1872 / 24 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1E Y u E ft P: E Eta Bgita Zt E E E E E E L E fi G p A E L: Taf u S I E C E R Cn fe T AGIEAET E N T E S Si Ir oriwi r Aetepnè- nter E É du E M O; L, ap dritt Wir ÄEL S Ber Sri A E G D Dee Et G A I I E A M e dne vLae i Le E B Me - D A A E 024" 0E; ate u de E S I 2 n d G i fans Dle A w Dis ive Lid: N ata ri gr den Lis dei og ia edin D 09K Sid R“ “rent 9 Bi agi er G nes v: ». P N Ra m T n S E Es A N

L In E E I N E MOIE

526 - -

Hierauf legte der Minister der geistlichen èc. Angeäegen-

heiten Dr. Falk im Namen des erkrankten Justiz-Minisiers den Gesezentwurf, betreffend das zur Eheschließung er- forderliche Leben8alter, mit folgenden Worten vor : . Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom 4. Dezember v. I. habe ih nit für mi, sondern Namens des erkrankten Herrn Justiz - Ministers dem Hohen Hause den Entwurf eines Gesehes, be- treffend das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter, zur ver- fassung8mäßigen Be Sa vorzulegen. : :

In dieser Beziehung bestehen in“ den verschiedenen Gebieten des preußischen Staates außerordentlich manni jaliige Bestimmungen, uet) die Verschiedenheiten besteht ein innerer Grund nicht. Umsomehr

rängen die äußeren Verhältnisse zur Aufstellung einheitlicher Normen. Es fommt hinzu, ‘daß bezüglich dieser Frage in einzelnen Rechtsgebieten immer Zweifel bestanden haben, und daß in anderen Rechtsgebieten durch das Reichsgeseß; betreffend die Aufhebung der polizeilichen Beschrän- kungen der Eheschließung, neue Zweifel entstanden E Der Geseß= entwurf, der nur aus einem einzigen Paragraphen besteht {ließt fich an die geseßlichen Vorschriften an; welche im gee ten Theil des preußischen Staats gelten, an die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts, und

fixirt das 18. und resp. 14. Den ciosr. Gleichzeitig hebt derselbe-

das eigenthümliche, dem Wesen der Che sicher widersprechende Jnstitut der landrechtlihen sogenannten Ehe auf Probe auf.

Indem ich dem Herrn Präsidenten diesen Deapmapuel sammt der Allerhöchsten Ermächtigung überreiche, ftelle ih die Beschlußnahme Über die geschäftliche Behandlung lediglich anheim.

Auf die JTnterpellation des Abg. Löwe:

»Welche Maßregeln hat die Artern gegen den Vertrieb der in den öffentlichen Blättern Berlins vom 20. und 21. Januar „angekündigten 4prozentigen Prämien - P fandbriefe der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ergriffen : erwiderte der Handels-Minister Graf von Jyhenpliß:

Meine Herren! Das Gescß, nach welchem die Prämienanleihen in einigen Fällen erlaubt, in anderen Fällen verboten und strafbar \ind, ist Ihnen Allen bekannt und gehörig publizirt; die Strafen, die even- tualiter, wenn nämlich der vorliegende Fall unter das Geseh paßt, zu verhängen sind, stehen gleichfalls in dem Geseß. Km Uebrigen, meine Herren, zu beurtheilen: ob der vorliegende Fall unter das Geseß paßt, oder nicht paßt , also- eine erlaubte oder nicht erlaubte That vorliegt, ist Sache der Gerichte ; und von vorn herein auf die Thätigkeit der Gerichte einzuwirken; dazu hat die Staatsregierun keine Veranlassung gefunden.- Jh habe Ursache anzunehmen j daß diese Ansicht auch im. Bundeskanzleramt getheilt wird. i

In der Diskussion über die Petition der preußi- {hen Wundärzte I. Klasse: ;

»um einen anderen; dem von ihnen geführten Befähigungs8- nachwweise entsprechenden, ihre Qualifikation und gewerbliche Be- [Lau zur ärztlichen wie zur wundärztlihen Praxis erschöpfend

ezeichnenden, auch in den nichtpreußishen Bundesländern allgemein _

verständlichen Namen oder wenigstens doh um ein Certifikät über ihre Berechtigung zur ärztlichen, offiziellen Praxis« äußerte der Minister der geistlichen 2c. Ae Dr. Falf: In den lebten Tagen, meine Herren, habe ih wiederholt Gelegen- beit genommen, die vorliegende Angelegenheit namentlich auch nach der rechtlichen Seite hin zu prüfen, und da bin ich denn zu der Ueberzeugung gekommen," daß der Beschwerde Abhülfe gewährt werden muß, und weiter, daß sich unshwer eine Form finden lasseri wird, in welcher diese Abhülfe gewährt werden kann, ohne daß au{ch nur der Schein der Behauptung sich rechtfertigen möchte, man stehe mit dem A in Widerspruch. Ih habe also gegen den Antrag Ihrer Kommission nichts einzuwenden. :

Auf eine Petition der Gemeinde Seiffersdorf »um erneute Entscheidung des Finanz - Ministers auf eine von ihr eingereichte Beschwerde wegen Grundsteuer-Ueberbürdung« äußerte der Regierungskommissar, Geheime Finanz-Rath Rhode:

Meine Herren ! Die F. 21—28 des Geseßes vom 8. Februar 1867; betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grund- steuer; enthalten eine Ausnahme von der allgemeinen Regel; wona die r die Provinzen und Kreise bis auf die Gemeinden und selb- ständigen Gutsbezirke herab festgestellten Grundsteuerhauptsummen einer weiteren Abänderung nicht unterzogen werden dürfen. Diese Ausnahme besteht darin; daß denjenigen Gemeinden, welche in Folge einer fehlerhaften Veranlagung in der Grundsteuer überbürdet worden sind, ein außerordentliches Rechtsmittel zur Beseitigung dieser Ueber- bürdung nachgelassen worden is. Jn Anerkennung der Schwierigkeiten, mit welchen die Beurtheilung der Richtigkeit der ursprünglichen Schäßung nach De einer wiederholten Einshäbßung verbunden ist, hat das Geseß das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung dieser Ueberbürdungsbeschwerden an feste Formen und Fristen ge- knüpft; es soll danach eine Hang nur dann als vorhanden angenommen werden, wenn der für die Liegenschaften der betreffen- den Gemeinde in der Mutterrolle verzeichnete Reinertrag den sich aus der wiederholten Einschäßung ergebenden Reinertrag um mehr als 29 pCt. des leßteren überstcigt und die Entscheidung der oe welche dem Finanz - Minister zusteht, soll nach der ausgesprochenen

Absicht des Gesebes eine endgültige I Im vorliegenden Falle hat nur

eine vorschriftsmäßige Prüfung der Ueberbürdungs - Beschwerde der Gemcinde Seiffersdorf stattgefunden; und es ist dieselbe, da die vor- ge ren der Schäßung sih nicht herausgestellt hat, durch

ie_ Entscheidung des Finanz-Ministeriums vom 19. März 1868 zu- rückgewiesen worden. Demungeachtet verlangt die Gemeinde Seiffers- dorf eine nochmalige Erörterung ihrer Beschwerde aus dem Grunde, weil nach dem Erlaß der erwähnten Entscheidung des an nisteriums die Berichtigung eines sogenannten materiellen Jrrthums

_

in der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde stattgefunden hat, und die Beschwerde nah der Ansicht der Petenten, wenn jeñer Jrrthum nicht vorhanden gewese? oder vor dem gedachten Zeitpunkt berichtigt worden wäre, als begründet hätte anerkannt werden müssen. Die Gemeinde i} in dieser Angelegenheit wiederholt vortstellig geworden; sowohl bei dem Finanz-Ministerium- als bei dem Hohen zie selbst. Die diesfälligen in den Jahren 1869 und 1870 eingegangenen Petitionen sind von Jhrer Finanz-Kommission zur Erörterun Dle nicht für S worden, weil die Schuld, daß der fragliche Jrrthum nicht

ereits bei der Prüfung und Entscheidung der Ueberbürdungsbeschwerde erkannt ‘und berücksihtigt worden, den Petenten selbst zur Last falle. Auf den nämlichen Grund hin ist auch die leßte, von dem Ministerium an die Petenten erlassene Verfügung vom 30. Juni 1571 gestüßt, und die Königliche Staatsregierung glaubt auf l Argument nach wie vor das Hauptgewicht für die von thr erlassenen _ablehnenden Bescheide legen zu müssen. Sie geht hierbei von der Auffassung aus, daß aus etwaigen Abänderungen beziehung8weise Berichtigungen der Kataster-Dokumente nach erfolgter Entscheidung einer Ueberbürdungs- Beschwerde im Allgemeinen kein Grund entnommen werden kann, um eine Wiederaufhebung dieser Entfcheidung; gegen welche nach dem Gesehe ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig ist zu verlangen. Der bestehende Jnhalt der Kataster: - Anlagen, welcher nach Maßgabe des Geseßes unter Zuziehung der be- theiligten Gru belter und Gemeinden nach porangGzangenem vorschristôsmäßigen Reklamationsverfahren festgestellt ist, bildet, \o ange er nicht in dem geordneten Sort Gre unge e abgeändert worden 7 die alleinige rechtliche Grundlage für die auf das Kataster

u gründenden el euernng eute und arie auch für die Prü- Cha und Entscheidung der Grundsteuerüberbürdungsbeschwerden. Im vorliegenden Falle ist allerdings die Berichtigung cines materi= ellen Jrrthums , d. h. einer der Wirklichkeit nicht entsprechenden An-

abe der Katasterbücher über den Bestand der steuerpfslichtigen Liegen- chaften, rechtzeitig bei dem Kataster-Kontroleur beantragt. die Besei= tigung dieses Jrrthums im Wege der Fortschreibung ist aber erst nach der E Or Ung des Finanz-Ministeriums über die Ueberbürdungs- beschwerden erfolgt, in dem Verfahrenzur Prüfung dieser Beschwerde ist der fragliche materielle Jrrthum von feiner Seite erwähnt worden, so daß weder die Reklamations - Kommission; noch die Königl. Regierung zu

Liegniß, noch das Finanz-Ministerium selbst in der Lage waren T

r alung und Entscheidung der Beschwerde andere als die bisherigen ngaben des Katasters über den Bestand der steuer Men iegen- eten in der Gemeinde Seiffersdorf zum Grunde zu legen. Jn- zwischen is neuerdings bei der wiederholten Erwägung der Angelegen- heit in Frage gekommen, ob der Abschluß der im Jahre 1867 für dic Gemeinde Seissersdorf beantragten Fortschreibungen, einschließli ‘der Berichtigung des hier in Rede stehenden materiellen Jrrihums, bel einem durchaus prompten Verfahren des Kataster-Controleurs in dex That nicht schon für das Jahr 1868 hätte Sn können, dergestalt; daß alsdann der Entscheidung über die Ue éxbürdungsbefbiverda bereits die berihtigte Mutterrolle zum Grunde gelegt und hierbei also - der fraglihe Jrrthum, obwohl er von der Scgieinde felbst: bei dem Ueberbürdungsverfahren nicht zur Anzeige gebracht war ohnehin berücksichtigt worden wäre. Die Staatsregierung hat Grund, anzunehmen , daß diese Frage, ohne daß daraus auf eine schuldbare Versäumniß des Kataster - Controleurs zu schließen, zu bejahen sein möchte und ‘ist der Meinung, daß dieser Umstand der- Gemeinde Seiffersdorf nicht würde zum Nachtheile gereichen dürfen. Die Staats- regierung ist daher geneigt, die Angelegenheit nach diejer Richtung Baliaun Neuem n prüfen Und, falls die gedahte Annahme E Be- ätigung finden sollte, al8dann die Ueberbürdungsbeschwerde der Ge- meinde selbst einer nochmaligen Erwägung und, je nach dem Ausfaül derselben, einer anderweitigen Entscheidung zu unterziehen.

Bei Berathung einer Petition um Aufhebung des Chausseezolles ergriff der Regierungs8kommissar , Geheime Finanz-Rath Sch omer das Wort:

Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat; wie Jhnen der Herr Referent gesagt hat, zu dieser Frage eine prinzipielle Stellung nicht eingenommen, und gegen den Antrag, diese Petition der Regie- rans zur Erwägung zu überweisen ¡ habe ich feinen Widerspruch zu erheben. Es ist diese &rage bereits von der Königlichen Staatsregie- rung erwogen, dies hat aber bisher nicht dazu geführt, auf eine Abschaffung des Chaussecgeldes Bedacht zu neh- men. Es isst nicht unbekannt gewesen, daß in einer Reihe von Staaten die Roe Sr FUNA bereits. abgeschafft if; es sind die vielfachen Gründe, die Über die Unbequemlichkeit der Chaussee-- gelderhebung hervorgetreten sind, der Negierung bekannt gewesen, und es hat deshalb diese Frage die Aufmerksamkeit der Regierung von cher erregen müssen. Wenn nichts destowehiger der Entschluß, ul die Aufhebung des il uelee Bedacht zu nehmen, nicht gefaß ist, so liegt das theilweise in der von dem Herrn Vorredner hervor-

gehobenen G Tragweite dieses Entschlusses. Es isst niht- zu

verkennen, daß eine Aufhebung des Chausfeegeldes auf den Staats- chausseen allein einen vollen Erfolg nicht haben könnte. Bei der großen Zahl von Kreischausseen liegen aber die Verhältnisse so, daß im Augenblick die Aufhebung des Chausseegeldes auf den Kreischausseen die Entwickelung des Chausseebaues in den Kreisen erheblih zurü- drängen würde. Manche Kreise würden nicht bauen; wenn sie nicht die Aussicht hätten, die Bewilligung des Chausseegeldes von der Staatsregierung zu erhalten. Daß Nachtheile mit der Erhebung des Chausseegeldes verbunden sind, wie die Höhe der Erhebungskosten, ist ja zum Theil gar nicht zu bestreiten. Bei einzelnen Stellen ist das Mißverhältniß vorhanden, im Großen und Ganzen stellt \sich aber die Sache nicht so arg, wie das. von dem Herrn Referenten vor- getragen ist. Meine Herren! Jn dem Staatshaushalts-Etat; der Thnen vorliegt, is die Einnahme der Chausseegelder auf 1,540,000 Thlr,

\

5927

beziffert ; die Erhebungskosten belaufen \sich auf 108,000 Thlr.

daraus würde fich ein Prozentsaß von etwa 7 pCt. sür die Staats-

Chausseen ergeben. Meine Herren! Jh nenne diese Summe nicht, um Sie zu dem Glauben zu verführen; daß es nicht mehr sci, was aus- gegeben wird. Es is zu berücksichtigenck daß cin Theil der Einnahmen, etwa 50 pCt., durch Verpachtung erzielt wird, wo diese Erhebungs- fosten nicht aufgehen, aber es würde doch nicht mehr als das Dop- Dee sein; was für die Erhebungs8fkosten aufzuwenden wäre, wenn cinc

erpachtung nicht stattfände, mithin nicht volle 15 pCt. der Einnahme.

Das is viel, aber nicht so exorbitant, wie der Herr Berichterstatter

dargestellt hat. A A i 8 is ferner gesagt, daß die Schwierigkeit der Kontrolle ein be- onderer Grund für die Aufhebung sein müßte. Es is zuzugeben, ie Kontrolle ist in mancher Beziehung nicht ganz leiht, es is aver nicht zuzugeben, wie im Bericht der Kommission steht, daß dicfse Schwierigkeit der Kontrolle und die Versuchung zur Unîtreue, “der die Etn erde b-Ecbebun unterliegen, vorzugsweise gegen die direkte Chaufsseegeld-Erhebung durch Beamte sprächen und zur Verpachtung der Hebestellen drängten. Die aeaen - Erheber verdienen im Großen und Ganzen gewiß nicht den Vorwurf; der ihnen gemacht wird, als ob sie durch die Bank untreu wären. f Die Motive zur Verpachtung liegen einfach darin , daß fehr häufig durch die Verpachtung Chaussechäuser erspart werden können, die der Fisfus zu erbauen hätte, daß der Pächter mit einer geringeren Ver- gütung zufrieden is weil er in vielen Fällen die Sache nicht als Haupt- gewerbe, sondern als Nebengewerbe beirachten kann. Meine Herren! Die rage ist keine abgeschlossene. Gegenwärtig hat diese Frage aber schon deshalb nicht näher in Betracht genommen werden können, da eine Reihe anderer Staats8bedlirfnisse zu - befriedigen sind. Es - ist dies immer cin Ausfall von nahezu anderthalb Millionen. Es muß eine ewisse Priorität unter den verschiedenen Ansprüchen, die an den Staat herantreten, aufrecht erhalten werden. - Wie die Sache jeßt liegt, ist diesem Anspruche die Priorität noch nicht zuerkannt, und wie die Sache künftig liegen wird, darüber werden demnächst Ver- hältnisse entscheiden, die heute noch nicht zu übersehen Find.

Jur Beantwortung- einer Petition des Zollverwalters Thoms zu Sonderburg: »Die Erstattung seiner 1859 von der dänischen Regierung wegen seiner deutshen Gesinnung ein-

ezogenen Dienstkaution von 375 Thlrn. nebs Zinsen bei der S aisvegiczung zu befürworten nahm der Regierungs-

“kommissar Geheime Ober-Finanz-Rath Meinecke das Wort:

Meine Herren! Der Zollverwalter Thoms in Sonderburg giebt an, daß Zollintraden, welche er im Jahre 1850 als Zollerheber in Arnis einzuziehen hatte, von ihm an die zunächst vorgeseßte Sammel- fasse zu Cappeln und von déeses nicht an die dänische Kasse in Flens- burg, sondern an die \{leswig-holsteinische Kasse in Rend8burg abge- führt seien, daß die dänische Regierung ihn dafür verantwortlich gemachk Und ne Kaution mit Beschlag belegt habe. Er trägt nun darauf an, daß der Betrag dieser Kaution von 500 Thlr. dänisch einschließlich der Zinsen seit Einziehung derselben ihm aus der pen erv Staatskasse erstattet werde. Daß ihm ein Rechisanspruch arauf nit zur Seite steht , wird von Jhnen ebenso wie von Jhrer Kommission“ anerkannt werden. Sind die Anführungen des Thoms richtig, so liegt hier einer der zahlreichen Fälle vor, in denen \hleswig-holsteinishen Beamten aus Anlaß ihrer Betheiligung an der Erhebung der Herzogthümer im Jahre 1848—49 pekuniäre Nachtheile entstanden sind, und es ent- steh nun die Frage; ob Preußen es als seine S betrachten foll; für diese peluniären Nachtheile aus seiner Staats asse, d. h. aus den Mitteln der preußischen Steuerzahler Entschädigung zu leisten. Die Staatsregierung hat diese Frage verneinen zu müssen geglaubt , und ih bitte Sie j id dieser Auffassung anzuschließen und Über die vor- liegende Petition zur Tagesordnung überzugehen. In der Schlußberathung* über den Antrag der Abgg. El8nex v. Gronow und v. Behr, »die Stgalüregterung aufzu- fordern, deni Landtage der Monarchie noch während der Jeßi- en Session eine Vorlage zu machen, durch welche die Grün- Maa eines landwirthschaftlichen Museums in Berlin gesichert wird , und zwar in solcher Ausdehnung, daß ein [andwirtih- \chaftliches Lehrinstitut in dem gedachten Museum entsprechende Räumlichkeiten erhält,« nahm nach dem Referenten, Abg. von Wedell , der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten, von Selchow, das Wort: : Meine Herren! Nach dem klaren und ershöpfenden Vortrage des Herrn Referenten habe is Ihnen nur wenig zu sagen. Zunächst hat die Regierung es mit Freuden begrüßen müssen, daß die Herren Antragsteller diesen Antrag in das Haus gebracht und damit einer Frage von Neuèm cine Anregung gegeben haben, die mehrfach in diesem Hause besprochen und großentheils günstig aufgenommen und beurtheilt worden, leider aber noch nicht zum Absch gelangt ist. Durch die Anregung, welche das Haus 1m Jahre 1866 dur feinen Beschluß der Sache gegeben at, wurde ih verpflichtet; für die Grün- dung. eines landwirthschaftlichen Museums zu sorgen. Es wurde mir das ermögliht, wie eben hervorgehoben worden ist, durch die Muni- fizenz Sr. Majestät des Königs; dadurch elang_es mir, in Paris bei der großen Weltausstellung die ersten lnkäufe zu machen. Nach dieser Zeit sind nicht blos vom Inlande aus, nicht blos von den “Herren Antragstellern selbst, die mit großer Opferwilligkeit sehr werth- volle Gaben dem Museum dargebracht haben, sondern auch vom Auslande her, ja aus den entferntesten Welttheilen, sehr bedeutende Gaben an das Muse um gelangt, dergestalt, daß es die gegenwärtigeAusdehnung von mehr als 20,0: v Nummern, wie bereits hervorgehoben worden ist, gewonnen hat. as Haus ifff jederzeit der Muscumsfrage günstig gewesen, es Hat den Beschluß gefaßt; nicht blos ein landwirthschaftliches Museum

in würdiger Weise zu gründen , sondern dasselbe auch in enge Be- ziehung zu dem Lehrinstitute zu bringen, welches sich hier gleichzeitig im unmittelbaren Anschluß an die Universität entwidckelt hat. Als ih: im Jahr 1&#68 vor das Haus trat und um Be- willigung einer ersten Rate zum Bau cines Museums bat, wurde dieses Gesuch abgelehnt und zwar hauptsächlih

aus dem Grunde abgelehnt, weil ih damals noch gar fein

Grundstü rie) worauf ich bauen konnte; es war mir nur die Aus- sicht auf Ueberweisung eines Grundstückes eröffnet, aber noch fein Grundstück sekbst gegeben. Jch war in der Lage, das Geld, was event. das Hohe Haus bewilligen sollte, zunächst für den Ankauf irgend eines Grundftücks verwenden zu müssen, das dem Hause noch gar nicht ein- mal bezeichnet werden konnte. Heute liegt diese Scite der Frage günstiger für das Unternehmen; ich kann vor Sie hintreten mit der Erklärung, daß ih heut im Besiß cines Grundstücks bin. Das Staats- Ministerium hat beschlossen; denjenigen Theil der ehemaligen Artillerie= werkstätte, welche zwischen der Dorotheenstraße und der Spree gelegen iste schon gegenwärtig dem Kultus-Ministerium und dem meinigen zur Disposition zu stellen, um darauf die für uns nothwendigen Gebäude aufzuführen. Das Grundstü is von ziemlich bedeutendem Umfang; es umfaßt, um mich der alten Maße zu bedienen, die wahrscheinlich den meisten von Jhnen noch geläufiger sein werden; mehx als 33 Mor- en Fläche. Soweit sich das heute übersehen läßt, würden auch); nach Va rojekt der Theilung, beide Ministerien wahrscheinlich die nöthi- gen Räumlichkeiten gewinnen, um das darauf aufzuführen; was sie für nöthig erahten. Jh für meinen Theil kann mich mit dieser Acquisition vollständig einverstanden und be- friedigt erklären. Nach einer ungefähren Skizze, die ih habe auf- nehmen lassen, würde Plaß genug auf diesem Grundstüe d. h. auf der mir zufallenden Hälfte vorhanden sein, um ein Muscumsgebäude im ausgedehnten Sinne aufzuführen, um auch das Lehrinstitut da- hinein zu verlegen und gleichzeitig die nothwendigen Sißungsräume ar das Landesökonomie - Kollegium und einige andere unbedeutende

ebenzwecke zu gewinnen. Eine Verständigung mit dem Kultus- Ministerium, wie die Theilung erfolgen soll hat bis zu diesem Augen- blicke noch nicht stattfinden könen, weil erst gestern die Uebergabe er- folgt is. Immerhin aber ist dabci die Möglichkeit gegeben; chon in diesem Jahre zu bauen, und es wird auf Ihren Beschluß ankommen, ob Sie mit dem Bau, wie er projektirt werden wird, einverstanden sein werden. Für nothwendig muß ih ihn unter allen Umständen erachten. Nachdem das Museum die Ausdehnung ewonnen hat, die es heute besißt, ist es absolut unmöglich, wenn das

nstitut nicht untergehen soll es in denjenigen Räumen zu belassen, in welchen es sich gegenwärtig befindet. h :

Es ist Ihnen schon durch den Herrn Berichterstatter die

Ungunst der Verhältnisse dargelegt worden, wie es jebt zusammengepreßt und zusammengedrängt is und an jedem Wachsthum verhindert wird. Man müßte ein größeres Lokal miethen, wenn Sie nicht wollen, daß die Regierung baut. Ein größeres Lokal würde jedenfalls bei dem Steigen der Miethspreise noch mchr als die Hälfte des ganzen Etats absorbiren, außerdem wird Jeder von JThnen gewiß gern zugeben, daß man mit etnem Museum, ivelches mehr als 20,000 Nummern enthält, unmöglich von cinem Ende der Stadt zu einem andern herumziehen kann. Es i durchaus nothwendig ihm einen stabilen Ort anzuweisen, an welchem es sich entwickeln, an dem es gedeihen kann. Es würde dies meines Erach- tens sogar durch politische Rücksichten geboten sein. Meine Herren ! Nachdem Berlin Kaiserstadt geworden, nachdem es die Metropole für das ganze Deutsche Reich geworden is | erscheint es wohl mehr als wünschenswerth, daß dieses Museum, wenn Fremde von Süd und Nord herkommen, es zu! besichtigen, n icht in einer unbedeutenden Stadtgegend liegt, sondern daß es, S, und anständig in seinem Jnnern wie Aeußern ausgestattet möglich}

dem Centrum der Stadt nahe gebracht wird. Ï

Aus allen diesen Gründen muß ih lebhaft wünschen; daß der

Antrag, wie exr Ihnen vorliegt, angenommen wird, und ih werde ‘bereit 0 wenn er angenommen würde, dem Hause noch in dieser Session eine Vorlage zu machen über die Ausführung eines Baues. Heute is das unmöglich. Heute haben wir die Mittel noch nicht dazu. Erst der Schluß der Etatsberathung oder jedenfalls erst der Abschluß der Vorberathung des Etats wird es dem Herrn Finanz- Minister möglich machen, zu erklären, welche Summe- er für diésen Qweck hergeben kann. Darum bitte ih Sie, diese allerdings wichtige Seite der Era so lange ausseßen zu dürfen, bis die Budgetberathun- gen zu Ende geführt sind, und bitte für heute nur; den Antrag Jhrer Herren Referenten anzunehmen.

In derselben E ergriff nach dem Abg. Karsten der Finanz-Minister Camphausen das Wori:

Meine Herren. Vor 2 Jahren haben wir uns in diesem Hohen Hause unterhalten über die Erwerbung des Grundstücks der sogenann- ‘ten Artillerie-Werkstätte. Es ist nun gelungen, von dieser Artillerie- Werkstätte den Hauptbestandtheil, den nördlich der Dorotheenstraße gelegenen Bestandtheil, ohne Entgelt aus der preußischen Staatskasse von dem Kriegs - Ministerium abgetreten zu erhalten. Sobald wie dieses cine Thatsache war, is} die A sofort an die Erwägung gegangen, für welche Zwecke dieses Grundstück am besten als Bauplaß zu benußen fein würde. Bei dieser Erwägung haben wir -nicht übersehen, daß das Hohe Haus der Abgeordneten sich seen vor 2 Jahren lebhaft dafür ausgesprochen hatte, daß e Grundstück für Gebäude, die wissenschaftlichen Zweken dienen, rejer- virt werden möchte, und es i} in die ernsiliche Rd der Frage eingetreten worden, für welhe wissenschaftliche Zwecke, die mit der Universität in Verbindung stehen; das Grundstück am zweckmäßigsten zu verwenden sein möchte. Ursprünglich ist daran gedacht worden, ob

das Grundstü etwa zweckmäßig zu verwenden sein möchte einmal