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— Hierauf legte der Minister der geistlichen 2c. Angeiegen-
heiten Dr. Falk im Namen des erkrankten Justiz-Ministers den Geseßentwurf, betreffend das zur Eheschließung er- forderliche Lebensalter, mit folgenden Worten vor: - Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom 4. Dezember v. J. habe ih nicht für mi, sondern Namens des erkrankten Herrn Justiz - Ministers dem Hohen Hause den Entwurf eines Geseßes, be- treffend das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter, zur ver- fassung8mäßigen Beschlußnahme vorzulegen. - i
In dieser Beziehung bestehen in“ den verschiedenen Gebieten des preußischen Staates außerordentlich l araaai p p e Bestimmungen. a die Verschiedenheiten besteht ein innerer Grund nicht. Umsomehr
rängen die äußeren Verhältnisse zur Aufstellung einheitlicher Normen. Es kommt hinzu, ‘daß bezüglich dieser Frage in einzelnen Rechtsgebieten immer Zweifel bestanden haben, und daß in anderen Rechtsgebieten durch das Reichsgeseß, betreffend die Aufhebung der polizeilichen Beschrän- kungen der Eheschließung, neue Zweifel entstanden Ds Der Geseß= entwurf, der nur aus einem einzigen Paragraphen besteht, shließt fich an die géseßlichen Vorschriften an; welche im Le Theil des preußischen Staats gelten, an die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts, und fixirt das 18. und resp. 14. D CINe. | e das eigenthümliche, dem Wesen der Ehe sicher widersprehende Jnstitut der landrechtlichen sogenannten Ehe auf Probe auf.
Indem ich dem Herrn Präsidenten diesen Beri! sammt der Allerhöchsten Ermächtigung überreiche, stelle ih die Beschlußnähme Über die geshäftlihe Bchandlung lediglich anheim.
— Auf die Interpellation des Abg. Löwe:
»Welche Maßregeln hat die M E ral gegon den Vertrieb der in den öffentlichen Blättern Berlins vom 20. und 21. Januar „angekündigten 4prozentigen Pr ämien- P fandbriefe der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen arien ie , erwiderte der Handels-Minister Graf von Jtenpl iß: Meine Herren! Das Gese, nach welchem die Prämienanleihen in einigen Fällen erlaubt, in anderen Fällen verboten und strafbar find, ist ban Allen bekannt und gehörig publizirt; die Strafen, die even- tualiter, wenn nämlich der vorliegende Fall unter das Geseb paßt, zu verhängen sind, stehen gleichfalls in dem Geseß. Gm Uebrigen, meine Herren, zu beurtheilen: ob der vorliegènde Fall unter das Geseß paßt, oder nicht paßt, also- eine erlaubte oder nicht erlaubte That vorliegt, ist Sache der Gerichte ; und von vorn herein auf die Thätigkeit der Gerichte einzuwirken, dazu hat die Staatsregierun keine Veranlassung gefunden.- Jh habe Ursache anzunehmen , da diese Ansicht auch im. Bundeskanzleramt getheilt wird. :
— In der Diskussion über die Me iétion der preußi- {hen Wundärzte I. Klasse: :
»um einen anderen; dem von ihnen geführten Béfähigungs8- nachweise entsprechenden, ihre Qualifikation und gewerbliche Be- fugniß zur ärztlichen wie zur wundärztlichen Praxis ers{chöpfend
ezeichnenden, auch in den nichtpreußischen Bundes8ländern allgemein _
verständlichen Namen oder wenigstens doh um ein Certifikat über ihre Berechtigung zur ärztlichen, offiziellen Praxis« : äußerte der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk: In den lebten Tagen, meine Herren, habe ih wiederholt Gelegen- Beit genommen, die vorliegende Angelegetiheit namentlich auch nach der rechtlichen Seite hin zu prüfen, und da bin ich denn zu der Ueberzeugung gekommen, daß der Beschwerde Abhülfe gewährt werden muß, und weiter, daß sich unshwer eine Form finden lassen wird, in welcher diese Abhülfe gewährt werden kann, ohne daß auh nur der Schein der Behauptung sich rechtfertigen möchte, man stehe mit dem A in Widerspruch. Ich habe also gegen den Antrag Ihrer Kommission nichts einzuwenden.
— Auf eine Petition der Gemeinde Seiffersdorf »um erneute Entscheidung des Finanz - Ministers auf eine von ihr eingereichte Beschwerde wegen Grundsteuer-Ueberbürdung« äußerte der Regierungskommissar, Geheime Finanz-Rath Rhode:
Meine Herren! Die §F§. 21—28 des Gesehes vom 8. Februar 1867, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grund- steuer; enthalten eine Ausnahme von der allgemeinen Regel; wona die für die Provinzen und Kreise bis auf die Gemeinden und selb- ständigen Gutsbezirke herab festgestellten Grundsteuerhauptsummen einer weiteren Abänderung nicht unterzogen werden dürfen. Diese Ausnahme besteht darin, daß denjenigen Gemeinden, welche in Folge einer fehlerhaften Veranlagung in der Grundsteuer überbürdet worden find, ein außerordentliches Rechtsmittel zur Beseitigung dieser Ueber- bürdung nachgelassen worden ist. Jn Anerkennung der Schwierigkeiten, mit welchen die Beurtheilung der Richtigkeit der ursprünglichen Schäßung nach D ahgane einer wiederholten Einshäßung verbunden ist, hat das Geseß das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung dieser Ueberbürdungsbeschwerden an feste Formen und Fristen ge- knüpft; es soll danach eine ACONTAIRRg nur dann als Var angenommen werden, wenn der für die Liegenschaften der betreffen- den Gemeinde in der Mutterrolle verzeichnete Reinertrag den sich aus der wiederholten Einshäßung ergebenden Reinertrag um mehr als 2% get. des leßteren überstcigt und die Entscheidung der S welche dem Finanz - Minister zusteht, soll nach der ausgesprochenen Absicht des Gesebes eine endgültige s Im vorliegenden Falle hat nut eine vorschriftsmäßige Prüfung der Ueberbürdungs - Beschwerde der Gemeinde Seiffersdorf stattgefunden; und es ist dieselbe, da die vor- E Nene Sserenz der Schäßung sich nicht herausgestellt hat, dur
ie Entscheidung des Finanz-Ministeriums vom 19. März 1868 zu- rückgewiesen worden. Demungeachtet verlangt die Gemeinde Seiffers- dorf cine nochmalige Erörterung ihrer Beschwerde aus dem Grunde, weil nach dem Erlaß der erwähnten Entscheidung des ag nisteriums die Berichtigung eines sogenannten materiellen Jrrißums
—_
Gleichzeitig hebt derselbe-
“lange er nicht in dem geordneten
‘run
in der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde stattgefunden hat, und die Beshwerde nach der Ansicht der Petenten, wenn jeñer Jrrthum nicht vorhanden gewesen? oder vorx dem gedachten Zeitpunkt berichtigt worden wäre, als begründet hätte anerkannt werden müssen. Die Gemeinde is in dieser Angelegenheit wiederholt vokrstellig geworden; sowohl bei dem Finanz-Ministerium- als bei dem Hohen Bis selbst. Die diesfälligen in den Labern 1869 und 1870 eingegangenen Petitionen sind von Jhrer Finanz-Kommission zur Erörterung im Plenum nicht für S worden, weil die Schuld, daß der fragliche Jrrthum nicht ereits bei der Prüfung und Entscheidung der Ueberbürdungsbeschwerde erkannt ‘und berüfsihtigt worden, den Petenten selbst zur ral alle. Auf den nämlichen Grund hin ist auch die lebte, von dem Ministerium an die Petenten erlassene Verfügung vom 30, Juni 1571 gestüßt;, und -die Königliche Staatsregierung glaubt auf Ie Argument nach wie vor das Hauptgewicht für die von ihr erlassenen ablehnenden Bescheide legen zu müssen. Sie geht hierbei von der Auffassung aus, daß aus etwaigen Abänderungen beziehung8weise Berichtigungen der Kataster-Dokumente nach erfolgter Entscheidung einer Ueberbürdungs- Beschwerde im Allgemeinen kein Grund entnommen werden kann, um eine Wiederaufhebung dieser Entscheidung; gegen welche nach dem Geseße ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig ist; zu verlangen. Der bestehende Inhalt der Kataster- - Anlagen, welcher nach Maßgabe des Geseßes unter Zuziehung der be- theiligten Grundbente und Gemeinden nach porangezangenem vorschristsmäßigen Reklamationsverfahren festgestellt ist, bildet; \o ortschreibungswege abgeändert worden j, die alleinige rechtliche Grundlage für die auf das Kataster u gründenden S Rer g erge und ate auch für die Prü- fing und _ Entscheidung der Grundsteuerüberbürdungsbeschwerden. Im vorliegenden Falle i} allerdings die Berichtigung cines materi= ellen Irrthums , d. h. einer der Wirklichkeit nicht entsprechenden An- abe der Katasterbücher über den Bestand der steuerpslichtigen Liegen= chaften; rechtzeitig bei dem Kataster-Kontroleur beantragt. die Besei= tigung dieses Jrrthums im Wege der Fortschreibung ist aber erst nah der Ung des Finanz-Ministeriums über die Ueberbürdungs- beschwerden erfolgt, in dem Verfahrenzur Prüfung dieser Beschwerde istder fragliche materielle Jrrthum von keiner Seite erwähnt worden, so daß weder die Reklamations - Kommission; noch die Königl. Regierung zu Liegniß, noch das Finanz-Ministerium selbst in der Lage waren, der FOtnng und Entscheidung der Beschwerde andere als die bisherigen ngaben des Katasters über den Bestand der steuerpflichtigen Liegen- eten in der Gemeinde Seiffersdorf zum Grunde zu egen. Jn= zwischen ist neuerdings bei der wiederholten Erwägung der Angelegen- A in ly e gekommen, ob der Abschluß der im Jahre 1867 für die emeinde Berichtigung des hier in Rede stehenden materiellen Jrrthum, bei einem durchaus prompten Verfahren des Kataster-Controleurs in dex That nicht schon für das Jahr 1868 hätte Srigen können, dergestalt; daß alsdann der Entscheidung über die Ueberbürdungs8beschwerde bereits die berichtigte Mutterrolle zum Grunde gelegt und hierbei also - der fragliche Jrrthum, obwohl er von der Senttinde selb} bei dem Ueberbürdungsverfahren nicht zur Anzeige gebrächt war; ohnehin berücksichtigt worden wäre. Die Staatsregierung hat Grund; anzunehmen daß diese Frage ; une daß daraus auf eine \chuldbäâre Versäumniß des Kataster - Controleurs zu s{ließen, zu bejahen sein möchte und ist der Meinung, daß dieser Umstand der- Gemeinde Seiffersdorf nicht würde zum Dee gereichen dürfen. Die Staats= regierung ist daher geneigt, die Angelegenheit nah dieser Richtung M Neuem u prüfen und, falls die gedachte Annahme ihre Be- âtigung finden sollte, al8dann die Ueberbürdungsbeschwerde der Ge- meinde selbs einer nochmaligen Erwägung und, je nach dem Ausfail derselben, einer anderweitigen Entscheidung zu unterziehen.
— Bei Berathung einer Petition um Aufhebung des Chausseezolles ergriff der Regierungskommissar , “ Geheime Finanz-Rath Sh omer das Wort:
Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat, wie Jhnen der Herr Referent gesagt hat, zu dieser Frage cine prinzipielle Stellung nicht eingenommen, und gegen den Antrag, diese Petition der Regie- rae zur Erwägung zu überweisen , habe ich feinen Widerspruch zu erheben. Es is die, &Vrage bereits von der Königlichen Staatsregie-
erwogen; dies hat aber bisher nicht dazu geführt; auf eine Abschaffung des Chaussecgeldes Bedacht zu neh- men. Es isst nicht unbekannt gewesen, daß in einer Reihe von Staaten die H Nee ge SEAEUNA, bereits. abgeschafft ist ; es sind die vielfachen Gründe, die über die Unbequemlichkeit der Chaussee=- gelderhebung hervorgetreten sind, der Regierung bekannt gewesen, und es hat deshalb diese Frage die Aufmerksamkeit der Regierung von cher erregen müssen. Wenn nichts destowehiger der Entschluß, gui die Aufhebung des o ee Bedacht zu nehmen, nicht gefaß ist, so liegt das theilweise in der von dem Herrn Vorredner hervor- gehobenen (pern Tragwveite dieses Entschlusses. Es is nicht- zu verkennen, däß eine Aufhebung des Chausfeegeldes auf den Staats- chausseen allein einen vollen Erfolg nicht haben könnte. Bei der großen Zahl von Kreischausseen liegen aber die Verhältnisse so; daß im Augenblick die Aufhebung des Chausseegeldes auf den Kreischausseen die Entwickelung des Chausseebaues in den Kreisen erheblich zurü- drängen würde. Manche Kreise würden nicht bauen, wenn sie nicht die Aussicht hätten, die Bewilligung des Chausseegeldes von der Staatsregierung zu erhalten. Daß Nachtheile mit der Erhebung des Chausseegeldes verbunden sind, wie die Höhe der Erhebungskosten, ist ja zum Theil e nicht zu bestreiten. Bei einzelnen Stellen ist das Mißverhältniß vorhanden, im Großen und Gaures stellt sich aber die Sache nicht so arg, wie das. von dem Herrn Referenten vor- getragen ist. Meine Herren! Jn dem Staatshaushalts-Etat; der Thnen vorliegt, ist die Einnahme der Chausseegelder auf 1,540,000 Thlr,
\
ciffersdorf beantragten Fortschreibrtngen, einschließlich ‘der
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beziffert; die Erhebungsfosten belaufen si{ch auf 108/000 Thlr. daraus würde sih ein Prozentsaß von etwa 7 pCt. sür die Staats- Chausseen ergeben. Meine Herren! Jh nenne diese Summe nicht, um Sie zu dem Glauben zu verführen; daß es nicht mehr sci, was aus- gegeben wird. Es ist U berücksichtigen daß ein Theil der Einnahmen, etwa 50 pCt., durch fosten nicht aufgehen;, aber es würde doch nicht mehr als das Dop- pelte sein, was für die Erhebung®8fkosten aufzuwenden wäre, wenn eine Verpachtung nicht stattfände, mithin nicht volle 15 pCt. der Einnahme. Das iî nt bat aber nit so exorbitant, wie der Herr Berichterstatter dargestellt hak. G 58 ist ferner gesagt, daß die Schwierigkeiï der Kontrolle ein be-
n Grund für die Aufhebung sein müßte. Es is zuzugeben,
ie Kontrolle ist_in mancher Beziehung nit ganz leiht, es ist aber nicht zuzugeben, wie im Bericht der Kommission |teht, daß dicse Schwierigkeit der Kontrolle und die Versuchung zur Untreue, - der die Chaufseegeld - Erheber unterliegen, vorzugsweise gegen die direkte Chaufsseegeld-Erhebung durch Beamte sprächen und zur Verpachtung der Hebestellen drängten. Die Chausscegeld - Erheber verdienen im Großen und Ganzen gewiß nicht den Vorwurf, der ihnen gemacht wird, als ob sie durch die Bank untreu 1wären.
Die Motive zur Verpachtung liegen einfach darin , daß sehr häufig durch die Verpachtung Chauffec äuser erspart werden können, die der Fiskus zu erbauen hätte, daß der BVächter mit einer geringeren Ver- gütung zufrieden is, weil er in vielen Fällen die Sache nicht als Haupt-
ewerbe; sondern als Nebengewerbe beirachten kann. Meine Herren! Die
rage ist feine abgeschlossene. Gegenwärtig hat diese Frage aber {on deshalb nicht näher in Betracht genommen werden können, da eine Reihe anderer Staatsbedürfnisse zu - befriedigen sind. Es - ist dies immer ein Ausfall von nahezu anderthalb Millionen. Es muß eine
ewisse Priorität unter den verschiedenen Ansprüchen, die an den Staat herantreten, aufrecht erhalten werden. - Wie die Sache jeßt liegt, i diesem Anspruche die Priorität noch nicht zuerkannt; und wie die Sache künstig liegen wird, darüber werden demnächst Ver- hältnisse entscheiden, die heute noch nicht zu übersehen find.
— Zur Beantwortung - einer Petition des Zollverwalters Thoms zu Sonderburg: »Die Erstattung seiner 1859 von der dänischen Regierung wegen feiner deutschen Gefinnung ein-
ezogénen Dienstkaution von 375 Thlrn. nebst Zinsen bei der S S lsreaiecung zu befürworten ,« nahm - der Regierungs§-
“kommissar Geheime Ober-Finanz-Rath Meinecke das Wort:
Meine Herren! Der Zollverwalter Thoms in Sonderburg giebt an, daß Zollintraden; welche er im Jahre 1850 als Zollerheber in Arnis einzuziehen hatte, von “e an die zunächst vorgeseßte Sammel- fasse zu Cappeln und von dieser nicht an die dänische Kasse in Flens- burg ; sondern an die \{chleswig-holsteinische Kasse inm Rendsburg abge- führt seien, daß die dänische Regierung ihn dafür verantwortlich gemacht un Be Kaution mit Beschlag belegt habe. Er trägt nun darauf an, daß der Betrag dieser Kaution von 500 Thlr. dänisch einschließlich der Zinsen seit Einziehung derselben ihm aus der I Staatskasse erstattet werde. Daß ihm ein Rechtsansprach darauf nicht zur Seite steht ; wird von Jhnen ebenso wie von Ihrer Kommission anerkannt werden. Sind die Anführungen des Thoms richtig, so liegt hier einer der zahlreichen Fälle vor, in denen s{leswig-holfsteinischen Beamten aus Anlaß ihrer Betheiligung an der Erhebung der Herzogthümer im Jahre 1848—49 pekuniäre Nachtheile entstanden sind, und es ent- steht nun die Frage; ob Preußen es als seine Aufgabe betrachten soll, für diese peluniären Nachtheile aus seiner Staatskasse, d. h. aus den Mitteln der preußischen Steuerzahler Entschädigung zu leisten. Die Staatsregierung hat diese Frage verneinen zu müssen geglaubt, und ih bitte Sie ; fich dieser Auffassung anzuschließen und überdie vor- liegende Petition zur Tagesordnung überzugehen.
— In der Schlußberathung* über den Anträg der Abgg. Elsner v. Gronow Und v. Behr, »die Sg aufzu- fordern, dem Landtage der Monarchie noch während der jeßi-
en Session eine Vorlage zu machen, durch welche die Grün- ung cines landwirthschaftlichen Muscums in Berlin gesichert wird , und zwar in solcher Ausdehnung , daß ein landwirih- \chaftliches Lehrinstitut in dem gedachten Museum entsprechende Räumlichkeiten erhält,« nahm nach dem Referenten, Abg. von Wedell , der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten, von Selchow, das Wort: :
Meine Herren! Nach dem klaren und erschöpfenden Vortrage des Herrn Referenten habe Altes nur wenig zu sagen. Zunäch hat die Regierung es mit Freuden begrüßen müssen, daß die Herren Antragsteller diesen Antrag in das Haus gebracht und damit einer Frage von Neuêm eine Anregung Regen ael die mehrfach in diesem Hause besprochen und großentheils günstig aufgenommen und beurtheilt worden, leider aber noch nicht zum Abschluß gelangt ist. Durch die Anregung, welche das Haus im Jahre 1866 durch seinen Beschluß der Sache gegeben hat, wurde ich verpflichtet, für die Grün- dung- eines landwirthschaftlichen Museums zu sorgen. Es wurde mir das ermögliht, wie eben hervorgehoben worden ist, durch die Muni- fizenz Sr. Majestät des Königs; dadurch Far es mir, in Paris bei der großen Weltausstellung die ersten Ankäufe zu machen. Nach dieser Zeit sind nicht blos vom Inlande aus, nicht blos von den
ckHerren Antragstellern selbst, die mit großer (A beta é: ait sehr werth- volle Gaben dem Museum dargebracht haben, sondern auch vom Auslande her, ja aus den entferntesten Welttheilen, sehr bedeutende Gaben an das Museum gelangt dergestalt, daß es die gegenwärtigeAusdehnung von mehr als 20,0: v Nummern, wie bereits hervorgehoben worden ist, gewonnen hat. as Haus ifff jederzeit der Muscumsfrage günstig gewesen, es hat den Beschluß gefaßt; nicht blos ein landwirthschaftlihes Mufeum
erpachtung erzielt wird, wo diese Erhebungs- -
in würdiger Weise zu gründen , sondern dasselbe auch in enge Be- ziehung zu dem Lehrinstitute zu bringen; welches sich hier gleichzeitig im unmittelbaren Anshluß an die Universität entwidckelt hat. Als ih+ im Jahr 1#68 vor das Haus trat und um Be- willigung einer ersten Rate zum Vau cines Museums bat, wurde dieses Gesuch abgelehnt und zwar hauptsächlich aus dem Grunde abgelchnt, weil ich damals noch gar fein Grundstüdck Be worauf ich bauen konnte; es war mir nur die Aus- sicht auf Ueberweisung eines Grundstückes eröffnet, aber noch fein Grundstü selbst gegeben. Jh war in der Lage, das Geld, was event. das Hohe Haus bewilligen sollte, zunächst für den Ankauf irgend eines Grundftücks verwenden zu müssen; das dem Hause noch gar nicht ein- mal bezeichnet werden fonnte. Heute liegt diese Scite der Frage günstiger für das Unternehmen; ih kann vor Sie hintreten mit der Erklärung, daß ich heut im Besiß cines Grundstücks bin. Das Staats- Ministerium hat beschlossen, denjenigen Theil der una Artillerie= werkstätte, welche zwischen der Dorotheenstraße und der Spree gelegen ift, schon gegenwärtig dem Kultus-Ministerium und dem meinigen zur Disposition zu stellen, um darauf die für uns nothwendigen Gebäude aufzuführen. Das Grundstück is von ziemlich bedeutendem Umfang 7 es umfaßt, um mi der alten Maße zu bedienen; die wahrscheinlich den meisten von Jhnen noch geläufiger sein werden; mehx als 33 Mor- q Fläche. Soweit sich das heute übersehen läßt, würden aud; nah em Projekt der Theilung, beide Ministerien wahrscheinlich die nöthi- gen Räumlichkeiten gewinnen, um das darauf Unte was sie für nöthig erachten. Jh für meinen Theil kann mich mit dieser Acquisition vollständig einverstanden und be-= friedigt erklären. Nach einer ungefähren Skizze, die ih habe auf- nehmen lassen, würde Plaß genug auf diesem Grundstücke d. h. auf der mir zufallenden Hälfte vorhanden sein, um ein Muscumsgebäude im ausgedehnten Sinne aufzuführen, um auch das Lehrinstitut da- hinein zu verlegen und gleichzeitig die nothwendigen Sibungs8räume ür das Landesökonomie- Kollegium und einige andere unbedeutende
ebenzwecke zu gewinnen. Eine Verständigung mit dem Kultus8- Ministeriump wie die Theilung erfolgen soll hat bis zu diesem Augen- blicke noch nicht stattfinden könken, weil erst gestern die Uebergabe er- folgt is. Immerhin aber ist dabei die Möglichkeit Ou! \hon in diesem Jahre zu bauen; und es wird auf Jhren Beschluß ankommen, ob Sie mit dem Bau, wie er projektirt werden wird, E sein werden. Für nothwendig muß ih ihn unter allen Umständen erachten. Nachdem das Museum die Ausdehnung ewonnen hat, die es heute besißt, ist es absolut unmöglich, wenn das
nstitut nicht untergehen soll) es in denjenigen Räumen zu belassen, in welchen es sich gegenwärtig befindet. i
Es i} TJhnen hon durch den Hexrn Berichterstatter die Ungunst der Verhältnisse dargelegi worden, wie es jeßt zusammengepreßt und zusammengedrängt ist und an jedem Wachsthum verhindert wird. Man müßte ein größeres Lokal miethen, wenn Sie nicht wollen, daß die Regierung baut. Ein größeres Lökal würde jedenfalls bei dem Steigen der Miethspreise noch mehr als die Hälfte des ganzen Etats abfsorbiren, außerdem wird Ieder von Thnen gewiß gern zugeben, daß man mit einem Muscum, welches mehr als 20,000 Nummern enthältz unmöglich von cinem Ende der Stadt zu einem andern herumziehen kann. Es i} durchaus nothwendig ; ihm einen stabilen Ort anzuweisen, au welchem es \îich entwickeln, an dem es Oi fann. Es würde dies meincs Erach- tens sogar dur politishe Nücksichten geboten sein. — Meine Herren ! Nachdem Berlin Kaiserstadt geworden; nachdem es die Metropole für das ganze Deutsche Reich geworden g erscheint es wohl wege als wünschenswerth, daß dieses useum, wenn Fremde von Süd und Nord herkommen, es zu besichtigen, nicht in einer unbedeutenden Stadtgegend liegt, Pidein daß es, würdi und anständig in seinem Innern wie Aeußern ausgestattet, möglichst dem Centrum der Stadt nahe gebracht wird.
Aus allen diesen Gründen muß ich lebhaft wünschen, daß der Antrag, wie er Ihnen vorliegt, angenommen wird, und ih werde ‘bereit Vini wenn er angenommen würde, dem Hause noch in dieser Session eine Vorlage zu machen über die H eines Baues. Heute is das unmöglich. Heute haben wir die Mittel noch nicht dazu. Erst der Schluß der Etatsberathung oder jedenfalls erst der Abschluß der Vorberathung des Etats wird es dem Herrn Finanz- Minister möglich machen, zu erklären, welche Summe: er für diésen Zweck hergeben kann. Darum bitte ih Sie, diese allerdings wichtige Seite der Frage so lange ausseßen zu dürfen, bis die Budgetberathun- gen zu Ende geführt find, und bitte für heute nur; den Antrag Jhrer Herren Referenten anzunehmen.
In derselben Angelegenheit ergriff} nach dem Abg. Karsten
der S C am pB@ul en Las Ot eine Herren. Vor 2 garen haben wir uns in diesem Hohen Hause unterhalten über die Erwerbung des Grundstücks der sogenann- ‘ten Artillerie-Werkstätte. Es ist nun gelungen, von dieser Artillerie- Werkstätte den Hauptbestandtheil, den nördlih der Dorotheenstraße gelegenen Bestandtheil; ohne Entgelt aus der preußischen Staatskasse von dem Kriegs - Ministerium abgetreten zu erhalten. Sobald wie dieses cine Thatsache war, is die Staatdregierung sofort an die Erwägung gegangen, für welche Zwece dieses Grundstück am besten als Bauplaß zu benußen fein würde. Bei dieser Erwägung haben wir nit übersehen, daß das Hohe Haus der Abgeordneten sich schon vor 2 Jahren lebhaft dafür ausgesprochen hatte, daß ls Grundstück für Gebäude, die wissenschaftlichen Zwecken dienen, reser- virt werden möchte, und es is in die ernsiliche Erwä ung der Frage eingetreten worden, für welche wissenschaftliche Zwecke, die mit der Universität in Verbindung stehen; das Grundstük am zweckmäßigsten zu verwenden scin möchte. Ursprünglichckist daran gedacht worden, ob das Grundstück etwa zweckmäßig zu verwenden sein möchte, einmal