen werden können. Allerdings is die Zunahme des Verkehrs | es bei dem Staats-Eisenbahnbau der Fall ift. Der Herr E

auf der Hannoverschen Bahn auth A gewaltig. Ih erlaube mir | Thomsen möge vertrauen, daß die Staatsregierung von diesen Mit- in Bezug auf diesen Punkt auf einige Zahlen hin U die gleih- | teln nur in dem Umfange Gebrauch macht, als es durchaus geboten eitig darthun, daß, wenn auch die Klagen groß find, die Leistungen | und nothwendig ist.

“o A m S “f 5 reicht, waz: E R Qu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

; f | (Ei “agten die Kommissarien des Hauses: 11 onaten des Vorjahres gewachsen au (Eisenbahnverwaltung beantragften die tommissarien es Hau}es: 37001000 Taae eus in E Zeit ey E Die Regierung aufzufordern j die Gitewieaang des Eisenbahn- 1867 nur 2,900,000 Centner befördert wurdén. In Geestemünde wesens auf denselben S wie es nah em vorliegenden hatte \sich der Verfandt in denselben Jahren wicder zum Vergleich Etat für einzelne Privatbahnen cabsichtigt is zu sörderny insbesondere estellt, verdoppelt von 800,000 auf 1,600,000 Centner, in Bremer- | aber die geseßliche Regulirung der Subvention von Eisenbahnen, die av von 1,000,000 Centner auf 1,980,000 N in ¿Sarteies E einem lokalen Juteresse dienen, in ernste Erwägung zu von 2,400,000 auf 3,200,000 Centner gesteigert. Da ei war das Ver- | nchmen. Ms 4 E hältniß der Stilitig der Wagen A diesen Transporten ein sehr Der Finanz-Minister Camphausen erklärle hierüber: ungünstiges, insofern als der Versandt meistens stärker war als der _Meine Herren! Jh würde JThnen nicht empfehlen können, diese Empfang, so daß ein großer Theil der Wagen leer nah den Lade- | Refolution anzunchmen. Jh würde Jhnen das Part E empfeh- fellen hintransportirt werden mußte. In früheren Zeiten war dies | len fönnen vom Standpunkte des Abgeordnetenhaujes; denn Sie Verhältniß günstiger; aber nachdem dur die hohen Kohlenpreise | haben in der That heute größere Rechte) als Sie besißen würden, es unter anderm dahin gekommen ist daß wicder cuglische Kohken | wenn ein solches Geseß festgestellt werden sollte. Dann aber sprechen nach Bremerhaven und Geestemünde fommen und von dort aus nach | Sie in der Resolution von den lokalen Interessen. Gerade die dem Binnenlande transportirt werden können und englische Kohlen | lokalen Interessen sind verschieden zu beurtheilen; in dem einen Falle in Folge der ungünstigen Pee g in Wesifalen 2c, Märkte | kann es füglich sehr zulässi i und fann man seinen Zweck er- wie Breslau, Magdeburg und selbst Cöln aufsuchen, is es in Folge reichen mit einer fleimen Subvention; unter anderen Verhältnissen dieser außerordentlichen Quslüsse allerdings niht möglich gewesen; | muß der doppelte und dreifache Betrag gewährt werden. Die Cin- allen Transport - Anforderungen) die gestellt werden mußten, zu ge- richtung die wir gegenwärtig n unserem Staate haben, ist die, daß nügen. eine Subvention nie anders gewährt werden kann, als unter spezieller Was die 500 Kohlenwagen betrifft die auf Veranlassung des | Vorlage des Eisenbahnprojekts bei dem Landtage; und daß dann nach Herrn Handels - Ministers nach Elsaß -Lothringen gegangen ln | den Verhältnissen jedes konkreten Falles jedesmal die Entscheidung von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn 10 hat diese Sache folgende | getroffen wird. Jch glaube, daß auf diese Weise sowohl die 2 eral Bewandtniß. Das Reichskanzleramt hatie zwar für die elsaß-loth- ! tung sich einer freieren Bewegung erfreut, um im gegebenen Falle.