1872 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Bank für Handel und Industrie.

(608) Darmstadt, 19. Januar 1872. P: P, |

In Gemäßheit unseres Statuts bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß “wir auf Grund der §§. 28 (Schlußsaß) und 29 desselben den Bureau-Chef E

Herrn Ernst SechlappPp

“ermächtigt haben, in Vertretung eines der Direktoren die Firma der Gesellschaft in Gemein- \chaft mit einem Mitgliede der Direktion zu zeichnen.

Der Aufsichtsrath der Bank für Handel und Judustrie.

Bank für Süddeutschland.

Darmstadt, 18. Januar 1872. P, P,

Nach Vorschrift unseres Statuts machen wir bek ir die seitheri fo. vertretenden Direktoren, dio Herren Y eann, va, Me Me [etperigen Fn

Weinrich BepPPÞ m Georg Schmoller

zu Direktoren unserer Bank ernannt haben. Zugleich haben wir

den Bureauchef Herrn Adolf WÜügel und

G 8 Sa E Wilhelm Sammet auf Grund der §. Scblußsaß) und 29 des Statuts ermächtigt, in Vertret l Direktoren in der Art die Firma der Gesellschaft zu zeichen, daß eder dexselbés U mes, \chaft mit einem Mitgliede der Direktion zu zeihnen berechtigt ist. : Der Aufsichtsrath der Bank für Süddeutschland.

Bekanntmachung.

[21 : Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.

gk Pa f j eine. zum Zwecke der Konvertirung der Prioritäts-Obligationen der Gesellstha Littr. D. ‘und gleichzeitig zur Beschaffun der ‘fm D bigtidrzos N d V CtA la und der Biederiß- : ) chmende Prioritäts-Anlei ; 5 : b). De eventuelle Nat (uu ciner Ron Buk a. e fattfind im Bahnhofsgebäuder Vormittags von 113—2 Uhr; Betrie unkte der Stammbahn direkt nach [8 Bevollmächtigte können nur mi iftli d Ga Tur * M. führenden Eisenbahn nebs einer Zweigver- | sehenc Aftionäre Gilacloisen iben, melde Nd ale Plhe lecftiraiet C „mit ¿Magdebur L E bér dazu erforder- | Und L E für ihre N erhalten haben b p atuten;/ ie von der General-Versammlung gefaßten Besblü ist eine außerordentliche. General-Versammlung | ftatutenmäßig, ohne Rücksicht auf die Sud Fe erien Mbtiengen der Aktionäre der Berlin - Potsdam - Magdeb Ei O | auch für die abwesenden bindende Kraft. sellsGaf gdeburger Eisenbahn - Ge- s Die A der Anmeldung iden Eintrittskarten legitimiren die au ontag, den 19. Februar d. T, Vormitt 1 0 iner cinmaligen freien Fahrt na Berlin, am 18. oder im Englischen Hause (Mobrenstrafe D 11 Thr/ } 19. Februar d. J, und zu einer einmaligen freien Rücffahrt am 19.

arcberaumt worden; zu welcher die Aktionäre hierdurch eingeladen e Berlin, 20. EUdE Ié72

Der Vorsißénde des Aus\{chu}es der Berlin-Potsdam- f Eisenbahn-Gesellschaft. PIOUT A

1) in Berlin am 15. Fébruar d. J.;

im Direktions - Lokale, Köthener ; Uhr, Nachmittags von 2E u ase 8/9, Vormittags von 10—1

2) in Potsdam ; am 15. Februar d. J. : im Bahnhofsgebäude, Vormittags ae 10—12 Ubr,

3) in Magdeburg am 15. Februar 1872,

werden.

Die Legitimation als Besißer von zehn und mehr Aktien Sei- E

tens derjenigen Aktionäre, wel J : nehmen wollen; fann nur elche an der General-Versammlung Theil

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Das Abonnement deträgt ü Thlr. 7 Sgr. G Pfg-+ für das Vierteljahr. Insertionsprzis für den Raum einer Druckzeile S Sgr+

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Alle Post-Anftalten des In- “und Auslandes nehmen / Keflellung au, für Berlin die Expedition : Sietenplag Nr. 8. ——

T 21.

Se. Majesiät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Professor Dr. Trendelenburg zu Berlin nach statt- gehabter Wahl zum stimmfähigen Ritter des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste, sowie den Direktor der Sternwarte zu Armagh in Jrland, Robinson, den emeri- tirten Brofessor an der Universität zu Helsingfors, Loennrot, und den Maler Sir Edwin Landseer zu London, zu aus- wärtigen Rittern des Ordens zu ernennen.

Se. Majestät der König

haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der

ihnen verliehenen Ee Dekorationèn zu ertheilen, |

und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsishen Albrechts - Ordens: dem Ober- ost-Direktor Leß zu Leipzig; des Königlich sächsischen rinnerungsfkreuzes für die Jahre 1870—71: dem Kaufmann Germann Rothschild aus Frankfurt a. M., ur Zeit in Stuttgart ; des Großherzoglich hessischen

illtär-Sanitätskreuzes und des Commandeur- Kreuzes des Großherzoglich sächsishen Haus-Ordens vom weißen Falken: dem Kammerherrn, Major und Land- rath a. D.. Freiherrn von Gaffron-Kunern auf Haltauf, Kreis Münsterberg. :

Bekanntmachung. Verpackung der Packetsendun gen.

Zur Umhüllung von Paketsendungen wird von den Ab- sendern häufig Packpapier von sehr geringer Güte, z. B. \prödes Strohpapier benußt, welches nicht ‘den C

chuß gegen Beschädigungen des Inhalts der Packete gewährt. Das Publikum wird daher. ersucht, im eigenen Jnteresse zur Ns von Paclketsendungen festes und dauerhaftes Material zu verwenden. f Berlin, den 14. Januar 1872. Kaiserliches General-Postamt. Stephan. *

Bekanntmachung |

_ die neuen Pofstmarken betreffend. Mit Bezug auf ‘die wiederholt veröffentlichten [eideren Bekanntmachungen, macht das General - Postamt bei l liegenden Erfahrungen nochmals darauf aufmerksam, daß die

Ende 1871 außer Geltung gekommenen Norddeutschen ¿Freis. marken, Franko -Couverts und gestempelten Streifbänder nur

bis einscchließlich 15. Februar d. I. bei den Deutschen

Reichs8-Postanstalten m e De eke umgetauscht wer-'

den. Vom 16. Februar d. J. ab.werden die früheren Norddeutschen Freimarken 2c. zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. Berlin, den 15. Januar 1872. Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung '

Auf den Wunsch der Kaiserlichen Admiralität soll dem

im Auslande befindlihen Personal der Kaiserlichen

Marine die Möglichkeit geboten werden, Gelder von der Hei-

math durch Postanweisungen übermittelt zu erhalten.

Die betreffenden Geldbeträge können von Je t ab bei allen

Reichs - Postanstalten auf Grund der gewöhnlichen Postan- weisungen Enge werden. s E

Die Uebermittelung dieser Beträge an die Adressaten wird

Berlin, Mittwoch den 24. Januar, Abends.

a E E S ME tp rj

en vor-

1872.

das Marine - Postbureau- in Berlin zu denselben Terminen

* bewirken, welche für die Absendung der Privatbriefe an die

im Auslande befindlichen Personen der deutschen Marine bestimmt sind.

Vom Absender is zu erheben: a) Bei Zahlungen an die Offiziere und an die im Offizierrange stehenden Beamten für Beträge bis 29 Thlx. eine ebühr von 2 Gr: und für Be- träge über 25 bis 50 Thlr. eine Gebühr von 4 Gr., bei Post- anweisungen aus Berlin selber in beiden ällen eine Gebühr von 2 Gr. þ) Bei Zahlungen“ an Mannschaften vom Deck- offizier erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a.

Außer der Adresse und der Angabe des Namens Und Wohnortes des Absenders dürfen anderweite Mittheilungen auf die Postanweisung nicht niedergeschrieben werden. ie Adresse selbst muß neben dem Namen und Dienstcharakter 2c. des Adressaten insbesondere auch die Be enthalten :

»An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffes) P ©7x ‘“adr. des Kaiserlichen R in Berlin.« Berlin, 20. Januar 1872. Kaiserliches General-Postamt. Stephan. '

“Zie e MÖÓNÍgGgr ei S 9 reu ß C Ne

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei der Eisenbahn-Direktion zu Hannover angestellten Kommissär Ernst Fo cke däselbst den Charakter als Rechnungs8§- Rath zu verleihen. Am Donnerstag den 25. d. Mts. wird bei Thren Kaiser- lichen und Königlichen Majestäten in den Parade-Kammern, in der Bilder-Gallerie und im Weißen Saale des Köni lichen Schlo}ses hierselbst Cour und nah derselben Concert stattfinden. Die Damen erscheinen im Hofkleide (robe de cour), die Herren in Gala, die Militairs ebenfalls in weißen Unterkleidern ; rvegen Anlegung der Uniform wird auf die deshalb unterm 11. Januar 1851 bekannt gemachten Bestimmungen Bezug ge- nommen. : Für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prin- zessinnen ist die Anfahrt gegen 8 Uhr von dér Lustgartenseite her - unter Portal Nr. 4, die Versammlung in der Rothen Sammèet-Kammer. | ; Die Obersten Hof-, Ober-Hof-' und ofchargen , die Gene- ral- und die Flügel-Adjutanten, so wie die Gefolge der Prinzlichen errschaftèn nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich gegen 3/ Uhr in der alten Kapelle. e Für alle anderen Personen , mit Aus\{luß der Offizier- Corps, ist die Anfahrt um 7'/, Uhr von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. Die ems ist: : i für das Corps D omatique und die von demselben einge- / führten hein en im Rittersaal 7 i ir sämmtliche Damen in der Brandenburgischen Kammer; ür die Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vor- zustellenden inländischen Damen und Herren in der othen (Drap d’or-) Kammer; für die Fürsten und für die Excellenzen - Herren in- dem __ König8zimmer;/ -; adl Oi für die Generäl - Majors, insofern dieselben nicht mit den Offizier-Corps erscheinen, für: die Räthe erster Klasse und die Kammerherren in der zweiten Böorkarimer ;