1933 / 240 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 13, Oktober 1933. S. 2.

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präsident Göring nahm zu den Ausführungen der einzelnen Staatsräte Stellung, außerdem äußerten sich weiterhin zu den angeschnittenen Fragen Reichsminister dev Finanzen Graf Schwerin von Krosigk, Reichsarbeitsminister Seldte, Reichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft Darré, Reichs- jvirtschaftsminister Dr. Schmitt, Staatsminister 7 Popiß, Staatsminister Rust und dex Führex der Deutschen Arbeits- vont Do. Ley. / S | Ministerpräsident Göring faßte abschließend das Ergebnis dex Staatsratssizung zusammen und kündigte an, daß die in der Sißung angeschnittenen Probleme demnächst in einer Arbeitstagung des Staatsrats in Berlin twoeiterberaten werden,

Preußisches Hochschulwesen. Sozialer Ausgleich an den Hochshhulen.

Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks- bildung hat in einem Erlaß angeordnet, daß vom Wintersemester an die hohen Honorargarantien, die einer Reihe von Professoren betviiligt worden waren, auf ein erträglihes Maß zurückgeführt werden. Die verbleibende Summe unterliegt außerdem den geseßhz- lichen Kürzungen. e E

Jn einem weiteren Erlaß hat der Preußische Kultusminister im Einvernehmen mit dem Preußischen Finanzminister eine weit- gehende Ermäßigung der von den Studenten zu zahlenden Kolleg- geldex und Prafktikumsgebühren für das kommende Semester an- geordnet. Hiernach werden die Säge für die sogen. „Vorlesungen mit besonderem Aufwand“ und für die ganz- und halbtägigen Praktika und Uebungen bis zu 50 vH herabgese

Diese beiden Maßnahmen des Kultusministers sind ein erster Schritt zum sozialen Ausgleich auf den Hochschulen, Bei der Lage der Staatsfinanzen war eine allgemeine Ermäßigung der Ge- bühren und Kolleggelder jeßt noch niht durchzuführen. Denn es wäre dann zu befürchten gewesen, daß sih der Andrang zum Studium wieder derart steigern würde, daß die vom Ministerium bereits getroffenen Maßnahmen gegen die Ueberfüllung der Schulen und Hochschulen illusorisch werden könnten. Duxch diese neuerlihen Erlasse wird erreiht, daß die teuren Studiengänge, vor allem Medizin und Naturtwissenschaften, jeßt auh für jene möglich werden, die wirtschaftlih s{chlecht gestellt sind. Der Aus- gleih zwischen den verschiedenen Studiengängen kann natürlich damit kein vollständiger sein, wenn auch die Ermäßigungen immer- hin zwischen 30 und 50 vH betragen. E

Dieser Erleichterung für die Studenten steht die entsprechende Einschränkung bei den Professoren gegenüber. Eine Reihe von Sondervergütungen, die über Gehalt und Kolleggelder hinaus hier gezahlt wurden, ist bereits in den leßten Wochen gestrichen worden. Die Kolleggeldgarantien, die nunmehr gekürzt werden, sind eine

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Fleinex Bruchteil der Pro

der typischen Erscheinungen der Nachkriegszeit. Sie haben sih in den A (ina ständig ge „ohne daß in allen Fällen eine en Uproeide hervorragende Bewöährung des Dozenten, dem sie bewilligt wurden, vorlag. Freilih hat im Verhältnis nur ein feisoren ein ie Bde Einkommen gehabt. Um so meher schien es erforderlich, diese übermäßigen Garantien des bessergestellten Professorenkreises jeßt zunächst auf ein erträglihes Maß zurückzuführen. Eine endgültige Lösung diesex komplizierten Frage wird zum 1. April 1934 angestrebt.

Staatsmedizinische Akademie Berlin-Charlottenburg.

Zur Ausbildung und Fortbildung von Aerzten auf dem Ge- biete der öffentlihen Gesundheitspflege, der Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsaufsiht ist die Staatsmedizinishe Akademte Berlin-Charklottenburg begründet worden. E

Die Staatsmedizinische Akademie ist ein gemeinnüßiges Unter- nehmen. Jhr Siß ist in Berlin-Charkottenburg; sie steht unter unmittelbarex Aufsicht des Preußishen Ministeriums des Jnnern.

Die Akademie wird geführt durch den Direktor der Medizinal- "'

abteilung des Preußischen Ministeriums des Junern. Sein erster Stellvertreter ist der zuständige Referent der Medizinalabteilung, u zweiter Stellvertreter dex Leiter des Hauptgesundheitsamtes er Stadt Berlin. Der Führer der Akademie ernennt den Führer- rat. Der Führerrat besteht aus den Stellvertretern des Führers, dem Geschäftsführer und weiteren 8 Mitgliedern. Die Mitglieder des Führerrates werden vom e der Akademie berufen und abberufen und nah seinem Ermessen zux Mitarbeit herangezogen.

Der Preußische Minister des Jnnern hat dur besonderen Runderlaß die Akademie als Ausbildungsstätte und Fortbildungs- stätte für die künftig anzustellenden Kreisärzte und Aerzte im öffentlihen Dienste anerxkanut. R E hat der Minister be- stimmt, daß der Nachweis über den rege mäßigen Befuch eines Lehrganges derx Staatsmedizinishen Akademie künftig Bedingung ist für die Zulassung zur Kreisarztprüfung und A dieser Nach- weis an die Stelle des durch die Prüfungsordnung für Kreisärzte vorgeschriebenen Nachweises eines abgeschlossenen Lehrganges in der sozialen Hygiene tritt. Den „Kommunalverwaltungen wird empfohlen, nur Aerzte in ihren Dienst einzustellen, die an einem Lehrgang der Staatsmedizinishen Akademie teilgenommen haben.

Landwirtschaft und Siedlung.

Die Siedlungsparole des Reichsministers Darré.

Dex Wortlaut des grundlegenden ersten Erlasses des Reichs- landivirtshaftsministers Darró über das Siedlungswesen im nationalsozialistishen Staate wird jeyt bekannt. N

ZU den von uns bereits gemeldeten Teilen des Erlasses sind noch folgende wesentlihen Gesichtspunkte nachzutragen: Die besten Kräfte der bäuerlihen Bevölkerung und der sonstigen Landbevölke-

rung sollen nach dem Willen des Be l e nseseht erden für die Schaffung einer starken und lebenskräftigen ( rundlage deut, {hen Bauerntums als Basis für den Aufbau des Volkes. Einen wichtigen Play nähmen dabei die Landarbeiter und die bisherigey Angestellten der zu besiedelnden Güter ein. Der Reichsministe, für Ernährung und Landwirtschaft Darrs bestimme daher, das bei jedem Siedlungsvorhaben von Anfang an mit besonderer Sorgfalt die Frage der Seßhaftmachung beivährtex Landarbeiter und Gutsangestellter zu prüfen sei, Die Brian peplâne seien so aufzustellen, daß die nah eingehender Prüfung UL eine An. siedlung geeigneten Landarbeiter und Gutsangestellien in die Lage verseyt werden, eine Siedlerstelle zu übernehmen. Dabei sei jedo; jeder Schematismus zu vermeiden. Soweit bei der anzustrebendey gesunden Mifchung der verschiedenen landwirtschaftlichen Betrie, größen auch größere Bauernhöfe zur Auslegung gelangen, iverde ausreichende Arbeitsgelegenheit für eine Anzahl von Landarbeiteyy vorhandén sein, die dann im Wege der Si Zidmtillez Mit mün: lih ledigli ihr bisheriges Wohnhaus Sal M +»= M. ] «s S L v L L 7 9 & S Em Ns

eti ccu0B88 Zin De e t 2/20, ist infolge der arbeiter in Kuhbauernstellen anzusiedeln, oder „darüber hilzij solhen aufstrebenden Landarbeiterfamilien, die wirtschaft leistungSfähiger sind, eine größere Anzäyi utitarFeitendey Jas milienangehöriger besißen und nach sorgfältiger Auslese eine weit volle Verstärkun des Bauexntums bedeuten könnten, Bauernhöfe zu übertragen, die die Größe einer selbständigen Ackernahrung erreichen. Bei der Finanzierung müßten selbstverständlich die dey Landarbeitern zur Verfügung stehenden eigenen Mittel und Vey- mögensêwerte mit herangezogen werden. Ausschlaggebend folle aber nicht die Höhe dieser Mittel, sondern die Eignung E: Das gelte auch für bewährte Gutsangestellte, denen gegebenen alls die Uebeys nahme eines Bauernhofes zu ermöglichen sei. Die Siedlungs: maßnahmen müßten ferner auch den in den leßten Fahren bereits in die Städte abgewanderten Landarbeitern und Gutsangestelltey, soweit sie dafür geeignet sind, den Weg zur Scholle wieder ey öffnen, Damit diese Maßnahmen planmäßig durchgeführt werdey konnten, Gue eine höhere Belastung der Siedlerstellen herbeis zuführen, habe Reichsminister Darré einen älteren Erlaß vom 18, Juli 1932 aufgehoben. Demnach brauchten in Zukunft in dis Finanzierungspläne keine Beträge mehr für die Ansiedlung de Gutsarbeiter und Gutsangestellten eingestellt zu werden. Di Deutsche Siedlungsbank sei vielmehr ermächtigt, aus den für die Gewährung von Einrichtungskrediten bestimmten Mitteln geeig neten Landarbeitern und Gutsangestellten, falls ihre Ansicdlug allein unter Jnanspruchnahme der sonst zulässigen Siedlungs- un Einrichtungskredite zu tragbaren Bedingungen nicht mögli sei je nah Lage des Einzelfalles zusäßlih ein unvexzinsliches Darlehey zur Begleichung der Restanzahlung und zur Ergänzung des Zy ventars zu bewilligen, das vom zehnten Jahre nah Uebernahn der Siedlerstelle ab in Raten zu tilgen. ist, die der Leistungsfähig keit des Betriebes angepaßt sind,

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten

im Monatsdurchschnitt Sept

Handelsbedingung

Marktorte

Zahl der | Notie- rungen für Brot- kg kg getreide je hl RNM je 1

Roggen Weizen

NM

ember 1933 für 1000 Ks in Reichsmark.

Gerste Hafer Winter-

4 zeilig 2 zeilig

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Que. C44 4 Braus —-|- Industrie

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frei Aachen in Lädungen von mindestens 10 L Großhandelseinkaufspreise ab fränkishe Station U alta) aa

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frei Waggon Duisburg ab Station :

frei Cssen in Wagenkadungen zu 15 t. ei &rachtlage Frankfurt g. M.-Hafen ohne Sa ab ostthüringische Verladestation . .

{rahtfrei Gleiwig 19

netto, frei Halle für mindestens 15 &

trachtirei Hamburg

ab haunoversche Station E Waggonpreife, Frachtlage Karlsruhe obne Sa Großhandelspreise waggonfrei Kassel ohne Sa

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loco Königsberg E ab rheinishe Station . E ¡ prompt frahtfrei Leipzig . :

Waggonladungen . G loco Mainz

Mainz iers netto, waggonfrei Mannheim b

Mannheim München . itation

Nürnberg . Oberpfalz und Bayerischer Wald) , waggonfrei Plauen), e u

Plauen : waggontrei Stettin ohne Sack . .

C. Stuttga1ut . M S Würzburg . . Durchschnittspreise: ea ° Mitteldeutshland . L. Westdeutshland . A Cud- und Südwestdeutshland

bahn}trei Worms . .

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dagegen August 1933, . „, September 1932 , ,

9 Os Preise für auslän a

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1) Gerste, ab märkische Station. 2) Ohne nähere

4 0 0 0 J °

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Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dortmund f

E L E t * .‘ . . 7 f N. . s bahnfrei Dreêden bei Bezug von mindestens 15 t 47)

Erzeugerpreise ab thüring. Vollbahustation bei mindesten

Grzeugerpreise ab Station bei waggonweisem Bezug

netto, ab Stationen des Magdeburger Bezirks bei geschlofsenen

Großhandelseinkaufspreise vaggontveise ab südbayerishe Verlade- j

Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet (Franken,

Großhandelspreise waggonwveise ab württembergishe Station. .

Ï Großhandeléeinkaufspreise waggonweise ab fränkische Verladestation

N [ur a! es Getreide, if Hamb Manitoba IT 80,0, Nofafé 70,5, Bar so 70,5: Gerste: Dona f LeU

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185,3 172,4 ®) 178,2

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1308

190,0 ÿ) 174,7 1792 179,4 177/9 183,0

187,1 10) 182,6 19) 188,1 15) 180,2 167,5 188,8 190,7 166,5 182,6 2) 180,0 185,6 179,0 194,2 176,8 9) 178,3 187,0 15) 180,1 183,3 15) 176,1 177/60

189,2 194,4 173,1 82) 173,0 8)

149,018 : 156,415 él 148,1

1 148,3 157,3 154,8 145,7 144,6 2) 148,2 148,7 147,3 158,3 143,0 9) 141,5 155,5 15) 146,3 152,0 15) 148,9 145,1 154,8 9) | 157,6 9) 149,6 82) 143,7 34)

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147,7 169,8 165,4 A 153,29) |1 169,69 140,0 2) 139,4 148,924) | 160,7 -

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138,6 143,3 136,8 136,9 143,1?) 128,3 139,8 138,1 134,3 1)

Li 1111

163, 168,

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147,1 179,4 . . 145,0 0 o 148,1 o 0 152,2 ° ° 149,4 148, 7

179,7 179,9 183/9 181,2

181,2

44€

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168,9 7 140,7 122,9 150,7 150,6 154,2 155,1

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166,4 175,4 167,1 176,5

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132,7 140,0 142,9 129,1

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168,9 144,6 138,1

165,59

4 - 210,8 (Notierungen für Abladun

Bezeichnung. #) 1, Monatshälfte. 4) Nheinischer; norddeuts(er 1,

6 G E c ) ug « " 1 ) Gute. ) Feinste. ®) 2, Monatéthälste, ®) Sächsischer; Sandroggen 154,5, 16) Westfälisher. 11) Pommersher; ostfriesi\her : N

Sommerge1 ste 168,6. 1) Nheinisher. 10) P

2 Sechszeilig. 27) Weißer. 28) Ab 18 9 77 e Uederbayeriscer. 86) Miltel. und unte E

»Waggonfrei sädsisde Versand lation“ beträgt 5—10 NM für 1000 Le :

Berlin, den 12, Oktober 1933,

ommer)cher 1, Monatshâlfte:

füddeut)cher 151,7; rheinisher 142,6. 17) G

7

157,1, 12) Ab 15, 9, 18

%) Cotel-Oppeln 2, Monatéb¿! 430 M A ) Sis . fa h i ?) Weiser: 9) Ab 16, g M S Monatshälste 177.0. %) Gute: feinste 180,0, mitiere 166," 2) Cosel.Opveln 2 Macao A Mtebreilig, ‘49 Ub 26.8

1811 167,7 141,9

[im Verschiffungshafen] im laufenden Monat): Roggen (La Plata) 52,3; Weizen: Manitoba T. 82/0

Monatshälfte 148,8, 5) Sommerweizen 2, Monatéhälfte 181,5, ) Sächsischer. 19) Sächsische; sächsi{d Gerste Cose?-Oppeln.

ittlere. 80) NRheinhe)si|her. 2) Süddeut scher 82) Ni i

- "A j ees Cr p 4 ¿ E L R t d É j T E : i | T (8 kg je h]; Sommerweizen 182,0. 40) A a) Que vbbilde 170 e Dberpfälz. und Bayer. Wald: ‘tränfischer 1490, T2 kg 1, 0) Oberpi "und Bayer. Wal ; fränfisher 1742 19. September ift das Lieferungsgeshäft für Brotgetreide untersagt. _ 45) 65 kg L 4) 68/69 po a tobalfte. Le L E S ¿Celle D Elele nber

Ptälzer 192,8, 4) À

beträgt 4—6 RM für 1 A A kg je hl. #7) Der Unterschied jür Frachtkosten und Spese i j j il g (M für 1000 kg, ®) Der Unterschied für Frachtkosten und Spe)en gegenüber den bisherigen Notierungen Soa0gonfrel ab ne E Q ISN Noten

Statistisches Neichsamt., I. V.: Dr. Plage r.

-Winung haben au pn: Nrhotteurnult r ert fat 1 it rad Ân Vi, “æn die Reichsregierxrun

je hI, #9) Oberp}älz, und Bayer, Wald; fränkischer 1749

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Giciwig rf e ame Pet Plieai Et

tfrei Groß-Hamburger Bahnl)öfe bei waggonw, Bezug S

N Fram! a o CPagrIäv:-leo Z Erscheint an jede B bchentag abenos; Bezugühirets du E * 27 Eb Viguuvucibvertauisp : i ladungen von 15 t ohne Sack Magdeburg T s, a; Minen”. « irnberg « Grzeugerpreise frei Bahnstation . .. ..,, o 7 Erzengerpreife frei Bahnftation « « » « hauen? e WEGGOHTE Den e A CA Rorins « - f ab rheinheffifche und pfälzishe Station Würzburg « } Erzeugerpreise frei Bahnstation - « . «

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r. fratiret Kölu Bahnstat ad .

(Œnigugerpreise fréi Waggon nabegeleg. Station. ohne Sack Erzeugerpreife frei Bahnstation... « «5 Es

ooInbezug

fem Bezug .. tion in Waggon-

tund Staatsauzeiger Nr. 240 vom 13, Oktober 1933. S

deutschen Märkten 933 für 50 kg in Neichsmark,

Zahl der Notie- rungen

Speifekartoffeln Sonstige

weiße | rote | gelbe

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1) An den mit f bezeichneten Märkten amilie Börsennotierungen; an den mit ft bezeihneten Märkten amtlihe Notierungen der

\undwirt[chaftskammer, der Handelskammer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nihtamtlihe Preisfestftellungen (Notierungen oder

ur Um}rage). *) Odenwälder Blaue 1,04; Industrie 1,44; Grstlinge 1,41. Julinieren 1. Monatshälfte 2,02, 5) F

ji Fabrik. 4) Oberländer Industrie;

?) Fabrikfkartoffeln zur Sitèrkefabrikation je } kg Stärke jabriktkartoffeln je } ke Stärke frei Fabrik; im freien

Perfehr 0,065. 9®) 2, Monatshälfte; Böhms Allerfrühste ohne Sack, 1. Monatshälfte 1,61, *?) Snduftrie;: Glüdfstä i ini L ti L E eh 0 besie ia Reat Ne Nieren 9,66; rieinisbe gURROId ‘Mente T R orddeut/che teren 2,07; Zwickauer 1,94: hessische und pfälzi öhms, 1, Monatshälfte 2,00, 19) F i .— ; a ÿ) 2, Monatshälfte. 1) 1, Monatshälfte, 14) Böhms Frühe, 1, Monatshälfte, Me S A a ) Ceibtartbfelu,

Berkin, den 12. Oktober 1933.

Statistisches Reichsamt. J, V, : Dr. Plager.

Braudschadenstatistik.

Die bei der Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversiherungs- jeselishaften in Deutschland im Monat September im Deut- hen Reich angefallenen Schäden belaufen sich au 424 772,— RM; gegenüber dem Vormonat mit 7 634 255,— RA st danah feine wesentliche Aenderung zu verzeihnen. Das jugenblicklihe Schadensniveau liegt hiernach um fast 50 vH über den Ergebnissen von April bis Juli, was aus den verschiedentlih ingetretenen Großschäden zu erklären ist. Dabei darf nicht ußer acht gelassen werden, daß die Prâämieneinnahme zufolge (rschiedener Ursachen noch immer rüdläufig ist. 2

Die Schäden des laufenden Jahres betragen 4839 881,— RM.

insgesamt

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 13. Oktober 1933. Umschuldung kurzfristiger Fulandsschulden der Gemeinden.

Die Zerrüttung der Gemeindefinanzen in den leßten Fahren hal die Gemeinden in ständig steigendem Maß als ivihtige Glieder hr Gesamtwirtschaft CUSGCIGAtICE Insbesondere ist die Bedeu- ing der Gemeinden als Auftraggeber der privaten Wirtschaft limer weiter gurcgegan en, Die Rüefwirkungen dieser Erx-

ante Ove F gegen die woeitslósigkeit in die Wege ‘geleitet hat, sind deshalb Maßnahmen tsorderlich, die es den Gemeinden ermöglichen, ihre ursprüngliche tellung als Auftrager im Rahmen der Gesamtwirtschaft wiedex inzunehmen. Voraussezung hierfür ist die Wiedergesundung der Vemeindefinanzen. Diesem Ziel dienen das Geseß über Aende- ungen der Arbeitslosenhilfe vom 22. 9, 1933 und das Gesey über ie Umwandlung kuxzfristiger Jnlandsshulden der Gemeinden Gemeindeumschuldungsgeseß) vom 21. 9. 1933. Durch die Neu- gelung der Arbeitslosenhilfe soll der laufende Haushalt dex Vemeinden entlastet werden. Das Gemeindeumschuldungsgesetz gegen bringt niht nur eine Hilfe für die Gemeinden, insofern ls sie von dem ständigen Druck der Fälligkeit ihrer kurzfristigen \nlandsschulden befreit werden und daneben Ersparnisse im uldendienst erzielen, sondern auch für die Gläubiger, die an telle einer unsicheren Forderung gegen die Gemeinde im Falle r Annahme des Umschuldungsangebots eine Forderung erhalten, ren Zins- und Tilgungsdienst unbedingt sichergestellt ist. Damit ird troß der Opfer, die den Gläubigern zugemutet iverden, die ber ein Aequivalent in der unbedingten Sicherheit dex Fordevrung inden, eine Beruhigung auf dem öffentlichen Kreditmarkt ein- reten, die an auf die Gesamtwirtschaft belebend auswirxken muß. Zur Durchführung ‘des Gemeindeumschuldungsgeseßes in Preußgen haben nunmehr der Minister des Junern und der reußische Finanzminister in einem gemeinsamen Rundexlaß an lle nahgeordneten Behörden der staatlihen und kommunalen Verwaltung Richtlinien und Anweisungen gegeben, denen wir

vlgendes entnehmen: T Umschuldung.

+ Anwendungsbereich, kurzfristige Inlands-

s\chulden,

Das Gesetz bezweckt eine Umschuldung dex kfurzfristigen Fu- ndsshulden der Gemeinden und Gemeindeverbände. «Fnwieweit \sentlih-rechtlihe Zweckverbände den Gemeinden gleichzustellen \ud, bestimmt dexr Reichsfinanzminister.

Eine Umschuldung kommt nux in Betracht für Gemeinden ind Gemeindeverbäude, die mit k u ristigen Inland s- hulden belastet sind. Julandsschulden sind diejenigen Ver- "indlichkeiten, die niht unter das Kreditabkommen für deutsche sentlihe Schulden vom 1. 9. 1933 fallen. Kuxrzfristige Schulden nd solhe Kapitalshulden, die bereits fällig geworden sind odex 1s zum 31. 3. 1935 fällig werden. Dabei ist es gleihgültig, ob ? sich um verbriefte odex unverbriefte Schulden oder um solche qulden handelt, für die besondere Sicherheiten bestellt sind oder iht. Es fallen demnach untex das Gesez auch mittel- und lang- ji\lige Schulden, die bereits fällig geworden sind odex bis zum \l, 3, 1935 fällig werden. Rückständige Zins- und Tilgungsraten fiten als Kapitalforderungen nux daun, wenn zugleich das \pital fällig geworden ist oder bis zum 31. 3. 1935 fällig wird. ten kurzfristigen Schulden stehen gleich rückständige Steuer- träge, die die Gemeinden für Rehnung des Staates (hoben, jedoch bis zum Fukrafttreten des Geseßes noh nicht n den Staat abgeführt haben. Andere öffentlich- htlihe Forderungen, Lieferantenforderungen, Aufwertungsfor- ingen, Forderungen aus der Ablösung von Ausfwertungs- krbindlichkeiten und Kassenkredite fallen niht unter die Um- huldung. Jst im Einzelfall zweifelhaft, ob eine Forderung iter das Umschuldungsgesey fällt, so entscheidet eine Schiedsstelle.

2, Umschuldungsverfahren,

| Die Umschuldung erfolgt durxh den Umschuldungsverband, ir eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist; seine Geschäfts- lle befindet sih in der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), Verlin W 8, Markgrafenstr. 38,

Die Beteiligung an der Umschuldung seßt voraus, daß die bemeinde dem Verband als Mitglied beitritt. Ueber den Bei-

tritt entscheidet der Gemeindevorstand. Gemeindevorstand ist in Stadtgemeinden mit Magistratsverfassung derx Magistrat, in den übrigen Stadtgemeinden der Bürgermeister, in Flecken der Bürgermeister (Gemeinde-, Fleckenvorsteher), in Landgemeinden und Kögen der Gemeindevorsteher, in Provinzial(Bezixks-)ver- bänden der Provinzial(Landes-)ausshuß, im Landeskommunal- verband der Hohenzollerishen Lande der Landesaus\huß, in Landkreisen der Kreisausschuß, in Aemtern dex Bürgermeister, in Amtsverbänden der Amtsvorsteher, in Kirchspiellandgemeinden der Kirchspiellandgemeindevorsteher, in Samtgemeinden der Vor- steher, in Gesamischulverbänden der Schulverbandsvorsteher, in R eGaeenäuben der Verbandsvorstehex und im Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk der Verbandsausshuß. Die Erklärung ist in der Form einex die Gemeinde verpflichtenden Form abzugeben.

Für den Fall, daß der Gemeindevorstand die Beitritts- erklärung niht abgibt, sieht das Reichsgeseß vor, daß die Auf- sihtsbehörde die Erklärung an Stelle des Gemeindevorstandes abgeben kann, Dieses Recht ist dex Aufsichtsbehörde zu dem Zie gegeben, um in solchen Fällen, in denen bei einer Ge- meinde zweifellos die Vorausseßungen für den Beitritt zum Um- shuldungsverband vorliegen und der Gemeindevorstand keinen entsprechenden Antrag stellt, die Ziele des Geseßes zu verwirk- lichen. Sie hat von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch zu machen, in dem eine Gemeinde bei JFukrafttreten des - Gejeues: S T R a i E A __ Die Beitrittserklärung ist hinsichtlich dex bis zum 31. 1. 193. fällig werdenden Verbindlichkeiten binnen 6 Wochen nah Fukraft- treten des Geseges dem Umschuldungsverband mitzuteilen. Ge- meinden, die im Hinblick auf nach dem 1. 1. 1934 fällig werdende Verbindlichkeiten dem Umschuldungsverband beitreten wollen, haben die Erklärung spätestens 3 Monate vor Fälligkeit abzu- geben. Die Beitrittserklärungen sind dem Minister des Funern zur Genehmigung vorzulegen, damit sie noch rechtzeitig dem Unt- [chuldungsverband zugeleitet werden können.

Die Genehmigung wird von dem Minister des Fnnern nux daun erteilt werden, wenn ohne Umschuldung die Aufrecht- erhaltung des Schuldendienstes nicht gewährleistet ist. Sie darf daher entsprehend den vom Reichsfinanzminister aufgestellten Grundsäßen nicht erteilt werden, wenn die Haushaltslage der Gemeinde gesichert ist, odex wenn die Haushaltslage nur deshalb nicht gesichert ist, weil die Gemeinde niht von allen Einnahme- möglichkeiten unter Berücksihtigung dex örtlichen Wirtschaft aus- reichend Gebrauch macht. Auch wenn die umschuldungsfähigen Verbindlichkeiten einer Gemeinde insgesamt weniger als 5000 RM betragen, wird die Genehmigung Oma Rig versagt werden.

Nach Erwerb der Mitgliedschaft bein mschuldungsverband kann die Gemeinde jedem inländishen Gläubiger einer zur Zeit des Jnkrafttretens des Umschuldungsgeseßzes bestehenden kurz- fristigen Forderung die Umwandlung der Forderung in Schuld- verschreibungen des Umschuldungsverbandes anbieten. Als inlän- disher Gläubiger gilt jeder Fnhaber einer inländishen Forde- rung, ohne Rüsicht darauf, ‘ob er seinex Staatsangehörigkeit nach Fuländer ist. Dem Angebot stehen Vereinbarungen, die über die Nichtanwendung von Umschuldungsvorschriften getroffen sein sollten, niht entgegen. JFnwieweit eine Gemeinde, die Mit- glied des Umschuldungêverbandes ist, von ihrem Recht auf Um- [chuldung Gebrauh machen will, ist ihrex Entschließung ohne Rücksicht auf die dexr Beitrittserklärung beigefügte Schuldennach- weisung überlassen. Ein Angebot wird sih b: B. in folhen Fällen erübrigen, in denen im Wege der Verhandlung mit den Gläu- bigern eine auch die Futeressen der Gemeinde hinreihend berück- sihtigende Vereinbarung zustande kommt.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Bestreitet er, daß eine Forderung, deretwegen die Gemeinde die Umschuldung angeboten hat, überhaupt unter das Gesetz fällt, so hat ex, unbeschadet der Möglichkeit, eine Ent- scheidung der Schiedsstelle hierüber herbeizuführen, sich innerhalb einer Frist von einem Monat über Anuahme odex Ablehnung des Umschuldungsangebots zu erklären.

Die Schiedsstelle wird bei dem Ministerium des JFnnern ge- bildet; sie seßt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die vom Minister#des Junern ernannt werden und von denen eines dem Kreis der Gläubiger und ein weiteres dem Kreis dex Gemeinden uahestehen soll.

Wahrend im Falle dex Ablehnung des Angebots durch den Gläubiger eine Umschuldung nicht erfolgt, findet im Falle der fige Amte des Angebots eine Umschuldung nah folgenden Grund- aßen statt:

Der Gläubiger erwirbt mit der Annahme des Angebots gegen den Umschuldungsverband einen Anspruch auf Aushändi- gung von Schuldverschreibungen in Höhe des Nennbetrages seiner umzuschuldenden Forderung. Mit der Aushändigung der Schuld- ver SeEaa An erlischt die Forderung des Gläubigers an das Verbandsmitglied; zugleich erwirbt dex Umschuldungsverband gegen dieses eine Forderung in gleiher Höhe. Mit dem Er- löschen der Forderung des Gläubigers an das Verbandsmitglied gehen auch die Rechte des Gläubigers aus allen im wirtschaft- lichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit vom Schuldner oder von einem Dritten bestellten oder übereigneten Sicherheiten (3. B. Pfandrechte, wie Bestellung von Hypotheken, Lombardie- rung von Wertpapieren usw.) mit Ausnahme derx Rechte aus

Wechseln, unter. Für diese gelten besondere Vorschriften. Bis

zux Aushändigung dex Schuldverschreibungen an den Gläubige ruhen im Futeresse einer reibungslosen und gleihmäßigen Durch- führung dex Umschuldung alle Forderungen gegen das Verbands- mitglied einshließlich der Rechte aus Sicherheiten und Wechsels forderungen nah Maßgabe des § 11 des Reichsgesegzes. i

: Dex Umschuldungsverband gibt für die umzuschuldenden ¿Forderungen mit 4 vH jährlich verzinsliche, miudestens 20 Fabre laufende, tilgbare Schuldverschreibungen auf den Fnhaberx aus, die zum Nennwert ausgegeben werden und vom Umschuldungs- gläubiger bei Ausstellung kaufmännischer Bilanzen zum Nennwert eingejegt werden dürfen. Jedes Verbandsmitglied haî seine um- geshuldeten Verpflichtungen mit 4 vH zu verzinsen und vom 1, 10. 1936 ab mit 3 vH jährlih zuzüglih der ersparten Zinsen zu tilgen. Die Zins- und Tilgungsbeträge find in gleichen Teik- betragen monatlich im voraus an den Verband abzuführen. Für Veträge, die niht pünktlich am ersten Werktag eines Monats ge- zahlt werden, wird ein Berzugszushlag von monatlih 1 vH er- hoben. Werden Bins- und Tilgungsbeträge nicht rechtzeitig ae- zahlt, so iverden sie von dem Reichsfinanzminister unter Anrech- nung auf die Reichsfteuerüberweisungen unmittelbar an den Verband abgeführt. Uebex die Verrechnung dieser Beträge mit den betreffenden Gemeinden ergeht besonderer Erlaß. Wir er- warten, daß die Gemeinden unter allen Umständen in eigenem wohlverstandenem Jnteresse von sich aus ihren Zins- und Til- gungsverpslihtungen gegenübex deim Verband pünklichft nah- kommen, damit die im Gese vorgesehenen Folgen eines Zah- lungsverzuges vermieden werden. Gemeinden, die zur Aufrecht- erhaltung ihrer dringlihsten Zahlungen (A-Bedarf) auf Beihilfen aus dem Fonds des § 39 des Preußischen Ausführungsgeseßes zum Finanzausgleihsgeseß angewiesen sind, dürfen die monat- lihen Zins- und Tilgungsfälligkeiten an den Umshuldungs- verband als A-Bedarf anmelden. Der Umschuldungsverband zahlt an seine Gläubiger die fälligen Zinsbeträge in hafbjähr

lichen Raten nachträglih am 1. 4. und L 19. jeden Jahres. Die Schuldverschreibungen werden vom 1, 10. 1936 gab durch Atus- losung getilgt.

10. Aufnahme neuer Darlehen.

Die Umschuldung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Ge- meinden ist eine der Maßnahmen, die der Wiederherstellung dex Finanzkrast und auch des Kredits der Gemeinden dienen. AußeL der haushaltsmäßigen Entlastung der Gemeinden bedarf es zux Erreichung dieses Zieles weitex der Stärkung und Beruhigung des kommunalen Kreditmarfktes. Aus diesem Grunde ift den Ge meinden bis zum 31. 3, 1935 die Aufnahme neuer Darlehen untersagt (8 13 des Reichsgesetzes).

Dieses Verbot gilt nicht nur für die Gemeinden, die an dex Umschuldung beteiligt sind, sondern für sämtlihe Gemeinden.

Von dem Verbot werden nicht betroffen

1, Darlehen, die auf Grund von Reichs- oder Landesgesetzen bereitgestellt werden: dabet ist es unerheblich, ob die Bereititellung durch die Haushaltsgeseze oder durch besondere Geseye (z. B, Gesetze zum Zwecke der Arbeitsbeshaffung usw.) erfolgi; _, 2. Kassenkredite; wegen des Begriffs des Kassenkredits im Sinne des § 13 des Geseves wird der Reichsfinanzministe Grundsätze erlassen; ] D Darlehensverlängerungen; eine besondere Genehmigungs- pilicht im Sinne des Geseves besteht demnach weder in dem Falle, daß ein Darlehen durch ausdrülihe Vereinbarung mit dem Gläubiger verlängert wird, noch in dem Falle, daß der Gläubiger von dem Recht der Rückforderung des Kredits bei Fälligkeit keinen Gebrauch macht.

Neue Lottericeinnehmerstellen werden nicht eingerichtet.

_Die Generaldirektion der Preußish-Süddeutschen Staatê» lotterie_ wird mit Gesuchen um Verleihung einer Loiterieeins nehmerstelle geradezu Ubershwemmt. Praäsidant Schlange erklärt, OTU titOVLIErt, E Béeantwörkimng erfolge künftig niht mehr. Er

‘A

teilt’ ferner mit, daß zur Zeit neue Loiterieeinnahmen nicht er-

richtet werden. Die dur Umbildung freiwerdenden Lotteries einnahmen werden nux schon bestellten geeigneten Lotterieein- nehmern übertragen. Sobald ein Bedarf an Lotterieeinnehmern eintritt, wird die Generaldirektion das durch Presse und Rund- funk befanntmachen.

Berlin, 12. Oktober. Preisnotierungen füx Nahrungs- mittel, (Einkauf8pvreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Orviginalpackungen.) Bohnen, tveiße, mittel 24,50 bis 25,50 , Langbohnen, ausl 36,00 bis 40,00 /, Linsen, kleine, lezter Ernte 38,00 bis 44,00 #, Linsen, mittel, legter Ernte 44,00 bis 54,00 (4, Linsen, aroße, leßter Ernte 54,00 bis 64,00 #4, Speiseerbsen, Viktoria, aelbe 53,00 bis 57,50 4, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 57,50 bis 61,00 „é, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch- reis 19,50 bis 21,00 , Rangoon - Reis, unglasiert 21,00 big 22,00 «, Siam Patna - Reis, glasfiert 27,00 bis 32,00 #, Jtaliener - Reis 27,00 bis 28,00 #, Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 , Gerstengraupen, mittef 34,00 bis 38,00 Æ, Gerstens grüße 27,00 bis 28,00 „, Haferflocken 33,00 bis 34,00 #, Hafer« grüße, gesottene 37,00 bis 38,00 , Roggenmehl, Type 0—70 v 24,50 bis 25,50 M, Weizengrieß 35,00 bis 36,00 .Æ, Hartgrie 39,00 bis 40,00 , Weizenmehl: Bäckermehl 28,50 bis 29,50 H, Vorzugsmehl 34,00 bis 35,50 é, Auszugmehl 35,50 bis 39,50 4, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 #, Zucker, Melis 67,00 bis 67,25 4, Zucker, Raffinade 68,50 bis 70,00 ./, Zucker, Würfel 74,00 bis 80,00 „é, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 32,00 1, Röstgerste, glasiert, in Säcken 230,00 bis 32,00 , Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 , Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 310,00 bis 324,00 4, Rohs- faffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 430,00 „, Röst- kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 380,00 bis 410,00 M, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 410,00 bis 580,00 #, Kakao, stark entölt 120,00 bis 150,00 , Kakao, leiht entölt 190,00 bis 220,00 4, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 Æ, Tee, indisch 810,00 bis 1120,00 , Ringäpfel amerikan. extra choice 105,00 bis 115,00 #, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 69,00 bis 71,00 , Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese { Kisten 52,00 -bis 56,00 Æ, Korinthen choice Amalias 74,00 bis 75,00 . ié, Mandeln, süße, courante, ausgew. 176,00 bis 180,00 e, Mandeln, bittere, courante, ausgew. 198,00 bis 205,00 (é, Kunsthonig in + kg-Packungen 73,00 bis 75,00 4, Bratenshmalz in Tierces 172,00 bis 174,00 , Bratenshmalz in Kübeln 176,00 bis 180,00 #, Purelard in Tievces, nordamerik. 158,00 bis 160,00 (, Purelard in Kisten 158,00 bis 160,00 4, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 194,00 #, Spedck, inl, ger., 190,00 bis 200,00 (, Molkereîs butter Ia in Tonnen 282,00 bis 288,00 46, Molkereibutter la epadckt 290,00 bis 296,00 4, Molkerecibuttex Ila in Tonnen 272,00 bis 276,00 „, Molkereibutter Ila gepackt 276,00 bis 284,00 e, Auslandsbuttex, dänische, in Tonnen 288,00 bis 292,00 e, Aus- land8butter, dänische, gepackt 294,00 bis 298,00 46, Allgäuex Stangen 20 % 65,00 bis 67,00 Æ, Tilsitex Käse, vollfett 132, bis 150,00 f, echter Gouda 40 % 136,00 bis 150,00 4, echtex Edamer 40 % 136,00 bis 150,00 , echter Emmentaler (vollfett) —,— bis —,— , Allgäuer Romatoux 20 9/9 98,00 bis 116,00 Æ, (Preise in Reichsmark.)

Berlin, 12. Oktober. Wöcheuntliche Notierungen für Nahrungsmittel, Pfeffer, shwarz, Lampong, ausgew, 140,00 bis 150,00 , Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 155,00 bis 175,00 , Zimt (Kassia), ganz, ausgew, 180,00 bis 190,00 4, Steinsalz in Sacken 19,20 bis 20,20 4, Steinsalz in Packungen 21,30 bis 25,10 , Siedesalz in Säâcken 22,18 bis —,— M, Siedesalz in Packungen 23,30 bis 26,50 , Zuckersixup, hell, in

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