1933 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26, September 1933. S. 2. Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26, September 1933. S. 3.

Wegen des bei der Vergebung der Reichsbaudarlehen zu zen aus dem Vertrag des Darlehnsnehmers mit dem Zur Durchführung der Aufgaben des Rei Sministeya i istige aufgeteilt werden soll. Nur in | Teilparzellen statt indet. Ziffer 3 geht von der Voraussezun bei sämtlichen Reichsbankanstalten und bei dex Reichsbank- beobachtenden Verfahrens, insbesondere Hinsichtlich der wecd- Schuld vom Reich vder der ven ne ser dersónlichen | Volkzauftlärung und Propaganda ist es alt osen (d S i as od mögli, die Schäten- einer u, aus, daß in diesen Fällen ohnehin den Erfordernissen be: | hauptlasse in Berlin, selmäßigen Vorfinanzierung der erforderlichen Darlehns- idi ctnem +0 d er von wm immten Stelle Tätigkeitszweige unmittelbaren oder mittelbaren She Riesen He Splittersiedlung zu vermeiden und nur durch eine stehender Planungen echnung getragen wird, da alle land- Berlin, den 25. September 1933. antrâge, folgt alsbald besonderes Rundschreiben. : c) wenn die Gebäude ‘nicht ordnungsgemäß unterhalten | M der Kultux berufsständisch zusammenzufassen, ff regetten Regelung dex Erschließung von Siedlungsgelände wirtschaftlichen Siedlungen der Mitwirkung einer Behörde Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Um Uebersendung von 3 Abdrucken Jhrer Durchfüh- werden, insbesondere wenn notwendige Ausbesserungen „Die dazu „erforderlichen Gründungen sind um groß hie o Käufer von Wohnsiedlungsgrundstücken und Bau- bedürfen. ; : Hauptverwaltung. xrungsvorschriften darf ih ergebenst bitten. shuldhaft nicht binnen einer vom Reich oder der von Teil in vorläufig privatrechtlichex Form bereits vorgenomy l en davox geshüßt werden, daß ex in Unkenntnis der Zu § 6: Die Genehmigung soll nur versagt werden, F, V.! Dr. Krohn. ihm bestimmten Stelle festgeseßten Frist ausgeführt | worden. So sind errichtet worden: Die Nationalsozialistii e i isse angebliche Baupaxzellen erwirbt, deren Be- | enn die Absicht einer Bebauung anzunehmen ist, diese aber D B D j werden. i E A E Rundfunkkammer, das Reichskartell der bildenden Künste v ßerha n später nicht gestattet werden kann. dem Wirtschaftsplan widersprechen würde. Da nach §5. Bekanntmachung Anlage. N E C Bdiguagsfi kann das Reih | Reichskartell der deutschen Musikerschaft, der Reichsverhy, auung E ntwurf will die Besiedlung des Bodens | Ziffer 1 der gesamte land- und forstwirtschaftliche Grundstücks- | T Bes imm unge und Rebenforderangen jurdverlan en samt Hinson | dox deutschen Scrifleller, die Reicsthtatertanmee "Cn Der bex nichi eGwerent vex binbern, Ez tulll, daß hon |, dertebe von der L Seite oos A 8 E EREs B Y f . è ¿ 3 fo j a : “0 Ì i J î T Len L j ; z "3 l) y hviago also 4 ifo : nen ( : ° êber Reisbaudarlehen für Eigenheima sefelluna8en bach n g s See | versolot, dear Sri leite rtum die Rechtsver a dindhaben, die ex gibi, nux insoweit ten Aufshliehung | wetden fönnen, daß die Bebauung Zwee des Rectboreenees | rung der Wertberehnuad bon Oypoth Bom 22, September 19833. randversicheruig@wert gegen : Brandschaden “persichert geben, die seiner Arbeit als einer E Lehr- und id, E e U and n Sute ver Siedler unbe- | ist. Absah 2 regelt die Voraussegungen der Genehmigung für | und N Lar 6 A : p P RGBl S 269). - I Zweck der Maßnahme; allgemeine gehalten wird oder dem Reih oder der von ihm be- | ziehungsaufgaben der Nation entsprechen. Auf dem (t, Wohnsie lich ist Die Freiheit des einzelnen muß ihre | die Fälle, in denen der Wirtschastsplan noch nicht besteht. (Sar 168 ten A Grundlagen. slmen Stelle troß Aufforderung nicht ein Hypotheken- } des Lichtspiel wesens hat das Kabinett dur A ingt erforderlich ist. f

3 j : Jn vi â i öglich sein, di Goldpreis beträgt am 26, September 1933 d of D : L : n, daß der Zu § 7: Jn vielen Fällen wird es möglich sein, die Der Londoner l em Auf Grund des Geseßes zur Verminderung dex Arbeits- \erungsschein auf Kosten des Schuldners erteilt wird, abschiedung des Gesehes über die Errichtung eine Hie an B e en, 08 Hindernisse, die zur Versagung der Genehmigung führen für eine Unze Feingold « . = 133 sh 2 d,

N, A E S GOR N R E dex abaebr E v Goa E ; N N M Y bo , Boden kein Gegenstand ist, den dex einzelne zum L A B A R in deutsche Währung na dem Berliner Mittel- losigkeit Ln 1 U T9 (O A L E O) E, Vet ag Johresfrift wiederdergelictlt, c Lede lelle O N Gemar com 14. Juli 1933 (RGPl. 1 : 11 utsche E Bolkggenossen und zum Nachteil der müßten, dur entsprechende agen 9 benden, Zas E Fur fe ein an hes Pfund vom 26. Sep- Sin, E bb etw S ues e: b) wenn ‘das verpfändete Grundstück ‘in Wege der Zwangs die öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der Schaffenden g M einbeil ausnußen oder mißbrauchen darf. Wenn derx liche «nteresse es diesen R A t A oe tember 1933 mit NM 13 00 umgerechnet = RM Maas babanweisungen zur Förderun es Eigenheimbaues bereit N y )| ge Di g9- i f 4 ( meine S \ “: U A n. er Genehmigung unter Auflagen wird haupt- N ; 4 H 51,376 gestellt Der Betrag wird alsbald bankmäßig vorfinanziert. Für erung oder Zwangsverwaltung beschlagnahmt | Le! De Ce die an die Errichtung der Filmkay lng dies E Un el Gab Wide A h äche in ban Jällen Gebenng gemacht Wen nen, in e eite Wie Be ngolh ema S Pee 9 78991 E t E G Nur außergerichtlih seine Zahlungen einstellt, Les ozue Einschränkung erfüllt, Die durh das Gese cite i Vollz faßten Stellen aber müssen | cigentümer einen erhe R EAIS E Statisti i der Reichsbank. IT. Art der Eigenheime. d) wenn das Eigentum an dem Pfandgrundstück im Sinne | die Durchführungsbestimmungen getroffenen Einrict ßahnen. A O AS oak sein daß es Jen deuten würde; hierbei darf als wirtschaftlicher Schaden jedoch Stat Me s Sa chsb L Als Eigenheime im Sinne dieser Bestimmungen gelten des § 928 BGB. aufgegeben wird, i haben sih als geeignet erwiesen, die überaus s{wierigen A jl allen Len Wille dies 3 Gesebes entsprechend die Sied- | nicht ein entgangener Gewinn gelten. E S | Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhäusexr oder Reihen- e) wenn ohne Einwilligung des Reiches oder der von ihm gaben zu erledigen, die vorhanden waren, Der Entiourf s licht ist, dem E E ‘decn Die Vorschrift des Abs. 1 Say 2 ffff. entspriht einem häuser). Der Einbau einer eRER Wohnung ist Le U u E erhebliche de Veränderungen an } eine Ermächtigung füx den Reichsminister für Volksaufti ung nach besten Kräften zu fördern, Erfordernis der Praxis. Es ist nicht unbillig, von demjenigen, 2. Die Häuser müssen den 2 nforderungen entsprechen, die rem Srundtud vorgenommen werden, : ; Tal s j : ¿ \ S A x N : an gesunde, zweckmäßig eingeteilte und folide gebaute Dauer- f) wenn sich „die Angaben in den eingereichten Unterlagen E H Perananna O Form die Tätigkeit Zu den einzeln G Vo x1Griflen l der a Grundstück dn Hwede 0A E Me les e Preußen. wohnungen zu stellen sind, so daß sie von privaten und öffent- in wesentlihen Punkten als unzutreffend erweisen. E E Presse, des Rundfunks, d Zu § 1: Das Geseß sokl nicht im ganzen Reichsgebiet An- wenigstens teilweise Zurverfügungstellung t für A Minitertam des Annéxu. lien Geldinstituten veliehen sowie von Feuerversicherungs- Der Daulehns\huldner ist zu verpflichten, sämtliche der | Theaters, der Musik und der bildenden Kunst zusamm endung finden, sondern nux in solchen Wo znsiedlungs- | lichen Bedarf erforderlichen Geländes zu verlangen. E ms ; Tut Z V s i anstalten ohne Erhöhung der üblichen Prämie versihect werden | Hypothek des Reichs im Range vorgehenden oder gleichstehenden zufassen, um sie in einer Reichskulturkammer zu vereinigten in denen ohne die Vorschriften des Geseßes die aus- | fang dieses Bedarfs muß dabei angemessen, unter Berüsichti- Der bisher fommissarische Oberpräsident, Preußischer können. Jedes Haus muß mindestens enthalten: Hypotheken und Grundschulden auf Verlangen des Reichs oder | Jm Entwurf 4) ist besonders vorgesehen, daß si h e Stell iht mehr in der Lage wären, die Sied- | gung der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse also in mög- | Staatsrat K o ch, in Königsberg ist zum Oberpräsidenten derx 1 Wohn- und Kochraum (getrennt oder als Wohnküche), der A ihm bestimmten Stelle löschen zu lassen, soweit sie sich mit } beabsichtigte Gründung innerhalb der Richtlinien zu halt o A f s A Bahnen- zu halten. Es sollen | lichst engen Grenzen gehalten sein. Die Höchstsäße von 25 bzw, Provinz Ostpreußen ernannt worden. | B B a L dieses Anspruchs Vormerkungen i Get nd zur Sicherung | hat, die für deu en elben Me Ausbau von der RelMN" \sbesondere nit rein landwirts@aflliche Gebiete ohne | 95 v, & für dit Seri lde itecung entsprechen im | Der bisher kommissarische Regierungspräsitent Ma ta Reiter Wee 6s M, Rot einttane lassen (8 1179 VGB) bu auf seine 1 A 6 nta n fb E L ltartanmer wi P eme Siedlungstätigkeit zu Wohnsiedlungsgebieten O e Mengen E O Tei e thaei in Münster ist endgültig zum Präsidenten der Regies 2 Q E ANEE T E 1 Der Darlehne be R : em Zell des standischen Aufbaues sein. Die HnangriffnahnuM ext werden. Jn den Gebieten mit exingex Siedlungs- | Reichs; der von vis zu 29 v. H. wird in den in Frage | pung in Münster ernannt worden. 9. Die für einen kleinen Wirtschaftsbetrieb erforderlichen 8. Der Darlehns\{uldner hat sih und seine Rechtsnachfolger | #2 F, » ft ; ; j Wiflart werden. Jn den Gebiete germger i ; ) ; ; N i Z 9 ; : Baulichkeì age j e s A s Kapi: | ' f e E A e o O Ee duldet keing ätigleit muß es den ausführenden Stellen möglich sein, mit | stehenden E at a v offene A E He Der Senatspräsident beim Preußischen _ Oberverwals Selbstversorgung des Bewerbers dienen sollen, dürfen zugelassen fortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstü und das sonstige | Aufschub. Die Vielgestaltigkeit der „deutschen Kultur bestehenden landesrechtlichen Handhaben Mißbräuche zu | schlossene Bebauung nur in den g g hon | tungsgeriht Dr, Meister ist zum Vizepräsidenten dieser wed | E Vermögen zu unterwerfen, dazu geführt, daß sich beim Theater, in der Musik, bei t erhindern, Die Bestimmung der Wohnsiedlungsgebiete ist | kernen zugelassen sein wird. (Jn Preußen war, auch, E BORabe asc Vot O Me Herstellungskosten des _Eigenheims einschließli aller VI. Verfahren, Presse usw. Verhältnisse entwickelt haben, die einex pla n erster Linie Aufgabe dex obersten Landesbehörden. Aber | in der Vorkriegszeit, ein Saß bis zu 30 oder 29 v. H. üblich; Der Oberverwaltungsgerihtsrai Fel \ch ist zum Se- Nebenkosten, jedo ausshließlich Kosten des Grunderwerbs und 1. Der Antrag auf Bewilligung eines Reichsbaudarlehns ist | mäßigen Einwirkung überaus große Schwierigkeiten bereita uh dem Reiche muß dieses Recht zustehen; es wird von | das preußishe Umlegungsgeseß vom 28. Juli 1902 E natspräsidenten beim Preußischen Oberverwaltungsgericht eigene andeer/chließung, sollen in der Regel N Gei 1 big | von dem Bauherrn vor Baubeginn bei der vor der obersten | Fie verschiedenen Verbände und Organisationen el ¡Wn hauptsächlich Gebrauh machen müssen, wenn ver- | Adies) sicht Säße bis zu 35 bzw. 40 v. H. für Straßen un E H g SENE gelagerten E diese Ko N bis Landesbehörde bestimmten Stelle einzureichen. Dabei qu er | diesen Gebieten einen Kampf allex gegen alle. Das Reil iedene Länder beteiligt sind ferner daun, wenn vom Reich | Pläße vor, das bayerische Gese i über die Ers ließung von | ern : E réat Ae Bie E 12000 RM ung eingebaut, so | nachzuweisen, daß die übrige Finanzierung des Bauvorhabens | muß daher nicht nur die geistige Richtung bestimmen, sonden? leitete Maßnahmen zu ihrer einheitlichen Durhfüh- | Baugelände vom 4. Juli 1923 bis zu 35 v. H. für den „Ge O e E 20 E S : S der Zwischenfinanzierung einwandfrei gesichert ist. | auch die Berufe organisatorish leiten und zusammenfassen, Me cderli d meinbedarf“, das württembergische Geseh über die Erschließung BVBELv ol daran ges dürfen nur solche Eigenheime berüdsichtigt „werden, 2. Die Reichsbaudarlehen werden durch die obersten Landes- Mng dies ersowerlich: maGen, bi ie ihrex Strukt B e durch Umlegung und Grenzregelung vom ; irt D Ulens eren Kojten angemessen und deren Lasten für den künftigen behörden oder die von ihnen bestimmten Stellen im Namen des Ausdrücklich bestimmt ist, daß Gebiete, die ihrer trultur | von Baulan O gung ir Verk hrsflächen.) Das Erscheinen der Zeitschrift Ver rote ena Eigentümer voraussichtlih auf die Dauer wirtshaftlich tragbar Reichs zugesagt. n ah überwiegend für die landwirtschaftlihe Siedlung in | 18, Februar 1926 bis zu 30 v. H. nur 8 er E A 4 [ Töpex“ wird auf Grund des 8 1 der Verordnung des Herrn ind; îm besonderen müssen die Aufschließungskosten und An- 9. Sind alle Voraussezungen gegeben so ist ein Bewilli- Begründung rage kommen, niht zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne Das Wahlrecht, ob Uebereignung der corg en A Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom ‘tegerlelstungen niedrig gehalten werden. Die Gemeinden (Ge- gungsbescheid zu erteilen. Der Bescheid hat die Höhe des be- | zu m Geseÿ über die Aufschließung vo dieses Geseßes exklärt werden dürfen, damit soll aber niht | oder an ihrer Stelle Zahlung eines entsprechenden 8 x | 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) hiermit im Anschluß an meindeverbände) dürfen hierfür lediglih die Selbstkosten be- willigten Reichsbaudarlehns sowie den Zeitpunkt anzugeben, bis Wohnsiedlungsgebieten, Mcsagt sein, daß für diese Gebiete eine planmäßige Aufschlie- | betrages erfolgen soll, hat die genehmigende Behörde, nicht der das bestehende Verbot bis auf weiteres verboten. Dieses

rechnen. s ä 3 be “s S E ; | ; ierende. Sie kann auch für einen Teil des ea en h j E 6. Eigenheime, deren Bau vor Einreihung des Darlehns- säin muß, Die Aen e See it A Einbalinng Vom 28. September 1933. zung nicht erfolgen soll. Parzellierende, Sie kann auch f | Y Verbot beginnt mit dem R des bisherigen.

( 4 i; » ¿ ür ei j il Geldzahlung ver- dnr Voi inende antrages begonnen worden ist, dürfen nicht berüdsihtigt werden. | des Bauplans. pot da Fertigstellung des Baues zu dere f0ltung Die Entwiklung der deutschen Wirtschaft in den lezff} Zu § 2: Entscheidungen im Sinne des Geseßes können E Abtretung, für einen anderen Teil Geldzahlung Das Verbot umfaßt auch ede anae es E A eds N kein Anspruh auf Bewilligung i nee (estgelegten Zeitpunkt sowie davon abhängig zu machen, | Jahren, die andauernde Arbeitslosigkeit, die innere UnistelluFur n O Va et N Ra D aEe Micted KNUGEE Nach Abs. 2 kann die Genehmigung auch von einex an- Out die id adl al dié gle Mf ebe als ihr Ersay

Es MeI)SDaUud Uns, a er ¡ in S 2gvhot SA T, 1 f E : ; T : : Wir die es agetamten ? è e DICTeSs L . i S EN : / Ç Ä au nicht in Gat ausgeführt wird. Dun, don weitester Schichten des deutschen Volkes und eine Reihe ander 4 die ung D N im Wohnsiedlungsgebiet liegenden | gemessenen Preisbildung im Falle des Verkaufs, der Verpach anzusehen ist. pru auf Auszahlung des Reichs- | Gründe haben in steigendem Maße den Gedanken der SiedluWs kann nicht der einz )

Baulichkeiten und sonstigen Anlagen, insbesondere solche, die der | wegen das Kapitals samt Zinsen und Nebenforderungen der so-

rar er enm S

I. AusS8wahl der Bewerber. id entsteht ein Rechtsan o 4 ; Grundstücke abhängig gemacht y E E . Not | A Z N A LK E ‘Tebnê 8 9 h: ° 1 | A E. ; E Aas S x auf- | tung usw. der parzellierten Grundstücke a gig g f drüdcklih darauf hin, daß zur Bekanntgabe ¿„În erster Linie sind Bewerber zu berücksichtigen, die über AONOLS nah Fertigstellung des Lane falls die in dem BVe- innerhalb unserer wirtschafts- und taatspolitischen ErwisWemeinde , überlassen werden, ihrevseits e A A werden. Auch diese Vorschrift erscheint nah den Erfahrungen | ,, O Me i e O R Fnhalts ges besonders viel Fremd- und Eigenkapital für den Vau' verfügen, orderun La Wen Coraussehngen gn Hl E e gungen in den Vordergrund treten lassen. Wie kaun! ciusustellen, die möglicherweise e O A E De “h der Praxis notwendig. Die Gestattung der Parzellierung soll s e s Cischénen Ves „Roten Ulonköneca ilt bin Bt f ck T EtZ 8 f de s E ( 1 4 / . 0 s L Ä sf I - » 5 z v - : S ¿ - . 7 ( 7 t Ä h 3 Ì é N i; : L Beivees 20 en i bie Gun O a ie bn darlehen beauftragte Stelle darf der Darlehnsne mer nur mic | Andere, nahme des leßten Jahrzehnts auf dem Gebitffn den angrenzenden, E E dieser Frage | kein Freibrief zur Ausbeutung der Siedlungslustigen sein. Der la. S Heribitie Dabei -Daxaliber hinaus. ist jede Bewe M SONEMgE Die Gee den Vvtrao. des Gui, 1 vorhebiate Zustimmung dieser Stelle ganz oder ite abtreten, | der Wirtschaft ist die Siedlung in jeder e een e A E Aber auch diese Einheit | Preis, der L L olithkeit gear e S H weiic.v Mitteilung verboten. Ò : ; l { j é t hat s Ausgabe unFine unt e ; 4% » d - | sein; es muß also die Möglichkeit gegeben 1 “i bec 1933 ie geeignet Rücksicht zu nehmen auf die Pläne der an- j y : ; ritlinftine - Und Lüneburg, den 20. September i: dem Bote E ebel bne Wird diesen Erfordernissen nicht | Kosten x E und E ee n s N e Me giecunaoveäfident von Grund und+Booen näwuwcicu usäpli%: Reiché= | Legen die Län È zu A: i Wuisprochen, fo ist es Aufgabe der obersten Landes- übermäßicer V ewinn vertaderl verden; eine “‘cinl: 52 Z. V.: von Kusserow,. baudarlehen für Kinderreiche und Shwerbeschädigte (Ziffer 1V Berlin, den 22. September 1933. Die Siedlungsbewegung hat ihren Höhepunkt noch ni(Fhörde, hier ausgleihend und rihtunggebend einzugreifen. der wirtschafstswidrige Handhabung der Vorschrift soll nicht : Ubsay 2) dürfen auf das Eigenkapital je nah Lage des Einzel: Der Reichsarbeitsminister erreicht. Zunehmende Bewegungen bedürfen aber E OdffMluh dem Reiche muß diese Möglichkeit vorbehalten Vleiben, ¿rol T Gh falles ganz oder teilweise angerechnet werden. J. V.: Dr, Krohn i nung, wenn Rückschläge vermieden werden sollen. Ordnun Das Gesetz trifft keine Bestimmungen A E Nach Absah 3 kann die Gene migung auch erteilt werden, Verb oLt : IV. Höhe des Reihsbaudarulehns. T : bedeutet niht Lähmung des Auftriebes einer Bewegung, sonFstellung der Wirtschaftspläne. Soweit das Landesrech wenn die Bebauung dem Wirischafi8plan widerspricht. Hier Auf Grund der 88 14 und 41 des Polizeiverwaltungss L E S C T L ; , . . . g :F : Vas » Rosto o D i 2 zj i inigen A 7 oe ; « 7 ¿ Lage des Einzelfalls es irgend zuläßt. Es ist in einem Betrage » landwirtschaftlihe Siedlun wegen der Eigenart ihrer VoMihe Regelungen bestehen allerdings zur E BAL G ¿xweise Anlaß gaben, das fraglihe Grundstück nicht | è ; 1 dec Verordnung des Herrn Reichs4 festzusezen, der auf volle Hunderter abgerundet ist, Es I fk : Begründung E bisher standortmäßig ÄbetDlea ent befriedigenFändern; so in Thüringen in der E u Me Weh ober Sou nflkebe Doteal ken beseitigt wexden, S es S bub von: Volk Us Staat vom 28. Fe der Regel 1500 RM nicht übersteigen. Jn besonderen Fällen zum Reichskultuxkam mergeseßt. vollzog, haben sich seit längerer Zeit in den Brennpunkte. September 1930, in Hamburg im Landesplanungsge Zu 8 8: Die Beschwerde ist eine hefvistete Verwaltungs- | hruar 1933 (RGBl, 1 S. 83) wird hiermit das Erscheinen dex

Darf o2 Meg ant On Mq HA 5Y (a » mot I gh- y F CN ° ; é c : Ed i T1 [t s po, Z Cs Har! es 91s auf 2000 RM erhöht werden. Jst eine zweite Woh- Vom 22. Septembex 1933, der Wohnsiedlung, insbesondere in der Umgebung der GrojFbom 2. November 1930, in Sachsen im Baugesey vom 22. Zuli ntscheidung diesex Beschwerde zustän- Zeitschriften „Licht -Lan d“, Blätter für Freikörperkultur

tung eingebaut, so darf das Keichsbaudarlehn um einen weiteren : s i L: À Neorhöstni 5 O At Ss N 9 Vi xden ausreichende planmäßige Vorarbeiten beschwerde. Die ur y S L 2 î s nt eno Vetrag bis zu 1000 RM erhöht werden. Durch die Gründung des Reichsministeriums für Volks- städte, Verhältnisse entivigelt, die ein ovdrendes Citgreily O A Se für die eue digen Stellen bestimmen die Ausführungsvorschriften der und Lebenserneuerung, und „Lachendes Leben“ wegen ) M l 1,

E a R «rY0o9 Al ; E X : k y ; des Staates verlangen. Der ungeregelte Ausverkauf des ve d ; I Sän io Van r ifelhafte oder besonders s{chwer- fähr der öffentlichen Ordnung bis auf weiteres 2. Für Eigenheime, die für Familien mit 4 und mehr im aufflärung und Propaganda hat das Reich seinen Willen zum | 2 Ca E : Mv N inri a gebildet sind. Neue | Länder. Sie können für zweifelhafte oder be » Gefährdung der öffentlichen O I elteclihen Haushalt lebenden Kindern oder für Schwerbeschädigte | Ausdruck gebracht, die Aufgabe der Cefbes Führung der L e E e N L Mal a eid e E Nebeltngen bis M Gidzolanina wiegende Fälle die Entscheidung der obersten Landesbehörde | verboten, S : n anne des Reichsversorgungsgeseves bestimmt sind, darf ein | Nation in seine Hand zu nehmen. Jn der Hand des Leiters | (!smaße angenommen, die schwere Schädigungen des SicdMlandesrechtliche S ührung dieses Gesetzes erforderlih | vorbehalten; in diesem Falle hätte die Beschwerdestelle die Das Verbot beginnt im Anschluß an das z. Zt. bes j ie inte ie a A iv G A A den i | Beses Ministeriums sind alle Aufgaben der geistigen U O E S L i e Le e in absehbarec | Sache ohne Entscheidung an die oberste Landesbehörde ab- stehende mit dem 1, Oktober 1933. Es umfaßt au eíwaige ur kinderreiche F ili j [ls z p i éa : y E ) 4 N, Î î ie 10 D, z erfoiger Cs l E à E n l ei ‘ifte ek ll Moiee H beiEidneten Nönmen ih, dritter Shlosroum | (genvielung und die Ueberwachung énien Eitmirhines | Ssälossen worden, die im Hinnlié auf die Belbosfnbeie Ae fe fine Beet ein ine L i C 0 Bi § 9: Die Kostenbefreiung bezieht sich nue auf das | {m Verlage erscheinende Kopfblättor der beiden Zeitschriften eingebaut wird. Bei Eigeuheimen, die für kindecreiche )wer- F 7 Ï , le Techntchen j * } Grundstücke, die Verkehrsl i ; Regelung erfahren muß. E D Ga »rfabre ¡ Ls s 8 3 L Ex zus veschadigte bestimmt sind, dürfen beide Arten von Zusabdarlehen ia ae resse, des Ges und des Films) zu- Schutz E Geimatbildes usw“ niemals La Beg rdung, M À Us - Die E müssen ausreichendes Ma 10: Dee E e Auflagen seßt deren An- | tine Mer beiden alten darstellt oder als ihr Exsaß anzu 8. Das Rib ausschließlich eines etwa ge- Veroxdunng des Neibbfanalers Ln Bo A N (R Bl’1 gugeslhrt E 26 Struktur bisher rein ländliche Siedlungsgelände vorschen. Unter „Besiedlung“ ist hier die nahme voraus. Die Ausführungsbestimmungen der Länder Ieyen Ah weise ausdrücklich darauf hin, daß zur Bekanntgabe währten Zusabdarlehns für Kinderreiche oder Schwerbeschädigte— | S. 449) j e d e Art der eiligen Eiitwiräukg, So i\t es de Pemeinden ‘ist dur Zuzug aus der Großstadt vielfa grunPSiedlung in jeder Form, auch der reine Wohnungsbau, zu | rz nnen bestimmen, daß die Wirksamkeit des Genchmigungs- dieses Verbots nur eine Mitteilung folgenden Fnhalts soll nicht mehr als 25 vH der Bau- und Nebenkosten zue : / : UUg: es ver 1 [egend verändert worden; die Aufgaben dieser Gemeinden sini verstehen. Abs. 1 Saß 2 soll verhindern, daß die Gemeinden R Auflagen enthält, Fan deren Annahme ab- a7. inen der Zeitschriften „Licht-Land“ l ) Ö sten zuzüglih | Zweck des am 12. September vom Kabinett verabschiedeten zum Teil in einem untragbaren Ümfange gestiegen, ohne daf dur Cinitubnahine auf die Planung ihr entbehrliches eigenes A A 1 e Uf nabe cheid ann fle die Erfüllung der E e a Geben bis a E / ) ( angt. Dex Genehmigu und „Lachendes Leben“ i l °

é Ut r ia n N è j : j i toso 3 gn ? - . . : - _— : 1. Das Reichsbaudarlehn ist so niedrig zu halten, wie die T EEA DT E dern in Wirklichkeit dexen Förderung. Während sih nun diWestimmungen gen hat, sollen diese e E muß aber Vorsorge getroffen werten daß die Gründe, die geseßes vom 1. Juni 1931 (Preuß. Geseßsamml. S. 77) in

des Wertes von Grund und Boden betragen. Eine Ueberschrei- Gesetzes über Wirtschaftswerbun auf dem Gebiete d ivts : j Í s , : ih : lung dieser Grenze is zulässig, soweit sie ledigli auf der Ab- : N Ung, „n Bedlete des wirt- | neue Einnahmen durch die Siedlung ent tanden sind. DÆMGel¿n Si igsgelände ausweisen lassen, während isten bestimmen. T 1 inaus ist je itere Mitteilun rundung des Darlehnsbetrags auf volle Gu beruht. Menschen selbi Lenden Willen e Ae As der öffentlichen Hand aen füx lung enan Rerseecin s Gind A Raa ebezirk zur ia P Bitse Gerierih bewe A die Uebereinstimmung irdadi Darübex hinaus ist jede weiter g V. Darlehnsbedingungen. machen. Demselben ‘Zwet dient die Autklkon uf den Go. | leitungen, Entwässerung, Shulversorgung, polizeilicher SchiPPerfügung steht. des Grundbuchs mit den Entscheidungen der Genehmigungs- sneburg, tér d Echiember 1908 1. Das Reichsbaudarlehn is von der Auszahlung ab zu ver- | bieten der inneren und äußeren Politit “Sn Milt lp1 fte s A Aufgaben Übersteigen die Leistungsfähigkeit o Zu S 4: Diese Vorschrift zählt die Fälle auf, in denen behörden. Lüneburg, den 21. j dvrätid N

zinsen und vom 1. Januar des auf die Auszahlung folgenden | dex geistigen Einwirkung \teht jedoch ‘diA b i L } Gemeinden. Sie würden in vielen Fällen ganz wesentli eine behördliche Genehmigung notwendig ist. Die in Abs. 1 Zu § 12: Die in diesem Geseh vorgesehenen Maßnahmen Der, Regierung prâsi n Kalenderjahres ab mit 1 vH jährli zuzüglich der ersparten Wesensgestaltung selbst D. h. der K [t E geringer sein, wenn die Besiedlung in einer geregelten For genannten Rechtsvorgänge exhalten rechtliche Wirksamkeit erst L R elung der Besiedlung wären in der Praxis nicht 9. V.: von Kusserow. das Reit On Ea e O ee Es ist nicht die Absicht des nationalsozialistischen Staates fiebluna tellt fich E n C N mit der Erteilung der Genehmigung. E nl A p A wan an sie ixgendwelche R N deb Tie n Sha E e e Ra He P eine N ; / R N C E ende V Pstücks ist hier nicht die bloße reale Teilung, sondern die grund- knüpft werden könnten. Mie Möglichkeit, daß diese

den oder im Range gleichitehenden Rechte mit höchstens 40 vH | Line Kultur von obenher schaffen zu wollen. Die Kultur wirtschaftliche Vershwendung dar. Der Staat kann es nid stücks8 ist hier nicht die | Mate die ein | Ungen geknüp n. i Gs Eu BDEran ema Gun a der Bau- und Nebenkosten zuzüglih des Wertes H wächst aus dem Volk herauf. Alle früheren Staats s unbitdSa n At (a) in} 2nhliche Teilung (Abschreibung). Als Vereinbarung, die e Maßnahmen als zur Entschädigung verpflichtende En ; aeb ) x P ischen Boden ausläuft. Uebersteigt das Reichsbaudarlebn! diese Wert- gen seit der Aufklärungszeil seßen die Bie As eige Aiteee Gui g Ceeigentümer ie e edt e Nugzung einräumt, ist insbesondere die Verpachtung A im Sinne des Artikel 153 der Reichsverfassung Die heute ausgegebene Nummer 61 der Preußi s ch

ns : s N i i ; D AAA Grundstücke als Bauparzellen au zuteilen und damit der All | i: S ; j svflicht »: ; : » ießt ; lung enthält untex

n3e ; Ote p Se e, N 1D Jau. 1 er A 08 Die Ve te der Genehmigungspflich ; anden. Das Gese ließt | Gesehsammlung E b vH. Neben Hins und Tileius, fir „den ganzen jährlide Veo wissen Gegensag Wex tei zum Ck e e sereinheit Unerträgliche Lasten auszubürden. Die Berat nierftellt wweibèn weil ves den Erfahrungen Ver Paris daber gemäß Artikel 153 Als. 2 dee Reibbsvecfassung die Ent aat vate Geseb zur Aenderung des Staatsminister Á Z 5 g A S 60 9 Tab ° L Al D ge 216 3 - t ] ito ( “T I toîorv It A 4 P e E h s N T 2 T LIe ° . * L L L I 2 D Boïo F E J 20. CD- dien Ba V E E s Berleß an T a lige geslihrt wird, ist an der Auffassung festgehalten worden, als A O E perade hier Möglichkeiten der Umgehung ode P rw schädigung ausdrücklih aus. Jm Hinblick S a Le 1933 S R erge angebe, von, Hiihstens X ub in Algug gra | lad iti e708, das wegen seiner besonderen Feinheit | "Be Hg ien, j ubodrecilihen Vektmntun e, med r e M C os O E E L E | E oa das Geseh for ine vorläufige Veroifofung dec Werden / S ? und Vielgestaltigkeit eine star dezentralisierte Staatsbetreu- übereinstimmender Meinung der Praxis zur Erzielung deff ungen von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Es 1 A Ne, egen, Boe Nane jen des Allgemeinen | Verwaltung der Hauptstadt Berlin, vom 22. September 1933,

2. Die Zins- und Tilgungsbeträge sowie die Verwaltungs- | Ung möglichst ohne Befassung der Reichszentrale verlange. notwendigen Erfolges in den meisten Süllen nicht ausreichent aber erforderlich, daß die für die Genehmigung zuständigen Rechten im Hinblick auf die Bestimmungen de 26 d Nr. 13994 das Gese über die Aenderung von Dienstbezügen gebühren sind am 1, Januar und 1, Zuli jedes Jahres für ‘das Für den nationalsozialistischen Staat dagegen ist die Kultur | Neue landesgesebliche Regelungen im Sinne des Entwwursff} Bchörden Mitteilung erhalten, damit Borsorge getroffen wer- | Landrechts, soweit dieses im Reichsgebiet noch Anwendung im Bereich der Bereitschaftspolizei, vom 22. September 1933. vorausgegangene Halbjahr fällig und spätestens binnen 2 Wochen | eine Angelegenheit derx Nation. Die Aufgabe des Staates ist erscheinen deshalb nicht zweckmäßig, weil behördliche Mas den lann, daß durch Vereinbarungen über fiskalische Grund- findet, auszuschließen. i i L Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer nah dem Fälligkeitstag fosten- und postgeldfrei zu zahlen, Bleibt | es, innerhalb dex Kultur schädliche Kräfte zu bekämpfen und nahmen, wie sie der Entwurf vorsieht möglicherweise von de} stüe die bestehenden Planungen nicht gestört werden. Von Zu § 13: Weitergehende landesretliche O Vetsanbgebllhr von 5 Ryk : geshuldeten Ainsen ge Maus im Fälligtolt 4h19 44 fbrtide S Gia O OBAL.naG Vellt Taßstab des Verant- ordentlichen Gerichten als Yx Entschädigun verpflichten (r Aufnahme einer ergänzenden M N ‘di d N va i Gd Me Ari 106 Ds Minfiüenncdtcdles zum Zu ee durch: R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin

a E QUI p Sage der Fauigkeit ab um 2 vH jährlich. ivortungsbewußtseins für die nationale Gemeinschaft. V sf I ; ‘ti Roi abgesehen, da schon aus § 4 Abs. 4 der Stelle, die das Grund- ie au rund de DT, L, DeES S L G W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

3. Das Reichsbaudarlehn ist durch Eintragung einer Buch- diesem Sinne ; D teinschaft. on | Enteignungen im Sinne des Artikels 153 der teih8verfassunF Wbgesehen, O DA :xwächst, dafür Sorge zu | BGB. erlassenen Vorschriften über die Teilung von Grund- VUntsIL, 09, B hypothek an bereitester Stelle zugunsten des Reichs oder der von | oelem inne bleibt das Kulturschaffen persönlich und frei, | angesehen werden könnten. Der Ausschluß der Entschädigun flück verwaltet, die Verpflichtung erwächst, dafü id 1 E Berlin, den 25. September 1988, im Range vorgehenben ote fern, daß es einschließli der ihm | traheorer ift es um eine Poli tik der deutschen Kultur zu | fue. ager fönnten. Der Aussch E e L Een Schriftleitung der Preußischen Gesesammlung. im Range Vvorgehenden oder gleichstehenden Rechte mit höchstens R, P, die Schaffenden auf allen ihren Gebieten | ist, kann nur durch Reichsgeseß exfolgen. gestellt wird, solange nicht eine endgü 196 R L n 4 A Res R nd n aueh Fubelide * Nehabeadecichen | gestaltuno tusramteeea ee Q enes einheitlihen Willens: | qu llen Liadere Len ne fandedrectlitie B E E R E ert für den am 1, Oktober 1988 fälligen Zins- (Biffer V Abse N l s âu . Fusägli )e Reichsbaudarlehen its g L i enzufassen. Das geschieht im Wege des stimmungen zur Regelung der Be auung von Grundstücken |tehen. : ; E Der Geldwert für den am 1. Oktober : B: fälligen : e M i

4 Der Darlehns\ck T Me ertgrenze überschreiten, ständischen Aufbaus. Es hat sih aber in der Praxis gezeigt, daß in den meiste! ZU S 5: § 5 zählt die Ausnahmen von der Genehmi- schein Nr. 3 zu den 4% %igen Schuldverschreibungen der Nichtamtliches. be teilweise zurüdzahl ner Tann das Darlehn jederzeit ganz 4 if aud ie er G Fcama der einzelnen. | Fällen von diesen Handhaben erst in einem Zeitpunkt Gez gungspfliht auf. Das E es E Ly Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft N m L P (der l ifche Nachrichten

5. Das Reich oder die von ihm bestimmte Stelle ist berehtiat | « 2 S, (ciner Gesamtheit keine Einrichtung inner - brauch gemacht werden kann, in dem die Bebauunl migungen in möglichst engen O E. E L = steuerfreien Reichsbahn-Auleihe 1931) wird berechnet: Parlamentarische Na . den Darlehnsvertrag mit A Frist zu len A D hal b des Staates oder gax neben ihm, son ern der Staat raktish niht mehr zu verhindern is. Soll die Auf} beziehen sih nur auf die im § 4 genannten Rechte, die eine 1 Goldmark = 1 Reichsmark. Nationalsozialistishe Preußenfraktion zum 14, Oktober Rückzahlung es Kapitals oder etwa gezahlter Teilbeträge samt | [clbst in einer neuen Form. Die relsstaatlihen Einrich- | \hließung eines Gebietes in geordneten Bahnen verlaufen Nupung oder Bebauung von Grundstücken , ermöglichen. Der Zinsschein Nr. 3 wird vom 1. Oktober 1933 ab einberufen.

N webenforderungen zu verlangen: tungen, die bisher im Mittelpunkt standen (Geseß, Gerichts- | so muß die Hand des Staates in einem früheren Zeitpunl Ziffer 1 nimmt die umfangmäßig wohl erheblihste Gruppe Der Q E Zentralkasse der Deutschen Reichs- Wie das V. D. Z.-Büro meldet, hat Gauleiter Oberpräsident i einés. Mon Z1is- Und Tilgungsbeträge nicht innerhalb E PIge, erden mi! entbehrlich, Sie treten aber | ordnend und regelnd eingreifen. Der richtige Heitpunkt hier der land- und forstwirtschaftlichen Grundstükskäufe und -pach- Pa entte! Uses M Berlin, i deu größeren Kassen der | Kube in seinex Eigenschaft als Führer der nationalsozialistishen v E pes NaG erfolgter Mahnung gezahlt werden, | als Mittel des Zwanges und der Autorität zurück hinter den | für ist der, in dem bisher land- oder forstwirtschaftlich ge tungen von derx Genehmigungspflicht aus, Ziffer 2 die Fälle, | bahn Gesellschaft s EA "det De itschen Vexrkehrs-Kredit- | Fraktion des Preußischen Landtags die Gesamtfraktion 1s einer Teilos bavon ‘der Erwerber nig anbe Li É Nation I A fan bestimmt sind, den Willen der Glieder der | nußtes oder sonstiges Gelände in einzelne Teilgrundstücke (Pat in denen die Parzellierung eines A Dr O T R ind uin Bweigniehe anan sowie Sihung für Sonnabend, den 14. Oktober, nahmittags 1 Uhr, ein-

j (e Derpilihtun- | Nation zu erfassen. gellen) zum Zwecke der Veräußerung, Verpachtung usw, alf wurde und nachher ein Verkauf oder eine Verpachtung der | Bank A.-G. :