1872 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Kreisrichter Moshner anstehenden Termine geltend zu machen, widri- i der Tai dex verehelichten Richter an der erwähnten Post von 9000 Tblr. für lss{ungsfähig erklärt werden wird.

Striegau, den 18. Dezember 1871. V! Znigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

S R N R Gi E P Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Bekanntmachung.

Zu dem öffentlichen VerkaUfe der an der Schloßfreiheit Nr. 10 und an der Straße »An den Werderschen Mühlen Nr. 1/2« hierselbst belegenen fisfalischen Alt- und Neu -Werderschen

Múhlengebäude ist ein Lizitation3termin auf Montag, den 5. Februar 1872, i Vormittags 10 Uhr, in dem Mühlen-Administration8bureau in der Alt-Werderschen Mühle, an der Schloßfreiheit Nr. 10, anberaumt, zu welchem zahlungsfähige Käufer hierdurch eingeladen werden. Die Lizitationsbedingungen und der Situationsplan liegen im Geschäftszimmer des Domänen - Rentamtes Berlin, Kleine Jäger- aße Nr. 1 hierselb zur Einsicht von heut ab bis um Lizitations- errtaine, an den Wochentagen von Vormittags 9 bis Nachmittags 3 Uhr aus. i i Die Besichtigung der Grundstücke ist bis zum Lizitationstermine an jedem Wochentage, Per 8 und 12 Uhr Vormittag8, nah vor- eriger Anmeldung in dem vorbezeichneten Mühleri-Administrations- ureau gestattet.

Berlin, den 28. Dezember 1871. Der Vorsteher der Berliner Domänen-Verwaltung.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Pehlemann. ) In Vertretung : G

Kühlenthal.

[25]

[162] Wekanntmachung.

Die in den Gemarkungen Erbach, aren Hattenheim und Oestrich im Rheingau «Kreise belegenen, seither getrennt Ttorten:

beiden Domänen-Vorwerfke Neuhof und Psorten-

hof bei Eberbach, im Gesammtiflächengehalt von 770 Morgen,

63 Ruthen; 8 Schuh oder 192 Hektare; 65 Aren und 99 CZMeter;/ ollen at den sämmtlichen Gebäuden des Neuhofs und den Wirth- eis Ubkuben des Pfortenhofs für die Zeit von Petritag 22. Fe- bruar 1872 bis Johanni 1872 und von da ab weiter auf 18 Jahre, also bis Johanni 1 öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Verpachtung erfolgt alternativ, zuerst mit dem ganzen Besißthume und demnächst mit Weglassung von 191 Morgen, 48 Ruthen, 52 Schuh oder 47 Hektare; 87 Aren; 13 (Meter Ackerland. i

Beide Höfe liegen neben einander, etwa 1 Stunde vom Rheine und der nächsten Eisenbahnstation und etwa 3 Stunden von den Städten Wiesbaden und Mainz entfernt und haben mit diesen außer der Eisenbahn gute Verbindung8wege. ,

Den Lizitationstermin haben wir auf Dienstag, den30. Januar [. Je Vormittags 10 Uhr, in unserem Sißungs8zimmer anberaumt und laden Pachtliebhaber zue demselben mit dem Bemerken ein; daß

1) neue Bieter nah 1 Uhr nicht mehr zugelassen werden,

2) das dem Angebot bei der Verpachtung des Gesammt-Areals zu Grunde liegende Du „auf 1500 Thaler und das in diesem Falle nahzuweisende disponible Vermögén auf 30,000 Thaler und bei der Verpachtung von nur 579 Mor n 15 Ruthen, 44 Schuh das leßtere auf 24,000 Thaler festgeseb worden ist und e

3) außer der Geldpacht bei beiden Arten der NALARnA, Zur Düngung der Domänenweinberge 1090 Karren Dünger alljähr- lich geliefert werden müssen. Die Verbindlichkeit zur Unterhaltung der vorhande-

nen Gebäude, so weit solche nicht als inquilinishe Shul- digkeit des Pächters anzusehen ist, so wie erforderli werdende Neubauten; werden auf die fisfalishe Rechnung übernommen.

ber den Besiß des bedungenen Vermögens, so wie über die if L n die Pachtliebhaber möglichs| vor

dem-Termine; längstens aber in demselben; unserem Kommissarius),

Qualifikation als Landwirthe h dem Regierungs-Rath Münzel gegenüber fich auszuweisen.

Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Lizitation

Pachtdauer auf

aiellen Bedingungen, #0 wie Exemplare der ‘allgemeinen Bedin- E gegen Ersta ng M vil und Druckosten zu ertheilen. Wiesbaden , den 13. Januar 1872. : : Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern; Domänen und Forsten.

Bekanntmachung. : Thüringische Eisenbahn.

Die ieren rey. Anfertigung von 154 Stück Ausweichen und 272 Stück Herz- und Kreuzungsstüccken

soll im En der Submission vergeben werden.

[232]

Die Offerten sind mit der Aufschrift : »Offerte auf Ausweichen« 2.

zu dem auf Mittwoch, den 14. Februar, Vormittags 11Uhr;, in unserem Geschäftslokale anberaumten Su missionstermine an uns einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. ; Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen; von welchen erste- ren ein unterschriftlich anerkanntes Exemplar der Offerte beigegefügt sein muß, werden von unserem Sekretariate auf portofreie Requisition unentgeltlih abgegeben. Er furt, den 18. Januar 1872. :

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

S a7 R

Verschiedene Bekanatutachungen.

Die Kreis-Wundarzt-Stelle des Kreises Schweß isst noch immer nicht definitiv beseßt. er Wohnsiß des zweiten Medizinal-Beamten fann entweder die Kreisstadt oder die Stadt Neuenburg sein. Qua- lifizirte Bewerber fordern wir auf, fi innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden. Marienwerder, den 15. Januar 1872. Königliche Re- gierung, Abtheilung des Jnnern.

Die Kreis-Wundarzt-Stelle des Kreises Lübbecke soll wieder beseßt werden. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle haben sich unter Ein- reihung ihrer Zeugnisse bei uns bis zum 1. März d. J. zu melden.

inden, den 19. Januar 1872. Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

m ———_—M——M——_—M—M—————M—M————

c. 65 Efßlingen (Württemberg).

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neuester und verbesserter Konstruktion , solid gearbeitet ; empfiehlt

billigst i (331) Gustav Beuk,

Fabrik in Wäqhter-Controle-Uhren.

“Stettiner Dampf- Schleppschiffahrts - Afktien- Gesellschaft.

Bilanz vom 834. Dezember 1871, A etiva, Thlr.

»Adler«, »Prinz Carl«, »Cüstrin« 4 Dampfer ( er«; »Prinz ¡ »Cüstrinch; Sit

16 Sch{hleppkähne und 2 Güterprähme …..-.. | 11,300 Roststabeisen und fertig geschmiedete Nosten . 142 Mobiliar, Comtoir - Utensilien, Schmiede, BobrmalBint 20 «s eier due Hd e A 100 Talg, Oely Lichte; Werg und dergl. Vorräthe Kohlenvorrat

Baarbestand in Effekten

Baarbestand in der Kasse

Verschiedene Debitoren

pet Sal

I a Wh

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Passiva-. 2 Ausgegebene 120 Aktien à 250 Thlr. 2) Reservefonds - I : 3) Zurückstellung für in Ausführung begriffene eparaturen

5) Dividenden-Conto

S Kessel-Erneuerungs-Conto

E. Ribbed,

ie Direktion: Die Di Betriebs-Direktor.

können; mit Ausnahme der Sonntage; jederzeit in unserer Domänen- registratur eingesehen werden. Auch find wir al Abschrift der

Ferd: Jahn. E. Böttcher. Th. Kreich.

In I. U. Kern's Verlag (Max Müller) in Breslau ist| soeben erschienen:

Hahn'’s Strafgesebbuch.

Strafgef eßbuch für

erläuter

au8gedehntestem Umfange.

aus den Motiven und den Entscheidun en des Ober-Tribunals ;

herausgegeben von C. Sayn, K Preis 1 Thlr. 5 Sgr. i i ; f Diese Ausgabe, in zweiter Auflage erschienen; berücksichtigt die Jurisprudenz des Ober-Tribunals und die amtlichen Motive in h

das Deutsche Neich,

nigl. Ober-Tribunalsrath. Cto. 54811)

| Liquidations-Kommission zur Abrechnung gelangen.

Deutscher Neichs-Anzeiger

Das Abonnement beträgt

Königlich Preußischer Staats -Anzeiger.

4 Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionsprzis für den Raum einer Druázeile § Sgr.

Alle Poft-Anftalien des In- und Auslandes nehmen Sestelung an, für Berlin die Expedition: Zietenplay Nr. 83.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht: Dem Regimentsarzt a. D. Dr. Karl Gua Eis ide

zu Luxemburg den Rothen Adler- ; M A Schleife m C eiben. h ler-Orden dritter Klasse mit der

Se. Majestät der König haben Alleranädias t: dem Freiherrn Victor von Magnus zu E o Banquier Sacki-Rickoff zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Anlegung der ibnen verliehenen Dekorationen, resy. des Kaiserlich rusfischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse und

des Ritterkreuzes des Königli j Dritten zu erth Dies niglich spanischen Ordens Karls des

Se. Majestät der König haben Allergnädi deR „nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnif a Uu gus E ibnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen und zwar: des Groß herzoglich mecklenbur -\{chwerin- schen Militär-Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Major O von Reibnißz, Commandeur des Magdes urgishen Jäger - Bataillons Nr. 4; des Ritterkreuzes

erster Klasse mit Schwertern des Herzogli sachsen- v

ernestinischen Hausordens: dem Hauptmann

erischern vom Ostpreußischen Füfilier- Recimn Nr. "33; der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst- medaille mit Schwertern: den Sergeanten Klapper Treder, Körner, den Oberjägern Riemer, Kirschke den Gefreiten Jaroshowiß und Ermer vom 2. Scblesischen Jager-Bataillon Nr. 6, dem Oberjäger Böhm von der Reserve desselben Bataillons, dem Foëftanssebèr von Radziewsky früher Sergeant in demselben Bataillon; der Herzogli ch E S Regt GEn Tapferkeitsmedaille: dem B E el Ewald vom Brandenburgischen Jäger - Bataillon

Deutsches Nei.

Zusaßkonvention zu dem am 10. Mai 1871 zu abgeschlossenen Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frentee, unterzeichnet Frankfurta. M., den 11. Dezember 1871. i

(Deutscher Reichs- 2c. Anzeiger von 1872 Nr. 15 S. 333.) Scchlußprotokoll vom 11. Dezember 1871.

Bei Unterzeichnung der unter dem beuti en i

1871 Fab F hee Ainueltion zu dem Stiencrinaie n ONeR per, n i i

Ecfiärungen abi R Ene en Bevollmächtigten die nachstehenden

e aus den abgetretenen Gebietstheilen berstan

ibi E La enschaft, cup cte Queen A R U in

/ a ciwillige oder Ei i

werden entlassen werden ; sobald sie der zu ändigen Milttärtee ne

d V 2 ANEE, : hicden haben. vorlegen, daß sie sich für die deutsche Nationalität ent- i

gen Garnisons- oder ‘Aufenthaltsortes abzugeben und wi L e n leßten Absave des Artie s 1 der Seoane werden eise zur Kenntniß der deutschen- Regierung gebracht

) Die deutsche Regierung wird der französischen d va nile CeR A h des Präliminar -Fricdens voir Merle

J en Deirag der nach Art. 2 der Zusaßk i

e 20s F De Reich übergehenden Penfionen, rae Berbarincg On 11 dem 2. März 1871 verstrichenen Zeit, erstatten, und soll der ge-

/ | selbe ohne

Führten

“in den Dienjtt- der deutschen Regiekung treten; wird gemä | Mona er ihre Amtsführung und ertheilter Decharge

iese Erklärung is in Frankrei bei der Mairie ihres zeitwveili- dachten - Artikels 4 bezeichneten Ka

3) Die in den abgetretenen Gebieten von D

f : / c aher freiwilige Be tee ebicie Ha abzige, Gegen üßungs-, gegenseitigen ersicherüngskassen und. D ati wr Bereine, deren Fonds bei der caiss0 des dépôts Fe Laage lguibiren, Pfe Leine ibe Dp eitig diese Kass qu nalität entshieden ebe orer Mitglieder sich für die \ranzöfische Natio-

Sven]o soll es mit den in die Altersversorgunas i

E Ses a N Kasse gemachten Abzüigen O Pa Behal Magazine in Straßburg, Stlettst n i: E R atêmanufafkturen und Das Ergebniß der vorgedachten dig id o in tifel 11 der Zusazßkonventi LVUReN Ditde ta N, Der im Ux» zur Genebmigung u unterbrei Muidalions-Kommission

2 em dur rtikel 18 des Geseßes vo i betreffend Abänderungen der Gerichtsverfassung in Elsaß - Lothrizee E rundsas der Entschädigung der Inhaber der zur Justizverwaltung gch rigen verkäuflihen Stellen olfiees ministérièls im Falle v Zung der di pperigen Verkäuflichkeit, festgestellt worden ist bereit i, ea O S bnen E. die Kaiserliche Regierung

] en in Erwägung - zu zi

den Grundsas der Entschädigung auch auf die Italie Been E unn a Peter DRRE I goeide. de Justi thung ‘nicht angehören, falls deren bisherige Verkäuflichkeit aus

In den Fällen ; wo eine Entschädigun Uiat wi i

i “nd g bewilligt wird

Tb aut de e e der ZFGinnalität der Stelleninhaber gewährt werden. en ‘oder Waisen der Berechtigten zugestanden

5) Nachdem sich in Deuts land be: lich der Anw

uvd 3 des Artikels 32 des Gesehes Va S Au 1844 ‘Bei il 'aattia ha M erflären die französischen Bevollmächkigten ausdrücklich : 4 daß die. im Artikel 10 der- ufaß-Konvention vom heutigen g a innerbalb bec aeseplinen Satte che Tas Ung ihrer Erfin-

GVristen in Elsaß - Lothringen bego

haben, ebenso angesehen werden sollen , als le i inie auf Rade Gebiete Ea hätten, Uen. E TTRE

2) daß dieselben Jnhaber, bezüglich der ihnen verli Ms toe rvae ; Frias N gt er / E M nie | ] velche in : ifels 3: des O Gefeßes elfeiedt N §. 2 und 3 Dae Artikels 32 en zugteih mitgetheilt, daß die in Elsaß-Lothri s Len E N von anzöfischen Patenten befugt fn sollen die fert. M ajjen der französifchen Grenzstädte auZzuwählen, an welche

Ne die geseßliche jährliche Patentsteuer abführen wollen.

6) Die - von ‘gewissen Gemeinden der abgetretenen Landestheile

an die Kassen der früheren General - Einnehmer zu Colmar, Straß-

burg und Mes gezahlten, und an die franzó :

i zösische Staatska - Borien Summen werden, nach crfolgter Seftstellung dire die ha rt. I er gusab-Konvention bezeichnete Liquidations - Kommi sion; nah Maßgabe der Bestimmungen des Art. 4 Ziffer 2 des S ricdia

vertrages, zurückerstattet werden.

7) Die Herausgabe dér Kautionen der Rechnungsbeamten welche

Ziffer 3 des Vertrages vom 10. Mai 1871 nach erfolgter Ea e Kautionen, welche nicht zu den in Seueen rig g

l 1 egorien gehörten, w s langen den Berechtigten direkt von der franzöfischen Kdltetune U,

gezahlt werden.

,_8) Das Deutsche Reich wird dem franzs Fi leichterungen zukommen lassen; um von Polen Su va Er den abgetretenen Landestheilen wohnen, den Betrag der ihm auf Grund ‘von vor Abschluß des Grieden®vertrages ausgestellten ein- pen Schuldverschreibungen oder hypothekarischen Urkunden zustehen- en Forderungen einzutreiben, sofern levtere. si nicht auf die ge- wöhnlichen Skeuern oder auf Abgaben bezichen.

achte Betrag dur die in Artikel 11 der Zusaßkonvention bezeichnete

9 Von der Unterzeichnung: der gegenwärtigen Konventi wird die französische Bank allein und direkt bir, ihre N ‘Uoau